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Die
Erfindung betrifft ein Notfallinformationssystem sowie ein Verfahren
zum Betreiben eines solchen Systems.
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Das
Notfallinformationssystem dient zur Ausgabe von Informationen bei
Auftreten von Alarmsituationen in einer bestimmten baulichen Anlage, wobei
die Informationen unterschiedlichster Art sein und sich sowohl an
die bei Auftreten der Alarmsituation, z.B. einem Brand, zu alarmierenden
Einsatzkräfte
als auch an die eventuell in Gefahr befindlichen Personen wenden
können.
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Der
Begriff bauliche Anlage ist im weitesten Sinne zu verstehen und
umfaßt
sowohl einzelne Gebäude,
als auch Gebäudekomplexe,
Fabrikanlagen, öffentliche
Anlagen, Flugplätze,
Bahnhöfe
und dergleichen. Zur Erfassung von Ereignissen, die unmittelbar
oder mittelbar eine Alarmsituation darstellen können, sind bei dem Notfallinformationssystem
Detektoren vorgesehen, die je nach Art der zu überwachenden baulichen Anlage
unterschiedlichster Art sein und z.B. Brandmelder, Gasmelder, Windmesser und
Windrichtungsmesser, Personenzählanlagen und
dergleichen umfassen können.
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Die
Detektoren sind üblicherweise
mit wenigstens einer Erfassungs- und Meldeeinheit permanent gekoppelt
oder zumindest bei Auftreten bestimmter Ereignisse koppelbar, wobei
die Erfassungs- und Meldeeinheit als Kommunikationsknoten dient
und bei einer zu alarmierenden Stelle, z.B. beim Pförtner oder
direkt bei der Feuerwehr, in Abhängigkeit
von den mittels der Detektoren erfaßten Ereignissen einen Alarm
auslöst.
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Solche
Systeme, Systemkomponenten und Verfahren sind in unterschiedlichster
Form bekannt. So sind z.B. aus der
DE 298 08 755 U1 , der
DE 27 37 485 A1 oder der
DE 38 43 977 A1 Vorrichtungen
und Verfahren bekannt, die dazu dienen, insbesondere bei Bränden optimale
Fluchtwege zu ermitteln und in der Regel unter Verwendung variabel
ansteuerbarer Fluchtwegzeichen anzuzeigen.
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Ferner
sind seit langem herkömmliche Brandmeldesysteme
und -anlagen bekannt, die aus einer Vielzahl von z.B. in einem Gebäude oder
an verschiedenen Orten bei einer Fabrikanlage installierten Brandmeldern
und einer mit den Brandmeldern und normalerweise über herkömmliche
Telekommunikationsmittel, insbesondere Telefonleitungen, mit einer
Einsatzzentrale, in der Regel der örtlichen Feuerwehr und/oder
einer Werksfeuerwehr, gekoppelten, meist an einer zentral gelegenen,
leicht zugänglichen
und vorzugsweise ständig
besetzten Stelle wie zum Beispiel beim Pförtner vorgesehenen Brandmeldezentrale
bestehen.
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Üblicherweise
befindet sich bei der Brandmeldezentrale ein Ordner mit Feuerwehreinsatzplänen und
Melderlaufkarten, aus dem die Einsatzkräfte nach Eintreffen wichtige
Informationen zunächst
heraussuchen müssen.
Manche Brandmeldezentralen verfügen über Speicher-
und Ausgabeeinheiten, z.B. in Form eines Computers nebst Bildschirm,
mittels welchen Graphiken und Texte zur Anzeige gebracht und/oder
ausgedruckt werden können.
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Bekannt
sind schließlich
auch Alarmauswertungssysteme (Einsatzleitrechner), die bei der örtlich zuständigen Feuerwehr
installiert sind und bei Alarmeingang aufgrund manueller oder automatischer Alarmauslösung die
entsprechenden Feuerwehrpläne
oder Feuerwehreinsatzpläne
bereitstellen können.
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Dabei
sollen normgemäß:
- – Feuerwehrpläne auf brandschutztechnische
Risiken und eventuell vorhandene elektrische Freileitungen und Oberleitungen
(mit Spannungsangabe) hinweisen und Angaben über Art und Menge von am Einsatzort
befindlichen feuergefährlichen
Stoffen, Giftstoffen und explosionsfähigen Stoffen, Angaben über Gefahrengruppen
bei radioaktiven Stoffen, Warnhinweise auf Löschmittel, die nicht eingesetzt
werden dürfen,
sowie Angaben zur Löschwasserbevorratung
(Entnahmestellen, Schieber usw.) enthalten,
- – Feuerwehreinsatzpläne zusätzlich zu
den Angaben im Feuerwehrplan Hinweise zum taktischen Vorgehen der
Feuerwehr enthalten und
- – Melderlaufkarten
die genaue Lage und Kennung eines jeden Brandmelders in einem Objekt
darstellen und den Weg zu diesem Brandmelder beschreiben.
