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DE602004007447T2 - Elektrisches Gerät mit einem isolierten Gehäuse und einer in dem Gehäuse angeordneten automatischen Anschlussklemme - Google Patents

Elektrisches Gerät mit einem isolierten Gehäuse und einer in dem Gehäuse angeordneten automatischen Anschlussklemme Download PDF

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DE602004007447T2
DE602004007447T2 DE602004007447T DE602004007447T DE602004007447T2 DE 602004007447 T2 DE602004007447 T2 DE 602004007447T2 DE 602004007447 T DE602004007447 T DE 602004007447T DE 602004007447 T DE602004007447 T DE 602004007447T DE 602004007447 T2 DE602004007447 T2 DE 602004007447T2
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DE
Germany
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housing
wing
wall
terminal
section
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE602004007447T
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English (en)
Other versions
DE602004007447D1 (de
Inventor
Gaetan Lasmartres
Yves Nicolas
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Legrand SNC
Legrand France SA
Original Assignee
Legrand SNC
Legrand France SA
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Publication date
Application filed by Legrand SNC, Legrand France SA filed Critical Legrand SNC
Publication of DE602004007447D1 publication Critical patent/DE602004007447D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE602004007447T2 publication Critical patent/DE602004007447T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • H01R9/2416Means for guiding or retaining wires or cables connected to terminal blocks

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  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)
  • Connections Arranged To Contact A Plurality Of Conductors (AREA)
  • Motor Or Generator Frames (AREA)
  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf elektrische Geräte mit einer automatischen Anschlussklemme, die in einem Isolierstoffgehäuse angeordnet ist.
  • Bekanntlich gibt es zahlreiche Geräte dieses Typs, wie etwa einen Schalter, eine Steckdose oder auch eine Klemmenleiste, das heißt ein elektrisches und mechanisches Verbindungsorgan zwischen mehreren Leitern.
  • Es sind bereits derartige Geräte bekannt, bei denen das Gehäuse eine Öffnung zum Einführen eines elektrischen Leiters in einer vorbestimmten Richtung aufweist, wobei in diesen Geräten die automatische Anschlussklemme durch ein starres Glied und ein flexibles Glied gebildet ist, wobei das starre Glied einen Sitz in Höhe der Einführöffnung aufweist, wobei das flexible Glied eine elastische Lamelle mit einer Stirnkante gegenüber dem Sitz umfasst, wobei die elastische Lamelle sich zu verformen vermag, damit sich der Leiter, wenn dieser durch die Einführöffnung in das Gehäuse eingeführt wird, zwischen den Sitz und die Stirnkante der Lamelle schieben lässt, und damit der Leiter, wenn auf diesen danach zum Herausziehen aus dem Gehäuse eingewirkt wird, zwischen den Sitz und die Stirnkante der Lamelle geklemmt ist.
  • Bei einigen Geräten ist kein Mittel zum Wegdrücken der elastischen Lamellen vom Sitz vorgesehen, um das Einstecken eines biegsamen Leiters in die automatische Anschlussklemme zu ermöglichen und/oder um das Herausziehen eines zuvor in der automatischen Anschlussklemme eingesetzten Leiters zu ermöglichen.
  • Bei anderen Geräten ist in dem Gehäuse eine Öffnung zum Hindurchführen eines Werkzeugs, zum Beispiel dem Stift eines Schraubendrehers, vorgesehen, damit dieses Werkzeug die elastische Lamelle von dem Sitz wegdrücken kann (siehe zum Beispiel DE 199 40 971 A ).
  • Bei wieder anderen elektrischen Geräten ist das Gehäuse mit einem angelenkten Drücker versehen, um auf die elastische Lamelle einzuwirken, wobei der Drücker am Gehäuse angesetzt oder mit diesem einstückig ausgebildet ist, wobei das Gelenk in letzterem Fall dadurch ausgeführt ist, dass ein sehr dünner Anschlussbereich zwischen dem Drücker und dem übrigen Gehäuse vorgesehen ist (zum Beispiel bei einigen elektrischen Geräten wie etwa einem Schalter oder einer Steckdose) oder dass der Korpus und der Deckel, die zusammen das Gehäuse bilden, nach Art eines Zirkels gelenkig miteinander verbunden sind (siehe zum Beispiel EP 1 152 489 A ).
  • Anzumerken ist, dass die DE 85 23 263 U einen Verbindungs- und Anschlussblock beschreibt, bei dem der Drücker einen Finger zum Wegdrücken der elastischen Lamelle und ein diesen Finger an einem Ende tragendes Längsstück umfasst, das flexibel erscheint. Dieses Längsstück bildet keineswegs einen Wandabschnitt des Gehäuses des Blocks, da es sich um einen bezüglich des Gehäuses vorstehenden Fortsatz handelt, der gegenüber der Gehäusewand angeordnet ist.
  • Ziel der Erfindung ist es, ein elektrisches Gerät derselben Art vorzuschlagen, das sowohl bei der Herstellung als auch im Gebrauch einfach, praktisch und wirtschaftlich ist.
