DE10003007C2 - Erdungskontakt - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Erdungskontakt zur Übertragung von Strömen zwischen
feststehenden Fahrzeugteilen eines Schienen-Fahrzeuges, insbesondere einer elektrischen,
dieselelektrischen oder dieselhydraulischen Lokomotive oder eines Trieb- und Reisefahr
zeuges und dessen drehender Radachse, umfassend zumindest ein Kontaktelement, ins
besondere eine Kohlebürste, das bzw. die an einer mittelbar oder unmittelbar von der Rad
achse ausgehenden, insbesondere aus Kohlenstoffmaterial bestehenden oder dieses enthalten
den Kontaktfläche anliegt, wobei das Kontaktelement über ein, in einer Halterung angeord
netes, flächiges Element in Richtung der Kontaktfläche und der Radachse druckbeaufschlagt
ist.
Arbeits- und/oder Signalströme von Schienen-Fahrzeugen können über Achswellen und Achs
räder zur Fahrschiene und damit zur Energiequelle zurückgeführt werden. Die Übertragung
von den feststehenden Fahrzeugteilen auf die drehenden Achsen erfolgt dabei mit speziellen
Strombrücken, die üblicherweise als Rückstrom-/Erdungskontakt bezeichnet werden.
Die Wälzläger der Achsen können im Nutzstrom- oder Störstromkreis liegen. Um sie gegen
Stromdurchgang und somit gegen Zerstörung zu schützen, muß der Rückstrom-/Erdungskon
takt eine niederohmige Brücke bilden. Bei einer über das Lager anstehenden Spannung ab
zum Beispiel 0,5-1 V (Fritt-Spannung) beginnt der Stromfluß durch das Lager. Verbunden
mit einer sprunghaft ansteigenden Strommenge sinkt der Wert der Übergangsspannung an
schließend auf ca. 0,5 V ab.
Rückstrom-/Signalstrom-/Erdungskontakte sollen bei allen Betriebssituationen des Fahrzeuges
eine gute und sichere elektrische Verbindung zwischen dem Rückstromanschluß am Fahrzeug
und der Radachse auf einem definierten Stromweg herstellen. Ferner muß insbesondere bei
einer Signalübertragung sichergestellt sein, daß ein konstanter Übergangswiderstand vorliegt.
Bei einem aus der DE-OS 19 53 043 bekannten Erdungskontakt ist in einem von einer Achse
eines elektrischen Schienenfahrzeuges ausgehenden Gehäuse eine Kohlebürste federvor
gespannt nicht drehbar gelagert, die gegenüber einer sich drehenden Kontaktscheibe abge
stützt ist. Dabei kann die Kohlebürste entweder mittels einer Druckfeder gegen eine Kon
taktplatte oder diese mittels einer Zugfeder gegen die Kohlebürste gedrückt werden. Bei der
Verwendung einer Druckfeder kann diese gegebenenfalls von einer Scheibe ausgehen, die
unmittelbar mit der Achse verbunden ist.
Aus der DD 81 136 ist ein nicht als Erdungskontakt bestimmter Putzklotz bekannt, der
mittels eines Hydraulik- oder Pneumatikzylinders an die Lauffläche des Rades eines Schie
nenfahrzeuges drückbar ist.
Aus der CH 176 524 ist ein elektrisches Schienenfahrzeug mit gummigefedertem Triebrad
bekannt. Dabei wird der Arbeitsstrom über eine Kohlebürste abgeleitet, die derart auf eine
Radbandage gepresst wird, dass die Kohlebürste gleichzeitig als Reinigungsklotz für die Lauf
fläche der Radbandage wirkt.
Ein weiterer Erdungskontakt ist in der EP 0 582 888 A1 beschrieben. Dabei besteht die
Kontaktfläche, an der sich die Kohlebürste abstützt, aus Kohlenstoffmaterial oder enthält
dieses. Hierdurch ergibt sich u. a. der Vorteil einer Verschleißminderung gegenüber den
sonstigen Erdungskontakten.
