-
Die
Erfindung bezieht sich auf elektrische Geräte mit einer automatischen
Anschlussklemme, die in einem Isolierstoffgehäuse angeordnet ist.
-
Bekanntlich
gibt es zahlreiche Geräte
dieses Typs, wie etwa einen Schalter, eine Steckdose oder auch eine
Klemmenleiste, das heißt
ein elektrisches und mechanisches Verbindungsorgan zwischen mehreren
Leitern.
-
Es
sind bereits derartige Geräte
bekannt, bei denen das Gehäuse
eine Öffnung
zum Einführen
eines elektrischen Leiters in einer vorbestimmten Richtung aufweist,
wobei in diesen Geräten
die automatische Anschlussklemme durch ein starres Glied und ein
flexibles Glied gebildet ist, wobei das starre Glied einen Sitz
in Höhe
der Einführöffnung aufweist,
wobei das flexible Glied eine elastische Lamelle mit einer Stirnkante
gegenüber
dem Sitz umfasst, wobei die elastische Lamelle sich zu verformen
vermag, damit sich der Leiter, wenn dieser durch die Einführöffnung in
das Gehäuse
eingeführt
wird, zwischen den Sitz und die Stirnkante der Lamelle schieben
lässt,
und damit der Leiter, wenn auf diesen danach zum Herausziehen aus
dem Gehäuse
eingewirkt wird, zwischen den Sitz und die Stirnkante der Lamelle
geklemmt ist.
-
Bei
einigen Geräten
ist kein Mittel zum Wegdrücken
der elastischen Lamellen vom Sitz vorgesehen, um das Einstecken
eines biegsamen Leiters in die automatische Anschlussklemme zu ermöglichen und/oder
um das Herausziehen eines zuvor in der automatischen Anschlussklemme
eingesetzten Leiters zu ermöglichen.
-
Bei
anderen Geräten
ist in dem Gehäuse eine Öffnung zum
Hindurchführen
eines Werkzeugs, zum Beispiel dem Stift eines Schraubendrehers,
vorgesehen, damit dieses Werkzeug die elastische Lamelle von dem
Sitz wegdrücken
kann (siehe zum Beispiel
DE
199 40 971 A ).
-
Bei
wieder anderen elektrischen Geräten
ist das Gehäuse
mit einem angelenkten Drücker
versehen, um auf die elastische Lamelle einzuwirken, wobei der Drücker am
Gehäuse
angesetzt oder mit diesem einstückig
ausgebildet ist, wobei das Gelenk in letzterem Fall dadurch ausgeführt ist,
dass ein sehr dünner
Anschlussbereich zwischen dem Drücker
und dem übrigen
Gehäuse
vorgesehen ist (zum Beispiel bei einigen elektrischen Geräten wie
etwa einem Schalter oder einer Steckdose) oder dass der Korpus und
der Deckel, die zusammen das Gehäuse
bilden, nach Art eines Zirkels gelenkig miteinander verbunden sind
(siehe zum Beispiel
EP
1 152 489 A ).
-
Anzumerken
ist, dass die
DE 85
23 263 U einen Verbindungs- und Anschlussblock beschreibt, bei
dem der Drücker
einen Finger zum Wegdrücken der
elastischen Lamelle und ein diesen Finger an einem Ende tragendes
Längsstück umfasst,
das flexibel erscheint. Dieses Längsstück bildet
keineswegs einen Wandabschnitt des Gehäuses des Blocks, da es sich
um einen bezüglich
des Gehäuses
vorstehenden Fortsatz handelt, der gegenüber der Gehäusewand angeordnet ist.
-
Ziel
der Erfindung ist es, ein elektrisches Gerät derselben Art vorzuschlagen,
das sowohl bei der Herstellung als auch im Gebrauch einfach, praktisch und
wirtschaftlich ist.
-
Sie
schlägt
hierzu ein elektrisches Gerät
mit einem Isolierstoffgehäuse
und einer automatischen Anschlussklemme, die in dem Gehäuse angeordnet ist,
vor, das eine Öffnung
zum Einführen
eines elektrischen Leiters in einer vorbestimmten Richtung aufweist,
wobei die Klemme durch ein starres Glied und ein flexibles Glied
gebildet ist, wobei das starre Glied einen Sitz in Höhe der Einführöffnung aufweist,
wobei das flexible Glied eine elastische Lamelle mit einer Stirnkante
gegenüber
dem Sitz umfasst, wobei die elastische Lamelle sich zu verformen
vermag, damit sich der Leiter, wenn dieser durch die Einführöffnung in
das Gehäuse
eingeführt
wird, zwischen den Sitz und die Stirnkante der Lamelle schieben
lässt,
und damit der Leiter, wenn auf diesen danach zum Herausziehen aus
dem Gehäuse
eingewirkt wird, zwischen den Sitz und die Stirnkante der Lamelle
geklemmt ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Wand des Gehäuses einen
U-förmig
ausgebildeten Schlitz aufweist, der in der Einführrichtung ausgerichtet ist, während ein
starrer Finger innen aus dem Abschnitt der durch den Schlitz begrenzten
Wand des Gehäuses
vorsteht, wobei das freie Ende des Fingers gegenüber der Lamelle liegt, wobei
sich der Wandabschnitt biegen lässt,
um den Finger zum Wegdrücken
der Lamelle zu veranlassen, damit deren Stirnkante vom Sitz solchermaßen entfernt
wird, dass der in der Klemme befindliche Leiter daraus herausgezogen
werden kann.
