DE10013231A1 - Einrichtung zum Steuern eines motorangetriebenen Hebezeugs - Google Patents
Einrichtung zum Steuern eines motorangetriebenen HebezeugsInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Steuern eines Hebezeugs, das ein an einem Tragmittel befestigtes Lastaufnahmemittel aufweist, mit in einem oder an einem Gehäuse angeordneten, von außen betätigbaren und sich im unbetätigten Zustand jeweils in einer inaktiven Bereitschaftsstellung befindlichen Steuerungselementen, die mit einem Leistungssteller des Antriebs steuerungstechnisch verbindbar sind und bei Betätigung elektrische Steuersignale für den Leistungssteller abgeben. Um unabhängig von der Länge des Tragmittels zu sein und eine kurzbauende Lösung zu ermöglichen, bei der Beschädigungen des Tragmittels vermieden werden, wird vorgeschlagen, dass im und/oder am Gehäuse vorgesehen sind: DOLLAR A - ein Sender (2) zur drahtlosen Übertragung der Steuersignale an einen vom Gehäuse entfernt angeordneten, mit dem Leistungssteller steuerungstechnisch verbundenen Empfänger, DOLLAR A - eine Stromversorgung (1) für die Steuerungselemente und den Sender (2) sowie DOLLAR A - ein Aktivierungsschalter (12), der bei Betätigung eines der Steuerungselemente die Stromversorgung (1) einschaltet und der jeweils ausgeschaltet ist, wenn sich alle Steuerungselemente in ihrer Bereitschaftsstellung befinden.
Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Steuern eines motorangetriebenen
Hebezeugs gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der DE 42 29 674 C2 ist ein motorangetriebenes Hebezeug bekannt, das ein heb-
und senkbares Lastaufnahmemittel aufweist, welches am unteren Ende eines
Tragmittels befestigt ist. Zum Manipulieren der Last ist am Lastaufnahmemittel ein Griff
für eine Bedienperson angeformt. Der Griff weist zur Steuerung der beiden Funktionen
Heben und Senken je einen Stößeltaster auf, die über einen als Schaltwippe
ausgebildeten Doppelarmhebel mittels eines Schwenkflügels betätigbar sind. Die
Stößeltaster gehören zu den von außen betätigbaren Steuerungselementen, die sich
unbetätigt in einer inaktiven Bereitschaftsstellung befinden, in der sie keine
elektrischen Steuersignale abgeben. Bei Betätigung eines Steuerungselements
werden elektrische Steuersignale erzeugt über ein entsprechendes Verbindungskabel
zu den Leistungsstellern des Antriebs geleitet.
Um die bei Betrieb des Hebezeugs veränderliche Länge des Tragmittels ausgleichen
zu können, ist das Verbindungskabel in Form einer schraubenförmigen Wendel um
das Tragmittel angeordnet. Je nach Höhe des Lastaufnahmemittels ist die Wendel
entsprechend auseinandergezogen. Der verfügbare Hubweg ist bedingt durch die
verwendete. Wendel begrenzt. Weiter ist es bei dieser Lösung von Nachteil, dass das
Verbindungskabel zusätzlichen Platz beansprucht und durch das Tragmittel beschädigt
werden kann.
Eine Ausführung der Stößeltaster mit hintereinander angeordneten Folgekontakten ist
aus der DE 44 12 557 C2 bekannt, bei der die Steuersignale für die Leistungssteller
mit Hilfe eines am Stößel des Stößeltasters angeordneten Permanentmagneten und
einem gegenüberliegenden feststehenden Hall-Sensor erzeugt werden.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung zum Steuern eines Hebezeugs
anzugeben, die die o. g. Nachteile vermeidet.
Die Lösung dieser Aufgabe ist durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale
gegeben. Durch die kennzeichnenden Merkmale der Unteransprüche ist die
Einrichtung in vorteilhafter Weise weiter ausgestaltet.