  • Sie schlägt hierzu ein elektrisches Gerät mit einem Isolierstoffgehäuse und einer automatischen Anschlussklemme, die in dem Gehäuse angeordnet ist, vor, das eine Öffnung zum Einführen eines elektrischen Leiters in einer vorbestimmten Richtung aufweist, wobei die Klemme durch ein starres Glied und ein flexibles Glied gebildet ist, wobei das starre Glied einen Sitz in Höhe der Einführöffnung aufweist, wobei das flexible Glied eine elastische Lamelle mit einer Stirnkante gegenüber dem Sitz umfasst, wobei die elastische Lamelle sich zu verformen vermag, damit sich der Leiter, wenn dieser durch die Einführöffnung in das Gehäuse eingeführt wird, zwischen den Sitz und die Stirnkante der Lamelle schieben lässt, und damit der Leiter, wenn auf diesen danach zum Herausziehen aus dem Gehäuse eingewirkt wird, zwischen den Sitz und die Stirnkante der Lamelle geklemmt ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Wand des Gehäuses einen U-förmig ausgebildeten Schlitz aufweist, der in der Einführrichtung ausgerichtet ist, während ein starrer Finger innen aus dem Abschnitt der durch den Schlitz begrenzten Wand des Gehäuses vorsteht, wobei das freie Ende des Fingers gegenüber der Lamelle liegt, wobei sich der Wandabschnitt biegen lässt, um den Finger zum Wegdrücken der Lamelle zu veranlassen, damit deren Stirnkante vom Sitz solchermaßen entfernt wird, dass der in der Klemme befindliche Leiter daraus herausgezogen werden kann.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Gerät ist der Drücker, der zum Lösen eines in einer automatischen Anschlussklemme platzierten Leiters dient und im Übrigen das Anbringen eines biegsamen Leiters in der automatischen Anschlussklemme ermöglichen soll, demnach durch einen eine gewisse Flexibilität aufweisenden Abschnitt der Gehäusewand und einen starren Finger gebildet, im Unterschied zu den oben er wähnten früheren Geräten, bei denen der Drücker vollkommen starr und an einem Ende angelenkt ist.
  • Daraus folgt insbesondere, dass ein erfindungsgemäßes Gerät mit einem Drücker zum Trennen der Verbindung versehen und gleichzeitig besonders kompakt sein kann.
  • Gemäß Merkmalen, die aus Gründen der Einfachheit und Handhabung bevorzugte Merkmale sind:
    • – hat die einen U-förmig ausgebildeten Schlitz aufweisende Wand des Gehäuses eine relativ gleichmäßig Dicke; und/oder
    • – hat die einen U-förmig ausgebildeten Schlitz aufweisende Wand des Gehäuses einen allgemein L-förmigen Querschnitt; und/oder
    • – ist die einen U-förmig ausgebildeten Schlitz aufweisende Wand des Gehäuses Teil eines Deckels, den das Gehäuse umfasst; und/oder
    • – weist der durch den U-förmig ausgebildeten Schlitz begrenzte Wandabschnitt außen an seinem freien Ende ein Innenprofil auf, das die Klinge eines Schraubendrehers aufzunehmen vermag; und/oder
    • – ist die Einführöffnung auf dem Gehäuse in der Nähe des freien Endes des durch den U-förmig ausgebildeten Schlitz begrenzten Wandabschnitts angeordnet; und eventuell
    • – bilden das freie Ende des durch den U-förmig ausgebildeten Schlitz begrenzten Wandabschnitts und das Wandstück des Gehäuses, in dem die Einführöffnung ausgebildet ist, miteinander einen rechten Winkel; und/oder
    • – weist das Gehäuse rechtwinklig zu der Einführöffnung einen Schnabel auf, wobei der Schnabel einen Führungskanal begrenzt, der mit der Einführöffnung fluchtend angeordnet ist; und/oder
    • – ist die Einführöffnung in einem Korpus ausgebildet, den das Gehäuse umfasst; und/oder
    • – ist das Gehäuse durch einen Korpus und durch einen Deckel gebildet, die durch Rastmittel miteinander verbunden sind.
  • Gemäß weiteren, aus denselben Gründen bevorzugten Merkmalen:
    • – weist die elastische Lamelle der automatischen Anschlussklemme ein freies Ende auf, das in eine Zunge, der die Stirnkante zugehörig ist, und in eine umgebogene Nase geteilt ist, die bezüglich der Zunge seitlich angeordnet ist; und eventuell
    • – hat das flexible Glied einen V-förmigen Querschnitt, mit der elastischen Lamelle, die einem ersten Flügel des flexiblen Glieds zughörig ist, und mit der Nase, die bezüglich der allgemeinen Ebene der elastischen Lamelle an der Seite vorsteht, die dem zweiten Flügel gegenüberliegt; und/oder
    • – hat das starre Glied ein U-förmiges Profil, mit einem ersten Flügel und einem zweiten Flügel, die einander gegenüberliegen, während ein dritter Flügel zwischen dem ersten Flügel und dem zweiten Flügel angeordnet ist, wobei das eine Längsende des dritten Flügels mit einem der Längsenden des ersten Flügels verbunden ist und das andere Längsende des dritten Flügels mit einem der Längsenden des zweiten Flügels verbunden ist; und eventuell
    • – weist das starre Glied zum Einstecken eines Leiters in die Schnellanschlussklemme eine Öffnung auf, die an der Verbindungsstelle zwischen dem ersten Flügel und dem dritten Flügel angeordnet ist und bündig mit der Innenseite des ersten Flügels mündet, wobei die Innenseite den Sitz bildet; und eventuell
    • – weist das starre Glied in dem ersten Flügel eine Öffnung zum Hindurchführen des starren Fingers auf, die bezüglich der Einstecköffnung versetzt ist, während die elastische Lamelle in eine Zunge, der die Stirnkante zugehörig ist, und in eine umgebogene Nase geteilt ist, die bezüglich der Zunge seitlich angeordnet ist, wobei die Zunge gegenüber der Einstecköffnung des starren Glieds und die Nase gegenüber der Durchlassöffnung liegt, wobei der starre Finger zwischen der Nase und dem Abschnitt der Gehäusewand angeordnet ist, der durch einen U-förmig ausgebildeten Schlitz begrenzt ist; und eventuell
    • – ist die Durchlassöffnung ein längliches Loch.
