DE10022070A1 - Bodenbelag auf einem tragenden Boden - Google Patents
Bodenbelag auf einem tragenden BodenInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf einen bodenbelag auf einem tragenden Boden (1), bestehend aus Auflagemodulen (2), auf denen Bodenplatten (3) zur Bildung einer begeh- und/oder befahrbaren Bodennutzfläche in einer vorgegebenen Relation zueinander ruhen, wobei die Auflagemodule (2) die Bodenplatten (3) so unterlegen, dass unterhalb der Bodenplatten (3) Wasserlaufflächen zum Dränieren der Bodennutzfläche verbleiben. In den Auflagemodulen (2) sind sich im Querschnitt von oben nach unten verengende Aufnahmevertiefungen (11) für in Negativausführung spiegelbildlich dazu passende, von oben in sie einsetzbare Plattenzapfen (16) an den Unterseiten (15) der Bodenplatten (3) vorgesehen, wodurch die Bodenplatten (3) fixiert auf den Auflagemodulen (2) aufliegen und wobei die gegenseitigen Plazierungen der Aufnahmevertiefungen (11) in den Auflagemodulen (2) und der Plattenzapfen (16) an den Bodenplatten (3) die Spalten (25) zwischen den Bodenplatten (3) und die Richtungsvorgabe zur Plattenausrichtung vorgeben.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Bodenbelag auf einem tragenden Boden,
bestehend aus Auflagemodulen, auf denen Bodenplatten zur Bildung einer begeh-
und/oder befahrbaren Bodennutzfläche in einer vorgegebenen Relation zueinander
ruhen, wobei die Auflagemodule die Bodenplatten so unterlegen, dass unterhalb der
Bodenplatten Wasserlaufflächen zum Dränieren der Bodennutzfläche verbleiben und
auf ein Arbeitsverfahren zum Verlegen dieses Bodenbelages.
Ein derartiger Bodenbelag ist aus der EP 0 203 226 B 1 bekannt. Die rechteckigen
Bodenplatten liegen mit ihren Eckbereichen auf Plattenbefestigungsmitteln auf. Die
Plattenbefestigungsmittel bestehen aus Verriegelungsmodulen, an denen die
Eckbereiche festsetzbar sind. Zur Verbesserung des sicheren gegenseitigen Sitzes sind
die Ecken der Bodenplatten mittels zu den Verriegelungselementen gehöriger radial
nach außen drückbarer Segmente gegenseitig fixierbar.
Derartige Plattenbefestigungsmittel sind technisch aufwendig und deshalb
unwirtschaftlich.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Bodenbelag zu schaffen, bei dem die gegenseitige
Fixierung der Bodenplatten auf eine einfache Weise erfolgt.
Die gestellte Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass in den
Auflagemodulen sich im Querschnitt von oben nach unten verengende
Aufnahmevertiefungen für in Negativausführung spiegelbildlich dazu passende, von
oben in sie einsetzbare Plattenzapfen an den Unterseiten der Bodenplatten
vorgesehen sind, so dass die Bodenplatten fixiert auf den Auflagemodulen aufliegen,
wobei die gegenseitigen Plazierungen der Aufnahmevertiefungen in den
Auflagemodulen und der Plattenzapfen an den Bodenplatten die Spalten zwischen den
Bodenplatten und die Richtungsvorgabe zur Plattenausrichtung vorgeben.
Der Auflagemodul ist dabei eine Platte, die beispielsweise im Gieß- oder
Spritzgießverfahren aus einfachen Materialen, wie beispielsweise Altgummi oder
Reifengummi herstellbar ist. Dennoch gibt sie über die Einhängeverbindung die
gegenseitige Lage der Bodenplatten exakt vor, so daß sich ein genaues Fugenbild mit
vorgegebenen Spalten und Fluchtlinien der Plattenkanten ergibt. Dieser Auflagemodul
ist wesentlich einfacher aufgebaut als der bekannte Auflagemodul und damit
außerordentlich wirtschaftlich. Die Festlegung der Bodenplatten auf den
Verriegelungselementen erfolgt allein durch das Eigengewicht der Bodenplatten.