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Feuerwehrpläne sind
wesentlicher Bestandteil der Brandschutz-Organisation. Sie dienen
der schnellen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen
Anlage und weisen auf Gefahrenschwerpunkte und die für den vorbeugenden
und abwehrenden Brandschutz vorhandenen Sicherheitseinrichtungen
hin. Für
den Sicherheits- oder Brandschutzbeauftragten sind sie eine entscheidende
Hilfe bei den turnusmäßig durchzuführenden Überprüfungen und
Inspektionen der brandschutztechnischen Sicherheitseinrichtungen.
Voraussetzung für
ein schnelles und gezieltes Eingreifen der Feuerwehr im Gefahrenfall
ist, daß die
Einsatzpläne
jederzeit den aktuellen Stand wiedergeben. Dazu müssen sämtliche
Veränderungen,
die die Lage, Art und Nutzung des Objektes betreffen, der Feuerwehr
schnellstens und unaufgefordert mitgeteilt werden, soweit sie in brandschutztechnischer
Hinsicht von Bedeutung sind. Gerade diese Aktualisierung findet
aber oftmals nicht statt.
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Die
bekannten Systeme und Verfahren arbeiten in der Regel wie folgt:
Detektiert ein z.B. in einem Gebäude
installierter Brandmelder einen Brand, leitet er einen Impuls an
die vor Ort installierte Brandmeldezentrale weiter. Die Brandmeldezentrale
wertet diesen Impuls hinsichtlich seines Ursprungsortes, also des
das Signal sendenden Brandmelders aus, zeigt die Kennung des Brandmelders
auf einer entsprechenden vor Ort installierten Anzeigeeinrichtung an
und überträgt nun ihrerseits
einen Impuls an die zuständige
Feuerwehr, ohne dabei jedoch bereits den exakten Ort des Brandmelders
zu übermitteln – die Feuerwehr
erhält
also lediglich eine Information darüber, daß es in einer bestimmten baulichen
Anlage brennt, nicht jedoch darüber,
ob sich der Brand z.B. im dritten Obergeschoß befindet und ob dort vielleicht
feuergefährliche
Stoffe gelagert sind.
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Sobald
die Feuerwehr an der Einsatzstelle eintritt, schickt der Einsatzleiter
einen Feuerwehrmann zur vor Ort installierten Brandmeldezentrale, um
anhand der Melderlaufkarten die genaue Lage des alarmauslösenden Ereignisses
zu lokalisieren.
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Wenn
der Einsatzleiter die Informationen über die genaue Lage des alarmauslösenden Brandmelders
hat, gleicht er diese Informationen mit weiteren Informationen,
die er z.B. aus bereits in gedruckter Form bei der Feuerwehr vorliegenden
oder nach Eingang des Alarms wie oben erwähnt speziell ausgedruckten
Feuerwehrplänen
und/oder Feuerwehreinsatzplänen
oder aus den vor Ort gelagerten Feuerwehrplänen/Feuerwehreinsatzplänen erhält, ab und
trifft seine Einsatzentscheidung, was im ganzen wertvolle Zeit bei
der Brandbekämpfung
kostet.
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Daraus
ergeben sich bei den derzeit vorhandenen Systeme eine ganze Reihe
gravierender Nachteile:
- – So stehen zunächst alle
Informationen ausschließlich
vor Ort – also
entweder am bzw. im betroffenen Objekt oder an der Stelle des Meldungseingangs
(z.B. bei der Feuerwehr) – zur
Verfügung
und spiegeln einen zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgenommenen Zustand
oder eine erwartete Störung
wider.
- – Diese
Informationen können
nicht von außen, insbesondere
während
der Anfahrt der Rettungskräfte
abgerufen, eingesehen und von vor Ort befindlichen Personen z.B.
bei Verändern
der in einem Lager gelagerten Waren aktualisiert oder ergänzt werden.
Die vorhandenen Systeme sind statisch und passen sich nicht dynamisch
an sich verändernde
Situationen (z.B. Brandausbreitung) an bzw. lassen sich nicht durch
externe Eingriffe anpassen.
- – Die
unter Umständen
von unterschiedlichen Detektoren erkannten Ereignisse, z.B. Feuer
und gleichzeitig Gasausbruch, können
nicht verknüpft werden
oder erreichen den Einsatzleiter bzw. Notfallmanager nicht unmittelbar.
Die oben genannten Einsatzleitrechner sind sehr teuer und daher in
der Regel nur in Großstädten oder
Werken mit großem
Gefahrenpotential anzutreffen.
- – Unter
Berücksichtigung
der ständig
fortschreitenden Personalreduzierung ist die ständige Aktualisierung der Daten,
die durch Fachkräfte
innerhalb der Feuerwehr geschehen muß, nicht gewährleistet.
Zugriffe auf einen Einsatzleitrechner zwecks Aktualisierung der
Informationen durch externe Stellen sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
- – Der
Einsatzleiter oder Notfallmanager kann erst nach Ankunft an der
Einsatzstelle bzw. in Sichtweite des Objektes entscheiden, ob Verstärkung erforderlich
ist. Ist dies der Fall, löst
er den sogenannten zweiten oder höheren Alarm aus. In diesem
Fall werden Einheiten aus benachbarten Regionen in Marsch gesetzt.
