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DE10016987B4 - Notfallinformationssystem und Verfahren zum Betreiben eines Notfallinformationssystems - Google Patents

Notfallinformationssystem und Verfahren zum Betreiben eines Notfallinformationssystems Download PDF

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DE10016987B4
DE10016987B4 DE10016987A DE10016987A DE10016987B4 DE 10016987 B4 DE10016987 B4 DE 10016987B4 DE 10016987 A DE10016987 A DE 10016987A DE 10016987 A DE10016987 A DE 10016987A DE 10016987 B4 DE10016987 B4 DE 10016987B4
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Wilhelm Barufka
Manfred Boldt
Thekla Damaschke
Alexander Krimm
Peter Liley
Gunnar Wardenbach
Nils Wloka
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Barufka Wilhelm 58097 Hagen De
Boldt Manfred 58093 Hagen De
DAMASCHKE, THEKLA, DR., GOETEBORG, SE
KRIMM, ALEXANDER, 46147 OBERHAUSEN, DE
Liley Peter 58097 Hagen De
Wardenbach Gunnar 44263 Dortmund De
Wloka Nils 44145 Dortmund De
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Damaschke Thekla Dr
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    • G08B25/01Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems characterised by the transmission medium
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Abstract

Es soll ein Notfallinformationssystem angegeben werden, das Einsatzkräften frühzeitig umfangreiche, genaue und aktuelle Informationen über den Einsatzort gibt. Es wird ein Notfalliformationssystem mit wenigstens einem Detektor erster Art zum Erfassen und/oder Messen von Ereignissen und wenigstens einer mit dem Detektor erster Art koppelbaren Erfassungs- und Meldeeinheit erster Art zur automatischen Erzeugung und Weiterleitung eines eine Alarmmeldung repräsentierenden Signals bei Erfassung bestimmter Ereignisse durch den wenigstens einen Detektor vorgeschlagen, bei welchem ein erster maschinenlesbarer Speicher vorgesehen ist, auf den über drahtlose oder drahtgebundene Datenleitungsmittel von wenigstens zwei Stellen aus direkt oder indirekt zugegriffen werden kann, wobei in dem Speicher Informationen über die bauliche Anlage gespeichert sind, die Information in dem Speicher von einer ersten Stelle aus über die Datenleitungsmittel aktualisiert sind und wobei die Information in dem Speicher von wenigstens einer zweiten Stelle aus abrufbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Notfallinformationssystem sowie ein Verfahren zum Betreiben eines solchen Systems.
  • Das Notfallinformationssystem dient zur Ausgabe von Informationen bei Auftreten von Alarmsituationen in einer bestimmten baulichen Anlage, wobei die Informationen unterschiedlichster Art sein und sich sowohl an die bei Auftreten der Alarmsituation, z.B. einem Brand, zu alarmierenden Einsatzkräfte als auch an die eventuell in Gefahr befindlichen Personen wenden können.
  • Der Begriff bauliche Anlage ist im weitesten Sinne zu verstehen und umfaßt sowohl einzelne Gebäude, als auch Gebäudekomplexe, Fabrikanlagen, öffentliche Anlagen, Flugplätze, Bahnhöfe und dergleichen. Zur Erfassung von Ereignissen, die unmittelbar oder mittelbar eine Alarmsituation darstellen können, sind bei dem Notfallinformationssystem Detektoren vorgesehen, die je nach Art der zu überwachenden baulichen Anlage unterschiedlichster Art sein und z.B. Brandmelder, Gasmelder, Windmesser und Windrichtungsmesser, Personenzählanlagen und dergleichen umfassen können.
  • Die Detektoren sind üblicherweise mit wenigstens einer Erfassungs- und Meldeeinheit permanent gekoppelt oder zumindest bei Auftreten bestimmter Ereignisse koppelbar, wobei die Erfassungs- und Meldeeinheit als Kommunikationsknoten dient und bei einer zu alarmierenden Stelle, z.B. beim Pförtner oder direkt bei der Feuerwehr, in Abhängigkeit von den mittels der Detektoren erfaßten Ereignissen einen Alarm auslöst.
  • Solche Systeme, Systemkomponenten und Verfahren sind in unterschiedlichster Form bekannt. So sind z.B. aus der DE 298 08 755 U1 , der DE 27 37 485 A1 oder der DE 38 43 977 A1 Vorrichtungen und Verfahren bekannt, die dazu dienen, insbesondere bei Bränden optimale Fluchtwege zu ermitteln und in der Regel unter Verwendung variabel ansteuerbarer Fluchtwegzeichen anzuzeigen.
  • Ferner sind seit langem herkömmliche Brandmeldesysteme und -anlagen bekannt, die aus einer Vielzahl von z.B. in einem Gebäude oder an verschiedenen Orten bei einer Fabrikanlage installierten Brandmeldern und einer mit den Brandmeldern und normalerweise über herkömmliche Telekommunikationsmittel, insbesondere Telefonleitungen, mit einer Einsatzzentrale, in der Regel der örtlichen Feuerwehr und/oder einer Werksfeuerwehr, gekoppelten, meist an einer zentral gelegenen, leicht zugänglichen und vorzugsweise ständig besetzten Stelle wie zum Beispiel beim Pförtner vorgesehenen Brandmeldezentrale bestehen.
  • Üblicherweise befindet sich bei der Brandmeldezentrale ein Ordner mit Feuerwehreinsatzplänen und Melderlaufkarten, aus dem die Einsatzkräfte nach Eintreffen wichtige Informationen zunächst heraussuchen müssen. Manche Brandmeldezentralen verfügen über Speicher- und Ausgabeeinheiten, z.B. in Form eines Computers nebst Bildschirm, mittels welchen Graphiken und Texte zur Anzeige gebracht und/oder ausgedruckt werden können.
  • Bekannt sind schließlich auch Alarmauswertungssysteme (Einsatzleitrechner), die bei der örtlich zuständigen Feuerwehr installiert sind und bei Alarmeingang aufgrund manueller oder automatischer Alarmauslösung die entsprechenden Feuerwehrpläne oder Feuerwehreinsatzpläne bereitstellen können.
  • Dabei sollen normgemäß:
    • – Feuerwehrpläne auf brandschutztechnische Risiken und eventuell vorhandene elektrische Freileitungen und Oberleitungen (mit Spannungsangabe) hinweisen und Angaben über Art und Menge von am Einsatzort befindlichen feuergefährlichen Stoffen, Giftstoffen und explosionsfähigen Stoffen, Angaben über Gefahrengruppen bei radioaktiven Stoffen, Warnhinweise auf Löschmittel, die nicht eingesetzt werden dürfen, sowie Angaben zur Löschwasserbevorratung (Entnahmestellen, Schieber usw.) enthalten,
    • – Feuerwehreinsatzpläne zusätzlich zu den Angaben im Feuerwehrplan Hinweise zum taktischen Vorgehen der Feuerwehr enthalten und
    • – Melderlaufkarten die genaue Lage und Kennung eines jeden Brandmelders in einem Objekt darstellen und den Weg zu diesem Brandmelder beschreiben.
