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DE19713317B4 - Heckklappe - Google Patents

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DE19713317B4 DE1997113317 DE19713317A DE19713317B4 DE 19713317 B4 DE19713317 B4 DE 19713317B4 DE 1997113317 DE1997113317 DE 1997113317 DE 19713317 A DE19713317 A DE 19713317A DE 19713317 B4 DE19713317 B4 DE 19713317B4
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Abstract

Heckklappe für ein Kraftfahrzeug mit einer Innen- und einer Außenverkleidung (27; 30, 31), wobei
a) die Innen- und die Außenverkleidung (27; 30, 31) der Heckklappe an einem mehrteiligen rahmenförmig ausgebildeten selbsttragenden Türgerippe (1) befestigt sind;
b) das Türgerippe (1) zwei seitlich angeordnete als Hohlprofile ausgebildete Profile (3, 4) umfaßt, die in Richtung ihrer Längsachse (2) L-förmig ausgebildet sind und deren horizontale Schenkel (7, 8) jeweils einen Teil des unteren Querträgers (9) der Heckklappe bilden;
c) die beiden oberen Enden (10, 11) der seitlichen Profile (3, 4) über einen oberen aus einem einstückigen Leichtmetall-Gußteil bestehenden Querträger (12) miteinander verbunden sind und
d) die horizontalen Schenkel (7, 8) der seitlichen Profile (3, 4) über eine Stumpfverbindung oder ein unteres Verbindungsteil (15) miteinander verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Heckklappe für ein Kraftfahrzeug mit einer Innen- und einer Außenverkleidung.
  • Heckklappen von Kraftfahrzeugen werden üblicherweise aus Stanzschalen (Stahl-Blechbauweise) hergestellt, bei denen an einem relativ steifen Türinnenblech die Stahlaußenhaut befestigt wird. Nachteilig bei einem derartigen Heckklappenaufbau ist sowohl das hohe Gewicht der Klappe aufgrund der verwendeten Stahlbleche als auch die aufwendige Herstellung der Heckklappe. Außerdem weisen derartige Heckklappen den Nachteil auf, daß die Anbindung von Anbauteilen, wie Wischermotor, Rückleuchten etc., nur auf relativ aufwendige Weise möglich ist.
  • In der DE 40 08 111 A1 wird in Spalte 3, Zeilen 39-45 eine Heckklappe für ein Kraftfahrzeug beschrieben, bei der die Innen- und Außenverkleidung an einem mehrteiligen rahmenförmig ausgebildeten, selbsttragenden Türgerippe befestigbar ist. Dabei setzt sich das Türgerippe aus zwei seitlichen als Leichtmetall-Gußteile ausgebildeten Rahmenteilen sowie einem oberen und einem unteren als Leichtmetall-Strangpreßprofil ausgebildeten Querträger zusammen.
  • Aus der EP 01 11 457 A2 ist eine Heckklappe für ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem der Rahmen der Heckklappe aus Kunststoff besteht. Der Türrahmen umfaßt einen horizontal verlaufenden mittleren Querträger, der als Funktionsträger für einen Scheibenwischermotor augebildet ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Heckklappe anzugeben, die kostengünstig herstellbar ist, ein geringes Gewicht aufweist und bei der die Anbindung der Anbauteile auf einfache Weise und kostengünstig erfolgen kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß sowohl durch die Merkmale des Anspruchs 1 als auch des Anspruchs 2 gelöst. Weitere, besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung offenbaren die Unteransprüche.
  • Die Erfindung beruht auf dem Gedanken, die Heckklappe in Rahmenbauweise aufzubauen, wobei die seitlichen aus Hohlprofilen (Strangpreß- bzw. Rollprofilen) bestehenden Rahmenteile derart L-förmig oder U-förmig gebogen sind und derart, z.B. mittels Verbindungsteile, verbunden werden, daß mindestens der separate untere Querträger entfallen kann.
  • Im Falle der Verwendung U-förmig ausgebildeter seitlicher Profile kann auch auf einen separaten oberen Querträger verzichtet werden, wobei die beiden Enden der seitlichen Profile über ein oberes Verbindungsteil miteinander verbunden sind.
