DE10002833A1 - Schneidmaschine - Google Patents
SchneidmaschineInfo
- Publication number
- DE10002833A1 DE10002833A1 DE2000102833 DE10002833A DE10002833A1 DE 10002833 A1 DE10002833 A1 DE 10002833A1 DE 2000102833 DE2000102833 DE 2000102833 DE 10002833 A DE10002833 A DE 10002833A DE 10002833 A1 DE10002833 A1 DE 10002833A1
- Authority
- DE
- Germany
- Prior art keywords
- cutting machine
- machine according
- linear guide
- base plate
- stop ruler
- Prior art date
- Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
- Withdrawn
Links
- 239000000463 material Substances 0.000 claims description 8
- 229910052751 metal Inorganic materials 0.000 claims description 2
- 239000002184 metal Substances 0.000 claims description 2
- 238000004519 manufacturing process Methods 0.000 description 4
- 229910052782 aluminium Inorganic materials 0.000 description 2
- XAGFODPZIPBFFR-UHFFFAOYSA-N aluminium Chemical compound [Al] XAGFODPZIPBFFR-UHFFFAOYSA-N 0.000 description 2
- 229910000838 Al alloy Inorganic materials 0.000 description 1
- 230000015572 biosynthetic process Effects 0.000 description 1
- 238000002347 injection Methods 0.000 description 1
- 239000007924 injection Substances 0.000 description 1
- 229910001092 metal group alloy Inorganic materials 0.000 description 1
- 230000003678 scratch resistant effect Effects 0.000 description 1
- 239000000243 solution Substances 0.000 description 1
- 230000000007 visual effect Effects 0.000 description 1
Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B26—HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
- B26D—CUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
- B26D7/00—Details of apparatus for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
- B26D7/20—Cutting beds
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B26—HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
- B26D—CUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
- B26D7/00—Details of apparatus for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B26—HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
- B26D—CUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
- B26D7/00—Details of apparatus for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
- B26D7/01—Means for holding or positioning work
- B26D7/015—Means for holding or positioning work for sheet material or piles of sheets
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B26—HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
- B26D—CUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
- B26D7/00—Details of apparatus for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
- B26D2007/0012—Details, accessories or auxiliary or special operations not otherwise provided for
- B26D2007/0087—Details, accessories or auxiliary or special operations not otherwise provided for for use on a desktop
Landscapes
- Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
- Forests & Forestry (AREA)
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
- Perforating, Stamping-Out Or Severing By Means Other Than Cutting (AREA)
Abstract
Es wird eine Schneidmaschine (10) mit einer rechteckigen Grundplatte (12) beschrieben, an deren einem Längsrand (14) eine Schneideinrichtung (18) vorgesehen ist. An den beiden voneinander entfernten Querrändern (16) der Grundplatte (12) ist jeweils ein Stirnelement (26) befestigt. Eine Linearführung (30) für ein Anschlaglineal (32) ist zum Querrand (16) parallel vorgesehen. Eine einfache und preisgünstige Ausbildung der Schneidmaschine (10) wird dadurch erreicht, daß mindestens eines der beiden Stirnelemente (26), vorzugsweise beide Stirnelemente (26), einstückig mit einer Linearführung (30) ausgebildet ist/sind. DOLLAR A Die/jede Linearführung (30) weist ein Schwalbenschwanzprofil (34) auf. Das Anschlaglineal (32) weist einen Keilkörper (42) auf, der mittels eines Schraub- und Fixierelementes (50) gegen die Linearführung (30) zwängbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Schneidmaschine mit einer rechteckigen Grundplatte, an deren
einem Längsrand eine Schneideinrichtung vorgesehen ist, und an deren beiden voneinander
entfernten Querrändern jeweils eine Stirnelement befestigt ist, wobei zum Querrand parallel
eine Linearführung für ein Anschlaglineal vorgesehen ist.