-
Bei
dem erfindungsgemäßen Gerät ist der Drücker, der
zum Lösen
eines in einer automatischen Anschlussklemme platzierten Leiters
dient und im Übrigen
das Anbringen eines biegsamen Leiters in der automatischen Anschlussklemme
ermöglichen soll,
demnach durch einen eine gewisse Flexibilität aufweisenden Abschnitt der
Gehäusewand
und einen starren Finger gebildet, im Unterschied zu den oben er wähnten früheren Geräten, bei
denen der Drücker
vollkommen starr und an einem Ende angelenkt ist.
-
Daraus
folgt insbesondere, dass ein erfindungsgemäßes Gerät mit einem Drücker zum
Trennen der Verbindung versehen und gleichzeitig besonders kompakt
sein kann.
-
Gemäß Merkmalen,
die aus Gründen
der Einfachheit und Handhabung bevorzugte Merkmale sind:
- – hat
die einen U-förmig
ausgebildeten Schlitz aufweisende Wand des Gehäuses eine relativ gleichmäßig Dicke;
und/oder
- – hat
die einen U-förmig
ausgebildeten Schlitz aufweisende Wand des Gehäuses einen allgemein L-förmigen Querschnitt;
und/oder
- – ist
die einen U-förmig
ausgebildeten Schlitz aufweisende Wand des Gehäuses Teil eines Deckels, den
das Gehäuse
umfasst; und/oder
- – weist
der durch den U-förmig
ausgebildeten Schlitz begrenzte Wandabschnitt außen an seinem freien Ende ein
Innenprofil auf, das die Klinge eines Schraubendrehers aufzunehmen
vermag; und/oder
- – ist
die Einführöffnung auf
dem Gehäuse
in der Nähe
des freien Endes des durch den U-förmig ausgebildeten Schlitz
begrenzten Wandabschnitts angeordnet; und eventuell
- – bilden
das freie Ende des durch den U-förmig ausgebildeten
Schlitz begrenzten Wandabschnitts und das Wandstück des Gehäuses, in dem die Einführöffnung ausgebildet
ist, miteinander einen rechten Winkel; und/oder
- – weist
das Gehäuse
rechtwinklig zu der Einführöffnung einen
Schnabel auf, wobei der Schnabel einen Führungskanal begrenzt, der mit
der Einführöffnung fluchtend
angeordnet ist; und/oder
- – ist
die Einführöffnung in
einem Korpus ausgebildet, den das Gehäuse umfasst; und/oder
- – ist
das Gehäuse
durch einen Korpus und durch einen Deckel gebildet, die durch Rastmittel
miteinander verbunden sind.
-
Gemäß weiteren,
aus denselben Gründen bevorzugten
Merkmalen:
- – weist die elastische Lamelle
der automatischen Anschlussklemme ein freies Ende auf, das in eine Zunge,
der die Stirnkante zugehörig
ist, und in eine umgebogene Nase geteilt ist, die bezüglich der
Zunge seitlich angeordnet ist; und eventuell
- – hat
das flexible Glied einen V-förmigen
Querschnitt, mit der elastischen Lamelle, die einem ersten Flügel des
flexiblen Glieds zughörig
ist, und mit der Nase, die bezüglich
der allgemeinen Ebene der elastischen Lamelle an der Seite vorsteht,
die dem zweiten Flügel
gegenüberliegt; und/oder
- – hat
das starre Glied ein U-förmiges
Profil, mit einem ersten Flügel
und einem zweiten Flügel,
die einander gegenüberliegen,
während
ein dritter Flügel
zwischen dem ersten Flügel
und dem zweiten Flügel
angeordnet ist, wobei das eine Längsende
des dritten Flügels
mit einem der Längsenden
des ersten Flügels
verbunden ist und das andere Längsende
des dritten Flügels
mit einem der Längsenden
des zweiten Flügels
verbunden ist; und eventuell
- – weist
das starre Glied zum Einstecken eines Leiters in die Schnellanschlussklemme
eine Öffnung auf,
die an der Verbindungsstelle zwischen dem ersten Flügel und
dem dritten Flügel
angeordnet ist und bündig
mit der Innenseite des ersten Flügels
mündet,
wobei die Innenseite den Sitz bildet; und eventuell
- – weist
das starre Glied in dem ersten Flügel eine Öffnung zum Hindurchführen des
starren Fingers auf, die bezüglich
der Einstecköffnung
versetzt ist, während
die elastische Lamelle in eine Zunge, der die Stirnkante zugehörig ist,
und in eine umgebogene Nase geteilt ist, die bezüglich der Zunge seitlich angeordnet
ist, wobei die Zunge gegenüber
der Einstecköffnung
des starren Glieds und die Nase gegenüber der Durchlassöffnung liegt, wobei
der starre Finger zwischen der Nase und dem Abschnitt der Gehäusewand
angeordnet ist, der durch einen U-förmig ausgebildeten Schlitz begrenzt
ist; und eventuell
- – ist
die Durchlassöffnung
ein längliches
Loch.
