DE10004965A1 - Vorrichtung zur manuellen Bedienung von Geräten in einem Fahrzeug - Google Patents
Vorrichtung zur manuellen Bedienung von Geräten in einem FahrzeugInfo
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Abstract
Es wird eine Vorrichtung zur manuellen Bedienung von Geräten in einem Fahrzeug vorgeschlagen, die mit dem Lankrad (1) des Fahrzeugs verbunden ist und Bedienelemente (3) aufweist, die eine zweidimensionale Bewegung und/oder dreidimensionale Bewegung und eine Aktivierung auf einer Anzeige (10) ermöglichen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung (2) kommuniziert drahtlos mittels Bluetooth mit einer Basisstation (8), wobei die Basisstation (8) mit der Anzeige verbunden ist. Um die zweidimensionale Bewegung durchzuführen, wird entweder ein Trackball, ein Trackpoint oder ein Touchpad verwendet. Die Vorrichtung ist entweder in das Lenkrad integriert oder als Zusatzmodul ausgeführt. Die Vorrichtung ist mit einer Sprachausgabe verbunden. In einer Weiterbildung weist die Vorrichtung einen Fingerabdrucksensor zur Fahreridentifikation auf. Die Vorrichtung (2) ist an eine externe Station anschließbar, um einen Datentransfer durchzuführen.
Description
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zur manuellen
Bedienung von Geräten in einem Fahrzeug nach der Gattung des
unabhängigen Patentanspruchs.
Es ist bereits bekannt, daß es Fernbedienungen für
Autoradios gibt, die an das Lenkrad des Fahrzeugs montierbar
sind. Sie erlauben die Auswahl aus einem Menü, wobei allein
eine eindimensionale Bewegung in einer Darstellung auf einer
Anzeige möglich ist und die Bedienung von Tasten ermöglicht
wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur manuellen Bedienung von
Geräten in einem Fahrzeug hat demgegenüber den Vorteil, daß
eine zweidimensionale Bewegung und/oder dreidimensionale
Bewegung auf einer Anzeige mittels eines ersten
Bedienelements ermöglicht wird. Damit werden die von der PC-
Welt bekannten Vorteile einer graphischen Benutzeroberfläche
voll genutzt. Insbesondere da durch die weiteren
Bedienelemente eine Aktivierung von Funktionen ermöglicht
wird. Damit wird die volle Funktionalität einer Computermaus
realisiert. Die Anzeige, die hier verwendet wird, dient zur
Steuerung aller mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung
steuerbaren Geräte. Damit wird eine einheitlichen
Bedienphilosophie und eine einheitliche Schnittstelle zur
Bedienung der steuerbaren Geräte erreicht. Dies ermöglicht
einem Benutzer eine schnellere und bequemere Bedienung
seiner Geräte in seinem Fahrzeug.
Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten
Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und
Verbesserungen der im unabhängigen Anspruch angegeben
Vorrichtung zur manuellen Bedienung von Geräten in einem
Fahrzeug möglich.
Es ist weiterhin von Vorteil, daß durch einen zusätzlichen
Drucksensor oder ein weiteres Bedienelement, wie zum
Beispiel ein Rädchen, wird eine dreidimensionale Bewegung in
der Darstellung auf der Anzeige ermöglicht wird.
Besonders vorteilhaft ist, daß entweder ein Trackball oder
ein Trackpoint oder ein Touchpad als geeignetes erstes
Bedienelement für eine zweidimensionale Bewegung auf einer
Anzeige verwendet wird. Zusätzlich wird durch das Hinzufügen
wenigstens einer Taste oder eines Druckknopfs ein weiteres
Bedienelement verwirklicht, das zur Aktivierung einer
Funktion, die symbolhaft auf der Anzeige dargestellt ist,
verwendet wird.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, daß die erfindungsgemäße
Vorrichtung in das Lenkrad integriert ist, so daß der Fahrer
bei der Verwendung des Lenkrads keine Behinderung erfährt.