- – Nachalarmierten,
meist ortsfremde Einheiten verfügen
bis zu ihrem Eintreffen am Einsatzort in der Regel über keinerlei
Informationen über
den Einsatzort.
- – Die
bekannten Systeme werten immer nur ein einziges Signal aus und stellen
immer nur eine Information an immer nur einer Empfangsstation zur Verfügung. So
wird ein Brand immer von der Brandmeldezentrale, ein Gasausbruch
in einer Gasverteilstation, ein Wasserausbruch in der entsprechenden
Meßwarte
und die Anzahl eventuell anwesender Personen beim Pförtner gemeldet und
ausgewertet.
- – Die
einzelnen Informationen müssen
zusammengetragen werden, um ein schlüssiges Gesamtbild zu erhalten.
Da all diese Systeme unterschiedliche Ausgabe- bzw. Darstellungsformate aufweisen,
ist das nachträgliche
Verknüpfen
dieser Informationen unter Einsatzbedingungen in der Regel nicht
möglich.
- – Auch
hinsichtlich der Informationen der in einer baulichen Anlage befindlichen
Personen über eine
eingetretene Alarmsituation und insbesondere die zu ergreifenden
Maßnahmen
und Fluchtwege weisen die bekannten Notfallinformationssysteme schwerwiegende
Nachteile auf, die leider immer zu vermeidbaren Todesfällen führen. So werden
die bekannten steuerbaren Fluchtwegzeichen aufgrund der bislang
zur Steuerung solcher Zeichen sehr aufwendigen Spezialanlagen in
der Regel nicht verwendet. Vielmehr finden sich in fast allen Gebäuden Fluchtwegzeichen,
die nur in eine Richtung zeigen können und ggf. in die Richtung
der Gefahrenzone hinweisen.
- – Die
bekannten Anlagen zur Steuerung individuell ansteuerbarer Fluchtwegzeichen
erfordern notwendigerweise das Ersetzen der vorhandenen Anlagen,
z.B. Brandmeldezentralen, durch eine komplette Neuinstallation,
womit erhebliche Kosten und in der Regel auch Bautätigkeiten
verbunden sind, was dazu geführt
hat, daß sich
derartige Systeme bislang nicht durchsetzen konnten.
- – Besonders
kritisch ist die Situation, wenn in einem Baugenehmigungsverfahren
aufgrund der entsprechenden Vorschriften eine beleuchtete Sicherheitskennzeichnung
(Flucht- und Rettungswegebeschilderung) gefordert wurde, denn da zum
Zeitpunkt der Errichtung vieler baulicher Anlagen intelligente Systeme
zur Anzeige von sicheren Fluchtwegen nicht zur Verfügung standen
und somit eine Unterscheidung zwischen zum Zeitpunkt des Auftretens
einer Gefahr sicherer und unsicherer Fluchtwege nicht möglich war,
werden in vielen Anlagen immer noch einfach alle Sicherheitskennzeichen
von innen beleuchtet. Beleuchtete Kennzeichen werden aber aufgrund
täglich, z.B.
im Straßenverkehr
(wo beleuchtete Verkehrskennzeichen stets Vorrang vor unbeleuchteten haben),
antrainierten Verhaltens von den meisten Menschen als besonders
wichtig angesehen, was dann in der Streßsituation eines Alarms oft
dazu führt,
daß Personen
ohne nachzudenken den beleuchteten Fluchtwegzeichen folgen, die
sie direkt in eine Gefahrenzone führen.
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Davon
ausgehen liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Notfallinformationssystem,
Komponenten für
ein solches System und ein Verfahren zum Betreiben eines solchen
Informationssystems anzugeben, welche bei vorhandenen Notfallinformationssystemen,
wie z.B. Brandmeldezentralen, problemlos nachgerüstet werden können und
die es ermöglichen,
den Einsatzkräften
wesentlich früher
Informationen über
den Einsatzort zu geben, wobei die Informationen zudem nach Möglichkeit
wesentlich umfangreicher, genauer und aktueller sein sollen.
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Die
Aufgabe wird gelöst
von einem Notfallinformationssystem gemäß Anspruch 1.
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Die
Vorteile des Notfallinformationssystems liegen vor allem darin,
- – daß die Aktualisierung
der Informationen direkt vom Betreiber einer baulichen Anlage durchgeführt werden
kann (beispielsweise können
die Informationen über
die in einem Raum gelagerten Stoffe (feuergefährlich oder nicht) problemlos
via Internet aktualisiert werden),
- – daß das System
auf vorhandener Hard- und Software aufbaut,
- – daß das System
modular aufgebaut ist und daher sukzessiv eingerichtet und erweitert
werden kann,
- – daß die Informationen
sowohl stationär
als auch mobil zur Verfügung
gestellt werden können,
daß Informationen,
die von unterschiedlichsten Quellen gespeist werden, zur Verfügung gestellt
werden können,
- – daß das System
vorhandene Feuerwehrpläne bzw.