-
Gemäß weiteren
Merkmalen einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Geräts:
- – umfasst
das Gerät
eine Reihe gleicher, nebeneinander angeordneter automatischer Anschlussklemmen,
wobei das flexible Glied eine Vielzahl gleicher elastischer Lamellen
aufweist, während das
starre Glied eine Vielzahl gleicher Sitze aufweist, wobei das flexible
und das starre Glied zusammen eine Anschlussschiene bilden, die
in dem Gehäuse
angeordnet ist; und/oder
- – umfasst
das Gerät
eine Reihe gleicher, nebeneinander angeordneter automatischer Anschlussklemmen,
für die
das Gehäuse
für jede
von ihnen einen starren Finger und einen durch einen U-förmig ausgebildeten
Schlitz begrenzten Wandabschnitt umfasst, wobei jeder U-förmige Schlitz
Teil eines allgemein kammartigen Schlitzes ist; und/oder
- – ist
das Gerät
ein Verteilerklemmbrett, mit einer Reihe gleicher automatischer
Anschlussklemmen und wenigstens einer Schraubklemme für einen Leiter,
der einen größeren Querschnitt
hat als die zur Aufnahme in den automatischen Anschlussklemmen vorgesehenen
Leiter; und eventuell
- – weist
das Gehäuse
an der Stelle einer jeden Schraubklemme eine Vorwölbung auf;
und eventuell
- – weist
das Klemmbrett zwei Reihen Schnellanschlussklemmen auf, die auf
beiden Seiten eines Mittelstücks
angeordnet sind, mit einer Schraubklemme im Mittelstück; und/oder
- – weist
das Klemmbrett an jedem Ende eine Schraubklemme auf.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend durch die detaillierte Beschreibung von
Ausführungsbeispielen erläutert, die
der Veranschaulichung dient und nicht einschränkend ist, wobei auf die beigefügten Zeichnungen
Bezug genommen wird. Diese zeigen in:
-
1 eine
perspektivische Teilansicht eines erfindungsgemäßen elektrischen Geräts, hier
ein Verteilerklemmbrett;
-
2 und 3 die
perspektivische Darstellung eines flexiblen Glieds bzw. des starren Glieds
(wobei Letzteres nur zum Teil dargestellt ist), die dieses Klemmbrett
umfasst, um eine Anschlussschiene mit einer Vielzahl elektrisch
miteinander verbundener automatischer Anschlussklemmen zu bilden;
-
4 eine
perspektivische Darstellung dieser Anschlussschiene und insbesondere
einer vergleichbaren Anschlussschiene, deren starres Glied einige
minimale Ausführungsunterschiede
aufweist;
-
5 eine
perspektivische Darstellung eines Korpus, den das Gehäuse des
in 1 dargestellten Klemmbretts umfasst, und insbesondere
des Korpus eines vergleichbaren Gehäuses, das einige minimale Ausführungsunterschiede
aufweist;
-
6 eine
perspektivische Darstellung des Deckels des Gehäuses;
-
7 eine
andere perspektivische Darstellung des Deckels, die dessen Innenseite
zeigt;
-
8 einen
Aufriss im Schnitt, dargestellt wie gemäß VIII-VIII in 1 angegeben;
-
9 eine
mit 8 vergleichbare Ansicht, jedoch vom Klemmbrett
aus gesehen, mit der in 4 dargestellten Schiene und
mit dem Gehäuse, das
von dem in 5 bis 7 dargestellten
Korpus und Deckel gebildet ist;
-
10 eine
mit 9 vergleichbare Ansicht, jedoch mit einem in der
automatischen Anschlussklemme platzierten Leiter, in deren Höhe diese
Ansicht dargestellt ist; und
-
11 eine
mit 10 vergleichbare Ansicht, jedoch mit der elastischen
Lamelle der Klemme, die von deren Sitz solchermaßen entfernt ist, dass der
Leiter aus der Klemme herausgezogen werden kann, wobei die Lamelle
mit Hilfe eines Drückers vom
Sitz entfernt gehalten wird, der von einem Wandabschnitt des Deckels
und von einem bezüglich dieses
Abschnitts vorstehenden starren Finger gebildet ist.
