DE10121191C1 - Kapsel für die Magnetfeldtherapie - Google Patents
Kapsel für die MagnetfeldtherapieInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Weiterbildung der Kapsel für die Magnetfeldtherapie, wie sie in dem deutschen Patent 10018341 beschrieben ist. Es ist vorgesehen, am Gehäuse 2 der Kapsel 1 mittels Kappen 6a, 6b Hohlräume 4a, 4b anzuformen, in welchen Medikamente 5a, 5b untergebracht und somit durch die Kapsel transportiert werden können. Auf diese Weise wird die Magnetfeldtherapie des Verdauungssystems in vorteilhafter Weise mit einer medikamentösen Behandlung kombiniert. In einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kapsel werden anstelle von Permanentmagneten 3 Körper aus ferro- oder ferrimagnetischem Material verwendet, so daß die Kapsel vor der oralen Verabreichung noch unmagnetisch ist und erst auf ihrer Wanderung durch den Magen-Darm-Trakt durch ein äußeres Feld magnetisch gemacht wird.
Description
Die Erfindung betrifft eine Kapsel für die Magnetfeldtherapie
nach dem deutschen Patent 100 18 341 des Anmelders.
Die durch dieses Patent geschützte Kapsel kann dem menschlichen
oder tierischen Körper oral verabreicht werden; sie enthält
mindestens einen Permanentmagneten, so daß sie auf ihrem Weg
durch den Verdauungstrakt ihre therapeutische Wirkung ent
faltet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kapsel anzuge
ben, welche die Vorteile der Magnetfeldtherapie mit der Mög
lichkeit einer wirkungsvollen medikamentösen Behandlung verbin
det.
Diese Aufgabe wird durch eine Kapsel mit den im Anspruch 1 bzw.
den im nebengeordneten Anspruch 2 aufgeführten Merkmalen
gelöst; vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind
in den Unteransprüchen angegeben.
Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, an die Kapsel,
wie sie in dem eingangs genannten Patent beschrieben ist, min
destens einen Hohlraum anzuformen, in welchem ein Medikament
untergebracht ist. Ein derartiger Hohlraum wird zweckmäßiger
weise durch eine Kappe erzeugt, welche das Gehäuse der Kapsel
ganz oder teilweise umschließt. Dann behält die Kapsel eine
Form, die das Schlucken erleichtert und Verletzungen im Magen-
Darm-Trakt durch etwa überstehende Kanten zuverlässig verhin
dert. Die Kappen können beispielsweise aus dem gleichen Mate
rial wie das Kapselgehäuse bestehen und sind demzufolge eben
falls gegen sämtliche Verdauungssekrete resistent. Damit das
Medikament bzw. die Medikamente austreten können, müssen die
Kappen Löcher aufweisen. Man kann die Kappen aber auch aus
Materialien herstellen, die sich in den Verdauungssekreten
auflösen und somit die eingeschlossenen Medikamente an den
Organismus abgeben.
Wenn an den beiden Enden der erfindungsgemäßen Kapsel jeweils
eine Kappe vorgesehen ist, dann lassen sich zwei Medikamente zu
unterschiedlichen Zeitpunkten und/oder an unterschiedlichen
Stellen im Magen-Darm-Trakt verabreichen. Zu diesem Zweck ist
sinnvollerweise eine der Kappen aus einem dickeren oder wider
standsfähigeren Material gebildet. Die eine der beiden Kappen
löst sich dann zum Beispiel im Magen auf und gibt dort das in
ihr enthaltene Medikament frei. Die Kapsel wandert weiter in
den Darm, wo sich dann die andere Kappe auflöst und so das
nächste Medikament freisetzt.
Der soeben beschriebene Vorgang kann gezielt dadurch unter
stützt werden, daß die Kapsel auf ihrem Weg durch das
Verdauungssystem mittels eines von außen an den Körper
angelegten Magnetfeldes gezielt an Stellen festgehalten wird,
an denen das bzw. die Medikamente freigesetzt werden sollen.
Die momentane Position der Kapsel kann wegen des in ihr
enthaltenen Permanentmagneten übrigens auf sehr einfache Weise
mittels einer oder mehrerer Kompaßnadeln ermittelt werden.
