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DE10014541A1 - Fanghakensicherung eines Beschlages für Fahrzeugsitze, insbesondere Kraftfahrzeugsitze - Google Patents

Fanghakensicherung eines Beschlages für Fahrzeugsitze, insbesondere Kraftfahrzeugsitze

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DE10014541A1
DE10014541A1 DE2000114541 DE10014541A DE10014541A1 DE 10014541 A1 DE10014541 A1 DE 10014541A1 DE 2000114541 DE2000114541 DE 2000114541 DE 10014541 A DE10014541 A DE 10014541A DE 10014541 A1 DE10014541 A1 DE 10014541A1
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DE
Germany
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catch hook
hook
fitting
catch
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DE2000114541
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Peter Thiel
Hermann Unckrich
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Johnson Controls Components GmbH and Co KG
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Keiper GmbH and Co
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Publication date
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/02Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable
    • B60N2/20Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles the seat or part thereof being movable, e.g. adjustable the back-rest being tiltable, e.g. to permit easy access

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Der Beschlag weist einen das Freischwenken der Rückenlehne ermöglichenden Beschlagteil auf, der am Sitzteil des Fahrzeuges schwenkbar gelagert ist und einen in Schließrichtung durch einen Kraftspeicher belasteten Fanghaken schwenkbar haltert. Der Fanghaken hintergreift mit seinem Hakenmaul einen den Beschlagteil in Gebrauchslage abstützenden Anschlagzapfen des Sitzteiles, wobei der Fanghaken wenigstens ein lösbares Sperrelement zur Sicherung der Veriegelungslage im Crashfall lagert. DOLLAR A Zur Sicherung des Fanghakens mit wenigstens und mit geringem Aufwand herzustellenden Bauteilen ist das Sperrelement aus einer Sperrschwinge gebildet, deren Schwenkachse in bezug auf die Fahrtrichtung des Kraftfahrzeuges vor und oberhalb des Anschlagzapfens am Beschlagteil angeordnet ist. Außerdem weist die Sperrschwinge eine unterhalb ihrer Schwenkachse angeordnete, den vorderen Bereich des Anschlagzapfens tangierend übergreifende Riegelnase auf.

Description

Die Erfindung betrifft eine Fanghakensicherung eines Beschlages für Fahrzeugsitze, insbesondere Kraftfahrzeugsitze, wobei der Beschlag einen das Freischwenken der Rückenlehne ermöglichenden Beschlagteil aufweist, der am Sitzteil des Fahrzeugsitzes schwenkbar gelagert ist und der einen in Schließrichtung durch einen Kraftspeicher belasteten Fanghaken schwenkbar haltert, wobei der Fanghaken mit seinem Hakenmaul einen den Beschlagteil in Gebrauchslage abstützenden Anschlagzapfen des Sitzteiles hintergreift, und der Fanghaken wenigstens ein lösbares Sperrelement zur Sicherung der Verriegelungslage im Crashfall lagert.
Bei einer aus der DE 43 26 623 A1 ersichtlichen Fanghakensicherung der eingangs genannten Art ist als Sperrelement dem Fanghaken ein Sperrhaken nebengeordnet, der um eine am Fanghaken angeordnete Achse schwenkbar ist, und der gegenüber dem Lagerzapfen des Fanghakens einen ausweichbaren Sperrarm aufweist. Dieser Sperrarm ist mit einem Sperrabschnitt in Verriegelungsstellung des Fanghakens an einem am Beschlagteil fest angeordneten Widerlager abgestützt. Außer dem Sperrarm benötigt der Sperrhaken einen Betätigungsarm, der mit einer hakenartig nachgebildeten Verlängerung den Sperrhaken in seine Sperrfunktion während der Rückschwenkbewegung der Rückenlehne überführt. Dies erfordert einerseits ein den Lagerzapfen des Fanghakens übergreifendes Langloch und eine fensterartige Ausnehmung im Sperrhaken. Überdies ist neben der den Fanghaken in Schließrichtung spannenden Zugfeder ein weiteres Federglied erforderlich, durch welches der Sperrhaken in Richtung auf seine Sperrlage beaufschlagt ist. Der Sperrhaken sichert zwar im Crashfall die Haltelage des Fanghakens, was jedoch durch einen größeren Materialeinsatz und Fertigungsaufwand erkauft wird.
