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Diese
Erfindung betrifft im allgemeinen einen Drucksensor, in dem eine
Metallspindel mit einer Membran an einem Gehäuse fixiert bzw. befestigt
ist, und ein Verfahren zum Herstellen desselben, und betrifft insbesondere
einen Drucksensor, der geeignet ist, einen Druck in einem Bereich
von mehreren 10 MPa bis ungefähr
300 MPa zu erfassen bzw. zu detektieren.
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Als
Beispiel für
diese Art von Drucksensor ist in 23 ein
Drucksensor gezeigt, der konventionellerweise verwendet wird, um
einen Druck (Kraftstoffdruck) im Innern einer Kraftstoffleitung
(Vorrichtung) J3 zu erfassen, die in einem Fahrzeugkraftstoffeinspritzsystem
angeordnet ist. Der Drucksensor umfaßt eine zylindrische hohle
Metallspindel J2 und ein Gehäuse
J5. Die Metallspindel J2 ist an einem Ende davon mittels einer Membran
J1 verschlossen, und an dem anderen Ende offen, und das Gehäuse J5 besitzt
darin einen Druckleitungskanal J4, der mit dem offenen Ende der
Spindel J2 in Verbindung steht, um ein Druckmedium in die Spindel
J2 hineinzuleiten.
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Die
Seite des offenen Endes der Metallspindel J2 wird unter Verwendung,
beispielsweise, eines Elektronenstrahls bei einem. Schweißbereich
J9 an das Gehäuse
J5 geschweißt,
wodurch der Grenzbereich zwischen der Metallspindel J2 und dem Gehäuse, J5
versiegelt wird. Das Gehäuse
J5 wird dann mit der Kraftstoffleitung J3 durch eine Dichtung J6,
eine Verbindungsschraube J7 und ein Dichtungselement J8 hindurch
fest verbunden. Die Kraftstoffleitung J3 besteht aus Metall oder
dergleichen und ist innerhalb eines Fahrzeugmotorraums angeordnet.
Ein Kraftstoffdruck wird von der Kraftstoffleitung J3 in die Metallspindel
J2 geleitet, um die Membran J1 zu deformieren, und ein Erfassungsbereich,
der, beispielsweise, aus Dehnungsmeßelementen besteht, die auf der
Membran J1 bereitgestellt sind, wandelt die Deformation der Membran
J1 in ein elektrisches Signal um. Dann erfaßt der Drucksensor den Kraftstoffdruck mittels
Verarbeiten des elektrischen Signals.
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In
dem obigen Drucksensor sind jedoch die Kosten hoch, da die Verbindung
des Gehäuses
J5 mit der Kraftstoffleitung J3 mehrere Verbindungsteile J6, J7
und J8 erfordert. Weiterhin ist die Abdichtung an dem verbundenen
Bereich für
einen hohen Druck von, beispielsweise, 200 MPa unzureichend. Um eine
hinreichende Abdichtung für
den hohen Druck zu gewährleisten,
ist es denkbar, daß das
Gehäuse direkt
an der Kraftstoffleitung angebracht wird. Das direkte Anbringen
verursacht jedoch das folgende Problem.
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Das
heißt,
es ist erforderlich, daß die
Metallspindel J2 und das Gehäuse
J5 ungefähr
dieselbe Härte
besitzen, in Berücksichtigung
der Schweißeigenschaften
zwischen der Spindel J2 und dem Gehäuse J5. Weiterhin muß die Härte der
Spindel J2 erhöht
werden, wenn der erfaßte
Druck erhöht
wird. Es ist folglich erforderlich, daß das Gehäuse J5 eine hohe Härte ungefähr wie jene
der Spindel J2 besitzt. Sowohl das Gehäuse J5 als auch die Spindel
J2 werden konventionellerweise aus SUS630 (rostfreier Stahl 630
gemäß dem japanischen
Industriestandard) gemacht. Wenn dieses harte Gehäuse J5 direkt an
der Kraftstoffleitung J3 angebracht wird, können jedoch eine Kraft und
dergleichen, die während
des Anbringens erzeugt werden, die Kraftstoffleitung J3 deformieren.
Obwohl der Drucksensor von der Kraftstoffleitung J3 ablösbar ist,
so daß er
leicht ausgetauscht werden kann, ist die Kraftstoffleitung J3 innerhalb
des Motorraumes befestigt und es ist schwierig, sie auszutauschen.
Es ist somit dringend erforderlich, die Deformation der Kraftstoffleitung
J3 zu verhindern.
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Die
vorliegende Erfindung ist im Hinblick auf die obigen Probleme gemacht
worden. Es ist folglich eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
einen Drucksensor bereitzustellen, der eine Metallspindel mit einer
Membran umfaßt,
die mit einem Gehäuse verbunden
ist, das direkt an einer Vorrichtung angebracht werden kann, ohne
eine Deformation der Vorrichtung zu verursachen, und ein Verfahren
zum Herstellen desselben.
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In
der
EP 0 488 446 A1 ,
die als nächstliegender
Stand der Technik erachtet wird, ist ein Drucksensor offenbart,
der eine zylindrische hohle Metallspindel mit einer Membran an einem
Ende und einem Öffnungsbereich
am anderen Ende, einen auf der Membran angeordneten Erfassungsbereich,
der den Druck auf der Grundlage der Auslenkung der Membran erfasst,
ein Gehäuse
mit einem Druckleitungskanal, der mit dem Öffnungsbereich der Spindel
in Verbindung steht, und eine Schiebeeinrichtung, die die Spiegel
derart gegen das Gehäuse
schiebt, dass ein Grenzbereich zwischen der Spindel und dem Gehäuse versiegelt
wird, umfasst, wobei die Versiegelung mit Hilfe einer Dichtung erfolgt.
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Weiterer
relevanter Stand der Techik, der zum besseren Verständnis der
vorliegenden Erfindung hilfreich sein kann, sind die
US 3 697 917 und die
US 4 527 430 .
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Die
Lösung
dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale der Ansprüche 1, 17,
bzw. 20. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen definiert.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung besitzt, kurz gesagt, ein Drucksensor eine Schiebeeinrichtung,
um eine Metallspindel direkt gegen ein Gehäuse zu schieben bzw. zu drücken und
mit diesem zu verbinden, um durch einen so erzeugten Dichtungsauflagedruck
einen Grenzbereich zwischen der Spindel und dem Gehäuse zu versiegeln
bzw. abzudichten. Folglich wird die Spindel durch eine drückende bzw.
schiebende Kraft oder Schubkraft, die von der Schiebeeinrichtung
bereitgestellt bzw. ausgeübt
wird, an dem Gehäuse
fixiert bzw. mit dem Gehäuse
verbunden. Folglich müssen
die Spindel und das Gehäuse
nicht dieselbe Härte
bzw. denselben Härtegrad
besitzen. Das Gehäuse
kann weicher sein als die Spindel. Wenn das Gehäuse weicher als die Spindel
ist und direkt an einer Vorrichtung angebracht wird, deformiert
das Gehäuse
die Vorrichtung nicht.
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Vorteilhafterweise
besitzt die Spindel einen abgestuften Bereich, um die Schubkraft
aufzunehmen. Dementsprechend wird die Spindel effektiv bzw. wirkungsvoll
in einer axialen Richtung der Spindel mit der Schubkraft beaufschlagt.
Die Schiebeeinrichtung kann eine Schraubverbindungseinrichtung sein,
die so befestigt bzw. angebracht wird, daß sie die Spindel gegen das
Gehäuse
schiebt bzw. drückt, oder
ein aufgespreizter Bereich des Gehäuses, der auf die Spindel verstemmt
wird.
