DE10005724A1 - Metallisches Bauteil mit einer Öffnung und Verfahren zur Herstellung einer Öffnung an einem metallischen Bauteil - Google Patents
Metallisches Bauteil mit einer Öffnung und Verfahren zur Herstellung einer Öffnung an einem metallischen BauteilInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein metallisches Bauteil (1), insbesondere ein Blech oder Hohlprofil (2), mit einer Öffnung (6). Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung einer Öffnung (6) an einem metallischen Bauteil (1), insbesondere einem Blech oder einem Hohlprofil (2). Die Aufgabe, ein metallisches Bauteil mit einer Befestigungseinrichtung und ein Verfahren zur Herstellung eines metallischen Bauteils mit einer Befestigungseinrichtung zur Verfügung zu stellen, das bei geringen Herstellkosten im Bedarfsfall auf einfache Weise eine Nutzung der Öffnung ermöglicht, wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Bauteil (1) mit einem offenen Konturschnitt (3) versehen ist, der mittels eines Steges (5) mit dem Bauteil (1) verbunden ist, wobei durch Umbiegen des von dem Konturschnitt (3) umschlossenen Bereichs (4) um den Steg (5) die Öffnung (6) am Bauteil (1) entsteht. In die Öffnung (6) ist beispielsweise eine Befestigungseinrichtung (7) einsetzbar.
Description
Die Erfindung betrifft ein metallisches Bauteil, insbesondere ein Blech oder ein
Hohlprofil, mit einer Öffnung. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur
Herstellung einer Öffnung an einem metallischen Bauteil, insbesondere einem Blech
oder einem Hohlprofil.
Als Hohlprofile ausgebildete metallische Bauteile werden in Fahrzeugen oder
Arbeitsmaschinen, beispielsweise Flurförderzeugen, verwendet, beispielsweise als
Holme einer Kabine oder eines Fahrerschutzdaches. Die Öffnungen in den
Hohlprofilen werden hierbei zur Durchführung eines Kabels oder eines Kabelstrangs
sowie zur Aufnahme einer Befestigungseinrichtung verwendet, mittels der die
Befestigung eines weiteres Bauelements an dem Bauteil ermöglicht wird.
Derartige metallische Bauteile, beispielsweise als Bleche oder als Rohre ausgebildete
Hohlprofile, weisen eine geringe Dicke oder Wandstärke auf, wodurch am Bauteil
selbst keine Befestigungseinrichtung, beispielsweise eine Gewindebohrung,
ausgebildet werden kann.
Bei als Holmen eines Fahrerschutzdaches oder einer Kabine für ein Flurförderzeug
verwendeten Hohlprofile bilden die mit den Befestigungseinrichtungen versehenen
Öffnungen Befestigungspunkte für Sonderausrüstungen, beispielsweise Türen, Spiegel
oder Beleuchtungseinrichtungen. Die weiteren Öffnungen werden als
Kabeldurchführungen für die Sonderausrüstungen, beispielsweise der
Beleuchtungseinrichtung, verwendet. Der Anteil der Arbeitsmaschinen, die mit
Sonderausrüstungen versehen sind und an denen somit die Öffnungen sowie die
Befestigungseinrichtungen erforderlich sind, ist in Regel gering.
Es sind dünnwandige metallische Bleche oder Hohlprofile bekannt, bei denen als
Befestigungseinrichtungen Schweißmuttern gesetzt werden. Mit Schweißmuttern
versehene Bauteile weisen jedoch hohe Herstellkosten auf. Insbesondere bei einer
Verwendung eines mit einer Schweißmutter versehenen Hohlprofils bei einem
Fahrzeug oder einer Arbeitsmaschinen, wobei an den Befestigungseinrichtungen
Sonderausrüstungen befestigt werden, ergeben sich hohe Herstellkosten für die
Befestigungseinrichtungen der Sonderausrüstung, da die Schweißmuttern an allen
Hohlprofilen und somit bei allen Fahrzeugen bzw. Arbeitsmaschinen gesetzt werden
müssen, obwohl nur bei einem geringen Anteil der Hohlprofile und somit der
Fahrzeuge bzw. Arbeitsmaschinen die Schweißmuttern zur Befestigung der
Sonderausrüstungen erforderlich sind.
