-
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bereitstellen einer Bedienschnittstelle in einem Fahrzeug für ein im Fahrzeug lösbar befestigtes Gerät und ein Fahrzeug mit einer solchen Vorrichtung.
-
Es ist bekannt, tragbare bzw. mobile elektronische Geräte lösbar in einem Fahrzeug zu befestigen und mit anderen Einrichtungen des Fahrzeugs zu koppeln. Beispielsweise sind Freisprecheinrichtungen für Mobiltelefone bekannt, bei denen das Mobiltelefon von einer mechanischen Halterung aufgenommen wird und mittels eines Steckers so mit dem Fahrzeug verbunden wird, dass beim Telefonieren ein im Innenraum des Fahrzeugs untergebrachtes Mikrofon sowie die Lautsprecher des Fahrzeugs genutzt werden können.
-
Bei der Bedienung solcher Geräte, die von den Fahrzeuginsassen mitgebracht und mit dem Fahrzeug gekoppelt werden, ergibt sich jedoch das Problem, dass der Bedienmodus, in dem das Gerät betrieben wird, nicht an die Umgebungsbedingungen im Fahrzeug angepasst sind. Die Bedienung solcher mitgebrachter Gerte ist in vielen Fahrsituationen daher nicht möglich, da sie den Fahrer zu sehr ablenken würde.
-
In der
US 2003/0074119 A1 ist ein Konzept beschrieben, bei dem der Fahrer eines Fahrzeugs die Position seines Finger relativ zu im Fahrzeug befindlichen Bedienvorrichtungen sowie entsprechende visuelle Ausgabeinhalte als exaktes Abbild in einem Head-Up-Display in die Windschutzscheibe hineinprojiziert dargestellt bekommt, ohne dass er dabei seinen Blick vom Straßenverkehr abwenden müsste. Die Bewegungen des Fingers werden dabei kontinuierlich in der Nähe der Bedienvorrichtungen, die zu im Fahrzeug integrierten Vorrichtungen, wie Radio und CD-Spieler als auch zu mitgebrachten Geräten wie Mobiltelefonen gehören können, erfasst. Alternativ wird eine Bedienung dieser Geräte über die im Head-Up-Display dargestellten exakten Abbilder der Bedienvorrichtungen ermöglicht.
-
In der
US 2008/0215240 A1 ist eine Integration zweier graphischer Benutzeroberflächen von Bediensystemen in einem Fahrzeug zu einer einheitlichen graphischen Benutzeroberfläche offenbart. Hierbei wird insbesondere auf das Ausnutzen von Synergien zwischen den Einzelsystemen abgestellt und auf die Vorteile einer solchen Integration in einem Fahrzeug zur besseren Erreichbarkeit der Bedienelemente hingewiesen.
-
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bereitstellen einer Bedienschnittstelle der eingangs genannten Art anzugeben, die dem Nutzer verbesserte und erweiterte Bedienmöglichkeiten eines im Fahrzeug lösbar befestigten Geräts zur Verfügung stellen.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 8 gelöst. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
-
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird die Kopplung des Geräts mit dem Fahrzeug erfasst, mittels einer Annäherungserfassungseinrichtung eine Annäherung eines Betätigungselements an das im Fahrzeug befestigte Gerät erfasst und der Bedienmodus des Geräts verändert, wenn eine Annäherung eines Betätigungselements an das im Fahrzeug befestigte Gerät erfasst worden ist. Durch die Veränderung des Bedienmodus werden dabei veränderte Ausgabeinhalte und/oder eine veränderte Darstellung der Ausgabeinhalte erzeugt. Dies hat den Vorteil, dass bei geeigneter Positionierung eine im Fahrzeug existierende Annäherungserfassungseinrichtung benutzt werden kann, um zu erfassen, wenn ein Fahrzeuginsasse ein mitgebrachtes Gerät, beispielsweise ein Mobiltelefon oder ein PDA (Personal Digital Assistant), bedienen möchte, woraufhin dann der Bedienmodus an die momentane Situation im Fahrzeug angepasst werden kann.