  • Feuerwehrpläne sind wesentlicher Bestandteil der Brandschutz-Organisation. Sie dienen der schnellen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und weisen auf Gefahrenschwerpunkte und die für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz vorhandenen Sicherheitseinrichtungen hin. Für den Sicherheits- oder Brandschutzbeauftragten sind sie eine entscheidende Hilfe bei den turnusmäßig durchzuführenden Überprüfungen und Inspektionen der brandschutztechnischen Sicherheitseinrichtungen. Voraussetzung für ein schnelles und gezieltes Eingreifen der Feuerwehr im Gefahrenfall ist, daß die Einsatzpläne jederzeit den aktuellen Stand wiedergeben. Dazu müssen sämtliche Veränderungen, die die Lage, Art und Nutzung des Objektes betreffen, der Feuerwehr schnellstens und unaufgefordert mitgeteilt werden, soweit sie in brandschutztechnischer Hinsicht von Bedeutung sind. Gerade diese Aktualisierung findet aber oftmals nicht statt.
  • Die bekannten Systeme und Verfahren arbeiten in der Regel wie folgt: Detektiert ein z.B. in einem Gebäude installierter Brandmelder einen Brand, leitet er einen Impuls an die vor Ort installierte Brandmeldezentrale weiter. Die Brandmeldezentrale wertet diesen Impuls hinsichtlich seines Ursprungsortes, also des das Signal sendenden Brandmelders aus, zeigt die Kennung des Brandmelders auf einer entsprechenden vor Ort installierten Anzeigeeinrichtung an und überträgt nun ihrerseits einen Impuls an die zuständige Feuerwehr, ohne dabei jedoch bereits den exakten Ort des Brandmelders zu übermitteln – die Feuerwehr erhält also lediglich eine Information darüber, daß es in einer bestimmten baulichen Anlage brennt, nicht jedoch darüber, ob sich der Brand z.B. im dritten Obergeschoß befindet und ob dort vielleicht feuergefährliche Stoffe gelagert sind.
  • Sobald die Feuerwehr an der Einsatzstelle eintritt, schickt der Einsatzleiter einen Feuerwehrmann zur vor Ort installierten Brandmeldezentrale, um anhand der Melderlaufkarten die genaue Lage des alarmauslösenden Ereignisses zu lokalisieren.
  • Wenn der Einsatzleiter die Informationen über die genaue Lage des alarmauslösenden Brandmelders hat, gleicht er diese Informationen mit weiteren Informationen, die er z.B. aus bereits in gedruckter Form bei der Feuerwehr vorliegenden oder nach Eingang des Alarms wie oben erwähnt speziell ausgedruckten Feuerwehrplänen und/oder Feuerwehreinsatzplänen oder aus den vor Ort gelagerten Feuerwehrplänen/Feuerwehreinsatzplänen erhält, ab und trifft seine Einsatzentscheidung, was im ganzen wertvolle Zeit bei der Brandbekämpfung kostet.
  • Daraus ergeben sich bei den derzeit vorhandenen Systeme eine ganze Reihe gravierender Nachteile:
    • – So stehen zunächst alle Informationen ausschließlich vor Ort – also entweder am bzw. im betroffenen Objekt oder an der Stelle des Meldungseingangs (z.B. bei der Feuerwehr) – zur Verfügung und spiegeln einen zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgenommenen Zustand oder eine erwartete Störung wider.
    • – Diese Informationen können nicht von außen, insbesondere während der Anfahrt der Rettungskräfte abgerufen, eingesehen und von vor Ort befindlichen Personen z.B. bei Verändern der in einem Lager gelagerten Waren aktualisiert oder ergänzt werden. Die vorhandenen Systeme sind statisch und passen sich nicht dynamisch an sich verändernde Situationen (z.B. Brandausbreitung) an bzw. lassen sich nicht durch externe Eingriffe anpassen.
    • – Die unter Umständen von unterschiedlichen Detektoren erkannten Ereignisse, z.B. Feuer und gleichzeitig Gasausbruch, können nicht verknüpft werden oder erreichen den Einsatzleiter bzw. Notfallmanager nicht unmittelbar. Die oben genannten Einsatzleitrechner sind sehr teuer und daher in der Regel nur in Großstädten oder Werken mit großem Gefahrenpotential anzutreffen.
    • – Unter Berücksichtigung der ständig fortschreitenden Personalreduzierung ist die ständige Aktualisierung der Daten, die durch Fachkräfte innerhalb der Feuerwehr geschehen muß, nicht gewährleistet. Zugriffe auf einen Einsatzleitrechner zwecks Aktualisierung der Informationen durch externe Stellen sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
    • – Der Einsatzleiter oder Notfallmanager kann erst nach Ankunft an der Einsatzstelle bzw. in Sichtweite des Objektes entscheiden, ob Verstärkung erforderlich ist. Ist dies der Fall, löst er den sogenannten zweiten oder höheren Alarm aus. In diesem Fall werden Einheiten aus benachbarten Regionen in Marsch gesetzt.
    • – Nachalarmierten, meist ortsfremde Einheiten verfügen bis zu ihrem Eintreffen am Einsatzort in der Regel über keinerlei Informationen über den Einsatzort.
    • – Die bekannten Systeme werten immer nur ein einziges Signal aus und stellen immer nur eine Information an immer nur einer Empfangsstation zur Verfügung. So wird ein Brand immer von der Brandmeldezentrale, ein Gasausbruch in einer Gasverteilstation, ein Wasserausbruch in der entsprechenden Meßwarte und die Anzahl eventuell anwesender Personen beim Pförtner gemeldet und ausgewertet.
    • – Die einzelnen Informationen müssen zusammengetragen werden, um ein schlüssiges Gesamtbild zu erhalten. Da all diese Systeme unterschiedliche Ausgabe- bzw. Darstellungsformate aufweisen, ist das nachträgliche Verknüpfen dieser Informationen unter Einsatzbedingungen in der Regel nicht möglich.