Aus der DE-AS 12 86 071 ist ein Erdungskontakt für Schienenfahrzeuge bekannt, wobei ein
durch eine Feder druckbeaufschlagtes Kontaktstück durch eine aus einem Elastomermaterial
bestehende flächige Ringscheibe gehalten wird.
Der EP 0 805 089 A2 ist ein gattungsgemäßer Erdungskontakt zu entnehmen. Dabei wird das
Kontaktelement mittels einer mit einem Fluid oder flüssigen Material gefüllten Einrichtung
beaufschlagt. Kontaktflächenseitig ist das Fluid von einer Membran begrenzt, wodurch der
Vorteil gegeben ist, dass die druckbeaufschlagende Einrichtung auf das bzw. die Kontakt
elemente wie Kohlebürsten auch bei vorhandenen Abnutzungsunterschieden flächig derart
anliegt, dass die Kontaktelemente ihrerseits im erforderlichen Umfang und flächig an der
Kontaktfläche anliegen. Bei der diesbezüglichen Konstruktion ist sicherzustellen, dass das
Fluid bzw. fließfähige Material derart eingekapselt ist, dass die erforderliche Druckbeauf
schlagung erfolgt.
Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen Erdungskontakt der eingangs
genannten Art zu vereinfachen und leichter zu bauen.
Erfindungsgemäß wird das Problem dadurch gelöst, dass das flächige Element eine elastische
Lage ist, die aus einem Elastomermaterial besteht und die Halterung eine topfförmig
ausgebildete, im Schnitt eine H-Geometrie aufweisende Druckplatte ist, die aus einer einen
Hohlzylinder bildenden Wandung sowie einer beabstandet zu deren Stirnrändern verlaufenden
Zwischenwand als Abstützung für die elastische Lage besteht.
Insbesondere weist das flächige Element die Form eines Scheibenelementes auf das das bzw.
die Kontaktelemente vollständig oder nahezu vollständig abdeckt.
Dabei kann umlaufender das flächige Element randseitig umschließender Rand der topfförmig
ausgebildeten Druckplatte Aussparungen aufweisen.
Auf der in Bezug auf die elastische Lage gegenüberliegenden Seite der Zwischenwand
können in bekannter Weise Federelement einwirken, um die Druckplatte mit der elastischen
Lage zusammen mit den Kontaktelementen auf die Kontaktfläche im erforderlichen Umfang
kraftzubeaufschlagen.
Auch wenn die elastische Lage vorzugsweise ein Scheibenelement ist, kann diese gegebenen
falls aus Segmenten, vorzugsweise in Form von Kreissektoren zusammengesetzt sein.
Die elastische Lage selbst sollte eine Härte von vorzugsweise 20-60 Shore A, insbesondere
zwischen 40 und 50 Shore A aufweisen. Als weitere bevorzugte Materialeigenschaften der
elastischen Zwischenlage sind die Temperaturbeständigkeit, die sich zwischen -45° und +250°
C erstreckt, Wasserfestigkeit, Resistenz gegen Öle, Fette und Lacke, Alterungsbeständigkeit
und elektrisch nicht leitend zu nennen. Das E-Modul beträgt in etwa 40 N/mm2. Als beson
ders geeignetes Material ist Silikon zu nennen, das gebenenfalls getempert ist.
Dadurch, dass die Halterung mit der elastischen Zwischenlage relativ leicht ausgebildet sein
kann, ohne dass Einbußen in Bezug auf die Funktionsfähigkeit in Kauf genommen werden
müssen, ergibt sich eine überaus schnelle Reaktion zum Beispiel auf Schieflagen eines Fahr
zeuges, so dass die gewünschte Erdung stets sichergestellt ist.
Die Erfindung wird anhand nachfolgender Beschreibung eines der Zeichnung zu entnehmen
den bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch einen Abschnitt eines Erdungskontaktes,
Fig. 2 eine Explosionsdarstellung einer Halterung mit elastischer Lage,
Fig. 3 eine Draufsicht der Halterung gemäß Fig. 2 und
Fig. 4 einen Querschnitt der Halterung gemäß Fig. 2 und 3.