-
Das
in 1 dargestellte elektrische Gerät 1 ist ein Verteilerklemmbrett,
das dazu bestimmt ist, auf einer Schalttafel, in einem Schaltkasten
oder Schaltschrank angeordnet zu werden, um einen oder mehrere Leiter
mit verhältnismäßig großem Querschnitt und
eine Vielzahl von Leitern mit kleinerem Querschnitt zu verbinden,
damit alle Leiter dasselbe elektrische Potential aufweisen.
-
Das
Klemmbrett 1 umfasst ein Isolierstoffgehäuse 2 und
eine in dem Gehäuse 2 angeordnete
Anschlussschiene 3 (4).
-
Die
Anschlussschiene 3 umfasst zwei Exemplare eines flexiblen
Glieds 4, wie einzeln in 2 dargestellt,
und ein starres Glied 5, wie einzeln teilweise in 3 dargestellt.
-
Das
flexible Glied 4 ist aus einem zugeschnittenen und gefalzten
Federstahlblatt mit allgemein V-förmigem Querschnitt solchermaßen hergestellt,
dass das Glied 4 zwei Flügel 6 und 7 aufweist.
-
Der
Flügel 6,
der in 2 von unten und hinten zu sehen ist, weist mehrere Öffnungen 8 auf,
die, wie nachstehend noch erläutert
wird, dazu dienen, das Glied 4 gegenüber dem Glied 5 zu
fixieren.
-
Der
Flügel 7 weist
gleichmäßig verteilte,
quer angeordnete Schlitze 10 auf, die ihn in eine Reihe identischer
elastischer Lamellen 11, hier zwölf Stück, teilen.
-
Das
freie Ende jeder Lamelle 11 ist seinerseits durch einen
quer ausgerichteten Schlitz in eine Nase 12 und eine Zunge 13 geteilt.
-
Die
Nase 12 steht bezüglich
der allgemeinen Ebene des Flügels 7 und
der Lamelle 11 an der Seite vor, die dem Flügel 6 gegenüberliegt.
Dies wird erreicht, indem man, nachdem der am Ende der Lamelle 11 angeordnete
Schlitz ausgeführt
wurde, den Materialabschnitt, der bezüglich dieses Schlitzes auf
der Seite angeordnet ist, die sich in 2 links
befindet, zu dem Flügel 6 umbiegt.
-
Die
Zunge 13 ist von dem auf der anderen Seite des Endschlitzes
angeordneten Materialabschnitt gebildet, das heißt von dem Abschnitt, der sich
in 2 rechts befindet. Die Zunge 13 ist somit in
der Verlängerung
der übrigen
Lamelle 11 angeordnet.
-
Die
Breite der Nase 12 entspricht ungefähr einem Drittel der Breite
der Lamelle 11 und die Breite der Zunge 13 entspricht
natürlich
ungefähr
zwei Dritteln der Breite der Lamelle 11.
-
Wie
später
noch zu sehen sein wird, ist jede Lamelle 11 dazu vorgesehen,
Teil einer automatischen Anschlussklemme zu sein, wobei der am Ende der
Zunge 13 angeordnete Abschnitt, und insbesondere eine der
diesen Abschnitt begrenzenden Stirnkanten, dazu vorgesehen ist,
mit dem Leiter zusammenzuwirken, der in die Klemme eingeführt ist,
der die Lamelle 11 zugeordnet ist, um den Leiter mit dem Glied 5 in
Kontakt zu halten und das Herausziehen dieses Leiters zu verhindern.
-
Die
Breite der Zunge 13 ist etwas größer als der maximale Durchmesser
der Leiter, die zur Aufnahme in den automatischen Anschlussklemmen vorgesehen
sind.
-
Wie
ebenfalls im Folgenden noch zu sehen sein wird, bietet die Nase 12 für einen
Finger 39, der dazu vorgesehen ist, das freie Ende der
Lamelle 11 wegzudrücken,
um sie zu dem Flügel 6 umzubiegen, eine
weichere und in jedem Fall weniger scharfe Auflagefläche als
das Ende der Zunge 13.
-
Das
starre Glied 5 (3) ist aus einem verhältnismäßig dicken,
elektrisch leitenden metallischen Werkstoff ausgeführt, um
sowohl eine gute mechanische Steifigkeit als auch einen geringern elektrischen
Widerstand aufzuweisen.
-
Das
Glied 5 hat ein U-förmiges
Profil und weist somit drei Flügel 14, 15 bzw. 16 auf.
