DE10006012A1 - Verfahren zur Regelung des Fahrverhaltens eines Fahrzeugs - Google Patents
Verfahren zur Regelung des Fahrverhaltens eines FahrzeugsInfo
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Abstract
die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Regelung des Fahrverhaltens eines Fahrzeugs, bei dem auf Räder und Reifen wirkende Kräfte mit Radkraft-oder Reifensensoren ermittelt und als Regelgröße(n) für ein Kraftfahrzeug-Regelsystem, wie ABS, ASR, EMB etc. eingesetzt werden und bei dem die Regelgrößen zur Bemessung und/oder Modulation des Bremsdruckes in den Radbremsen der Räder und/oder des Antriebsmoments herangezogen werden. DOLLAR A Um ein Verfahren zur Regelung des Fahrverhaltens eines Fahrzeugs zu schaffen, mit dem sich die Beeinflussung der Fahrzeugbewegung optimieren läßt, wird der Arbeitspunkt und/oder Arbeitsbereich der Regelgröße(n) mit Hilfe des ermittelten Radschlupfes eingestellt (Figur 2).
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Regelung des
Fahrverhaltens eines Fahrzeugs, bei dem auf Räder und
Reifen wirkende Kräfte mit Radkraft- oder Reifensensoren
ermittelt und als Regelgröße(n) für ein Kraftfahrzeug-
Regelungssystem, wie ABS, ASR, EMB etc. eingesetzt werden
und bei dem die Regelgrößen zur Bemessung und/oder
Modulation des Bremsdruckes in den Radbremsen der Räder
und/oder des Antriebsmoments herangezogen werden.
Es sind eine Vielzahl derartiger Verfahren zur Regelung des
Fahrverhaltens eines Fahrzeugs bekannt, die Reifensensoren
zur Erfassung der an den Reifen angreifenden Kräfte und
Momente verwenden. Während in der EP 04 441 09 B1 die
Deformation des Reifenprofilbereichs des Reifens - der
Reifenlatsch - überwacht wird, wird in der WO 96/10505 die
Deformation der Seitenwand - die Torsionsdeformationen -
eines Reifens über eine Zeitspannenmessung zwischen dem
Passieren mindestens zweier auf unterschiedlichem Radius
zur Rotationsachse angeordneter Marken am rotierenden Rad
erfaßt. Ein Reifensensor, der bei einer Verformung des
Reifens infolge der an dem Reifen angreifenden Kräfte eine
Änderung der Phasenlage zwischen von Meßelementen
abgegebenen Meßsignalen erfaßt, und diese Änderung der
Phasenlage als Maß für die von dem Rad auf die Fahrbahn
übertragenen Momente und/oder für den momentanen Reibwert
auswertet, ist in der WO 97/44673 beschrieben. Die so am
Reifen angreifenden und mit dem Reifensensor erfaßten
Kräfte werden in Kraftfahrzeug-Regelungssystemen zur
Bemessung und/oder Modulation des Bremsdruckes in den
Radbremsen der Räder herangezogen.
Neben diesen Kraftfahrzeug-Regelungssystemen, die auf der
Basis von mit Reifensensoren erfaßten Kräften und/oder
Momenten zwischen dem Reifen und der Fahrbahn die Bemessung
und/oder Modulation des Bremsdruckes in den Radbremsen der
Räder regeln, sind ABS- und/oder ASR-Regelungssysteme für
Kraftfahrzeuge bekannt, die mit konventionellen
Sensorvorrichtungen zur Erfassung der vier Raddrehzahlen
bzw. Radgeschwindigkeiten eines Kraftfahrzeugs ausgestattet
sind. Überschreitet ein Rad während einer Bremsung oder
beim Beschleunigen den optimalen Schlupfbereich, so daß ein
Blockieren oder Durchdrehen der Räder droht, greift
automatisch die ABS- oder ASR-Regelung ein.
Bei diesen bekannten ABS- oder ASR-Regelungssystemen werden
die für die Regelung benötigten Informationen durch
Ermittlung des Drehverhaltens der einzelnen Räder gewonnen,
wobei durch logische Verknüpfung der Raddrehsignale eine
die Fahrzeuggeschwindigkeit näherungsweise wiedergebende
Fahrzeug-Referenzgeschwindigkeit ermittelt wird, die dann
als Bezugsgröße zur Bestimmung des Radschlupfes und anderer
Regelgrößen und schließlich zur Bemessung- bzw. Regelung
des Bremsdruckes in den Radbremsen der Räder herangezogen
werden kann. Die Bestimmung des Radschlupfes bis zu einem
Schlupfgrenzwert, dem kritischen Schlupf, bis zu dem die
übertragbare Bremskraft oder das Antriebsmoment nur
zunimmt, wird bei den bekannten ABS- oder ASR-
Regelungssystemen dadurch erzielt, daß das Fahrzeug über
diesen kritischen Schlupf hinaus gebremst bzw. angetrieben
wird, woraufhin sich die Radumfangsgeschwindigkeit
gegenüber der Fahrzeug-Referenzgeschwindigkeit derart
verändert, daß die Neigung der Räder zum Blockieren oder
Durchdrehen erkannt wird. Die Regelzyklen, die aus den in
beliebiger Reihenfolge auftretenden Phasen Druck halten,
Druck aufbauen, Druck abbauen, bestehen, können bei einer
ABS- oder ASR-Regelung mehrmals pro Rad durchlaufen werden.
Dadurch daß zur Erkennung des Schlupfgrenzwertes der
kritische Schlupf überschritten werden muß, verringert sich
die Bremsleistung oder Antriebsleistung in jedem ABS oder
ASR-Regelzyklus. Gleichzeitig verlängert sich der Bremsweg.
Mit dem Überschreiten des kritischen Schlupfes werden die
Seitenkräfte am Reifen abgebaut. Die Fahrzeugstabilität und
Lenkbarkeit des Fahrzeugs wird reduziert.
Es wäre daher ein Verfahren zur Regelung des Fahrverhaltens
eines Fahrzeugs wünschenswert, bei dem über Sensoren der
Schlupfgrenzwert oder ein zur ABS- oder ASR-Regelung
geeigneter Schlupfwert an den Rädern eines Fahrzeugs
erfasst bzw. bestimmt werden könnte, ohne dass der
Schlupfgrenzwert oder kritische Schlupf zur Erfassung oder
Bestimmung überschritten werden müßte.
Reifensensoren, die die von dem Rad auf die Fahrbahn
übertragenen und an dem Reifen angreifenden Kräfte
ermitteln, können zwar grundsätzlich als Regelgrößen in
einem ABS- oder ASR-Regelungssystem eingesetzt werden, da
sie die Kräfte unmittelbar an der Stelle erfassen, an der
sie entstehen. Da es jedoch µ-Schlupfkurven gibt, bei denen
der Reibwert (µ) schlupfproportional steigt und damit die
Kraft zwischen Reifen und Fahrbahn bei blockierenden Rädern
steigt, lassen sich über die mit den Reifensensoren
erfaßten Kräfte nicht die zur ABS- oder ASR-Regelung
geeigneten Schlupfwerte eindeutig bestimmen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur
Regelung des Fahrverhaltens eines Fahrzeugs zu schaffen,
mit dem sich die Beeinflussung der Fahrzeugbewegung
optimieren läßt.
Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Verfahren
durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Die Besonderheit des Verfahrens besteht darin, daß der
Arbeitspunkt und/oder Arbeitsbereich von mittels Radkraft-
oder Reifensensoren ermittelten Kräften beim Einsetzen
eines ABS- oder ASR-Regelungsvorganges mit Hilfe des
ermittelten Radschlupfes eingestellt wird. Der Radschlupf
wird in Abhängigkeit von mit konventionellen Sensoren
gemessenen und/oder berechneten Größen, wie Raddrehzahlen
und Fahrzeug-Referenzgeschwindigkeit und der Bewertung des
dynamischen Raddrehverhaltens bestimmt. Dabei wird der
Arbeitspunkt und/oder Arbeitsbereich der mit Radkraft- oder
Reifensensoren erfaßten Regelgrößen durch die gleichzeitige
Bestimmung der Kräfte beim kritischen Radschlupf und/oder
mindestens einem Radschlupf und beim Radumkehrpunkt der
Geschwindigkeit oder deren Ableitung im ersten ABS- oder
ASR-Regelzyklus eingestellt. Die Bestimmung der maximalen
Kraft erfolgt am Beginn der Brems- oder
Antriebsschlupfzunahme oder der negativen (ABS) oder
positiven (ASR) Beschleunigung d. h. im Bereich des
kritische Schlupfwerts während des ersten ABS- oder ASR-
Regelzyklusses. Ferner erfolgt eine Bestimmung der
minimalen Kraft beim Auftreten einer positiven
Beschleunigung aus dem Bremsschlupf oder einer negativen
Beschleunigung aus dem Vortriebsschlupf bzw.
Wiederbeschleunigung aus dem Schlupf der Räder. Über eine
Abgleichung des bewerteten Drehverhaltens der einzelnen
Räder und der Fahrzeug-Referenzgeschwindigkeit während des
kritischen Schlupfes mit den mit den Radkraft- oder
Reifensensoren ermittelten Kräften, insbesondere den
Längskräften, wird der Arbeitspunkt und/oder Arbeitsbereich
der Regelgröße "Kraft" eingestellt. Die Erfindung beruht
daher auf der Erkenntnis, daß der Arbeitspunkt und/oder
Arbeitsbereich der mittels Radkraft- oder Reifensensoren
ermittelten Kräfte am Beginn des ersten Regelzyklus erkannt
wird, indem der Radschlupf, nämlich der kritische Schlupf,
über das Drehzahlverhalten und die Fahrzeug-
Referenzgeschwindigkeit ermittelt wird, um so den
Kraftschluß zwischen Reifen und Fahrbahn eindeutig zu
bestimmen, und Fehler der Regelgrößen auszuschließen, die
auf µ-Schlupfkurven, bei denen der Reibwert (µ)
schlupfproportional und damit die Kraft zwischen Reifen
und Fahrbahn bei blockierenden oder durchdrehenden Rädern
steigt, beruhen.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren wird erreicht, daß der
Arbeitspunkt und/oder Arbeitsbereich der am Fahrzeugreifen
angreifenden Kräfte in dem ABS- oder ASR-Regelbereich des
Radschlupfes eingestellt wird, wozu das Drehverhalten der
Räder im instabilen Bereich erstmalig beim Einsetzen des
Regelungsvorganges erfaßt und ggf. unter Einbeziehung
weiterer Größen ausgewertet wird. Anschließend werden die
folgenden ABS- oder ASR-Regelzyklen, nämlich die Regelung
des Radschlupfs, über die mit Radkraft- oder Reifensensoren
ermittelten Kräfte solange unterhalb des kritischen
Schlupfes bzw bis zu dem kritischen Schlupf
(Schlupfgrenzert) geregelt, wie keine äußeren Einwirkungen,
wie z. B. Reibwertänderungen, den Arbeitspunkt und/oder
Arbeitsbereich verschieben und der Schlupfgrenzwert
überschritten wird.
Hier setzt nach einer besonders vorteilhaften Ausbildung
des Verfahrens, die zuvor beschriebene Bestimmung des
Arbeitspunktes und/oder Arbeitsbereiches neu ein, so daß
der Arbeitspunkt und/oder Arbeitsbereich an die neuen
Kenngrößen bzw. Zustandsgrößen angepaßt wird.
Eine Reihe von besonders vorteilhaften
Ausführungsbeispielen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind
in den Unteransprüchen beschrieben.
In vorteilhafter Weiterbildung werden auf Basis der mit den
konventionellen Sensoren gemessenen Größen der kritische
Radschlupf und/oder mindestens ein Radschlupf im ABS- oder
ASR-Regelbereich bei gleichzeitiger Ermittlung der Kräfte
mittels der Radkraft- oder Reifensensoren bestimmt, weil
durch die Verwendung der konventionellen Regelungsverfahren
beim Eintritt in die ABS- oder ASR-Regelung eine sichere
Arbeitspunkt- oder Arbeitsbereichsbestimmung der
Regelgröße(n) - Kraft - in einfacher Weise eingestellt
werden kann.
Eine Ausführungsvariante sieht vor, daß eine Kraft bei
einer Brems- oder Antriebsschlupfzunahme und/oder einer
Beschleunigung der Räder und eine Kraft bei einem
Radumkehrpunkt der Geschwindigkeit oder deren Ableitung,
nämlich beim Auftreten einer Wiederbeschleunigung aus dem
Bremsschlupf oder einer Verzögerung aus dem
Vortriebsschlupf der Räder, in einem ersten ABS- oder ASR-
Regelzyklus bestimmt werden, weil die Kräfte bei einer
Brems- oder Antriebsschlupfzunahme oder einer
Beschleunigung der Räder nicht nur vom Schlupf und/oder der
Verzögerung, sondern auch von der Kraftzunahme abhängt, die
von verschiedenen Kenngrößen beeinflußt werden, wie z. B.
einem geringen Luftdruck der Reifen oder Reifen mit
erhöhtem Schlupfbedarf.
Dadurch, daß die Kräfte vorzugsweise am Beginn der Brems-
oder Antriebsschlupfzunahme und/oder Beschleunigung des
ersten ABS- oder ASR-Regelzyklus bestimmt werden, können
unmittelbar nach deren Bestimmung die mittels der Radkraft-
oder Reifensensoren ermittelten Regelgrößen zur ABS- oder
ASR-Regelung herangezogen werden, so daß die mittels der
Sensoren ermittelten Regelgrößen innerhalb eines stabilen
Radschlupfbereiches geregelt werden können. Dadurch kann
der im instabilen Radschlupfbereich auftretende
Seitenkraftabbau der Reifen und die damit verbundenen
Beeinträchtigungen bei der Fahrzeuglenkung und die
Reduzierung der Bremsleistung vermieden werden.
Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel wird beim Eintritt
in den Fahrstabilitätsbereich die Bemessung oder Modulation
des Bremsdruckes oder des Antriebsmomentes nach der
Beziehung
F = k1 × Fmax
mit Fmax = Längskraft im kritischen Schlupfbereich
k1 = Proportionalitätsfaktor
F = Ist-Längskraft
k1 = Proportionalitätsfaktor
F = Ist-Längskraft
geregelt. Um Schwingungsanregungen des Fahrwerks zu
vermeiden, wird die Längskraft gestuft eingestellt. Nachdem
die vorstehend beschriebene Bestimmung des ersten
Arbeitspunktes erfolgt ist und der Radschlupf mit der
Regelgröße Fmax × k1 abgebaut ist und der mit der Kraft
korrespondierende Bremsdruck bzw. das Grundantriebsmoment
eingestellt ist, erfolgt eine Beobachtung der Kraft und des
Schlupfes bzw. der Beschleunigung am Rad. Wenn das Produkt
Fmax × k1 größer ist als die mit den Radkraft- oder
Reifensensoren ermittelten Kräfte F, wird die ABS- oder
ASR-Regelung vorzeitig nach der Beziehung
beendet, wobei T0 eine nominale Zeit von 60-90 ms,
vorzugsweise 70-80 ms und TABS/ASR die Austrittszeit ist.