Weiterhin führt diese Integration der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in das Lenkrad zu einer formschönen Gestaltung
des Lenkrads. Darüber hinaus führt dies zu einer erhöhten
Sicherheit des Fahrers, da er sich nicht an der
erfindungsgemäßen Vorrichtung stoßen oder gar verletzen
kann.
Alternativ ist es von Vorteil, die erfindungsgemäße
Vorrichtung als Zusatzmodul auszuführen, so daß die
erfindungsgemäße Vorrichtung nach Wunsch des Fahrers am.
Lenkrad platziert werden kann. Darüber hinaus ist dieses
Zusatzmodul dann für eine größere Käuferschicht interessant,
da diese potentiellen Käufer nicht ein Lenkrad haben müssen,
das die Aufnahme für die erfindungsgemäße Vorrichtung
aufweist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist daher dann an
jedes Lenkrad montierbar.
Es ist insbesondere von Vorteil, daß für die Kommunikation
zwischen der erfindungsgemäßen Vorrichtung und einer
Basisstation des Fahrzeugs der Bluetooth-Standard verwendet
wird. Dieser Standard ermöglicht vorteilhafterweise große
Übertragungsraten bei kurzen Übertragungswegen. Weiterhin
ist vorteilhafterweise die Kommunikation dabei besonders
gesichert, so daß eine Manipulation von außen äußerst
schwierig ist. Weiterhin ist dieser Standard offen, so daß
er für jeden Hersteller verwendbar ist, wodurch eine große
Kompatibilität von verschiedenen Bluetooth-Geräten der
verschiedenen Hersteller zueinander ermöglicht wird.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, daß die erfindungsgemäße
Vorrichtung mit einer Sprachausgabe gekoppelt ist, wobei
diese Sprachausgabe zur Quittierung der mittels der
erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgenommenen Befehle
verwendet wird, so daß eine nachträgliche Überprüfung der
vom Benutzer getroffenen Auswahl durchgeführt wird.
Weiterhin ermöglicht die Sprachausgabe eine Information,
wohin sich der Fahrer im Moment bewegt, und der Fahrer kann
sich daher weiterhin auf den Verkehr konzentrieren, ohne
seinen Blick abwenden zu müssen.
Weiterhin ist es von Vorteil, daß, mittels eines
Fingerabdrucksensors, den die erfindungsgemäße Vorrichtung
aufweist, eine Idendifikation eines Fahrers ermöglicht wird
und so ein geeignetes Schließsystem in einfacher Weise
verwirklicht wird. Durch die Eindeutigkeit des
Fingerabdrucks ist damit eine höchst sichere Schließanlage
vorhanden.
Durch den mobilen Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung
werden weitere Anwendungsmöglichkeiten der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, die über die bloße Bedienung von Geräten
hinausgehen, verwirklicht. Zunächst können damit
vorteilhafterweise andere Personen als der Fahrer das mobile
Gerät als Fernbedienung zur Steuerung der Geräte im Fahrzeug
verwenden.
Weiterhin ist es von Vorteil, daß das mobile Gerät zum
Empfang von neuen Softwareversionen verwendet wird, um auch
gegebenenfalls Software zu laden, die dann an die
Basisstation des Fahrzeugs überspielt wird, um damit auch
Software von Komponenten des Fahrzeugs zu erneuern. Dabei
wird das mobile Gerät zu einer externen Station außerhalb
des Fahrzeugs gebracht, an der die neue Software geladen
wird.
Weiterhin kann die erfindungsgemäße Vorrichtung als mobiles
Gerät Daten über den Zustand des Fahrzeugs aufweisen, um
diese Daten einer externen Station zur Wartung zu
übermitteln. Damit wird es vorteilhafterweise möglich,
Wartungsdaten zu analysieren, ohne das Fahrzeug zu einer
Werkstatt zu bringen.
Schließlich ist es auch von Vorteil, daß die
erfindungsgemäße Vorrichtung als mobiles Gerät auch als
Kommunikationsgerät wirkt. Ein Benutzer wird also die
erfindungsgemäße Vorrichtung auch als Sende
/Empfangsstation, vorzugsweise als Mobiltelefon, verwenden.