-
Eine einfache Art der Kopplung ist die Arretierung des Geräts in einer dafür vorgesehenen Haltevorrichtung. Beispielsweise kann beim mechanischen Einrasten des Geräts in die Haltevorrichtung ein Signal in Form eines elektrischen Impulses ausgelöst werden, der geräteseitig oder auch fahrzeugseitig empfangen und entsprechend ausgewertet werden kann. Bei einer Annäherung eines Betätigungselements an das im Fahrzeug befestigte Gerät kann die Annäherungserfassungseinrichtung ein weiteres Signal erzeugen, das dem Gerät übermittelt wird, beispielsweise in Form eines Impulses, der über zwei sich berührende Kontaktflächen, je eine in der Haltevorrichtung und der Rückseite des Geräts, übertragen wird. Auf diese Weise kann das Gerät autonom den Betrieb in einem Fahrzeug erkennen und den Bedienmodus wechseln. Beispielsweise könnten entsprechende Profile für den Bedienmodus im Gerät vorinstalliert sein, oder von einem Nutzer über eine Schnittstelle auf das Gerät geladen worden sein. Typischerweise ist das Gerät mit dem Fahrzeug über eine Schnittstelle verbunden, über die insbesondere mit einer Steuervorrichtung des Fahrzeugs bidirektional Daten zum Steuern des Bedienmodus ausgetauscht werden. Dies ermöglicht weitgehende Kompatibilität und Interoperabilität von Geräten bzw. Fahrzeugen verschiedener Hersteller. Gängige Schnittstellen sind beispielsweise die im Computerbereich übliche RS232 oder USB (Universal Serial Bus), die im Fahrzeugbereich kostengünstige LIN (Local Interconnect Network) oder im Mobilfunkbereich übliche Infrarot- oder Bluetooth-Schnittstelle. Die Kopplung des Geräts mit dem Fahrzeug kann insbesondere über die Schnittstelle erfasst werden. Bei einer Annäherung eines Betätigungselements an das im Fahrzeug befestigte Gerät kann die Annäherungserfassungseinrichtung ein Signal an die Steuervorrichtung im Fahrzeug senden, woraufhin entsprechende Steuerbefehle zur Änderung des Bedienmodus von der Steuervorrichtung über die Schnittstelle an das Gerät übermittelt werden. Dabei können in der Steuervorrichtung entsprechende Softwareprogramme gespeichert sein, die die Art der Änderung des Bedienmodus vorgeben. Auch wäre ein Abgleich zwischen dem Gerät und der Steuervorrichtung möglich, beispielsweise in einer sogenannten „Handshake”-Prozedur, über die über den Umfang der Änderung des Bedienmodus verhandelt wird.
-
In einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird der Bedienmodus so geändert, dass mittels der Steuervorrichtung des Fahrzeugs das Gerät über eine im Fahrzeug integrierte Bedienvorrichtung bedient wird und/oder Ausgabeinhalte der im Fahrzeug integrierten Bedienvorrichtung auf dem Gerät ausgegeben werden. Dies hat insbesondere den Vorteil, die Ein- und Ausgaberessourcen des Geräts und der im Fahrzeug integrierten Bedienvorrichtung gegenseitig als erweiterte Ressource nutzbar zu machen. Dies kann beispielsweise genutzt werden, wenn das mitgebrachte Gerät eine größere oder in einer bestimmten Hinsicht qualitativ höherwertigere Anzeigefläche aufweist, so dass Ausgaben des Fahrzeugs anstelle auf der dafür ursprünglich vorgesehenen Anzeigefläche der integrierten Bedienvorrichtung auf der Anzeigefläche des mitgebrachten Geräts dargestellt werden. Es könnte auch wünschenswert sein, die akustischen Ausgabemittel miteinander zu koppeln, um akustische Ausgaben des Geräts auf die im Fahrzeug installierten Lautsprecher umzuleiten. Dafür wäre es vorteilhaft, auch die entsprechenden Bedienelemente, in diesem Fall den Lautstärkeregler, auf ein entsprechendes Bedienelement der im Fahrzeug integrierten Bedienvorrichtung umzulegen, insbesondere wenn dieser näher in Reichweite des Nutzers liegt oder aufgrund seiner Beschaffenheit einfacher zu bedienen ist. Das Verfahren kann so ausgestaltet sein, dass die Kopplung der Bedienressourcen nach einem Systemabgleich gleicher Funktionen, durch eine explizite Nutzereingabe oder situationsabhängig automatisch erfolgt.
-
Durch das erfindungsgemäße Verfahren kann somit erreicht werden, dass der Bedienmodus des Geräts an die Umgebungsbedingungen in dem Fahrzeug angepasst wird. Dabei können insbesondere die Beleuchtungsbedingungen im Fahrzeug berücksichtigt werden, welche von dem üblichen Einsatz des Geräts außerhalb des Fahrzeugs stark abweichen können. So kann bei dem veränderten Bedienmodus bei Tag beispielsweise eine höhere Beleuchtungsstärke einer Anzeigefläche und bei Nacht eine niedrigere Beleuchtungsstärke im Vergleich zu den Beleuchtungsstärken des Bedienmodus des Geräts außerhalb des Fahrzeugs gewählt werden. Außerdem kann bei dem veränderten Bedienmodus berücksichtigt werden, dass akustische Beeinträchtigungen im Fahrzeuginnenraum auftreten können. Bei dem veränderten Bedienmodus kann daher beispielsweise eine akustische Ausgabe lauter erfolgen, als bei dem Bedienmodus des Gerätes, wenn es außerhalb des Fahrzeugs betrieben wird. Schließlich kann bei dem veränderten Bedienmodus berücksichtigt werden, dass während der Bedienung im Fahrzeug Erschütterungen auftreten. Bei dem veränderten Bedienmodus können daher beispielsweise Schaltflächen für eine berührungsempfindliche Oberfläche größer dargestellt werden, damit sie der Nutzer leichter treffen kann.