Durch die Bildung des Produktes Fmax × k1 und der
Bewertung, nämlich wenn Fmax × k1 größer ist als die mit
den Radkraft- oder Reifensensoren ermittelten Kräfte F, ist
auf einen zunehmenden Reibwert zwischen Reifen und Fahrbahn
bei konstanter Bremsdruckeinsteuerung oder
Antriebsmomentenvorgabe durch den Fahrer zu schließen. Der
ABS- oder ASR-Modus wird in diesem Falle beschleunigt, mit
der, der Differenz k1 . Fmax - F indirekt proportionalen
Austrittszeit verlassen, weil auf ein Fahrzeugverhalten mit
abnehmender Blockier- oder Antriebsschlupfneigung
geschlossen werden kann.
Entspricht das bewertete Produkt Fmax × k1 in etwa der mit
den Radkraft- oder Reifensensoren gemessenen Kraft F, wird
auf eine Bremsung oder Beschleunigung auf homogenem
Reibwert geschlossen. Die Bewertung von k1 . Fmax ist dabei
von der genauen Bestimmung der bei der Brems- oder
Antriebsschlupfzunahme oder Beschleunigung der Räder
ermittelten Kraft Fmax abhängig, und damit bei der ABS-
Regelung die Bremsleistung und bei der ASR-Regelung die
Leistung des Antriebs und die Beschleunigung.
Mittels Selbsttestzyklen werden die ermittelten Kräfte Fmax
und Fmin stets aktualisiert und, wenn erforderlich,
korrigiert. Hierzu wird nach einer nominalen Zeitspanne
eine Modulation oder ein Aufbau des Bremsdruckes durch
einen in das Regelungssystem eingesteuerten
Druckaufbauimpuls und/oder im ASR-Regelzyklus, einer
Antriebsmomentenzugabe vorgenommen, wobei die positive oder
negative Beschleunigung der Räder und die Kräfte ermittelt
werden. Aus der Bewertung der Veränderung der gemessenen
Kräfte und der Beschleunigung wird z. B., bei zunehmenden
Kräften F und unveränderter Beschleunigung, wenn also die
Kräfte F zunehmen ohne daß eine Beschleunigungszunahme
ermittelt wird, auf eine ungenügende Brems- oder
Antriebskraft geschlossen. Mit anderen Worten, die mit
Reifensensoren gemessenen und ausgewerteten Kräfte F,
insbesondere die zwischen Reifen und Fahrbahn erfassten
Längskräfte, entsprechen nicht den von dem Rad oder den
Rädern auf die Fahrbahn übertragbaren Kräfte. In diesem
Fall wird eine Neufindung des Arbeitspunktes oder
Arbeitsbereiches eingeleitet.
Nach einem Ausführungsbeispiel nach der Erfindung werden
die Kraft Fmax und/oder die Beschleunigung durch Vergleich
mit einem Schwellenwert (S) bewertet und beim Überschreiten
eines Schwellenwertes durch die Modulation oder den Aufbau
des Bremsdruckes oder die Erhöhung des Antriebsmoments eine
Instabilität und damit einen Bremsschlupf oder einen
Antriebsschlupf ausgelöst, die eine Neueinstellung des
Arbeitspunktes mit Hilfe des Radschlupfes bewirkt, wie es
vorstehend beschrieben ist. Vorzugsweise wird diese
Neueinstellung oder Neubestimmung des Arbeitspunktes über
den Radschlupf bei hoher Fahrzeuggeschwindigkeit oder
großen Kräften eingeleitet.
Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel wird die maximale
Kraft Fmax oder die Beschleunigung durch Vegleich bewertet
und bei Unterschreiten eines Schwellenwertes (S),
insbesondere bei Fmax oder bei a(Beschleunigung) < S, durch
eine Modulation oder einen Aufbau des Bremsdruckes über das
Einsteuern von mindestens einem Druckaufbauimpuls, in der
Regel über das Einsteuern mehrerer Druckaufbauimpulse
und/oder eine Antriebsmomentenzugabe, in das
Regelungssystem, die gemessene Kraft F an die maximale
Kraft (Fmax) herangeführt. Dabei tritt das betrachtete Rad
geringfügig in den Schlupf, d. h. der kritische Schlupf bzw.
der Schlupfgrenzwert wird überschritten und ein neuer
Arbeitspunkt eingestellt. Diese Regelung wird vorteilhaft
bei geringer Kraft oder Fahrzeugbeschleunigung vorgesehen.
Eine weitere Ausbildung des Verfahrens sieht vor, daß bei
nahezu konstanter oder nicht zunehmender Kraf F und
Zunahme der positiven oder negativen Beschleunigung oder
der gemessene Kraft nach der Beziehung F < k1 . Fmax, das Rad
oder die Räder im Bereich des ABS- oder ASR-Regelbereich
des Radschlupfes sind. In diesem Falle wird eine
Antriebsmoment- oder Bremdruckreduzierung mittels eines
Bremsdruckabbauimpulses von ca. Tp = 2 ms oder eine
Antriebsmomentenzugabe eingesteuert, bis F ≦ k2 . Fmin. mit k2 <
1 ist.
Ein Ausführungsbeispiel ist in der Zeichnung dargestellt
und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen
Fig. 1 eine schematische Darstellung der Einbindung der
Kraftsensorik in die ABS/ASR-Funktion
Fig. 2 eine schematische Darstellung der Initialisierung
der ABS-Funktion oder der ASR-Funktion
Fig. 3 ein Ablaufdiagramm der ABS-Funktion
Fig. 4 ein Ablaufdiagramm der ASR-Funktion
Fig. 5 die Änderung der Geschwindigkeit eines Rades
während einer Blockierschutzregelung, den
Bremsdruck im Rad und die Änderung der Kraft
zwischen Reifen und Fahrbahn zur gleichen Zeit auf
homogenen Untergrund
Fig. 6 die Änderung der Geschwindigkeit eines Rades
während einer Blockierschutzregelung, den
Bremsdruck im Rad und die Änderung der Kraft
zwischen Reifen und Fahrbahn zur gleichen Zeit bei
abnehmendem Reibwert
Fig. 7 die Änderung der Geschwindigkeit eines Rades
während einer Blockierschutzregelung, den
Bremsdruck im Rad und die Änderung der Kraft
zwischen Reifen und Fahrbahn zur gleichen Zeit bei
zunehmendem Reibwert
Der prinzipielle Aufbau der elektronischen Schaltung des
ABS- oder ASR-Reglers 10 ist in Fig. 1 dargestellt. Die mit
herkömmlichen Radsensoren gewonnenen Signale V1 bis V4
werden zunächst in einem Schaltkreis 11 aufbereitet und
verstärkt. Durch Vergleich der Ausgangssignale dieses
Schaltkreises 11 unter Anwendung bestimmter
Auswahlkriterien wird eine Referenzgeschwindigkeit vRef
gebildet, wie sie in konventionellen Bremsanlagen als
Bezugsgröße für die Bremsdruckregelung in den einzelnen
Radbremsen bzw. Regelkanälen dient. Durch
Signalverarbeitung werden weiterhin in bekannter Weise aus
den Radsignalen die Verzögerung und Beschleunigung der
einzelnen Räder, die Änderung dieser Werte (der sogenannte
Ruck), der Radschlupf usw. ermittelt. Parallel zu dem
Schaltkreis 11 werden mit Radkraft- bzw. Reifensensoren
gewonnene Radkraftsignale F1 bis F4 in einem Filter 12
aufbereitet und in einer Logikeinheit 13 nach bestimmten
Kriterien das Kraftmaximum Fmax und das Kraftminimum Fmin
ermittelt. Dabei werden unter Fmax und Fmin folgende Kräfte
verstanden:
Im ABS-Regelzyklus ist Fmax die Kraft, bei der eine
eindeutige Bremsschlupfzunahme oder Verzögerung ermittelt
wird. Fmin ist die Kraft, bei der eine eindeutige
Geschwindigkeitsumkehr bzw. Beschleunigungsumkehr
(Wiederbeschleunigung aus dem Bremsschlupf) ermittelt wird.