Schließlich ermöglicht die Entnehmbarkeit der
erfindungsgemäßen Vorrichtung einen leichten Austausch bei
einem Funktionsfehler.
Damit zusammenhängend ist es von Vorteil, dass die
erfindungsgemäße Vorrichtung auch an externen Stationen
anschließbar ist. Dies ermöglicht den Datentransfer mit
diesen externen Stationen, der zur Softwareerneuerung oder
zum Übermitteln von fahrzeugspezifischen Daten genutzt wird.
Schließlich ist es auch von Vorteil, daß die
erfindungsgemäße Vorrichtung als Schließsystem für das
Fahrzeug verwendet wird. Damit wird eine Multifunktionalität
der erfindungsgemäßen Vorrichtung erreicht, die weit über
die Funktion als Eingabemedium hinausgeht.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen Fig. 1 eine Vorderansicht eines
Lenkrads mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung, Fig. 2 eine
Rückseite eines Lenkrads mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, Fig. 3 die erfindungsgemäße Vorrichtung und
eine Basisstation die mit angeschlossenen Geräten verbunden
ist und Fig. 4 ein Blockschaltbild der erfindungsgemäßen
Vorrichtung.
Fahrzeuge, wie insbesondere Kraftfahrzeuge, weisen immer
mehr Geräte zur Informationsdarstellung und auch zur
Unterhaltung sowie einstellbare Aktoren wie Fensterheber
auf. Die verschiedenen Geräte haben separate Bedienelemente,
unter Umständen auch Fernbedienungen, die je nach Hersteller
unterschiedlichen Bedienphilosophien folgen. Ein Fahrer muß
sich daher mit der Bedienung der einzelnen Geräte vertraut
machen und die Bedienelemente manuell berühren. Haptische
Bedienelemente, wie die Bedienelemente genannt werden, die
mit der Hand zu bedienen sind, sind insbesondere solche
Bedienelemente, die in den Fällen eingesetzt werden, wo eine
Feineinstellung notwendig ist, z. B. eine
Lautstärkeregelung, ein Sendersuchlauf, also solche
Einstellungen, die mittels einer Sprachsteuerung nur schwer
zu erreichen sind. Eine Sprachsteuerung ist dabei auch weit
komplizierter.
Erfindungsgemäß wird daher eine Vorrichtung mit einem ersten
Bedienelement verwirklicht, das zumindest eine
zweidimensionale Bewegung und/oder eine dreidimensionale
Bewegung in einer Darstellung auf einer Anzeige erlaubt.
Darüber hinaus weist die erfindungsgemäße Vorrichtung
weitere Bedienelemente zur Aktivierung von Funktionen, die
auf der Anzeige ausgewählt wurden, auf. Die dreidimensionale
Bewegung wird auch mit einem zusätzlichen Bedienelement
neben dem ersten Bedienelement ermöglicht. Damit wird es
erreicht, daß alle an die Anzeige angeschlossenen Geräte
über die Anzeige gesteuert werden. Das erste Bedienelement
zur zweidimensionalen Bewegung auf der Anzeige ist in einer
Halterung oder einer Aufnahme gelagert und frei drehbar.
In Fig. 1 ist die Vorderseite eines Lenkrads mit der
erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt. Das Lenkrad 1
weist die erfindungsgemäße Vorrichtung 2 an der Stelle auf,
wo die Lenkradspeiche auf den äußeren Ring des Lenkrads 1
trifft. In Fig. 1 ist dies hier die linke Seite des
Lenkrads 1, was insbesondere für einen Linkshänder eine
geeignete Stelle für die erfindungsgemäße Vorrichtung zur
Bedienung ist. Für einen Rechtshänder wird die
erfindungsgemäße Vorrichtung 2 vorteilhafterweise auf der
entsprechenden rechten Seite des Lenkrads 1 platziert. Die
Position, die hier angegeben ist, ist insbesondere für die
bequeme Bedienung der erfindungsgemäßen Vorrichtung 2 von
Vorteil, da sie in unmittelbarer Nähe zum Daumen des Fahrers
gelegen ist, der vorteilhafterweise zur Bedienung verwendet
wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 2 weist ein Bedienelement 3
auf, daß hier ein von Notebooks bekannter Trackball ist. Ein
Trackball ist eine gelagerte Kugel, die in allen
Drehrichtungen bewegbar ist. Alternativ kann ein Trackpoint
oder ein Touchpad verwendet werden.