Solche Schneidmaschinen sind in unterschiedlichen Ausbildungen bekannt. Beispielsweise
werden im Hauptkatalog 1999/2000 der Fa. Schäfer Shop, Seiten 760 und 761, Roll- und
Schnitt-Sicherheits-Schneidmaschinen und Hebel-Sicherheits-Schneidmaschinen
angeboten. Bei den ersteren weist die Schneideinrichtung einen Schneidkopf auf, der
entlang einer zum Längsrand der rechteckigen Grundplatte parallelen Führungsstange hin-
und herverschiebbar ist. Bei den zuletzt erwähnten Hebel-Sicherheits-Schneidmaschinen
weist die Schneideinrichtung ein an die Längserstreckung der Grundplatte angepaßtes
Schneidmesser auf, das an einem Stirnelement schwenkbar gelagert ist.
Bei den bekannten Schneidmaschinen der oben genannten Art ist die Linearführung für das
Anschlaglineal ein von der rechteckigen Grundplatte bzw. von den beiden Stirnelementen
getrenntes, d. h. selbständiges Bauteil, das an der Schneidmaschine passend festgeschraubt
oder anderweitig fixiert wird. Das stellt einen nicht zu vernachlässigenden
Herstellungsaufwand dar.
In Kenntnis dieser Gegebenheiten liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Schneidmaschine der eingangs genannten Art zu schaffen, bei welcher der Herstellungs-
bzw. Montageaufwand reduziert ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Schneidmaschine der eingangs genannten Art
erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß mindestens eines der beiden Stirnelemente einstückig
mit der Linearführung ausgebildet ist, die ein Schwalbenschwanzprofil aufweist, und daß das
Anschlaglineal einen Keilkörper aufweist, der mittels eines Schraub- und Fixierelementes
gegen das Schwalbenschwanzprofil der Linearführung zwängbar ist. Dadurch, daß
mindestens eines der beiden Stirnelemente einteilig mit der Linearführung ausgebildet ist,
ergibt sich der Vorteil, daß es nicht notwendig ist, eine spezielle Linearführung herzustellen
und diese an der Schneidmaschine passend zu befestigen. Vielmehr ergibt sich der Vorteil,
daß bei der Montage der beiden Stirnelemente an den voneinander entfernten Querrändern
des rechteckigen Basiselementes die bzw. die jeweilige Linearführung direkt und unmittelbar
an der Schneidmaschine mit vorgesehen wird. Die Ausbildung des bzw. jedes der beiden
Stirnelemente mit einer Linearführung stellt keinen besonderen Herstellungsaufwand dar, so
daß die erfindungsgemäße Schneidmaschine insgesamt in vorteilhafter Weise preisgünstig
realisierbar ist.
Bevorzugt ist es, wenn bei der erfindungsgemäßen Schneidmaschine jedes der beiden
Stirnelemente einstückig mit einer Linearführung ausgebildet ist, weil es dann beispielsweise
auch möglich ist, zwischen den beiden Stirnelementen eine Rollenhalterung anzuordnen. An
dieser Rollenhalterung kann ein definiert abzuschneidendes Streifenmaterial aus Papier
o. dgl. bevorratet sein.
Zweckmäßig ist es, wenn bei der erfindungsgemäßen Schneidmaschine jedes der beiden
Stirnelemente aus einem geeigneten Kunststoffmaterial besteht und kappenartig ausgebildet
ist. Die Herstellung solcher kappenartigen Stirnelemente mit einem an das Querschnittsprofil
der rechteckigen Grundplatte angepaßten lichten Querschnittsprofil ist in einem Spritzguß-
Formwerkzeug hochproduktiv präzise möglich. Als Kunststoffmaterial kommt
zweckmäßigerweise ein schlag- und kratzfestes Kunststoffmaterial zur Anwendung. Das
Kunststoffmaterial kann eine schwarze Farbe besitzen oder beliebig anders eingefärbt sein,
um einen gewünschten optischen Eindruck zu erzielen.