Im ASR-Regelzyklus ist Fmax die Kraft, bei der eine
eindeutige Antriebsschlupfzunahme oder Beschleunigung
ermittelt wird. Fmin ist die Kraft bei der eine eindeutige
Geschwindigkeitsumkehr (Verzögerung aus dem
Vortriebsschlupf, Wiederbeschleunigung aus dem Schlupf)
ermittelt wird.
Zur Bestimmung von Fmax und Fmin ist der Schaltkreis 11 mit
der Logikeinheit 13 verbunden. Hier erfolgt durch
Auswertung der im Schaltkreis 11 im ersten ABS- oder ASR-
Regelzyklus ermittelten Informationen bezüglich des
Radschlupfes, die mit den Radkraftsignalen F1 bis F4 in der
Logikschaltung verknüpft werden, die Fmax- und Fmin-
Bestimmung. Der mit den herkömmlichen Radsensoren bestimmte
kritische Radschlupf und/oder ein Radschlupf im ABS- bzw.
ASR-Regelbereich wird zur Einstellung des Arbeitspunktes
und/oder Arbeitsbereiches der ermittelten Istkräfte F
herangezogen.
An den Ausgang der Logikeinheit 30 ist eine Einheit 14 zur
Bestimmung des sofortigen Kraftanteils k1 × Fmax
angeschlossen, die die Regelabweichung in Form von
elektrischen Signalen einer Schaltung 15 zuführt. In dieser
Schaltung 15 werden somit in Abhängigkeit von den
ermittelten Kräften und deren Arbeitspunkt Bremsdruck-
Steuersignale in Form von mindestens einem
Druckaufbauimpuls F × t einem Aktivator 16 zugeführt. Um
eine Schwingungsanregung des Fahrwerks zu vermeiden, werden
in der Schaltung 15 zum Druckaufbau vorzugsweise mehrere
schnell aufeinanderfolgende Teilaufbauimpulse gebildet und
dem Aktivator zugeführt.
Mit dem Ausgang der Logikeinheit 13 ist neben der Einheit
14 ein Beobachter 17 verbunden, dem die gefilterten
Kraftsignale F1 bis F4 der Radkraft- oder Reifsensoren und
die Fmax- und Fmin Signale zugeführt werden. In dem
Beobachter wird durch Auswertung verschiedener
Informationen, die in der Logikschaltung verknüpft und/oder
erzeugt werden, und die mit den Kraftsignalen verglichen
werden, eine Situationserkennung durchgeführt, deren über
den Vergleich gewonnene Informationen in die Logikschaltung
13, die Einheit 14 und die Schaltung 15 zurückgeführt und
bei der Bestimmung der Größen Fmax, Fmin, k1 × Fmax sowie F
× t berücksichtigt werden.
Fig. 2 hat den grundsätzlichen Verfahrensablauf zum
Gegenstand, der zum Eintritt in die ABS- oder ASR-Funktion
führt. Logische Verzweigungen sind im Flußdiagramm als
Rauten dargestell.
Ausgehend von einer gegebenen, zu bestimmenden Situation
(Start 20) wird zunächst in Raute 21 festgestellt ob ein
Bremsvorgang vorliegt oder nicht. Hierzu kann die
Longitudinalbeschleunigung along mit einem Schwellenwert
verglichen werden. Liegt der Wert along unter einem
Schwellenwert alongmin, so bedeutet das nichts anderes, als
daß eine negative Longitudinalbeschleunigung vorliegt, also
eine Verzögerung, die - vereinfacht betrachtet - auf einen
Bremsvorgang schließen lässt. Liegt die
Longitudinalbeschleunigung oberhalb des Schwellenwertes,
dann befindet sich das Fahrzeug in einer beschleunigten
oder konstanten Fahrt, die einen Bremsvorgang ausschließt.
Hat der vorhergehende Durchlauf auf Bremsvorgang erkannt,
wird in Raute 22 eine Instabilität am Rad abgefragt. Liegt
eine Instabilität vor und ist die ABS-Funktion aktiv, wird
in die ABS-Regelung (ABS-Block 23) gemäß Fig. 3
eingetreten.
Wird dahingegen in Raute 21 festgestellt, daß kein
Bremsvorgang vorliegt, wird in Raute 25 abgefragt, ob eine
Vortriebsinstabilität am Rad vorhanden ist und die ASR-
Funktion aktiv geschaltet ist. In diesem Fall wird in die
ASR-Regelung (ASR-Block 25) gemäß Fig. 4 eingetreten.
Sind in Raute 22 oder in Raute 24 keine Radinstabilitäten
festgestell worden, ist eine Regelung nicht erforderlich.
Es wird auf den Start 20 der Abfrage zurückgeschaltet und
die Abfrage ständig aufs Neue durchfahren.
Der Verfahrensablauf der ABS-Regelung wird nun anhand von
Fig. 3 in Verbindung mit der Fig. 5 erläutert, in der
stark vereinfacht die Zusammenhänge zwischen Raddrehzahl v,
Druck p, und Kraftsignal F während eines geregelten
Bremsvorganges auf homogenen Reibwert veranschaulicht sind.
Zum Zeitpunkt t1 wird das in einer Druckaufbauphase
befindliche, hier betrachtete Rad x instabil. In der
Radbremse dieses Rades herrscht zu diesem Zeitpunkt der
Bremsdruck p. Zur Bestimmung der Kraft zwischen Reifen und
Fahrbahn zum Zeitpunkt t1 wird zunächst in Raute 30 der
Eintritt in diesen mittels den von herkömmlichen
Raddrehlzahlsensoren bestimmten Bremsschlupf, bei dem das
Rad x instabil wird, im ersten ABS-Regelzyklus abgefragt.
Gleichzeitig wird das anhand von Radkraft- oder
Reifensensoren ermittelte Kraftsignal Fmax, bei dem eine
eindeutige Bremsschlupfzunahme oder entsprechende
Verzögerung (Reduktion der Radumfangsgeschwindigkeit) am
Rad festgestellt wird, zum Zeitpunkt t1, bei dem das
betrachtete Rad instabil wird, bestimmt und
gespeichert (31). Der elektronische Regler schließt aufgrund
der festgestellten Blockierneigung das Einlaßventil der
Bremsanlage, so daß selbst bei weiter steigendem
Betätigungsdruck, der Bremsdruck p zum Zeitpunkt t2 nicht
mehr erhöht werden kann. Die mittels Radkraft- oder
Reifensensoren bestimmt Kraft reduziert sich in der
Druckhaltephase bei zunehmenden Bremschlupf, da der
Kraftschluß zwischen Reifen und Fahrbahn abnimmt. Nimmt bis
zum Zeitpunkt t3 der Bremsschlupf trotz konstanten
Bremsdrucks p weiterhin zu, wird ein Druckabbau 32
eingeleitet. Der elektronische Regler hält zu diesem Zweck
das Einlaßventil geschlossen und öffnet für kurze Zeit das
Auslaßventil. In Raute 33 wird abgefragt, ob eine
Wiederbeschleunigung der Räder (Zunahme der
Radumfangsgeschwindigkeit) aus dem Bremsschlupf aufgrund
des Druckabbaus in den Radbremsen stattgefunden hat. Wird
in dem Durchlauf in Raute 33 festgestellt, daß eine
Wiederbeschleunigung der Räder nicht stattgefunden hat, so
wird der Druckabbau 32 erneut durchlaufen. Ist in Raute 33
eine Wiederbeschleunigung des Rades x festgestellt worden,
d. h das Rad x befindet sich in einem Bereich eines
Radumkehrpunktes der Geschwindigkeit oder der
Beschleunigung, wird in 34 das mittels Radkraft- oder
Reifensensoren ermittelte Kraftsignal Fmin, bei dem eine
Wiederbeschleunigung aus dem Bremsschlupf stattfindet, zum
Zeitpunkt t4 bestimmt und gespeichert. Der ABS-Regelzyklus
wird in 35 aktiv gesetzt, d. h. auf den Regelkreis 43
umgeschaltet,
und die weitere Bremsregelung mittels den von den Radkraft-
oder Reifensensoren ermittelten Kraftsignale als
Regelgrößen fortgesetzt. Nachdem die Fmax- und Fmin-
Bestimmung abgeschlossen ist und damit der Arbeitspunkt
bzw. ein Arbeitsbereich im ersten ABS-Regelzyklus bestimmt
ist, wird mit Erreichen der Stabilität zum Zeitpunk t5 die
Bemessung und/oder Modulation des Bremsdruckes nach der
Beziehung F = k1 × Fmax in Schritt 36 eingestellt. k1 < 1
ist ein Proportionalitätsfaktor mittels dem eine Kraft
unterhalb von Fmax eingestellt wird. Damit der damit
erzeugte Impuls F × t nicht zur Schwingungsanregung das
Fahrwerks führt, werden in Schaltung 15 die Kraftsignale in
die Stellgrößen, vorzugsweise Bremsdrücke (oder
Ventilschaltzeiten, u. dgl.) transformiert, und in Form von
mehreren, schnell aufeinander folgenden Teilaufbauimpulsen
in die Radbremsen eingesteuert.