  • Der obere Querträger bzw. das obere Verbindungsteil des Türgerippes besteht vorzugsweise aus einem einstückigen Leichtmetall-Gußteil, insbesondere einem Druckgußteil, welches an seinen beiden Enden zapfenförmige Verlängerungen aufweist, die jeweils in das entsprechende seitlich angeordnete Profil eingesetzt und mit diesem verbunden werden.
  • Dadurch, daß es sich bei dem oberen Querträger bzw. dem oberen Verbindungsteil um ein Druckgußteil handelt, ist es möglich, in diesen Träger eine Vielzahl von Funktionsteilen zu integrieren. So kann beispielsweise die Druckgußform derart ausgestaltet sein, daß der Querträger bereits heckklappenseitige Scharniere und/oder eine Aufnahme für den Scheibenwischer und/oder für Rückleuchten besitzt.
  • Die separate Herstellung der Profile und des Druckgußteiles ist verfahrenstechnisch einfach und erlaubt die Verwendung dieser Teile zum Aufbau unterschiedlicher Türgerippe, etwa für Heckklappen unterschiedlicher Varianten eines Fahrzeugmodells, wobei durch die Verwendung zapfenförmiger Enden des Druckgußteiles eine schnelle und sichere Verbindung mit den Profilen möglich ist.
  • Damit das Türgerippe ein möglichst geringes Gewicht aufweist, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, sowohl die Druckgußteile als auch die Strangpreßprofile aus einer Aluminium- und/oder Magnesiumlegierung herzustellen.
  • Um zu erreichen, daß der obere Querträger bzw. das obere Verbindungsteil eine ausreichend hohe Duktilität besitzt, wird dieses Teil vorzugsweise nach dem Vacuralgußverfahren bzw. mittels Thixocasting oder Thixomoulding hergestellt. Doch ist es auch möglich, bei geringeren technischen Anforderungen mit konventionellem Druckguß zu arbeiten.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus dem folgenden anhand von Figuren erläuterten Ausführungsbeispiel. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht der wesentlichen Teile des Türgerippes einer erfindungsgemäßen Heckklappenstruktur vor deren Zusammenbau;
  • 2 einen aus den in 1 dargestellten Einzelteilen zusammengesetzten Heckklappenstrukturrahmen mit der daran zu befestigenden Innen- und Außenverkleidung der Heckklappe;
  • 3 eine vergrößerte Ansicht des in 2 mit III bezeichneten Ausschnittes vor der Befestigung eines heckklappenseitigen Scharnierteiles und
  • 4 eine perspektivische Ansicht der wesentlichen Teile eines weiteren Ausführungsbeispieles eines Türgerippes einer erfindungsgemäßen Heckklappenstruktur vor deren Zusammenbau.
  • In den 1 und 2 ist mit 1 ein Türgerippe bezeichnet, das zwei in Richtung ihrer Längsachse 2 L-förmig gebogene, jeweils als Hohlprofil ausgebildete Strangpreßprofile 3, 4 umfaßt. Dabei bildet der jeweils senkrechte Schenkel 5, 6 der Strangpreßprofile 3, 4 die seitliche Begrenzung des Türgerippes 1, während der jeweils horizontal verlaufende Schenkel 7, 8 einen Teil eines unteren Querträgers 9 (2) des Türgerippes 1 bildet.
  • Die Strangpreßprofile 3, 4 sind an ihren oberen Enden 10, 11 über einen oberen Querträger 12 und an ihren unteren Enden 13, 14 über ein relativ kurzes unteres Verbindungsteil 15 miteinander verbunden. Wie den 1 und 2 entnehmbar, umfaßt das Türgerippe 1 zusätzlich einen z.B. als Schachtleiste ausgebildeten mittleren Querträger 16 zur Befestigung der Heckscheibe bzw. der Innen- und Außenverkleidung.
  • Bei dem oberen Querträger 12 handelt es sich um ein Leichtbau-Druckgußteil, welches vorzugsweise mit Hilfe des Vacuralgußverfahrens hergestellt wird, damit dieses Teil eine entsprechende hohe Duktilität aufweist.
  • Zur Verbindung des oberen Querträgers 12 mit den beiden Strangpreßprofilen 3, 4 weisen die beiden Enden 17, 18 des Querträgers 12 zapfenförmige Verlängerungen 19, 20 auf, die in das jeweilige Strangpreßprofil 3, 4 formschlüssig einsetzbar sind. Anschließend wird der obere Querträger 12 mittels Schrauben 21 an den Strangpreßprofilen 3, 4 befestigt. Dabei können diese Schrauben auch gleichzeitig als Scharnierschrauben genutzt werden.