  • Gemäß weiteren Merkmalen einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Geräts:
    • – umfasst das Gerät eine Reihe gleicher, nebeneinander angeordneter automatischer Anschlussklemmen, wobei das flexible Glied eine Vielzahl gleicher elastischer Lamellen aufweist, während das starre Glied eine Vielzahl gleicher Sitze aufweist, wobei das flexible und das starre Glied zusammen eine Anschlussschiene bilden, die in dem Gehäuse angeordnet ist; und/oder
    • – umfasst das Gerät eine Reihe gleicher, nebeneinander angeordneter automatischer Anschlussklemmen, für die das Gehäuse für jede von ihnen einen starren Finger und einen durch einen U-förmig ausgebildeten Schlitz begrenzten Wandabschnitt umfasst, wobei jeder U-förmige Schlitz Teil eines allgemein kammartigen Schlitzes ist; und/oder
    • – ist das Gerät ein Verteilerklemmbrett, mit einer Reihe gleicher automatischer Anschlussklemmen und wenigstens einer Schraubklemme für einen Leiter, der einen größeren Querschnitt hat als die zur Aufnahme in den automatischen Anschlussklemmen vorgesehenen Leiter; und eventuell
    • – weist das Gehäuse an der Stelle einer jeden Schraubklemme eine Vorwölbung auf; und eventuell
    • – weist das Klemmbrett zwei Reihen Schnellanschlussklemmen auf, die auf beiden Seiten eines Mittelstücks angeordnet sind, mit einer Schraubklemme im Mittelstück; und/oder
    • – weist das Klemmbrett an jedem Ende eine Schraubklemme auf.
  • Die Erfindung wird nachfolgend durch die detaillierte Beschreibung von Ausführungsbeispielen erläutert, die der Veranschaulichung dient und nicht einschränkend ist, wobei auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen wird. Diese zeigen in:
  • 1 eine perspektivische Teilansicht eines erfindungsgemäßen elektrischen Geräts, hier ein Verteilerklemmbrett;
  • 2 und 3 die perspektivische Darstellung eines flexiblen Glieds bzw. des starren Glieds (wobei Letzteres nur zum Teil dargestellt ist), die dieses Klemmbrett umfasst, um eine Anschlussschiene mit einer Vielzahl elektrisch miteinander verbundener automatischer Anschlussklemmen zu bilden;
  • 4 eine perspektivische Darstellung dieser Anschlussschiene und insbesondere einer vergleichbaren Anschlussschiene, deren starres Glied einige minimale Ausführungsunterschiede aufweist;
  • 5 eine perspektivische Darstellung eines Korpus, den das Gehäuse des in 1 dargestellten Klemmbretts umfasst, und insbesondere des Korpus eines vergleichbaren Gehäuses, das einige minimale Ausführungsunterschiede aufweist;
  • 6 eine perspektivische Darstellung des Deckels des Gehäuses;
  • 7 eine andere perspektivische Darstellung des Deckels, die dessen Innenseite zeigt;
  • 8 einen Aufriss im Schnitt, dargestellt wie gemäß VIII-VIII in 1 angegeben;
  • 9 eine mit 8 vergleichbare Ansicht, jedoch vom Klemmbrett aus gesehen, mit der in 4 dargestellten Schiene und mit dem Gehäuse, das von dem in 5 bis 7 dargestellten Korpus und Deckel gebildet ist;
  • 10 eine mit 9 vergleichbare Ansicht, jedoch mit einem in der automatischen Anschlussklemme platzierten Leiter, in deren Höhe diese Ansicht dargestellt ist; und
  • 11 eine mit 10 vergleichbare Ansicht, jedoch mit der elastischen Lamelle der Klemme, die von deren Sitz solchermaßen entfernt ist, dass der Leiter aus der Klemme herausgezogen werden kann, wobei die Lamelle mit Hilfe eines Drückers vom Sitz entfernt gehalten wird, der von einem Wandabschnitt des Deckels und von einem bezüglich dieses Abschnitts vorstehenden starren Finger gebildet ist.
  • Das in 1 dargestellte elektrische Gerät 1 ist ein Verteilerklemmbrett, das dazu bestimmt ist, auf einer Schalttafel, in einem Schaltkasten oder Schaltschrank angeordnet zu werden, um einen oder mehrere Leiter mit verhältnismäßig großem Querschnitt und eine Vielzahl von Leitern mit kleinerem Querschnitt zu verbinden, damit alle Leiter dasselbe elektrische Potential aufweisen.
  • Das Klemmbrett 1 umfasst ein Isolierstoffgehäuse 2 und eine in dem Gehäuse 2 angeordnete Anschlussschiene 3 (4).
  • Die Anschlussschiene 3 umfasst zwei Exemplare eines flexiblen Glieds 4, wie einzeln in 2 dargestellt, und ein starres Glied 5, wie einzeln teilweise in 3 dargestellt.
  • Das flexible Glied 4 ist aus einem zugeschnittenen und gefalzten Federstahlblatt mit allgemein V-förmigem Querschnitt solchermaßen hergestellt, dass das Glied 4 zwei Flügel 6 und 7 aufweist.
  • Der Flügel 6, der in 2 von unten und hinten zu sehen ist, weist mehrere Öffnungen 8 auf, die, wie nachstehend noch erläutert wird, dazu dienen, das Glied 4 gegenüber dem Glied 5 zu fixieren.
  • Der Flügel 7 weist gleichmäßig verteilte, quer angeordnete Schlitze 10 auf, die ihn in eine Reihe identischer elastischer Lamellen 11, hier zwölf Stück, teilen.
  • Das freie Ende jeder Lamelle 11 ist seinerseits durch einen quer ausgerichteten Schlitz in eine Nase 12 und eine Zunge 13 geteilt.