Die Lösung sieht im und/oder am Gehäuse vor: einen Sender zur drahtlosen
Übertragung der Steuersignale an einen vom Gehäuse entfernt angeordneten, mit
dem Leistungssteller steuerungstechnisch verbundenen Empfänger, weiter eine
Stromversorgung für die Steuerungselemente und den Sender sowie einen
Aktivierungsschalter, der bei Betätigung eines der Steuerungselemente die
Stromversorgung einschaltet und der jeweils ausgeschaltet ist, wenn sich alle
Steuerungselemente in ihrer Bereitschaftsstellung befinden. Mit dieser Lösung entfällt
der Platzbedarf für das Verbindungskabel, wobei sich die Höhe des
Lastaufnahmemittels unbegrenzt variieren lässt. Eine Beschädigung des drahtlosen
"Verbindungskabels" ist nicht mehr möglich. Dafür ist es jetzt erforderlich, eine
separate Stromversorgung für die Steuerungselemente als auch den Sender
vorzusehen. Um hier eine lange Betriebsdauer zu gewährleisten, wird ein
Aktivierungsschalter verwendet, der die Stromversorgung nur so lange einschaltet, wie
eines der Steuerungselemente betätigt wird. Nach erfolgter Betätigung schaltet der
Aktivierungsschalter die Stromversorgung jeweils wieder ab. Die Stromversorgung ist
von den Steuerungselementen und dem Sender also immer dann getrennt, wenn sich
alle Steuerungselemente in ihrer Bereitschaftsstellung befinden. Der Empfänger kann
von der Stromversorgung der Leistungssteller mitversorgt werden. Dies erfolgt über
eine übliche Kabelverbindung.
Bei einer einfachen Ausführungsform schaltet jedes Steuerungselement im Verlauf
seines Betätigungsweges den Aktivierungsschalter ein.
Steuerungstechnisch einfach ist es, wenn zum Einschalten der Stromversorgung ein
gemeinsamer Aktivierungsschalter vorgesehen ist und alle Steuerungselemente
diesen ein- und ausschalten.
Eine zweckmäßige Ausgestaltung sieht vor, dass jedes Steuerungselement als
Stößeltaster ausgebildet ist, und zwar mit mindestens einem im Verlauf seines
Verschiebewegs angeordnetem Aktivierungsschalter, wobei der zugehörige Stößel
jeweils durch eine Rückstellfeder in seine Bereitschaftsstellung zurückbewegbar ist.
Die Lösung mit mehreren Stößeln und einem einzigen Aktivierungsschalter lässt sich
konstruktiv einfach verwirklichen, wenn ein mechanisches Verbindungselement zum
Ein- und Ausschalten des Aktivierungsschalters vorgesehen ist, das mittels eines
beliebigen Stößels betätigbar ist.
Eine ergonomisch günstige Lösung sieht vor, dass je ein Stößeltaster für die beiden
Funktionen Heben und Senken vorgesehen ist, wobei die beiden Stößeltaster über
einen als Schaltwippe ausgebildeten Doppelarmhebel mittels eines Schwenkflügels
betätigbar sind. Dabei ist jedem Hebelarm einer der beiden Stößeltaster zur Betätigung
zugeordnet.
Um einen Manipuliergriff zu erhalten, ist das Gehäuse zu einem am
Lastaufnahmemittel angeordneten Griff geformt.
Zur Erhöhung der Störsicherheit werden die vom Sender zu übertragenen
Steuersignale vor der Übertragung verschlüsselt.
Eine einfache und kostengünstige Lösung sieht vor, dass die Übertragung mittels
Infrarotlicht erfolgt, wobei der Sender und der Empfänger einander zugewandt sind
und/oder der Abstrahlwinkel so groß gewählt ist, dass das Infrarotlicht des Senders
den Empfänger sicher erreicht.
Eine Vielzahl von Antrieben eines oder mehrerer Hebezeuge sind mit der
erfindungsgemäßen Lösung steuerbar, wenn das Übertragungssignal eine
Adressinformation für den anzusprechenden Empfänger enthält.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird
nachfolgend näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Einrichtung zum Steuern eines Hebezeuges in einer
perspektivischen Darstellung und
Fig. 2 die Einrichtung gemäß Fig. 1 aus einer anderen Blickrichtung.
Fig. 1 zeigt eine Einrichtung zum Steuern eines Hebezeugs, das in bekannter Weise
einen heb- und senkbaren, an einer Kette als Tragmittel befestigten Haken als
Lastaufnahmemittel aufweist. Der Antrieb der Hubbewegung erfolgt mittels eines
Motors, der in bekannter Weise über Leistungssteller steuerbar ist. Die Leistungssteller
sind über entsprechende Kabel mit einer Antriebsstromversorgung verbunden.
Fig. 1 zeigt die Einrichtung ohne Gehäuse, das die Form eines am Lastaufnahmemittel
fest anordneten Handgriffs aufweist.