-
Die
Flügel 14 und 16 liegen
einander gegenüber,
während
der Flügel 15 zwischen
den Flügeln 14 und 16 angeordnet
ist, wobei eines der Längsenden des
Flügels 15 mit
einem der Längsenden
des Flügels 14 verbunden
ist und das andere Längsende des
Flügels 15 mit
einem der Längsenden
des Flügels 16 verbunden
ist.
-
An
der Verbindungsstelle zwischen den Flügeln 14 und 15 weist
das Glied 5 eine Reihe von Öffnungen 17 auf, die
jeweils bündig
mit der Innenseite des Flügels 14 münden.
-
Letzterer
weist für
jede Öffnung 17 eine
bezüglich
der Öffnung 17 in
Längsrichtung
versetzte Öffnung 18 auf
der Seite auf, die sich in 3 links befindet.
-
Der
Flügel 16 des
Glieds 5 weist auf der Innenseite vorstehende Haken 19 (4 und 8) auf,
die jeweils dazu vorgesehen sind, in eine Öffnung 8 (2)
eines flexiblen Glieds 4 einzugreifen, um dieses zu fixieren.
-
Wie
in 4 dargestellt, weist das Glied 5 zwei
Reihen mit zwölf Öffnungen 17 auf,
die jeweils auf beiden Seiten eines Mittelstücks angeordnet sind.
-
Das
Glied 5 ist dazu vorgesehen, gegenüber jeder Reihe von Öffnungen 17 und 18 ein
flexibles Glied 4 aufzunehmen, wobei bei jedem Glied 4 die Außenseite
des Flügels 6 an
der Innenseite des Flügels 16 des
Glieds 5 anliegt, wobei die Verbindungsstelle zwischen
den Flügeln 6 und 7 des
Glieds 4 auf der Seite des Flügels 15 des Glieds 5 angeordnet
ist, und wobei der Flügel 7 (und
somit jede Lamelle 11) schräg in dem Glied 5 angeordnet
ist, wobei der Flügel 7 zu
der gegenüberliegenden
Seite des Flügels 15 und
zu dem Flügel 14 geneigt
ist.
-
Jeder
Lamelle 11 entspricht ein von einer Öffnung 17 und einer Öffnung 18 gebildetes
Paar, wobei die Zunge 13 der Lamelle 11 der Öffnung 17 des
Glieds 5 gegenüberliegt
und dem Abschnitt des Flügels 14 gegenüberliegt,
der rechtwinklig zu der Öffnung 17 ist,
während
die Nase 12 der Öffnung 18 gegenüberliegt.
-
Jede
Lamelle 11 bildet auf diese Weise mit dem Abschnitt des
Glieds 5, der sie umgibt, eine automatische Anschlussklemme.
-
Wie
nachstehend noch in Verbindung mit 8 ff. zu
sehen sein wird, dient bei jeder automatischen Anschlussklemme der
rechtwinklig zu der Öffnung 17 angeordnete Materialabschnitt
des Flügels 14 dazu,
einen Sitz 46 für
einen durch die Öffnung 17 eingesteckten
Leiter 45 zu bilden, gegen den dieser Leiter durch die
Zunge 13 der Lamelle 11 gedrückt wird, während die Öffnung 18 zum Hindurchführen eines
Fingers 39 dient, der dazu vorgesehen ist, von außen betätigt zu
werden, um die Lamelle 11 in Höhe der Nase 12 zu
den Flügeln 6 und 16 zu
drücken,
um den Leiter 45 zu lösen.
-
Um
an Leitern mit verhältnismäßig großem Querschnitt
angeschlossen zu werden, weist das Glied 5 ferner im Flügel 14 Aussparungen 20 und
im Flügel 16 Ausschnitte
auf, die lotrecht zu jeder Aussparung 20 eine Kontaktzunge 21 begrenzen.
-
In
bekannter Weise wird jede Lasche 21 in eine (nicht dargestellte)
Buchse eingefügt,
die mit einer (nicht dargestellten) Schraube zusammenwirkt, deren
Schaft durch die lotrecht zu dieser Lasche 21 angeordnete
Aussparung 20 hindurchgeführt wird, wobei die Buchse
auf der Seite des Flügels 14 eine Gewindebohrung
aufweist, die mit dem Schaft der Schraube solchermaßen zusammenwirkt,
dass das Ende der Schraube, wenn diese angezogen wird, auf die Lasche 21 einwirkt,
die Buchse zum Flügel 14 geschoben
wird und der Leiter mit verhältnismäßig großem Querschnitt
zwischen die dem Flügel 14 entgegengesetzte
Seite der Zunge 21 und den Abschnitt der Buchse, der dieser
entgegengesetzten Seite gegenüberliegt,
geklemmt werden kann.