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Die
Unteransprüche
beziehen sich auf vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
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Weitere
Aufgaben und Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden
leichter mit einem besseren Verständnis der bevorzugten Ausführungsformen
offensichtlich werden, die unten unter Bezugnahme auf die folgenden
Zeichnungen beschrieben sind, die zeigen:
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1 eine
Querschnittsansicht eines Drucksensors gemäß einer ersten bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
perspektivische Ansicht eines Teils, der in 1 mittels
eines Kreises II gekennzeichnet ist;
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3 eine
Ansicht zum Erläutern
der Abmessungen einer Metallspindel in der ersten Ausführungsform;
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4A eine
graphische Darstellung, die ein experimentelles Ergebnis zum Optimieren
eines Winkels θ 1
der Auflageoberfläche
der Metallspindel anzeigt;
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4B eine
graphische Darstellung, die ein experimentelles Ergebnis zum Optimieren
einer Länge
L1 eines abgestuften Bereiches der Metallspindel zeigt;
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5 eine
in Einzelteile aufgelöste
Darstellung des in 1 gezeigten Drucksensors;
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6A eine
Draufsicht, die einen Schritt zum Zusammenbauen des Drucksensors
in der ersten Ausführungsform
zeigt, in einer Richtung, die in 6B mittels
eines Pfeiles VIA angezeigt ist;
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6B eine
Querschnittsansicht, die entlang der Linie VIB-VIB in 6A genommen
ist;
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7A eine
Draufsicht, die einen Schritt zum Zusammenbauen des Drucksensors
zeigt, der auf den in den 6A und 6B gezeigten
Schritt folgt, in einer Richtung, die in 7B mittels
eines Pfeiles VIIA angezeigt ist;
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7B eine
Querschnittsansicht, die entlang einer Linie VIIB-VIIB in 7A genommen
ist;
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8A eine
Draufsicht, die einen Schritt zum Zusammenbauen des Drucksensors
zeigt, der auf den in den 7A und 7B gezeigten
Schritt folgt, in einer Richtung, die in 8B mittels
eines Pfeiles VIIIA angezeigt ist;
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8B eine
Querschnittsansicht, die entlang einer Linie VIIIB-VIIIB in 8A genommen
ist;
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9A eine
Draufsicht, die einen Schritt zum Zusammenbauen des Drucksensors
zeigt, der auf den in den 8A und 8B gezeigten
Schritt folgt, in einer Richtung, die in 9B mittels
eines Pfeiles IXA angezeigt ist;
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9B eine
Querschnittsansicht, die entlang einer Linie IXB-IXB in 9A genommen
ist;
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10 eine
Querschnittsansicht eines Drucksensors gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung; die 11A bis 11C Prozeßdiagramme,
die ein Verstemmverfahren in der zweiten Ausführungsform zeigen;
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12 eine
Ansicht zum Erläutern
und Erklären
eines mittels Verstemmen bzw. Dichtstemmen erzeugten Auflagedruckes;
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13 eine
graphische Darstellung, die eine Beziehung zwischen einer Temperatur
und einem Dichtungsoberflächenauflagedruck
zeigt;
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14 eine
Querschnittsansicht eines weiteren Drucksensors in der zweiten Ausführungsform;
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15 eine
Querschnittsansicht eines anderen Drucksensors in der zweiten Ausführungsform;
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16 eine
Querschnittsansicht, die schematisch und teilweise einen Drucksensor
gemäß einer
dritten bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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die 17A und 17B schematische
Ansichten, die weitere Beispiele in der dritten Ausführungsform
zeigen;
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18 eine
schematische Ansicht, die ein Vergleichsbeispiel in der dritten
Ausführungsform zeigt;
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19A eine Draufsicht auf einen Drucksensor, in
dem ein Schraubenelement vollständig
in einem Gehäuse
untergebracht ist, in einer Richtung, die in 19B mittels
eines Pfeiles XIXA angezeigt ist, gemäß einer vierten bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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19B eine Querschnittsansicht, die entlang einer
Linie XIXB-XIXB in 19A genommen ist;
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20A eine Draufsicht auf einen Drucksensor in der
vierten Ausführungsform
in einer Richtung, die in 20B mittels
eines Pfeiles XXA angezeigt ist;
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20B eine Querschnittsansicht, die entlang einer
Linie XXB-XXB in 20A genommen ist;
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21 eine
Draufsicht auf einen modifizierten Drucksensor in der vierten Ausführungsform;
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22A eine Draufsicht auf einen weiteren modifizierten
Drucksensor in der vierten Ausführungsform
in einer Richtung, die in 22B mittels eines
Pfeiles XXIIA angezeigt ist;
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22B eine Querschnittsansicht, die entlang einer
Linie XXIIB-XXIIB in 22A genommen ist; und
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23 eine
Querschnittsansicht eines Drucksensors gemäß einem Stand der Technik.
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(Erste Ausführungsform)
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Ein
in 1 gezeigter Drucksensor 100 kann an einer
Kraftstoffleitung (Vorrichtung) in einem Fahrzeugkraftstoffeinspritzsystem
angebracht werden, um einen Druck eines Druckmediums in der Kraftstoffleitung
zu detektieren bzw. zu erfassen. Das Druckmedium ist ein Kraftstoff.
Wie in 1 zu sehen ist, besitzt der Drucksensor 100 ein
Gehäuse 30 und
eine zylindrische hohle Metallspindel 10, die mittels eines
Schraubenelementes 20 an dem Gehäuse 30 fixiert bzw.
mit dem Gehäuse 30 verbunden
ist. Die Metallspindel 10 besitzt an einem Ende davon eine
Membran 11 und an dem anderen Ende davon einen Öffnungsbereich 12.
Die Metallspindel 10 ist mit einem abgestuften Bereich 13 an
der Seite des Öffnungsbereiches
ausgebildet, mit einem äußeren Durchmesser,
der größer ist
als jener der Seite ihres Membranbereiches.
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Wie
in 2 zu sehen ist, ist ein Sensorchip 40,
der aus einem Siliziumeinkristall (S1) besteht, mit der äußeren Oberfläche der
Membran 11 durch ein Glas 50 mit niedrigem Schmelzpunkt
verbunden bzw. verklebt. Der Sensorchip 40 besitzt einen
Erfassungsbereich (Dehnungsmeßelemente)
zum Erfassen einer mechanischen Spannung, die erzeugt wird, wenn
die Membran 11 durch den Druck des Druckmediums deformiert
wird, das durch den Öffnungsbereich 12 hindurch
in die Metallspindel 10 hinein geleitet wird. Die Sensoreigenschaften
hängen
grundlegend von der Membran 11 und dem Sensorchip 40 ab.
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Es
ist erforderlich, daß das
Material zum Ausbilden der Metallspindel 10 eine große Stärke bzw.
Festigkeit besitzt, da die Spindel 10 einen extrem hohen
Druck empfängt
bzw. aufnimmt. Es ist weiterhin erforderlich, daß das Material einen niedrigen
thermischen Ausdehnungskoeffizienten besitzt, da der Si-Sensorchip 40 durch
das Glas 50 mit der Spindel 10 verbunden ist.
Insbesondere besteht die Metallspindel 10 aus einem Material,
das als Hauptkomponenten Fe, Ni und Co, oder Fe und Ni, und als Ablagerungsverstärkungsmaterial
Ti, Nb, und Al oder Ti und Nb, die zu den Hauptkomponenten hinzugefügt werden,
enthält,
und wird mittels Pressen, Schneiden, Kaltgießen oder dergleichen ausgebildet.