Selbstverständlich können auch bildgebende Verfahren der Medi
zin wie z. B. die Röntgentechnik oder die Ultraschalltechnik
eingesetzt werden, um die Kapsel auf ihrem Weg durch das
Verdauungssystem zu verfolgen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der im deutschen
Patent 100 18 341 beschriebenen Kapsel für die Magnetfeld
therapie ist vorgesehen, den mindestens einen Permanentmagne
ten erst nach der oralen Verabreichung der Kapsel bereitzu
stellen, indem anstelle des mindestens einen Permanentmagneten
mindestens ein Körper aus ferromagnetischem oder ferrimagneti
schem Material wie z. B. Eisen, Permalloy, Mü-Metall oder Mag
netit bzw. Ferrit verwendet wird. Dieser mindestens eine Kör
per ist zunächst völlig unmagnetisch und wird erst nach dem
Verschlucken durch ein entsprechend starkes äußeres Gleichfeld
aufmagnetisiert. Nach dem Abschalten dieses Feldes behält der
mindestens eine Körper eine gewisse Restmagnetisierung ent
sprechend seiner ihm eigenen Remanenz bei, verhält sich also
wie ein Permanentmagnet, so daß die erfindugsgemäße Kapsel in
analoger Weise für die Magnetfeldtherapie und den Transport
von Medikamenten eingesetzt werden kann. Die Verwendung von
ferromagnetischen oder ferrimagnetischen Körpern ermöglicht es
im übrigen auch, die Kapsel innerhalb des Verdauungstraktes
durch Anlegen eines äußeren magnetischen Wechselfeldes zu
erhitzen, wodurch eine lokal begrenzte Hyperthermiebehandlung
ermöglicht wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Figur ge
zeichneten Ausführungsbeispiels näher erläutert:
Die insgesamt mit 1 bezeichnete Kapsel für die Magnetfeld therapie besteht aus einem Gehäuse 2 aus einem gegen sämtliche Verdauungssekrete resistenten Material. Das Gehäuse 2 um schließt mindestens einen Permanentmagneten 3 geeigneter Feld stärke bzw., wie soeben erörtert, mindestens einen Körper aus ferromagnetischem oder ferrimagnetischem Material. An das Gehäuse 2 sind mittels zweier eng anliegender Kappen 6a, 6b zwei Hohlräume 4a, 4b angeformt, die jeweils ein Medikament 5a, 5b enthalten. Die Kappen 6a, 6b können aus dem gleichen oder einem ähnlichen Material bestehen wie das Gehäuse 2. Dann müssen die Kappen 6a, 6b natürlich kleine Löcher aufweisen, damit die Medikamente 5a, 5b in den Organismus gelangen können. Man kann die Kappen 6a, 6b aber auch aus Materialien fertigen, welche sich in den verschiedenen Verdauungssekreten auflösen. Fertigt man beide Kappen 6a, 6b aus dem gleichen Material aber mit unterschiedlichen Wandstärken, dann wird auf denkbar einfache Weise erreicht, daß die Medikamente 5a, 5b an verschiedenen Stellen im Magen-Darm-Trakt freigesetzt werden, da sich die dünnere Kappe zu einem früheren Zeitpunkt auflösen wird. Die Freigabe der Medikamente kann gezielt dadurch beeinflußt werden, daß von außen ein hinreichend starkes magnetisches Gleichfeld angelegt wird. So kann man beispiels weise einen Magneten auf der Bauchdecke plazieren, so daß er die kurz zuvor verschluckte Kapsel dort solange festhält, bis die erwünschte Dauer der Magnetfeldtherapie erreicht und/oder das Medikament 5a für die Behandlung des Magens freigesetzt worden ist. Anschließend wird der von außen angelegte Magnet entfernt und beispielsweise auf dem Unterleib angeordnet. Die Kapsel wandert dann auf natürlichem Wege solange weiter, bis sie durch das Feld dieses Magneten erneut festgehalten wird. Die zweite Kappe 6b löst sich auf und das zweite Medikament 5b wird freigesetzt. Wird anstelle von Permanentmagneten 3 min destens ein Körper aus ferro- oder ferrimagnetischem Material verwendet, so empfiehlt es sich, die erfindungsgemäße Kapsel unmittelbar nach der Verabreichung aufzumagnetisieren, was z. B. mittels eines starken Permanentmagneten erfolgen kann, der auf der Speiseröhre plaziert wird.