-
Bei
dem dargestellten Beispiel ist das Glied 5 dazu vorgesehen,
an vier Leiter mit verhältnismäßig großem Querschnitt
angeschlossen zu werden, davon zwei an dem Ende, das in 4 rechts
erkennbar ist (es handelt sich um das in 3 dargestellte Ende),
einen in der Mitte und einen am anderen Ende.
-
Das
Glied 5 umfasst somit zwei Aussparungen 20 und
zwei entsprechende Laschen 21 an dem Ende, das in 4 rechts
erkennbar ist, eine weitere Aussparung und die entsprechende Lasche
am anderen Ende sowie eine Aussparung und die entsprechende Lasche
in dem Mittelstück,
an dem auf beiden Seiten jeweils die Reihen von zwölf Öffnungen 17 angeordnet
sind, von denen jede einer Öffnung 18 zugeordnet
ist.
-
Die
von den Gliedern 4 und 5 sowie von den Buchsen
und zugehörigen
Schrauben gebildete Anschlussschiene 3 kann also an vier
Leiter mit verhältnismäßig großem Querschnitt
und an vierundzwanzig Leiter mit kleinem Querschnitt angeschlossen werden.
Diese verschiedenen Leiter sind durch das Glied 5 elektrisch
miteinander verbunden, wenn sie an die Schiene 3 angeschlossen
sind.
-
Das
Gehäuse 2,
in dem die Schiene 3 angeordnet ist, ist aus formgegossenem
Kunststoff ausgeführt,
der in elektrischer Hinsicht isolierend und relativ elastisch ist.
-
Zum
Bilden des Gehäuses 2 werden
ein Korpus 50 und ein Deckel 51 durch Einrasten
miteinander verbunden. Das Gehäuse
hat eine allgemein parallelepipedische Form, die auf der in den
Zeichnungen unten dargestellten Seite eine Vorwölbung 25 an den Stellen
aufweist, wo die Schiene 3 mit einer beweglichen Buchse
zusammenwirkt, um den Anschluss eines Leiters mit verhältnismäßig großem Querschnitt
zu gewährleisten.
-
Somit
ist an jedem der beiden Enden des Gehäuses 2 sowie in dessen
Mitte eine Vorwölbung 25 vorhanden.
-
Jede
Vorwölbung 25 weist
an der Seite, die in 1 bis 5 vorne
erkennbar ist, eine Öffnung 26 zum
Einführen
eines Leiters mit einem verhältnismäßig großen Querschnitt
in eine der Klemmen mit beweglicher Buchse auf.
-
Lotrecht
zu jeder Vorwölbung 25 weist
das Gehäuse 2 auf
der Seite, die sich in den Zeichnungen oben befindet, für jede Klemme
mit beweglicher Buchse eine Öffnung 27 auf,
die Zugang zum Kopf der Bewegungsschraube der Buchse gewährt, wobei jede Öffnung 27 in
der Mitte eines Ansatzes 28 ausgebildet ist, der den Kopf
einer solchen Schraube umgibt.
-
Zwischen
den Vorwölbungen 25,
das heißt an
jeder der beiden Stellen, an denen die Schiene 3 eine Reihe
automatischer Anschlussklemmen bildet, weist das Gehäuse 2 auf
der Seite, die in 1 bis 5 vorne
und in 8 bis 10 links erkennbar ist, eine
Reihe vorstehender Schnäbel 29 auf,
die, wie in 8 ff. zu erkennen ist, jeweils
rechtwinklig zu einer Öffnung 30 angeordnet
sind, die in der Wand des Gehäuses 2 fluchtend
mit einer der Öffnungen 17 der
Anschlussschiene 3 ausgebildet ist.
-
Jeder
Schnabel 29 begrenzt einen Führungskanal 31, der
mit den Öffnungen 30 und 17 solchermaßen fluchtend
angeordnet ist, dass der Kanal 31 und die Öffnungen 30 und 17 zusammen
einen Gang zum Einführen
eines Leiters in eine Schnellanschlussklemme bilden, wobei dieser
Einführgang
auf die in Querrichtung ausgerichtete Achse 32 zentriert ist.
-
An
jeder Stelle, an der die Anschlussschiene 3 eine Reihe
von Schnellanschlussklemmen bildet, weist das Gehäuse 2 ferner
in dem Abschnitt seiner Wand mit allgemein L-förmigem Querschnitt, der in 1 hinten
und oben und in 6 vorne und oben zu erkennen
ist, einen kammförmigen
Schlitz 35 auf.
-
Jeder
Schlitz 35 weist solchermaßen einen Längssteg 36 und eine
Vielzahl von Querstegen 37, hier dreizehn Stück, auf,
dass jeder Schlitz 35 zwölf Abschnitte 38 der
Wand des Gehäuses 2 bildet,
die jeweils durch einen U-förmig
ausgebildeten Abschnitt des Schlitzes 35 begrenzt sind.