Nachdem der Radschlupf abgebaut und der mit den ermittelten
Kraftsignalen korrespondierende Bremsdruck eingestellt ist,
wird die Beobachtung mittels Beobachter 17 von Kraft und
Bremsschlupf bzw. Verzögerung am Rad x eingeleitet.
Fig. 6 in Verbindung mit der Fig. 3 erläutert die stark
vereinfachten Zusammenhänge zwischen Raddrehzahl v, Druck
p, und Kraftsignal F während eines geregelten
Bremsvorganges auf abnehmendem Reibwert. Bis zum Zeitpunkt
t7 entspricht der Verfahrensablauf dem in Zusammenhang mit
Fig. 5 beschriebenen Verlauf der Fmax und Fmin-Bestimmung
und der sich anschließenden Bremskraftregelung über die
mittels der Radkraft- oder Reifensensoren ermittelten
Kraftsignale F1 bis F4. Wird dabei erneut das in einer
Druckaufbauphase befindliche, hier betrachtete Rad x zum
Zeitpunkt t7 instabil, z. B. aufgrund abnehmenden
Reibwertes, wird der Arbeitspunkt und/oder Arbeitsbereich
der Regelgröße(n) mit Hilfe des Radschlupfes - wie
vorstehend in Verbindung mit Fig. 5 beschrieben - neu
eingestellt. Aufgrund des abnehmenden Reibwertes kommt es
zu weiteren Regelzyklen, in denen jede auftretende
Istabilität des Rades x zu einer Fmax2- und Fmin2- bis
FmaxY- und FminY-Bestimmung mittels der Signale der
herkömmlichen Radsensoren führt. Dabei geht in die der
ersten Fmax- und Fmin-Bestimmung folgenden Bemessung
und/oder Modulation des Bremsdrucks aufgrund der Beziehung
F = k1max2 × Fmax2, der Proportionalitätsfaktor k1max2 ein,
der die Höhe des Bremsdruckabbaues in der vorangegangenen
Instabilität und die Verzögerung des Rades x in der
Instabilitätsphase berücksichtigt.
Fig. 7 zeigt die Änderung der Geschwindigkeit eines Rades
während einer Blockierschutzregelung, den Bremsdruck im Rad
und die Änderung der Kraft zwischen Reifen und Fahrbahn zur
gleichen Zeit bei zunehmendem Reibwert.
Bis zum Zeitpunkt t8 entspricht der Verfahrensablauf dem in
Zusammenhang mit Fig. 5 beschriebenen Verlauf der Fmax und
Fmin-Bestimmung und der sich anschließenden
Bremskraftregelung über die mittels der Radkraft- oder
Reifensensoren ermittelten Kraftsignale. Tritt infolge
zunehmenden Reibwertes und konstanter Druckvorgabe des
Fahrers die in Raute 37 abgefragte Beziehung F < k1 × Fmax
ein, bei der die mittels Radkraft- oder Reifensensoren
ermittelte Längskraft F zwischen Reifen und Fahrbahn
kleiner ist als der mit dem(n) Kraftsignal(en) k1 × Fmax
eingestellte Bremsdruck zum Zeitpunkt t9, wird der ABS-
Regelzyklus vorzeitig nach der Beziehung
beendet, wobei k1 eine Proportionalkonstante, T0 = eine
nominale Zeit zwischen 60 bis 90 ms, vorzugsweise 70 bis 80
ms und TABS/ASR die der Differenz k × Fmax indirekt
proportionale Austrittszeit ist.
Der Verfahrensablauf nach Fig. 3 wird aufs Neue
durchfahren, wobei der Arbeitspunkt und/oder Arbeitsbereich
(Fmax2, Fmin2 der Fig. 7) der Regelgröße(n) mit Hilfe des
ermittelten Radschlupfes unter Berücksichtigung der höheren
Reibwertverhältnisse bei einer neu auftretenden
Instabilität des Rades x neu eingestellt wird.
Wird in Raute 37 festgestellt, daß das mittels Radkraft-
oder Reifensensoren ermittelte Kraftsignal F nicht kleiner
k1 × Fmax ist, wird in Raute 38 die Beziehung F ≈ k1 . Fmax
abgefragt. Entspricht die mittels der Sensoren ermittelte
Ist-Ktaft F im Wesentlichen dem Produkt k1 × Fmax, wird zum
Zeitpunkt t6 (Fig. 5) im Zeitfenster von 100 bis 200 ms
vorzugsweise sofort nach der Entscheidung oder nach
bestimmten Stabilitätskriterien, im Schritt 39.1 ein
Druckaufbauimpuls in die Radbremse eingesteuert. Die Größe
des Druckaufbauimpulses kann aus der verbleibenden oder
aktuellen Regelabweichung Fmax - Fmax × k1 mit dem
Bremsdruck pi zum Zeitpunkt t6 abgeleitet oder mittels
eines konstanten Faktors, aus einer Tabelle, einer
Kennlinie gebildet werden. Wird mittels der Reifenkraft-
oder Reifensensoren eine Zunahme der Ist-Kraft F ermittelt,
ohne daß die herkömmlichen Raddrehzahlsensoren eine Zunahme
der Verzögerung am Rad erfassen, ist der in die Radbremse
eingesteuerte Bremsdruck unterhalb des maximalen möglichen
Bremsdruckes. Es wird auf eine Bremskraft geschlossen, die
unterhalb der maximal möglichen Bremskraft liegt, bei der
eine vollständige Kraftschlußausnutzung vorliegt, die dem
momentanen Reibwert entspricht. Der Arbeitspunkt bzw. ein
Arbeitsbereich der Regelgröße 'Kraft F' wird mit Hilfe des
Radschlupfes neu eingestellt. Hierzu wird im Schritt 39.2
eine Aktualisierung des Arbeitspunktes über eine Korrektur
der Kräfte Fmax und Fmin vorgenommen. Es wird nach einem
Ausführungsbeispiel die Regelung ab Raute 37 aufs Neue
durchlaufen. Wird nach dem ersten Druckaufbauimpuls in
Raute 38 immer noch F ≈ k1 . Fmax festgestellt, kommt es zu
einem weiteren Druckaufbauimpuls in Schritt 39.1. Der
nächste Durchlauf der Bestimmung der aktuellen Kraft setzt
erneut - nachdem in Schritt 39.1 ein weiterer oder mehrere
Druckaufbauimpuls(e) in die Radbremse eingesteuert wurden -
ein. Durch dieses bevorzugt bei hoher Fahrzeugverzögerung
oder hohem Kraftschluß Fmax zwischen Reifen und Fahrbahn
vorsichtige Herantasten an das Kraftmaximum mit kleinen
Druckaufbauimpulsen, wird die Ist-Kraft F schrittweise
erhöht, bis in Raute 38 festgestellt wird, daß die mittels
Radkraft- oder Reifensensoren ermittelte Ist-Kraft F nicht
mehr im Wesentlichen der eingestellten Kraft k1 × Fmax
entspricht. Es wird dann weiter in Raute 40 abgefragt, ob
die mittels Radkraft- oder Reifensensoren ermittelte Kraft
F < k1 × Fmax ist oder die Verzögerung des Rades x zunimmt,
während eine Zunahme der Ist-Kraft F nicht ermittelt werden
kann. Ausgehend von der Feststellung in Raute 40, wird bei
F < k1 × Fmax auf eine vollständige Kraftschlußausnutzung
geschlossen. Das betrachtete Rad x befindet sich auf dem
Maximum der µ-Schlupf-Kurve. Im Schritt 41 wird dann
vorsorglich mindestens ein kurzer Druckabbauimpuls über die
Zeitspanne von ca. tp ≈ 2 ms in die Radbremse eingesteuert,
bis F ≦ k2 . Fmin ist, mit k2 < 1. Anschließend wird der Ablauf
nach Fig. 3 erneut durchlaufen.
Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel, wird bevorzugt bei
niedrigem Kraftschluß Fmax und niedriger
Fahrzeugverzögerung im Schritt 39.1 ein massiver
Druckaufbau, d. h. ein über den möglichen Kraftschluß
zwischen Reifen und Fahrbahn bewirkender Druckaufbau in der
Radbremse vorgenommen, die in Schritt 39.2 dadurch zu
einer Korrektur von Fmax und Fmin führt, daß das
betrachtete Rad instabil wird und der Verfahrensablauf nach
Fig. 3 aufs neu durchlaufen wird.
Der Verfahrensablauf der ASR-Regelung wird nun anhand von
Fig. 4 erläutert. Zu einem Zeitpunkt wird das
angetriebene, hier betrachtete Rad x instabil. Auf das Rad
wird zu diesem Zeitpunkt ein Antriebsmoment aufgebracht,
welches die Neigung des Rades x zum Durchdrehen bewirkt.
Zur Bestimmung der Kraft zwischen Reifen und Fahrbahn zu
diesem Zeitpunkt wird zunächst in Raute 50 der Eintritt in
diesen mittels den von herkömmlichen Raddrehlzahlsensoren
bestimmten Antriebsschlupf, bei dem das Rad x instabil
wird, im ersten ASR-Regelzyklus abgefragt. Gleichzeitig
wird das anhand von Radkraft- oder Reifensensoren
ermittelte Kraftsignal Fmax, bei dem eine eindeutige
Antriebsschlupfzunahme oder entsprechende Beschleunigung
(Erhöhung der Radumfangsgeschwindigkeit) am Rad
festgestellt wird, bestimmt und gespeichert (51). Der
elektronische Regler reduziert das Antriebsmoment aufgrund
der festgestellten Durchdrehneigung des Rades x. Hierzu
schließt er beispielsweise das Trennventil der bekannten
Bremsanlage, so daß von einer Hilfsdruckquelle bei
geöffnetem Einlaß- und geschlossenem Auslaßventil
Bremsdruckmittel in die Radbremse eingesteuert werden kann.
Darüber hinaus kann er das Motormoment reduzieren. Die
mittels Radkraft- oder Reifensensoren bestimmte Kraft
erhöht sich aufgrund der eingeleiteten Reduzierung des
Antriebsmoments bei abnehmendem Antriebsschlupf, da der
Kraftschluß zwischen Reifen und Fahrbahn zunimmt. In Raute
53 wird abgefragt, ob eine Antriebsmomentenreduzierung bzw.
Verzögerung der Räder aus dem Antriebsschlupf aufgrund der
Antriebsmomentenreduzierung stattgefunden hat. Wird in dem
Durchlauf in Raute 53 festgestellt, daß eine
Antriebsmomentenreduzierung und/oder Verzögerung der Räder
bzw. Antriebsschlupfabnahme nicht stattgefunden hat, so
wird der Druckaufbau und/oder die Antriebsmomenten
reduzierung 52 erneut durchlaufen. Ist in Raute 53 eine
Antriebsschlupfabnahme und/oder Verzögerung des Rades x
festgestellt worden, d. h das Rad x befindet sich in einem
Bereich eines Radumkehrpunktes der Geschwindigkeit oder der
Beschleunigung (Verzögerung aus dem Vortriebsschlupf, wird
in 54 das mittels Radkraft- oder Reifensensoren ermittelte
Kraftsignal Fmin, bei dem eine Verzögerung aus dem
Antriebsschlupf oder eine Wiederbeschleunigung aus dem
Schlupf stattfindet, zu diesem Zeitpunkt bestimmt und
gespeichert. Der ASR-Regelzyklus wird aktiv gesetzt, d. h
auf den Regelkreis 70 umgeschaltet und die weitere
Traktionsregelung mittels den von den Radkraft- oder
Reifensensoren ermittelten Kraftsignale als Regelgrößen
fortgesetzt. Nachdem die Fmax- und Fmin-Bestimmung
abgeschlossen ist und damit der Arbeitspunkt bzw. ein
Arbeitsbereich im ersten ASR-Regelzyklus bestimmt ist, wird
mit Erreichen der Stabilität die Bemessung und/oder
Modulation des Antriebsmomentes nach der Beziehung F = k1 ×
Fmax in Schritt 56 eingestellt. k1 < 1 ist ein
Proportionalitätsfaktor mittels dem eine Kraft unterhalb
von Fmax eingestellt wird. Damit der damit erzeugte Impuls
F × t nicht zur Schwingungsanregung des Fahrwerks führt,
werden in Schaltung 15 die Kraftsignale in die Stellgrößen,
vorzugsweise Bremsdrücke und/oder Motormomente, u. dgl.
transformiert und gestuft eingestellt.
Nachdem der Radschlupf abgebaut und das mit den ermittelten
Kraftsignalen korrespondierende Antriebsmoment eingestellt
ist, wird die Beobachtung mittels Beobachter 17 von Kraft
und Antriebsschlupf bzw. Beschleunigung am Rad x
eingeleitet.
Wird dabei das hier betrachtete Rad x zu einem Zeitpunkt
erneut instabil, z. B. aufgrund abnehmenden Reibwertes, wird
der Arbeitspunkt und/oder Arbeitsbereich der Regelgröße(n)
mit Hilfe des Radschlupfes - wie vorstehend in Verbindung
mit Fig. 4 beschrieben - neu eingestellt.