Unter einem Touchpad ist eine berührungssensitive
Bedienfläche zu verstehen, die mittels Fingerberührung und -
bewegung zur Steuerung eines Computersystems in
zweidimensionaler Richtung eingesetzt wird. Ein Trackpoint
ist ein drucksensitives, kugelähnliches Bedienelement, das
durch Ausüben eines Berührungsdrucks in eine gewünschte
Richtung die Steuerung des Computersystems in
zweidimensionaler Richtung ermöglicht wird und vorzugsweise
in mobilen Datenverarbeitungsanlagen eingesetzt wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 2 ist in das Lenkrad 1 in
einer durchgehenden Öffnung als Aufnahme und Halterung
angebracht. Eine geeignete Halterung ist eine
Klemmvorrichtung, die durch Drucktasten gelöst werden kann.
Aber auch eine einfache Verschraubung ist hier möglich,
Auf der rechten des Lenkrades 1 Seite ist ein weiteres
Bedienelement 32 auf dem Lenkrad 1 platziert und zwar auch
an der Stelle, wo die Lenkradspeiche auf den äußeren Ring
des Lenkrades 1 trifft. Dieses Bedienelement 32 ist ein
Rädchen, das zu einer Bewegung in den Raum auf der Anzeige
benutzt wird. Damit wird dann eine dreidimensionale Bewegung
auf der Anzeige verwirklicht. Um Daten von dem Rädchen 32 zu
der Vorrichtung 2 zu übertragen, wird eine Leitung zu der
Vorrichtung 2 geführt. Diese Leitung ist hier eine
elektrische Leitung, es kann jedoch eine optische
Verbindung, Glasfaser oder Kunststofffaser sein.
Alternativ kann die Bewegung in den Raum durch einen
Drucksensor im Bedienelement 3 realisiert werden. Hierbei
hat der Fahrer durch eine Druckbewegung die Bewegung auf der
Anzeige in den Raum zu signalisieren.
Auf die Möglichkeit der dreidimensionalen Bewegung auf der
von der Anzeige dargestellten Szene kann auch verzichtet
werden, so daß allein eine zweidimensionale Bewegung auf der
Anzeige möglich ist.
Fig. 2 zeigt die Rückseite des Lenkrads 1. Die
erfindungsgemäße Vorrichtung 2 zeigt an ihrer Rückseite 2
Drucktasten 3 und 4, die zur Aktivierung analog zu einer
Computermaus von Programmen und Funktionen verwendet werden.
Aber auch andere äquivalente Bedienelemente wie Druckknöpfe
sind hier möglich. Es kann auch nur eine Taste verwendet
werden, wenn nur eingeschränkte Funktionalitäten mittels der
Drucktaste ermöglicht werden. Eine Erhöhung der Anzahl
dieser Bedienelemente auf der Rückseite der
erfindungsgemäßen Vorrichtung 2 ist je nach Komplexität, die
mittels dieser Bedienelemente erreicht werden soll, möglich.
In Fig. 3 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung 2 und eine
Basisstation 8 mit angeschlossenen Geräten als
Blockschaltbild dargestellt. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung 2 weist eine Antenne 6 auf, um Signale drahtlos
zu der Basisstation 8 zu senden. Zur Übertragung der Daten
wird hier der weltweite Standard für drahtlose Kommunikation
Bluetooth verwendet.
Dieser Standard wurde speziell für kurze Entfernung
entwickelt. Damit ist auf kurzen Distanzen über Funk eine
Übertragungsrate von einem Megabit pro Sekunde möglich.