Der Bodenbelag läßt sich nicht nur leicht verlegen; er kann ebenso auch gezielt ganz
oder bereichsweise aufgenommen und wieder neu verlegt werden. Der Bodenbelag
eignet sich sowohl für schwere Beläge, bei denen die Bodenplatten beispielsweise ein
Gewicht von ca. 180 kg haben und die auch von Kraftfahrzeugen befahrbar sind. Er
eignet sich auch beispielsweise für Gehwege und Terrassen, Dachterrassen und
Balkone.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die
Auflagemodule die Bodenplatten in deren Eckbereichen unterlegen und dass die an
deren Unterseiten in den Eckbereichen vorgesehenen Plattenzapfen in die
Aufnahmevertiefungen der Auflagemodule eingreifen. Diese Bauweise gibt mit
einfachen Mitteln eine eindeutige Positionierung.
Eine erste Ausführungsform der Erfindung ist derart ausgebildet, daß die
Auflagemodule eine viereckige, vorzugsweise rechteckige Gestalt aufweisen, und daß
sich die Zentren ihrer Aufnahmevertiefungen auf den Mittellinien der Auflagemodule
befinden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung dieser Ausführungsform ist vorgesehen, daß die
Auflagemodule aus vorzugsweise zwei oder vier Teilen bestehen, die mittels runder
oder eckiger Verzapfungselemente lösbar miteinander verbindbar sind, wobei nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung die Teilungslinien der Auflagemodulteile
längs der Spaltmitten zwischen den Bodenplatten verlaufen.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist dabei vorgesehen, daß die
Auflagemodulteile dreieckförmig ausgebildet sind, wobei die jeweiligen
Kathetenkanten mit den Diagonalen des einstückigen Auflagemoduls zusammenfallen
und die sich an die Kathetenkanten anschließenden Randflächen etwa vertikal
verlaufen, wobei die jeweilige Hypothenusenkante schräg nach außen auf den Boden
zu verläuft, und wobei die nach oben in die Bodenplatte hineingezogenen, unten
ebenen Eckbereiche der Bodenplatten mit den Plattenzapfen gegenüber den tiefer
liegenden Plattenunterseiten eine Übergangsfläche aufweisen, die in
Negativausbildung spiegelbildlich zur Hypothenusenkante verläuft und montiert an
dieser plan anliegt.
Eine zweite Ausführungsform der Erfindung ist derart ausgebildet, dass die
Auflagemodule eine viereckige, vorzugsweise quadratische Gestalt aufweisen, in
deren Mitte sich die Aufnahmevertiefungen befinden, wobei sich an der
Moduloberseite rings um die Aufnahmevertiefungen herum aus dieser heraus
Plattenauflagen erheben.
Nach einer weiteren Ausgestaltung dieser Ausführungsform ist vorgesehen, dass die
Auflagemodule in ihrer vorzugsweise quadratischen Grundform mit einer
Aufnahmevertiefung und einer sie umgebenden Plattenauflage in der Mitte etwa
bündig, vorzugsweise miteinander verzahnt, lückenlos aneinander anschließen und
eine durchgehende Verlegeunterlage bilden, bei der die Aufnahmevertiefungen und
die sie umgebende erhöhte Plattenauflage ein gegenseitiges Abstandsmaß
entsprechend dem der Plattenzapfen der Bodenplatten aufweisen. Hier handelt es sich
also um mattenartige Verlegeunterlagen, die sich aus vielen einzelnen Auflagen der
Grundform mit jeweils nur einer Aufnahmevertiefung zusammensetzen.
Eine andere Variante dieser zweiten Ausführungsform ist so ausgebildet, dass
Auflagemodule vorgesehen sind, die aus mehreren einstückig miteinander
verbundenen Auflagemodulen der Grundform bestehen und so eine durchgehende
Verlegeunterlage für mehrere Bodenplatten bilden, wobei die Aufnahmevertiefungen
und die sie umgebenden erhöhten Plattenauflagen ein gegenseitiges Abstandsmaß
entsprechend dem der Plattenzapfen der aufzulegenden Bodenplatten aufweisen. In
diesem Fall sind die Verlegeunterlagen gleich einstückige Modulmatten, die wieder
mit anderen Modulmatten zusammenfügbar sind,
An den Rändern einer Verlegefläche kommen diese Modulmatten in der Regel nicht
mit ihren Maßen zurecht. Deshalb ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung
vorgesehen, dass die Verlegeunterlage, die aus mehreren einstückig miteinander
verbundenen Auflagemodulen der Grundform besteht, in ihrer Randformgebung an die
abzudeckende Form der Randbereiche der Verlegefläche angepasst ist. Dies kann auf
ganz verschiedene Art und Weise geschehen. So sind beispielsweise auch L-förmige
Verlegeunterlagen denkbar.
