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Die Erfindung betrifft eine Lochplatte mit einer bevorzugt rasterartigen Anordnung einer Vielzahl von gleichartig ausgebildeten Durchbrüchen. Diese Durchbrüche können beispielsweise in einer Lochwand zum Aufhängen von Werkzeugen oder in Betriebseinrichtungen zum Einhängen von Teleskopschienen oder Fachböden vorgesehen sein.
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Aus der
DE 100 05 724 A1 sind sogenannte Käfigmuttern bekannt. Diese Käfigmuttern werden vor allem dann bei Schraubverbindungen eingesetzt, wenn diese nur von einer Seite zugänglich sind. Um die Käfigmuttern in einem Blech zu positionieren und zu fixieren, ist in dem Blech ein speziell gestalteter Durchbruch ausgebildet. Die Käfigmutter wird in diesen Durchbruch eingesetzt und durch Drehen um 90° in der Art eines Bajonettverschlusses in axialer und radialer Richtung gesichert. Ein herkömmlicher Durchbruch für eine Käfigmutter besteht aus einem kreisrunden Loch mit zwei gegenüberliegend angeordneten Aussparungen und ist in der
1 der
DE 100 05 724 A1 dargestellt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lochplatte, bereitzustellen, die verschiedene Anwendungen ermöglicht, sehr belastbar ist und kostengünstig herstellbar ist.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass in der Lochplatte kreuzförmige Durchbrüche ausgebildet sind.
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Solche Durchbrüche können in einem Metallblech bspw. durch Laserschneiden oder Stanzen leicht und sehr kostengünstig hergestellt werden.
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Die erfindungsgemäßen Durchbrüche können aufgrund ihrer speziellen Geometrie wahlweise zum Einhängen oder Einsetzen von Teleskopschienen, Fachböden oder Schubladen oder zum Befestigen eines Bauteils an der Lochplatte durch eine Schraubverbindung genutzt werden. Die erfindungsgemäße Lochplatte ist somit sehr flexibel und vielfältig nutzbar, was durch die bevorzugt rasterförmige Anordnung der Durchbrüche noch unterstützt wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass ein Durchbruch der erfindungsgemäßen Lochplatte aus einem Rechteck mit an zwei gegenüberliegenden Kanten angesetzten Aussparungen gebildet ist. Die Rechtecke sind vorzugsweise in der Lochplatte derart angeordnet, dass sich in einer Einbaulage der Lochplatte horizontale und vertikale Kanten bilden, wobei die Aussparungen bevorzugt an vertikal verlaufende Kanten des Rechtecks angeordnet sind.
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Die horizontal verlaufenden Kanten des Rechtecks sorgen für eine gute Krafteinleitung von den eingehängten oder eingesetzten Einrichtungen (Teleskopschiene, Fachboden, Schublade, ...) und der Lochplatte. Wenn also ein Korpus einer Betriebseinrichtung mit einer oder mehreren erfindungsgemäßen Durchbrüchen, bzw. Lochplatten, ausgestattet ist, können beispielsweise Teleskopschienen und/oder Fachböden leicht und sicher in den erfindungsgemäßen Durchbrüchen eingehängt werden. Somit kann der Korpus in einfacher Weise zu einem Schrank oder Regal mit auf Teleskopschienen laufenden Schubladen und/oder mit Fachböden vervollständigt werden.
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Weiterhin ist vorgesehen, dass das Rechteck des Durchbruchs zum Einhängen einer Lasche ausgebildet ist.
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Dabei ist vorzugsweise eine erste, horizontal verlaufende Kantenlänge des Rechtecks größer als eine Breite der Lasche und eine zweite, vertikal verlaufende Kantenlänge des Rechtecks größer als eine Höhe der Lasche.
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Die Lasche kann dabei Teil der einzuhängenden oder einzusetzenden Einrichtung (z.B. Teleskopschiene und/oder Fachboden) sein, wobei die Lasche z.B. durch Stanzen und Abkanten aus der Einrichtung (z.B. Teleskopschiene und/oder Fachboden) herausgebildet ist. Die Lasche stellt also in vielen Fällen kein separates Bauteil dar.
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Vorzugsweise ist die horizontale Erstreckung des Rechtecks größer als die vertikale Erstreckung. Dadurch wird eine große horizontale Auflagefläche beim Einhängen oder Einsetzen der Einrichtung realisiert. Insbesondere beim Einhängen oder Einsetzen von schweren Lasten kann somit verhindert werden, dass die horizontale Auflagefläche beschädigt wird und verformt wird oder ausreißt.