Zudem ist es bekannt, an als Hohlprofilen ausgebildeten Bauteilen
Befestigungseinrichtungen durch Fließbohren und anschließendes Gewindeformen
herzustellen. Derartig hergestellte Befestigungseinrichtungen weisen jedoch einen
hohen Herstellaufwand auf, insbesondere bei der Verwendung der Hohlprofile in
Fahrzeugen bzw. Arbeitsmaschinen, wenn die Fließbohrungen nur im Bedarfsfall bei
bereits lackierten oder teilmontierten Fahrzeugen bzw. Arbeitsmaschinen hergestellt
werden.
Bei als Blechen ausgebildeten Bauteilen ist es bekannt, durch ein Stanzverfahren eine
Öffnung herzustellen, durch die beispielsweise ein Kabel hindurchgeführt oder in die
ein Gewindeeinsatz eingesetzt werden kann. Bei Hohlprofilen ist bei einem derartigen
Verfahren jedoch nachteilig, daß der beim Stanzen aus dem Hohlprofil ausgestanzte
Blechabschnitt in den Innenraum des Hohlprofils fällt und somit durch Klappern eine
Geräuschquelle bildet.
Bei dünnwandigen Blechen oder Hohlprofilen ist es zudem bekannt, Öffnungen
beispielsweise durch Bohren herzustellen.
Bei der Verwendung von Hohlprofilen mit durch Stanzen oder Bohren hergestellten
Öffnungen als Holme eines Fahrerschutzdaches oder einer Kabine eines Fahrzeugs
ergibt sich jedoch, daß auch wenn die Öffnung nicht erforderlich sind, da keine Kabel
oder Befestigungseinrichtungen am Hohlprofil erforderlich sind, die Öffnungen
vorhanden sind. Bei durch Stanzen oder Bohren hergestellten Öffnungen an einem
Hohlprofil ergibt sich somit das Erfordernis, daß die Öffnung, sofern keine
Befestigungseinrichtung eingesetzt wird oder die Öffnung nicht als Kabeldurchführung
verwendet wird, durch Verschlußstopfen oder Verschlußkappen verschlossen werden
muß, um beispielsweise bei als Holmen einer Kabine oder eines Fahrerschutzdaches
verwendeten Hohlprofilen eine Verletzungsgefahr für die Bedienperson
auszuschließen. Durch das Verschließen der Öffnung ergibt sich ein zusätzlicher
Herstell- und Montageaufwand, wodurch derartige durch Stanzen oder Bohren
hergestellte Öffnungen hohe Herstellkosten verursachen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein metallisches Bauteil mit einer Öffnung
und ein Verfahren zur Herstellung eines metallischen Bauteils mit einer Öffnung zur
Verfügung zu stellen, das bei geringen Herstellkosten im Bedarfsfall auf einfache
Weise eine Nutzung der Öffnung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Bauteils erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das
Bauteil mit einem Konturschnitt versehen ist, der mittels eines Steges mit dem Bauteil
verbunden ist, wobei durch Umbiegen des von dem Konturschnitt umschlossenen
Bereichs um den Steg eine Öffnung am Bauteil entsteht.
Hinsichtlich eines Verfahrens zur Herstellung einer Öffnung an einem metallischen
Bauteil, insbesondere einem Blech oder einem Hohlprofil, wird diese Aufgabe
erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an dem Bauteil ein offener Konturschnitt erzeugt
wird, der einen Bereich umschließt, der mittels eines Steges mit dem Bauteil in
Verbindung steht, wobei im Bedarfsfall durch Umbiegen des von dem Konturschnitt
umschlossenen Bereichs um den Steg eine Öffnung gebildet wird.
Erfindungsgemäß wird am Bauteil ein offener und somit ein in sich nicht geschlossener
Konturschnitt erzeugt, der mittels des Steges mit dem restlichen Bauteil verbunden
bleibt. Sofern am Bauteil keine Öffnung erforderlich ist, ist am Bauteil lediglich der
Konturschnitt vorhanden, wodurch das Bauteil optisch geschlossen erscheint und somit
am Bauteil keine Öffnung gebildet ist, die verschlossen werden muß. Im Bedarfsfall,
d. h. wenn die Öffnung an dem Bauteil zur Durchführung eines Kabels oder für eine
Befestigungseinrichtung erforderlich ist, kann durch einfaches Umbiegen,
beispielsweise mittels eines Dorns, des von dem Konturschnitt umschlossenen
Bereichs um den Steg die Öffnung im Bauteil gebildet werden. Bei einem Hohlprofil
ergibt sich hierbei weiterhin als Vorteil, daß im umgebogenen Zustand der von dem
Konturschnitt umschlossene Bereich mit dem restlichen Hohlprofil verbunden ist,
wodurch ein Klappern loser Teile im Innenraum des Hohlprofils verhindert wird.
