DE10002194A1 - Schraubzwinge - Google Patents
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Abstract
Es wird eine Schraubzwinge zum Aufeinanderspannen von Teilen vorgeschlagen, bei der sich die an einem L-förmigen, verschiebbaren Bügelelement (1) angeordnete Spannbacke (3, 13) zu einer Spitze (7, 17) verjüngt.
Description
Die Erfindung geht aus von einer Schraubzwinge zum
Aufeinanderspannen von Teilen nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Die aus dem Stand der Technik bekannten Schraubzwingen
weisen zwei Spannbacken auf, deren einander zugewandte
Flächen parallel ausgerichtet sind. In einem Verbindungselement
ist die eine Spannbacke über ein Bügelelement verschiebbar
gelagert, während die andere Spannbacke an einer
Schraubenspindel angeordnet ist, welche in einem Gewinde des
Verbindungselements geführt wird. Als nachteilig erweist sich
bei derartigen bekannten Schraubzwingen, dass die beiden
Werkstücke oder Teile, welche aufeinandergespannt werden
sollen, parallel ausgerichtet sein müssen. Das
Aufeinanderspannen von Teilen, welche unter einem Winkel
gegeneinander ausgerichtet sind, ist nicht oder nur in sehr
begrenztem Maße möglich. Es ergeben sich jedoch in der Praxis
häufig Situationen, in denen dies notwendig ist. So müssen
beispielsweise beim Errichten eines Dachstuhls die Dachsparren
gegen die Firstpfette und gegen die auf den Kniestock
aufliegenden Balken verspannt werden. Dies ist jedoch mit den
aus dem Stand der Technik bekannten Schraubzwingen nicht
möglich.
Demgegenüber hat die Schraubzwinge mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 den Vorteil, dass
an der über das Bügelelement verschiebbar gelagerten
Spannbacke eine Spitze vorgesehen ist. Zum
Aufeinanderspannen von Teilen müssen diese nicht zwingend
parallel ausgerichtet werden. Bei einer winkligen Anordnung der
Teile kann die Spitze der einen Spannbacke in das eine Teil
hineingedrückt werden. Hierzu kann das Teil unter einem
beliebigen Winkel gegen die Spannbacke ausgerichtet sein. Das
zweite Teil wird durch die an der Schraubenspindel angeordnete
Spannbacke erfasst. Beim Festschrauben der Schraubenspindel
wird durch die beiden Spannbacken auf die zu verbindenden
Teile eine Kraft aufgebracht, welche die beiden Teile aneinander
presst. Während die an der Schraubenspindel befestigte
Spannbacke die Kraft auf die Oberfläche des einen Teils
überträgt, wird die Kraft durch die andere Spannbacke über die
in das Teil hineingedrückte Spitze der anderen Spannbacke
übertragen. Voraussetzung ist hierbei, dass zumindest das eine
der beiden zu verspannenden Teile aus einem Werkstoff
besteht, in den die Spitze der Spannbacke hineingedrückt
werden kann. Dies gilt beispielsweise für Holz. Um eine
Beschädigung der Spitze beim Eindrücken in das Werkstück zu
verhindern, besteht die Spitze der Spannbacke aus Metall.
Zusätzlich kann ein Hartmetallbesatz vorgesehen sein.
Der Einsatz der erfindungsgemäßen Schraubzwinge ist
besonders von Vorteil bei Werkstücken, bei denen die Einstiche
der Spitze der Spannbacke nicht als störend empfunden
werden. Dies gilt beispielsweise bei Holzbauarbeiten bei der
Errichtung von Gebäuden. Die zu verspannenden Holzteile
werden zumeist anschließend verkleidet oder speziell
behandelt, so dass die Einstiche der Spitze der Spannbacke nach
Fertigstellung des Gebäudes nicht mehr erkennbar sind.
Vorteilhafterweise müssen zum Eindrücken der Spitze der
Spannbacke in Holzteile keine großen Kräfte aufgebracht
werden, da Holz im Vergleich zu der harten Spitze der
Spannbacke ein weiches Material ist. Es genügt hierzu, die
Spitze von Hand in das Bauteil hineinzudrücken.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ragt die
Spitze der ersten Spannbacke über die zweite Spannbacke
hinaus. Damit ist gewährleistet, dass ein für das Übertragen der
zusammenspannenden Kraft ausreichender Teil der Spitze in
eines der Bauteile hineingedrückt werden kann. Da die Spitze
außerdem in Verlängerung des Bügelelements an der
Spannbacke angeordnet ist, kann die Schraubzwinge auch wie
eine herkömmliche Schraubzwinge zum Aufeinanderspannen
von parallel angeordneten Teilen verwendet werden. Hierbei
liegen die Spannbacke und die Spitze an der Oberfläche des
einen Werkstücks an, ohne in diese einzudringen.