  • Die Nase 12 steht bezüglich der allgemeinen Ebene des Flügels 7 und der Lamelle 11 an der Seite vor, die dem Flügel 6 gegenüberliegt. Dies wird erreicht, indem man, nachdem der am Ende der Lamelle 11 angeordnete Schlitz ausgeführt wurde, den Materialabschnitt, der bezüglich dieses Schlitzes auf der Seite angeordnet ist, die sich in 2 links befindet, zu dem Flügel 6 umbiegt.
  • Die Zunge 13 ist von dem auf der anderen Seite des Endschlitzes angeordneten Materialabschnitt gebildet, das heißt von dem Abschnitt, der sich in 2 rechts befindet. Die Zunge 13 ist somit in der Verlängerung der übrigen Lamelle 11 angeordnet.
  • Die Breite der Nase 12 entspricht ungefähr einem Drittel der Breite der Lamelle 11 und die Breite der Zunge 13 entspricht natürlich ungefähr zwei Dritteln der Breite der Lamelle 11.
  • Wie später noch zu sehen sein wird, ist jede Lamelle 11 dazu vorgesehen, Teil einer automatischen Anschlussklemme zu sein, wobei der am Ende der Zunge 13 angeordnete Abschnitt, und insbesondere eine der diesen Abschnitt begrenzenden Stirnkanten, dazu vorgesehen ist, mit dem Leiter zusammenzuwirken, der in die Klemme eingeführt ist, der die Lamelle 11 zugeordnet ist, um den Leiter mit dem Glied 5 in Kontakt zu halten und das Herausziehen dieses Leiters zu verhindern.
  • Die Breite der Zunge 13 ist etwas größer als der maximale Durchmesser der Leiter, die zur Aufnahme in den automatischen Anschlussklemmen vorgesehen sind.
  • Wie ebenfalls im Folgenden noch zu sehen sein wird, bietet die Nase 12 für einen Finger 39, der dazu vorgesehen ist, das freie Ende der Lamelle 11 wegzudrücken, um sie zu dem Flügel 6 umzubiegen, eine weichere und in jedem Fall weniger scharfe Auflagefläche als das Ende der Zunge 13.
  • Das starre Glied 5 (3) ist aus einem verhältnismäßig dicken, elektrisch leitenden metallischen Werkstoff ausgeführt, um sowohl eine gute mechanische Steifigkeit als auch einen geringern elektrischen Widerstand aufzuweisen.
  • Das Glied 5 hat ein U-förmiges Profil und weist somit drei Flügel 14, 15 bzw. 16 auf.
  • Die Flügel 14 und 16 liegen einander gegenüber, während der Flügel 15 zwischen den Flügeln 14 und 16 angeordnet ist, wobei eines der Längsenden des Flügels 15 mit einem der Längsenden des Flügels 14 verbunden ist und das andere Längsende des Flügels 15 mit einem der Längsenden des Flügels 16 verbunden ist.
  • An der Verbindungsstelle zwischen den Flügeln 14 und 15 weist das Glied 5 eine Reihe von Öffnungen 17 auf, die jeweils bündig mit der Innenseite des Flügels 14 münden.
  • Letzterer weist für jede Öffnung 17 eine bezüglich der Öffnung 17 in Längsrichtung versetzte Öffnung 18 auf der Seite auf, die sich in 3 links befindet.
  • Der Flügel 16 des Glieds 5 weist auf der Innenseite vorstehende Haken 19 (4 und 8) auf, die jeweils dazu vorgesehen sind, in eine Öffnung 8 (2) eines flexiblen Glieds 4 einzugreifen, um dieses zu fixieren.
  • Wie in 4 dargestellt, weist das Glied 5 zwei Reihen mit zwölf Öffnungen 17 auf, die jeweils auf beiden Seiten eines Mittelstücks angeordnet sind.
  • Das Glied 5 ist dazu vorgesehen, gegenüber jeder Reihe von Öffnungen 17 und 18 ein flexibles Glied 4 aufzunehmen, wobei bei jedem Glied 4 die Außenseite des Flügels 6 an der Innenseite des Flügels 16 des Glieds 5 anliegt, wobei die Verbindungsstelle zwischen den Flügeln 6 und 7 des Glieds 4 auf der Seite des Flügels 15 des Glieds 5 angeordnet ist, und wobei der Flügel 7 (und somit jede Lamelle 11) schräg in dem Glied 5 angeordnet ist, wobei der Flügel 7 zu der gegenüberliegenden Seite des Flügels 15 und zu dem Flügel 14 geneigt ist.
  • Jeder Lamelle 11 entspricht ein von einer Öffnung 17 und einer Öffnung 18 gebildetes Paar, wobei die Zunge 13 der Lamelle 11 der Öffnung 17 des Glieds 5 gegenüberliegt und dem Abschnitt des Flügels 14 gegenüberliegt, der rechtwinklig zu der Öffnung 17 ist, während die Nase 12 der Öffnung 18 gegenüberliegt.
  • Jede Lamelle 11 bildet auf diese Weise mit dem Abschnitt des Glieds 5, der sie umgibt, eine automatische Anschlussklemme.
  • Wie nachstehend noch in Verbindung mit 8 ff. zu sehen sein wird, dient bei jeder automatischen Anschlussklemme der rechtwinklig zu der Öffnung 17 angeordnete Materialabschnitt des Flügels 14 dazu, einen Sitz 46 für einen durch die Öffnung 17 eingesteckten Leiter 45 zu bilden, gegen den dieser Leiter durch die Zunge 13 der Lamelle 11 gedrückt wird, während die Öffnung 18 zum Hindurchführen eines Fingers 39 dient, der dazu vorgesehen ist, von außen betätigt zu werden, um die Lamelle 11 in Höhe der Nase 12 zu den Flügeln 6 und 16 zu drücken, um den Leiter 45 zu lösen.