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Ferner ist vorgesehen, dass der Durchbruch so ausgebildet ist, dass er zur Aufnahme einer Käfigmutter geeignet ist. Die Käfigmutter umfasst einen Käfig sowie eine Mutter mit zwei Vorsprüngen. Die Mutter ist also „balkenförmig“ ausgebildet.
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Weil der erfindungsgemäße Durchbruch zwei an dem bereits beschriebenen Rechteck angesetzte Aussparungen aufweist, kann die balkenförmige Mutter von „vorne“ (d. h. von der zugänglichen Seite) in den Durchbruch eingesetzt und der Drehen um 90° arretiert werden.
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Die Durchbrüche der erfindungsgemäßen Lochplatte sind derart ausgebildet, dass eine Längserstreckung des Durchbruchs in eine erste Richtung (z.B. Länge des Rechtecks mit den beiden Aussparungen) größer ist als eine Gesamtlänge der balkenförmig ausgebildeten Mutter und eine Längserstreckung des Durchbruchs in eine zweite Richtung (z.B. Höhe des Rechtecks) kleiner ist als eine Gesamtlänge der balkenförmig ausgebildeten Mutter.
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Der Käfig der Käfigmutter sollte dabei zumindest in der zweiten Richtung im Wesentlichen passgenau in den Durchbruch eingesetzt werden können.
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Somit kann über die Schraubverbindung mit der Käfigmutter ein beliebiges Bauteil mit der Lochplatte verschraubt werden. Mit Hilfe der Käfigmuttern können auch andere Gegenstände, wie z.B. Aufhängehaken, Aufhängerohre, Scharniere oder Trennwände, an der Lochplatte festgeschraubt werden.
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Da in jedem erfindungsgemäßen Durchbruch je nach Bedarf Laschen sowie Käfigmuttern sicher in der Lochplatte angeordnet werden können, ist diese Lochplatte sehr flexibel in der Anwendung.
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Die Lochplatte kann Teil einer Betriebseinrichtung, insbesondere einer Seitenwand und/oder einer Rückwand eines Korpus, sein. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Lochplatte ein austauschbarer, innerer Bestandteil eines Schrankes oder eines Regals ist.
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Möglich ist auch, dass die Lochplatte Teil einer Lochwand zum Aufhängen von Werkzeugen oder einer Verkaufshilfe ist.
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Die erfindungsgemäße Lochplatte wird bevorzugt aus Blech hergestellt werden, sie kann aber auch aus anderen Materialien hergestellt werden.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen, jeweils in schematischer Form:
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1 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Lochplatte in Form einer inneren Seitenwand einer Betriebseinrichtung;
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2 eine Blechlasche als Befestigungsmittel für Teleskopschienen oder Schubladen;
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3 ein erfindungsgemäßer Durchbruch im Detail;
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4 eine in den erfindungsgemäßen Durchbruch eingesetzte Lasche in einer Schnittdarstellung entlang der Linie X-X aus 2b oder 3;
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5 die in dem erfindungsgemäßen Durchbruch arretierte Lasche in der Schnittdarstellung entlang der Linie X-X aus 2b oder 3;
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6 eine in den erfindungsgemäßen Durchbruch eingesetzte Käfigmutter in einer Schnittdarstellung entlang der Linie Y-Y aus 3;
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7 die Käfigmutter in einer gegenüber der 6 um 90° gedrehten Schnittdarstellung; und
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8 eine erfindungsgemäße schwenkbare Lochplatte.
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Die 1 zeigt einen Blechzuschnitt einer erfindungsgemäßen Lochplatte 29. Biegelinien sind als gestrichelte Linien dargestellt.
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An der in 1 dargestellten Lochplatte ist deutlich zu erkennen, dass eine Vielzahl von Durchbrüchen 21 vorhanden ist, die gleichbleibend zueinander beabstandet sind und dadurch ein Raster vorgeben.
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Ein Abstand in Richtung einer X-Achse ist in 1 mit SX bezeichnet, während ein Abstand in Richtung einer Y-Achse in 1 mit Sy bezeichnet ist.
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Wenn die Lochplatte 29 als Seitenwand einer Betriebseinrichtung (Schrank, Regal etc.) dient, dann gibt der Abstand SY vor, mit welchen Rasterabständen in vertikaler Richtung zum Beispiel Fachböden oder Schubladen durch Einhängen in den Durchbrüchen installiert werden können.