Die erfindungsgemäße Schraubzwinge hat darüberhinaus den
Vorteil, dass sie bei vorübergehenden Nichtgebrauch mit der
Spitze in ein Werkstück eingehängt oder eingedrückt und
festgespannt werden kann. Bei der Errichtung eines Dachstuhls
wird die Schraubzwinge von den Zimmerleuten immer wieder
benötigt. Kommt sie jedoch gerade nicht zum Einsatz, so muss
sie so aufbewahrt werden, dass sie stets griffbereit ist. Wird die
Schraubzwinge bei Nichtgebrauch an einem Holzbalken
festgespannt, so steht sie den Zimmerleuten stets zur
Verfügung.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist an dem der ersten Spannbacke abgewandten Ende des
Bügelelements ein flacher spartelartiger Abschnitt vorgesehen.
Dieser entspricht im wesentlichen einen entsprechenden
Abschnitt eines Nageleisens. Durch Einschieben dieses
Abschnitts zwischen zwei zusammengepresste Teile und durch
Kippen des Bügelelements können die beiden Teile voneinander
gelöst werden. Die Verwendung eines zusätzlichen Nageleisens
ist daher nicht notwendig. Dies ist insbesondere bei
Zimmerarbeiten an Dachstühlen von Vorteil, da hier nur wenig
Platz zum Bereitstellen der Werkzeuge zur Verfügung steht.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
sind an der ersten Spannbacke Halteelemente zum Befestigen
einer Spannvorrichtung für ein Rispenband vorgesehen. Ein
Rispenband wird zur Stabilisierung des Dachstuhls vom First bis
zum Trauf diagonal über mehrere Dachsparren gelegt und an
den jeweiligen Dachsparren befestigt. Das Rispenband besteht
üblicherweise aus Metall. Um eine ausreichende Stabilität zu
gewährleisten, wird das Rispenband vor seiner Befestigung an
den Dachsparren gespannt. Zunächst wird das Rispenband im
Firstbereich an einem der Dachsparren befestigt, beispielsweise
festgenagelt. Dann wird das Rispenband diagonal über mehrere
Dachsparren gelegt und über eine im Traufbereich angeordnete
Spannvorrichtung gespannt. Um auf das Rispenband die für das
Spannen notwendige Kraft übertragen zu können, muss die
Spannvorrichtung entsprechend befestigt werden. Da der
Dachstuhl keine Haltemöglichkeiten bietet, müssen spezielle
Halteelemente an den Dachsparren angeordnet werden. Hierzu
werden üblicherweise spezielle Vorrichtungen, wie
beispielsweise ein Balkenzug oder ein Kervenspanner,
eingesetzt, die allein der Befestigung der Spannvorrichtung
dienen und anderweitig nicht verwendet werden. Die
erfindungsgemäße Schraubzwinge hat den Vorteil, dass sie für
die Errichtung des Dachstuhls ohnehin benötigt wird. Sie steht
daher den Zimmerleuten zur Verfügung. Außerdem kann sie
schnell und einfach an beliebigen Stellen des Dachstuhls
befestigt und bei Nichtgebrauch wieder entfernt werden. Sie
bietet darüberhinaus eine für die Befestigung der
Spannvorrichtung notwendige Stabilität. Vorteilhafterweise
bestehen die Halteelemente aus seitlich nach außen ragenden
Bolzen, welche im Bereich der mit der Spitze ausgestatteten
Spannbacke befestigt sind. An diesen Bolzen kann die
Spannvorrichtung eingehängt werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist ein auf die an der Schraubenspindel angeordnete
Spannbacke aufschiebbarer Aufsatz vorgesehen, mit welchem
die Spannbacke in rechtwinklige Ecken eingreifen kann. Diese
Spannbacke entspricht häufig einem Teller der beweglich an der
Schraubenspindel befestigt ist. Insbesondere bei Arbeiten am
Dachstuhl, beispielsweise bei der Befestigung der
Spannvorrichtung für das Rispenband, muss die Schraubzwinge
so befestigt werden können, dass die an der Schraubenspindel
vorgesehene Spannbacke nicht an einer glatten Oberfläche,
sondern in einer Ecke angreift. Hierzu ist ein Aufsatz mit
dreieckigem oder trapezförmigem Querschnitt vorgesehen. Die
seitlichen Schenkel liegen an den die Ecke bildenden Seiten an.
Da es sich meist um rechtwinklige Ecken handelt, stehen die
beiden Schenkel des Aufsatzes im rechten Winkel zueinander.