Bei der erfindungsgemäßen Schneidmaschine kann das Anschlaglineal einen
Führungsabschnitt mit einer unterseitigen Aussparung aufweisen, in der der Keilkörper
vorgesehen ist, von dem ein Gewindestift wegsteht, der sich durch ein Loch im
Führungsabschnitt hindurcherstreckt, der mit einem das Schraub- und Fixierelement
bildenden Mutterelement verschraubt ist. Durch Drehen des Mutterelementes in die eine
Richtung ergibt sich zwischen dem Keilkörper des Anschlaglineales und dem jeweiligen
Stirnelement der Schneidmaschine eine zuverlässige Fixierung und bei einer Drehung des
Mutterelementes in die entgegengesetzte Drehrichtung eine Lösung des Anschlaglineales
vom Stirnelement der Schneidmaschine. Die Betätigung des Mutterelementes von oben ist
einfach möglich. Das ist unter dem Gesichtspunkt des Bedienkomforts vorteilhaft. Beim
Drehen des Mutterelementes zum Fixieren des Anschlaglineales wird das Anschlaglineal
sowohl nach unten, d. h. gegen die Grundplatte, als auch gegen die
schwalbenschwanzförmige Linearführung gezwängt. Hierdurch werden unerwünschte Spalte
zwischen der Grundplatte und dem Anschlaglineal vermieden. Durch die Linearführung am
Innenrand des entsprechenden Stirnelementes ergibt sich außerdem in vorteilhafter Weise
eine relativ große Anlagefläche für das Anschlaglineal, wodurch eine präzise Positionierung
des Anschlaglineales gewährleistet wird und auch mehrere Lagen Papier beim Schneiden
sauber anliegen.
Bei der erfindungsgemäßen Schneidmaschine kann der Führungsabschnitt ein integrales
Bestandteil des Anschlaglineales sein. Bei einer solchen Ausbildung ist der Führungabschnitt
mit dem Anschlaglineal also starr verbunden. Eine andere Möglichkeit besteht
erfindungsgemäß darin, daß der Führungsabschnitt und das Anschlaglineal miteinander
schwenkbeweglich verbunden sind. Bei einer derartigen Ausbildung ist es möglich, das
Anschlaglineal um den Führungsabschnitt herum zu verschwenken, um das Führungslineal
an der Grundplatte zur Anlage zu bringen oder von der Grundplatte wegzuschwenken.
Zweckmäßig ist es, wenn die Grundplatte der erfindungsgemäßen Schneidmaschine von
einem Hohlprofilkörper gebildet ist. Dieser kann aus einem geeigneten Kunststoffmaterial
bestehen, bevorzugt ist es jedoch, wenn der Hohlprofilkörper der Grundplatte aus einem
Leichtmetall bzw. einer Leichtmetallegierung besteht. Beispielsweise besteht die Grundplatte
aus einem Aluminium-Hohlprofil.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines in der Zeichnung abgeschnitten dargestellten Ausführungsbeispieles der
erfindungsgemäßen Schneidmaschine. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die abgeschnitten und teilweise aufgeschnitten
gezeichnete Schneidmaschine, wobei auch das Anschlaglineal nur
abschnittweise verdeutlicht ist,
Fig. 2 einen Schnitt entlang der abgewinkelten Schnittlinie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 einen Abschnitt der Schneidmaschine zur Verdeutlichung einer Ausbildung
des Anschlaglineales, das mit dem zugehörigen Führungsabschnitt
schwenkbeweglich verbunden ist, in einer der Fig. 1 ähnlichen Ansicht von
oben,
Fig. 4 einen Schnitt entlang der abgewinkelten Schnittlinie IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 eine abschnittweise Seitenansicht der Schneidmaschine in Blickrichtung
des Pfeiles V in Fig. 3, wobei das Anschlaglineal an der Grundplatte
eng anliegt, und
Fig. 6 eine der Fig. 5 ähnliche Seitenansicht, wobei das abschnittweise
dargestellte Anschlaglineal jedoch um 180 Winkelgrad von der Grundplatte
weggeschwenkt gezeichnet ist.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine Ausbildung der Schneidmaschine 10 für Papier o. dgl., mit
einer rechteckigen Grundplatte 12, die zwei zueinander parallele Längsränder 14 und zwei
dazu senkrechte Querränder 16 aufweist. Am einen (- in Fig. 1 oberen) Längsrand 14 ist
eine Schneideinrichtung 18 vorgesehen. Die Schneideinrichtung 18 weist einen
Schneidkopf 20 auf, der entlang einer geradlinigen Führungsstange 22 hin- und
herbeweglich ist. Diese Schneid- und Rückstellbewegung des Schneidkopfes 20 ist in Fig.