Feuerwehreinsatzpläne
dahingehend modifiziert, daß diese
mit Interaktivität
ausgestattet werden,
- – daß das System
gegenüber
bisher bekannten Systemen durch die Zusammenführung von Informationen, die
ohnehin vorhandenen sein müssen, kostengünstig zu
betreiben ist.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, daß der
erste maschinenlesbare Speicher an einem von der baulichen Anlage
getrennten Ort vorgesehen ist. auf diese Weise kann vorteilhaft sichergestellt
werden, daß die
notfallrelevanten Informationen auch dann abgerufen werden können, wenn
die vor Ort installierte Erfassungs- und Meldeeinheit selbst von
der Alarmsituation betroffen ist.
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Wie
bereits erwähnt,
erlaubt es die Erfindung, die notfallrelevanten Daten über die
bauliche Anlage von beliebigen Stellen aus abzurufen. Insbesondere
kann vorgesehen sein, daß die
zweite Stelle eine mobile Anforderungs- und Ausgabeeinheit umfaßt. Bei
einer solchen mobilen Anforderungs- und Ausgabeeinheit kann es sich
z.B. um ein mit einem Funkmodem ausgestattetes Notebook handeln,
so daß die
mobilen Einsatzkräfte
ohne teure Spezialhardware sich bereits bei der Anfahrt zum Einsatzort über die
bauliche Anlage informieren können.
Dabei kann ein zweiter, in direktem Zugriff der zweiten Stelle/n
stehender maschinenlesbarer Speicher mit Informationen über die
bauliche Anlage vorgesehen werden, also z.B. eine CD. In einem solchen
Speicher können
die selben Daten, wie in dem ersten Speicher gespeichert werden,
wenngleich diese nicht notwendigerweise die Aktualität der Daten
in dem ersten Speicher besitzen müssen. Sollte auf Grund von
Störungen
bei den Datenleitungsmitteln ein Zugriff auf den ersten Speicher
von der zweiten Stelle aus nicht möglich sein, so verfügten die
Einsatzkräfte
immerhin über
wenigstens einige Angaben über
die bauliche Anlage. Insbesondere ist es möglich, in dem zweiten Speicher
Informationen über
die sogenannte "kalte
Lage" zu hinterlegen,
also z.B. ein interaktives Video, das eine virtuelle Reise durch
die bauliche Anlage ermöglicht,
so daß sich
die Einsatzkräfte,
die oftmals nie zuvor in der jeweiligen baulichen Anlage gewesen
sind, vorstellen können,
wie es in der baulichen Anlage ungefähr aussieht, was insbesondere dann,
wenn es sich bei der Alarmsituation um einen Brand mit sehr starker
Rauchentwicklung handelt, von großem Wert ist.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist eine mit der Erfassungs- und Meldeeinheit koppelbare
Auswerte- und Steuereinheit zur Auswertung der von der Erfassungs-
und Meldeeinheit erzeugten Signale vorgesehen. Eine solche Auswerte-
und Steuereinheit, die problemlos z.B. in Form eines insbesondere
in ein digitales Datennetz eingebundenen Computers realisiert werden kann,
kann über
eine einfache Schnittstelle bei bereits vorhandenen Erfassungs-
und Meldeeinheiten, z.B. Brandmeldezentralen, nachgerüstet werden
und erlaubt es, wichtige Informationen über die Alarmsituation auszuwerten
und den Einsatzkräften
zur Verfügung
zu stellen. So kann eine solche Auswerte- und Steuereinheit z.B.
die zeitliche Abfolge des Ansprechens verschiedener Detektoren erfassen
und auswerten, um so Informationen über die Ausbreitungsrichtung
eines Brandes zu erhalten.
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Aus
Sicherheitsgründen
kann eine solche Auswerte- und Steuereinheit ebenfalls an einem
von der baulichen Anlage getrennten Ort vorgesehen werden. Die Auswerte-
und Steuereinheit wird zweckmäßigerweise
in den Kommunikationsweg zwischen die zweite/n Stelle/n und den
ersten Speicher geschaltet. Dies erlaubt es z.B., die Kommunikation
zwischen der oder den zweiten Stellen und dem ersten Speicher zu
steuern und dabei Informationen nach einem vorbestimmten Prioritätsmuster
zu übermitteln.
Werden z.B. von der zweiten Stelle umfangreiche Bilddaten über die
kalte Lage der baulichen Anlage aus dem ersten Datenspeicher ausgelesen
und ändert
sich die Alarmsituation während
dieses Auslesens, was einer sofortigen Maßnahme bedarf – droht
z.B. ein bislang nicht gefährdeter
Behälter
mit Giftstoffen zu explodieren, so daß die Bevölkerung gewarnt und/oder Spezialeinsatzkräfte angefordert
werden müssen – so kann
die Auswerte- und Steuereinheit die Übertragung unterbrechen und eine
prioritätshöhere Meldung
an die zweite Stelle übermitteln.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung können Detektoren weiterer Art
vorgesehen und mit nicht-notwendigerweise mit der wenigstens einen
Erfassungs- und Meldeeinheit identischen, mit der Auswerte- und
Steuereinheit koppelbaren Erfassungs- und Meldeeinheiten koppelbar
sein. Solche Detektoren können
zur Erfassung unterschiedlichster notfallrelevanter Situationen
ausgebildet sein. Dabei sei an dieser Stelle betont, daß es natürlich auch
möglich ist,
einige oder alle in der baulichen Anlage vorgesehen Detektoren direkt
mit einer Auswerte- und Steuereinheit zu koppeln. Da es die Erfindung
jedoch ermöglicht,
vorteilhaft Standarddetektoren zu verwenden und insbesondere bei
bereits installierten Detektoren nachgerüstet werden kann, ist es im
Regelfall zweckmäßig, die
Auswerte- und Steuereinheit an bereits vorhandene Erfassungs- und
Meldeeinheiten anzuschließen.