    • – Auch hinsichtlich der Informationen der in einer baulichen Anlage befindlichen Personen über eine eingetretene Alarmsituation und insbesondere die zu ergreifenden Maßnahmen und Fluchtwege weisen die bekannten Notfallinformationssysteme schwerwiegende Nachteile auf, die leider immer zu vermeidbaren Todesfällen führen. So werden die bekannten steuerbaren Fluchtwegzeichen aufgrund der bislang zur Steuerung solcher Zeichen sehr aufwendigen Spezialanlagen in der Regel nicht verwendet. Vielmehr finden sich in fast allen Gebäuden Fluchtwegzeichen, die nur in eine Richtung zeigen können und ggf. in die Richtung der Gefahrenzone hinweisen.
    • – Die bekannten Anlagen zur Steuerung individuell ansteuerbarer Fluchtwegzeichen erfordern notwendigerweise das Ersetzen der vorhandenen Anlagen, z.B. Brandmeldezentralen, durch eine komplette Neuinstallation, womit erhebliche Kosten und in der Regel auch Bautätigkeiten verbunden sind, was dazu geführt hat, daß sich derartige Systeme bislang nicht durchsetzen konnten.
    • – Besonders kritisch ist die Situation, wenn in einem Baugenehmigungsverfahren aufgrund der entsprechenden Vorschriften eine beleuchtete Sicherheitskennzeichnung (Flucht- und Rettungswegebeschilderung) gefordert wurde, denn da zum Zeitpunkt der Errichtung vieler baulicher Anlagen intelligente Systeme zur Anzeige von sicheren Fluchtwegen nicht zur Verfügung standen und somit eine Unterscheidung zwischen zum Zeitpunkt des Auftretens einer Gefahr sicherer und unsicherer Fluchtwege nicht möglich war, werden in vielen Anlagen immer noch einfach alle Sicherheitskennzeichen von innen beleuchtet. Beleuchtete Kennzeichen werden aber aufgrund täglich, z.B. im Straßenverkehr (wo beleuchtete Verkehrskennzeichen stets Vorrang vor unbeleuchteten haben), antrainierten Verhaltens von den meisten Menschen als besonders wichtig angesehen, was dann in der Streßsituation eines Alarms oft dazu führt, daß Personen ohne nachzudenken den beleuchteten Fluchtwegzeichen folgen, die sie direkt in eine Gefahrenzone führen.
  • Davon ausgehen liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Notfallinformationssystem, Komponenten für ein solches System und ein Verfahren zum Betreiben eines solchen Informationssystems anzugeben, welche bei vorhandenen Notfallinformationssystemen, wie z.B. Brandmeldezentralen, problemlos nachgerüstet werden können und die es ermöglichen, den Einsatzkräften wesentlich früher Informationen über den Einsatzort zu geben, wobei die Informationen zudem nach Möglichkeit wesentlich umfangreicher, genauer und aktueller sein sollen.
  • Die Aufgabe wird gelöst von einem Notfallinformationssystem gemäß Anspruch 1.
  • Die Vorteile des Notfallinformationssystems liegen vor allem darin,
    • – daß die Aktualisierung der Informationen direkt vom Betreiber einer baulichen Anlage durchgeführt werden kann (beispielsweise können die Informationen über die in einem Raum gelagerten Stoffe (feuergefährlich oder nicht) problemlos via Internet aktualisiert werden),
    • – daß das System auf vorhandener Hard- und Software aufbaut,
    • – daß das System modular aufgebaut ist und daher sukzessiv eingerichtet und erweitert werden kann,
    • – daß die Informationen sowohl stationär als auch mobil zur Verfügung gestellt werden können, daß Informationen, die von unterschiedlichsten Quellen gespeist werden, zur Verfügung gestellt werden können,
    • – daß das System vorhandene Feuerwehrpläne bzw. Feuerwehreinsatzpläne dahingehend modifiziert, daß diese mit Interaktivität ausgestattet werden,
    • – daß das System gegenüber bisher bekannten Systemen durch die Zusammenführung von Informationen, die ohnehin vorhandenen sein müssen, kostengünstig zu betreiben ist.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der erste maschinenlesbare Speicher an einem von der baulichen Anlage getrennten Ort vorgesehen ist. auf diese Weise kann vorteilhaft sichergestellt werden, daß die notfallrelevanten Informationen auch dann abgerufen werden können, wenn die vor Ort installierte Erfassungs- und Meldeeinheit selbst von der Alarmsituation betroffen ist.
  • Wie bereits erwähnt, erlaubt es die Erfindung, die notfallrelevanten Daten über die bauliche Anlage von beliebigen Stellen aus abzurufen. Insbesondere kann vorgesehen sein, daß die zweite Stelle eine mobile Anforderungs- und Ausgabeeinheit umfaßt. Bei einer solchen mobilen Anforderungs- und Ausgabeeinheit kann es sich z.B. um ein mit einem Funkmodem ausgestattetes Notebook handeln, so daß die mobilen Einsatzkräfte ohne teure Spezialhardware sich bereits bei der Anfahrt zum Einsatzort über die bauliche Anlage informieren können. Dabei kann ein zweiter, in direktem Zugriff der zweiten Stelle/n stehender maschinenlesbarer Speicher mit Informationen über die bauliche Anlage vorgesehen werden, also z.B. eine CD. In einem solchen Speicher können die selben Daten, wie in dem ersten Speicher gespeichert werden, wenngleich diese nicht notwendigerweise die Aktualität der Daten in dem ersten Speicher besitzen müssen. Sollte auf Grund von Störungen bei den Datenleitungsmitteln ein Zugriff auf den ersten Speicher von der zweiten Stelle aus nicht möglich sein, so verfügten die Einsatzkräfte immerhin über wenigstens einige Angaben über die bauliche Anlage. Insbesondere ist es möglich, in dem zweiten Speicher Informationen über die sogenannte "kalte Lage" zu hinterlegen, also z.B. ein interaktives Video, das eine virtuelle Reise durch die bauliche Anlage ermöglicht, so daß sich die Einsatzkräfte, die oftmals nie zuvor in der jeweiligen baulichen Anlage gewesen sind, vorstellen können, wie es in der baulichen Anlage ungefähr aussieht, was insbesondere dann, wenn es sich bei der Alarmsituation um einen Brand mit sehr starker Rauchentwicklung handelt, von großem Wert ist.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist eine mit der Erfassungs- und Meldeeinheit koppelbare Auswerte- und Steuereinheit zur Auswertung der von der Erfassungs- und Meldeeinheit erzeugten Signale vorgesehen. Eine solche Auswerte- und Steuereinheit, die problemlos z.B. in Form eines insbesondere in ein digitales Datennetz eingebundenen Computers realisiert werden kann, kann über eine einfache Schnittstelle bei bereits vorhandenen Erfassungs- und Meldeeinheiten, z.B. Brandmeldezentralen, nachgerüstet werden und erlaubt es, wichtige Informationen über die Alarmsituation auszuwerten und den Einsatzkräften zur Verfügung zu stellen. So kann eine solche Auswerte- und Steuereinheit z.B. die zeitliche Abfolge des Ansprechens verschiedener Detektoren erfassen und auswerten, um so Informationen über die Ausbreitungsrichtung eines Brandes zu erhalten.