In den Figuren sind Elemente eines Rückstrom-/Signal-/Erdungskontaktes dargestellt, mittels
dessen Ströme zwischen feststehenden Fahrzeugteilen eines Schienen-Fahrzeuges und dessen
drehender Achse übertragen werden sollen. Hierzu geht mittelbar oder unmittelbar von einer
nicht dargestellten Drehachse eine vorzugsweise aus Kohlenstoffmaterial bestehende oder
dieses enthaltende Kontaktscheibe 10 aus, an der ein in einer von einem feststehenden
Fahrzeugteil ausgehenden Halterung 12 gelagertes Kontaktelement 14 anliegt, das aus
mehreren Kohlebürsten bestehen kann, die von der Kontaktscheibe aus betrachtet eine
Kreissektorform aufweisen und untereinander über Fixier- oder Trennstege beabstandet sein
können. Insoweit wird jedoch auf bekannte Konstruktionen verwiesen. Auch wird aus
Gründen der Einfachheit nachstehend an Stelle von Kontaktelement von Kohlebürste gespro
chen.
Wie der Schnittdarstellung gemäß Fig. 1 zu entnehmen ist, geht von jeder Kohlebürste 14 ein
Stromseil wie Bürstenlitze 16 aus, das bzw. die elektrisch leitend in einem als Kontaktring zu
bezeichnenden Hohlzylinder 18 fixiert sind, der gleichzeitig die Funktion einer Lagerbuchse
ausüben kann. Der Kontaktring kann sodann in einem Gehäuse befestigt sein, welches mit
dem feststehenden Fahrzeugteil verbunden wird. Sonstige übliche Befestigungen bzw.
Konstruktionen sind gleichfalls denkbar.
Um sicherzustellen, dass die Kohlebürsten 14 im erforderlichen Umfang und flächig auf der
Kontaktscheibe 10 aufliegen, ist folgende Konstruktion gewählt. Innerhalb der Lagerbuchse
ist eine Halterung 20 vorgesehen, die entsprechend der Darstellung gemäß Fig. 4 aus einer
einen Hohlzylinder bildende Wandung 22 und einer parallel und beabstandet zu den Stirnrän
der 24, 26 der Wandung 22 verlaufenden Zwischenwandung 28 besteht, die Abstützung für
eine elastische Lage 30 insbesondere in Form einer Silikon-Gummiplatte ist, die unmittelbar
auf der kontaktflächenabgewandten Seite der Kohlebürsten 14 aufliegt. Auf die Zwischenwan
dung 28, und zwar auf die der elastischen Lage 30 gegenüberliegenden Fläche 32, wirkt ein
Federelement 34, um die Halterung 20 in Richtung der Kohlebürsten 14 kraftzubeaufschlagen.
Da zwischen der Zwischenwandung 28 und der Kohlebürste 14 die elastische Lage 30
verläuft, ist sichergestellt, dass die von der Feder 34 oder einem gleichwirkenden Element
übertragene Kraft gleichmäßig verteilt auf die Kohlebürsten 14 mit der Folge übertragen wird,
dass diese flächig auf der Kontaktscheibe 10 aufliegen.
Die Konstruktion der Halterung 20 ist auch insbesondere der Fig. 2 zu entnehmen. Man
erkennt die Halterung 20, die einer topfförmigen Halteplatte gleichkommt, wobei in den
zwischen der Wandung 22 und der Zwischenwandung 28 verlaufenden Bereich die auch als
elastische Zwischenplatte zu bezeichnende elastische Lage 30 einbringbar ist. Der die elasti
sche Lage 30 peripher umgebende Rand 34 der Wandung 22 weist vorzugsweise gleichmäßig
am Umfang verteilt Aussparungen 36 auf, die zur Durchführung der Stromseile 16 dienen.