-
Jeder
Abschnitt 38 hat eine Breite, die der Breite der Lamellen 11 des
Glieds 4 entspricht. Seine relativ gleichmäßige Dicke
ist so, dass er eine flexible, gebogene Lasche bildet.
-
Aus
jedem Abschnitt 38 steht innen ein Finger 39 vor,
wie insbesondere in 7 zu erkennen ist, wobei jeder
Finger 39 eine entsprechende Öffnung 18 des Glieds 5 durchquert
und sein freies Ende der Nase 12 einer entsprechenden Lamelle 11 gegenüberliegt,
wie in 8 und 9 dargestellt.
-
Die
Finger 39 weisen jeweils solche Abmessungen auf, dass sie
relativ starr sind.
-
Jeder
Abschnitt 38 weist entgegengesetzt zum Finger 39,
das heißt
außen,
ein Innenprofil 40 auf, das die flache Klinge eines herkömmlichen Schraubendrehers
für Elektriker
aufzunehmen vermag.
-
Im
Folgenden wird nun erläutert,
wie ein Leiter, etwa der Leiter 45 (10), und
insbesondere dessen blankes Ende in einer der automatischen Anschlussklemmen
platziert wird, wobei dieser Leiter vom Typ eines starren Leiters
ist.
-
Dieses
Ende wird in das Klemmbrett 1 in Querrichtung durch einen
der Schnäbel 29 gesteckt, durchquert
die entsprechenden Öffnungen 30 und 17,
trifft anschließend
auf die Zunge 13 der entsprechenden Lamelle 11 und
veranlasst diese, sich derart zum Flügel 6 umzubiegen,
dass sich das Ende des Leiters zwischen die Zunge 13 dieser
Lamelle und den Flügel 14 des
Glieds 5 schieben lässt,
wobei sich die Einschubbewegung des Leiters 45 zum Beispiel soweit
fortsetzt, bis das Ende des Leiters an der der Öffnung 30 entgegengesetzten
Wand des Gehäuses 2 zum
Anschlag kommt, wie in 10 dargestellt.
-
Die
rechtwinklig zur Öffnung 17 und
gegenüber
der Zunge 13 angeordnete Innenfläche des Flügels 14 bildet einen
Sitz 46 für
den Leiter 45, an dem er von der Lamelle 11 gehalten
wird, die ihn gegen den Sitz 46 drückt, wobei der Bereich, durch
den die Lamelle 11 mit dem Leiter 45 in Kontakt
ist, vom Ende der Zunge 13 gebildet wird.
-
Es
ist festzustellen, dass das bezüglich
der Zunge 13 seitlich angeordnete Ende jedes Fingers 39 dem
Leiter 45 eine gewisse Führung bietet, wenn dieser in
die automatische Anschlussklemme eingesteckt wird.
-
Neigt
ein Leiter, etwa der Leiter 45, nachdem er in einer automatischen
Anschlussklemme platziert wurde, wie in 10 dargestellt,
dazu, aus dem Klemmbrett 1 herausgezogen zu werden, das
heißt wenn
er einer Kraft ausgesetzt ist, die zu der Seite gerichtet ist, die
sich in 10 links befindet, so tendiert
dieser Leiter dazu, die Lamelle 11 mit sich zu ziehen,
die sich dagegenstemmt und ihn somit gegen den Sitz 46 drückt, wodurch
das Herausziehen des Leiters verhindert wird.
-
Es
ist dennoch möglich,
den Leiter dank der von dem Wandabschnitt 38 und dem Finger 39 gebildeten
Taste herauszuziehen, indem auf diese Taste ein nach innen gerichteter
Druck ausgeübt
wird, zum Beispiel mithilfe eines Schraubendrehers für Elektriker,
dessen Klinge in das Innenprofil 40 eingeführt wird,
wobei dieser Druck dazu führt,
dass der Abschnitt 38 solchermaßen gebogen wird, dass der
Finger 39 über
die Nase 12 die Lamelle 11 zum Flügel 6 drückt, das
heißt
vom Sitz 46 weg, bis das Ende der Zunge 13 nicht
mehr mit dem Leiter 45 in Kontakt ist, wie in 11 dargestellt,
so dass der Leiter 45 aus der automatischen Anschlussklemme,
in die er eingeführt
ist, herausgezogen werden kann.
-
Ebenso
ist es im Übrigen
möglich,
wenn ein biegsamer Leiter an das Klemmbrett 1 angeschlossen
werden soll, dessen blankes Ende in eine automatische Anschlussklemme
einzuführen
und gleichzeitig auf die vom Abschnitt 38 und dem entsprechenden
Finger 39 gebildete Taste zu drücken, um die Zunge 13 vom
Sitz 46 zu entfernen, damit sich das blanke Ende dazwischen
schieben kann.
-
Wie
oben erwähnt,
gibt es einige minimale Ausführungsunterschiede
zwischen dem in 1 bis 3 bzw. 8 und
dem in den übrigen
Figuren dargestellten Klemmbrett.
-
Während bei
dem in 3 dargestellten starren Glied 5 die Öffnungen 18 Aussparungen
sind, die in den Abschnitt des Flügels 14 münden, sind
insbesondere die in
-
4 dargestellten Öffnungen 18 auf
der Seite des Abschnitts des Flügels 14 geschlossen
(es handelt sich um längliche
Löcher).
Dies wirkt sich günstig
auf die Steifigkeit des Glieds 5 in Höhe der Sitze 46 aus.
-
Was
das Gehäuse 2 anbetrifft,
so ist dieses in beiden Fällen
durch einen Korpus 50, dem die Vorwölbungen 25 und die
Schnäbel 29 zugehörig sind, und
durch einen Deckel 51, dem die Ansätze 28 und die jeweils
durch einen Abschnitt 38 und einen Finger 39 gebildeten
Tasten zugehörig
sind, gebildet, die Anschlussbereiche zwischen dem Korpus 50 und dem
Deckel 51 sind jedoch an verschiedenen Stellen angeordnet,
wie beim Vergleich von 8 und 9 zu erkennen
ist.
-
Um
den Korpus 50 und den Deckel 51 durch Einrasten
zu verbinden, sind in beiden Fällen
Rasthaken 52, mit denen der Deckel in Höhe der Ansätze 28 versehen ist,
und am Korpus 50 ein Bügel 53 zur
Aufnahme jedes Rasthakens 52 vorgesehen, jedoch in unterschiedlicher
Ausbildung.
-
Um
dem Benutzer die Identifizierung des Abschnitts 38 und
des Schnabels 29, die einander entsprechen, zu erleichtern,
ist bei dem insbesondere in 5 bis 7 dargestellten
Gehäuse 2 eine
Markierungsnut 54 vorgesehen, die sich von einem zum anderen
erstreckt.
-
Allgemein
gilt das in 4 bis 7 und 9 bis 11 dargestellte
Verteilerklemmbrett heute als die beste Ausführungsform.
-
Bei
nicht dargestellten Varianten des Anschlussklemmbretts 1 unterscheiden
sich Anzahl und Lage der Klemmen mit beweglicher Buchse oder aber
es ist gar keine Klemme mit beweglicher Buchse vorhanden; die Klemmen
mit beweglicher Buchse sind durch einen anderen Schraubklemmentyp
ersetzt; Anzahl und Lage der automatischen Anschlussklemmen sind
unterschiedlich, wobei zum Beispiel bestimmte automatische Anschlussklemmen
nicht mit einer Entriegelungstaste versehen sind, die durch einen
Abschnitt des Isolierstoffgehäuses,
etwa den Abschnitt 38, und durch einen auf der Innenseite
vorstehenden Finger, etwa den Finger 39, gebildet ist,
während
andere automatische Anschlussklemmen, oder auch nur eine, mit einer
solchen Taste versehen sind.
-
Bei
weiteren nicht dargestellten Varianten sind die Klemmen mit beweglicher
Buchse und/oder das Isolierstoffgehäuse anders angeordnet, zum
Beispiel ist die Einführöffnung wie
etwa 30 an dem Gehäuse
an einer anderen Stelle als auf der Seite des freien Endes des Wandabschnitts
wie etwa 38 angeordnet oder das freie Ende des Wandabschnitts
wie etwa 38 und der Wandabschnitt, in dem die Einführöffnung wie
etwa 30 ausgebildet ist, bilden keinen rechten Winkel miteinander;
die Wand, die eher einen U-förmig
ausgebildeten Schlitz als einen allgemein L-förmigen Querschnitt aufweist,
weist eine andere, zum Beispiel vollkommen flache Form auf; und/oder
es ist eine andere Unterteilung zwischen dem Korpus und dem Deckel
vorgesehen, wobei zum Beispiel der Schlitz, der die Wandabschnitte
wie etwa 38 begrenzt, und die Einführöffnungen wie etwa 30 in ein-
und demselben Element und nicht in verschiedenen Elementen angeordnet
sind.
-
Bei
weiteren nicht dargestellten Varianten ist das erfindungsgemäße Gerät kein Verteilerklemmbrett,
sondern ein anderes elektrisches Gerät, zum Beispiel ein Schalter,
eine Steckdose oder eine Lampe, die mit wenigstens einer Schnellanschlussklemme
des gleichen Typs wie die Klemmen des Verteilerklemmbretts 1 versehen
sind.
-
Zahlreiche
weitere Varianten sind je nach den Gegebenheiten möglich, wobei
an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen sei, dass sich die
Erfindung nicht auf die beschriebenen und dargestellten Beispiele
beschränkt.