  • Um an Leitern mit verhältnismäßig großem Querschnitt angeschlossen zu werden, weist das Glied 5 ferner im Flügel 14 Aussparungen 20 und im Flügel 16 Ausschnitte auf, die lotrecht zu jeder Aussparung 20 eine Kontaktzunge 21 begrenzen.
  • In bekannter Weise wird jede Lasche 21 in eine (nicht dargestellte) Buchse eingefügt, die mit einer (nicht dargestellten) Schraube zusammenwirkt, deren Schaft durch die lotrecht zu dieser Lasche 21 angeordnete Aussparung 20 hindurchgeführt wird, wobei die Buchse auf der Seite des Flügels 14 eine Gewindebohrung aufweist, die mit dem Schaft der Schraube solchermaßen zusammenwirkt, dass das Ende der Schraube, wenn diese angezogen wird, auf die Lasche 21 einwirkt, die Buchse zum Flügel 14 geschoben wird und der Leiter mit verhältnismäßig großem Querschnitt zwischen die dem Flügel 14 entgegengesetzte Seite der Zunge 21 und den Abschnitt der Buchse, der dieser entgegengesetzten Seite gegenüberliegt, geklemmt werden kann.
  • Bei dem dargestellten Beispiel ist das Glied 5 dazu vorgesehen, an vier Leiter mit verhältnismäßig großem Querschnitt angeschlossen zu werden, davon zwei an dem Ende, das in 4 rechts erkennbar ist (es handelt sich um das in 3 dargestellte Ende), einen in der Mitte und einen am anderen Ende.
  • Das Glied 5 umfasst somit zwei Aussparungen 20 und zwei entsprechende Laschen 21 an dem Ende, das in 4 rechts erkennbar ist, eine weitere Aussparung und die entsprechende Lasche am anderen Ende sowie eine Aussparung und die entsprechende Lasche in dem Mittelstück, an dem auf beiden Seiten jeweils die Reihen von zwölf Öffnungen 17 angeordnet sind, von denen jede einer Öffnung 18 zugeordnet ist.
  • Die von den Gliedern 4 und 5 sowie von den Buchsen und zugehörigen Schrauben gebildete Anschlussschiene 3 kann also an vier Leiter mit verhältnismäßig großem Querschnitt und an vierundzwanzig Leiter mit kleinem Querschnitt angeschlossen werden. Diese verschiedenen Leiter sind durch das Glied 5 elektrisch miteinander verbunden, wenn sie an die Schiene 3 angeschlossen sind.
  • Das Gehäuse 2, in dem die Schiene 3 angeordnet ist, ist aus formgegossenem Kunststoff ausgeführt, der in elektrischer Hinsicht isolierend und relativ elastisch ist.
  • Zum Bilden des Gehäuses 2 werden ein Korpus 50 und ein Deckel 51 durch Einrasten miteinander verbunden. Das Gehäuse hat eine allgemein parallelepipedische Form, die auf der in den Zeichnungen unten dargestellten Seite eine Vorwölbung 25 an den Stellen aufweist, wo die Schiene 3 mit einer beweglichen Buchse zusammenwirkt, um den Anschluss eines Leiters mit verhältnismäßig großem Querschnitt zu gewährleisten.
  • Somit ist an jedem der beiden Enden des Gehäuses 2 sowie in dessen Mitte eine Vorwölbung 25 vorhanden.
  • Jede Vorwölbung 25 weist an der Seite, die in 1 bis 5 vorne erkennbar ist, eine Öffnung 26 zum Einführen eines Leiters mit einem verhältnismäßig großen Querschnitt in eine der Klemmen mit beweglicher Buchse auf.
  • Lotrecht zu jeder Vorwölbung 25 weist das Gehäuse 2 auf der Seite, die sich in den Zeichnungen oben befindet, für jede Klemme mit beweglicher Buchse eine Öffnung 27 auf, die Zugang zum Kopf der Bewegungsschraube der Buchse gewährt, wobei jede Öffnung 27 in der Mitte eines Ansatzes 28 ausgebildet ist, der den Kopf einer solchen Schraube umgibt.
  • Zwischen den Vorwölbungen 25, das heißt an jeder der beiden Stellen, an denen die Schiene 3 eine Reihe automatischer Anschlussklemmen bildet, weist das Gehäuse 2 auf der Seite, die in 1 bis 5 vorne und in 8 bis 10 links erkennbar ist, eine Reihe vorstehender Schnäbel 29 auf, die, wie in 8 ff. zu erkennen ist, jeweils rechtwinklig zu einer Öffnung 30 angeordnet sind, die in der Wand des Gehäuses 2 fluchtend mit einer der Öffnungen 17 der Anschlussschiene 3 ausgebildet ist.
  • Jeder Schnabel 29 begrenzt einen Führungskanal 31, der mit den Öffnungen 30 und 17 solchermaßen fluchtend angeordnet ist, dass der Kanal 31 und die Öffnungen 30 und 17 zusammen einen Gang zum Einführen eines Leiters in eine Schnellanschlussklemme bilden, wobei dieser Einführgang auf die in Querrichtung ausgerichtete Achse 32 zentriert ist.
  • An jeder Stelle, an der die Anschlussschiene 3 eine Reihe von Schnellanschlussklemmen bildet, weist das Gehäuse 2 ferner in dem Abschnitt seiner Wand mit allgemein L-förmigem Querschnitt, der in 1 hinten und oben und in 6 vorne und oben zu erkennen ist, einen kammförmigen Schlitz 35 auf.
  • Jeder Schlitz 35 weist solchermaßen einen Längssteg 36 und eine Vielzahl von Querstegen 37, hier dreizehn Stück, auf, dass jeder Schlitz 35 zwölf Abschnitte 38 der Wand des Gehäuses 2 bildet, die jeweils durch einen U-förmig ausgebildeten Abschnitt des Schlitzes 35 begrenzt sind.