Eine den Materialaufwand verringernde Lösung einer Fanghakensicherung ist aus der DE 199 09 511 A1 zu entnehmen. Dort ist zwar auch ein Sperrblech am Fanghaken schwenkbar gelagert, das im Sperrfall mit einer Sperrnase an einem Sperrbolzen des Beschlagteiles zur Anlage kommt, wobei die Drehachse des Sperrbleches mit deren Sperrnase und dem Sperrbolzen in Öffnungsschwenkrichtung des Fanghakens hintereinander liegen. Um jedoch ein Auslösen des Fanghakens vom sitzteilfesten Anschlag zum Vorschwenken der Rückenlehne erzielen zu können, ist bei dieser Lösung der Fanghaken selbst ausweichbar an seinem mit dem Beschlagteil fest verbundenen Lagerzapfen über ein Langloch angelenkt, damit das Sperrblech mit dem Fanghaken nach oben ausweichend an dem Sperrbolzen vorbei freigeschwenkt werden kann, um den Fanghaken in seine Freigabelage zu überführen. Bei dieser vorbekannten Lösung muß sichergestellt sein, daß der Fanghaken im Crashfall nicht nach oben ausweichen kann, weil sonst die Sperrnase des Sperrbleches nicht am Sperrbolzen zur Anlage kommen kann, sondern an diesem vorbeischwenkt, so daß seinerseits auch der Fanghaken in eine Freigabestellung zurückschwenken kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Fanghakensicherung der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß einerseits Fehlfunktionen ausgeschlossen sind, und andererseits der Bauteil- und der Fertigungsaufwand minimiert werden können. Diese Aufgabe ist mit den im Kennzeichen des Patentanspruches 1 genannten Merkmalen gelöst. Im Crashfall tendiert der Fanghaken mangels Selbsthemmung dazu, vom sitzteilfesten Anschlag nach oben abzugleiten und dabei eine Schwenkbewegung zu vollführen. Aufgrund der besonderen Anordnung der Lagerstelle der als Sperrelement fungierenden Sperrschwinge kommt diese mit ihrer Riegelnase bereits gleich am Anfang der beginnenden Schwenkbewegung von Fanghaken und daran rückgehaltener Sperrschwinge in Kontakt mit dem sitzteilfesten Anschlagzapfen, so daß dort aufgrund der Reaktionskraft an der Sperrschwinge ein im Sperrsinne rückstellendes Drehmoment wirksam wird, wodurch eine nach oben ausweichende Schwenkbewegung des Fanghakens sicher vermieden ist. Je stärker die Belastung an der Riegelnase der Sperrschwinge wird, desto größer wird das den Fanghaken rückhaltende Sperrmoment.
Zur Rückhaltung des Fanghakens durch die Sperrschwinge ist diese mit dem Fanghaken durch eine Mitnehmerkupplung verbunden. Obschon die Mitnehmerkupplung zwischen Fanghaken und Sperrschwinge beliebig gestaltet sein kann, ist diese vorteilhaft durch einen vom Fanghaken abragenden Zapfen und ein sich in Schwenkrichtung der Sperrschwinge erstreckendes, den Zapfen aufnehmendes Langloch gebildet. Durch diese Ausbildung der Mitnehmerkupplung ist es auch möglich, die Betätigung des Fanghakens in Öffnungsrichtung über die Sperrschwinge einzuleiten, weil nämlich infolge des Langloches zunächst die Sperrschwinge mit ihrer Riegelnase vom Anschlagzapfen freigeschwenkt wird, bevor über die Weiterschwenkung der Sperrschwinge auch der Fanghaken aus seiner Verriegelungsposition ausgehoben wird. Infolge der zuvor beschriebenen Ausführungsform der Mitnehmerkupplung zwischen Fanghaken und Sperrschwinge ist es möglich, mit einem einzigen Kraftspeicher sowohl die Sperrschwinge als auch den Fanghaken in Sperrlage zu halten, indem nämlich die Sperrschwinge vom am Beschlagteil gehalterten Kraftspeicher im Sperrsinn beaufschlagt ist. Dabei ist der Kraftspeicher vorteilhaft als Zugfeder ausgebildet, die über die Mitnehmerkupplung zwischen Sperrschwinge und Fanghaken auch den Fanghaken im Sperrsinne beaufschlagt.