Bluetooth wird in dem frei verfügbaren und universellen 2,45
Gigaherz-ISM-Band eingesetzt. Damit eignet sich dieser
Standard ausgezeichnet für tragbare und interoperable
Anwendungen. Bluetooth ist ideal für den Kurzstreckenfunk
und dabei sowohl für Sprach- und Datenübertragungen. Der
Standard ermöglicht daher die Reduktion des Aufwands an
Verkabelung zwischen nur wenig entfernten Geräten. Ein
entscheidender Vorteil von Bluetooth ist jedoch, daß es sich
dabei um eine offene Spezifikation handelt. Es sind also
keine Lizenzgebühren zu entrichten. Um die Bluetoothpatente
zu nutzen, müssen die Geräte konform zu diesem Standard
sein. Weiterhin muß sich ein herstellendes Unternehmen als
Mitglied in der Special Interest Group (SIG) registrieren
lassen. Bei Bluetooth ist bei einer Sendeleistung von 0 dBm
eine Reichweite zwischen 10 cm und 10 m möglich. Eine
Leistungssteigerung ergibt eine entsprechenden Erhöhung der
Reichweite. Interferenzen werden durch hohe
Frequenzsprungraten vermieden. Durch Vorwärtsfehlerkorrektur
und Sprach- und Sprachkodierung wird die Übertragsqualität
weiterhin optimiert.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 2 ist als Blockschaltbild
in der Fig. 4 dargestellt. Die verschiedenen Komponenten
der erfindungsgemäßen Vorrichtung 2 sind über einen Bus 19
miteinander verbunden. Alternativ ist jedoch auch eine
direkte Verdrahtung möglich.
Alle an den Bus 19 angeschlossenen Geräte weisen einen
Buscontroller auf, der die Kommunikation über den Bus 19
regelt. An dem Bus 19 sind über Datenein-/ausgänge eine
Signalverarbeitung 18, ein Prozessor 20, ein Speicher 21,
eine Signalverarbeitung 23, eine Signalverarbeitung 30, eine
Signalverarbeitung 27 und eine Sende-/Empfangsstation 25
angeschlossen. An einen Dateneingang der Signalverarbeitung
18 ist ein Bedienelement 17 angeschlossen. Dieses
Bedienelement 17 repräsentiert hier den Trackball, also das
Bedienelement 2, das die zweidimensionale Bewegung auf der
Anzeige erlaubt, das Rädchen 30 und auch die Drucktasten 3
und 4.
An einem Dateneingang der Signalverarbeitung 23 ist ein
Fingerabdrucksensor 24 angeschlossen. Eine weitere
Eingabevorrichtung 31 ist über einen zweiten Datenein-
/ausgang der Signalverarbeitung 30 angeschlossen. Eine
Antenne 26 ist über einen zweiten Datenein-/ausgang mit der
Sende-/Empfangsstation 25 verbunden. Über einen zweiten
Datenein-/ausgang der Signalverarbeitung 27 ist ein Mikrofon
28 angeschlossen. Über einen dritten Datenein-/ausgang der
Signalverarbeitung 27 ist ein Lautsprecher 29 angeschlossen.
Die Signalverarbeitung 23 mit dem Fingerabdrucksensor 24,
die Signalverarbeitung 30 mit der Eingabevorrichtung 31, die
Signalverarbeitung 27 mit dem Mikrofon 28 und dem
Lautsprecher 29 sind Optionen die für die grundlegenden
Funktionen der erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht unbedingt
notwendig sind und können daher auch einzeln, in Gruppen
oder ganz weggelassen werden.
Die Eingabesignale von den Bedienelementen 17 werden von
Sensoren, die die Bedienelemente 17 aufweisen, in
elektrische Signale umgewandelt, mit angeschlossener
Elektronik verstärkt und an die Signalverarbeitung 18
übertragen, die die Signale digitalisiert. Von der
Signalverarbeitung 18 werden die digitalisierten Signale
über dem Bus 19 zu dem Prozessor 20 übertragen. Der
Prozessor 20 macht aus den digitalen Signalen
Ausführungsbefehle, die der Prozessor 20 dann an die Sende-
/Empfangsstation 25 übergibt. Die Sende-/Empfangsstation 25
verstärkt die ausführungsbefehletragenden Signale von dem
Prozessor 20 und setzt sie in die Sendefrequenz um, die
hier, da Bluetooth verwendet wird, 2,5 Gigaherz beträgt, um.
Diese Signale werden dann mittels der Antenne 6 versendet.
Die Basisstation 3 empfängt die versendeten Signale mittels
der Antenne 7. Die Basisstation 8 setzt dann die empfangenen
Signale in eine Zwischenfrequenz um, verstärkt sie und
gegebenenfalls wird eine Digitalisierung durchgeführt. Der
so entstandene Datenstrom wird dann von der Basisstation 8
über einen ersten Datenein-/ausgang zu dem Prozessor 9
übertragen. Der Prozessor 9 wertet die Signale aus, um die
Eingabe, die mittels der Bedienelemente 17 durchgeführt
wurde, in eine entsprechende Aktion umzusetzen. Über einen
ersten Datenausgang ist der Prozessor 9 mit einer Anzeige 10
verbunden, auf der der Prozessor 9 die mittels den
Bedienelementen 17 durchgeführten Bewegungen darstellt.
An der Anzeige 10 ist eine Elektronik angeschlossen, die die
Signale für die Anzeige 10 vorbereitet. Die Anzeige 10 ist
für den Fall der zweidimensionalen Bewegung mit einem
Monitor ausgestattet, der als Flüssigkristallbildschirm
ausgeführt ist. Alternativ ist ein
Frontschutzscheibenprojektor (head-up display) möglich. Für
eine dreidimensionale Darstellung ist ein Netzhautprojektor
oder ein stereoskopischer Bildschirm möglich.
Über einen zweiten Datenausgang ist der Prozessor 9 an eine
Sprachausgabe 22 angeschlossen. Die Sprachausgabe 22 gibt
dem Fahrer akustische Informationen, welche Aktion er
ausgeführt hat und weiterhin wohin er sich mit seinem
Fahrzeug im Moment bewegt. Um die Bewegung des Fahrzeugs zu
ermitteln, ist der Prozessor 9 über einen zweiten Datenein-
/ausgang an ein Navigationsgerät 13 angeschlossen.
Das Navigationsgerät 13 weist einen Speicher auf, der
elektronische Karten beinhaltet, und eine
Ortungsvorrichtung, die den aktuellen Standort des Fahrzeugs
ermittelt. Das Navigationsgerät 13 emittelt aus dem Standort
und den elektronischen Karten, eine Position des Fahrzeugs
auf den elektronischen Karten und kann so dem Fahrer
mitteilen, in welchen Straßen er sich befindet. Dieses
Information wird dann über den Prozessor 9 und der
Sprachausgabe 22 akustisch ausgegeben. Auf der Anzeige 10
kann dies auch als Pfeildarstellung, zweidimensional oder
perspektivisch dargestellt werden.
Weiterhin gibt die Sprachausgabe 22 eine Quittierung von
Ausführungsbefehlen, die der Fahrer mittels der
Bedienelemente 17 eingegeben hat, aus. Die
Ausführungsbefehle des Fahrers, die mittels der
Bedienelemente 17 angegeben wurden, betreffen auch ein
Autoradio 12, das über einen dritten Datenein-/ausgang an
den Prozessor 9 angeschlossen ist. Es werden hier also
Eingaben bzgl. Senderauswahl, dem Abspielen von
gespeicherter Musik, Feineinstellungen im Hinblick auf die
Sender und der Lautstärkeregelung getroffen.
Mittels des Autoradios 12 können auch im Falle eines
digitalen Empfängers andere Multimediadaten empfangen
werden, die dann auf der Anzeige 10 dargestellt werden. Zu
solchen digitalen Übertragungsverfahren, die zur Übertragung
von Multimediadaten geeignet sind, gehören insbesondere DAB
(Digital Audio Broadcasting), DRM (Digital Radio Mondial)
und DVB (Digital Video Broadcasting). Diese digitalen
Übertragungsverfahren weisen eine Rahmenstruktur auf, die
insbesondere für die breitbandige Datenübertragung geeignet
ist.