Tritt infolge zunehmenden Reibwertes und/oder reduzierter
Antriebsmomentenvorgabe des Fahrers die in Raute 57
abgefragte Beziehung F < k1 × Fmax ein, bei der die mittels
Radkraft- oder Reifensensoren ermittelte Längskraft F
zwischen Reifen und Fahrbahn kleiner ist als die mit dem(n)
Kraftsignal(en) k1 × Fmax eingestellte Antriebsmomenten
vorgabe und wird die Rücknahme der Antriebsmomentenvorgabe
durch den Fahrer in Raute 58 festgestellt, wird der ASR-
Regelzyklus in Schritt 60 vorzeitig nach der Beziehung
mit der, der Differenz k1 × Fmax - F indirekt proportionalen
Austrittszeit beendet, wobei k1 eine Proportionalkonstante,
T0 = eine nominale Zeit zwischen 60 bis 90 ms, vorzugsweise
70 bis 80 ms und TABS/ASR die Austrittszeit ist. Wird in
Raute 58 dagegen keine Antriebsmomentenrücknahme durch den
Fahrer festgestellt, so wird weiter in Raute 59 abgefragt,
ob eine Reibwertzunahme vorliegt. Ist eine Zunahme des
Reibwerts über eine Beobachtung der Antriebsmomentzugabe
kraft proportional mit der Beobachtung von dem
Beschleunigungsverhalten des Rades festgestellt worden,
wird der ASR-Regelzyklus in Schritt 60 ebenfalls vorzeitig
nach der Beziehung
mit der, der Differenz k1 × Fmax - F indirekt proportionalen
Austrittszeit beendet, wobei k1 eine Proportionalkonstante,
T0 = eine nominale Zeit zwischen 60 bis 90 ms, vorzugsweise
70 bis 80 ms und TABS/ASR die Austrittszeit ist. Wenn aber
in Rate 59 festgestellt wird, daß keine Reibwertzunahme
vorliegt, wird in Schritt 61 auf eine Reduzierung des
Reibwertes geschlossen und eine Neufindung des ASR-
Arbeitspunktes oder eines ASR-Arbeitsbereiches über den
Antriebsschlupf eingeleitet, wie er vorstehend beschrieben
ist.
Der Verfahrensablauf nach Fig. 4 wird dabei aufs Neue
durchfahren, wobei der Arbeitspunkt und/oder Arbeitsbereich
(Fmax, Fmin) der Regelgröße(n) mit Hilfe des ermittelten
Radschlupfes unter Berücksichtigung der geringeren
Reibwertverhältnisse bei einer neu auftretenden
Instabilität des Rades x neu eingestellt wird.
Wird in Raute 57 festgestellt, daß das mittels Radkraft-
oder Reifensensoren ermittelte Kraftsignal F nicht kleiner
k1 × Fmax ist, wird in Raute 62 die Beziehung F ≈ k1 . Fmax
abgefragt. Entspricht die mittels der Sensoren ermittelte
Ist-Kraft F im Wesentlichen dem Produkt k1 × Fmax, erfolgt
im Zeitrahmen von 100 ms sofort nach der Entscheidung oder
nach bestimmten Stabilitätskriterien im Schritt 63.1 eine
Kraftprüfung durch die Einsteuerung einer
Antriebsmomentenzugabe. Die Größe der
Antriebsmomentenzugabe kann mittels eines konstanten
Faktors, aus einer Tabelle oder einer Kennlinie gebildet
werden. Wird mittels der Reifenkraft- oder Reifensensoren
eine Zunahme der Ist-Kraft F ermittelt, ohne daß die
herkömmlichen Raddrehzahlsensoren eine Zunahme der
Beschleunigung am Rad erfassen, wird auf eine zu geringe
Antriebskraft geschlossen, die unterhalb der maximal
möglichen Vortriebskraft liegt, bei der eine vollständige
Kraftschlußausnutzung vorliegt, die dem momentanen Reibwert
entspricht. Der Arbeitspunkt bzw. ein Arbeitsbereich der
Regelgröße 'Kraft F' kann mit Hilfe des Radschlupfes neu
eingestellt werden. Hierzu wird im Schritt 63.2 eine
Aktualisierung des Arbeitspunktes über eine Korrektur der
Kräfte Fmax und Fmin vorgenommen. Es wird nach einem
Ausführungsbeispiel die Regelung ab Raute 57 aufs Neue
durchlaufen. Wird nach der ersten Antriebsmomentenzugabe in
Raute 62 immer noch F ≈ k1 . Fmax festgestellt, kommt es zu
einer weiteren Antriebsmomentenzugabe in Schritt 63.1. Der
nächste Durchlauf der Bestimmung der aktuellen Kraft setzt
erneut - nachdem in Schritt 63.1 eine weitere oder mehrere
Antriebsmomentenzugabe(n) eingesteuert wurden - ein. Durch
dieses bevorzugt bei hoher Fahrzeugbeschleunigung oder
hohem Kraftschluß Fmax zwischen Reifen und Fahrbahn
vorsichtige Herantasten an das Kraftmaximum mit kleinen
Antriebsmomentzugaben, wird die Ist-Kraft F schrittweise
erhöht, bis in Raute 62 festgestellt wird, daß die mittels
Radkraft- oder Reifensensoren ermittelte Ist-Kraft F nicht
mehr im Wesentlichen der eingestellten Kraft k1 × Fmax
entspricht. Es wird dann weiter in Raute 64 abgefragt, ob
die mittels Radkraft- oder Reifensensoren ermittelte Kraft
F < k1 × Fmax ist oder die Beschleunigung des Rades x
zunimmt, während eine Zunahme der Ist-Kraft F nicht
ermittelt werden kann. Ausgehend von der Feststellung in
Raute 64, wird bei F < k1 × Fmax auf eine vollständige
Kraftschlußausnutzung geschlossen. Das betrachtete Rad x
befindet sich auf dem Maximum der µ-Schlupf-Kurve. Im
Schritt 65 wird dann vorsorglich mindestens eine geringe
Antriebsmomentenreduzierung über eine Zeitspanne von ca.
tp ≈ 2 ms eingesteuert, bis F ≦ k2 . Fmin ist, mit k2 < 1.
Anschließend wird der der Ablauf nach Fig. 4 erneut
durchlaufen.
Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel, wird bevorzugt bei
niedrigem Kraftschluß Fmax und niedriger
Fahrzeugbeschleunigung im Schritt 63.1 eine massive
Antriebsmomentenzugabe, d. h. ein über dem möglichen
Kraftschluß zwischen Reifen und Fahrbahn liegende
Antriebsmomentenzugabe vorgenommen, die in Schritt 63.2
dadurch zu einer Korrektur von Fmax und Fmin führt, daß
das betrachtete Rad instabil wird und der Verfahrensablauf
nach Fig. 4 aufs Neue durchlaufen wird.
Claims (16)
1. Verfahren zur Regelung des Fahrverhaltens eines
Fahrzeugs, bei dem auf Räder und Reifen wirkende
Kräfte mit Radkraft- oder Reifensensoren ermittelt
und als Regelgröße(n) für ein Kraftfahrzeug-
Regelungssystem, wie ABS, ASR, EHB etc. eingesetzt
werden und bei dem die Regelgrößen zur Bemessung
und/oder Modulation des Bremsdruckes in den
Radbremsen der Räder und/oder des Antriebsmoments
herangezogen werden, dadurch gekennzeichnet, daß der
Arbeitspunkt und/oder Arbeitsbereich der
Regelgröße(n) mit Hilfe des ermittelten Radschlupfes
eingestellt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Arbeitspunkt und/oder der Arbeitsbereich der
Regelgröße(n) in Abhängigkeit von mit konventionellen
Sensoren ermittelten und/oder berechneten Größen, wie
Raddrehzahlen und Fahrzeug-Referenzgeschwindigkeit
u. dgl., bestimmt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß auf Basis der mit den
konventionellen Sensoren ermittelten Größen (V1, V2,
V3, V4, VRef) mindestens der kritische Radschlupf und
/oder mindestens ein Radschlupf im ABS- oder ASR-
Regelbereich bei gleichzeitiger Ermittlung der Kräfte
(Fmax, Fmin) mittels der Radkraft- oder
Reifensensoren bestimmt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Kraft (Fmax) bei einer
Brems- oder Antriebsschlupfzunahme und/oder einer
Beschleunigung der Räder und eine Kraft (Fmin) im
Bereich eines Radumkehrpunktes der Geschwindigkeit
oder deren Ableitung, in einem ersten ABS- oder ASR-
Regelzyklus bestimmt werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kraft Fmax am Beginn der Brems- oder
Antriebsschlupfzunahme und/oder der Beschleunigung
der Räder des ersten ABS- oder ASR-Regelzyklus
bestimmt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kraft Fmin beim Auftreten
einer positiven Beschleunigung aus dem Bremsschlupf
oder einer negativen Beschleunigung aus dem
Vortriebsschlupf der Räder des ersten ABS- oder ASR-
Regelzyklus bestimmt wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Arbeitspunkt und/oder der
Arbeitsbereich der Regelgröße(n) bei jeder
Instabilität der Räder mit Hilfe des Radschlupfes neu
eingestellt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß beim Eintritt in den
Fahrstabilitätsbereich, die Bemessung und/oder
Modulation des Bremsdruckes und/oder des
Antriebsmomentes nach der Beziehung
F = k1 × Fmax
mit k1 = Proportionalitätsfaktor
F = Ist-Längskraft zwischen Reifen und Fahrbahn
geregelt wird.