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Das
Notfallinformationssystem kann eine Anzahl von in der baulichen
Anlage angeordneten von der Auswerte- und Steuereinheit direkt oder
indirekt ansteuerbaren elektrisch betätigten Ausgabeeinheiten zur
optischen und/oder akustischen Ausgabe von Informationen über Fluchtwege
umfassen. Bei solchen Ausgabeeinheiten kann es sich z.B. um beleuchtete
Fluchtwegzeichen und Lautsprecher handeln.
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Da
solche Informationsterminals in der Regel von einem in der jeweiligen
baulichen Anlage befindlichen zentralen Informationssystem gesteuert
werden, ist es im Regelfall zweckmäßig, die Auswerte- und Steuereinheit
nicht direkt mit den Informationsterminals zu verbinden, sondern
indirekt, nämlich unter
Zwischenschaltung des bereits vorhandenen Informationssystems.
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Die
Steuerung der Ausgabeeinheiten kann, wenn die Ausgabeeinheiten in üblicher
Weise an ein Stromversorgungsnetz angeschlossen sind, vorteilhaft
durch Aufmodulieren von Steuersignalen auf das Stromversorgungsnetz
erfolgen, wozu die Ausgabeeinheiten lediglich mit entsprechenden
Schaltern ausgerüstet
werden müssen.
Dies erlaubt nicht nur eine besonders einfache und sichere Steuerung
der Ausgabeeinheiten zum Beispiel über ein ohnehin vorhandenes
Strom- oder Notstromnetz, sondern die problemlose Einbindung vorhandener
Ausgabeeinheiten in das Notfallinformationssystem durch Nachrüsten der
Ausgabeeinheiten mit entsprechenden Schaltern, was z.B. bei den
zur Zeit noch permanent innenbeleuchteten Fluchtwegzeichen über einen
zwischen Stromanschluß und
Leuchtmittel setzbaren Schalter erfolgen kann, so daß die Fluchtwegzeichen weder
aus- noch aufwendig umgebaut werden müssen.
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Die
genannte Aufgabe wird ferner von einem Verfahren zum Betreiben eines
Notfallinformationssystems mit den Merkmalen des Anspruchs 16 gelöst. Vorteilhafte
Durchführungsformen
dieses Verfahrens sind Gegenstand der entsprechenden Unteransprüche.
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Handelt
es sich bei der baulichen Anlage zum Beispiel um eine Lagerstätte für unterschiedlichste
Güter und
verfügt
die Anlage über
ein Lagerraumverwaltungssystem, so können bei Änderungen der in einem Teil
der Anlage gelagerten Güter,
etwa Einlagerung feuergefährlicher
Stoffe, automatisch die Daten in dem ersten Speicher geändert werden. Besonders
einfach werden solche und andere Änderungen und Abfragen der
Daten in dem ersten Speicher, wenn die Zugriffe auf den ersten Speicher über ein
digitales Datennetz, insbesondere ein Intra- oder das Internet erfolgen,
da damit auf vorhandene, weithin verfügbare und bewährte Kommunikationsmittel zurückgegriffen
wird.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Durchführungsform des Verfahrens ist
vorgesehen, daß zumindest
bestimmte von der wenigstens einen Erfassungs- und Meldeeinheit
erzeugte Signale an eine Ausgabe- und Steuereinheit weitergeleitet
und von dieser nach vorgegebenen Kriterien automatisch z.B. hinsichtlich
der Ausbreitungsrichtung eines Brandes ausgewertet werden.
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Zur
weiteren Automatisierung kann vorgesehen werden, daß die Auswerte-
und Steuereinheit nach Auswertung der von der wenigstens einen Erfassungs-
und Meldeeinheit empfangenen Signale bei bestimmten Alarmsituationen
automatisch Alarmsignale an eine oder mehrere dritte Stellen sendet, also
zum Beispiel Verstärkung
oder Spezialeinsatzkräfte
anfordert, Krankenhäuser
und Polizei alarmiert etc., so daß diese dritten Stellen – wenn nötig – so früh wie möglich alarmiert
werden. Vorteilhaft kann dann die Auswerte- und Steuereinheit automatisch eine
Mitteilung über
das Senden von Alarmsignalen an eine oder mehrere dritte Stellen
an die zweite/n Stelle/n übertragen,
so daß diese
Stelle, an der sich in der Regel der zuständige Einsatzleiter befindet, über die
Benachrichtigung der dritten Stellen informiert ist und nicht etwa
selbst noch einmal die gleichen Stellen alarmiert.