Der Prozessor 9 ist über einen vierten Datenein-/ausgang mit
einem Bus 16 des Fahrzeugs verbunden. Der Bus 16 dient zur
Datenübertragung zwischen den einzelnen Komponenten des
Fahrzeugs. Beispielhaft sind hier eine Steuerung 14 und eine
Klimaanlage 15 dargestellt, die jeweils über Datenein- und
ausgänge an den Bus 16 angeschlossen sind. Alle an den Bus
16 angeschlossenen Komponenten weisen Buscontroller auf, die
eine Kommunikation über dem Bus 16 ermöglichen. Es ist damit
also dem Fahrer möglich, mittels der Bedienelemente 32 auf
der Anzeige 10 Einstellungen vorzunehmen, die hier die
Klimaanlage 15 bzw. die Motorsteuerung 14 betreffen. Auch
die Komponenten, die hier direkt mit dem Prozessor 9
verdrahtet sind, können alternativ an den Bus 16
angeschlossen werden.
Die Bussysteme 16 und 19 sind hier als elektrisches
Leitungssystem ausgeführt. Alternativ ist ein optischer Bus
oder ein Funkbus möglich. Dafür weisen dann die an die
Bussysteme angeschlossenen Geräte entweder elektrooptische
Wandler oder Sende-/Empfangsstationen auf, die die
Kommunikation über den Bus ermöglichen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 2 empfängt in einer
Weiterbildung auch mittels der Antenne 6 Daten von der
Basisstation 8, die den Zustand von Komponenten des
Fahrzeugs betreffen. Das sind zum einen die direkt an den
Prozessor 9 angeschlossenen Komponenten oder der Prozessor 9
selbst und auch die an den Bus 16 angeschlossenen
Komponenten. Diese Daten werden dann von der Sende-
/Empfangsstation 25 über den Bus 19 zu dem Prozessor 20
übertragen und von diesem dann in dem Speicher 21 abgespei
chert. Diese Daten werden dann zu einer externen Station
übertragen, die für die Aufnahme von solchen Wartungsdaten
geeignet ist. Dafür wird die erfindungsgemäße Vorrichtung 2
aus dem Lenkrad 1 entnommen und in einer Aufnahme der
externen Station eingelegt. Die Kommunikation zwischen der
erfindungsgemäßen Vorrichtung und der externen Station kann
auch drahtlos ausgeführt sein.
Mittels des Fingerabdrucksensors 24 idendifiziert sich ein
Fahrer als rechtmäßiger Fahrer, wobei diese Sensordaten von
dem Fingerabdrucksensor 24 von der Signalverarbeitung 23
verstärkt und digitalisiert werden, um dann zu dem Prozessor
20 übertragen zu werden, der diese Daten mit im Speicher 21
abgespeicherten Daten vergleicht, um festzustellen, ob ein
Fahrer berechtigt ist, dieses Fahrzeug zu führen. Ist das
der Fall, versendet der Prozessor 20 mittels der Sende-
/Empfangsstation 25 und der Antenne 6 eine Nachricht an die
Basisstation 8, so daß der Prozessor 9 veranlaßt, die
Systeme des Fahrzeugs für den Betrieb freizugeben. Ist das
nicht der Fall, wird keine Freigabe erteilt.
Wird die erfindungsgemäße Vorrichtung 2 abgesetzt als
mobiles Kommunikationsgerät verwendet, dann wird eine
gesonderte Eingabevorrichtung 31 mit einer
Signalverarbeitung 30 verwendet, um Eingaben bzgl. der
Adressen also z. B. einer Telefonnummer vornehmen zu können.
Dafür wird vorteilhafterweise eine kleine Tastatur
eingesetzt. Alternativ kann eine Spracheingabe vorgesehen
sein.