Die durch Umbiegen um den Steg gebildete Öffnung kann somit als Durchführung für
ein Kabel oder einen Kabelstrang verwendet werden. Sofern am Bauteil ein
Befestigungspunkt für ein weiteres Bauelement erforderlich ist, ergibt sich für den
Befestigungspunkt ein geringer Herstellaufwand, da in die Öffnung eine
Befestigungseinrichtung einsetzbar ist. Im Bedarfsfall, d. h. wenn die
Befestigungseinrichtung an dem Bauteil zur Befestigung des Bauelements ausgebildet
werden muß, kann somit durch einfaches Umbiegen, beispielsweise mittels eines
Dorns, des von dem Konturschnitt umschlossenen Bereichs um den Steg eine Öffnung
im Bauteil gebildet werden, in die eine Befestigungseinrichtung eingesetzt wird. Die
Befestigungseinrichtung, die die Hauptkosten für die Funktion des
Befestigungspunktes an dem Bauteil bildet, kann somit bei Bedarf durch einfaches
Umbiegen des von dem Konturschnitt umschlossenen Bereichs in dem Blech oder dem
Hohlprofil eingesetzt werden.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die
Befestigungseinrichtung als Gewindeeinsatz ausgebildet. Mit einem Gewindeeinsatz
kann auf einfache Weise eine Befestigungseinrichtung an einem als Blech oder
Hohlprofil ausgebildeten Bauteil hergestellt werden.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß der Gewindeeinsatz als
Käfigmutter ausgebildet ist. Eine Käfigmutter stellt einen billigen und leicht zu
montierenden Gewindeeinsatz dar.
Zudem ist es möglich, einen als Nietmutter, beispielsweise als Blindnietmutter,
ausgebildeten Gewindeeinsatz in die Öffnung einzusetzen, wodurch auf einfache
Weise im Bedarfsfall ein Befestigungspunkt gebildet werden kann.
Zweckmäßigerweise ist der Gewindeeinsatz mit Mitteln zur radialen und axialen
Befestigung in der Öffnung des Bauteils versehen. Mit als Krallen oder einem
Bajonettverschluß ausgebildeten Mittel zur radialen und axialen Befestigung ist es auf
einfache Weise möglich, beispielsweise eine Käfigmutter in der nach dem Umbiegen
des Bereichs, der von dem Konturschnitt umschlossen ist, gebildeten Öffnung zu
befestigen.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der
Konturschnitt durch ein Laserschneidverfahren herstellbar. Der Konturschnitt kann
ebenfalls durch ein Plasmaschneidverfahren oder ein Wasserstrahlschneidverfahren
hergestellt werden. Durch ein derartiges Schneidverfahren ist es auf einfache Weise
möglich, einen offenen und beliebig geformten Konturschnitt am Bauteil zu erzeugen,
bei dem der von dem Konturschnitt umschlossene Bereich mittels eines Stegs mit dem
restlichen Bauteil verbunden bleibt. Sofern in die Öffnung eine Befestigungseinrichtung
eingesetzt werden soll, kann durch derartige Schneidverfahren ein auf die
Befestigungseinrichtung angepaßter Verlauf des Konturschnitts auf einfache Weise
erzeugt werden. Zudem kann bei derartigen Schneidverfahren eine geringe
Schnittbreite des Konturschnitts von ca. 0,2 mm erzeugt werden, wodurch erzielt wird,
daß das Blech oder das Hohlprofil optisch geschlossen erscheint.