Alle Einzelmodule oder zu Modulmatten zusammengefassten Einzelmodule müssen
verbindbar sein. Deshalb ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung
vorgesehen, dass alle Auflagemodule eine Randverzahnung zum gegenseitigen
Verbinden mit anderen Auflagemodulen aufweisen.
Für die Bodenplatten eröffnet sich bei dieser Formgebung auch die Möglichkeit von
Formvarianten. So ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen,
dass eine oder mehrere der Bodenplatten eine Größe haben, bei der sie mit ihren
Unterseiten außer in den Eckbereichen flächig weitere Aufnahmevertiefungen
überdecken, die örtlich zu diesen passend, gegebenenfalls weitere Plattenzapfen
aufweisen.
Auch die Form der Plattenzapfen und der Aufnahmevertiefungen lässt natürlich
Varianten zu. So ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass
die Plattenzapfen und die Aufnahmevertiefungen verschiedene Wandformgebungen
aufweisen können. So kann die Wandformgebung rund, oval oder eckig sein.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Auflagemodule und Modulmatten aus einem zähen, aber dennoch elastischen,
witterungsbeständigen Werkstoff bestehen. Dafür eignen sich
Hartgummimischungen. Es ist aber ebensogut möglich, Kunststoffmaterial einzusetzen.
Bevorzugt werden die Auflagemodule aus einem Recyclingmaterial, wie beispielsweise
Altreifengummi, bestehen.
Für die Bodenplatten einschließlich der Plattenzapfen wird nach einer weiteren
Ausgestaltung der Erfindung Beton, vorzugsweise selbstverdichtender Beton
verwendet. Bei leichteren Bodenbelägen, beispielsweise für Terrassen, eignet sich
beispielsweise auch keramisches Material.
Beim Verlegen des Bodenbelages kann es vorkommen, dass die Bodenplatten erst
zurechtgerückt werden müssen, um dann die vorgesehene Position einzunehmen. Um
diesen Vorgang zu erleichtern, ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung
ein Arbeitsverfahren vorgesehen, das dadurch gekennzeichnet ist, dass vor dem
Auflegen der Bodenplatten auf die Auflagemodule in die Aufnahmevertiefungen
Eisstopfen eingelegt werden, die unterhalb der Oberkante Halt finden, wonach die
Plattenzapfen zunächst nur teilweise in die Aufnahmevertiefungen einfallen, aber erst
beim fortschreitenden Abtauvorgang weitersinken und ihre vorgegebene Lage voll
einnehmen.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in Draufsicht eine erste Ausführungsform des Auflagemoduls eines
Bodenbelages nach der Erfindung mit Aufnahmevertiefungen für Plattenzapfen von
Bodenplatten,
Fig. 2 in schaubildlicher Ansicht eine Bodenplatte des Bodenbelages nach der
Erfindung mit Plattenzapfen an der Plattenunterseite,
Fig. 3 und 4 eine Variante des Auflagemoduls nach Fig. 1, der aus zusammensetzbaren
Teilmodulen besteht, wobei Fig. 3 die Teilmodule nebeneinander und Fig. 4 die
Teilmodule zusammengesetzt zeigen,
Fig. 5 einen Teilmodul nach den Fig. 3 und 4 mit eckigen Verzahnungselementen,
Fig. 6 eine Variante der Teilmodule mit zylinderischen Verzahnungselementen,
Fig. 7 eine Plattenfuge mit über dem Verriegelungselement befindlichen