  • Aus Sicherheitsgründen kann eine solche Auswerte- und Steuereinheit ebenfalls an einem von der baulichen Anlage getrennten Ort vorgesehen werden. Die Auswerte- und Steuereinheit wird zweckmäßigerweise in den Kommunikationsweg zwischen die zweite/n Stelle/n und den ersten Speicher geschaltet. Dies erlaubt es z.B., die Kommunikation zwischen der oder den zweiten Stellen und dem ersten Speicher zu steuern und dabei Informationen nach einem vorbestimmten Prioritätsmuster zu übermitteln. Werden z.B. von der zweiten Stelle umfangreiche Bilddaten über die kalte Lage der baulichen Anlage aus dem ersten Datenspeicher ausgelesen und ändert sich die Alarmsituation während dieses Auslesens, was einer sofortigen Maßnahme bedarf – droht z.B. ein bislang nicht gefährdeter Behälter mit Giftstoffen zu explodieren, so daß die Bevölkerung gewarnt und/oder Spezialeinsatzkräfte angefordert werden müssen – so kann die Auswerte- und Steuereinheit die Übertragung unterbrechen und eine prioritätshöhere Meldung an die zweite Stelle übermitteln.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung können Detektoren weiterer Art vorgesehen und mit nicht-notwendigerweise mit der wenigstens einen Erfassungs- und Meldeeinheit identischen, mit der Auswerte- und Steuereinheit koppelbaren Erfassungs- und Meldeeinheiten koppelbar sein. Solche Detektoren können zur Erfassung unterschiedlichster notfallrelevanter Situationen ausgebildet sein. Dabei sei an dieser Stelle betont, daß es natürlich auch möglich ist, einige oder alle in der baulichen Anlage vorgesehen Detektoren direkt mit einer Auswerte- und Steuereinheit zu koppeln. Da es die Erfindung jedoch ermöglicht, vorteilhaft Standarddetektoren zu verwenden und insbesondere bei bereits installierten Detektoren nachgerüstet werden kann, ist es im Regelfall zweckmäßig, die Auswerte- und Steuereinheit an bereits vorhandene Erfassungs- und Meldeeinheiten anzuschließen.
  • Das Notfallinformationssystem kann eine Anzahl von in der baulichen Anlage angeordneten von der Auswerte- und Steuereinheit direkt oder indirekt ansteuerbaren elektrisch betätigten Ausgabeeinheiten zur optischen und/oder akustischen Ausgabe von Informationen über Fluchtwege umfassen. Bei solchen Ausgabeeinheiten kann es sich z.B. um beleuchtete Fluchtwegzeichen und Lautsprecher handeln.
  • Da solche Informationsterminals in der Regel von einem in der jeweiligen baulichen Anlage befindlichen zentralen Informationssystem gesteuert werden, ist es im Regelfall zweckmäßig, die Auswerte- und Steuereinheit nicht direkt mit den Informationsterminals zu verbinden, sondern indirekt, nämlich unter Zwischenschaltung des bereits vorhandenen Informationssystems.
  • Die Steuerung der Ausgabeeinheiten kann, wenn die Ausgabeeinheiten in üblicher Weise an ein Stromversorgungsnetz angeschlossen sind, vorteilhaft durch Aufmodulieren von Steuersignalen auf das Stromversorgungsnetz erfolgen, wozu die Ausgabeeinheiten lediglich mit entsprechenden Schaltern ausgerüstet werden müssen. Dies erlaubt nicht nur eine besonders einfache und sichere Steuerung der Ausgabeeinheiten zum Beispiel über ein ohnehin vorhandenes Strom- oder Notstromnetz, sondern die problemlose Einbindung vorhandener Ausgabeeinheiten in das Notfallinformationssystem durch Nachrüsten der Ausgabeeinheiten mit entsprechenden Schaltern, was z.B. bei den zur Zeit noch permanent innenbeleuchteten Fluchtwegzeichen über einen zwischen Stromanschluß und Leuchtmittel setzbaren Schalter erfolgen kann, so daß die Fluchtwegzeichen weder aus- noch aufwendig umgebaut werden müssen.
  • Die genannte Aufgabe wird ferner von einem Verfahren zum Betreiben eines Notfallinformationssystems mit den Merkmalen des Anspruchs 16 gelöst. Vorteilhafte Durchführungsformen dieses Verfahrens sind Gegenstand der entsprechenden Unteransprüche.
  • Handelt es sich bei der baulichen Anlage zum Beispiel um eine Lagerstätte für unterschiedlichste Güter und verfügt die Anlage über ein Lagerraumverwaltungssystem, so können bei Änderungen der in einem Teil der Anlage gelagerten Güter, etwa Einlagerung feuergefährlicher Stoffe, automatisch die Daten in dem ersten Speicher geändert werden. Besonders einfach werden solche und andere Änderungen und Abfragen der Daten in dem ersten Speicher, wenn die Zugriffe auf den ersten Speicher über ein digitales Datennetz, insbesondere ein Intra- oder das Internet erfolgen, da damit auf vorhandene, weithin verfügbare und bewährte Kommunikationsmittel zurückgegriffen wird.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Durchführungsform des Verfahrens ist vorgesehen, daß zumindest bestimmte von der wenigstens einen Erfassungs- und Meldeeinheit erzeugte Signale an eine Ausgabe- und Steuereinheit weitergeleitet und von dieser nach vorgegebenen Kriterien automatisch z.B. hinsichtlich der Ausbreitungsrichtung eines Brandes ausgewertet werden.
  • Zur weiteren Automatisierung kann vorgesehen werden, daß die Auswerte- und Steuereinheit nach Auswertung der von der wenigstens einen Erfassungs- und Meldeeinheit empfangenen Signale bei bestimmten Alarmsituationen automatisch Alarmsignale an eine oder mehrere dritte Stellen sendet, also zum Beispiel Verstärkung oder Spezialeinsatzkräfte anfordert, Krankenhäuser und Polizei alarmiert etc., so daß diese dritten Stellen – wenn nötig – so früh wie möglich alarmiert werden. Vorteilhaft kann dann die Auswerte- und Steuereinheit automatisch eine Mitteilung über das Senden von Alarmsignalen an eine oder mehrere dritte Stellen an die zweite/n Stelle/n übertragen, so daß diese Stelle, an der sich in der Regel der zuständige Einsatzleiter befindet, über die Benachrichtigung der dritten Stellen informiert ist und nicht etwa selbst noch einmal die gleichen Stellen alarmiert.