-
Die physikalische Kopplung zwischen dem Gerät und der Bedienvorrichtung wird vorzugsweise über einen Datenbus im Fahrzeug realisiert, an den sowohl das Gerät über die Schnittstelle als auch die Steuervorrichtung und die Bedienvorrichtung angebunden sind.
-
In einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird mittels der Annäherungserfassungseinrichtung aus dem zeitlichen Verlauf und/oder der räumlichen Beschaffenheit des Betätigungselements, wie z. B. der Hand eines Nutzers, eine Geste erfasst und durch die erfasste Geste ein zugeordnetes Bediensignal erzeugt. Die Erfassung der Geste kann insbesondere mittels der Annäherungserfassungseinrichtung erfolgen, aber auch durch eine speziell dafür vorgesehene Kamera, die zusätzlich im Fahrzeug installiert ist.
-
Während die Erfassung einer Annäherung lediglich das Eindringen eines Betätigungselements in einen um das Gerät liegenden Detektionsbereich erfasst, wird unter einer Geste im Sinne der Erfindung eine bestimmte Stellung der Hand eines Nutzers oder eine bestimmte Bewegung, die mit der Hand des Nutzers ausgeführt wird, verstanden. Durch die Steuerung der Bedienschnittstelle des Geräts mittels Gesten wird dem Nutzer eine besonders einfache und intuitive Eingabemöglichkeit zur Steuerung des Geräts bereitgestellt. Beispielsweise wird durch nahes Vorbeiwischen am Gerät auch berührungslos ein Bediensignal erzeugt. Insbesondere könnte durch eine flache Hand vor dem Gerät als „Sei-Still-Geste” ein Stummschalten des Geräts bewirkt werden.
-
Bei dem Betätigungselement kann es sich um ein beliebiges Element handeln, mit welchem ein Bedienelement betätigt werden kann. Es handelt sich bei dem Betätigungselement insbesondere um die Hand bzw. die Fingerspitze eines Nutzers.
-
In einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ordnet die Annäherungserfassungseinrichtung dem Betätigungselement einen Nutzer zu und in Abhängigkeit von diesem Nutzer ist der Bedienmodus veränderbar. Die Erfassung eines bestimmten Nutzers ist dabei typischerweise nicht der Grund der Veränderung des Bedienmodus selber, sondern wird vielmehr bei der Art und dem Umfang der Änderung berücksichtigt. So wird beispielsweise bei der Erfassung eines Betätigungselements im Detektionsbereich die Art der Informationsausgabe des Geräts geändert und dabei je nachdem, ob das Betätigungselement dem Fahrer oder Beifahrer des Fahrzeugs zugeordnet wird, ein auf den Nutzer angepasster Ausgabeinhalt erzeugt.
-
Die Nutzererkennung kann auf vielfältige Weise erfolgen. So können Ort, Winkel oder Richtung, an dem oder aus der das Betätigungselement in den Detektionsbereich eintritt, bestimmt und einem Nutzer zugeordnet werden. Insbesondere kann je nach Lokalisierung des Betätigungselements in der linken oder rechten Hälfte des Detektionsbereichs zwischen Fahrer und Beifahrer unterschieden werden. Der jeweilige Nutzer könnte auch ein Betätigungselement benutzen, durch das er sich für das System erkennbar macht, beispielsweise ein Funk-Signalstift, der einen dem Nutzer zuordenbaren Identifikationscode ausstrahlt, der mittels der Annäherungserfassungseinrichtung erfasst werden kann.
-
Die Nutzererkennung könnte auch durch eine sensorische Erfassung erfolgen, beispielsweise Mittels einer Elektrodenanordnung im Sitz des Nutzers. Über diese Elektrodenanordnung kann beispielsweise ein Identifikationscode kapazitiv in den Körper des Fahrers oder Beifahrers eingekoppelt werden. Der Identifikationscode kann dabei die Sitzposition sowie den Nutzer selbst identifizieren. Der Identifikationscode wird über den Körper des Nutzers übertragen und bei der Fingerspitze kapazitiv ausgekoppelt, so dass er beispielsweise an eine in der Bedienvorrichtung untergebrachten Empfangseinrichtung übertragen werden kann. Hinsichtlich weiterer Details dieser Signalübertragung wird auf die
DE 10 2004 048 956 A1 und die darin zitierte weitere Literatur verwiesen, die hiermit durch Bezugnahme in die vorliegende Anmeldung aufgenommen werden. Es können insbesondere die in der
DE 10 2004 048 956 A1 verwendeten Schaltungseinrichtungen Anwendung finden.