Bodenplattenecken,
Fig. 8 eine zusammengesetzte Ecke des Bodenbelages nach den Fig. 1 bis 7,
Fig. 9 eine zweite Ausführungsform des Auflagemoduls mit einer sich aus der
Moduloberseite erhaben heraushebenden Plattenauflage, wobei sich die
Aufnahmevertiefung in der Mitte des Auflagemoduls befindet,
Fig. 10 eine Bodenplatte mit an ihrer Unterseite vorgesehenen Plattenzapfen für den
Auflagemodul nach Fig. 9,
Fig. 11 eine aus Auflagemodulen nach Fig. 9 durch Zusammenstecken gebildete Matte
aus Auflagemodulen nach Fig. 9,
Fig. 12 eine aus Auflagemodulen nach Fig. 9 gebildete Matte mit aufgelegten
Bodenplatten gleicher Größe,
Fig. 13 Bodenplatten verschiedener Größe mit mehreren Plattenzapfen von der
Unterseite her gesehen,
Fig. 14 den Bodenbelag mit einer Bodenplatte nach Fig. 13 über einer Modulmatte aus
Auflagemodulen vor dem Auflegen der Bodenplatte,
Fig. 15 den Aufbau nach Fig. 14 nach dem Auflegen der Bodenplatte,
Fig. 16 den Aufbau des Bodenbelages an einer Ecke der Verlegefläche, wobei die aus
den Auflagemodulen bzw. Modulmatten bestehende Verlegeunterlage auf der linken
Seite mit Bodenplatten verschiedener Form und Größe abgedeckt ist,
Fig. 17 den Aufbau nach Fig. 16, bei dem die Verlegeunterlage in der rechten
Verlegeecke mittels einer L-förmigen Bodenplatte abgedeckt ist.
Die Fig. 1 bis 8 der Zeichnung zeigen eine erste Ausführungsform eines
Bodenbelages, der aus auf einem Boden 1 aufliegenden, plattenförmigen
Auflagemodulen 2, beispielsweise aus Hartgummi, Kunststoff o. dgl., und aus auf die
Auflagemodule 2 auflegbaren Bodenplatten 3, beispielsweise aus Beton, Keramik,
o. dgl. besteht. Der Bodenbelag mit Betonplatten 3 dient beispielsweise der Ausbildung
einer mit Kraftfahrzeugen befahrbaren Bodenoberfläche.
Der Auflagemodul 2 nach Fig. 1 hat eine rechteckige Form mit gleichen Seitenlängen
4. Die Flächen 5a der Außenränder 5 verlaufen zur Modulunterseite 6 schräg nach
außen auf den Boden 1 zu. Auf den sich in der Modulmitte 7 treffenden Mittellinien 8
und 9 des Auflagemoduls 2 liegen die Zentren 10 von Aufnahmevertiefungen 11, die
sich von der Moduloberseite 12 von oben nach unten konisch verengen.
Die Bodenplatte 3 nach Fig. 2 hat in ihren Eckbereichen 13 von der
Bodenplattenunterseite 14 hochverlegte Auflageflächen 15, aus denen nach unten
konische Plattenzapfen 16 vorstehen, die die negative Form der
Aufnahmevertiefungen 11 aufweisen und somit genau in die Aufnahmevertiefungen
11 hineinpassen. Die Übergangsflächen 17 von der Bodenplattenunterseite 14 zu den
hochgelegten Auflageflächen 15 haben eine Neigung, die der der Flächen 5a der
Außenränder 5 entspricht. Beide Flächen 5a und 17 legen sich beim Auflegen der
Bodenplatten 3 auf die Auflagemodule 2 aufeinander. Der Aufbau ist so gewählt, daß
die Bodenplattenunterseiten 14 den Boden 1 nicht berühren: Der Abstand soll
beispielsweise 1 bis 2 cm betragen. Damit ist eine ausreichende Dränierung
gewährleistet.
Fig. 3 zeigt, wie der Auflagemodul 2 in vier Teilmodule 2a, 2b, 2c und 2d teilbar ist.