  • Bei einer besonders vorteilhaften Durchführungsform des Verfahrens wird die Auswerte- und Steuereinheit über ein digitales Datennetz mit weiteren Speichern verknüpft, so daß sie nach einem vorbestimmten alarmsituationsabhängigen Prioritätsmuster weitere Informationen aus anderen Speichern abrufen und zumindest der oder den zweiten Stelle/n zur Verfügung stellen kann. Solche Informationen können z. B. Anfahrtsskizzen, Verkehrsinformationen, Notdienstpläne von Krankenhäusern und Elektrizitätswerken, Hinweise auf Veranstaltungen in der baulichen Anlage mit besonders vielen Personen, Videos und/oder Bilder der kalten Lage, Audiodaten etc. sein.
  • Zur Beschleunigung und Erhöhung der Sicherheit des Verfahrens durch Einführung einer Redundanz kann vorgesehen werden daß die Einsatzkräften einen mobilen, im Zugriff der mobilen Anforderungs- und Ausgabeeinheit stehenden zweiten Speicher, z.B. eine CD, mit Daten über die bauliche Anlage mitführen und daß bei Zugriff auf den ersten Speicher mittels der mobilen Anforderungs- und Ausgabeeinheit von der Auswerte- und Steuereinheit automatisch die Aktualität der in dem zweiten Speicher gespeicherten Daten über die bauliche Anlage geprüft wird, so daß ggf. nicht alle, sondern nur bestimmte, nicht in dem zweiten Speicher vorhandene oder aktuellere Daten übermittelt werden müssen und sichergestellt ist, daß den Einsatzkräften auch bei Störungen der Datenübertragung zwischen der mobilen Anforderungs- und Ausgabeeinheit und dem ersten Speicher zumindest einige Informationen über den Einsatzort zur Verfügung stehen.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung, deren einzige
  • Figur schematisch die Komponenten und Verschaltung eines erfindungsgemäßen Notfallinformationssystems zeigt.
  • In der Figur ist durch die gestrichelte Linie eine bauliche Anlage 10, bei der es sich zum Beispiel um einen Gebäudekomplex handeln kann, dargestellt. In an sich bekannter Weise sind in der Anlage 10 einige Detektoren erster Art, bei diesem Ausführungsbeispiel Brandmelder 12, angeordnet, die über Signalleitungsmittel mit einer ersten Erfassungs- und Meldeeinheit, nämlich der Brandmeldezentrale 14, gekoppelt sind.
  • Die Brandmeldezentrale 14 ist in ebenfalls bekannter Weise über Signalleitungsmittel 16 mit der Einsatzzentrale 18 der örtlich zuständigen Feuerwehr verbunden, so daß bei Ansprechen eines der Brandmelder 12 ein entsprechender Alarm bei der Feuerwehr ausgelöst und die mobilen Einsatzkräfte 20 zur Anlage 10 ausrücken können.
  • In der Anlage 10 sind bei diesem Ausführungsbeispiel Detektoren weiterer Arten vorgesehen, nämlich Gasmelder 22, die mit einer zweiten Erfassungs- und Meldeeinheit 24 gekoppelt ist, und eine Personenzählanlage 26, die bei diesem Beispiel über Datenleitungsmittel 28 direkt mit einer externen Auswerte- und Steuereinheit 30 gekoppelt ist. Über entsprechende Datenleitungsmittel 32 und 34 sind auch die zweite Erfassungs- und Meldeeinheit 24 und die Brandmeldezentrale 14 mit der Auswerte- und Steuereinheit 30 gekoppelt.
  • Im Zugriff der Auswerte- und Steuereinheit 30 steht ein erster Speicher 36, wobei in dem ersten Speicher 36 notfallrelevante Informationen über die bauliche Anlage 10, z.B. interaktive Feuerwehrpläne und Feuerwehreinsatzpläne, gespeichert sind. Interaktive Feuerwehrpläne sind Feuerwehrpläne innerhalb des Notfallinformationssystems, die speziell so aufbereitet wurden, daß sie über interaktiv nutzbare Bereiche verfügen, über die zusätzliche Informationen durch entsprechende Verknüpfungen abrufbar sind. Interaktive Feuerwehreinsatzpläne sind interaktive Feuerwehrpläne, die im Sinne der Begriffsbestimmungen nach DIN 14 011, Teil 2, zusätzliche Angaben für das taktische Vorgehen der Feuerwehr umfassen.
  • Solche Einsatzpläne sollten in Abstimmung mit der Feuerwehr folgende Angaben enthalten: Bezeichnung des Objektes, Art der Nutzung, Bezeichnung des Geschosses, Anzahl der Vollgeschosse und der Kellergeschosse, Trennwände, Wände, die Brandabschnitte bilden, Öffnungen in Decken und Wänden ohne Feuerschutzabschlüsse, Zugänge, Treppenräume mit Laufrichtung der Treppen, erreichbare Geschosse, besondere Angriffswege und Rettungswege (z.B.
  • Fluchttunnel), Fluchtwege, Notausgänge, Feuerwehraufzüge, Bedienstellen von Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen, Steigleitungen (naß und/oder trocken), Personen-Sammelplätze für den Notfall, Zu- und Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen, Laboratorien oder vergleichbare Räume, besondere Räume, Nachbarschaft, Lage des Feuerwehrraumes bzw. der ständig besetzten Stelle (z.B. Pförtner), Lage des Feuerwehrschlüsselkasten (FSK), Lage des Hydranten im Gelände, ortsfeste und teilbewegliche Löschanlagen mit Angaben zur Art und Menge der Löschmittel sowie Lage der Zentrale (z. B. Sprinklerzentrale), Bereiche mit Explosionsgefahr, gefährlichen, z.B. radioaktiven Stoffen, Chemikalien, Ölen und Kraftstoffen, besonderen Gefahren, Angaben über Energiezufuhr und Abwasser, nämlich Einspeisung von Gas, Wasser, Elektrik, Anbindung an das kommunale Abwassersystem. Dabei können vorhandene Lage- oder Grundrißpläne Verwendung finden, soweit sie vom Format dafür geeignet sind.
  • Mittels der genannten interaktiv nutzbaren Bereiche ist es dann z.B. möglich, falls nähere Angaben über einen bestimmten, in der baulichen Anlage 10 gelagerten Gefahrstoff benötigt werden, z.B. dessen genaue chemische Zusammensetzung, diese Informationen dort abzufordern, wo sie vorhanden sind, also z.B. aus einem der weiteren Datenspeicher 38 und 40.