1 durch den Doppelpfeil 24 verdeutlicht.
An jedem der beiden voneinander entfernten und zueinander parallelen Querränder 16 der
Grundplatte 12 ist jeweils ein Stirnelement 26 befestigt. Die Befestigung der Stirnelemente
26 an den Querrändern 16 der Grundplatte 12 erfolgt beispielsweise mit Hilfe von
Schrauben 28, wie sie in Fig. 2 verdeutlicht sind.
Jedes der beiden Stirnelemente 26, die aus einem geeigneten Kunststoffmaterial bestehen,
ist einstückig mit einer Linearführung 30 ausgebildet. Die Linearführung 30 ist zum
Verschieben eines Anschlaglineales 32 parallel zur Schneideinrichtung 18 bzw. zum
Längsrand 14 des Basiselementes 12 vorgesehen, in dessen Nachbarschaft die
Schneideinrichtung 18 vorgesehen ist.
Anstelle eines Anschlaglineales 32 ist es auch möglich, zwischen den beiden
Linearführungen 30 der Stirnelemente 26 eine Rollenhalterung anzuordnen und parallel zur
Schneideinrichtung 18 wunschgemäß zu verstellen. An der jeweils gewünschten Position
kann das Anschlaglineal 32 bzw. die Rollenhalterung dann fixiert werden.
Die beiden Stirnelemente 26 sind - wie aus Fig. 2 deutlich ersichtlich ist - kappenartig
ausgebildet und auf die Querränder 16 des Basiselementes 12 spielfrei aufgesteckt.
Die Fig. 2 verdeutlicht außerdem, daß die jeweilige Linearführung 30 ein
Schwalbenschwanzprofil 34 mit einer hinterschneidenden Keilfläche 36 aufweist. Das
Anschlaglineal 32 ist einteilig mit einem Führungsabschnitt 38 ausgebildet, der eine
unterseitige Aussparung 40 aufweist, in der ein Keilkörper 42 vorgesehen ist. Vom
Keilkörper 42 steht ein Gewindestift 44 nach oben. Der Gewindestift 44 erstreckt sich durch
ein Loch 46 im Führungsabschnitt 38 des Anschlaglineales 32 hindurch. Der Gewindestift
44 ist mit einem Mutterelement 48 verschraubt, das ein Schraub- und Fixierelement 50 des
Anschlaglineales 32 bildet.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, ist die rechteckige Grundplatte 12 von einem zu den
Längsrändern 14 parallel orientierten Hohlprofilkörper gebildet. Der Hohlprofilkörper kann
aus Aluminium oder aus einer Aluminiumlegierung bestehen.
Die Fig. 3 und 4 zeigen einen Abschnitt der Schneidmaschine 10 bzw. der Grundplatte
12 der Schneidmaschine 10 und eines der auf den entsprechenden Querrand 16 der
Grundplatte 12 aufgesteckten Stirnelemente 26, das mit Schrauben 28 mit der Grundplatte
12 fest verbunden ist.
Der wesentliche Unterschied zwischen der in den Fig. 1 und 2 gezeichneten
Ausführungsform der Schneidmaschine 10 und der in den Fig. 3 und 4 dargestellten
Ausbildung der Schneidmaschine 10 besteht darin, daß der Führungsabschnitt 38 des
Anschlaglineales 32 nicht einstückig starr verbunden ist, sondern daß sie
schwenkbeweglich verbunden sind. Zu diesem Zwecke weist der entlang der Linearführung
verstellbare Führungsabschnitt 38 zwei in entgegengesetzte Richtungen weisende und
miteinander axial fluchtende Lagerzapfen 52 auf und ist das Anschlaglineal 32 mit einer
Verbindungsgabel 54 mit voneinander beabstandeten Gabelfingern 56 ausgebildet, die
Löcher 58 aufweisen, in die die Lagerzapfen 52 des Führungsabschnittes 38 spielfrei
hineinstehen.