-
Die Annäherungserfassungseinrichtung kann beispielsweise eine Reflektionslichtschranke umfassen, die mindestens ein Leuchtmittel zum Emittieren von elektromagnetischer Detektionsstrahlung in den Detektionsbereich und ein Empfangselement zum Detektieren eines an dem Betätigungselement gestreuten und/oder reflektierten Anteils der Detektionsstrahlung umfassen. Sie kann insbesondere so ausgebildet sein, das Betätigungselement in dem Detektionsbereich anhand der Intensität der empfangenen Detektionsstrahlung zu erkennen. Die Annäherungserfassungseinrichtung kann ferner verschiedene Leuchtmittel für einzelne Zonen im Detektionsbereich umfassen, die jeweils elektromagnetische Detektionsstrahlung in die jeweilige Zone. emittieren. Ferner kann eine Modulationsvorrichtung zum Modulieren der emittierten Detektionsstrahlung vorgesehen sein, so dass sich die Detektionsstrahlung, die in die einzelnen Zonen emittiert wird, jeweils hinsichtlich ihrer Modulation unterscheidet. In diesem Fall kann die Annäherungserfassungseinrichtung auch eine Analyseeinheit umfassen, die so ausgebildet ist, dass die empfangene reflektierte und/oder gestreute Detektionsstrahlung hinsichtlich ihrer Modulation analysiert werden kann, um zu ermitteln, in welcher Zone die Detektionsstrahlung an einem Betätigungselement gestreut oder reflektiert wurde. Die Detektionszonen können sich insbesondere derart erstrecken, dass sie um das lösbar im Fahrzeug befestigte Gerät und/oder einer im Fahrzeug integrierten Bedienvorrichtung einen Eintrittswinkel eines Betätigungselements erfassen können, um dieses dem Fahrer oder Beifahrer zuzuordnen. Vorteilhafterweise sind die Detektionszonen als Kugelschalensegmente ausgebildet. Mittels der Annäherungserfassungseinrichtung kann somit der Aufenthalt eines Betätigungselements separat für jede Zone bestimmt werden, so dass sich der Abstand des Betätigungselements von dem lösbar befestigten Gerät oder der im Fahrzeug integrierten Bedienvorrichtung einfach ermitteln lässt. So lassen sich Gesten nicht nur gut erfassen sondern auch noch der Richtung nach einzelnen Nutzern, insbesondere Fahrer und Beifahrer, zuordnen.
-
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren umfasst der Bedienmodus des Geräts typischerweise das Anzeigen von Anzeigeinhalten. Der Bedienmodus wird so verändert, dass veränderte Anzeigeinhalte und/oder eine veränderte graphische Darstellung der Anzeigeinhalte erzeugt werden. Insbesondere wird die Größe oder Skalierung der Anzeigeinhalte verändert und dabei typischerweise der Informationsgehalt erweitert oder reduziert. Insbesondere werden im Zustand, wenn keine Kopplung zwischen Gerät und Fahrzeug erfasst wurde, mehr Anzeigeinhalte mit einer kleineren graphischen Darstellung angezeigt und nach der erfassten Kopplung weniger Anzeigeinhalte mit einer größeren, besser auf die visuellen Einschränkungen im Fahrzeug abgestimmten graphischen Darstellung angezeigt.
-
Die Anzeigeinhalte umfassen insbesondere Schaltflächen für Eingaben über die Bedienschnittstelle. Eine Veränderung des Bedienmodus kann somit nicht nur eine geänderte graphische Darstellung umfassen, sondern auch eine Aktivierung/Deaktivierung einzelner Schaltflächen enthalten.
-
Unter einer Schaltfläche wird im Sinne der Erfindung ein Steuerelement einer graphischen Benutzerschnittstelle verstanden. Eine Schaltfläche unterscheidet sich von Elementen und Flächen zur reinen Informationsanzeige, so genannten Anzeigeelementen bzw. Anzeigenflächen, darin, dass sie auswählbar sind. Bei einer Auswahl einer Schaltfläche wird eine ihr zugeordnete Funktion ausgeführt. Die Funktion kann nur zu einer Veränderung der Informationsanzeige führen. Ferner können über die Schaltflächen Einrichtungen gesteuert werden, deren Bedienung von der Informationsanzeige unterstützt wird. Die Schaltflächen können somit herkömmliche mechanische Schalter ersetzen. Die Schaltflächen können beliebig auf einer frei programmierbaren Anzeigefläche eines Displays erzeugt und angezeigt werden. Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass eine Schaltfläche markiert werden kann. In diesem Fall wird die zugeordnete Funktion noch nicht ausgeführt. Die markierte Schaltfläche wird jedoch gegenüber anderen Schaltflächen hervorgehoben dargestellt. Die Markierung und/oder Auswahl einer Schaltfläche kann mittels einer Cursorsteuerung oder durch direkte Bedienung einer berührungsempfindlichen Oberfläche des Displays erfolgen.
