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DE10018341C1 - Kapsel für die Magnetfeldtherapie - Google Patents

Kapsel für die Magnetfeldtherapie

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DE10018341C1 DE2000118341 DE10018341A DE10018341C1 DE 10018341 C1 DE10018341 C1 DE 10018341C1 DE 2000118341 DE2000118341 DE 2000118341 DE 10018341 A DE10018341 A DE 10018341A DE 10018341 C1 DE10018341 C1 DE 10018341C1
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Abstract

Es wird eine Kapsel für die Magnetfeldtherapie vorgeschlagen, welche dem menschlichen oder tierischen Körper oral verabreicht werden kann und welche mindestens einen Permanentmagneten (3) enthält, so daß die Kapsel auf ihrem Weg durch den Verdauungstrakt eine therapeutische Wirkung entfaltet. Der mindestens eine Permanentmagnet (3) ist von einem Gehäuse (2) vollständig umschlossen, welches widerstandsfähig gegen sämtliche Verdauungssekrete ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Kapsel, welche dem menschlichen oder tierischen Körper oral verabreicht werden kann und welche mindestens einen Permanentmagneten enthält, so daß die Kapsel auf ihrem Weg durch den Verdauungstrakt eine therapeutische Wirkung entfaltet.
Vorrichtungen für die sogenannte Magnetfeldtherapie, bei wel­ cher der menschliche oder tierische Körper in gezielter Weise Magnetfeldern ausgesetzt wird, sind seit geraumer Zeit und in vielfältigen Ausgestaltungen bekannt.
So ist beispielsweise in der DE 33 31 061 A1 eine biegsame magnetische Folie für therapeutische Zwecke beschrieben, die auf die zu behandelnde Körperstelle aufgelegt wird, wodurch Schmerzen gelindert werden können.
Aus der DE 37 18 333 A1 ist eine Vorrichtung zum Positionieren von Permanentmagneten an Akupunkturpunkten im Gesichtsbereich eines Patienten bekannt, welche die Form eines Brillengestells hat. Mit dieser sogenannten Akupunkturbrille können z. B. Bron­ chitis, Erkältungskrankeiten, Kopfschmerz, Schwindelgefühl, Schlaflosigkeit, verminderte Konzentrationsfähigkeit, Hysterie und eingeschränktes Sehvermögen erfolgreich behandelt werden.
In der DE 36 19 987 A1 ist eine Körperpackung für kosmetische und therapeutische Zwecke offenbart. Bei dieser Körperpackung befinden sich eine Vielzahl von Permanentmagneten zusammen mit einer Bindemasse auf einer Trägerfolie, die beispielsweise die Gestalt einer Gesichtsmaske aufweisen kann. Mit dieser Vor­ richtung wird u. a. eine Erwärmung und eine bessere Durchblu­ tung der Haut und der oberen Gewebeschichten erreicht.
Aus der DE 34 14 938 A1 ist eine Vorrichtung zur Erzeugung pulsierender Magnetfelder für therapeutische Zwecke bekannt, bei welcher ein um eine Achse drehbarer Träger um diese herum verteilte Permanentmagnete hält. Der Träger kann z. B. mittels eines Elektromotors in Rotation versetzt werden. Mit dieser Vorrichtung lassen sich beispielsweise Durchblutungsstörungen, Spannungszustände der Muskulatur und Darmbeschwerden erfolg­ reich behandeln.
Eine vergleichbare Therapievorrichtung mit einer in einem Ge­ häuse angeordneten, mit Permanentmagneten bestückten und von einem Elektromotor angetriebenen Scheibe ist in der Druck­ schrift DE 32 21 544 A1 offenbart.
Aus der DE 39 38 920 C2 ist eine magnetische Massagetherapie- Vorrichtung bekannt, bei welcher zahlreiche Magnetplättchen in einer Decke oder Matte verschwenkbar gehaltert sind. Die Ma­ gnetplättchen werden vom niederfrequenten magnetischen Wech­ selfeld einer den Körper umschließenden Feldspulenanordnung in Schwingungen versetzt. Durch diese Vorrichtung lassen sich die permanentmagnetische Therapie, die magnetische Wechselfeld­ therapie und eine Massagetherapie mit synergistischer Wirkung kombinieren.
Es sind darüber hinaus auch schon Vorrichtungen bekannt gewor­ den, mit denen das Körperinnere von Lebewesen einer Magnet­ feldtherapie unterzogen werden kann.
So sind in der EP 0 141 915 A1, der DE 39 05 040 A1, der DE 44 18 665 A1 und der DE 33 27 086 A1 Therapiestäbe beschrieben, welche Mittel zur Erzeugung magnetischer Felder beinhalten und welche für die Prophylaxe und Therapie von Hämorrhoiden einge­ setzt werden können.
Aus der DE 35 02 998 A1 ist darüber hinaus bekannt, ferroma­ gnetische Teilchen, die mit einem physiologisch verträglichen Kunststoff überzogen sind, in einen an Krebs erkrankten Orga­ nismus zu injizieren. Die Teilchen reichern sich im Tumor an und können durch ein von außen angelegtes elektromagnetisches Wechselfeld, welches eine periodische Umlagerung der magneti­ schen Momente bewirkt, erhitzt werden. Hierdurch ist es mög­ lich, den Tumor gezielt einer lokalen Hyperthermie zu unter­ ziehen. Eine ähnliche Vorgehensweise ist in der US 5 067 952 offenbart.
Schließlich ist aus der DE 196 53 100 A1 eine oral zu verab­ reichende Kapsel bekannt, welche neben Milchzucker und diver­ sen pflanzlichen Zusätzen u. a. piezo-elektrisches Bergkri­ stall-Pulver sowie ferromagnetisches Magnetit-Pulver enthält. Die Kapsel ist mit einem Material überzogen, welches gegen Magensäure resistent ist, so daß die angegebenen Inhaltsstoffe erst im Darm freigesetzt werden. Durch das Magnetit-Pulver, das in Form sogenannter Nanokristalle vorliegt, werden die in den Darmwänden versteckten Darmgifte adsorbiert und somit zurück in den Darm transportiert.