Besondere Vorteile ergeben sich bei der Verwendung eines Bauteils, insbesondere
eines Hohlprofils, bei einem Fahrzeug, insbesondere einem Flurförderzeug. Ein
Hohlprofil, das beispielsweise als Holm eines Fahrerschutzdaches oder einer Kabine
verwendet wird, wird gemäß der Erfindung mit offenen Konturschnitten versehen, um
an diesen Stellen im Bedarfsfall Durchführungen für Kabel oder
Befestigungseinrichtungen für Sonderausrüstungen herstellen zu können. Bei
Flurförderzeugen, die nicht mit den Sonderausrüstungen versehen sind, erscheint das
Hohlprofil durch die geringe Schnittbreite des mittels eines Laserschneidverfahrens,
Plasmaschneidverfahrens oder Wasserstrahlschneidverfahrens hergestellten
Konturschnitts optisch geschlossen. Bei Flurförderzeugen, die mit Sonderausrüstungen
versehen werden, kann durch einfaches Umbiegen des von dem Konturschnitt
umfaßten Bereichs um den Steg zu jedem Zeitpunkt des Montagefortschritts des
Flurförderzeugs eine Öffnung gebildet werden, die als Kabeldurchführung genutzt
werden kann oder in die beispielsweise eine als Käfigmutter ausgebildete
Befestigungseinrichtung, die die Hauptkosten für die Funktion des
Befestigungspunktes bildet, eingesetzt werden kann. Die für die Sonderausrüstungen
erforderlichen Befestigungseinrichtungen und Kabeldurchführungen können somit auf
einfache Weise und bei geringen Herstellkosten an dem Hohlprofil ausgebildet werden.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand des in den
schematischen Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Hierbei zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein als Hohlprofil ausgebildetes erfindungsgemäßes
Bauteil mit einem Konturschnitt,
Fig. 2 einen Querschnitt des Hohlprofils gemäß der Linie A-A in Fig. 1,
Fig. 3 einen Querschnitt des Hohlprofils gemäß der Linie A-A in Fig. 1 mit
umgebogenem Konturschnitt,
Fig. 4 einen Querschnitt des Hohlprofils gemäß der Linie A-A in Fig. 1 mit
eingesetzter Befestigungseinrichtung und
Fig. 5 eine Draufsicht des Hohlprofils mit eingesetzter Befestigungseinrichtung.
In der Fig. 1 und der Fig. 2 ist ein beispielsweise als Hohlprofil 2 ausgebildetes
Bauteil 1 gezeigt. Das Hohlprofil 2 ist als Rohr ausgebildet und mit einem Konturschnitt
3 versehen. Der Konturschnitt 3 ist offen, d. h. die von dem Konturschnitt 3 umfaßte
Kontur ist nicht geschlossen, wodurch der von dem Konturschnitt 3 umschlossene
Bereich 4 des Hohlprofils 2 mittels eines schmalen Steges 5 mit dem restlichen
Hohlprofil 2 in Verbindung steht. Die Schnittbreite s des beispielsweise durch ein
Laserschneidverfahren hergestellten Konturschnitts 3 beträgt ca. 0,2 mm, wodurch das
Hohlprofil 2 nach Ausbilden des Konturschnitts 3 optisch geschlossen erscheint. Die
Fig. 1 und 2 zeigen das Hohlprofil 2 nach der Herstellung des Konturschnitts 3. Der
Konturschnitt 3 kann einen beliebigen Verlauf aufweisen.
Der von dem Konturschnitt 3 umschlossene Bereich 4 des Hohlprofils 2 kann im
Bedarfsfall, d. h. wenn eine Öffnung zur Durchführung eines Kabels oder eine Öffnung
zur Aufnahme einer einen Befestigungspunkt zur Befestigung eines Bauelements
bildenden Befestigungseinrichtung am Hohlprofil 2 erforderlich ist, um den Steg 5,
beispielsweise in Richtung des Innenraums des Hohlprofils 2, umgebogen werden. In
der Fig. 3 ist das Hohlprofil 1 nach Umbiegen des Bereichs 4 um den Steg 5
dargestellt. Der Bereich 4 ist am Steg 5 mit dem Hohlprofil 2 verbunden und ragt in den
Innenraum des Hohlprofils 2. In dem Hohlprofil 1 entsteht somit eine von dem
Konturschnitt 3 gebildete Öffnung 6.
In die Öffnung 6 kann eine als Gewindeeinsatz 8 ausgebildete Befestigungseinrichtung
7, beispielsweise eine Käfigmutter, eingesetzt werden. In der Fig. 4 ist das Hohlprofil
2 mit eingesetztem Gewindeeinsatz 8 dargestellt. Der als Käfigmutter ausgebildete
Gewindeeinsatz 8 kann hierbei mit als Krallen oder einem Bajonettverschluß
ausgebildeten Mitteln 9 zur radialen und axialen Befestigung versehen sein, so daß auf
einfache Weise eine axiale und radiale Sicherung des Gewindeeinsatzes 8 in der von
dem Konturschnitt 3 nach Umbiegen des Bereichs 4 gebildeten Öffnung 6 ermöglicht
wird.