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Bei
einer besonders vorteilhaften Durchführungsform des Verfahrens wird
die Auswerte- und Steuereinheit über
ein digitales Datennetz mit weiteren Speichern verknüpft, so
daß sie
nach einem vorbestimmten alarmsituationsabhängigen Prioritätsmuster
weitere Informationen aus anderen Speichern abrufen und zumindest
der oder den zweiten Stelle/n zur Verfügung stellen kann. Solche Informationen können z.
B. Anfahrtsskizzen, Verkehrsinformationen, Notdienstpläne von Krankenhäusern und
Elektrizitätswerken,
Hinweise auf Veranstaltungen in der baulichen Anlage mit besonders
vielen Personen, Videos und/oder Bilder der kalten Lage, Audiodaten etc.
sein.
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Zur
Beschleunigung und Erhöhung
der Sicherheit des Verfahrens durch Einführung einer Redundanz kann
vorgesehen werden daß die
Einsatzkräften
einen mobilen, im Zugriff der mobilen Anforderungs- und Ausgabeeinheit
stehenden zweiten Speicher, z.B. eine CD, mit Daten über die
bauliche Anlage mitführen
und daß bei
Zugriff auf den ersten Speicher mittels der mobilen Anforderungs-
und Ausgabeeinheit von der Auswerte- und Steuereinheit automatisch
die Aktualität
der in dem zweiten Speicher gespeicherten Daten über die bauliche Anlage geprüft wird,
so daß ggf.
nicht alle, sondern nur bestimmte, nicht in dem zweiten Speicher
vorhandene oder aktuellere Daten übermittelt werden müssen und
sichergestellt ist, daß den
Einsatzkräften
auch bei Störungen
der Datenübertragung
zwischen der mobilen Anforderungs- und Ausgabeeinheit und dem ersten
Speicher zumindest einige Informationen über den Einsatzort zur Verfügung stehen.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele
in Verbindung mit der Zeichnung, deren einzige
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Figur
schematisch die Komponenten und Verschaltung eines erfindungsgemäßen Notfallinformationssystems
zeigt.
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In
der Figur ist durch die gestrichelte Linie eine bauliche Anlage 10,
bei der es sich zum Beispiel um einen Gebäudekomplex handeln kann, dargestellt.
In an sich bekannter Weise sind in der Anlage 10 einige
Detektoren erster Art, bei diesem Ausführungsbeispiel Brandmelder 12,
angeordnet, die über Signalleitungsmittel
mit einer ersten Erfassungs- und Meldeeinheit, nämlich der Brandmeldezentrale 14, gekoppelt
sind.
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Die
Brandmeldezentrale 14 ist in ebenfalls bekannter Weise über Signalleitungsmittel 16 mit
der Einsatzzentrale 18 der örtlich zuständigen Feuerwehr verbunden,
so daß bei
Ansprechen eines der Brandmelder 12 ein entsprechender
Alarm bei der Feuerwehr ausgelöst
und die mobilen Einsatzkräfte 20 zur
Anlage 10 ausrücken
können.
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In
der Anlage 10 sind bei diesem Ausführungsbeispiel Detektoren weiterer
Arten vorgesehen, nämlich
Gasmelder 22, die mit einer zweiten Erfassungs- und Meldeeinheit 24 gekoppelt
ist, und eine Personenzählanlage 26,
die bei diesem Beispiel über Datenleitungsmittel 28 direkt
mit einer externen Auswerte- und Steuereinheit 30 gekoppelt
ist. Über
entsprechende Datenleitungsmittel 32 und 34 sind
auch die zweite Erfassungs- und Meldeeinheit 24 und die Brandmeldezentrale 14 mit
der Auswerte- und Steuereinheit 30 gekoppelt.
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Im
Zugriff der Auswerte- und Steuereinheit 30 steht ein erster
Speicher 36, wobei in dem ersten Speicher 36 notfallrelevante
Informationen über
die bauliche Anlage 10, z.B. interaktive Feuerwehrpläne und Feuerwehreinsatzpläne, gespeichert
sind. Interaktive Feuerwehrpläne
sind Feuerwehrpläne
innerhalb des Notfallinformationssystems, die speziell so aufbereitet
wurden, daß sie über interaktiv
nutzbare Bereiche verfügen, über die
zusätzliche
Informationen durch entsprechende Verknüpfungen abrufbar sind. Interaktive
Feuerwehreinsatzpläne
sind interaktive Feuerwehrpläne,
die im Sinne der Begriffsbestimmungen nach DIN 14 011, Teil 2, zusätzliche
Angaben für
das taktische Vorgehen der Feuerwehr umfassen.
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Solche
Einsatzpläne
sollten in Abstimmung mit der Feuerwehr folgende Angaben enthalten:
Bezeichnung des Objektes, Art der Nutzung, Bezeichnung des Geschosses,
Anzahl der Vollgeschosse und der Kellergeschosse, Trennwände, Wände, die Brandabschnitte
bilden, Öffnungen
in Decken und Wänden
ohne Feuerschutzabschlüsse,
Zugänge, Treppenräume mit
Laufrichtung der Treppen, erreichbare Geschosse, besondere Angriffswege
und Rettungswege (z.B.