Eine oral zu verabreichende Kapsel, welche aus einem ferro- oder ferrimagnetischen Pulver, einer organischen Substanz mit einer Schmelztemperatur von 37-60°C und einem Wirkstoff be­ steht, ist ferner in der DE 197 45 890 C1 beschrieben. Diese Kapsel stellt einen sogenannten Marker für die Darm-Diagnostik und Darm-Therapie dar, dessen Position auf seiner Wanderung durch den Magen-Darm-Trakt exakt bestimmbar ist und der in einer loakeln Behandlungszone eine kontrollierbare Freisetzung des Wirkstoffes ermöglicht. Zu diesem Zweck ist der Wirkstoff hüllenartig von der organischen Substanz umgeben, die ihrer­ seits mit ferro- oder ferrimagnetischem Pulver wie zum Bei­ spiel Magnetit oder Hämatit beschichtet ist. Dieses Pulver wird durch ein von außen auf den Patienten einwirkendes magne­ tisches Wechselfeld soweit erhitzt, daß die organische Sub­ stanz schmilzt und so den Wirkstoff freisetzt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, mit welcher im gesamten Verdauungstrakt des mensch­ lichen oder tierischen Körpers auf einfache Weise eine Magnet­ feldtherapie durchgeführt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch eine Kapsel mit den im Anspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst; vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Der Grundgedanke der Erfindung ist darin zu sehen, einen oder mehrere Permanentmagnete in einem kapselförmigen Gehäuse un­ terzubringen, welches der Patient einfach verschluckt, so daß die Kapsel den gesamten Verdauungstrakt durchwandert, bis sie auf natürlichem Wege wieder ausgeschieden wird. Das Gehäuse der Kapsel besteht aus einem gegen sämtliche Verdauungssekrete resistenten Material, damit sich die Kapsel weder in der Spei­ seröhre noch im Magen oder Darm auflöst. Dadurch werden die im Gehäuse befindlichen Permanentmagnete nicht angegriffen, was insofern sehr wichtig ist, als moderne Permanentmagnete viel­ fach aus Materialien bestehen, die im Organismus eine giftige Wirkung entfalten können.
Besonders vorteilhaft ist es, durch ein von außen angelegtes magnetisches Gleichfeld die erfindungsgemäße Kapsel bedarfs­ weise für längere Zeit an einer bestimmten Stelle im Verdau­ ungstrakt festzuhalten, damit sich dort ihr Magnetfeld in besonders vorteilhafter Weise entfalten kann. So könnte man etwa durch einen auf der Bauchdecke plazierten, relativ schwa­ chen Magneten dafür sorgen, daß die oral verabreichte Kapsel für längere Zeit im Magen verbleibt, wodurch sich beispiels­ weise Entzündungen der Magenschleimhaut oder Magengeschwüre behandeln lassen. Nach Beendigung der Therapie wird der auf der Bauchdecke plazierte Magnet entfernt, so daß die Kapsel durch den Darm weiter wandern kann und ausgeschieden wird.
Die erfindungsgemäße Kapsel kann aufgrund ihres einfachen Aufbaus sehr kostengünstig gefertigt werden. Somit ist es ohne weiteres möglich, einem Patienten mehrmals am Tag eine Kapsel zu verabreichen.
Eine vorteilhafte Variante der erfindungsgemäßen Kapsel sieht vor, in dem gegen sämtliche Verdauungssekrete resistenten Ge­ häuse zumindest einen Hohlraum anzuordnen, in welchem sich Medikamente unterbringen lassen. Der Hohlraum verfügt über eine Öffnung nach außen, welche mit einer für das Medikament durchlässigen Membran oder einer Wand verschlossen ist, die sich z. B. unter der Einwirkung von Magensäure auflöst. Damit kann das Medikament gezielt in den Organismus eingebracht werden; gleichzeitig wird dieser in vorteilhafter Weise einer Magnetfeldtherapie unterzogen.
Es besteht auch die Möglichkeit, die erfindungsgemäße Kapsel einfach im Mund zu lutschen, um auf diese Weise Erkrankungen im Mund- und Rachenraum entgegenzuwirken. Bei dieser Art der Anwendung empfiehlt es sich, die Außenabmessungen der Kapsel gegebenenfalls so groß zu wählen, daß die Kapsel nicht unbe­ absichtigt verschluckt werden kann. Auch ist es möglich, die Kapsel mit mindestens einer Überzugsschicht zu versehen, wel­ che sich im Speichel auflöst und wohlschmeckende Substanzen sowie bedarfsweise auch Medikamente enthält.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger Ausführungsbei­ spiele näher erläutert:
In der Fig. 1 ist ein Schnitt durch eine sehr einfache Aus­ führungsform der erfindungsgemäßen Kapsel skizziert. Die ins­ gesamt mit 1 bezeichnete Kapsel besteht aus einem Gehäuse 2, welches aus einem gegen alle möglichen Verdauungssekrete wi­ derstandsfähigen Material gefertigt ist, und einem von diesem Gehäuse 2 vollständig umschlossenen Permanentmagneten 3. Das Gehäuse 2 ist zweckmäßigerweise so geformt und bemessen, daß es leicht verschluckt werden kann und den Verdauungstrakt pro­ blemlos durchwandert. Grundsätzlich wäre es natürlich auch möglich, anstelle von Permanentmagneten kleine Elektromagnete in der erfindungsgemäßen Kapsel unterzubringen. Hierzu müßte in an sich bekannter Weise eine Stromquelle in Form einer Batterie oder eines Kondensators mit einer geeignet dimensio­ nierten Induktivität verbunden werden; gegebenenfalls ließe sich auch eine Steuerelektronik in der Kapsel unterbringen, mit deren Hilfe man auch pulsierende magnetische Gleichfelder oder Wechselfelder beliebiger Frequenz für die Magnetfeld­ therapie des Verdauungstraktes bereitstellen könnte.
Bei dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel sind im Gehäuse 2 insgesamt zwei Permanentmagnete 3 untergebracht, deren Südpole S einander gegenüber liegen. Durch diese spezi­ elle Anordnung wird erreicht, daß sich zwischen den beiden Magneten 3 ein starkes, inhomogenes Magnetfeld aufbaut, wel­ ches die Umgebung der Kapsel relativ weiträumig durchsetzt.
In der Fig. 3 schließlich ist ein Schnitt durch eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kapsel gezeichnet, wel­ che die Magnetfeldtherapie mit der Verabreichung von Medika­ menten kombiniert. Zu diesem Zweck weist das Gehäuse 2 der Kapsel 1 einen Hohlraum 4 auf, der ein Medikament 5 enthält. Der Hohlraum 4 ist durch eine Wand 6 verschlossen; die Wand besteht aus einer für das Medikament durchlässigen Membran oder einem Material, das beispielsweise durch die Magensäure aufgelöst wird, so daß das Medikament freigesetzt wird.