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Der Abstand SX der Durchbrüche 21 wird so gewählt, dass er mit den Abständen von Blechlaschen, die in den Fachböden oder den Teleskopschienen von Schubladen ausgebildet sind, korrespondiert. Dadurch ist es möglich, mit Hilfe der Blechlaschen einen Fachboden oder eine Teleskopschiene an der gewünschten Stelle ohne Werkzeug in den Durchbrüchen 21 einzuhängen.
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Alternativ ist es auch möglich, sogenannte Käfigmuttern in die erfindungsgemäßen Durchbrüche 21 einzusetzen. Solche Käfigmuttern kommen bevorzug zum Einsatz, wenn ein Blech, wie zum Beispiel die Lochplatte 29, nur von einer Seite zugänglich ist.
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2 zeigt einen Teil 31 einer Teleskopschiene oder eines Fachbodens mit einer ausgestanzten Lasche 33. Die Lasche 33 ist, wie sich aus der 2a ergibt, durch zweifaches Abkanten eines Blechstreifens gebildet worden.
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Die Höhe der Lasche 33 ist mit HL bezeichnet (siehe 2a). Eine Breite der Lasche 33 ist mit BL bezeichnet (siehe 2b).
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Der durch das zweifache Abkanten gebildete Versatz der Lasche hat das Bezugszeichen 34.
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In 3 ist ein erfindungemäßer Durchbruch 21 vergrößert und im Detail dargestellt.
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Aus dieser vergrößerten Darstellung wird deutlich, dass der Durchbruch 21 kreuzförmig ausgebildet ist. Dieses Kreuz setzt sich aus einem quadratischen oder rechteckigen Mittelteil 44 mit den Abmessungen A und B und zwei in 3 seitlich an dem Rechteck „angesetzten“ Aussparungen 45 zusammen. Die Aussparungen 45 haben die Abmessungen a und b.
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In den Mittelteil 44 kann die Lasche 33 (siehe 2 und 3) eingehängt werden. Dies bedeutet, dass eine Breite A des Durchbruchs 21 etwas größer ist als die Breite BL der Lasche 33 (A > BL). Außerdem ist eine Höhe B des Durchbruchs 21 etwas größer als die Höhe HL der Lasche 33 (B > HL).
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Der Versatz 34 der Lasche 33 (siehe 2) entspricht etwa der Dicke des Blechs aus dem die Lochplatte 29 hergestellt wird.
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Anhand der 4 und 5 wird nun erläutert, wie die Lasche 33 einer Teleskopschiene oder eines Fachbodens in den erfindungsgemäßen Durchbruch 21 eingehängt wird. Die genannten Figuren zeigen einen Schnitt entlang der Linien X-X aus den 2b und 3.
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Weil die Abmessungen A und B des Durchbruchs 21, wie erwähnt, auf die Abmessungen BL und HL der Lasche 33 abgestimmt sind, kann die Lasche 33 problemlos durch den Durchbruch 21 geschoben werden. Liegt die Teleskopschiene 31, wie in den 4 dargestellt, an der Lochplatte 29 an, wird die Teleskopschiene 31 vertikal nach unten geschoben (siehe den Pfeil 35) und auf diese Weise die Teleskopschiene 31 formschlüssig in dem Durchbruch 21 arretiert. Diese Situation ist in der 5 dargestellt.
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Vorzugsweise weist die Teleskopschiene 31 oder der Fachboden zwei oder mehr voneinander beabstandete Laschen 33 auf (nicht dargestellt), so dass die Teleskopschiene 31 oder der Fachboden an zwei oder mehr Durchbrüchen 21 der Lochplatte 29 eingehängt und befestigt werden kann.
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Eine alternative Verwendung des Durchbruchs 21 als Aufnahme für eine Käfigmutter wird nachfolgend mit Hilfe der 6 und 7 erläutert.
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Die 6 und 7 zeigen eine in der Lochplatte 29 einsetzbare Käfigmutter 37 in einer schematischen Darstellung jeweils in einer Schnittdarstellung. Die 6 zeigt einen Durchbruch 21 entlang der Linie Y-Y der 3, wobei die Darstellung der Lochplatte 29 in der 7 gegenüber der Darstellung in 6 um 90° gedreht ist.
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Käfigmuttern werden zum Beispiel dann eingesetzt, wenn ein Blech, an dem etwas mittels einer Schraubverbbindung befestigt werden soll, nicht von beiden Seiten zugänglich ist. Dann wird die Käfigmutter von der zugänglichen Seite des Blechs in den Durchbruch 21 eingeführt, da die Käfigmutter nach einer Drehung um 90° in dem Durchbruch fixierbar ist.