Bezogen auf Fig. 1 sind links unten ein Akkumulator 1 als Stromversorgung und rechts
oben ein Sender 2 mit Infrarotdioden 3 zuerkennen. Die Stromversorgung kann auch
eine Batterie oder eine Kombination von einem Akkumulator 1 und einer Batterie sein.
Zwischen dem Akkumulator 1 und dem Sender 2 zeigt Fig. 1 eine Leiterplatine 4, auf
der drei Stößeltaster 5, 6, 7 mit je einem längsverschieblichen Stößel als
Steuerungselemente angeordnet sind. Jeder der parallel zueinander ausgerichteten
Stößeltaster 5, 6, 7 ist in seiner Stößellängsrichtung verschiebbar. Die beiden
Stößeltaster 5, 6 sind für die Funktionen Heben (Stößeltaster 5) und Senken
(Stößeltaster 6) vorgesehen; der Stößeltaster 7 dient zum Anhalten des Antriebs in
einer Notsituation.
Die Stößeltaster 5, 6, 7 sind bezogen auf Fig. 1 an ihrem oberen Ende mit einem sich
in Stößellängsrichtung erstreckenden Zylinderknopf 8, 9, 10 versehender sich bei
geschlossenem Gehäuse durch entsprechende Gehäuseöffnungen nach außen
erstreckt, so dass die Stößeltaster 5, 6, 7 von einer Bedienperson betätigbar sind.
In Fig. 1 sind die Stößeltaster 5, 6, 7 in ihrer inaktiven Bereitschaftsstellung gezeigt, in
der sie mittels nicht dargestellter Rückstellfedern selbsttätig gehalten werden. Befinden
sich alle drei Stößeltaster 5, 6, 7 in ihrer Bereitschaftsstellung, also wie in Fig. 1
gezeigt in ihrer obersten Position, so ist der Aktivierungsschalter 12 ausgeschaltet und
damit der Akkumulator 1 von den Stößeltastern 5, 6, 7 sowie dem Sender 2 getrennt.
In diesem Schaltzustand wird folglich auch keinerlei elektrische Energie verbraucht.
Erst bei Betätigung eines Stößeltasters 5 oder 6 oder 7 wird der Aktivierungsschalter
12 geschlossen und damit die Stromversorgung (Akkumulator 1) eingeschaltet. Jeder
der drei Stößeltaster 5, 6, 7 drückt hierzu bei dessen Betätigung ein gemeinsames
Verbindungselement 11, das hier plattenförmigesausgebildet ist, nach unten, welches
unmittelbar oder aber nach einem vorgegebenen Leerweg einen einzigen
Aktivierungsschalter 12 betätigt, der den Akkumulator 1 mit den Stößeltastern 5, 6, 7
einschließlich der dazugehörigen Elektronik sowie dem Sender 2 verbindet, so dass
diese mit elektrischer Energie versorgt werden. Die Verwendung des gemeinsamen
Verbindungselements 11 stellt sicher, dass jeder Stößeltaster 5, 6, 7 im Verlauf seines
Verschiebeweges den (einzigen) Aktivierungsschalter 12 schließt und damit die
Stromversorgung (den Akkumulator 1) einschaltet.
Fig. 1 zeigt zwei weitere das Richtungssignal für die Leistungssteller abgebende
Schalter 13, 14, die erst nach dem Aktivierungsschalter 12 geschlossen werden. Im
Verlauf des Betätigungsweges der Stößeltaster 5, 6, 7 werden also zuerst der
Aktivierungsschalter 12 und nachfolgend (bei Betätigung des Stößeltasters 5 bzw. 6)
der Richtungsschalter 13 oder 14 geschlossen.
Erst nach Schließen des Schalters 13 oder 14 erfolgt im Verlauf des Stößelwegs die
Erzeugung eines Steuersignals für die Drehzahl mittels eines Permanentmagneten 15,
der am Verbindungselement 11 angeordnet und geradlinig auf einen Hall-Sensor 16 zu
bzw. von diesem wegbewegbar ist. Die Steuersignale sind mittels an der Leiterplatine
4 vorgesehenen Leitungsbahnen an den Sender 2 übergebbar, der diese an den
Empfänger des Leistungsstellers überträgt.
Der Sender 2 ist am Lastaufnahmemittel so ausgerichtet, dass dieser dem Empfänger
zugewandt ist, wobei der Abstrahlwinkel so groß gewählt ist, dass das Infrarotlicht den
Empfänger sicher erreicht. Der Sender 2 überträgt die Steuersignale aus
Sicherheitsgründen verschlüsselt mir einer Adressinformation für den
anzusprechenden Empfänger.