Claims (13)

1. Kapsel für die Magnetfeldtherapie, welche umfaßt ein Gehäuse (2) aus einem gegen sämtliche Verdauungssekrete des menschlichen oder tierischen Organismus resistenten Material sowie zumindest einen vom Gehäuse (2) vollständig umschlos­ senen Permanentmagneten (3).
2. Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) aus Kunststoff, Gummi oder Keramik besteht.
3. Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) aus einem Metall oder einer Legierung besteht.
4. Kapsel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) aus einem Edelmetall wie z. B. Silber, Gold oder Platin oder einer Legierung dieser Edelmetalle besteht.
5. Kapsel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) aus Edelstahl besteht.
6. Kapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) zwei Permanentmagnete (3) umschließt, die inner­ halb des Gehäuses (2) so nebeneinander angeordnet sind, daß sich gleichnamige Magnetpole gegenüber liegen.
7. Kapsel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gehäuse (2) kugel-, ellipsoid- oder zylin­ derförmig ausgebildet ist.
8. Kapsel nach Anspruch 7, daß der Außendurchmesser der Gehäu­ ses (2) 5 bis 15 mm beträgt.
9. Kapsel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Gehäuses (2) 10 bis 20 mm beträgt.
10. Kapsel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Gehäuse (2) mindestens einen Hohlraum (4) aufweist, in welchem ein Medikament (5) untergebracht ist.
11. Kapsel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Hohlraum (4) durch eine für das Medikament (5) durchlässige Membran oder eine von Verdauungssekreten auflösbare Wand (6) verschlossen ist.
12. Kapsel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie als Lutschtablette ausgebildet ist.
13. Kapsel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit mindestens einem im Speichel löslichen Überzug versehen ist, welcher wohlschmeckende Substanzen und/oder Medikamente enthält.
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