  • Die Auswerte- und Steuereinheit 30 ist bei diesem Ausführungsbeispiel in ein digitales Datennetz, insbesondere das Internet, eingebunden und über dieses Datennetz mit einer Vielzahl weiterer Einheiten verknüpft, bei denen es sich zum Beispiel um einen Verkehrsinformationsrechner und den Einsatzrechner der Feuerwehr einer benachbarten Stadt handeln kann. Stellt die Auswerte- und Steuereinheit bei der Auswertung der ihr über die Datenleitungen 28, 32 und 34 übermittelten Daten fest, daß die Einsatzkräfte der an sich zuständigen Feuerwehr nicht ausreichen, kann so automatisch Verstärkung angefordert werden.
  • Die Erfindung ermöglicht nun den anrückenden Einsatzkräften 20 über eine mobile Anforderungs- und Ausgabeeinheit, z.B. ein mit einem Funkmodem ausgestattetes Notebook, über eine Funkverbindung 46 mit der Auswerte- und Steuereinheit 30 in Kontakt zu treten und von dieser Informationen über die bauliche Anlage 10 und die von den Detektoren erfaßte Lage vor Ort anzufordern. Da Funkverbindungen bekanntlich nicht immer stabil und manchmal gänzlich unmöglich sind, kann vorteilhaft von den mobilen Einsatzkräften ein hier nicht weiter gezeigter mobiler Speicher, zum Beispiel in Form der Festplatte des Notebooks oder in Form einer CD, mitgeführt werden, in dem wesentliche Teile der notfallrelevanten Informationen über die bauliche Anlage 10 gespeichert sind, also insbesondere Feuerwehr(einsatz)pläne, aber auch z.B. Videos oder Bildsequenzen der kalten Lage als Orientierungshilfe bei starker Rauchentwicklung. Neben der erhöhten Sicherheit durch redundante Informationen hat dies auch den Vorteil, daß von der Auswerte- und Steuereinheit 30 keine großen Datenmengen, sondern nur eventuelle Aktualisierungen angefordert und über die Funkleitung 46 übertragen werden müssen.
  • Die Auswerte- und Steuereinheit 30 ist bei diesem Ausführungsbeispiel nicht nur zur Steuerung der Kommunikation zwischen den mobilen Einsatzkräften und dem ersten Speicher 36, sondern auch zur Steuerung von über eine Signalleitung 48 mit der Auswerte- und Steuereinheit 30 verbundenen, in der baulichen Anlage 10 angeordneten Ausgabeeinheiten 50 zur Ausgabe von Informationen über Fluchtwege ausgebildet.
  • Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel umfaßt die Erfindung vor Ort zu ergänzende Hardware, die zur Modifikation vorhandener Anlagen und Einrichtungen (z.B. Fluchtwegzeichen) erforderlich ist; Hardware (z.B. einem PC) auf der die Auswertung der eingehenden Impulse erfolgt und die die weiteren Komponenten des Gesamtsystems steuert (intern und extern); Software, die die entsprechende Auswertung erledigt und zum Teil Aufgaben auf der lokalen Hardware initiiert, die Verbindung zu einem gesicherten Bereich im Internet oder Intranet herstellt und aufgrund des Auswertungsergebnisses bestimmte Aktionen einleitet; Hard- und Software, die im mobilen Gebrauch den Zugang zu dem gesicherten Bereich im Internet ermöglicht und die zusammengestellten Informationen präsentiert.
  • Das System verfügt über diverse Impulsgeber/Detektoren, die z.B. bestimmte Vorgänge messen oder zählen und/oder Abweichungen von einem vordefinierten Normalzustand erkennen. Diese Impulsgeber/Detektoren können unter anderem sein: automatisch wirkende Brandmelder, manuell auszulösende Brandmelder, Gaswarnanlagen, Gasdetektoren, Meß- und Warnstellen für auftretende Radioaktivität, Feuchtigkeit und Hochwasser, Meßstellen für Unter- und/oder Überdrücke, Windrichtungs- und Windstärkemeßstellen, automatische Personenzählanlagen.
  • Das System wertet unterschiedlichste Eingangsimpulse aus und sendet selbst Impulse zur Steuerung von Anlagen und Aktionen wie z.B. für die interne Notfallinformation und das Notfallmanagement aus. So kann z.B. die Fluchtwegebeschilderung durch auf die vorhandene Stromleitung speziell aufmodulierter Impulse gesteuert werden, die nur von den ebenfalls vorhandenen innenbeleuchteten Fluchtwegekennzeichen erkannt werden, die tatsächlich in sichere Bereiche führen. Hierzu muß lediglich in die vorhandenen innenbeleuchteten Fluchtwegekennzeichen jeweils eine adressierbare Steuereinheit eingesetzt werden, die nach Empfang der entsprechenden Impulse die Innenbeleuchtung einschaltet. Auch andere akustische und/oder optische Warneinrichtungenn können so gesteuert werden.
  • Die von den beispielhaft genannten Impulsgebern und Detektoren abgegebenen Impulse können vom interaktiven Notfallinformationssystem ausgewertet und entsprechend einer im voraus festgelegten Priorität abgearbeitet werden.
  • Das interaktive Notfallinformationssystem arbeitet wie folgt:
    • 1. Brand in einem Gebäude.
    • 2. Ein bestimmter Brandmelder einer Vielzahl von in einer baulichen Anlage installierten Brandmeldern detektiert ein Brand. Dieser Brandmelder leitet einen Impuls an die örtlich stationierte Brandmeldezentrale weiter. Die Brandmeldezentrale wertet diesen Impuls aus, zeigt die Kennung des Melders auf einem Tableau alphanumerisch an und überträgt nun ihrerseits einen Impuls an die örtlich zuständige Feuerwehr und das interaktive Notfallinformationssystem. Das Notfallinformationssystem aktiviert die im gesicherten Bereich des Internets abgelegten Dateien, die aufgrund des Auswertungsergebnisses Relevanz besitzen und erzeugt ein Modul, das Aktionen auf der mobilen Einheit des Systems ausführt.
  • Die Feuerwehr rückt unverzüglich aus. Während der Anfahrtszeit stellt der Einsatzleiter über die mobile Einheit des interaktiven Notfallinformations- und Notfallmanagementsystems eine Verbindung zum gesicherten Bereich des Internets her. Nach der Kontaktierung prüft das Internetmodul, ob auf der mobilen Einheit des interaktiven Notfallinformations- und Notfallmanagementsystems alle Daten vorhanden sind und ob Aktualität besteht. Ist dies der Fall, werden die entsprechenden Informationen, z.B. interaktive Feuerwehrpläne bzw. interaktive Feuerwehreinsatzpläne zur Anzeige gebracht.