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Das
Gehäuse 30 besitzt
eine äußere Oberfläche mit
Gewinde, um eine Befestigungsschraube 31 zu bilden, um
direkt an der Kraftstoffleitung angebracht zu werden. Ein Druckleitungskanal 32 ist
in dem Gehäuse 30 definiert,
um mit dem Öffnungsbereich 12 der
Metallspindel 10 in Verbindung zu stehen. Der Druckleitungskanal 32 steht
ebenfalls mit der Kraftstoffleitung in Verbindung, um das Druckmedium
in die Metallspindel 10 einzuleiten.
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Das
Schraubenelement 20 ist zylindrisch und bedeckt den äußeren Umfang
bzw. die äußere Peripherie
der Metallspindel 10. Ein äußerer Gewindebereich 21 ist
auf der äußeren Umfangsoberfläche des
Schraubenelementes 20 ausgebildet, und ein innerer Gewindebereich 33 ist
auf dem Gehäuse 30 ausgebildet,
um mit dem äußeren Gewindebereich 20 zu
korrespondieren. Eine Kraft zum Verschieben bzw. Schubkraft wird
auf den abgestuften Bereich 13 der Metallspindel 10 dadurch
ausgeübt,
daß die
Gewindebereiche 21 und 33 zusammengefügt werden. Die
Schubkraft verbindet die Metallspindel 10 mit dem Gehäuse 30 und
versiegelt den Grenzbereich K zwischen der Metallspindel 10 an
der Seite des Öffnungsbereiches
und dem Gehäuse 30 an
der Seite des Druckleitungskanals. In diesem Fall fungieren der äußere Gewindebereich 21 und
der innere Gewindebereich 33 auf kooperative Weise zusammen als
Schiebeeinrichtung.
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Folglich
ist das Gehäuse 30 an
einer Seite mit der Kraftstoffleitung verbunden bzw. an dieser fixiert,
und ist über
das Schraubenelement 20 an der anderen Seite mit der Metallspindel 10 verbunden bzw.
an dieser fixiert, wodurch die verbundenen Bereiche in Bezug auf
einen extrem hohen Druck versiegelt bzw. abgedichtet und die Spindel 10 mechanisch
gehalten wird. Zusätzlich
wird ein Verbindungsgehäuse 80 wie
unten beschrieben mit dem Gehäuse 30 verbunden.
Folglich ist es erforderlich, daß das Gehäuse 30 in einer Nutzumgebung
Korrosionsbeständigkeit
gegenüber
dem Druckmedium besitzt, und eine Schraubenstärke, um eine axiale Spannung aufrechtzuerhalten,
die an dem Grenzbereich K einen hohen Dichtungsauflagedruck erzeugen
kann. Um diese Anforderungen zu erfüllen, wird das Material zum
Ausbilden des Gehäuses 30 ausgewählt aus Kohlenstoffstahl
(z. B. S15C), der mit Zn, XM7, SUS430, SUS304, SUS630 und dergleichen
plattiert ist. Kohlenstoffstahl besitzt sowohl Korrosionsbeständigkeit
als auch eine große
Stärke
bzw. Festigkeit, und eine Zn-Plattierung erhöht die Korrosionsbeständigkeit.
XM7, SUS430, SUS304 und SUS630 besitzen Korrosionsbeständigkeit.
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Es
ist erforderlich, daß das
Schraubenelement 20 eine große Stärke besitzt, um eine axiale Spannung
aufrechtzuerhalten, die einen hinreichenden Dichtungsauflagedruck
erzeugen kann, wenn die Metallspindel 10 mit dem Gehäuse 30 verbunden wird.
Es ist nicht erforderlich, daß das
Schraubenelement 20 Korrosionsbeständigkeit besitzt, da es innerhalb
der Baugruppe bzw. des Gehäuses
angeordnet ist, die bzw. das aus dem Gehäuse 30 und dem Verbindungsgehäuse 80 besteht.
Das Schraubenelement 20 besteht aus Kohlenstoffstahl oder
dergleichen.
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Das
Bezugszeichen 60 bezeichnet ein Keramiksubstrat. IC-Chips 62 wie
z. B. ein Amp-IC-Chip zum Verstärken
einer Ausgabe von dem Sensorchip 40 und ein IC-Chip für charakteristische
Einstellungen sind mit dem Substrat 60 mittels eines Klebstoffes
verbunden und sind mittels Al-Leitungen 64 mit den Beschaltungsbereichen
des Keramiksubstrates elektrisch verbunden. Ein Anschlußstift bzw.
Pin 66 ist mittels Silberlot mit einem Beschaltungsbereich des
Keramiksubstrates 60 verbunden und ist mit einem Verbindungsanschluß 70 elektrisch
verbunden.
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Der
Verbindungsanschluß 70 besitzt
Anschlußstifte 72,
die zusammen mit Kunstharz 74 mittels Einspritzgießen ausgebildet
werden. Einer der Anschlußstifte 72 wird
unter Verwendung eines Lasers an den Pin 66 angeschweißt. Der
Verbindungsanschluß 70 ist
mittels eines Klebstoffes 76 mit dem Verbindungsgehäuse 80 verbunden.
Die Anschlußstifte 72 können elektrisch
mit externen Einheiten wie z. B. einem elektronischen Steuergerät (ECU)
verbunden sein. Das Verbindungsgehäuse 80 bedeckt den
Verbindungsanschluß 70 und
wird über
einen O-Ring 90 mit dem Gehäuse 30 zusammengefügt, um dadurch
zusammen mit dem Gehäuse 30 das Baugruppengehäuse zu bilden.
Das Baugruppengehäuse
schützt
den Sensorchip 40 und die darin gehaltenen IC-Chips vor
Feuchtigkeit und Kräften,
die daran mechanisch und von außen
angelegt werden. Das Material des Verbindungsgehäuses 80 ist Polyphenylsulfit
(PPS) oder dergleichen, das leicht hydrolisiert wird.
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Als
nächstes
wird unter Bezugnahme auf 3 die Gestalt
der Metallspindel 10 ausführlicher erklärt werden.
Wie oben beschrieben wurde, besitzt die Metallspindel 10 den
abgestuften Bereich 13 an der Seite des Öffnungsbereiches,
der einen größeren äußeren Durchmesser
besitzt als der des anderen Bereiches der Spindel 10 an
der Seite der Membran. Der Grund dafür ist, daß der abgestufte Bereich 13 die
axiale Spannung aufnimmt, die von den zusammengefügten Gewindebereichen 21 und 33 ausgeübt wird.
Die axiale Spannung erzeugt den Dichtungsauflagedruck an dem Grenzbereich
K und eine Reaktionskraft des Druckes.
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Die
Abmessungen der Metallspindel 10 werden unten unter Bezugnahme
auf 3 erklärt.
Die Spindel 10 besitzt einen Außendurchmesser D1 an der Seite
der Membran, der bestimmt wird durch die Größe des Sensorchips 40,
die Abmessungen eines Überlappungsbereiches
zwischen dem Glas 50 und dem Chip 40, und einen
Freiraum zwischen dem äußeren Umfang
des Glases 50 und dem äußeren Umfang
der Spindel 10. Die Konturgröße der Spindel 10 nimmt
ab, wenn der Außendurchmesser
D1 abnimmt. Zum Beispiel beträgt
der Außendurchmesser D1 ϕ 6,5
mm, was eine in der Praxis bewährte
Abmessung ist.