Zur Verminderung des Stellmomentes weist die Sperrschwinge nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal der Erfindung vorzugsweise einen Stellarm zum Anschluß eines fernbetätigten Zuggliedes auf.
Die Erfindung ist in einem Ausführungsbeispiel auf der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel des Fahrzeugsitzes in einer Seitenansicht auf dessen linke Seite gesehen, wobei zwischen Rückenlehne und Sitzteil auf jeder Sitzlängsseite ein Beschlag angeordnet ist,
Fig. 2 den in Fig. 1 schematisch dargestellten, unteren Beschlagteil in einer gegenüber Fig. 1 vergrößerten Seitenansicht auf die Innenseite des rechten Beschlages gesehen,
Fig. 3 den Sperrbereich des aus Fig. 2 ersichtlichen unteren Beschlagteiles in einer ausgebrochenen Seitenansicht in einer gegenüber Fig. 2 vergrößerten Darstellung.
Der insbesondere für ein Kraftfahrzeug geeignete und in Fig. 1 dargestellte Fahrzeugsitz weist auf jeder seiner beiden Längsseiten einen Beschlag 10 auf, der den Sitzteil 11 mit der Rückenlehne 12 verbindet. Dabei kann der Beschlag so hergerichtet sein, daß die Neigungslage der Rückenlehne 12 gegenüber dem Sitzteil 11 ein- und feststellbar ist. Jeder der beiden Beschläge 10 weist einen oberen, mit der Rückenlehne 12 verbindbaren Beschlagteil 13 und einen unteren Beschlagteil 14 auf. Dieser Beschlagteil 14 ist um einen am Sitzteil 11 festgelegten Achszapfen 15 schwenkbar und liegt mit seiner Unterseite auf einem ebenfalls am Sitzteil 11 festgelegten Anschlagzapfen 16 an, der in Sperrlage des Beschlagteiles 14 von einem an diesem schwenkbar angeordneten Fanghaken 17 hintergriffen ist. Dieser Fanghaken 17 ist um einen über dem Anschlagzapfen 16 und in bezug auf die Fahrtrichtung des Fahrzeuges vor dem Anschlagzapfen 16 am Beschlagteil 14 festgelegten Lagerzapfen 18 schwenkbar. Unterhalb dieses Lagerzapfens 18 geht der Fanghaken 17 in ein gegenüber dem Lagerzapfen 18 nach vorn vorragendes Lagerauge 19 über, aus welchem eine quer zur Schwenkebene des Fanghakens 17 angeordnete und aus diesem vorragende Schwenkachse 20 ausragt, auf der eine als Sperrelement 21 fungierende Sperrschwinge 22 gelagert ist. Unterhalb des Lagerauges 19 schließt sich an dieses das nach rückwärts gerichtete Hakenmaul 23 an, das in Sperrlage des Fanghakens 17 den Anschlagzapfen 16 nach oben hin mit Spiel übergreift, im unteren Bereich aber am Anschlagzapfen anliegt. In den Spielraum über dem Anschlagzapfen 16 ragt eine Riegelnase 24 der eine winkelförmige Außenkontur aufweisenden Sperrschwinge 22 derart ein, daß diese mit ihrer abgewinkelten Fläche bei in Sperrlage befindlichem Fanghaken 17 den Anschlagzapfen 16 an dessen vorderer, oberer Kontur tangiert. Dabei ist die Schwenkachse 20 derart angeordnet, daß sie in bezug auf die Fahrtrichtung des Kraftfahrzeuges vor und in bezug auf den Anschlagzapfen 16 oberhalb dieses Anschlagzapfens, jedoch unterhalb des Lagerzapfens 18 angeordnet ist.
Wie insbesondere aus Fig. 3 entnommen werden kann, kommt bei einer Verschwenkung der Sperrschwinge 22 die Riegelnase 24 entsprechend dem Radius R2 vom Außenumfang des Anschlagzapfens 16 frei. Diese geometrischen Verhältnisse lassen sich zur Freischwenkung des Fanghakens 17 vom Anschlagzapfen 16 nutzen, indem die Sperrschwinge 22 in ihrem gegenüber der ideellen Linie zwischen der Schwenkachse 20 und dem Anschlagzapfen 16 abgewinkelten Bereich in einen Stellarm 25 übergeht, an dessen freiem Ende ein Zugglied 26 zur Auslösebetätigung der Sperrschwinge 22 angreift. Um zusammen mit der Betätigung der Sperrschwinge im Sinne des Freischwenkens durch das Zugglied 26 auch den Fanghaken 17 im Entriegelungssinne aufwärts verschwenken zu können, ist die Sperrschwinge 22 mit dem Fanghaken 17 durch eine Mitnehmerkupplung 27 verbunden. Diese Mitnehmerkupplung 27 besteht - wie insbesondere der Fig. 3 zu entnehmen ist - aus einem am Fanghaken zwischen dem Hakenmaul und seiner den Lagerzapfen 18 umgreifenden Bohrung angeordneten Zapfen 28 und einem diesen umgreifenden Langloch 29 in der Sperrschwinge 22. Dabei ist das Langloch 29 derart plaziert, daß bei Verschwenkung der Sperrschwinge 22 entgegen dem Uhrzeigersinn durch das Zugglied 26 diese Sperrschwinge 22 vom Anschlagzapfen 16 freikommt, bevor der untere Bereich des Langloches 29 am Zapfen 28 zur Anlage kommt und dann erst zeitversetzt den Fanghaken 17 nach oben freischwenkt. Diese Freischwenkbewegung erfolgt gegen die Wirkung eines als Zugfeder ausgebildeten Kraftspeichers 30, der einerseits an einer Ausnehmung 31 der Sperrschwinge 22 angreift und andererseits an einem Langloch 32 des Beschlagteiles 14 festgelegt ist.
Wenn nun in der aus den Fig. 2 und 3 ersichtlichen Sperrlage ein Crash infolge Frontalaufpralls des Fahrzeuges auf ein Hindernis auftritt, so sucht der Fanghaken 17 entgegen dem Uhrzeigersinn um seinen Lagerzapfen 18 infolge der Massenträgheit der Rückenlehne nach oben zu verschwenken. Dieser Schwenkbewegung wirkt jedoch die Sperrschwinge 22 entgegen, weil diese bei einer Verschwenkung zusammen mit dem Fanghaken 17 eine Schwenkbewegung um den Radius R1 machen müßte, wobei der Schwenkweg durch den Anschlagzapfen 16 hindurch gehen müßte. Da dies nicht möglich ist, wird gleich zu Beginn einer crashbedingten Schwenkbewegung des Fanghakens durch den Anschlagzapfen ein der beabsichtigten Schwenkbewegung des Fanghakens im Uhrzeigersinn entgegenstehendes Sperrmoment erzeugt, das eine Aufschwenkung des Fanghakens 17 verhindert.
Wird hingegen eine gewollte Öffnungsbewegung des Fanghakens erzeugt, indem das beispielsweise mit einer Handhabe 33 an der Rückenlehne 12 verbundene Zugglied 26 nach oben gezogen wird, so erfolgt eine Freischwenkung des Fanghakens 17 im oben erwähnten Sinne, so daß sich die Rückenlehne 12 nach vorn freischwenken läßt. Wenn nun die Bedienungsperson während der Vorschwenkbewegung die Handhabe 33 freigibt, so erfolgt infolge der Schwerkraft eine Verschwenkung des Fanghakens 17 im Uhrzeigersinne, wobei der Fanghaken 17 so weit verschwenken möchte, daß sein Schwerpunkt unterhalb des Lagerzapfens 18 gelangt. Dann wäre allerdings bei einem Zurückschwenken der Rückenlehne ein erneutes Umfassen des Anschlagzapfens 16 durch das Hakenmaul 23 des Fanghakens 17 nicht möglich. Daher befindet sich oberhalb des Lagerauges 19 am Beschlagteil 14 ein Rückhaltebolzen 34, der lediglich eine solche Verschwenkung des Fanghakens 17 in dessen Löseposition zuläßt, daß beim Rückschwenken der Rückenlehne 12 der Fanghaken 17 mit seiner Einführschräge 35 an der Spitze seines Hakenmaules auf dem Anschlagzapfen 16 auftrifft und durch die Rückschwenkbewegung gegen die Rückhaltekraft der Feder 30 so weit öffnet, bis die Spitze des Fanghakenmaules am Anschlagzapfen 16 vorbeigeht und wieder in die aus den Fig. 2 und 3 ersichtliche Sperrlage gelangen kann.