  • Jeder Abschnitt 38 hat eine Breite, die der Breite der Lamellen 11 des Glieds 4 entspricht. Seine relativ gleichmäßige Dicke ist so, dass er eine flexible, gebogene Lasche bildet.
  • Aus jedem Abschnitt 38 steht innen ein Finger 39 vor, wie insbesondere in 7 zu erkennen ist, wobei jeder Finger 39 eine entsprechende Öffnung 18 des Glieds 5 durchquert und sein freies Ende der Nase 12 einer entsprechenden Lamelle 11 gegenüberliegt, wie in 8 und 9 dargestellt.
  • Die Finger 39 weisen jeweils solche Abmessungen auf, dass sie relativ starr sind.
  • Jeder Abschnitt 38 weist entgegengesetzt zum Finger 39, das heißt außen, ein Innenprofil 40 auf, das die flache Klinge eines herkömmlichen Schraubendrehers für Elektriker aufzunehmen vermag.
  • Im Folgenden wird nun erläutert, wie ein Leiter, etwa der Leiter 45 (10), und insbesondere dessen blankes Ende in einer der automatischen Anschlussklemmen platziert wird, wobei dieser Leiter vom Typ eines starren Leiters ist.
  • Dieses Ende wird in das Klemmbrett 1 in Querrichtung durch einen der Schnäbel 29 gesteckt, durchquert die entsprechenden Öffnungen 30 und 17, trifft anschließend auf die Zunge 13 der entsprechenden Lamelle 11 und veranlasst diese, sich derart zum Flügel 6 umzubiegen, dass sich das Ende des Leiters zwischen die Zunge 13 dieser Lamelle und den Flügel 14 des Glieds 5 schieben lässt, wobei sich die Einschubbewegung des Leiters 45 zum Beispiel soweit fortsetzt, bis das Ende des Leiters an der der Öffnung 30 entgegengesetzten Wand des Gehäuses 2 zum Anschlag kommt, wie in 10 dargestellt.
  • Die rechtwinklig zur Öffnung 17 und gegenüber der Zunge 13 angeordnete Innenfläche des Flügels 14 bildet einen Sitz 46 für den Leiter 45, an dem er von der Lamelle 11 gehalten wird, die ihn gegen den Sitz 46 drückt, wobei der Bereich, durch den die Lamelle 11 mit dem Leiter 45 in Kontakt ist, vom Ende der Zunge 13 gebildet wird.
  • Es ist festzustellen, dass das bezüglich der Zunge 13 seitlich angeordnete Ende jedes Fingers 39 dem Leiter 45 eine gewisse Führung bietet, wenn dieser in die automatische Anschlussklemme eingesteckt wird.
  • Neigt ein Leiter, etwa der Leiter 45, nachdem er in einer automatischen Anschlussklemme platziert wurde, wie in 10 dargestellt, dazu, aus dem Klemmbrett 1 herausgezogen zu werden, das heißt wenn er einer Kraft ausgesetzt ist, die zu der Seite gerichtet ist, die sich in 10 links befindet, so tendiert dieser Leiter dazu, die Lamelle 11 mit sich zu ziehen, die sich dagegenstemmt und ihn somit gegen den Sitz 46 drückt, wodurch das Herausziehen des Leiters verhindert wird.
  • Es ist dennoch möglich, den Leiter dank der von dem Wandabschnitt 38 und dem Finger 39 gebildeten Taste herauszuziehen, indem auf diese Taste ein nach innen gerichteter Druck ausgeübt wird, zum Beispiel mithilfe eines Schraubendrehers für Elektriker, dessen Klinge in das Innenprofil 40 eingeführt wird, wobei dieser Druck dazu führt, dass der Abschnitt 38 solchermaßen gebogen wird, dass der Finger 39 über die Nase 12 die Lamelle 11 zum Flügel 6 drückt, das heißt vom Sitz 46 weg, bis das Ende der Zunge 13 nicht mehr mit dem Leiter 45 in Kontakt ist, wie in 11 dargestellt, so dass der Leiter 45 aus der automatischen Anschlussklemme, in die er eingeführt ist, herausgezogen werden kann.
  • Ebenso ist es im Übrigen möglich, wenn ein biegsamer Leiter an das Klemmbrett 1 angeschlossen werden soll, dessen blankes Ende in eine automatische Anschlussklemme einzuführen und gleichzeitig auf die vom Abschnitt 38 und dem entsprechenden Finger 39 gebildete Taste zu drücken, um die Zunge 13 vom Sitz 46 zu entfernen, damit sich das blanke Ende dazwischen schieben kann.
  • Wie oben erwähnt, gibt es einige minimale Ausführungsunterschiede zwischen dem in 1 bis 3 bzw. 8 und dem in den übrigen Figuren dargestellten Klemmbrett.
  • Während bei dem in 3 dargestellten starren Glied 5 die Öffnungen 18 Aussparungen sind, die in den Abschnitt des Flügels 14 münden, sind insbesondere die in
  • 4 dargestellten Öffnungen 18 auf der Seite des Abschnitts des Flügels 14 geschlossen (es handelt sich um längliche Löcher). Dies wirkt sich günstig auf die Steifigkeit des Glieds 5 in Höhe der Sitze 46 aus.
  • Was das Gehäuse 2 anbetrifft, so ist dieses in beiden Fällen durch einen Korpus 50, dem die Vorwölbungen 25 und die Schnäbel 29 zugehörig sind, und durch einen Deckel 51, dem die Ansätze 28 und die jeweils durch einen Abschnitt 38 und einen Finger 39 gebildeten Tasten zugehörig sind, gebildet, die Anschlussbereiche zwischen dem Korpus 50 und dem Deckel 51 sind jedoch an verschiedenen Stellen angeordnet, wie beim Vergleich von 8 und 9 zu erkennen ist.