Die Teilung erfolgt längs der Diagonalen 18 und 19. Die Teilungsmöglichkeit hat den
Sinn, keine Teile der Auflagemodule 2 über die Belagskanten, an die keine weiteren
Bodenplatten 3 anschließen, überstehen zu lassen. Die einzelnen Teilmodule 2a bis
2d haben eine dreieckige Gestalt mit Kathetenkanten 2e, die mit den Diagonalen 18
und 19 zusammenfallen, und einer Hypothenusenkante 2f, die der jeweiligen
Außenkante 5 entspricht. Die einzelnen Teilmodule 2a bis 2d können zu einem
Gesamt-Auflagemodul 2 zusammengefügt werden mittels einer Zapfenverzahnung 20
mit eckigen Zähnen 21, die aus den Fig. 3 und 4 erkennbar ist. In Fig. 3 sind die
Teilmodule 2a bis 2d auseinandergezogen dargestellt. In Fig. 4 sind sie
zusammengefügt.
Fig. 5 zeigt schaubildlich einen der Teilmodule 2a bis 2d mit einer eckigen
Zapfenverzahnung 20. Fig. 6 zeigt eine Verzahnungsvariante mit einer
Zapfenverzahnung 22 mit zylindrischen Zähnen 23.
Fig. 7 zeigt die Eckbereiche 13 von Bodenplatten 3 mit den Plattenzapfen 16 über
einem Auflagemodul 2, der auf dem Boden 1 aufliegt. Die Plattenzapfen 16 befinden
sich über den Aufnahmevertiefungen 11. Die Pfeile 24 zeigen, wie die Bodenplatten 3
auf den Auflagemodul 2 aufgelegt werden. Das Auflegen ist in Fig. 8 dargestellt.
Dabei greifen die Plattenzapfen in die Aufnahmevertiefungen 11 hinein und fixieren
die Bodenplatten 3 auf dem Auflagemodul 2 in einem solchen vorgegebenen Abstand,
daß Fugen 25 vorgegebener Breite zwischen den Bodenplatten 3 verbleiben.
Gleichzeitig legen sich auch die Übergangsflächen 17 und die Flächen 5a der
Außenränder 5 aufeinander. Damit wird eine ausgezeichnete Fixierung der
Bodenplatten 3 und eine Richtungsvorgabe zur Plattenausrichtung erreicht. Die
Plattenzapfen 16 dürfen den Boden 1 nach dem Auflegen auf die Auflagemodule 2
nicht berühren. Die Plattenzapfen 16 sind deshalb kürzer als die Auflagemodule 2 dick
sind. Als Richtwert kann davon ausgegangen werden, daß Länge der Plattenzapfen 16
etwa drei-viertel bis vier-fünftel der Dicke der Auflagemodule 2 entspricht.
Die Fig. 9 bis 16 der Zeichnung zeigen eine zweite Ausführungsform eines
Bodenbelages, der aus auf einem Boden 1 aufliegenden, plattenförmigen
Auflagemodulen 32, beispielsweise aus Hartgummi, Kunststoff o. dgl., und aus auf die
Auflagemodule 32 auflegbaren Bodenplatten 33, beispielsweise aus Beton, Keramik,
o. dgl. besteht. Der Bodenbelag mit Betonplatten 33 dient beispielsweise der
Ausbildung einer mit Kraftfahrzeugen befahrbaren Bodenoberfläche. Der Bodenbelag
mit anderen Materialien, wie beispielsweise Keramik, ist für leichtere Beanspruchung
gedacht, beispielsweise für Gehwege, Terrassen oder dergleichen. Die Materialwahl
wird immer den Anforderungen angepasst.
Der Auflagemodul 32 nach Fig. 9 hat eine vorzugsweise rechteckige Form. Seine
Ränder 34 sind mit Verzahnungen 34 versehen, die ein Zusammenstecken mehrerer
derartiger Auflagemodule 32 ermöglichen. Die Verzahnungen können rund oder eckig
sein. Es ergibt sich auf diese Weise die Möglichkeit, diesen Auflagemodul 32 mit
anderen zu einer Modulmatte 35 zusammenzustecken, wie sie in Fig. 11 und 12
dargestellt ist. Aus der Oberseite 12 des Auflagemoduls 32 nach Fig. 9 erhebt sich
herausgehoben zentrisch eine Plattenauflage 36. Wiederum im Zentrum dieser
herausgehobenen Plattenauflage 36 befindet sich ebenfalls zentrisch die
Aufnahmevertiefung 11.
Der Auflagemodul 32 wird in seiner Ausführung mit einer zentrischen Plattenauflage
36 und der Aufnahmevertiefung 11 als Auflagemodul 32 der Grundform bezeichnet
im Gegensatz zu der durch Zusammenstecken von Auflagemodulen 32 der Grundform
gebildeten Modulmatte 35. Aus zusammengesteckten Auflagemodulen 32 der
Grundform und Modulmatten 35, die ebenfalls wieder zu größeren Einheiten
zusammengesteckt werden, entstehen dann ganzflächige Verlegeunterlagen 37.
Fig. 10 zeigt eine zur Größe von vier zusammengesetzten Auflagemodulen 32 der
Grundform nach Fig. 9 passende Bodenplatte 33 mit Plattenzapfen 16 in den
Eckbereichen 13 der Bodenplatten 33. Die Aufnahmevertiefungen 11 und die
Plattenzapfen 16 sind wieder mit Positivform und Negativform zueinander passend,
konisch nach unten zulaufend ausgebildet wie bei der ersten Ausführungsform nach
den Fig. 1 bis 8. Die Aufnahmevertiefungen 11 und die Plattenzapfen 16 müssen nicht,
wie dargestellt, rund sein. Es ist ebensogut möglich, diese zueinander passenden Teile
zueinanderpassend eckig oder oval zu gestalten.
Fig. 11 zeigt zusammengesteckte Auflagemodule 32 der Grundform. In der Bildmitte
sind die Verzahnungen 34 zwischen den Auflagemodulen 32 entfernt um darzustellen,
dass diese durch Zusammenstecken gebildete Matte eine Modulmatte 35 sein kann,
die mehrere Auflagemodule 32 einstückig zusammenfasst.
Fig. 12 zeigt zusammengesteckte Modulmatten 35, mit teilweise aufgelegten
Bodenplatten 33. Man erkennt, dass die Modulmatten 35 verschiedene Formen haben
können mit unterschiedlichen Anzahlen von Aufnahmevertiefungen 11 und
Plattenauflagen 36. Aus Fig. 13 ist zu erkennen, dass auch die Bodenplatten 33
verschieden groß und mit einer unterschiedlichen Anzahl von Plattenzapfen 16
versehen sein können. Die Plattenzapfen 16, die sich nicht in den Eckbereichen 13
befinden, können auch weggelassen werden.
Die Fig. 14 zeigt entsprechend der Fig. 7 der ersten Ausführungsform eine Bodenplatte
33 über der aus den Auflagemodulen 32 oder Modulmatten 35 gebildeten
Verlegeunterlage 37. Fig. 15 zeigt entsprechend der Fig. 8 der ersten
Ausführungsform die Bodenplatte 33 nach dem Auflegen auf die aus den
Auflagemodulen 32 oder Modulmatten 35 gebildete Verlegeunterlage 37.
Fig. 16 zeigt ein Variationsbeispiel, insbesondere auch für eine Verlegeecke 38. In der
linken Bildhälfte sind auf der Verlegeunterlage 37 Betonplatten 33 unterschiedlicher
Größe abgelegt. In der rechten Bildhälfte liegen Auflagemodule der Grundform frei.
Fig. 17 zeigt das Variationsbeispiel für die Verlegeecke 38, wobei in der linken
Bildhälfte wieder Betonplatten 33 unterschiedlicher Größe auf der Verlegeunterlage
37 abgelegt sind. In der rechten Bildhälfte ist ein Teil der Auflagemodule 32 mit einer
L-förmigen Bodenplatte 33 abgedeckt. Die Zahl der möglichen Varianten ist
ersichtlich unerschöpflich. Immer ist sichergestellt, dass durch das Eingreifen der
Plattenzapfen 16 in die Aufnahmevertiefungen 11 exakte Spalten zwischen den
Bodenplatten 33 vorhanden sind.
Um bei den Modulmatten 35 Material zu sparen, werden zwischen den
Plattenauflagen 36 nicht dargestellte Aussparungen vorgesehen.
Wie bei der ersten Ausführungsform sorgen die Aufnahmevertiefungen 11 in den
Aufnahmemodulen 32 oder Modulmatten 35 für exakte Abstände der Bodenplatten 33
gegeneinander.
Es ist möglich, dass die Plattenzapfen 16 der Bodenplatten 33 beim Verlegen nicht
sofort oder nicht leicht in die Aufnahmevertiefungen 11 eingleiten. Für diesen Fall
oder generell zum Erleichtern des Verlegens ist vorgesehen, vor den Auflegen der
Bodenplatten 33 in die Aufnahmevertiefungen 11 Eisstücke, beispielsweise in
Konusform, einzulegen, die in den Aufnahmevertiefungen 11 teilweise versinken. Auf
keinen Fall dürfen sie über die oberen Ränder 40 der Aufnahmevertiefungen 11
hinausragen. Sind die Eisstücke eingelegt, dann wird die Bodenplatte 33 aufgelegt.
Mit dem Schmelzen des Eises sinkt sie allmählich in ihre Soll-Position.
Claims (18)
1. Bodenbelag auf einem tragenden Boden (1), bestehend aus Auflagemodulen, auf
denen Bodenplatten (3) zur Bildung einer begeh- und/oder befahrbaren
Bodennutzfläche in einer vorgegebenen Relation zueinander ruhen, wobei die
Auflagemodule die Bodenplatten (3) so unterlegen, dass unterhalb der Bodenplatten
(3) Wasserlaufflächen zum Dränieren der Bodennutzfläche verbleiben, dadurch
gekennzeichnet, daß in den Auflagemodulen (2, 32, 35) sich im Querschnitt von oben
nach unten verengende Aufnahmevertiefungen (11) für in Negativausführung
spiegelbildlich dazu passende, von oben in sie einsetzbare Plattenzapfen (16) an den
Unterseiten (15) der Bodenplatten (3) vorgesehen sind, so daß die Bodenplatten (3)
fixiert auf den Auflagemodulen (2, 32, 35) aufliegen, wobei die gegenseitigen
Plazierungen der Aufnahmevertiefungen (11) in den Auflagemodulen (2, 32, 35) und
der Plattenzapfen (16) an den Bodenplatten (3) die Spalten (25) zwischen den
Bodenplatten (3) und die Richtungsvorgabe zur Plattenausrichtung vorgeben.
2. Bodenbelag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagemodule (2)
die Bodenplatten (3) in deren Eckbereichen (13) unterlegen und dass die an deren
Unterseiten (14) in den Eckbereichen (13) vorgesehenen Plattenzapfen (16) in die
Aufnahmevertiefungen (11) der Auflagemodule (2, 32, 35) eingreifen.
3. Bodenbelag nach einem oder beiden der Ansprüche 1 und/oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Auflagemodule (2) eine viereckige, vorzugsweise
quadratische Gestalt aufweisen, und daß sich die Zentren (10) ihrer
Aufnahmevertiefungen (11) auf den Mittellinien (8, 9) des Auflagemoduls 2 befinden.
4. Bodenbelag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Auflagemodule (2) aus vorzugsweise zwei oder vier Teilen
(2a bis 2d) bestehen, die mittels runder oder eckiger Zapfenverzahnungen (20, 22)
lösbar mit einander verbunden sind.
5. Bodenbelag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die Teilungslinien der Auflagemodulteile (2a bis 2d) längs der
Diagonalen (18, 19) und der Spaltmitten zwischen den Bodenplatten (3) verlaufen.
6. Bodenbelag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass die Auflagemodulteile (2a bis 2d) dreieckförmig ausgebildet
sind, wobei die jeweiligen Kathetenkanten (2e) mit den Diagonalen (18, 19) des
einstückigen Auflagemodules (2) zusammenfallen und die sich an die Kathetenkanten
(2e) anschließenden Randflächen etwa vertikal verlaufen, wobei die jeweilige
Hypothenusenkante (2f) schräg nach außen auf den Boden (6) zu verläuft, und wobei
die nach oben in die Bodenplatte (3) hineingezogenen, unten ebenen Eckbereiche
(13) der Bodenplatten (3) mit den Plattenzapfen (16) gegenüber den tiefer liegenden
Plattenunterseiten (14) eine Übergangsfläche (15) aufweisen, die in
Negativausbildung spiegelbildlich zur Hypothenusenkante (2f) verläuft und montiert
an dieser anliegt.
7. Bodenbelag nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Auflagemodule (32) eine viereckige, vorzugsweise quadratische Gestalt aufweisen, in
deren Mitte sich die Aufnahmevertiefungen (11) befinden, wobei sich an der
Moduloberseite(12) rings um die Aufnahmevertiefungen (11) herum aus dieser heraus
Plattenauflagen (36) erheben.
8. Bodenbelag nach den Ansprüchen 1, 2 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die
Auflagemodule (32) in ihrer vorzugsweise quadratischen Grundform mit einer
Aufnahmevertiefung (11) und einer sie umgebenden Plattenauflage (36) in der Mitte
etwa randbündig, vorzugsweise miteinander verzahnt lückenlos aneinander
anschließen und eine durchgehende Verlegeunterlage (37) bilden, bei der die
Aufnahmevertiefungen (11) und die sie umgebende erhöhte Plattenauflage (36) ein
gegenseitiges Abstandsmaß entsprechend dem der Plattenzapfen (16) der
Bodenplatten (33) aufweisen.
9. Bodenbelag nach den Ansprüchen 1, 2, 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass
Auflagematten (35) vorgesehen sind, die aus mehreren einstückig miteinander
verbundenen Auflagemodulen (32) der Grundform bestehen und so eine durchgehende
Verlegeunterlage (37) für mehrere Bodenplatten bilden, wobei die
Aufnahmevertiefungen (11) und die sie umgebenden erhöhten Plattenauflagen (36)
ein gegenseitiges Abstandsmaß entsprechend dem der Plattenzapfen (16) der
aufzulegenden Bodenplatten (33) aufweisen.
10. Bodenbelag nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlegeunterlage
(37), die aus mehreren einstückig miteinander verbundenen Auflagemodule (32) der
Grundform besteht, in ihrer Randformgebung an die abzudeckende Form der
Randbereiche der Verlegefläche angepasst ist.
11. Bodenbelag nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass alle Auflagemodule (32, 35) eine Randverzahnung zum
gegenseitigen Verbinden mit anderen Auflagemodulen (32, 35) aufweisen.
12. Bodenbelag nach einem oder mehreren der Ansprüchen 1, 2, und 7 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass eine oder mehrere der Bodenplatten (33) eine Größe haben, bei
der sie mit ihren Unterseiten (14) außer in den Eckbereichen (13) flächig weitere
Aufnahmevertiefungen (11) überdecken, örtlich zu diesen passend gegebenenfalls
weitere Plattenzapfen (16) aufweisen.
13. Bodenbelag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass die Plattenzapfen (16) und die Aufnahmevertiefungen (11)
verschiedene Wandformgebungen aufweisen.
14. Bodenbelag nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die
Wandformgebung rund, oval oder eckig ist.
15. Bodenbelag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass die Auflagemodule (32, 35) aus einem zähen, aber dennoch
elastischen, witterungsbeständigen Werkstoff bestehen.
16. Bodenbelag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass die Auflagemodule (32, 35) aus einem Recyclingmaterial, wie
beispielsweise Altreifengummi, bestehen.
17. Bodenbelag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bodenplatten (33) einschließlich der Plattenzapfen (16) aus
Beton bestehen.
18. Arbeitsverfahren zum Verlegen von Bodenplatten auf Auflagemodulen nach einem
oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem
Auflegen der Bodenplatten (3) auf die Auflagemodule (32, 35) in die
Aufnahmevertiefungen (11) Eisstopfen eingelegt werden, die unterhalb der Oberkante
(40) Halt finden, wonach die Plattenzapfen (16) zunächst nur teilweise in die
Aufnahmevertiefungen (11) einfallen, jedoch beim fortschreitenden Abtauvorgang
weitersinken und ihre vorgegebene Lage voll einnehmen.
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- 2000-05-06 DE DE10022070A patent/DE10022070C2/de not_active Expired - Fee Related
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