Um die Befestigung entsprechend zu verbessern, sind an den
Seiten des Aufsatzes Spitzen oder Dorne vorgesehen, welche in
die die Ecke bildenden Seiten eingedrückt oder eingepresst
werden. Der Aufsatz wird auf die Spannbacke aufgeschoben
oder aufgesetzt und bei Nichtgebrauch wieder von der
Spannbacke abgenommen.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
sind der nachfolgenden Beschreibung, der Zeichnung und den
Ansprüchen entnehmbar.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 Erstes Ausführungsbeispiel einer Schraubenzwinge in
Seitenansicht,
Fig. 2 Ausführungsbeispiel aus Fig. 1 in einer Ansicht von
vorne,
Fig. 3 Zweites Ausführungsbeispiel einer Schraubzwinge in
Seitenansicht,
Fig. 4 Ausführungsbeispiel aus Fig. 3 in einer Ansicht von
vorne,
Fig. 5 Ausführungsbeispiel aus Fig. 3 und 4 in einer
Schnittdarstellung gemäß der Linie A-A in Fig. 3,
Fig. 6 Aufsatz auf die zweite Spannbacke in Seitenansicht,
Fig. 7 Aufsatz gemäß Fig. 6 in einer Ansicht von oben,
Fig. 8 Aufsatz gemäß Fig. 6 und 7 in einer Seitenansicht
Fig. 9 Schraubzwinge gemäß Fig. 1 und 2, an einem
Dachsparren befestigt.
In Fig. 1 ist eine Schraubzwinge mit einem L-förmigen
Bügelelement 1, einem Verbindungselement 2, einer ersten an
dem Bügelelement angeordneten Spannbacke 3, einer in einem
Gewinde 4 des Verbindungselements 2 geführten
Schraubenspindel 5 und einer an der Schraubenspindel
angeordneten zweiten Spannbacke 6 dargestellt. In
Verlängerung des Bügelelements 1 verjüngt sich die erste
Spannbacke 3 zu einer Spitze 7. Diese ragt seitlich über die
zweite Spannbacke 6 hinaus. Seitlich an dem Bügelelement 1
sind als Halteelemente Bolzen 9 für eine Spannvorrichtung für
ein Rispenband vorgesehen. Die Bolzen weisen an ihren Enden
einen Absatz 10 auf, damit die Spannvorrichtung für ein
Rispenband nicht von den Bolzen heruntergleiten kann. An dem
der ersten Spannbacke abgewandten Ende des Bügelelements 1
ist ein spatelartiger Abschnitt 8 vorgesehen. Wie in der Ansicht
von vorne gemäß Fig. 2 erkennbar, ist dieser Abschnitt
gegenüber dem übrigen Bügelelement geneigt. Auf diese Weise
können leichter Kräfte durch verkippen des Bügelelements 1 auf
den spatelartigen Abschnitt 8 und damit auf zwei in der
Zeichnung nicht dargestellte zusammengepresste Teile
übertragen werden, zwischen die der spatelartige Abschnitt 8
geschoben wird. Dieser Abschnitt gleicht einem entsprechenden
Abschnitt eines Nageleisens.
Fig. 2 zeigt die Schraubzwinge gemäß Fig. 1 in einer Ansicht
von vorne. In dieser Darstellung ist erkennbar, dass die erste
Spannbacke 3 auf der der zweiten Spannbacke 6 zugewandten
Seite gegenüber dem Bügelelement 1 verbreitert ist. Auf diese
Weise entsteht eine größere Anliegefläche an einem Werkstück.
In den Fig. 3, 4 und 5 ist ein zweites Ausführungsbeispiel
einer Schraubzwinge mit Bügelelement 11, Verbindungselement
12, erster Spannbacke 13, Gewinde 14, Schraubenspindel 15,
zweite Spannbacke 16 und einer an der zweiten Spannbacke 16
angeordneten Spitze 17 dargestellt. Am unteren Ende des
Bügelelements ist ein spatelartiger Abschnitt 18 vorgesehen. Die
erste Spannbacke ist mit Bolzen 19 als Halteelemente für eine
Spannvorrichtung für ein Rispenband ausgestattet. Im
Unterschied zu der in Fig. 1 und 2 dargestellten
Schraubzwinge weist dieses Ausführungsbeispiel ein
geschwungenes Bügelelement 11 auf, welches Kanten oder
Absätze bei den aufeinanderzuspannenden Teilen umgreifen
kann.
Die Fig. 6, 7 und 8 zeigen einen Aufsatz 20 für die zweite
Spannbacke. Dieser Aufsatz kann mit seinen beiden Seiten 21
und 22 an den einer Ecke bildenden Seiten angreifen. Die Nut 23
dient dazu, den Aufsatz 20 auf eine Spannbacke 6 oder 16
aufzuschieben. Mit den beiden Spitzen 24 und 25 greift der
Aufsatz in die die Ecke bildenden Seiten ein.
In Fig. 9 ist die Schraubzwinge aus den Fig. 1 und 2 in
festgespanntem Zustand an einem Dachsparren 26 dargestellt.