Wie bereits erwähnt, gibt die dargestellte und vorbeschriebene Ausführung den Erfindungsgegenstand nur beispielsweise wieder, der keinesfalls allein darauf beschränkt ist. Es sind vielmehr noch mancherlei Änderungen und andere Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes denkbar. Außerdem sind alle aus der Beschreibung und aus den Zeichnungen ersichtlichen Merkmale erfindungswesentlich, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den Ansprüchen beansprucht sind.
Bezugszeichenliste
10
Beschlag
11
Sitzteil
12
Rückenlehne
13
Beschlagteil
14
Beschlagteil
15
Achszapfen
16
Anschlagzapfen
17
Fanghaken
18
Lagerzapfen
19
Lagerauge, an
17
20
Schwenkachse
21
Sperrelement
22
Sperrschwinge
23
Hakenmaul, von
17
24
Riegelnase, an
22
25
Stellarm, an
22
26
Zugglied
27
Mitnehmerkupplung
28
Zapfen, an
17
29
Langloch, an
22
30
Kraftspeicher/Zugfeder
31
Ausnehmung, in
22
32
Langloch, in
14
33
Handhabe, an
12
34
Rückhaltebolzen, an
14
35
Einführschräge, an
17

Claims (6)

1. Fanghakensicherung eines Beschlages für Fahrzeugsitze, insbesondere Kraftfahrzeugsitze, wobei der Beschlag einen das Freischwenken der Rückenlehne ermöglichenden Beschlagteil aufweist, der am Sitzteil des Fahrzeugsitzes schwenkbar gelagert ist und einen in Schließrichtung durch einen Kraftspeicher belasteten Fanghaken schwenkbar haltert, der mit seinem Hakenmaul einen den Beschlagteil in Gebrauchslage abstützenden Anschlagzapfen des Sitzteiles hintergreift, wobei der Fanghaken wenigstens ein lösbares Sperrelement zur Sicherung der Verriegelungslage im Crashfall lagert, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (21) aus einer Sperrschwinge (22) gebildet ist, deren Schwenkachse (20) in bezug auf die Fahrtrichtung des Kraftfahrzeuges vor und oberhalb des Anschlagzapfens (16) am Beschlagteil (14) angeordnet ist, wobei die Sperrschwinge (22) eine unterhalb ihrer Schwenkachse (20) angeordnete, den vorderen Bereich des Anschlagzapfens (16) tangierend übergreifende Riegelnase (24) aufweist.
2. Fanghakensicherung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrschwinge (22) mit dem Fanghaken (17) durch eine Mitnehmerkupplung (27) verbunden ist.
3. Fanghakensicherung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmerkupplung (27) durch einen vom Fanghaken (17) abragenden Zapfen (28) und ein sich in Schwenkrichtung der Sperrschwinge (22) erstreckendes, den Zapfen (28) aufnehmendes Langloch (29) gebildet ist.
4. Fanghakensicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrschwinge (22) vom am Beschlagteil (14) gehalterten Kraftspeicher (30) im Sperrsinne beaufschlagt ist.
5. Fanghakensicherung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kraftspeicher (30) als Zugfeder ausgebildet ist, die über die Mitnehmerkupplung (27) zwischen Sperrschwinge (22) und Fanghaken (17) auch den Fanghaken (17) im Sperrsinne beaufschlagt.
6. Fanghakensicherung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrschwinge (22) einen Stellarm (25) zum Anschluß eines fernbetätigten Zuggliedes (26) aufweist.
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