-
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Bereitstellen einer Bedienschnittstelle in einem Fahrzeug für ein im Fahrzeug lösbar befestigtes Gerät umfasst Mittel zum Erfassen einer Kopplung des Geräts mit dem Fahrzeug, eine Befestigungsvorrichtung zum Befestigen des Geräts im Fahrzeug, eine Annäherungserfassungseinrichtung, mit der die Annäherung eines Betätigungselements an das im Fahrzeug befestigte Gerät erfassbar ist, und eine Steuervorrichtung, die mit dem Mittel zum Erfassen der Kopplung und der Annäherungserfassungseinrichtung gekoppelt ist. Die Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Steuervorrichtung das Gerät so steuerbar ist, dass beim Erfassen einer Kopplung des Geräts mit dem Fahrzeug und der Annäherung eines Betätigungselements an das Gerät der Bedienmodus des Geräts veränderbar ist. Durch die Veränderung des Bedienmodus werden dabei veränderte Ausgabeinhalte und/oder eine veränderte Darstellung der Ausgabeinhalte erzeugt.
-
Typischerweise ist die erfindungsgemäße Vorrichtung so ausgestaltet, dass das Gerät über eine Schnittstelle mittels der Steuervorrichtung mit einer im Fahrzeug integrierten Bedienvorrichtung koppelbar ist.
-
Die Erfindung betrifft außerdem ein Fahrzeug, welches die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Bereitstellen einer Bedienschnittstelle umfasst. Die Befestigungsvorrichtung und die Annäherungserfassungsvorrichtung sind dabei typischerweise im Fahrzeug fest installiert und baulich benachbart oder ineinander integriert, damit ein Detektionsbereich gebildet werden kann, der das lösbar befestigte Gerät optimal abdeckt. Insbesondere ist der Detektionsbereich an verschiedene Gerätetypen anpassbar, um ihn beispielsweise auf die zu erwartenden Nutzerinteraktionen mit dem Gerät oder die Geräteabmaße abzustimmen.
-
Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug zu den Zeichnungen näher erläutert.
-
1 zeigt ein Fahrzeug in Aufsicht mit dem schematischen Aufbau eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Bereitstellen einer Bedienschnittstelle für ein lösbar im Fahrzeug befestigtes Gerät,
-
2 zeigt schematisch den Aufbau eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
-
3a–3c zeigen die Erfassung eines Betätigungselements und die Zuordnung von Gesten mittels einer Annäherungserfassungseinrichtung in derer Detektionsbereich gemäß eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens,
-
4 zeigt eine Nutzerzuordnung mittels der Annäherungserfassungseinrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens und
-
5a–5c zeigen die Veränderung von Anzeigeinhalten und Bedienelementen, die durch die Veränderung des Bedienmodus des im Fahrzeug lösbar befestigten Geräts gemäß einem Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens erzeugt werden.
-
In 1 ist ein Fahrzeug in Aufsicht gezeigt, in dem schematisch der Aufbau eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Bereitstellen einer Bedienschnittstelle für ein lösbar im Fahrzeug befestigtes Gerät 20 dargestellt ist. In dem Fahrzeug ist eine Befestigungsvorrichtung 23 installiert, die Mittel 21 zum Erfassen einer Kopplung des Geräts 20 mit dem Fahrzeug sowie eine Verbindung zu einer Steuervorrichtung 24 über eine Schnittstelle 22 umfasst. Diese Schnittstelle 22 ist typischerweise eine Standardschnittstelle für elektronische Geräte und beispielsweise als RS232 oder USB-Schnittstelle ausgestaltet und ermöglicht den bidirektionalen Datenaustausch zwischen dem in der Befestigungsvorrichtung 23 befestigten Gerät 20 und der Steuervorrichtung 24.
-
Neben der Befestigungsvorrichtung 23 ist eine im Armaturenbrett des Fahrzeugs integrierte Bedienvorrichtung 25 installiert, die mit der Steuervorrichtung 24 verbunden ist und mit dieser in Datenaustausch steht. Links neben der Bedienvorrichtung 25 und rechts neben der Befestigungsvorrichtung 23 befinden sich zwei Module einer Annäherungserfassungseinrichtung 30, die den zwischen ihnen gebildeten Raum um die und vor der Bedienvorrichtung 25 und Befestigungsvorrichtung 23 überwachen können. Ferner ist rechts vorne im Armaturenbrett ein Bluetooth-Transceiver als weiteres Mittel 21b zur Erfassung einer Kopplung eines Geräts 20 mit dem Fahrzeug installiert, das ebenfalls mit der Steuervorrichtung 24 in Datenkommunikation verbunden ist.
-
Rechts neben dem Fahrzeug ist ein Nutzer 32 dargestellt, der ein als Mobilfunkgerät ausgestaltetes Gerät 20 in der Hand hält. Das Gerät 20 kann durch die Befestigungsvorrichtung 23 lösbar mit dem Fahrzeug verbunden werden. Ferner kann es mit dem Bluetooth-Transceiver über eine Schnittstelle 22b in einem Nahbereich (typischerweise einige Meter) in Datenkommunikation treten. Dabei kann insbesondere erfasst werden, ob sich das Gerät 20 im Nahbereich des Fahrzeugs befindet. In diesem Falle kann eine Verbindung über die Bluetooth-Schnittstelle 22b zu der Steuervorrichtung 24 hergestellt und Daten ausgetauscht werden.