Der Konturschnitt 3 kann beliebige Gestalt haben. Sofern in die Öffnung 6 eine als
Nietmutter ausgebildete Befestigungseinrichtung eingesetzt werden soll, kann der
Konturschnitt als Sechs-Kant-Kontur ausgebildet werden, wobei der Konturschnitt nicht
geschlossen ist und somit ein Steg vorhanden bleibt, mit dem der von dem
Konturschnitt umschlossene Bereich mit dem Hohlprofil verbunden bleibt.
Claims (16)
1. Metallisches Bauteil, insbesondere Blech oder Hohlprofil, mit einer Öffnung,
dadurch gekennzeichnet, daß das Bauteil (1) mit einem Konturschnitt (3)
versehen ist, der mittels eines Steges (5) mit dem Bauteil (1) verbunden ist, wobei
durch Umbiegen des von dem Konturschnitt (3) umschlossenen Bereichs (4) um
den Steg (5) die Öffnung (6) am Bauteil (1) entsteht.
2. Metallisches Bauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in die
Öffnung (6) eine Befestigungseinrichtung (7) zur Befestigung eines Bauelements
an dem Bauteil einsetzbar ist.
3. Metallisches Bauteil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Befestigungseinrichtung (7) als Gewindeeinsatz (8) ausgebildet ist.
4. Metallisches Bauteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Gewindeeinsatz (8) als Käfigmutter ausgebildet ist.
5. Metallisches Bauteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Gewindeeinsatz (8) als Nietmutter ausgebildet ist.
6. Metallisches Bauteil nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gewindeeinsatz (8) mit Mitteln (9) zur radialen und axialen Befestigung in
der Öffnung (6) des Bauteils (1) versehen ist.
7. Metallisches Bauteils nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Konturschnitt (3) durch ein Laserschneidverfahren herstellbar ist.
8. Metallisches Bauteils nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Konturschnitt (3) durch ein Plasmaschneidverfahren herstellbar ist.
9. Metallisches Bauteils nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Konturschnitt (3) durch ein Wasserstrahlschneidverfahren herstellbar ist.
10. Verwendung eines Bauteils, insbesondere eines Hohlprofils, nach einem der
Ansprüche 1 bis 9 in einem Fahrzeug, insbesondere einem Flurförderzeug.
11. Verfahren zur Herstellung einer Öffnung an einem metallischen Bauteil,
insbesondere einem Blech oder einem Hohlprofil, dadurch gekennzeichnet, daß
an dem Bauteil (1) ein offener Konturschnitt (3) erzeugt wird, der einen Bereich (4)
umschließt, der mittels eines Steges (5) mit dem Bauteil (1) in Verbindung steht,
wobei im Bedarfsfall durch Umbiegen des von dem Konturschnitt (3)
umschlossenen Bereichs (4) um den Steg (5) die Öffnung (6) gebildet wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß in die durch
Umbiegen um den Steg (5) entstehende Öffnung (6) eine Befestigungseinrichtung
(7) eingesetzt wird.
13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der
Konturschnitt (3) durch ein Laserschneidverfahren hergestellt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der
Konturschnitt (3) durch ein Plasmaschneidverfahren hergestellt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der
Konturschnitt (3) durch ein Wasserstrahlschneidverfahren hergestellt wird.
16. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der von dem
Konturschnitt (3) umschlossene Bereich (4) mittels eines Dorns um den Steg (5)
gebogen wird.
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| DE2000105724 DE10005724A1 (de) | 2000-02-09 | 2000-02-09 | Metallisches Bauteil mit einer Öffnung und Verfahren zur Herstellung einer Öffnung an einem metallischen Bauteil |
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Country Status (1)
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| DE (1) | DE10005724A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102013203958A1 (de) | 2013-03-08 | 2014-09-11 | GARANT Productions GmbH | Lochplatte |
| EP3414125B1 (de) | 2016-02-09 | 2020-10-14 | Crown Equipment Corporation | Montageschienenanordnung für ein materialhandhabungsfahrzeug |
-
2000
- 2000-02-09 DE DE2000105724 patent/DE10005724A1/de not_active Withdrawn
Cited By (3)
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| DE102013203958A1 (de) | 2013-03-08 | 2014-09-11 | GARANT Productions GmbH | Lochplatte |
| EP3414125B1 (de) | 2016-02-09 | 2020-10-14 | Crown Equipment Corporation | Montageschienenanordnung für ein materialhandhabungsfahrzeug |
| EP3414125B2 (de) † | 2016-02-09 | 2024-02-07 | Crown Equipment Corporation | Montageschienenanordnung für ein materialhandhabungsfahrzeug |
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