  • Um den Korpus 50 und den Deckel 51 durch Einrasten zu verbinden, sind in beiden Fällen Rasthaken 52, mit denen der Deckel in Höhe der Ansätze 28 versehen ist, und am Korpus 50 ein Bügel 53 zur Aufnahme jedes Rasthakens 52 vorgesehen, jedoch in unterschiedlicher Ausbildung.
  • Um dem Benutzer die Identifizierung des Abschnitts 38 und des Schnabels 29, die einander entsprechen, zu erleichtern, ist bei dem insbesondere in 5 bis 7 dargestellten Gehäuse 2 eine Markierungsnut 54 vorgesehen, die sich von einem zum anderen erstreckt.
  • Allgemein gilt das in 4 bis 7 und 9 bis 11 dargestellte Verteilerklemmbrett heute als die beste Ausführungsform.
  • Bei nicht dargestellten Varianten des Anschlussklemmbretts 1 unterscheiden sich Anzahl und Lage der Klemmen mit beweglicher Buchse oder aber es ist gar keine Klemme mit beweglicher Buchse vorhanden; die Klemmen mit beweglicher Buchse sind durch einen anderen Schraubklemmentyp ersetzt; Anzahl und Lage der automatischen Anschlussklemmen sind unterschiedlich, wobei zum Beispiel bestimmte automatische Anschlussklemmen nicht mit einer Entriegelungstaste versehen sind, die durch einen Abschnitt des Isolierstoffgehäuses, etwa den Abschnitt 38, und durch einen auf der Innenseite vorstehenden Finger, etwa den Finger 39, gebildet ist, während andere automatische Anschlussklemmen, oder auch nur eine, mit einer solchen Taste versehen sind.
  • Bei weiteren nicht dargestellten Varianten sind die Klemmen mit beweglicher Buchse und/oder das Isolierstoffgehäuse anders angeordnet, zum Beispiel ist die Einführöffnung wie etwa 30 an dem Gehäuse an einer anderen Stelle als auf der Seite des freien Endes des Wandabschnitts wie etwa 38 angeordnet oder das freie Ende des Wandabschnitts wie etwa 38 und der Wandabschnitt, in dem die Einführöffnung wie etwa 30 ausgebildet ist, bilden keinen rechten Winkel miteinander; die Wand, die eher einen U-förmig ausgebildeten Schlitz als einen allgemein L-förmigen Querschnitt aufweist, weist eine andere, zum Beispiel vollkommen flache Form auf; und/oder es ist eine andere Unterteilung zwischen dem Korpus und dem Deckel vorgesehen, wobei zum Beispiel der Schlitz, der die Wandabschnitte wie etwa 38 begrenzt, und die Einführöffnungen wie etwa 30 in ein- und demselben Element und nicht in verschiedenen Elementen angeordnet sind.
  • Bei weiteren nicht dargestellten Varianten ist das erfindungsgemäße Gerät kein Verteilerklemmbrett, sondern ein anderes elektrisches Gerät, zum Beispiel ein Schalter, eine Steckdose oder eine Lampe, die mit wenigstens einer Schnellanschlussklemme des gleichen Typs wie die Klemmen des Verteilerklemmbretts 1 versehen sind.
  • Zahlreiche weitere Varianten sind je nach den Gegebenheiten möglich, wobei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen sei, dass sich die Erfindung nicht auf die beschriebenen und dargestellten Beispiele beschränkt.

Claims (22)

  1. Elektrisches Gerät mit einem Isolierstoffgehäuse (2) und einer automatischen Anschlussklemme (11, 46), die in dem Gehäuse (2) angeordnet ist, das eine Öffnung (30) zum Einführen eines elektrischen Leiters (45) in einer vorbestimmten Richtung aufweist, wobei die Klemme durch ein starres Glied (5) und ein flexibles Glied (4) gebildet ist, wobei das starre Glied (5) einen Sitz (46) in Höhe der Einführöffnung (30) aufweist, wobei das flexible Glied (4) eine elastische Lamelle (11) mit einer Stirnkante gegenüber dem Sitz (46) umfasst, wobei die elastische Lamelle (11) sich zu verformen vermag, damit sich der Leiter (45), wenn dieser durch die Einführöffnung (30) in das Gehäuse (2) eingeführt wird, zwischen den Sitz (45) und die Stirnkante der Lamelle (11) schieben lässt, und damit der Leiter (45), wenn auf diesen danach zum Herausziehen aus dem Gehäuse (2) eingewirkt wird, zwischen den Sitz (46) und die Stirnkante der Lamelle (11) geklemmt ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Wand des Gehäuses (2) einen U-förmig ausgebildeten Schlitz (36, 37) aufweist, der in der Einführrichtung ausgerichtet ist, während ein starrer Finger (39) innen aus dem Abschnitt (38) der durch den Schlitz (36, 37) begrenzten Wand des Gehäuses (2) vorsteht, wobei das freie Ende des Fingers (39) gegenüber der Lamelle (11) liegt, wobei sich der Wandabschnitt (38) biegen lässt, um den Finger (39) zum Wegdrücken der Lamelle (11) zu veranlassen, damit deren Stirnkante vom Sitz (46) solchermaßen entfernt wird, dass der in der Klemme (11, 46) befindliche Leiter (45) daraus herausgezogen werden kann.
  2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die einen U-förmig ausgebildeten Schlitz (36, 37) aufweisende Wand des Gehäuses (2) eine relativ gleichmäßige Dicke hat.
  3. Gerät nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die einen U-förmig ausgebildeten Schlitz (36, 37) aufweisende Wand des Gehäuses (2) einen allgemein L-förmigen Querschnitt hat.