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In den 6 und 7 wird unterstellt, dass die Lochplatte 29 von oben her zugänglich sei und eine Käfigmutter 37 von oben in den Durchbruch 21 eingesetzt wurde.
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Die Käfigmutter 37 weist einen Kragen 39 auf, der nach einem Einsetzen der Käfigmutter 37 in den Durchbruch 21 an der Oberseite (= zugängliche Seite) der Lochplatte 29 anliegt.
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Eine in einem Käfig 40 geführte Mutter 41 weist zwei gegenüberliegende Vorsprünge 42 auf, so dass die Mutter im Wesentlichen balkenförmig ausgebildet ist. Die Mutter 41 ist so dimensioniert, dass sie durch die Aussparungen 45 des Durchbruchs 21 passen.
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In anderen Worten: eine Länge L der Mutter 41 inklusive der Vorsprünge 42 ist etwas kleiner als die Längserstreckung des Durchbruchs 21 in der Schnittebene Y-Y (L < a + A + a; siehe 6). Außerdem ist die Länge L der Mutter 41 inklusive der Vorsprünge 42 größer als die Höhe B des Durchbruchs 21 (siehe 7).
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Die Breite der Vorsprünge 42 ist etwas kleiner als die Breite b (siehe 3) der Aussparungen 45; so dass die Mutter 41 mit ihren Vorsprüngen 42 von oben durch den Durchbruch 21 in die in 6 dargestellte Position gebracht werden kann. Anschließend wird die Käfigmutter 37 um 90° gedreht.
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Wenn nun von oben eine Schraube (nicht dargestellt) in die Mutter 41 gedreht wird, dann bewegt sich die Mutter 41 solange in 7 nach oben, bis die Vorsprünge 42 von unten in Anlage an die Lochplatte 29 gelangen. Ein Pfeil 43 zeigt die Bewegungsrichtung der Mutter 41 beim Verschrauben.
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Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass der Käfig 40 federnde, trichterförmig angeordnete Streben umfassen kann, so dass er mit einer geringen Verspannung im Durchbruch 21 sitzt.
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Mit Hilfe einer handelsüblichen Käfigmutter 37 kann der erfindungsgemäße Durchbruch 21 also auch zum Befestigen beliebiger Bauteile an der Lochplatte 29 genutzt werden; wobei ein einseitiger Zugang zu der Lochplatte 29 ausreichend ist.
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Der erfindungsgemäße Durchbruch 21 kann also sowohl zum Einhängen von Bauteilen aller Art mittels einer oder mehrere Laschen 33 als auch zum Verschrauben von Bauteilen aller Art mit Hilfe handelsüblicher Käfigmuttern 37 genutzt werden.
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Daraus ergibt sich eine ungeahnte Flexibilität bei allen Lochwänden 29 oder Blechteilen, die einen oder mehrere erfindungsgemäße Durchbrüchen 21 aufweisen.
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Im Vergleich zu einem Lochblech, das Durchbrüche zum Einhängen einer Lasche 33 und Durchbrüche zum Einsetzen einer Käfigmutter aufweisen, können die Kosten durch die Verwendung erfindungsgemäßer Durchbrüche halbiert werden, weil die Zahl der erforderlichen Durchbrüche halbiert werden kann.
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8 zeigt eine weitere Anwendungsmöglichkeit der erfindungsgemäßen Durchbrüche 21. Im oberen Teil von 8 ist ein Blechzuschnitt einer schwenkbaren Lochplatte 29 dargestellt sowie Längs- und Querschnitte. Die schwenkbare Lochplatte 29 weist an den abgekanteten Seiten mehrere Bohrungen 47 auf. Über die Bohrungen 47 kann die Lochplatte 29 mit Scharnieren 49 schwenkbar verbunden werden.
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Die Scharniere 49 können wiederum mit Lochplatten 29, die die inneren Seitenwände eines Schranks bilden, zum Beispiel in den dort vorhandenen Durchbrüchen 21 über Käfigmuttern 37 verschraubt werden. Dadurch ergibt sich eine schwenkbare Lochplatte 29 an der wiederum verschiedenste Halter oder sonstige Anbauteile mit Hilfe der erfindungsgemäßen Durchbrüche 21 befestigt werden können.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10005724 A1 [0002, 0002]