Die beiden Stößeltaster 5, 6 werden beidem am Lastaufnahmemittel angeordneten
Griff aus ergonomischen Gründen über einen als Schaltwippe ausgebildeten
Doppelarmhebel mittels eines Schwenkflügels betätigt.
1
Akkumulator (Stromversorgung)
2
Sender
3
Infrarotdiode
4
Leiterplatine
5
,
6
,
7
Stößeltaster (Steuerungselement)
8
,
9
,
10
Zylinderknopf
11
Verbindungselement
12
Aktivierungsschalter
13
Schalter
14
Schalter
15
Permanentmagnet
16
Hall-Sensor
Claims (11)
1. Einrichtung zum Steuern eines motorangetriebenen Hebezeugs, das ein heb-
und senkbares, an einem Tragmittel befestigtes Lastaufnahmemittel aufweist,
mit in einem oder an einem Gehäuse angeordneten, von außen betätigbaren und
sich im unbetätigten Zustand jeweils in einer inaktiven Bereitschaftsstellung
befindlichen Steuerungselementen, die mit einem Leistungssteller des Antriebs
steuerungstechnisch verbindbar sind und bei Betätigung elektrische
Steuersignale für den Leistungssteller abgeben,
dadurch gekennzeichnet,
dass im und/oder am Gehäuse vorgesehen sind:
ein Sender (2) zur drahtlosen Übertragung der Steuersignale an einen vom Gehäuse entfernt angeordneten, mit dem Leistungssteller steuerungstechnisch verbundenen Empfänger,
eine Stromversorgung (1) für die Steuerungselemente und den Sender (2) sowie
ein Aktivierungsschalter (12), der bei Betätigung eines der Steuerungselemente die Stromversorgung (1) einschaltet und der jeweils ausgeschaltet ist, wenn sich alle Steuerungselemente in ihrer Bereitschaftsstellung befinden.
ein Sender (2) zur drahtlosen Übertragung der Steuersignale an einen vom Gehäuse entfernt angeordneten, mit dem Leistungssteller steuerungstechnisch verbundenen Empfänger,
eine Stromversorgung (1) für die Steuerungselemente und den Sender (2) sowie
ein Aktivierungsschalter (12), der bei Betätigung eines der Steuerungselemente die Stromversorgung (1) einschaltet und der jeweils ausgeschaltet ist, wenn sich alle Steuerungselemente in ihrer Bereitschaftsstellung befinden.
2. Einrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass jedes Steuerungselement im Verlauf seines Betätigungsweges den
Aktivierungsschalter (12) einschaltet.
3. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass zum Einschalten der Stromversorgung (1) nur ein einziger
Aktivierungsschalter (12) vorgesehen ist und alle Steuerungselemente diesen
Aktivierungsschalter (12) ein- und ausschalten.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass jedes Steuerungselement als rückstellfederbeaufschlagter Stößeltaster (5,
6, 7) mit mindestens einem im Verlauf seines Verschiebewegs angeordnetem
Aktivierungsschalter (12) ausgebildet ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass alle Stößeltaster (5, 6, 7) mittels eines gemeinsamen, von jedem
Stößeltaster (5, 6, 7) betätigbaren mechanischen Verbindungselements (11) den
Aktivierungsschalter (12) ein- und ausschalten.
6. Einrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Verbindungselement (11) von jedem Stößeltaster (5, 6, 7) verschiebbar
ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die beiden Stößeltaster (5, 6) über einen als Schaltwippe ausgebildeten
Doppelarmhebel mittels eines Schwenkflügels betätigbar sind, wobei jedem
Hebelarm einer der beiden Stößeltaster (5, 6) zur Betätigung zugeordnet ist.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuse zu einem am Lastaufnahmemittel angeordneten Griff geformt
ist.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass die vom Sender (2) zu übertragenen Steuersignale vor der Übertragung
verschlüsselt werden.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Übertragung mittels Infrarotlicht erfolgt, wobei der Sender (2) und der
Empfänger einander zugewandt sind und/oder der Abstrahlwinkel so groß
gewählt ist, dass das Infrarotlicht den Empfänger sicher erreicht.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Übertragungssignal eine Adressinformation für den anzusprechenden
Empfänger enthält.
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