  4. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die einen U-förmig ausgebildeten Schlitz (36, 37) aufweisende Wand des Gehäuses (2) Teil eines Deckels (51) ist, den das Gehäuse (2) umfasst.
  5. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der durch den U-förmig ausgebildeten Schlitz (36, 37) begrenzte Wandabschnitt (38) außen an seinem freien Ende ein Innenprofil (40) aufweist, das die Klinge eines Schraubendrehers aufzunehmen vermag.
  6. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Einführöffnung (30) auf dem Gehäuse (2) in der Nähe des freien Endes des durch den U-förmig ausgebildeten Schlitz (36, 37) begrenzten Wandabschnitts (38) angeordnet ist.
  7. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende des durch den U-förmig ausgebildeten Schlitz (36, 37) begrenzten Wandabschnitts (38) und das Wandstück des Gehäuses (2), in dem die Einführöffnung (30) ausgebildet ist, miteinander einen rechten Winkel bilden.
  8. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) rechtwinklig zu der Einführöffnung (30) einen Schnabel (29) aufweist, wobei der Schnabel (29) einen Führungskanal (31) begrenzt, der mit der Einführöffnung (30) fluchtend angeordnet ist.
  9. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Einführöffnung (30) in einem Korpus (50) ausgebildet ist, der das Gehäuse (2) umfasst.
  10. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) durch einen Korpus (50) und durch einen Deckel (51) gebildet ist, die durch Rastmittel (52, 53) miteinander verbunden sind.
  11. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die elastische Lamelle (11) der automatischen Anschlussklemme ein freies Ende aufweist, das in eine Zunge (13), der die Stirnkante zugehörig ist, und in eine umgebogene Nase (12) geteilt ist, die bezüglich der Zunge (13) seitlich angeordnet ist.
  12. Gerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das flexible Glied (4) einen V-förmigen Querschnitt hat, mit der elastischen Lamelle (11), die einem ersten Flügel (7) des flexiblen Glieds (4) zugehörig ist, und mit der Nase (12), die bezüglich der allgemeinen Ebene der elastische Lamelle (11) an der Seite vorsteht, die dem zweiten Flügel (6) gegenüber liegt.
  13. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das starre Glied (5) ein U-förmiges Profil hat, mit einem ersten Flügel (14) und einem zweiten Flügel (16), die einander gegenüberliegen, während ein dritter Flügel (15) zwischen dem ersten Flügel (14) und dem zweiten Flügel (16) angeordnet ist, wobei das eine Längsende des dritten Flügels (15) mit einem der Längsenden des ersten Flügels (14) verbunden ist und das andere Längsende des dritten Flügels (15) mit einem der Längsenden des zweiten Flügels (16) verbunden ist.
  14. Gerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das starre Glied (5) zum Einstecken eines Leiters (45) in die Schnellanschlussklemme (11, 46) eine Öffnung (17) aufweist, die an der Verbindungsstelle zwischen dem ersten Flügel (14) und dem dritten Flügel (15) angeordnet ist und bündig mit der Innenseite des ersten Flügels (14) mündet, wobei die Innenseite den Sitz (46) bildet.
  15. Gerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das starre Glied (5) in dem ersten Flügel (14) eine Öffnung (18) zum Hindurchführen des starren Fingers (39) aufweist, die bezüglich der Einstecköffnung (17) versetzt ist, während die elastische Lamelle (11) in eine Zunge (13), der die Stirnkante zugehörig ist, und in eine umgebogene Nase (12) geteilt ist, die bezüglich der Zunge (13) seitlich angeordnet ist, wobei die Zunge gegenüber der Einstecköffnung (17) des starren Glieds (5) und die Nase (12) gegenüber der Durchlassöffnung (18) liegt, wobei der starre Finger (39) zwischen der Nase (12) und dem Abschnitt (38) der Gehäusewand angeordnet ist, der durch einen U-förmig ausgebildeten Schlitz (36, 37) begrenzt ist.
  16. Gerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchlassöffnung (18) ein längliches Loch ist.
  17. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Reihe gleicher, nebeneinander angeordneter automatischer Anschlussklemmen (11, 46) umfasst, wobei das flexible Glied (4) eine Vielzahl gleicher elastischer Lamellen (11) aufweist, während das starre Glied (5) eine Vielzahl gleicher Sitze (46) aufweist, wobei das flexible (4) und das starre (5) Glied zusammen eine Anschlussschiene (3) bilden, die in dem Gehäuse (2) angeordnet ist.
  18. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Reihe gleicher, nebeneinander angeordneter automatischer Anschlussklemmen (11, 46) umfasst, für die das Gehäuse (2) für jede von ihnen einen starren Finger (39) und einen durch einen U-förmig ausgebildeten Schlitz begrenzten Wandabschnitt (38) umfasst, wobei jeder U-förmige Schlitz Teil eines allgemein kammartigen Schlitzes (35) ist.
  19. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass es ein Verteilerklemmbrett bildet, mit einer Reihe gleicher automatischer Anschlussklemmen (11, 46) und wenigstens einer Schraubklemme (21) für einen Leiter, der einen größeren Querschnitt hat als die zur Aufnahme in den automatischen Anschlussklemmen (11, 46) vorgesehenen Leiter.
  20. Gerät nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) an der Stelle einer jeden Schraubklemme (21) eine Vorwölbung (25) aufweist.
  21. Gerät nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmbrett zwei Reihen Schnellanschlussklemmen (11, 46) aufweist, die auf beiden Seiten eines Mittelstücks angeordnet sind, mit einer Schraubklemme (21) im Mittelstück.
  22. Gerät nach einem der Ansprüche 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmbrett an jedem Ende eine Schraubklemme (21) aufweist.
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