Mittels des Mikrofons 28 und des Lautsprechers 29 ist eine
Sprachkommunikation dann möglich. Da die erfindungsgemäße
Vorrichtung zu ihrer drahtlosen Übertragung Bluetooth
verwendet, muß die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer
Basisstation kommunizieren, die ebenfalls Bluetooth
verwendet, um dann die Signale in ein Mobilfunknetz oder ein
Telefonfestnetz weiterzuleiten. Dies kann auch die
Basisstation 8 sein, falls an den Prozessor 9
beziehungsweise an den Bus 16 eine Sende-/Empfangsstation
für ein Mobilfunknetz angeschlossen ist.
Wird die erfindungsgemäße Vorrichtung abgesetzt von dem
Lenkrad 1 betrieben, ist eine autarke Energieversorgung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung 2 notwendig. Dies kann
entweder durch Batterien oder durch einen aufladbaren
Akkumulator, der jeweils aufgeladen wird, wenn sich die
erfindungsgemäße Vorrichtung in dem Lenkrad 1 befindet,
verwirklicht sein.
Ist die erfindungsgemäße Vorrichtung 2 nicht für eine
Aufnahme in dem Lenkrad 1 geeignet, dann wird sie am äußeren
Ring des Lenkrades 1 als Zusatzmodul mittels einer Klammer
oder ähnlichem befestigt. Alternativ zu Bluetooth können
auch andere Funkübertragungsstandards verwendet werden. Es
ist dabei auch eine Infrarotübertragung möglich.
Durch die Kombination mit dem Fingerabdrucksensor 24 ist die
erfindungsgemäße Vorrichtung auch als Schließsystem für ein
Fahrzeug verwendbar, wie es oben bereits dargestellt wurde.
Wird auf den Fingerabdrucksensor 24 verzichtet, kann
alternativ die erfindungsgemäße Vorrichtung selbst als ein
elektronischer Schlüssel für das Fahrzeug wirken, wobei die
erfindungsgemäße Vorrichtung der Basisstation 8 auf eine
haptische oder sprachliche Eingabe des Benutzers hin ein
Signal sendet, das das Fahrzeug zur Benutzung freigibt.
Claims (11)
1. Vorrichtung zur manuellen Bedienung von Geräten in einem
Fahrzeug, wobei die Vorrichtung (2) mit einem Lenkrad (1)
des Fahrzeugs verbunden ist, wobei die Vorrichtung (2) mit
einer Basisstation (8) drahtlos kommuniziert, dadurch
gekennzeichnet, daß ein erstes Bedienelement (3) der
Vorrichtung (2) eine zweidimensionale Bewegung und/oder eine
dreidimensionale Bewegung und weitere Bedienelemente (3, 4)
eine Aktivierung von Funktionen in einer Darstellung auf
einer Anzeige (10) ermöglichen, und daß die Basisstation (8)
mit der Anzeige (10) verbunden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das erste Bedienelement (3) mit einem Drucksensor oder einem
weiteren Bedienelement (32) kombiniert wird, so daß eine
dreidimensionale Bewegung in der Darstellung auf der Anzeige
(10) simuliert wird.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung (2) einen Trackball, einen Trackpoint oder
einen Touchpad als das erste Bedienelement (3) und
wenigstens eine Taste oder einen Druckknopf als die weiteren
Bedienelemente (3, 4) aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung (2) in die Vorderseite des Lenkrads (1)
integriert ist, wo die Lenkradspeiche auf den äußeren Ring
des Lenkrads (1) trifft.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung (2) als Zusatzmodul ausgeführt ist, das an
dem äußeren Ring des Lenkrads (1) befestigt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (2) mit der Basisstation
(8) mittels Bluetooth kommuniziert.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (2) mit einer
Sprachausgabe (22) verbunden ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (2) einen
Fingerabdrucksensor (23, 24) aufweist, der zur
Fahreridendifikation geeignet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (2) entnehmbar
ist und als mobiles Gerät verwendbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung (2) an eine Station anschließbar ist, um
einen Datentransfer durchzuführen.
11. Verwendung der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-
10, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (2) als
Schließsystem für ein Fahrzeug eingesetzt wird.
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