  • Wenn der Einsatzleiter an der Einsatzstelle ankommt, verfügt er bereits über umfangreiche Informationen, anhand derer er ggf. nach Erkundung der Lage seine Einsatzentscheidung treffen kann.
  • Das Interaktive Notfallinformations- und Notfallmanagementsystem schließt so die derzeit bestehenden Lücken in der Bereitstellung von Informationen bei unterschiedlichsten Situationen, die in ihrer Bewertung als "vom Normalzustand abweichend" zu beurteilen sind, für die Entscheidungsträger der verschiedensten Regelkreise des Notfallmanagements (Einsatzleitungen). Diese Informationen können entweder an stationären oder an mobilen Ausgabeeinheiten zur Verfügung gestellt werden und stehen somit jedem zur Verfügung, der über die entsprechende Berechtigung verfügt. Darüber hinaus können auch betroffene bzw. gefährdete Personen gewarnt und geleitet werden. Demgegenüber stellen die bisher existierenden Systeme lediglich starre Warn- bzw. Alarmeinrichtungen dar, die im günstigsten Fall einen nachgeschalteten Funktionsablauf initiieren. Einmal in Gang gesetzt erlauben derartige Systeme keine Verknüpfung unterschiedlicher Medien zu einem multimedialen Notfallinformationssystem, das ein geordnetes Notfallmanagement erlaubt.

Claims (31)

  1. Notfallinformationssystem zur Ausgabe von Informationen bei Auftreten von Alarmsituationen in einer bestimmten baulichen Anlage mit – wenigstens einem Detektor erster Art zum Erfassen und/oder Messen von Ereignissen und – wenigstens einer mit dem Detektor erster Art koppelbaren Erfassungs- und Meldeeinheit zur automatischen Erzeugung und Weiterleitung eines eine Alarmmeldung repräsentierenden Signals bei Erfassung bestimmter Ereignisse durch den wenigstens einen Detektor, dadurch gekennzeichnet – daß ein erster maschinenlesbarer Speicher vorgesehen ist, auf den über drahtlose oder drahtgebundene Datenleitungsmittel von wenigstens zwei Stellen aus direkt oder indirekt zugegriffen werden kann, wobei – in dem Speicher Informationen über die bauliche Anlage gespeichert sind, – die Information in dem Speicher von einer ersten Stelle aus über die Datenleitungsmittel aktualisierbar sind und wobei – die Information in dem Speicher von wenigstens einer zweiten Stelle aus abrufbar sind.
  2. Notfallinformationssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste maschinenlesbare Speicher an einem von der baulichen Anlage getrennten Ort vorgesehen ist.
  3. Notfallinformationssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenleitungsmittel ein digitales Datennetz, insbesondere ein Intranet oder das Internet umfassen.
  4. Notfallinformationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Stelle eine mobile Anforderungs- und Ausgabeeinheit umfaßt.
  5. Notfallinformationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein zweiter, im direkten Zugriff der zweiten Stelle/n stehender maschinenlesbarer Speicher mit Informationen über die bauliche Anlage vorgesehen ist.
  6. Notfallinformationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine mit der Erfassungs- und Meldeeinheit koppelbare Auswerte- und Steuereinheit zur Auswertung der von der Erfassungs- und Meldeeinheit erzeugten Signale vorgesehen ist.
  7. Notfallinformationssystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerte- und Steuereinheit an einem von der baulichen Anlage getrennten Ort vorgesehen ist.
  8. Notfallinformationssystem nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerte- und Steuereinheit in den Kommunikationsweg zwischen die zweite/n Stelle/n und den ersten Speicher geschaltet ist.
  9. Notfallinformationssystem nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Detektor wenigstens einer weiteren Art vorgesehen und mit einer nicht-notwendigerweise mit der wenigstens einen Erfassungs- und Meldeeinheit identischen, mit der Auswerte- und Steuereinheit koppelbaren Erfassungs- und Meldeeinheit koppelbar ist.
  10. Notfallinformationssystem nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerte- und Steuereinheit derart ausgebildet ist, daß sie über ein digitales Datennetz weitere Informationen abrufen und der oder den zweiten Stelle/n zur Verfügung stellen kann.
  11. Notfallinformationssystem nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anzahl von in der baulichen Anlage angeordneten von der Auswerte- und Steuereinheit direkt oder indirekt ansteuerbaren elektrisch betätigten Ausgabeeinheiten zur optischen und/oder akustischen Ausgabe von Informationen über Fluchtwege und/oder Notfallmaßnahmen vorgesehen ist.
  12. Notfallinformationssystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest bestimmte der elektrisch betätigten Ausgabeeinheiten an ein Stromversorgungsnetz angeschlossen sind, daß von der Auswerte- und Steuereinheit ansteuerbare Mittel zum Aufmodulieren von Steuersignalen auf das Stromversorgungsnetz vorgesehen sind und daß bestimmte der an das Stromversorgungsnetz angeschlossenen Ausgabeeinheiten über mittels der aufmodulierten Steuersignale betätigbare Schalter verfügen.
  13. Notfallinformationssystem umfassend – mehrere Detektoren zur Detektion und ggf. zum Zählen von Ereignissen (wie z.B. Bränden, Gasaustritt und/oder in einem Gebäude, Gebäudeteil oder sonstwie abgegrenztem Raum vorhandenen Personen), – eine Erfassungs- und Meldeeinheit, – eine Auswerte- und Steuereinheit, – wobei die Erfassungs- und Meldeeinheit mit den Detektoren und der Auswerte- und Steuereinheit gekoppelt ist und letzterer im Falle des Auslösens eines Alarms ein Signal übermitteln kann, – wobei die Auswerte- und Steuereinheit das Signal auswertet und wobei die Auswerte- und Steuereinheit das Signal mit einer Einsatzzentrale koppelbar ist und dieser im Bedarfsfalle Informationen über den Ort des Alarms übermitteln kann.
  14. Notfallinformationssystem umfassend – mehrere Detektoren zur Detektion und ggf. zum Zählen von Ereignissen (wie z.B. Bränden, Gasaustritt und/oder in einem Gebäude, Gebäudeteil oder sonstwie abgegrenztem Raum vorhandenen Personen), – eine Erfassungs- und Meldeeinheit, – eine Auswerte- und Steuereinheit, – wobei die Erfassungs- und Meldeeinheit mit den Detektoren und der zentralen Auswerte- und Steuereinheit gekoppelt ist und letzterer im Falle des Auslösens eines Alarms ein den Ort des auslösenden Detektors repräsentierendes Signal übermitteln kann und – wobei die Auswerte- und Steuereinheit direkt oder indirekt mit einer mobilen Ausgabeeinheit insbesondere via Intra- oder Internet koppelbar ist und dieser im Bedarfsfalle Informationen über den Ort des Alarms übermitteln kann.