Die insgesamt mit 1 bezeichnete Kapsel für die Magnetfeld therapie besteht aus einem Gehäuse 2 aus einem gegen sämtliche Verdauungssekrete resistenten Material. Das Gehäuse 2 um schließt mindestens einen Permanentmagneten 3 geeigneter Feld stärke bzw., wie soeben erörtert, mindestens einen Körper aus ferromagnetischem oder ferrimagnetischem Material. An das Gehäuse 2 sind mittels zweier eng anliegender Kappen 6a, 6b zwei Hohlräume 4a, 4b angeformt, die jeweils ein Medikament 5a, 5b enthalten. Die Kappen 6a, 6b können aus dem gleichen oder einem ähnlichen Material bestehen wie das Gehäuse 2. Dann müssen die Kappen 6a, 6b natürlich kleine Löcher aufweisen, damit die Medikamente 5a, 5b in den Organismus gelangen können. Man kann die Kappen 6a, 6b aber auch aus Materialien fertigen, welche sich in den verschiedenen Verdauungssekreten auflösen. Fertigt man beide Kappen 6a, 6b aus dem gleichen Material aber mit unterschiedlichen Wandstärken, dann wird auf denkbar einfache Weise erreicht, daß die Medikamente 5a, 5b an verschiedenen Stellen im Magen-Darm-Trakt freigesetzt werden, da sich die dünnere Kappe zu einem früheren Zeitpunkt auflösen wird. Die Freigabe der Medikamente kann gezielt dadurch beeinflußt werden, daß von außen ein hinreichend starkes magnetisches Gleichfeld angelegt wird. So kann man beispiels weise einen Magneten auf der Bauchdecke plazieren, so daß er die kurz zuvor verschluckte Kapsel dort solange festhält, bis die erwünschte Dauer der Magnetfeldtherapie erreicht und/oder das Medikament 5a für die Behandlung des Magens freigesetzt worden ist. Anschließend wird der von außen angelegte Magnet entfernt und beispielsweise auf dem Unterleib angeordnet. Die Kapsel wandert dann auf natürlichem Wege solange weiter, bis sie durch das Feld dieses Magneten erneut festgehalten wird. Die zweite Kappe 6b löst sich auf und das zweite Medikament 5b wird freigesetzt. Wird anstelle von Permanentmagneten 3 min destens ein Körper aus ferro- oder ferrimagnetischem Material verwendet, so empfiehlt es sich, die erfindungsgemäße Kapsel unmittelbar nach der Verabreichung aufzumagnetisieren, was z. B. mittels eines starken Permanentmagneten erfolgen kann, der auf der Speiseröhre plaziert wird.
Claims (13)
1. Kapsel für die Magnetfeldtherapie nach dem deutschen
Patent 100 18 341, welche Kapsel (1) ein Gehäuse (2)
umfaßt, das aus einem gegen sämtliche Verdauungssekrete
des menschlichen oder tierischen Organismus resistenten
Material besteht, wobei das Gehäuse (2) mindestens einen
Permanentmagneten (3) vollständig umschließt und wobei am
Gehäuse (2) mindestens ein Hohlraum (4a, 4b) zur Aufnahme
mindestens eines Medikaments (5a, 5b) angeformt ist.
2. Kapsel für die Magnetfeldtherapie nach dem deutschen
Patent 100 18 341, welche Kapsel (1) ein Gehäuse (2)
umfaßt, das aus einem gegen sämtliche Verdauungssekrete
des menschlichen oder tierischen Organismus resistenten
Material besteht, wobei am Gehäuse (2) mindestens ein
Hohlraum (4a, 4b) zur Aufnahme mindestens eines Medikaments
(5a, 5b) angeformt ist, wobei das Gehäuse (2) mindestens
einen Körper aus ferromagnetischem oder ferrimagnetischem
Material vollständig umschließt und wobei dieser
mindestens eine Körper nach der oralen Verabreichung der
Kapsel (1) durch das Anlegen eines äußeren Magnetfeldes
zum Permanentmagneten (3) wird.
3. Kapsel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der mindestens eine Hohlraum (4a, 4b) durch mindestens eine
Kappe (6a, 6b) gebildet wird, welche das Gehäuse (2) ganz
oder teilweise umschließt.
4. Kapsel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
mindestens eine Kappe (6a, 6b) aus dem gleichen oder einem
ähnlichen Material wie das Gehäuse besteht und Löcher zum
Durchtritt des mindestens einen Medikaments (5a, 5b) auf
weist.
5. Kapsel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
mindestens eine Kappe (6a, 6b) aus einem Material besteht,
das von den Verdauungssekreten aufgelöst werden kann.
6. Kapsel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwei
Kappen (6a, 6b) aus dem gleichen Material mit unterschied
lichen Wandstärken vorgesehen sind.
7. Kapsel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwei
Kappen (6a, 6b) vorgesehen sind, die aus Materialien
bestehen, die sich in den Verdauungssekreten unterschied
lich schnell lösen.
8. Kapsel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich
die erste Kappe (6a) im Magen und die zweite Kappe (6b) im
Darm auflöst.
9. Kapsel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich
die erste Kappe (6a) im Dünndarm und die zweite Kappe (6b)
im Dickdarm auflöst.
10. Kapsel nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der mindestens eine Körper aus Eisen
besteht.
11. Kapsel nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der mindestens eine Körper aus
Permalloy, Mü-Metall oder einer ferromagnetischen Nickel-
oder Kobaltlegierung besteht.
12. Kapsel nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der mindestens eine Körper aus
Magnetit Fe3O4 besteht.
13. Kapsel nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der mindestens eine Körper aus einem
Ferrit mit der chemischen Formel MeO[n.Fe2O3] (Me = Metall)
besteht.
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