  • Ähnlich wie die oberen Enden 10, 11 der Strangpreßprofile 3, 4 mit dem oberen Querträger 12 verbunden werden, werden auch die unteren Enden 13, 14 der Strangpreßprofile 3, 4 an dem unteren Verbindungsteil 15 befestigt.
  • Wie den 1 und 2 ferner entnehmbar ist, ist in den oberen Querträger 12 direkt eine Aufnahme 22 für einen Scheibenwischermotor 23 (2) integriert. Außerdem besteht der obere Querträger 12 in seinem horizontalen Bereich aus zwei parallelen, relativ schmalen Wandteilen 24, 25, die über Versteifungsrippen 26 miteinander verbunden sind und so trotz eines geringen Gewichtes des Querträgers 12 dessen Stabilität garantieren.
  • In 2 ist das zusammengebaute Türgerippe 1 dargestellt, an dem zunächst ein nicht dargestelltes Türschloß sowie ein ebenfalls nicht dargestelltes Griffmodul befestigt wird. Anschließend werden dann der Wischermotor 23, die Bremsleuchten (nicht dargestellt), die Heckscheibe 29, das Wischerblatt 32 sowie die Innen- und Außenverkleidung 27 und 30 bzw. 31 befestigt.
  • Die Befestigung der gesamten Heckklappe an dem aus Übersichtlichkeitsgründen nicht dargestellten Fahrzeug kann im Falle einer dachträgerseitigen Anbindung der Heckklappe an dem Fahrzeug beispielsweise dadurch erfolgen, daß die heckklappenseitigen Scharnierteile 34 (3) mittels der Befestigungsschrauben 21 an dem oberen Querträger 12 angeschraubt werden. Hierzu sind die Schrauben 21 sowie die Gewindebohrungen 35 und die Öffnungen 36 in den Strangpreßprofilen 3, 4 entsprechend ausgelegt.
  • Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. So können beispielsweise die heckklappenseitigen Scharnierteile -ähnlich wie die Aufnahme des Scheibenwischermotors- auch bereits direkt beim Gießen des oberen Querträgers in dieses Teil integriert werden.
  • Ferner braucht es sich bei den Profilen nicht um Strangpreßprofile handeln, sondern es können auch Rollprofile zur Anwendung kommen.
  • Das untere Verbindungsteil 15 kann bei entsprechend günstigen geometrischen Verhältnissen (optimale Schloßkontur) auch entfallen.
  • Schließlich kann der in 1 mit 16 bezeichnete mittlere Querträger des Türgerippes 1 sich aus zwei seitlichen Profilen und einem diese Profile verbindenden mittleren Verbindungsteil zusammensetzen, wobei das mittlere Verbindungsteil ebenfalls als Funktionsträger, z.B. für den Scheibenwischermotor 23, ausgebildet sein kann. Auch bei diesem Verbindungsteil kann es sich um ein Druckgußteil handeln.
  • Ein entsprechendes Ausführungsbeispiel zeigt die 4, wobei der Querträger mit 160, die seitlichen Profile mit 161, 162 und das mittlere Verbindungsteil mit 163 bezeichnet sind.
  • Außerdem läßt sich 4 entnehmen, daß die beiden seitlichen Hohlprofile 165, 166 in Richtung ihrer Längsachse auch U-förmig gebogen sein können, so daß der obere Querträger im wesentlichen durch die beiden oberen horizontalen Schenkel der Profile 165, 166 gebildet wird. Die horizontalen Schenkel sind über ein relativ kurzes oberes Verbindungsteil 164, welches aus einem einstückigen Leichtmetall-Gußteil besteht, miteinander verbunden.