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Fluchttunnel),
Fluchtwege, Notausgänge, Feuerwehraufzüge, Bedienstellen
von Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen,
Steigleitungen (naß und/oder
trocken), Personen-Sammelplätze
für den Notfall,
Zu- und Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen, Laboratorien oder vergleichbare
Räume,
besondere Räume,
Nachbarschaft, Lage des Feuerwehrraumes bzw. der ständig besetzten
Stelle (z.B. Pförtner),
Lage des Feuerwehrschlüsselkasten (FSK),
Lage des Hydranten im Gelände,
ortsfeste und teilbewegliche Löschanlagen
mit Angaben zur Art und Menge der Löschmittel sowie Lage der Zentrale
(z. B. Sprinklerzentrale), Bereiche mit Explosionsgefahr, gefährlichen,
z.B. radioaktiven Stoffen, Chemikalien, Ölen und Kraftstoffen, besonderen
Gefahren, Angaben über
Energiezufuhr und Abwasser, nämlich
Einspeisung von Gas, Wasser, Elektrik, Anbindung an das kommunale
Abwassersystem. Dabei können
vorhandene Lage- oder Grundrißpläne Verwendung
finden, soweit sie vom Format dafür geeignet sind.
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Mittels
der genannten interaktiv nutzbaren Bereiche ist es dann z.B. möglich, falls
nähere
Angaben über
einen bestimmten, in der baulichen Anlage 10 gelagerten
Gefahrstoff benötigt
werden, z.B. dessen genaue chemische Zusammensetzung, diese Informationen
dort abzufordern, wo sie vorhanden sind, also z.B. aus einem der
weiteren Datenspeicher 38 und 40.
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Die
Auswerte- und Steuereinheit 30 ist bei diesem Ausführungsbeispiel
in ein digitales Datennetz, insbesondere das Internet, eingebunden
und über
dieses Datennetz mit einer Vielzahl weiterer Einheiten verknüpft, bei
denen es sich zum Beispiel um einen Verkehrsinformationsrechner
und den Einsatzrechner der Feuerwehr einer benachbarten Stadt handeln
kann. Stellt die Auswerte- und Steuereinheit bei der Auswertung
der ihr über
die Datenleitungen 28, 32 und 34 übermittelten
Daten fest, daß die
Einsatzkräfte
der an sich zuständigen
Feuerwehr nicht ausreichen, kann so automatisch Verstärkung angefordert
werden.
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Die
Erfindung ermöglicht
nun den anrückenden
Einsatzkräften 20 über eine
mobile Anforderungs- und Ausgabeeinheit, z.B. ein mit einem Funkmodem
ausgestattetes Notebook, über
eine Funkverbindung 46 mit der Auswerte- und Steuereinheit 30 in
Kontakt zu treten und von dieser Informationen über die bauliche Anlage 10 und
die von den Detektoren erfaßte
Lage vor Ort anzufordern. Da Funkverbindungen bekanntlich nicht
immer stabil und manchmal gänzlich
unmöglich
sind, kann vorteilhaft von den mobilen Einsatzkräften ein hier nicht weiter
gezeigter mobiler Speicher, zum Beispiel in Form der Festplatte des
Notebooks oder in Form einer CD, mitgeführt werden, in dem wesentliche
Teile der notfallrelevanten Informationen über die bauliche Anlage 10 gespeichert
sind, also insbesondere Feuerwehr(einsatz)pläne, aber auch z.B. Videos oder
Bildsequenzen der kalten Lage als Orientierungshilfe bei starker Rauchentwicklung.
Neben der erhöhten
Sicherheit durch redundante Informationen hat dies auch den Vorteil,
daß von
der Auswerte- und Steuereinheit 30 keine großen Datenmengen,
sondern nur eventuelle Aktualisierungen angefordert und über die
Funkleitung 46 übertragen
werden müssen.
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Die
Auswerte- und Steuereinheit 30 ist bei diesem Ausführungsbeispiel
nicht nur zur Steuerung der Kommunikation zwischen den mobilen Einsatzkräften und
dem ersten Speicher 36, sondern auch zur Steuerung von über eine
Signalleitung 48 mit der Auswerte- und Steuereinheit 30 verbundenen,
in der baulichen Anlage 10 angeordneten Ausgabeeinheiten 50 zur
Ausgabe von Informationen über
Fluchtwege ausgebildet.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
umfaßt
die Erfindung vor Ort zu ergänzende
Hardware, die zur Modifikation vorhandener Anlagen und Einrichtungen
(z.B. Fluchtwegzeichen) erforderlich ist; Hardware (z.B. einem PC)
auf der die Auswertung der eingehenden Impulse erfolgt und die die
weiteren Komponenten des Gesamtsystems steuert (intern und extern);
Software, die die entsprechende Auswertung erledigt und zum Teil
Aufgaben auf der lokalen Hardware initiiert, die Verbindung zu einem
gesicherten Bereich im Internet oder Intranet herstellt und aufgrund
des Auswertungsergebnisses bestimmte Aktionen einleitet; Hard- und
Software, die im mobilen Gebrauch den Zugang zu dem gesicherten
Bereich im Internet ermöglicht
und die zusammengestellten Informationen präsentiert.