Durch die beiden miteinander axial fluchtenden Lagerzapfen 52 des Führungsabschnittes
38 ist eine Schwenkachse 60 bestimmt, um die das Anschlaglineal 32 zwischen einer an
der Grundplatte 12 eng anliegenden Anschlagstellung (sh. Fig. 5) und einer um 180
Winkelgrad davon weggeschwenkten Inaktivstellung (sh. Fig. 6) in Bezug zum
Führungsabschnitt 38 verschwenkbar ist.
Gleiche Einzelheiten sind in den Fig. 3 bis 6 mit denselben Bezugsziffern wie in den
Fig. 1 und 2 bezeichnet, so daß es sich erübrigt, in Verbindung mit den Fig. 3 bis 6
alle diese Einzelheiten noch einmal detailliert zu beschreiben.
10
Schneidmaschine
12
Grundplatte (von
10
)
14
Längsränder (von
12
)
16
Querränder (von
12
)
18
Schneideinrichtung (von
10
)
20
Schneidkopf (von
18
)
22
Führungsstange (für
20
)
24
Doppelpfeil
26
Stirnelemente (an
16
)
28
Schrauben (für
26
)
30
Linearführung (an
26
)
32
Anschlaglineal (an
30
)
34
Schwalbenschwanzprofil (von
32
)
36
hinterschneidende Keilfläche (von
34
)
38
Führungsabschnitt (von
32
)
40
Aussparung (an
38
)
42
Keilkörper (in
40
)
44
Gewindestift (von
42
)
46
Loch (in
38
)
48
Mutterelement (von
50
)
50
Schraub- und Fixierelement (für
32
)
52
Lagerzapfen (an
38
)
54
Verbindungsgabel (von
32
)
56
Gabelfinger (von
54
)
58
Löcher (in
56
)
60
Schwenkachse (für
32
)
Claims (9)
1. Schneidmaschine mit einer rechteckigen Grundplatte (12), an deren einem Längsrand
(14) eine Schneideinrichtung (18) vorgesehen ist, und an deren beiden voneinander
entfernten Querrändern (16) jeweils ein Stirnelement (26) befestigt ist, wobei zum
Querrand (16) parallel eine Linearführung (30) für ein Anschlaglineal (32) vorgesehen
ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eines der beiden Stirnelemente (26) einstückig mit einer Linearführung
(30) ausgebildet ist, die ein Schwalbenschwanzprofil (34) aufweist, und daß das
Anschlaglineal (32) einen Keilkörper (42) aufweist, der mittels eines Schraub- und
Fixierelementes (50) gegen das Schwalbenschwanzprofil (34) der Linearführung (30)
zwängbar ist.
2. Schneidmaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß jedes der beiden Stirnelemente (26) einstückig mit einer Linearführung (30)
ausgebildet ist.
3. Schneidmaschine nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den beiden Stirnelementen (26) eine Rollenhalterung angeordnet ist, die
entlang den Linearführungen (30) verstellbeweglich ist.
4. Schneidmaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß jedes der beiden Stirnelemente (26) aus einem Kunststoffmaterial besteht und
kappenartig ausgebildet ist.
5. Schneidmaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Anschlaglineal (32) einen Führungsabschnitt (38) mit einer unterseitigen
Aussparung (40) aufweist, in der der Keilkörper (42) vorgesehen ist, von dem ein
Gewindestift (44) wegsteht, der sich durch ein Loch (46) im Führungsabschnitt (38)
hindurcherstreckt, der mit einem das Schraub- und Fixierelement (50) bildenden
Mutterelement verschraubt ist.
6. Schneidmaschine nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Führungsabschnitt (38) ein integrales Bestandteil des Anschlaglineales (32) ist.
7. Schneidmaschine nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Führungsabschnitt (38) mit dem Anschlaglineal (32) schwenkbeweglich
verbunden ist.
8. Schneidmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die rechteckige Grundplatte (12) als Hohlprofilkörper ausgebildet ist.
9. Schneidmaschine nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Grundplatte (12) aus einem Leichtmetall besteht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000102833 DE10002833A1 (de) | 2000-01-24 | 2000-01-24 | Schneidmaschine |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000102833 DE10002833A1 (de) | 2000-01-24 | 2000-01-24 | Schneidmaschine |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10002833A1 true DE10002833A1 (de) | 2001-08-09 |
Family
ID=7628492
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000102833 Withdrawn DE10002833A1 (de) | 2000-01-24 | 2000-01-24 | Schneidmaschine |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10002833A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20310228U1 (de) | 2003-07-03 | 2003-09-18 | Schwelling, Hermann, 88682 Salem | Papierschneidgerät |
Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE8904743U1 (de) * | 1988-07-26 | 1989-07-06 | Wilhelm Dahle Büro-Technik GmbH & Co KG, 8630 Coburg | Stapelschneider |
-
2000
- 2000-01-24 DE DE2000102833 patent/DE10002833A1/de not_active Withdrawn
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE8904743U1 (de) * | 1988-07-26 | 1989-07-06 | Wilhelm Dahle Büro-Technik GmbH & Co KG, 8630 Coburg | Stapelschneider |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20310228U1 (de) | 2003-07-03 | 2003-09-18 | Schwelling, Hermann, 88682 Salem | Papierschneidgerät |
Similar Documents
| Publication | Publication Date | Title |
|---|---|---|
| DE2633258C2 (de) | ||
| DE2502619B2 (de) | Bausatz zum Aufbau eines zur Aufnahme von Instrumenten, insbesondere Laborinstrumenten, bestimmten Gestells | |
| EP0039765B1 (de) | Vorrichtung zum Befestigen von biegsamen Druckplatten auf dem Plattenzylinder von Rotationsdruckmaschinen | |
| DE2614447C2 (de) | Scharnier | |
| DE202018105381U1 (de) | Koppelungsvorrichtung für Lineale | |
| DE3540766A1 (de) | Justierbares tuer- oder fensterband | |
| DE10118566A1 (de) | Haltevorrichtung für eine Seitenführung eines Stetigförderers | |
| DE10002833A1 (de) | Schneidmaschine | |
| DE7508094U (de) | Bohrvorrichtung zum anschlagen von scharnieren, insbesondere moebelscharnieren | |
| DE102004034833B4 (de) | Markierkopf und Markiereinheit des Typs Nummerierer zum Markieren durch Umformung | |
| DE3244022C2 (de) | Spannvorrichtung zum Fixieren von im Winkel zueinander verlaufenden Werkstücken | |
| DE4209668A1 (de) | Steuergerät, insbesondere zur Fernbedienung von hydraulischen Komponenten | |
| DE3634056C1 (en) | Articulated head for the shaft of a cleaning implement | |
| DE3914646A1 (de) | Greifereinrichtung an bogenrotationsdruckmaschinen | |
| DE2149503C3 (de) | Möbelscharnier | |
| DE2659285C2 (de) | Klappschlüssel | |
| DE8807681U1 (de) | Radiusbetätiger für einen Sicherheitsschalter | |
| DE2457741C2 (de) | Aufbau und Lagerung eines Registrierelementes einer elektrographischen Registriervorrichtung | |
| DE102010030613A1 (de) | Schneidgerät zum Schmelzschneiden von Dämmplatten | |
| DE69008013T2 (de) | Zirkel, insbesondere für Zeichner. | |
| DE2720728B2 (de) | Falttür, Faltwand o.dgl | |
| DE1461546C3 (de) | Fluchtpunktperspektiv-Zeichengerät | |
| DE202006003731U1 (de) | Einstelleinrichtung eines Montagemittels für Lagergehäuse | |
| DE20307366U1 (de) | Griffanordnung eines Gartengeräts | |
| DE2430643C3 (de) | Farbkasten an einem Farbwerk für Druckmaschinen |
Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |