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DE10022070A1 - Bodenbelag auf einem tragenden Boden - Google Patents

Bodenbelag auf einem tragenden Boden

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DE10022070A1
DE10022070A1 DE10022070A DE10022070A DE10022070A1 DE 10022070 A1 DE10022070 A1 DE 10022070A1 DE 10022070 A DE10022070 A DE 10022070A DE 10022070 A DE10022070 A DE 10022070A DE 10022070 A1 DE10022070 A1 DE 10022070A1
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floor
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floor covering
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DE10022070A
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Martin Lange
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf einen bodenbelag auf einem tragenden Boden (1), bestehend aus Auflagemodulen (2), auf denen Bodenplatten (3) zur Bildung einer begeh- und/oder befahrbaren Bodennutzfläche in einer vorgegebenen Relation zueinander ruhen, wobei die Auflagemodule (2) die Bodenplatten (3) so unterlegen, dass unterhalb der Bodenplatten (3) Wasserlaufflächen zum Dränieren der Bodennutzfläche verbleiben. In den Auflagemodulen (2) sind sich im Querschnitt von oben nach unten verengende Aufnahmevertiefungen (11) für in Negativausführung spiegelbildlich dazu passende, von oben in sie einsetzbare Plattenzapfen (16) an den Unterseiten (15) der Bodenplatten (3) vorgesehen, wodurch die Bodenplatten (3) fixiert auf den Auflagemodulen (2) aufliegen und wobei die gegenseitigen Plazierungen der Aufnahmevertiefungen (11) in den Auflagemodulen (2) und der Plattenzapfen (16) an den Bodenplatten (3) die Spalten (25) zwischen den Bodenplatten (3) und die Richtungsvorgabe zur Plattenausrichtung vorgeben.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Bodenbelag auf einem tragenden Boden, bestehend aus Auflagemodulen, auf denen Bodenplatten zur Bildung einer begeh- und/oder befahrbaren Bodennutzfläche in einer vorgegebenen Relation zueinander ruhen, wobei die Auflagemodule die Bodenplatten so unterlegen, dass unterhalb der Bodenplatten Wasserlaufflächen zum Dränieren der Bodennutzfläche verbleiben und auf ein Arbeitsverfahren zum Verlegen dieses Bodenbelages.
Ein derartiger Bodenbelag ist aus der EP 0 203 226 B 1 bekannt. Die rechteckigen Bodenplatten liegen mit ihren Eckbereichen auf Plattenbefestigungsmitteln auf. Die Plattenbefestigungsmittel bestehen aus Verriegelungsmodulen, an denen die Eckbereiche festsetzbar sind. Zur Verbesserung des sicheren gegenseitigen Sitzes sind die Ecken der Bodenplatten mittels zu den Verriegelungselementen gehöriger radial nach außen drückbarer Segmente gegenseitig fixierbar.
Derartige Plattenbefestigungsmittel sind technisch aufwendig und deshalb unwirtschaftlich.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Bodenbelag zu schaffen, bei dem die gegenseitige Fixierung der Bodenplatten auf eine einfache Weise erfolgt.
Die gestellte Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass in den Auflagemodulen sich im Querschnitt von oben nach unten verengende Aufnahmevertiefungen für in Negativausführung spiegelbildlich dazu passende, von oben in sie einsetzbare Plattenzapfen an den Unterseiten der Bodenplatten vorgesehen sind, so dass die Bodenplatten fixiert auf den Auflagemodulen aufliegen, wobei die gegenseitigen Plazierungen der Aufnahmevertiefungen in den Auflagemodulen und der Plattenzapfen an den Bodenplatten die Spalten zwischen den Bodenplatten und die Richtungsvorgabe zur Plattenausrichtung vorgeben.
Der Auflagemodul ist dabei eine Platte, die beispielsweise im Gieß- oder Spritzgießverfahren aus einfachen Materialen, wie beispielsweise Altgummi oder Reifengummi herstellbar ist. Dennoch gibt sie über die Einhängeverbindung die gegenseitige Lage der Bodenplatten exakt vor, so daß sich ein genaues Fugenbild mit vorgegebenen Spalten und Fluchtlinien der Plattenkanten ergibt. Dieser Auflagemodul ist wesentlich einfacher aufgebaut als der bekannte Auflagemodul und damit außerordentlich wirtschaftlich. Die Festlegung der Bodenplatten auf den Verriegelungselementen erfolgt allein durch das Eigengewicht der Bodenplatten.
Der Bodenbelag läßt sich nicht nur leicht verlegen; er kann ebenso auch gezielt ganz oder bereichsweise aufgenommen und wieder neu verlegt werden. Der Bodenbelag eignet sich sowohl für schwere Beläge, bei denen die Bodenplatten beispielsweise ein Gewicht von ca. 180 kg haben und die auch von Kraftfahrzeugen befahrbar sind. Er eignet sich auch beispielsweise für Gehwege und Terrassen, Dachterrassen und Balkone.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Auflagemodule die Bodenplatten in deren Eckbereichen unterlegen und dass die an deren Unterseiten in den Eckbereichen vorgesehenen Plattenzapfen in die Aufnahmevertiefungen der Auflagemodule eingreifen. Diese Bauweise gibt mit einfachen Mitteln eine eindeutige Positionierung.
Eine erste Ausführungsform der Erfindung ist derart ausgebildet, daß die Auflagemodule eine viereckige, vorzugsweise rechteckige Gestalt aufweisen, und daß sich die Zentren ihrer Aufnahmevertiefungen auf den Mittellinien der Auflagemodule befinden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung dieser Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Auflagemodule aus vorzugsweise zwei oder vier Teilen bestehen, die mittels runder oder eckiger Verzapfungselemente lösbar miteinander verbindbar sind, wobei nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung die Teilungslinien der Auflagemodulteile längs der Spaltmitten zwischen den Bodenplatten verlaufen.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist dabei vorgesehen, daß die Auflagemodulteile dreieckförmig ausgebildet sind, wobei die jeweiligen Kathetenkanten mit den Diagonalen des einstückigen Auflagemoduls zusammenfallen und die sich an die Kathetenkanten anschließenden Randflächen etwa vertikal verlaufen, wobei die jeweilige Hypothenusenkante schräg nach außen auf den Boden zu verläuft, und wobei die nach oben in die Bodenplatte hineingezogenen, unten ebenen Eckbereiche der Bodenplatten mit den Plattenzapfen gegenüber den tiefer liegenden Plattenunterseiten eine Übergangsfläche aufweisen, die in Negativausbildung spiegelbildlich zur Hypothenusenkante verläuft und montiert an dieser plan anliegt.
Eine zweite Ausführungsform der Erfindung ist derart ausgebildet, dass die Auflagemodule eine viereckige, vorzugsweise quadratische Gestalt aufweisen, in deren Mitte sich die Aufnahmevertiefungen befinden, wobei sich an der Moduloberseite rings um die Aufnahmevertiefungen herum aus dieser heraus Plattenauflagen erheben.
Nach einer weiteren Ausgestaltung dieser Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Auflagemodule in ihrer vorzugsweise quadratischen Grundform mit einer Aufnahmevertiefung und einer sie umgebenden Plattenauflage in der Mitte etwa bündig, vorzugsweise miteinander verzahnt, lückenlos aneinander anschließen und eine durchgehende Verlegeunterlage bilden, bei der die Aufnahmevertiefungen und die sie umgebende erhöhte Plattenauflage ein gegenseitiges Abstandsmaß entsprechend dem der Plattenzapfen der Bodenplatten aufweisen. Hier handelt es sich also um mattenartige Verlegeunterlagen, die sich aus vielen einzelnen Auflagen der Grundform mit jeweils nur einer Aufnahmevertiefung zusammensetzen.
Eine andere Variante dieser zweiten Ausführungsform ist so ausgebildet, dass Auflagemodule vorgesehen sind, die aus mehreren einstückig miteinander verbundenen Auflagemodulen der Grundform bestehen und so eine durchgehende Verlegeunterlage für mehrere Bodenplatten bilden, wobei die Aufnahmevertiefungen und die sie umgebenden erhöhten Plattenauflagen ein gegenseitiges Abstandsmaß entsprechend dem der Plattenzapfen der aufzulegenden Bodenplatten aufweisen. In diesem Fall sind die Verlegeunterlagen gleich einstückige Modulmatten, die wieder mit anderen Modulmatten zusammenfügbar sind, An den Rändern einer Verlegefläche kommen diese Modulmatten in der Regel nicht mit ihren Maßen zurecht. Deshalb ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass die Verlegeunterlage, die aus mehreren einstückig miteinander verbundenen Auflagemodulen der Grundform besteht, in ihrer Randformgebung an die abzudeckende Form der Randbereiche der Verlegefläche angepasst ist. Dies kann auf ganz verschiedene Art und Weise geschehen. So sind beispielsweise auch L-förmige Verlegeunterlagen denkbar.
Alle Einzelmodule oder zu Modulmatten zusammengefassten Einzelmodule müssen verbindbar sein. Deshalb ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass alle Auflagemodule eine Randverzahnung zum gegenseitigen Verbinden mit anderen Auflagemodulen aufweisen.
Für die Bodenplatten eröffnet sich bei dieser Formgebung auch die Möglichkeit von Formvarianten. So ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass eine oder mehrere der Bodenplatten eine Größe haben, bei der sie mit ihren Unterseiten außer in den Eckbereichen flächig weitere Aufnahmevertiefungen überdecken, die örtlich zu diesen passend, gegebenenfalls weitere Plattenzapfen aufweisen.
Auch die Form der Plattenzapfen und der Aufnahmevertiefungen lässt natürlich Varianten zu. So ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass die Plattenzapfen und die Aufnahmevertiefungen verschiedene Wandformgebungen aufweisen können. So kann die Wandformgebung rund, oval oder eckig sein.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Auflagemodule und Modulmatten aus einem zähen, aber dennoch elastischen, witterungsbeständigen Werkstoff bestehen. Dafür eignen sich Hartgummimischungen. Es ist aber ebensogut möglich, Kunststoffmaterial einzusetzen. Bevorzugt werden die Auflagemodule aus einem Recyclingmaterial, wie beispielsweise Altreifengummi, bestehen.
Für die Bodenplatten einschließlich der Plattenzapfen wird nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung Beton, vorzugsweise selbstverdichtender Beton verwendet. Bei leichteren Bodenbelägen, beispielsweise für Terrassen, eignet sich beispielsweise auch keramisches Material.
Beim Verlegen des Bodenbelages kann es vorkommen, dass die Bodenplatten erst zurechtgerückt werden müssen, um dann die vorgesehene Position einzunehmen. Um diesen Vorgang zu erleichtern, ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ein Arbeitsverfahren vorgesehen, das dadurch gekennzeichnet ist, dass vor dem Auflegen der Bodenplatten auf die Auflagemodule in die Aufnahmevertiefungen Eisstopfen eingelegt werden, die unterhalb der Oberkante Halt finden, wonach die Plattenzapfen zunächst nur teilweise in die Aufnahmevertiefungen einfallen, aber erst beim fortschreitenden Abtauvorgang weitersinken und ihre vorgegebene Lage voll einnehmen.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in Draufsicht eine erste Ausführungsform des Auflagemoduls eines Bodenbelages nach der Erfindung mit Aufnahmevertiefungen für Plattenzapfen von Bodenplatten,
Fig. 2 in schaubildlicher Ansicht eine Bodenplatte des Bodenbelages nach der Erfindung mit Plattenzapfen an der Plattenunterseite,
Fig. 3 und 4 eine Variante des Auflagemoduls nach Fig. 1, der aus zusammensetzbaren Teilmodulen besteht, wobei Fig. 3 die Teilmodule nebeneinander und Fig. 4 die Teilmodule zusammengesetzt zeigen,
Fig. 5 einen Teilmodul nach den Fig. 3 und 4 mit eckigen Verzahnungselementen,
Fig. 6 eine Variante der Teilmodule mit zylinderischen Verzahnungselementen,
Fig. 7 eine Plattenfuge mit über dem Verriegelungselement befindlichen Bodenplattenecken,
Fig. 8 eine zusammengesetzte Ecke des Bodenbelages nach den Fig. 1 bis 7,
Fig. 9 eine zweite Ausführungsform des Auflagemoduls mit einer sich aus der Moduloberseite erhaben heraushebenden Plattenauflage, wobei sich die Aufnahmevertiefung in der Mitte des Auflagemoduls befindet,
Fig. 10 eine Bodenplatte mit an ihrer Unterseite vorgesehenen Plattenzapfen für den Auflagemodul nach Fig. 9,
Fig. 11 eine aus Auflagemodulen nach Fig. 9 durch Zusammenstecken gebildete Matte aus Auflagemodulen nach Fig. 9,
Fig. 12 eine aus Auflagemodulen nach Fig. 9 gebildete Matte mit aufgelegten Bodenplatten gleicher Größe,
Fig. 13 Bodenplatten verschiedener Größe mit mehreren Plattenzapfen von der Unterseite her gesehen,
Fig. 14 den Bodenbelag mit einer Bodenplatte nach Fig. 13 über einer Modulmatte aus Auflagemodulen vor dem Auflegen der Bodenplatte,
Fig. 15 den Aufbau nach Fig. 14 nach dem Auflegen der Bodenplatte,
Fig. 16 den Aufbau des Bodenbelages an einer Ecke der Verlegefläche, wobei die aus den Auflagemodulen bzw. Modulmatten bestehende Verlegeunterlage auf der linken Seite mit Bodenplatten verschiedener Form und Größe abgedeckt ist,
Fig. 17 den Aufbau nach Fig. 16, bei dem die Verlegeunterlage in der rechten Verlegeecke mittels einer L-förmigen Bodenplatte abgedeckt ist.
Die Fig. 1 bis 8 der Zeichnung zeigen eine erste Ausführungsform eines Bodenbelages, der aus auf einem Boden 1 aufliegenden, plattenförmigen Auflagemodulen 2, beispielsweise aus Hartgummi, Kunststoff o. dgl., und aus auf die Auflagemodule 2 auflegbaren Bodenplatten 3, beispielsweise aus Beton, Keramik, o. dgl. besteht. Der Bodenbelag mit Betonplatten 3 dient beispielsweise der Ausbildung einer mit Kraftfahrzeugen befahrbaren Bodenoberfläche.
Der Auflagemodul 2 nach Fig. 1 hat eine rechteckige Form mit gleichen Seitenlängen 4. Die Flächen 5a der Außenränder 5 verlaufen zur Modulunterseite 6 schräg nach außen auf den Boden 1 zu. Auf den sich in der Modulmitte 7 treffenden Mittellinien 8 und 9 des Auflagemoduls 2 liegen die Zentren 10 von Aufnahmevertiefungen 11, die sich von der Moduloberseite 12 von oben nach unten konisch verengen.
Die Bodenplatte 3 nach Fig. 2 hat in ihren Eckbereichen 13 von der Bodenplattenunterseite 14 hochverlegte Auflageflächen 15, aus denen nach unten konische Plattenzapfen 16 vorstehen, die die negative Form der Aufnahmevertiefungen 11 aufweisen und somit genau in die Aufnahmevertiefungen 11 hineinpassen. Die Übergangsflächen 17 von der Bodenplattenunterseite 14 zu den hochgelegten Auflageflächen 15 haben eine Neigung, die der der Flächen 5a der Außenränder 5 entspricht. Beide Flächen 5a und 17 legen sich beim Auflegen der Bodenplatten 3 auf die Auflagemodule 2 aufeinander. Der Aufbau ist so gewählt, daß die Bodenplattenunterseiten 14 den Boden 1 nicht berühren: Der Abstand soll beispielsweise 1 bis 2 cm betragen. Damit ist eine ausreichende Dränierung gewährleistet.
Fig. 3 zeigt, wie der Auflagemodul 2 in vier Teilmodule 2a, 2b, 2c und 2d teilbar ist. Die Teilung erfolgt längs der Diagonalen 18 und 19. Die Teilungsmöglichkeit hat den Sinn, keine Teile der Auflagemodule 2 über die Belagskanten, an die keine weiteren Bodenplatten 3 anschließen, überstehen zu lassen. Die einzelnen Teilmodule 2a bis 2d haben eine dreieckige Gestalt mit Kathetenkanten 2e, die mit den Diagonalen 18 und 19 zusammenfallen, und einer Hypothenusenkante 2f, die der jeweiligen Außenkante 5 entspricht. Die einzelnen Teilmodule 2a bis 2d können zu einem Gesamt-Auflagemodul 2 zusammengefügt werden mittels einer Zapfenverzahnung 20 mit eckigen Zähnen 21, die aus den Fig. 3 und 4 erkennbar ist. In Fig. 3 sind die Teilmodule 2a bis 2d auseinandergezogen dargestellt. In Fig. 4 sind sie zusammengefügt.
Fig. 5 zeigt schaubildlich einen der Teilmodule 2a bis 2d mit einer eckigen Zapfenverzahnung 20. Fig. 6 zeigt eine Verzahnungsvariante mit einer Zapfenverzahnung 22 mit zylindrischen Zähnen 23.
Fig. 7 zeigt die Eckbereiche 13 von Bodenplatten 3 mit den Plattenzapfen 16 über einem Auflagemodul 2, der auf dem Boden 1 aufliegt. Die Plattenzapfen 16 befinden sich über den Aufnahmevertiefungen 11. Die Pfeile 24 zeigen, wie die Bodenplatten 3 auf den Auflagemodul 2 aufgelegt werden. Das Auflegen ist in Fig. 8 dargestellt. Dabei greifen die Plattenzapfen in die Aufnahmevertiefungen 11 hinein und fixieren die Bodenplatten 3 auf dem Auflagemodul 2 in einem solchen vorgegebenen Abstand, daß Fugen 25 vorgegebener Breite zwischen den Bodenplatten 3 verbleiben. Gleichzeitig legen sich auch die Übergangsflächen 17 und die Flächen 5a der Außenränder 5 aufeinander. Damit wird eine ausgezeichnete Fixierung der Bodenplatten 3 und eine Richtungsvorgabe zur Plattenausrichtung erreicht. Die Plattenzapfen 16 dürfen den Boden 1 nach dem Auflegen auf die Auflagemodule 2 nicht berühren. Die Plattenzapfen 16 sind deshalb kürzer als die Auflagemodule 2 dick sind. Als Richtwert kann davon ausgegangen werden, daß Länge der Plattenzapfen 16 etwa drei-viertel bis vier-fünftel der Dicke der Auflagemodule 2 entspricht.
Die Fig. 9 bis 16 der Zeichnung zeigen eine zweite Ausführungsform eines Bodenbelages, der aus auf einem Boden 1 aufliegenden, plattenförmigen Auflagemodulen 32, beispielsweise aus Hartgummi, Kunststoff o. dgl., und aus auf die Auflagemodule 32 auflegbaren Bodenplatten 33, beispielsweise aus Beton, Keramik, o. dgl. besteht. Der Bodenbelag mit Betonplatten 33 dient beispielsweise der Ausbildung einer mit Kraftfahrzeugen befahrbaren Bodenoberfläche. Der Bodenbelag mit anderen Materialien, wie beispielsweise Keramik, ist für leichtere Beanspruchung gedacht, beispielsweise für Gehwege, Terrassen oder dergleichen. Die Materialwahl wird immer den Anforderungen angepasst.
Der Auflagemodul 32 nach Fig. 9 hat eine vorzugsweise rechteckige Form. Seine Ränder 34 sind mit Verzahnungen 34 versehen, die ein Zusammenstecken mehrerer derartiger Auflagemodule 32 ermöglichen. Die Verzahnungen können rund oder eckig sein. Es ergibt sich auf diese Weise die Möglichkeit, diesen Auflagemodul 32 mit anderen zu einer Modulmatte 35 zusammenzustecken, wie sie in Fig. 11 und 12 dargestellt ist. Aus der Oberseite 12 des Auflagemoduls 32 nach Fig. 9 erhebt sich herausgehoben zentrisch eine Plattenauflage 36. Wiederum im Zentrum dieser herausgehobenen Plattenauflage 36 befindet sich ebenfalls zentrisch die Aufnahmevertiefung 11.
Der Auflagemodul 32 wird in seiner Ausführung mit einer zentrischen Plattenauflage 36 und der Aufnahmevertiefung 11 als Auflagemodul 32 der Grundform bezeichnet im Gegensatz zu der durch Zusammenstecken von Auflagemodulen 32 der Grundform gebildeten Modulmatte 35. Aus zusammengesteckten Auflagemodulen 32 der Grundform und Modulmatten 35, die ebenfalls wieder zu größeren Einheiten zusammengesteckt werden, entstehen dann ganzflächige Verlegeunterlagen 37.
Fig. 10 zeigt eine zur Größe von vier zusammengesetzten Auflagemodulen 32 der Grundform nach Fig. 9 passende Bodenplatte 33 mit Plattenzapfen 16 in den Eckbereichen 13 der Bodenplatten 33. Die Aufnahmevertiefungen 11 und die Plattenzapfen 16 sind wieder mit Positivform und Negativform zueinander passend, konisch nach unten zulaufend ausgebildet wie bei der ersten Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 8. Die Aufnahmevertiefungen 11 und die Plattenzapfen 16 müssen nicht, wie dargestellt, rund sein. Es ist ebensogut möglich, diese zueinander passenden Teile zueinanderpassend eckig oder oval zu gestalten.
Fig. 11 zeigt zusammengesteckte Auflagemodule 32 der Grundform. In der Bildmitte sind die Verzahnungen 34 zwischen den Auflagemodulen 32 entfernt um darzustellen, dass diese durch Zusammenstecken gebildete Matte eine Modulmatte 35 sein kann, die mehrere Auflagemodule 32 einstückig zusammenfasst.
Fig. 12 zeigt zusammengesteckte Modulmatten 35, mit teilweise aufgelegten Bodenplatten 33. Man erkennt, dass die Modulmatten 35 verschiedene Formen haben können mit unterschiedlichen Anzahlen von Aufnahmevertiefungen 11 und Plattenauflagen 36. Aus Fig. 13 ist zu erkennen, dass auch die Bodenplatten 33 verschieden groß und mit einer unterschiedlichen Anzahl von Plattenzapfen 16 versehen sein können. Die Plattenzapfen 16, die sich nicht in den Eckbereichen 13 befinden, können auch weggelassen werden.
Die Fig. 14 zeigt entsprechend der Fig. 7 der ersten Ausführungsform eine Bodenplatte 33 über der aus den Auflagemodulen 32 oder Modulmatten 35 gebildeten Verlegeunterlage 37. Fig. 15 zeigt entsprechend der Fig. 8 der ersten Ausführungsform die Bodenplatte 33 nach dem Auflegen auf die aus den Auflagemodulen 32 oder Modulmatten 35 gebildete Verlegeunterlage 37.
Fig. 16 zeigt ein Variationsbeispiel, insbesondere auch für eine Verlegeecke 38. In der linken Bildhälfte sind auf der Verlegeunterlage 37 Betonplatten 33 unterschiedlicher Größe abgelegt. In der rechten Bildhälfte liegen Auflagemodule der Grundform frei.
Fig. 17 zeigt das Variationsbeispiel für die Verlegeecke 38, wobei in der linken Bildhälfte wieder Betonplatten 33 unterschiedlicher Größe auf der Verlegeunterlage 37 abgelegt sind. In der rechten Bildhälfte ist ein Teil der Auflagemodule 32 mit einer L-förmigen Bodenplatte 33 abgedeckt. Die Zahl der möglichen Varianten ist ersichtlich unerschöpflich. Immer ist sichergestellt, dass durch das Eingreifen der Plattenzapfen 16 in die Aufnahmevertiefungen 11 exakte Spalten zwischen den Bodenplatten 33 vorhanden sind.
Um bei den Modulmatten 35 Material zu sparen, werden zwischen den Plattenauflagen 36 nicht dargestellte Aussparungen vorgesehen.
Wie bei der ersten Ausführungsform sorgen die Aufnahmevertiefungen 11 in den Aufnahmemodulen 32 oder Modulmatten 35 für exakte Abstände der Bodenplatten 33 gegeneinander.
Es ist möglich, dass die Plattenzapfen 16 der Bodenplatten 33 beim Verlegen nicht sofort oder nicht leicht in die Aufnahmevertiefungen 11 eingleiten. Für diesen Fall oder generell zum Erleichtern des Verlegens ist vorgesehen, vor den Auflegen der Bodenplatten 33 in die Aufnahmevertiefungen 11 Eisstücke, beispielsweise in Konusform, einzulegen, die in den Aufnahmevertiefungen 11 teilweise versinken. Auf keinen Fall dürfen sie über die oberen Ränder 40 der Aufnahmevertiefungen 11 hinausragen. Sind die Eisstücke eingelegt, dann wird die Bodenplatte 33 aufgelegt. Mit dem Schmelzen des Eises sinkt sie allmählich in ihre Soll-Position.

Claims (18)

1. Bodenbelag auf einem tragenden Boden (1), bestehend aus Auflagemodulen, auf denen Bodenplatten (3) zur Bildung einer begeh- und/oder befahrbaren Bodennutzfläche in einer vorgegebenen Relation zueinander ruhen, wobei die Auflagemodule die Bodenplatten (3) so unterlegen, dass unterhalb der Bodenplatten (3) Wasserlaufflächen zum Dränieren der Bodennutzfläche verbleiben, dadurch gekennzeichnet, daß in den Auflagemodulen (2, 32, 35) sich im Querschnitt von oben nach unten verengende Aufnahmevertiefungen (11) für in Negativausführung spiegelbildlich dazu passende, von oben in sie einsetzbare Plattenzapfen (16) an den Unterseiten (15) der Bodenplatten (3) vorgesehen sind, so daß die Bodenplatten (3) fixiert auf den Auflagemodulen (2, 32, 35) aufliegen, wobei die gegenseitigen Plazierungen der Aufnahmevertiefungen (11) in den Auflagemodulen (2, 32, 35) und der Plattenzapfen (16) an den Bodenplatten (3) die Spalten (25) zwischen den Bodenplatten (3) und die Richtungsvorgabe zur Plattenausrichtung vorgeben.
2. Bodenbelag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagemodule (2) die Bodenplatten (3) in deren Eckbereichen (13) unterlegen und dass die an deren Unterseiten (14) in den Eckbereichen (13) vorgesehenen Plattenzapfen (16) in die Aufnahmevertiefungen (11) der Auflagemodule (2, 32, 35) eingreifen.
3. Bodenbelag nach einem oder beiden der Ansprüche 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagemodule (2) eine viereckige, vorzugsweise quadratische Gestalt aufweisen, und daß sich die Zentren (10) ihrer Aufnahmevertiefungen (11) auf den Mittellinien (8, 9) des Auflagemoduls 2 befinden.
4. Bodenbelag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagemodule (2) aus vorzugsweise zwei oder vier Teilen (2a bis 2d) bestehen, die mittels runder oder eckiger Zapfenverzahnungen (20, 22) lösbar mit einander verbunden sind.
5. Bodenbelag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilungslinien der Auflagemodulteile (2a bis 2d) längs der Diagonalen (18, 19) und der Spaltmitten zwischen den Bodenplatten (3) verlaufen.