-
Der schematische Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einem Fahrzeug ist in 2 anhand eines Ausführungsbeispiels näher dargestellt. Es handelt sich bei der Darstellung um einen beliebigen Schnitt durch die erfindungsgemäße Vorrichtung parallel zur Blickrichtung eines Fahrzeuginsassen auf die Bedienoberfläche des in der Befestigungsvorrichtung 23 befestigten Geräts 20. Ohne Einschränkung der Allgemeinheit wird im Folgenden ein horizontaler Schnitt mit einer Sicht von oben beschrieben, wobei es ebenso ein vertikaler Schnitt mit seitlicher Betrachtung sein könnte.
-
Das Gerät 20 kann in der Befestigungsvorrichtung 23 mechanisch aufgenommen werden. Dabei findet das Gerät 20 typischerweise durch Rast- oder Klickverbindungen kraftschlüssig Halt oder wird durch die Geometrie und die Schwerkraft in Position gehalten. Die Befestigungsvorrichtung 23 kann dabei für einen bestimmten Gerätetypen vorbestimmt sein oder aber so ausgestaltet sein, dass sie an eine Vielzahl von Gerätetypen anpassbar ist. In der Mitte der Befestigungsvorrichtung 23 befinden sich Mittel 21 zum Erfassen einer Kopplung zwischen dem Gerät 20 und dem Fahrzeug. Das Mittel 21 kann als eine Kontaktfläche oder Pin ausgestaltet sein. Vorteilhafterweise umfasst das Mittel 21 zum Erfassen einer Kopplung einen Konnektor für eine Schnittstelle 22, die typischerweise als Standardschnittstelle für elektronische Geräte, beispielsweise als USB-Schnittstelle, ausgestaltet ist. Über diese Schnittstelle 22 kann das Gerät 20 bidirektional Daten mit einer Steuervorrichtung 24 austauschen. Die Daten umfassen insbesondere Steuersignale zur Steuerung des Bedienmodus 10, der weiter unten noch im Detail beschrieben wird.
-
Rechts und links von der Befestigungsvorrichtung 23 sind zwei Module einer Annäherungserfassungseinrichtung 30 angeordnet, die beispielsweise als Infrarot-Lichtschranke ausgestaltet ist. Der Detektionsbereich 31 um das Gerät 20 in der Befestigungsvorrichtung 23 kann mittels der Annäherungserfassungseinrichtung 30 überwacht werden und insbesondere das Eindringen eines Betätigungselements 33, in diesem Fall die Hand eines Nutzers 32, in den Detektionsbereich 31 erfassen. Die Annäherungserfassungseinrichtung 30 kann insbesondere in mehrere Zonen unterteilt sein (nicht dargestellt), um aus der Richtung des eintretenden Betätigungselements 33 insbesondere zwischen Fahrer und Beifahrer zu unterscheiden, aus der räumlichen Beschaffenheit und dem zeitlichen Verlauf des Betätigungselements 33 eine Geste abzuleiten oder aus der projizierten Bewegung des Betätigungselements 33 auf die Bedienoberfläche des Geräts 20 auf eine bestimmte Bedienaktion zu schließen.
-
Wird sowohl durch das Mittel 21 eine Kopplung des Geräts 20 an das Fahrzeug als auch eine Annäherung eines Betätigungselements 33 an das Gerät 20 erfasst, werden entsprechende Steuersignale an die Steuervorrichtung 24 übertragen und es wird die Änderung des Bedienmodus 10 veranlasst. Dazu kann die Steuervorrichtung 24 Steuerbefehle über die Schnittstelle 22 an das Gerät 20 absetzen. Diese Steuerbefehle können ausführbare Softwareprogramme zum Bereitstellen einer modifizierten Bedienschnittstelle zur Installation auf dem Gerät 20 enthalten. Alternativ könnte, falls mehrere Bedienmodi 10 im Gerät 20 bereits installiert sind, ein solcher Steuerbefehl auch lediglich beinhalten, welcher der bereits im Gerät 20 installierten Bedienmodi 10 zu aktivieren sei.
-
Durch das erfindungsgemäße Verfahren kann ein Nutzer eines mitgebrachten Geräts 20 von bereits für Fahrzeuge als vorteilhaft erkannter Gestenbedienung profitieren. In 3a bis 3c ist dargestellt, wie mittels der Annäherungserfassungseinrichtung 30 in einem um das Gerät 20 gebildeten Detektionsbereich 31 diverse Nutzerinteraktionen erfasst werden können. Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen einer Annäherungserfassung, wenn wie in 3a gezeigt ein Betätigungselement 33 in den Detektionsbereich 31 eindringt, und einer Gestenerfassung in 3b und 3c eines Betätigungselements 33 innerhalb des Detektionsbereichs 31.
-
3b zeigt die flache, ausgestreckte Hand als Betätigungselement 33. Durch eine entsprechende Zoneneinteilung des Detektionsbereichs 31 könnte dies von der Annäherungserfassungseinrichtung 30 aufgelöst und an die Steuervorrichtung 24 gesendet werden. Dort wird die Geste beispielsweise als „Sei-Still-Geste” zum Stummschalten des Geräts 20 interpretiert und über die Schnittstelle 22 ein entsprechender Steuerbefehl an das Gerät 20 übermittelt.
-
Durch eine zeitliche und räumliche Auflösung im Detektionsbereich 31 könnte beispielsweise die in 3c gezeigte Geste durch das Betätigungselement 33 als kreisende Hand erkannt werden. In der Steuervorrichtung 24 könnte nun analog zur Beschreibung von 3b dieser Geste eine entsprechende Funktion zugeordnet werden, die in einem im Fahrzeug angepassten Bedienmodus 10 für das Gerät 20 nutzbar ist.
-
4 zeigt einen um eine im Fahrzeug integrierte Bedienvorrichtung 25 gebildeten Detektionsbereich 31, der durch eine Annäherungserfassungseinrichtung 30 überwacht wird. Auch ein mitgebrachtes Gerät 20 kann durch das erfindungsgemäße Verfahren von einer an sich bekannten Nutzererkennung im Fahrzeug profitieren.
-
Die Annäherungserfassungseinrichtung 30 hat eine Kopplung des Geräts 20 mit dem Fahrzeug erfasst (hier nicht im Detail dargestellt) und erkennt, dass das Betätigungselements 33 in die rechte Hälfte des Detektionsbereich 31 eintritt. Ferner sendet das Betätigungselement 33, hier als Funkstift ausgestaltet, elektromagnetische Identifikationspulse in den Detektionsbereich 31, anhand derer die Lage des Betätigungselements 33 und gegebenenfalls auch eine Identifikationsnummer des Nutzers 32 von der Annäherungserfassungseinrichtung 30 empfangen und ausgewertet werden können. Folglich wird angenommen, dass es sich bei dem Nutzer 32 in diesem Falle um den Beifahrer handelt. Die empfangenen Signale können von der Annäherungserfassungseinrichtung 30 an die Steuervorrichtung 24 gesendet werden wo eine Änderung des Bedienmodus 10 für das Gerät 20 veranlasst wird.
-
In den 5a bis 5c sind Anzeigeinhalte dargestellt, die durch die Veränderung des Bedienmodus 10 des im Fahrzeug lösbar befestigten Geräts 20 gemäß einem Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens erzeugt werden. Gezeigt ist in den 5a bis 5c die Bedienvorrichtung 25 und das Gerät 20, die über einen Datenbus 28 im Fahrzeug miteinander verbunden sind und über die Steuervorrichtung 24, die ebenfalls an den Datenbus 28 angeschlossen ist, miteinander in Verbindung treten können. Sowohl an dem Gerät 20 als auch an der Bedienvorrichtung 25 befindet sich je ein Lautstärkeregler 27, der typischerweise als mechanisches Bedienelement, beispielsweise als Stellrädchen ausgestaltet ist. Die Bedienvorrichtung 25 umfasst weitere Bedienelemente 26, die als mechanische Bedienelemente oder sogenannte Softkeys ausgestaltet sind. Die Bedienelemente 26 können in diesem Fall auch Schaltflächen auf einer berührungsempfindlichen Anzeigefläche des Geräts 20 sein.
-
In 5a sind mögliche Ausgabeinhalte 11 in Form von Anzeigeinhalten 12, 12a auf den Anzeigeflächen des Geräts 20 bzw. der Bedienvorrichtung 25 in einem ersten Bedienmodus 10 dargestellt. Der Anzeigeinhalt 12a auf der Anzeigefläche der Bedienvorrichtung 25 ist dabei beliebig, beispielsweise ist es die Darstellung einer Navigationskarte oder eines Ausgabeinhalts einer Infotainmentanwendung. Auf der Anzeigefläche des Geräts 20 sind in diesem ersten Bedienmodus 10 Schaltflächen in einer 3×3 Matrix als Anzeigeinhalte 12 dargestellt.
-
Bei Annäherung eines Betätigungselements 33 in den um das Gerät 20 gebildeten Detektionsbereich 31 wird, wie in den 2 bis 4 beschrieben, die Änderung des Bedienmodus 10 durch die Steuervorrichtung 24 veranlasst. Der geänderte Bedienmodus 10 sieht vor, dass die Anzeigeelemente 12 nicht mehr in einer 3×3 Matrix dargestellt werden, sondern der besseren Lesbarkeit und Bedienbarkeit halber in einer 2×2 Matrix angezeigt werden. Ferner ist durch die Fettzeichnung angedeutet, wie der linke obere und rechte untere als Schaltfläche ausgestaltete Anzeigeinhalt 12 weiterhin über die Bedienoberfläche des Geräts 20 bedienbar ist, während die beiden anderen Schaltflächen deaktiviert wurden. Die Änderung des Bedienmodus 10 beinhaltet damit nicht nur das Ausgeben anderer Anzeigeinhalte 12, sondern insbesondere auch die unterschiedliche Bedienbarkeit von Schaltflächen auf berührungsempfindlichen Anzeigeflächen.
-
Die Aktivierung/Deaktivierung von Schaltflächen durch einen Wechsel des Bedienmodus 10 kann dabei auch in Abhängigkeit eines bestimmten Nutzers erfolgen, der beispielsweise nach einer Nutzererkennung, wie mit Bezug zu 4 ausgeführt, identifiziert wurde.
-
Der in 5b dargestellte Anzeigeinhalt 12a auf der Anzeigfläche der Bedienvorrichtung 25 wird durch den Bedienmoduswechsel 10 nicht beeinflusst. Dargestellt ist hier ein weiterer Anzeigeinhalt 12b, in diesem Falle eine Warnmeldung der Steuervorrichtung 24. Es kann zweckmäßig sein, solche Ausgabeinhalte nicht auf der Anzeigefläche der Bedienvorrichtung 25 auszugeben, wie im autarken Betrieb der Bedienvorrichtung 25 ohne Kopplung mit dem Gerät 20 vorgesehen. Es könnte beispielsweise vom Nutzer als lästig oder störend empfunden werden, wenn solche Anzeigeinhalte 12b mit den bisherigen Anzeigeinhalten 12a kollidieren. Auch könnte die Darstellung dort nicht die gebotene Aufmerksamkeit erfahren, beispielsweise, wenn die Anzeigefläche der Bedienvorrichtung 25 kleiner oder minderwertiger als die Anzeigefläche des Geräts 26 ist.
-
In 5b ist ferner dargestellt, wie ein Nutzer mit einem Betätigungselement 33, hier seiner Hand, den Lautstärkeregler 27 am Gerät 20 bedient. Diese Bedienung kann beim Betrieb eines Fahrzeugs umständlich sein, insbesondere wenn das funktionale Design des Geräts 20 nicht speziell für die erschwerten Bedienbedingungen in einem Fahrzeug optimiert wurde, was bei mobilen elektronische Geräten oftmals der Fall ist, da insbesondere zwischen einer kompakten Größe und geringem Gewicht einerseits und dem Bedienkomfort des Nutzers andererseits ein Kompromiss gefunden werden muss.
-
Daher könnte ein Wechsel des Bedienmodus 10 vorsehen, dass die Ein- und Ausgaberessourcen des Geräts 20 und der Bedienvorrichtung 25 gegenseitig nutzbar gemacht werden können. Zum Einen kann ein Anzeigeinhalt 12b auf der Anzeigefläche des Geräts 20 ausgegeben werden, wie in 5c dargestellt. Zum Anderen können diverse Bedienfunktionen des Geräts 20 auf die komfortableren Bedienelemente 26 umgelegt werden. Insbesondere kann der Lautstärkeregler 27 des Geräts 20 mit dem Lautstärkeregler der Bedienvorrichtung gekoppelt werden, so dass die Regelung der Lautstärke von akustischen Ausgabeinhalten des Geräts 20, wie in 5c gezeigt, über den komfortableren Lautstärkeregler 27 der Bedienvorrichtung 25 erfolgen kann. Die Kopplung kann hierbei durch vorherige Nutzerinteraktion oder auch situationsbedingt eingestellt werden.
-
Wie dem Fachmann ersichtlich ist, können die verschiedenen Schritte der Gestenerfassung, Nutzerzuordnung und Ausgestaltungen der Änderungen des Bedienmodus beliebig kombiniert werden und weitere Ausführungsbeispiele bilden. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sowohl das Gerät 20 als auch die Bedienvorrichtung 25 je nach Ausführung über Anzeigeflächen oder berührungsempfindliche Bedienoberflächen verfügen können. Ferner ist eine Änderung des Bedienmodus 10 nicht auf die Darstellung der Anzeigeinhalte 12 als visuelle Ausgabe beschränkt, sondern kann auch Ausgabeinhalte 11 als akustische oder andere dem Fachmann bekannte Ein- und Ausgabearten umfassen.
-
Bezugszeichenliste
-
- 10
- Bedienmodus
- 11
- Ausgabeinhalt
- 12
- Anzeigeinhalte
- 12a
- weitere Anzeigeinhalte
- 12b
- weitere Anzeigeinhalte
- 20
- lösbar befestigtes Gerät
- 21
- Mittel zum Erfassen einer Kopplung
- 21b
- Bluetooth-Transceiver
- 22
- Schnittstelle
- 22b
- Bluetooth-Schnittstelle
- 23
- Befestigungsvorrichtung
- 24
- Steuervorrichtung
- 25
- Im Fahrzeug integrierte Bedienvorrichtung
- 26
- Bedienelement
- 27
- Lautstärkeregler
- 28
- Datenbus
- 30
- Annäherungserfassungseinrichtung
- 31
- Detektionsbereich
- 32
- Nutzer
- 33
- Betätigungselement
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- US 2003/0074119 A1 [0004]
- US 2008/0215240 A1 [0005]
- DE 102004048956 A1 [0018, 0018]