F = k1 × Fmax
mit k1 = Proportionalitätsfaktor
F = Ist-Längskraft zwischen Reifen und Fahrbahn
geregelt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß während der ABS-Bremsung oder dem
ASR-Vortrieb das Produkt (k1 × Fmax) aus der
maximalen Kraft (Fmax) und einem Proportionalfaktor
(k1), in den eine Zeitspanne tImpuls vom Beginn der
Kraftänderung durch den Aufbau und/oder die
Modulation des Bremsdruckes und/oder des
Antriebsmomentes bis zu deren Ende einfließt, nach
der Beziehung
F = k1 × Fmax
mit k1 = Proportionalitätsfaktor
F = Ist-Längskraft zwischen Reifen und Fahrbahn
überwacht wird, und daß, wenn das Produkt k1 × Fmax größer ist als die mit den Radkraft- oder Reifensensoren gemessene Kraft (F), der ABS- oder ASR-Regelzyklus vorzeitig nach der Beziehung
beendet wird, wobei T0 eine nominale Zeit und TABS/ASR die Austrittszeit ist.
F = k1 × Fmax
mit k1 = Proportionalitätsfaktor
F = Ist-Längskraft zwischen Reifen und Fahrbahn
überwacht wird, und daß, wenn das Produkt k1 × Fmax größer ist als die mit den Radkraft- oder Reifensensoren gemessene Kraft (F), der ABS- oder ASR-Regelzyklus vorzeitig nach der Beziehung
beendet wird, wobei T0 eine nominale Zeit und TABS/ASR die Austrittszeit ist.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß als Nennbetrag T0 eine Zeit zwischen 60 bis 90
ms, vorzugsweise 70 bis 80 ms, vorgesehen wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß während der ABS-Bremsung oder dem
ASR-Vortrieb das Produkt (k1 × Fmax) aus der
maximalen Kraft (Fmax) und einem
Proportionalitätsfaktor (k1), in den eine Zeitspanne
tImpuls vom Beginn der Kraftänderung durch den Aufbau
und/oder die Modulation des Bremsdruckes und/oder des
Antriebsmomentes bis zu deren Ende einfließt, nach
der Beziehung
F = k1 × Fmax
mit k1 = Proportionalitätsfaktor
F = Ist-Längskraft zwischen Reifen und Fahrbahn
überwacht wird, und daß, wenn das Produkt k1 × Fmax in etwa der mit den Radkraft- oder Reifensensoren ermittelten Kraft (F) entspricht, in einem nominalen Zeitfenster eine Modulation des Bremsdruckes durch einen Druckaufbauimpuls und/oder eine Antriebsmomentenzugabe in das Regelungssystem eingesteuert wird, wobei die negative Beschleunigung der Räder und die Veränderung der Kraft F ermittelt werden und eine Bewertung der ermittelten Größen dahingehend erfolgt, daß bei zunehmender Kraft (F) und nahezu gleichbleibender Beschleunigung der Arbeitspunkt neu bestimmt wird.
F = k1 × Fmax
mit k1 = Proportionalitätsfaktor
F = Ist-Längskraft zwischen Reifen und Fahrbahn
überwacht wird, und daß, wenn das Produkt k1 × Fmax in etwa der mit den Radkraft- oder Reifensensoren ermittelten Kraft (F) entspricht, in einem nominalen Zeitfenster eine Modulation des Bremsdruckes durch einen Druckaufbauimpuls und/oder eine Antriebsmomentenzugabe in das Regelungssystem eingesteuert wird, wobei die negative Beschleunigung der Räder und die Veränderung der Kraft F ermittelt werden und eine Bewertung der ermittelten Größen dahingehend erfolgt, daß bei zunehmender Kraft (F) und nahezu gleichbleibender Beschleunigung der Arbeitspunkt neu bestimmt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die maximale Kraft (Fmax) oder die Beschleunigung
durch Vergleich mit einem Schwellenwert bewertet wird
und beim Überschreiten des Schwellenwertes durch eine
Erhöhung des Bremsdruckes und/oder eine
Antriebsmomentenzugabe eine Instabilität ausgelöst
wird, die eine Einstellung des Arbeitspunktes nach
einem der Ansprüche 1 bis 6 oder nach Anspruch 7
initiiert.
13. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die maximale Kraft (Fmax) oder die Beschleunigung
durch Vergleich mit einem Schwellenwert bewertet wird
und beim Überschreiten des Schwellenwertes durch eine
Erhöhung des Bremsdruckes über das Einsteuern von
mindestens einem Druckaufbauimpuls, in der Regel über
das Einsteuern mehrerer Druckaufbauimpulse und/oder
mindestens einer Antriebsmomentenzugabe in das
Regelungssystem, die ermittelte Kraft (F) an die
maximale Kraft (Fmax) herangeführt und ein neuer
Arbeitspunkt eingestellt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das nominale Zeitfenste zwischen 100 und 200 ms
liegt.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß während der ABS-Bremsung oder dem
ASR-Vortrieb das Produkt (k1 × Fmax) aus der
maximalen Kraft (Fmax) und einem
Proportionalitätsfaktor (k1), in den eine Zeitspanne
tImpuls vom Beginn der Kraftänderung durch den Aufbau
und/oder die Modulation des Bremsdruckes und/oder des
Antriebsmomentes bis zu deren Ende einfließt, nach
der Beziehung
F = k1 × Fmax
mit k1 = Proportionalitätsfaktor
F = Ist-Längskraft zwischen Reifen und Fahrbahn
überwacht wird, und daß, wenn das Produkt k1 × Fmax kleiner ist als die mit den Radkraft- oder Reifensensoren ermittelte Kraft (F), eine Kraftänderung durch den Aufbau und/oder die Modulation des Bremsdruckes und/oder das Antriebsmoment in das Regelungsystem eingeleitet wird, bis die gemessene Kraft (F) kleiner/gleich k2 × Fmin ist, mit k2 < 1.
F = k1 × Fmax
mit k1 = Proportionalitätsfaktor
F = Ist-Längskraft zwischen Reifen und Fahrbahn
überwacht wird, und daß, wenn das Produkt k1 × Fmax kleiner ist als die mit den Radkraft- oder Reifensensoren ermittelte Kraft (F), eine Kraftänderung durch den Aufbau und/oder die Modulation des Bremsdruckes und/oder das Antriebsmoment in das Regelungsystem eingeleitet wird, bis die gemessene Kraft (F) kleiner/gleich k2 × Fmin ist, mit k2 < 1.
16. Verfahren zur Verringerung des Bremsweges eines
mindestens zweiachsigen, vierrädrigen Kraftfahrzeugs,
vorzugsweise unter Verwendung des Verfahrens nach
einem der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet durch
eine auf Radkraft- oder Reifensensorsignalen
basierenden Regelung einer ersten Regelgröße, deren
auf dem Kraftschluß zwischen Reifen und Fahrbahn
basierender Sollwert, mit einer zweiten Regelgröße
bestimmt wird.
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