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Was
einen Durchmesser D2 der Membran anbelangt, so ist ein großer Durchmesser
zwecks Verarbeitungsfähigkeit
vorteilhaft, und ein kleiner Durchmesser ist zwecks Empfindlichkeit
vorteilhaft. In der gegenwärtigen
Ausführungsform
ist der Membrandurchmesser D2 im Hinblick auf Verarbeitungsfähigkeit
auf ϕ 2,5 mm gesetzt. Ein äußerer Durchmesser D3 des abgestuften
Bereiches 13 ist im Hinblick auf die Reduktion der Materialkosten
und Reduktion der Größe der Spindel 10 vorteilhafterweise klein.
Jedoch beschränken
der Außendurchmesser D1
und eine Breite W2 der Auflageoberfläche den Außendurchmesser D3.
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Die
Breite W2 der Auflageoberfläche
an dem abgestuften Bereich 13 ist eine Breite einer Stirnfläche bzw.
Seite zum Aufnehmen der axialen Spannung, die von dem inneren Gewindebereich 33 ausgeübt wird.
Die Positionierungsgenauigkeit der Spindel 10 zum Zusammenbauen
kann durch Erhöhen der
Breite W2 verbessert werden. Eine Breite W1 der Dichtungsoberfläche der
Spindel 10 ist, beispielsweise, auf 1 mm gesetzt. Wenn
die Breite W1 der Dichtungsoberfläche zu klein ist, können die
Dichtungseigenschaften durch Schäden
an der Dichtungsoberfläche
leicht verschlechtert werden. Wenn die Breite W1 zu groß ist, können die
Dichtungseigenschaften leicht durch einen verringerten Auflagedruck
verschlechtert werden. In dieser Ausführungsform läuft die
Spindel 10 spitz zu bzw. verjüngt sich, um eine Dichtungsoberfläche mit
einer erwünschten
Abmessung an der Seite des Endes des Öffnungsbereiches zu besitzen.
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Eine
Abmessung R1 einer Innenecke ist ein Krümmungsradius an dem Fußbereich
der Membran 11, der zu dem hohlen Bereich der Spindel 10 hin
freiliegt. Wenn die Abmessung R1 der Innenecke groß ist, wird
die Erzeugung von Verspannung bzw. Belastung daran unterdrückt. Jedoch
ist die Empfindlichkeit niedrig. Andererseits, wenn die Abmessung
R1 der Innenecke klein ist, wird die daran erzeugte Belastung vergrößert, obwohl
die Empfindlichkeit groß ist.
Die Abmessung R1 der Innenecke wird auf der Grundlage eines erfaßten Druckbereiches
zusammen mit einer Dicke L3 der Membran bestimmt.
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Eine
Abmessung R2 einer Außenecke
ist ein Krümmungsradius
an einer Ecke des Verbindungsbereiches zwischen dem Spindelbereich,
der den Außendurchmesser
D1 besitzt, und der Auflageoberfläche bzw. tragenden. Oberfläche des
abgestuften Bereiches 13. Je größer die Abmessung R2 der Außenecke
wird, desto mehr wird es unterdrückt,
daß daran Verspannung
bzw. Belastung erzeugt wird und desto kürzer wird die Breite W2 der
Auflageoberfläche. Zum
Beispiel wird die Abmessung R2 der Außenecke, gesichert in der Lücke (z.
B. 0,3 mm) zwischen der Spindel 10 und dem Schraubenelement 20,
auf R0.9 als ein Maximalwert gesetzt.
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Die
Dicke L3 der Membran beeinflußt
die Empfindlichkeit und den Standhaltedruck und wird durch den erfaßten Druckbereich
zusammen mit der Abmessung R1 der Innenecke wie oben beschrieben bestimmt.
Eine Lücke
L4 zwischen der Dichtungsoberfläche
und der Auflageoberfläche
ist eine Lücke zwischen
einer Mitte der Dichtungsoberfläche
und einer Mitte der Auflageoberfläche in einer Richtung senkrecht
zu der axialen Richtung der Spindel 10. Die Lücke L4 wird
gemäß einer
Auflagedruckverteilung an der Dichtungsoberfläche bestimmt.
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Ein
Winkel θ 1
der Auflageoberfläche
wird zwischen der Auflageoberfläche
zum Aufnehmen der axialen Spannung (Schubkraft bzw. schiebende Kraft),
die von dem Schraubenelement 20 ausgeübt wird, und der axialen Richtung
der Spindel 10 definiert. Der Auflagewinkel θ 1 wird
gemäß der Auflagedruckverteilung
an der Auflageoberfläche
bestimmt. 4A zeigt die Belastungen (maximale
Hauptbelastungen: MPa) an, die an der Spindel 10 und dem Schraubenelement 20 in
Bezug auf den Winkel θ 1 der
Auflageoberfläche
erzeugt werden.
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Insbesondere
sind die Belastungen, die an der Ecke erzeugt werden, die die Außeneckenabmessung
R2 besitzt, mit einer Markierung ♦ dargestellt, und die Belastungen,
die an der Ecke erzeugt werden, die die Inneneckenabmessung R1 besitzt, sind
mit der Markierung ∎ dargestellt. Die Belastungen, die
an dem inneren Bereich erzeugt werden, der zu dem hohlen Bereich
der Spindel 10 hin freiliegt, sind mit einer Markierung • dargestellt,
und die Belastungen, die an dem Schraubenbereich 20 erzeugt werden,
sind mit einer Markierung × dargestellt.
Wie man 4A entnimmt, sind die Belastungen
bzw. Verspannungen, die an den jeweiligen Spindelbereichen erzeugt
werden, eng mit dem Winkel θ 1
der Auflageoberfläche
verknüpft.
Ein geeigneter Bereich für
den Winkel θ 1
der Auflageoberfläche
beträgt,
beispielsweise, 40° bis
60°.
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Ein
Dichtungsoberflächenperipheriewinkel θ 2 ist ein
Winkel, der zwischen der Dichtungsoberfläche und dem äußeren Umfang
bzw. der äußeren Peripherie
der Seitenkantenoberfläche
der Dichtungsoberfläche
definiert wird, und wird auf geeignete Weise gemäß der Auflagedruckverteilung
auf bzw. an der Dichtungsoberfläche
bestimmt. Eine Länge
L1 des abgestuften Bereiches ist eine Länge zwischen dem unteren Ende
der Auflageoberfläche
und der Dichtungsoberfläche
in der axialen Richtung der Spindel 10 in 3.
Wenn die Länge
L1 zu lang ist, kann die Belastung, die an der sensortragenden Oberfläche (der
Oberfläche
der Membran, auf der der Sensorchip 40 angebracht ist)
durch die axiale Spannung beeinflußt werden, die von dem Schraubenelement 20 ausgeübt wird,
so daß die
Sensoreigenschaften verschlechtert werden.
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4B zeigt
eine Änderung
in der Belastung an, die an den Meßelementen des Sensorchips 40 infolge
der axialen Spannung, die von dem Schraubenelement 20 ausgeübt wird,
erzeugt wird. Diese Änderung
wurde erfaßt,
indem die Länge
L1 (mm) des abgestuften Bereiches geändert wurde, während die Länge L2 der
Spindel fixiert wurde, was eine Gesamtlänge in der axialen Richtung
der Spindel 10 ist, bei 12,5 mm. Die Änderung in der Belastung der
Meßelemente
wird als eine Änderungsrate
(MPa) in der in 4B gezeigten graphischen Darstellung
angezeigt.
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Wie
man 4B entnehmen kann, beeinflußt die axiale Spannung (schiebende
Kraft bzw. Schubkraft) nicht die Belastung, die an bzw. auf der sensortragenden
Oberfläche
erzeugt wird, wenn die Länge
L2 der Spindel 12,5 mm und die Länge
L1 des abgestuften Bereiches ungefähr 5 mm oder weniger beträgt. Dementsprechend
wird es bestätigt,
daß die Länge L1 des
abgestuften Bereiches gleich oder kleiner als eine Hälfte der
Spindellänge
L2 sein sollte. Weiterhin, je kürzer
die Länge
L2 der Spindel ist, desto mehr wird die Verarbeitungsfähigkeit
der Spindel 10 verbessert und desto mehr werden die Materialkosten
verringert. Die untere Grenze für
die Länge
L2 wird durch die Struktur des Schraubenelementes 20 (beispielsweise
einer nutzbaren Schraubenlänge
und einer nicht-nutzbaren Schraubenlänge des Schraubenelementes 20)
bestimmt.
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Als
nächstes
wird ein Verfahren zum Zusammenbauen des oben beschriebenen Drucksensors 100 unter
Bezugnahme auf die 5 bis 9 erläutert werden. 5 zeigt
Teile des Drucksensors 100 vor dem Zusammenbau. Die Teile
werden auf die folgende Weise in einer Achsenrichtung, die in 5 mittels
einer gestrichelten Linie angezeigt ist, zusammengebaut.
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Als
erstes, in einem Schritt, der in den 6A und 6B gezeigt
ist, wird das Schraubenelement 20 mit, der Metallspindel 10,
an der der Sensorchip 40 durch das Glas 50 angeklebt
ist, zusammengebaut bzw. zusammengefügt. Dann wird die Metallspindel 10 an
dem Gehäuse 30 fixiert
bzw. damit verbunden, indem man den äußeren Gewindebereich 21 des
Schraubenelementes 20 und den inneren Gewindebereich 33 des
Gehäuses 30 relativ
zueinander dreht und zusammenfügt.
Wenn die Gewindebereiche 21 und 33 zusammengefügt werden,
wird die Spindel 10, integriert mit dem Schraubenelement 20,
an einer Unterseite des Gehäuses 30 angeordnet,
die nicht zusammen gedreht werden sollen. Folglich ist die Positionierungsgenauigkeit
der Spindel 10 hoch.
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Als
nächstes,
in einem Schritt, der in den 7A und 7B gezeigt
ist, wird das Keramiksubstrat 60, das den Chip 62,
der daran drahtkontaktiert ist, und den Anschlußstift bzw. Pin 66 trägt, mittels
eines Klebstoffes mit dem Schraubenelement 20 verbunden.
Die leitfähigen
Bereiche des Keramiksubstrates 60 werden mittels Drahtkontaktierung (Drahtbonden)
oder dergleichen mit dem Sensorchip 40 elektrisch verbunden.
Als nächstes,
in einem Schritt, der in den 8A und 8B gezeigt
ist, wird der Pin 66 mittels eines Lasers wie z. B. einem YAG-Laser
an den Verbindungsanschluß 70 angeschweißt.
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Als
nächstes,
in einem Schritt, der in den 9A und 9B gezeigt
ist, wird das Verbindungsgehäuse 80 über den
O-Ring 90 in einen Nutbereich des Gehäuses 30 eingepaßt, und
der Nutbereich wird verstemmt, wodurch das Verbindungsgehäuse 80 mit
dem Gehäuse 30 verbunden
wird. Als eine Folge ist der Drucksensor 100 wie in den 1 und 9B gezeigt
fertiggestellt. Der zusammengefügte
Drucksensor 100 wird fest an der nicht gezeigten Kraftstoffleitung
angebracht, indem man die Befestigungsschraube 31 des Gehäuses 30 und
einen in der Kraftstoffleitung ausgebildeten Schraubenbereich zusammenfügt.
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Die
Membran 11 wird durch den Kraftstoffdruck (Druckmedium)
verschoben bzw. verlagert, der von der Kraftstoffleitung durch den
Druckleitungskanal 32 des Gehäuses 30 und den Öffnungsbereich 12 der
Spindel 10 hindurch in den hohlen Bereich der Spindel 10 geleitet
wird. Diese Verlagerung bzw. Verschiebung der Membran 11 wird
durch den Sensorchip 40 in ein elektrisches Signal umgewandelt,
und das elektrische Signal wird von einem Sensorverarbeitungsschaltkreisbereich
auf dem Keramiksubstrat 60 verarbeitet. Als eine Folge
wird der Druck erfaßt. Die
Steuerung der Kraftstoffeinspritzung wird dann mittels eines ECU
und dergleichen auf der Grundlage des erfaßten Druckes (Kraftstoffdruck)
ausgeführt.
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Gemäß der vorliegenden
Ausführungsform werden
die Metallspindel 10 und das Gehäuse 30 verbunden und
der Grenzbereich K wird versiegelt bzw. abgedichtet, indem die Gewindebereiche 21 und 33 zusammengefügt werden.
Die Spindel 10 und das Gehäuse 30 müssen nicht
ungefähr
dieselbe Härte
bzw. denselben Härtegrad
besitzen zur Berücksichtigung
des Schweißvermögens wie
in einem konventionellen Verfahren. Das Gehäuse 30 kann aus einem
weichen Material bestehen, in Bezug auf die harte Metallspindel 10.
Folglich wird die Kraftstoffleitung nicht deformiert, sogar wenn
das Gehäuse 30 direkt
an der Kraftstoffleitung angebracht wird. Zusätzlich, da das Gehäuse 30 direkt
an der Kraftstoffleitung angebracht bzw. befestigt werden kann,
werden keine Extrateile zum Verbinden des Drucksensors mit der Kraftstoffleitung
benötigt,
was zu einer vereinfachten Struktur und einer verkürzten Zeit
für das
Anbringen führt.
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In
der vorliegenden Ausführungsform
ist das zylindrische Schraubenelement 20 von der Spindel 10 getrennt,
und der äußere Gewindebereich 21 ist auf
dem äußeren Umfang
bzw. der äußeren Peripherie
des Schraubenelementes 20 ausgebildet. Die schiebende Kraft
bzw. Schubkraft wird von dem Schraubenelement 20 auf den
abgestuften Bereich 13 der Spindel 10 ausgeübt, wodurch
der Grenzbereich K versiegelt wird. In diesem Fall kann die Spindel 10 effektiv
bzw. wirkungsvoll mit der Schubkraft in der axialen Richtung der
Spindel 10 beaufschlagt werden. Die Spindel 10 kann
jedoch einen äußeren Gewindebereich
zum Einpassen des inneren Gewindebereichs 33 besitzen,
an einem äußerem Umfang davon,
so daß die
Spindel 10 direkt mit dem Gehäuse 30 mittels Zusammenfügen der
Gewindebereiche verbunden werden kann. Andere Modifikationen sind ebenfalls
geeignet, vorausgesetzt, daß die
zwei Gewindebereiche so zusammengefügt werden, daß sie den
Grenzbereich K versiegeln bzw. hermetisch abdichten
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(Zweite Ausführungsform)
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In
der ersten Ausführungsform
wird die schiebende Kraft bzw. Schubkraft mittels Zusammenfügen der
Gewindebereiche an die Spindel 10 angelegt. Im Gegensatz
dazu, in einer zweiten bevorzugten Ausführungsform, wird die Schubkraft
angelegt, um den Grenzbereich K zu versiegeln, dadurch, daß die Spindel 10 und
das Gehäuse 30 miteinander verstemmt
werden. Die Unterschiede zwischen der ersten und zweiten Ausführungsform
werden unten erläutert
werden. Dieselben Teile wie jene in der ersten Ausführungsform
sind durch dieselben Bezugszeichen gekennzeichnet, und dieselben
zugehörigen Erklärungen werden
nicht wiederholt werden.
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10 zeigt
einen Drucksensor 200 in der zweiten Ausführungsform,
der den Druck in der Kraftstoffleitung wie in der ersten Ausführungsform
erfassen bzw. detektieren kann. In dem Drucksensor 200, bei
einem aufgespreizten Bereich 110, in 10 von einem
Kreis umgeben, ist ein Teil des Gehäuses 30 auf dem abgestuften
Bereich 13 verstemmt, der an der äußeren Umfangsoberfläche der
Metallspindel 10 ausgebildet ist. Dementsprechend wird
der abgestufte Bereich 13 mit der Schubkraft beaufschlagt, wodurch
die Spindel 10 und das Gehäuse 30 miteinander
verbunden und der Grenzbereich K abgedichtet bzw. versiegelt werden.
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Die
Länge der
Spindel 10 in der axialen Richtung davon ist hinreichend
lang, um zu verhindern, daß die
Verspannung bzw. die Belastung des Verstemmens die Membran 11 beeinflußt, die
die Sensoreigenschaften dominiert. Deshalb ist ein Raum zwischen
dem Gehäuse 30 und
dem Keramiksubstrat 60 bereitgestellt, und ein ringförmiger Abstandshalter 112 ist
in dem Raum angeordnet.
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Die 11A bis 11C zeigen
einen Prozeß zum
Verstemmen der Metallspindel 10 und des Gehäuses 30 an
dem aufgespreizten Bereich 110. Wie in den Figuren gezeigt
ist, wird zuerst die Spindel 10 mit dem Gehäuse 30 zusammengefügt, um den Grenzbereich
K zu bilden. Dann wird der Bereich des Gehäuses 30, der in 11B mittels eines gestrichelten Kreises A angezeigt
ist, mittels eines Spannelementes 120 verstemmt, das auf
eine hohe Temperatur (z. B. 180°C)
aufgeheizt wird.
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Danach
wird die Temperatur auf Raumtemperatur abgesenkt. Zu diesem Zeitpunkt,
wie in 12 gezeigt, wird ein Auflagedruck
P an dem Grenzbereich K infolge eines Unterschiedes in dem thermischen
Ausdehnungskoeffizienten zwischen der Spindel 10 und dem
Gehäuse 30 erzeugt.
Die Verstemmbedingungen wie z. B. die Temperatur werden so gesetzt
bzw. eingestellt, daß der
Auflagedruck P eine bestimmte Größe oder
mehr besitzt. Demgemäß wird der
Grenzbereich K auf geeignete Weise versiegelt bzw. abgedichtet.
Nach dem Verstemmen wird der Prozeß des Zusammenbauens im wesentlichen
auf dieselbe Weise wie in der ersten Ausführungsform ausgeführt, wodurch
der Drucksensor 200 fertiggestellt wird.
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Was
den thermischen Ausdehnungskoeffizienten anbelangt, so ist es vorteilhaft,
daß der
thermische Ausdehnungskoeffizient der Spindel 10 kleiner ist
als jener des Gehäuses 30.
Dementsprechend kann das Gehäuse 30 auf
dem Weg einer Rückkehr zu
der Raumtemperatur zusammenziehen gelassen werden, so daß eine Kraft
angelegt wird, um die Verstemmung stabil zu machen. Zum Beispiel
liegt der thermische Ausdehnungskoeffizient der Spindel 10 ungefähr in einem
Bereich von 4 bis 9 ppm/°C (10–6/°C), und der
thermische Ausdehnungskoeffizient des Gehäuses 30 liegt ungefähr in einem
Bereich von 10 bis 18 ppm/°C
(10–6/°C). Je größer der
Unterschied in den thermischen Ausdehnungskoeffizienten wird, desto
effektiver wird der Grenzbereich K versiegelt.
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Der
Auflagedruck P, der geeignet ist, den Grenzbereich K geeignet zu
versiegeln, wird durch das Ausführen
der Verstemmung bei einer Temperatur erzeugt, die höher ist
als jene, bei der der Drucksensor 200 betrieben wird. Zum
Beispiel wird ein Fahrzeugdrucksensor im allgemeinen bei 140°C oder weniger
verwendet. 13 zeigt Auflagedrücke P1 innerhalb
eines Temperaturverwendungsbereiches, wenn das Gehäuse 30,
das einen thermischen Ausdehnungskoeffizienten von 14 × 10–6/°C besitzt, und
die Spindel 10, die einen thermischen Ausdehnungskoeffizienten
von 7 × 10–6/°C besitzt,
bei 180°C verstemmt
werden. Wie man 13 entnimmt, ist der Auflagedruck
größer als
eine bestimmte Größe (z. B.
ungefähr
größer als
125 MPa), die in dem Temperaturverwendungsbereich erforderlich ist.
Dies impliziert, daß der
Grenzbereich K hinreichend versiegelt wird.
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Es
gibt einen Fall, wo die Metallspindel 10 keinen thermischen
Ausdehnungskoeffizienten besitzen kann, der kleiner ist als jener
des Gehäuses 30, oder
wo die Spindel 10 keinen hinreichenden Unterschied im thermischen
Ausdehnungskoeffizienten gegenüber
dem Gehäuse 30 in
Bezug auf der Materialstärke
und dergleichen bereitstellen kann. In so einem Fall wird, wie in 14 gezeigt,
ein Hilfselement 114 wie z. B. eine Scheibe zwischen der
Spindel 10 und dem Gehäuse 30 angeordnet
und das Verstemmen wird mittels dem Hilfselement 114 ausgeführt. Das
Hilfselement 114 besitzt einen thermischen Ausdehnungskoeffizienten,
der größer ist
als jene der Spindel 10 und des Gehäuses 30. Dementsprechend kann
dasselbe Dichtungsvermögen
wie oben an dem Grenzbereich K bereitgestellt werden. Falls die
durch das Verstemmen erzeugte Verspannung bzw. Belastung die Membran 11 nicht
beeinflußt,
kann die Länge
der Spindel 10 verringert werden. Wie in 15 gezeigt
ist, kann der Drucksensor 200 ohne den Abstandshalter 112 auskommen.
Dementsprechend kann die Größe des Drucksensors 200 verringert werden.
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In
dem Drucksensor 200 gemäß der zweiten Ausführungsform
werden die Spindel 10 und das Gehäuse 30 durch die Schubkraft,
die mittels des Verstemmens erzeugt wird, miteinander verbunden. Folglich
ist es nicht notwendig, daß die
Spindel 10 und das Gehäuse 30 dieselbe
Härte bzw.
denselben Härtegrad
besitzen. Folglich können
dieselben Effekte wie jene in der ersten Ausführungsform bereitgestellt werden.
Zusätzlich,
da das Schraubenelement 20 nicht verwendet wird, um die
Spindel 10 mit dem Gehäuse 30 zu
verbinden, ist die Anzahl der Teile im Vergleich zu jener in der
ersten Ausführungsform
verringert. Der Verstemmprozeß ist
nicht auf jenen, der oben beschrieben wurde, beschränkt. Zum
Beispiel kann der Teil des Gehäuses 30 in
einer Aussparung eingebettet werden, die an der äußeren Umfangsoberfläche der
Spindel 10 ausgebildet ist.
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Weiterhin,
da das Gehäuse 30 aus
einem weichen Material bestehen kann, ist die Verarbeitungsfähigkeit
des Gehäuses 30 verbessert.
Das Gehäuse 30 kann
mittels Pressen oder dergleichen mit niedrigen Herstellungskosten
hergestellt werden, die im Vergleich zu einem konventionellen Schneideverfahren
ungefähr
auf ein Fünftel
verringert werden können.
Die Materialkosten können
im Vergleich zu dem konventionellen Verfahren ungefähr auf ein Zehntel
verringert werden. Diese Effekte werden in der ersten Ausführungsform
ebenfalls bereitgestellt. Weiterhin sind die Dichtungseigenschaften,
die durch die Verfahren in den ersten und zweiten Ausführungsformen
zwischen der Metallspindel 10 und dem Gehäuse 30 bereitgestellt
werden, hinreichend, wenn die Dichtungsoberflächen der Spindel 10 und des
Gehäuses 30 flach
bzw. eben sind. Es werden keine Hohlräume bzw. Kavitäten an dem
Grenzbereich K wie in einem konventionellen Schweißverfahren
erzeugt. Die Dichtungsoberflächen
können überprüft werden,
wenn montiert wird. Folglich besitzen die Drucksensoren in den vorliegenden
Ausführungsformen
eine hohe Dichtungszuverlässigkeit.
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(Dritte Ausführungsform)
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In
einer dritten bevorzugten Ausführungsform
wird die Gestalt des hohlen Bereiches der Spindel von jener in den
obigen Ausführungsformen
modifiziert, um zu verhindern, daß Verunreinigungen bzw. Kontaminanten
in dem hohlen Bereich zurückbleiben.
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Im
allgemeinen ist es vorteilhaft, daß Kontaminanten, die in dem
Druckmedium enthalten sind, nicht an einen Drucksensor gebracht
und nicht von dem Drucksensor ausgestoßen werden. Zum Beispiel, in
einem Fall, wo der Drucksensor verwendet wird, um einen Kraftstoffdruck
in einer Fahrzeugspeichereinspritzung zu erfassen, kann ein Anhaften bzw.
Verkleben einer Düse,
die an einer Austrittsseite des Drucksensors angeordnet ist, durch
relativ große Verunreinigungen
bzw. Kontaminanten verursacht werden, die von dem Drucksensor ausgestoßen werden.
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In
der in 23 gezeigten konventionellen Struktur
wird eine Leitung J10 in den hohlen Bereich der Metallspindel J2
eingeführt,
um an den Schweißbereich
J9 anzugrenzen bzw. anzustoßen,
wo die Spindel J2 und das Gehäuse
J5 miteinander verschweißt
werden, wodurch verhindert wird, daß die Stärke durch das Schweißen verringert
wird. Die Leitung J10 bildet jedoch einen engen Teil in dem hohlen Bereich
der Spindel J2 zwischen dem Druckleitungskanal J4 und der Membran
J1. In dieser Struktur haften Kontaminanten leicht an dem engen
Teil an und lagern sich darauf ab, nicht nur, wenn der Drucksensor
zusammengebaut wird, sondern auch, wenn der Drucksensor verwendet
wird. Es ist schwierig, die anhaftenden Kontaminanten durch Waschen
oder dergleichen zu entfernen. Die Kontaminanten können dann
von dem Drucksensor als eine Masse ausgestoßen werden und das obige Problem
und dergleichen verursachen.
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In
der gegenwärtigen
Ausführungsform,
wie in den 16, 17A und 17B gezeigt, ist der Durchmesser S2 des Öffnungsbereiches 12 der Spindel 10 kleiner
als der Durchmesser S1 des Druckleitungskanals 32. Dementsprechend
ist es für Verunreinigungen
bzw. Kontaminanten schwierig, an der Innenwand des hohlen Bereiches
der Spindel 10 anzuhaften und sich darauf abzulagern.
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Da
die Spindel 10 und das Gehäuse 30 mittels der
Schubkraft auf dieselbe Weise, wie es in der ersten oder zweiten
Ausführungsform
beschrieben wurde, miteinander verbunden werden, muß man nicht
die konventionelle Leitung verwenden, um zu verhindern, daß die Stärke durch
das Schweißen
verringert wird. In 16 beträgt der Durchmesser S2 des Öffnungsbereiches 12 ϕ 3.5
mm, und der Durchmesser S1 des Druckleitungskanals 32 beträgt ϕ 5 mm.
Selbst wenn die Mitte der Spindel 10 von der Mitte des
Gehäuses 30 durch
das Zusammenbauen irrtümlich
um 0,75 mm verschoben wird, wenn montiert wird, kann die Dichtungsoberfläche 30a des
Gehäuses 30 die
Dichtungsoberfläche
der Spindel 10 kontaktieren.
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Wie
in 17A gezeigt, wenn die Innenwand des hohlen Bereiches
der Spindel 10 einen abgestuften Bereich besitzt, der einen
großen
Durchmesser S2 und einen kleinen Durchmesser S3 besitzen soll, sollten
die Durchmesser S1, S2 und S3 eine Beziehung S1 ≥ S2 ≥ S3 erfüllen. Weiterhin, wie in 17B gezeigt, wenn der hohle Bereich der Spindel 10 spitz
zuläuft
und sich in Richtung der Membran 11 vergrößert, sollten
die Durchmesser S1 und S2 eine Beziehung S1 ≥ S2 erfüllen. Dementsprechend kann
derselbe Effekt wie oben beschrieben erreicht werden. Übrigens,
wie in dem in 18 gezeigten Vergleichsbeispiel,
wenn die Innenwand des hohlen Bereiches der Spindel 10 einen
sich plötzlich
aufweitenden Bereich wie z. B. eine Aussparung oder einen konkaven
oder gewölbten
Bereich besitzt, lagern sich Kontaminanten leicht in dem sich aufweitenden
Bereich ab, sogar wenn der Durchmesser S2 des Öffnungsbereiches 12 kleiner
ist als der Durchmesser S1 des Druckleitungsloches 32.
Folglich ist es wünschenswert,
daß die
Spindel 10 im Inneren keinen solchen sich plötzlich aufweitenden
Bereich besitzt.
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(Vierte Ausführungsform)
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In
der ersten Ausführungsform
hält bzw.
trägt das
Gehäuse 30 das
Schraubenelement 20 nicht vollständig und ein Teil des Schraubenelementes 20, der
verschieden ist von dem äußeren Gewindebereich 21,
wird von dem Gehäuse 30 nicht
bedeckt und liegt frei. Hier, wie in den 19A und 19B gezeigt, tritt das folgende Problem auf, wenn
das gesamte Schraubenelement 20 in dem Gehäuse 30 untergebracht
wird.
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Insbesondere
wird die Metallspindel 10, mit der der Sensorchip 40 verbunden
bzw. verklebt ist, gegen das Metallgehäuse 30 geschoben bzw.
gedrückt,
um den Grenzbereich K abzudichten bzw. zu versiegeln. Um die Spindel 10 gegen
das Gehäuse 30 zu
schieben bzw. zu drücken,
wird ein hexagonaler Befestigungsbereich 22 des Schraubenelementes 20 unter
Verwendung eines Befestigungsspannelementes wie z. B. eines Schraubenziehers
oder eines Schraubenschlüssels
gedreht. Dementsprechend wird das Schraubenelement 20 an
dem Gehäuse 30 befestigt,
während
eine axiale Spannung erzeugt wird.
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Hier
wird das Schraubenelement 20 mit dem darauf montierten
Keramiksubstrat 30 zum Verstärken und Einstellen eines Signals
von dem Sensorchip 40 verbunden. Folglich muß die Kontur
des Befestigungsbereiches 22 des Schraubenelementes 20 zum
Durchführen
der Positionierung größer sein
als jene des Keramiksubstrates 30. Weiterhin, da das oben
beschriebene Befestigungsspannelement verwendet wird, um das Schraubenelement 20 zu
montieren, muß ein
Freiraum S zwischen dem Gehäuse 30 und
dem Befestigungsbereich 22 ausgebildet sein. Der Freiraum
S erhöht
jedoch die Größe des Gehäuses 30,
was zu einer erhöhten
Größe des Drucksensors
führt.
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Die
vierte Ausführungsform
stellt einen Drucksensor bereit, der geeignet ist, die obigen Probleme
zu lösen.
Wie in den 20A und 20B zu sehen
ist, besitzt das Schraubenelement 20 in einem Drucksensor
gemäß der gegenwärtigen Ausführungsform
an einer oberen Seite davon einen Befestigungsbereich 23.
Der Befestigungsbereich 23 besitzt einen hexagonalen konkaven
Bereich an einer Innenseite davon und eine Wand, die den konkaven Bereich
umgibt. Die Wand bildet eine kreisförmige Gestalt an einer Seite
des äußeren Umfangs
bzw. der äußeren Peripherie
davon, um mit der inneren Gestalt des Gehäuses 30 zu korrespondieren
bzw. übereinzustimmen.
Das Schraubenelement 20 kann mittels des Befestigungsbereiches 23 befestigt
werden. Es ist nicht erforderlich, den in den 19A und 19B gezeigten
großen
Freiraum S auszubilden. Da die Gestalt der Seite des äußerem Umfangs
bzw. der äußeren Peripherie
des Befestigungsbereiches 23 mit der inneren Gestalt des
Gehäuses 30 übereinstimmt
bzw. damit korrespondiert, kann der Freiraum zwischen dem Gehäuse 30 und
dem Schraubenelement 20 minimal gemacht werden, was zu
einer Größenreduktion
des Gehäuses 30 führt.
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Die
Gestalt des konkaven Bereiches ist nicht auf ein Sechseck beschränkt, sondern
kann ein Polygon sein wie z. B. ein Achteck oder ein Zwölfeck, das in
der axialen Richtung davon beobachtet wird. Dementsprechend kann
der Befestigungsbereich 23 leicht mittels des Spannelementes
wie z. B. eines Schraubenschlüssels
befestigt werden. Eine vorteilhafte Anzahl der Polygonecken des
konkaven Bereiches ist acht oder mehr, um die Wand des Befestigungsbereiches 23 dünner zu
machen und um die Fläche
zum Anbringen des Substrates 60 zu erhöhen. Weiterhin ist die vorteilhafte
Anzahl der Polygonecken achtzehn oder weniger. Der Grund dafür ist, daß das Befestigungsspannelement
an dem Befestigungsbereich 23 abrutschen kann, wenn die
Anzahl der Polygonecken zu groß ist.
Wie in 21 gezeigt kann der Befestigungsbereich 23 anstatt
der Gestalt eines Polygons die Gestalt eines Zahnrades besitzen.
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In
den in den 20A, 20B und 21 gezeigten
Drucksensoren ist das untere Ende des Befestigungsbereiches 23 ungefähr komplanar
mit dem Montagebereich, auf dem das Keramiksubstrat 60 angebracht
bzw. montiert wird. Wie jedoch in den 22A und 22B gezeigt ist, kann ein Befestigungsbereich 23a mit
einem unteren Ende ausgebildet werden, das nicht komplanar mit dem
Montagebereich ist, auf dem das Keramiksubstrat 60 angebracht
ist. In den 22A und 22B ist
eine Stufe 24 an einem oberen Bereich ausgebildet, der
von dem Montagebereich verschieden ist, und der Befestigungsbereich 23a ist
mit einer dünnen
Wand an einem oberen Bereich ausgebildet, der von der Stufe 24 verschieden
ist. Dementsprechend kann ein weiteres Teil auf der Stufe 24 angebracht
bzw. montiert werden.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf die vorhergehenden
bevorzugten Ausführungsformen
gezeigt und beschrieben worden ist, ist es für Fachleute offensichtlich,
daß Änderungen
an der Form und im Detail daran gemacht werden können, ohne von dem Anwendungsbereich
der Erfindung, wie er in den beigefügten Ansprüchen definiert ist, abzuweichen.
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Zum
Beispiel kann die Schubkraft zum Versiegeln bzw. Abdichten des Grenzbereiches
K unter Verwendung eines Ringes in Gestalt eines C erzeugt werden.
In diesem Fall ist, beispielsweise, eine ringförmige Nut an einem Bereich
des Gehäuses 30 zum Halten
bzw. Tragen der Spindel 10 ausgebildet, und der abgestufte
Bereich 13 der Spindel 10, der darauf den Ring
in der Gestalt eines C trägt,
wird in der Nut untergebracht. Der Ring in der Gestalt eines C dehnt sich
aufgrund einer elastischen Kraft von sich, so daß er in die Nut paßt, während der
abgestufte Bereich 13 geschoben wird. Als eine Folge werden
die Spindel 10 und das Gehäuse 30 miteinander
verbunden und an dem Grenzbereich K miteinander versiegelt.
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Was
den Erfassungsbereich (Sensorelement) des Drucksensors anbelangt,
so können
Dehnungsmeßelemente
aus Polysilizium direkt auf der Membran 11 angeordnet werden.
Andererseits kann ein Erfassungsbereich vom Kapazitätstyp ausgebildet
werden. In dem Erfassungsbereich vom Kapazitätstyp ist eine Elektrode ausgebildet,
um einer Membran in einem Abstand zugewandt zu sein und eine Änderung
in dem Abstand zu erfassen, der durch die Verschiebung bzw. Verlagerung
der Membran verursacht wird, als eine Änderung in der Kapazität.
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Der
Drucksensor in der vorliegenden Erfindung kann direkt an Hochdruckleitungssystemen
angebracht werden wie z. B. einer Kraftstofftransportleitung, die
in einer Fabrik installiert ist, einer Hochdruckvorrichtung und
dergleichen, zusätzlich
zu der Kraftstoffleitung in dem Fahrzeugkraftstoffeinspritzsystem
wie z. B. dem Speichereinspritzsystem.
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Zusammengefaßt besitzt
ein Drucksensor eine zylindrische Metallspindel 10 mit
einer Membran 11 an einem Ende davon und einem Öffnungsbereich 12 an
dem anderen Ende davon, und ein Gehäuse 30, das darin
einen Druckleitungskanal 32 definiert, der mit dem Öffnungsbereich 12 in
Verbindung steht. Die Spindel 10 ist mit dem Gehäuse 30 mittels
Zusammenfügen
eines äußeren Gewindebereiches 21 eines
Schraubenelementes 20, das zwischen der Spindel 10 und
dem Gehäuse 30 angeordnet
ist, und eines inneren Gewindebereiches 33 des Gehäuses 30 verbunden.
Als ein Ergebnis wird ein Grenzbereich K zwischen der Spindel 10 und
dem Gehäuse 30 hermetisch
abgedichtet bzw. versiegelt. Die Spindel 10 und das Gehäuse 30 müssen nicht
denselben Härtegrad
bzw. dieselbe Härte
besitzen.