  15. Notfallinformationssystem umfassend – mehrere Detektoren zur Detektion und ggf. zum Zählen von Ereignissen (wie z.B. Bränden, Gasaustritt und/oder in einem Gebäude, Gebäudeteil oder sonstwie abgegrenztem Raum vorhandenen Personen) – eine Erfassungs- und Meldeeinheit, – eine Auswerte- und Steuereinheit, – eine Anzahl von fernsteuerbaren Fluchtwegzeichen, – wobei die Erfassungs- und Meldeeinheit mit den Detektoren und der zentralen Auswerte- und Steuereinheit gekoppelt ist und letzterer im Falle des Auslösens eines Alarms ein den Ort des auslösenden Detektors repräsentierendes Signal übermitteln kann und – wobei die Auswerte- und Steuereinheit mit den Fluchtwegzeichen koppelbar ist und diese im Bedarfsfalle steuern kann.
  16. Verfahren zum Betreiben eines Notfallinformationssystems zur Ausgabe von Informationen bei Auftreten von Alarmsituationen in einer bestimmten baulichen Anlage, wobei das Notfallinformationssystem wenigstens einen Detektor erster Art zum Erfassen und/oder Messen von Ereignissen und wenigstens eine mit dem Detektor erster Art koppelbare Erfassungs- und Meldeeinheit zur automatischen Erzeugung und Weiterleitung eines eine Alarmmeldung repräsentierenden Signals bei Erfassung bestimmter Ereignisse durch den wenigstens einen Detektor umfaßt, dadurch gekennzeichnet, – daß in einem ersten maschinenlesbaren, von wenigstens zwei Stellen aus zugreifbaren Speicher Daten über die bauliche Anlage gespeichert werden, – daß die Daten in dem Speicher von einer ersten Stelle aus aktualisiert werden und – daß die Daten in dem Speicher von einer zweiten Stelle aus im Bedarfsfalle abgerufen werden.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten in dem Speicher auf ihre Aktualität hin überprüft werden.
  18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugriffe auf den ersten Speicher über ein digitales Datennetz, insbesondere ein Intra- oder das Internet erfolgen.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß von im Notfall alarmierten Einsatzkräften über eine mobile Anforderungs- und Ausgabeeinheit auf den ersten Speicher zugegriffen wird.
  20. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest bestimmte von der wenigstens einen Erfassungs- und Meldeeinheit erzeugte Signale an eine Auswerte- und Steuereinheit weitergeleitet und von dieser automatisch ausgewertet werden.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Zugriff auf den ersten Speicher seitens der zweiten Stelle/n über die Auswerte- und Steuereinheit erfolgt, wobei die Auswerte- und Steuereinheit Informationen an die zweite/n Stelle/n überträgt.
  22. Verfahren nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerte- und Steuereinheit nach Auswertung der von der wenigstens einen Erfassungs- und Meldeeinheit empfangenen Signale bei bestimmten Alarmsituationen automatisch Alarmsignale an eine oder mehrere dritte Stellen sendet.
  23. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerte- und Steuereinheit über ein digitales Datennetz weitere Informationen abruft und zumindest der oder den zweiten Stelle/n zur Verfügung stellt.
  24. Verfahren nach Anspruch 19 und einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß von den Einsatzkräften ein mobiler, im Zugriff der mobilen Anforderungs- und Ausgabeeinheit stehender zweiter Speicher mit Daten über die bauliche Anlage mitgeführt wird und daß bei Zugriff auf den ersten Speicher mittels der mobilen Anforderungs- und Ausgabeeinheit automatisch die Aktualität der in dem zweiten Speicher gespeicherten Daten über die bauliche Anlage geprüft wird.
  25. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 24, wobei das Notfallinformationssystem eine Anzahl von in der baulichen Anlage angeordneten elektrisch betätigten fernsteuerbaren Ausgabeeinheiten zur optischen und/oder akustischen Ausgabe von Informationen über Fluchtwege umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgabeeinheiten nach Auswertung der von der oder den Erfassungs- und Meldeeinheit/en empfangenen Signale durch die Auswerte- und Steuereinheit direkt oder indirekt gesteuert werden.
  26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß zur Steuerung zumindest bestimmter Ausgabeeinheiten ein Steuersignal auf ein Stromnetz, an das die bestimmten Ausgabeeinheiten angeschlossen sind, aufmoduliert wird.
  27. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 26, wobei das Notfallinformationssystem mehrere Arten von Detektoren umfaßt, die unterschiedliche Ereignisse erfassen und/oder messen, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerte- und Steuereinheit die von den Detektoren unterschiedlicher Art erfaßten oder gemessenen Ereignisse nach einem vorgegebenen Prioritätsmuster auswertet und das Ergebnis der Auswertung zumindest an die zweite/n Stelle/n überträgt.
  28. Verfahren zum Bereithalten und Pflegen von notfallrelevanten Daten über eine bauliche Anlage, dadurch gekennzeichnet, – daß die Daten in einem geschützten Bereich eines digitalen Datennetzes gespeichert werden und – daß die Daten über das Datennetz von wenigstens einer ersten autorisierten Stelle aus gepflegt und – von wenigstens einer zweiten autorisierten Stelle aus abgerufen werden können.
  29. Verfahren zum Erhalten von notfallrelevanten Daten über eine bauliche Anlage, dadurch gekennzeichnet, – daß die Daten in einem geschützten Bereich eines digitalen Datennetzes gespeichert werden und – daß die Daten von wenigstens einer autorisierten Stelle aus über das digitale Datennetz abgerufen werden können.
  30. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß von mobilen Einsatzkräften eine mobile Anforderungs- und Ausgabeeinheit mitgeführt wird, die über einen Speicher mit notfallrelevanten Daten über die bauliche Anlage verfügt, daß mittels der Anforderungs- und Ausgabeeinheit auf den geschützten Bereich des digitalen Datennetzes zugegriffen wird und daß bei Zugriff auf den geschützten Bereich automatisch eine Aktualitätsprüfung der in dem Speicher der mobilen Anforderungs- und Ausgabeeinheit gespeicherten Daten erfolgt.
  31. Verfahren nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß nach erfolgter Aktualitätsprüfung nur die nicht aktuellen Daten aus dem geschützten Bereich des Datennetzes von der mobilen Anforderungs- und Ausgabeeinheit ausgelesen werden.
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