Claims (13)

  1. Heckklappe für ein Kraftfahrzeug mit einer Innen- und einer Außenverkleidung (27; 30, 31), wobei a) die Innen- und die Außenverkleidung (27; 30, 31) der Heckklappe an einem mehrteiligen rahmenförmig ausgebildeten selbsttragenden Türgerippe (1) befestigt sind; b) das Türgerippe (1) zwei seitlich angeordnete als Hohlprofile ausgebildete Profile (3, 4) umfaßt, die in Richtung ihrer Längsachse (2) L-förmig ausgebildet sind und deren horizontale Schenkel (7, 8) jeweils einen Teil des unteren Querträgers (9) der Heckklappe bilden; c) die beiden oberen Enden (10, 11) der seitlichen Profile (3, 4) über einen oberen aus einem einstückigen Leichtmetall-Gußteil bestehenden Querträger (12) miteinander verbunden sind und d) die horizontalen Schenkel (7, 8) der seitlichen Profile (3, 4) über eine Stumpfverbindung oder ein unteres Verbindungsteil (15) miteinander verbunden sind.
  2. Heckklappe für ein Kraftfahrzeug mit einer Innen- und einer Außenverkleidung (27; 30, 31), wobei a) die Innen- und die Außenverkleidung (27; 30, 31) der Heckklappe an einem mehrteiligen rahmenförmig ausgebildeten selbsttragenden Türgerippe (1) befestigt sind; b) das Türgerippe (1) zwei seitlich angeordnete als Hohlprofile ausgebildete Profile (165, 166) umfaßt, die in Richtung ihrer Längsachse U-förmig ausgebildet sind und deren horizontale Schenkel jeweils einen Teil des unteren und einen Teil des oberen Querträgers der Heckklappe bilden; c) die beiden oberen horizontalen Schenkel der seitlichen Profile (165, 166) über ein aus einem einstückigen Leichtmetall-Gußteil bestehendes oberes Verbindungsteil (164) miteinander verbunden sind und d) die beiden unteren horizontalen Schenkel der seitlichen Profile (165, 166) über eine Stumpfverbindung oder ein unteres Verbindungsteil miteinander verbunden sind.
  3. Heckklappe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Querträger (12) oder das obere Verbindungsteil (164) und gegebenenfalls das untere Verbindungsteil (15) zapfenförmige Verlängerungen (19, 20) aufweisen(t), in die das jeweilige angrenzende Ende (10, 11; 13, 14) der seitlichen Profile (3, 4; 165; 166) einsetzbar ist.
  4. Heckklappe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Querträger (12) bzw. das obere Verbindungsteil (164) eine in den Träger bzw. das Verbindungsteil integrierte Aufnahme (22) für einen Scheibenwischermotor (23) und/oder eine Aufnahme für Rückleuchten aufweist.
  5. Heckklappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Querträger (12) zwei parallele Wandteile (24, 25) aufweist, die über Versteifungsrippen (26) miteinander verbunden sind.
  6. Heckklappe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem oberen Querträger (12) bzw. dem oberen Verbindungsteil (164) um ein Druckgußteil handelt.
  7. Heckklappe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem oberen Querträger (12) bzw. oberen Verbindungsteil (164) um ein mittels Vacuralguß, Thixocasting oder Thixomoulding hergestelltes Teil handelt.
  8. Heckklappe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Verbindungsteil (15) der beiden seitlichen Profile (3, 4; 165, 166) aus einem Leichtmetall-Gußteil besteht.
  9. Heckklappe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Profile (3, 4; 165, 166) aus einer Leichtmetall-Legierung bestehen.
  10. Heckklappe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zapfenförmigen Verlängerungen (19, 20) des oberen Querträgers (12) mit Gewindebohrungen (35) und die darübergeschobenen Profile (3, 4) in diesen Bereichen mit Öffnungen (36) versehen sind, derart, daß bei einer dachträgerseitig angeordneten Scharnierverbindung der Heckklappe mit dem entsprechenden Kraftfahrzeug das heckklappenseitige Scharnierteil (34) an dem oberen Querträger (12) über Befestigungsschrauben (21) anschraubbar ist.
  11. Heckklappe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Türgerippe (1) einen horizontal verlaufenden mittleren Querträger (160) umfaßt, der aus zwei seitlichen Profilen (161, 162) und einem diese Profile verbindenden mittleren Verbindungsteil (163) besteht, wobei das mittlere Verbindungsteil (163) als Funktionsträger, z.B. für einen Scheibenwischermotor, (23) ausgebildet ist.
  12. Heckklappe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem mittleren Verbindungsteil (163) um ein Druckgußteil handelt.
  13. Heckklappe nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei den seitlichen Profilen (3, 4; 165, 166) um Strangpreß- oder um Rollprofile handelt.
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