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Das
System verfügt über diverse
Impulsgeber/Detektoren, die z.B. bestimmte Vorgänge messen oder zählen und/oder
Abweichungen von einem vordefinierten Normalzustand erkennen. Diese
Impulsgeber/Detektoren können
unter anderem sein: automatisch wirkende Brandmelder, manuell auszulösende Brandmelder, Gaswarnanlagen,
Gasdetektoren, Meß-
und Warnstellen für
auftretende Radioaktivität,
Feuchtigkeit und Hochwasser, Meßstellen für Unter-
und/oder Überdrücke, Windrichtungs-
und Windstärkemeßstellen,
automatische Personenzählanlagen.
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Das
System wertet unterschiedlichste Eingangsimpulse aus und sendet
selbst Impulse zur Steuerung von Anlagen und Aktionen wie z.B. für die interne
Notfallinformation und das Notfallmanagement aus. So kann z.B. die
Fluchtwegebeschilderung durch auf die vorhandene Stromleitung speziell
aufmodulierter Impulse gesteuert werden, die nur von den ebenfalls
vorhandenen innenbeleuchteten Fluchtwegekennzeichen erkannt werden,
die tatsächlich
in sichere Bereiche führen.
Hierzu muß lediglich
in die vorhandenen innenbeleuchteten Fluchtwegekennzeichen jeweils
eine adressierbare Steuereinheit eingesetzt werden, die nach Empfang
der entsprechenden Impulse die Innenbeleuchtung einschaltet. Auch
andere akustische und/oder optische Warneinrichtungenn können so
gesteuert werden.
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Die
von den beispielhaft genannten Impulsgebern und Detektoren abgegebenen
Impulse können
vom interaktiven Notfallinformationssystem ausgewertet und entsprechend
einer im voraus festgelegten Priorität abgearbeitet werden.
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Das
interaktive Notfallinformationssystem arbeitet wie folgt:
- 1. Brand in einem Gebäude.
- 2. Ein bestimmter Brandmelder einer Vielzahl von in einer baulichen
Anlage installierten Brandmeldern detektiert ein Brand. Dieser Brandmelder
leitet einen Impuls an die örtlich
stationierte Brandmeldezentrale weiter. Die Brandmeldezentrale wertet
diesen Impuls aus, zeigt die Kennung des Melders auf einem Tableau
alphanumerisch an und überträgt nun ihrerseits
einen Impuls an die örtlich
zuständige
Feuerwehr und das interaktive Notfallinformationssystem. Das Notfallinformationssystem
aktiviert die im gesicherten Bereich des Internets abgelegten Dateien,
die aufgrund des Auswertungsergebnisses Relevanz besitzen und erzeugt
ein Modul, das Aktionen auf der mobilen Einheit des Systems ausführt.
-
Die
Feuerwehr rückt
unverzüglich
aus. Während
der Anfahrtszeit stellt der Einsatzleiter über die mobile Einheit des
interaktiven Notfallinformations- und Notfallmanagementsystems eine
Verbindung zum gesicherten Bereich des Internets her. Nach der Kontaktierung
prüft das
Internetmodul, ob auf der mobilen Einheit des interaktiven Notfallinformations- und
Notfallmanagementsystems alle Daten vorhanden sind und ob Aktualität besteht.
Ist dies der Fall, werden die entsprechenden Informationen, z.B.
interaktive Feuerwehrpläne
bzw. interaktive Feuerwehreinsatzpläne zur Anzeige gebracht.
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Wenn
der Einsatzleiter an der Einsatzstelle ankommt, verfügt er bereits über umfangreiche
Informationen, anhand derer er ggf. nach Erkundung der Lage seine
Einsatzentscheidung treffen kann.
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Das
Interaktive Notfallinformations- und Notfallmanagementsystem schließt so die
derzeit bestehenden Lücken
in der Bereitstellung von Informationen bei unterschiedlichsten
Situationen, die in ihrer Bewertung als "vom Normalzustand abweichend" zu beurteilen sind,
für die
Entscheidungsträger
der verschiedensten Regelkreise des Notfallmanagements (Einsatzleitungen).
Diese Informationen können
entweder an stationären
oder an mobilen Ausgabeeinheiten zur Verfügung gestellt werden und stehen
somit jedem zur Verfügung,
der über
die entsprechende Berechtigung verfügt. Darüber hinaus können auch betroffene
bzw. gefährdete
Personen gewarnt und geleitet werden. Demgegenüber stellen die bisher existierenden
Systeme lediglich starre Warn- bzw. Alarmeinrichtungen dar, die
im günstigsten
Fall einen nachgeschalteten Funktionsablauf initiieren. Einmal in
Gang gesetzt erlauben derartige Systeme keine Verknüpfung unterschiedlicher
Medien zu einem multimedialen Notfallinformationssystem, das ein
geordnetes Notfallmanagement erlaubt.