Die elastische Zwischenlage selbst, die insbesondere aus Silikonmaterial, gegebenenfalls
getempertes Silikonmaterial besteht, sollte insbesondere eine Härte zwischen 30 und 50 Shore
A aufweisen. Ferner sind als bevorzugte Materialeigenschaften anzugeben:
Temperaturbeständigkeit: -45° bis +250°C;
Chemische Beständigkeit: wasserfest,
resistent gegen alle handelsüblichen Öle, Fette und Lacke,
nicht elektrisch leitend,
alterungsbeständig, besonders bei Wärme;
Materialeigenschaften: Härte vorzugsweise 20-60 Shore A, insbesondere zwischen 40 und 50 Shore A,
E-Modul in etwa 40 N/mm2.
Temperaturbeständigkeit: -45° bis +250°C;
Chemische Beständigkeit: wasserfest,
resistent gegen alle handelsüblichen Öle, Fette und Lacke,
nicht elektrisch leitend,
alterungsbeständig, besonders bei Wärme;
Materialeigenschaften: Härte vorzugsweise 20-60 Shore A, insbesondere zwischen 40 und 50 Shore A,
E-Modul in etwa 40 N/mm2.
Claims (18)
1. Erdungskontakt zur Übertragung von Strömen zwischen feststehenden Fahrzeugteilen
eines Schienen-Fahrzeuges, insbesondere einer elektrischen, dieselelektrischen oder
dieselhydraulischen Lokomotive oder eines Trieb- und Reisefahrzeuges und dessen
drehender Radachse, umfassend zumindest ein Kontaktelement, insbesondere eine
Kohlebürste, das bzw. die an einer mittelbar oder unmittelbar von der Radachse
ausgehenden, insbesondere aus Kohlenstoffmaterial bestehenden oder dieses enthalten
den Kontaktfläche anliegt, wobei das Kontaktelement über ein, in einer Halterung
angeordnetes, flächiges Element in Richtung der Kontaktfläche und der Radachse
druckbeaufschlagt ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass das flächige Element eine elastische Lage (30) ist, die aus einem Elastomerma
terial besteht und die Halterung (20) eine topfförmig ausgebildete, im Schnitt eine H-
Geometrie aufweisende Druckplatte ist, die aus einer einen Hohlzylinder bildenden
Wandung (22) sowie einer beabstandet zu deren Stirnrändern (24, 26) verlaufenden
Zwischenwand (28) als Abstützung für die elastische Lage (30) besteht.
2. Erdungskontakt nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die elastische Lage (30) eine Ebene aufspannt, die parallel oder in etwa parallel
zur Kontaktfläche (10) verläuft.
3. Erdungskontakt nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Elastomermaterial Moosgummi ist.
4. Erdungskontakt nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Elastomermaterial ein Silikonmaterial ist.
5. Erdungskontakt nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Elastomermaterial ein Silikon-Kautschukmaterial ist.
6. Erdungskontakt nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Elastomermaterial aus getempertem Silikon-Material bzw. Silikon-Kautschuk
material besteht.
7. Erdungskontakt nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die elastische Lage (30) ein Scheibenelement ist.
8. Erdungskontakt nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die elastische Lage (30) die Kontaktelemente (14) kontaktflächenabgewandt
vollständig oder nahezu vollständig abdeckt.
9. Erdungskontakt nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Zwischenwand (28) außermittig zwischen den Stirnrändern (24, 26) des
Hohlzylinders (22) verläuft.
10. Erdungskontakt nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die elastische Lage (30) eine Platte wie Silikon-Gummiplatte ist.
11. Erdungskontakt nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die elastische Lage (30) in Segmente unterteilt ist.
12. Erdungskontakt nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die elastische Lage (30) in kreissektorartige Segmente unterteilt ist.
13. Erdungskontakt nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die elastische Lage (30) eine Temperaturbeständigkeit zwischen -45° und +250°
C aufweist.
14. Erdungskontakt nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die elastische Lage (30) elektrisch isolierend ist.
15. Erdungskontakt nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die elastische Lage (30) wasserfest ist.
16. Erdungskontakt nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die elastische Lage (30) resistent gegen Öle, Fette und/oder Lack ist.
17. Erdungskontakt nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Material der elastischen Lage (30) einen E-Modul von in etwa 40 N/mm2
aufweist.
18. Erdungskontakt nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Material der elastischen Lage (30) eine Härte von in etwa 30-50 Shore A
aufweist.
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