6. Bodenbelag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagemodulteile (2a bis 2d) dreieckförmig ausgebildet sind, wobei die jeweiligen Kathetenkanten (2e) mit den Diagonalen (18, 19) des einstückigen Auflagemodules (2) zusammenfallen und die sich an die Kathetenkanten (2e) anschließenden Randflächen etwa vertikal verlaufen, wobei die jeweilige Hypothenusenkante (2f) schräg nach außen auf den Boden (6) zu verläuft, und wobei die nach oben in die Bodenplatte (3) hineingezogenen, unten ebenen Eckbereiche (13) der Bodenplatten (3) mit den Plattenzapfen (16) gegenüber den tiefer liegenden Plattenunterseiten (14) eine Übergangsfläche (15) aufweisen, die in Negativausbildung spiegelbildlich zur Hypothenusenkante (2f) verläuft und montiert an dieser anliegt.
7. Bodenbelag nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagemodule (32) eine viereckige, vorzugsweise quadratische Gestalt aufweisen, in deren Mitte sich die Aufnahmevertiefungen (11) befinden, wobei sich an der Moduloberseite(12) rings um die Aufnahmevertiefungen (11) herum aus dieser heraus Plattenauflagen (36) erheben.
8. Bodenbelag nach den Ansprüchen 1, 2 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagemodule (32) in ihrer vorzugsweise quadratischen Grundform mit einer Aufnahmevertiefung (11) und einer sie umgebenden Plattenauflage (36) in der Mitte etwa randbündig, vorzugsweise miteinander verzahnt lückenlos aneinander anschließen und eine durchgehende Verlegeunterlage (37) bilden, bei der die Aufnahmevertiefungen (11) und die sie umgebende erhöhte Plattenauflage (36) ein gegenseitiges Abstandsmaß entsprechend dem der Plattenzapfen (16) der Bodenplatten (33) aufweisen.
9. Bodenbelag nach den Ansprüchen 1, 2, 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass Auflagematten (35) vorgesehen sind, die aus mehreren einstückig miteinander verbundenen Auflagemodulen (32) der Grundform bestehen und so eine durchgehende Verlegeunterlage (37) für mehrere Bodenplatten bilden, wobei die Aufnahmevertiefungen (11) und die sie umgebenden erhöhten Plattenauflagen (36) ein gegenseitiges Abstandsmaß entsprechend dem der Plattenzapfen (16) der aufzulegenden Bodenplatten (33) aufweisen.
10. Bodenbelag nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlegeunterlage (37), die aus mehreren einstückig miteinander verbundenen Auflagemodule (32) der Grundform besteht, in ihrer Randformgebung an die abzudeckende Form der Randbereiche der Verlegefläche angepasst ist.
11. Bodenbelag nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass alle Auflagemodule (32, 35) eine Randverzahnung zum gegenseitigen Verbinden mit anderen Auflagemodulen (32, 35) aufweisen.
12. Bodenbelag nach einem oder mehreren der Ansprüchen 1, 2, und 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere der Bodenplatten (33) eine Größe haben, bei der sie mit ihren Unterseiten (14) außer in den Eckbereichen (13) flächig weitere Aufnahmevertiefungen (11) überdecken, örtlich zu diesen passend gegebenenfalls weitere Plattenzapfen (16) aufweisen.
13. Bodenbelag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattenzapfen (16) und die Aufnahmevertiefungen (11) verschiedene Wandformgebungen aufweisen.
14. Bodenbelag nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandformgebung rund, oval oder eckig ist.
15. Bodenbelag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagemodule (32, 35) aus einem zähen, aber dennoch elastischen, witterungsbeständigen Werkstoff bestehen.
16. Bodenbelag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagemodule (32, 35) aus einem Recyclingmaterial, wie beispielsweise Altreifengummi, bestehen.
17. Bodenbelag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatten (33) einschließlich der Plattenzapfen (16) aus Beton bestehen.
18. Arbeitsverfahren zum Verlegen von Bodenplatten auf Auflagemodulen nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Auflegen der Bodenplatten (3) auf die Auflagemodule (32, 35) in die Aufnahmevertiefungen (11) Eisstopfen eingelegt werden, die unterhalb der Oberkante (40) Halt finden, wonach die Plattenzapfen (16) zunächst nur teilweise in die Aufnahmevertiefungen (11) einfallen, jedoch beim fortschreitenden Abtauvorgang weitersinken und ihre vorgegebene Lage voll einnehmen.
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