Um den Dachsparren 26 mit dem auf der Mauer 27
aufliegenden Balken 28 zu verspannen, wird die Spitze 7 der
ersten Spannbacke 3 in den Dachsparren 26 gesteckt und die
zweite Spannbacke 6 seitlich an dem Balken 28 angelegt.
Anschließend wird die Schraubenspindel 5 festgedreht.
Dachsparren 26 und Balken 28 werden so aneinander gedrückt,
daß der Balken in der Kerbe 29 des Dachsparrens anliegt.
Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und
der Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln
als auch in beliebiger Kombination miteinander
erfindungswesentlich sein.
1
Bügelelement
2
Verbindungselement
3
erste Spannbacke
4
Gewinde
5
Schraubenspindel
6
zweite Spannbacke
7
Spitze
8
spatelartiger Abschnitt
9
Bolzen
10
Absatz
11
Bügelelement
12
Verbindungselement
13
erste Spannbacke
14
Gewinde
15
Schraubenspindel
16
zweite Spannbacke
17
Spitze
18
spatelartiger Abschnitt
19
Bolzen
20
Aufsatz
21
Seite
22
Seite
23
Nut
24
Spitze
25
Spitze
26
Dachsparren
27
Mauer
28
Balken
29
Kerbe
Claims (7)
1. Schraubzwinge zum Aufeinanderspannen von Teilen
mit einem in einem Verbindungselement (2, 12) verschiebbaren Bügelelement (1, 11),
mit einer ersten Spannbacke (3, 13) an dem Bügelelement (1, 11),
mit einer in einem Gewinde (4, 14) des Verbindungselements (2, 12) geführten Schraubenspindel (5, 15) und
mit einer zweiten Spannbacke (6, 16) an der Schraubenspindel (5, 15)
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die erste Spannbacke (3, 13) in Verlängerung des Bügelelements (1, 11) zu einer Spitze (7, 17) verjüngt.
mit einem in einem Verbindungselement (2, 12) verschiebbaren Bügelelement (1, 11),
mit einer ersten Spannbacke (3, 13) an dem Bügelelement (1, 11),
mit einer in einem Gewinde (4, 14) des Verbindungselements (2, 12) geführten Schraubenspindel (5, 15) und
mit einer zweiten Spannbacke (6, 16) an der Schraubenspindel (5, 15)
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die erste Spannbacke (3, 13) in Verlängerung des Bügelelements (1, 11) zu einer Spitze (7, 17) verjüngt.
2. Schraubzwinge nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
daß die Spitze (7, 17) der ersten Spannbacke (3, 13) über
die zweite Spannbacke (6, 16) hinausragt.
3. Schraubzwinge nach Anspruch 1 oder 2 dadurch
gekennzeichnet, daß an dem der ersten Spannbacke (3, 13)
abgewandten Ende des Bügelelements (1, 11) ein flacher
spatelartiger Abschnitt (8, 18) vorgesehen ist.
4. Schraubzwinge nach Anspruch 1, 2 oder 3 dadurch
gekennzeichnet, daß an der ersten Spannbacke (3, 13)
Halteelemente (9, 19) zum Befestigen von Werkzeugen oder
anderen Vorrichtungen, insbesondere einer
Spannvorrichtung für ein Rispenband, vorgesehen sind.
5. Schraubzwinge nach Anspruch 4 dadurch gekennzeichnet,
daß als Halteelemente seitlich nach außen ragende Bolzen
(9, 19) vorgesehen sind.
6. Schraubzwinge nach einem der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß ein auf die zweite Spannbacke
(6, 16) aufschiebbarer Aufsatz (20) vorgesehen ist, mit
welchem die Spannbacke in eine Ecke eingreift.
7. Schraubzwinge nach Anspruch 6 dadurch gekennzeichnet,
daß der Aufsatz (20) zwei im nahezu rechten Winkel
zueinander stehende Seiten (21, 22) aufweist, an denen
jeweils eine Spitze (24, 25) vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000102194 DE10002194A1 (de) | 2000-01-19 | 2000-01-19 | Schraubzwinge |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000102194 DE10002194A1 (de) | 2000-01-19 | 2000-01-19 | Schraubzwinge |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10002194A1 true DE10002194A1 (de) | 2001-07-26 |
Family
ID=7628063
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000102194 Withdrawn DE10002194A1 (de) | 2000-01-19 | 2000-01-19 | Schraubzwinge |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10002194A1 (de) |
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- 2000-01-19 DE DE2000102194 patent/DE10002194A1/de not_active Withdrawn
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Non-Patent Citations (1)
| Title |
|---|
| Prospekt: Spannwerkzeuge für die Holz- Metall- und Bauindustrie, BESSEY & Sohn, Bietigheim (Württ.), '74, S.8,20 * |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |