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DE10002833A1 - Schneidmaschine - Google Patents

Schneidmaschine

Info

Publication number
DE10002833A1
DE10002833A1 DE2000102833 DE10002833A DE10002833A1 DE 10002833 A1 DE10002833 A1 DE 10002833A1 DE 2000102833 DE2000102833 DE 2000102833 DE 10002833 A DE10002833 A DE 10002833A DE 10002833 A1 DE10002833 A1 DE 10002833A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cutting machine
machine according
linear guide
base plate
stop ruler
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2000102833
Other languages
English (en)
Inventor
Ernst Fischer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Moebius & Ruppert
Original Assignee
Moebius & Ruppert
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Moebius & Ruppert filed Critical Moebius & Ruppert
Priority to DE2000102833 priority Critical patent/DE10002833A1/de
Publication of DE10002833A1 publication Critical patent/DE10002833A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26DCUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
    • B26D7/00Details of apparatus for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
    • B26D7/20Cutting beds
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26DCUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
    • B26D7/00Details of apparatus for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26DCUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
    • B26D7/00Details of apparatus for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
    • B26D7/01Means for holding or positioning work
    • B26D7/015Means for holding or positioning work for sheet material or piles of sheets
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26DCUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
    • B26D7/00Details of apparatus for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
    • B26D2007/0012Details, accessories or auxiliary or special operations not otherwise provided for
    • B26D2007/0087Details, accessories or auxiliary or special operations not otherwise provided for for use on a desktop

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Perforating, Stamping-Out Or Severing By Means Other Than Cutting (AREA)

Abstract

Es wird eine Schneidmaschine (10) mit einer rechteckigen Grundplatte (12) beschrieben, an deren einem Längsrand (14) eine Schneideinrichtung (18) vorgesehen ist. An den beiden voneinander entfernten Querrändern (16) der Grundplatte (12) ist jeweils ein Stirnelement (26) befestigt. Eine Linearführung (30) für ein Anschlaglineal (32) ist zum Querrand (16) parallel vorgesehen. Eine einfache und preisgünstige Ausbildung der Schneidmaschine (10) wird dadurch erreicht, daß mindestens eines der beiden Stirnelemente (26), vorzugsweise beide Stirnelemente (26), einstückig mit einer Linearführung (30) ausgebildet ist/sind. DOLLAR A Die/jede Linearführung (30) weist ein Schwalbenschwanzprofil (34) auf. Das Anschlaglineal (32) weist einen Keilkörper (42) auf, der mittels eines Schraub- und Fixierelementes (50) gegen die Linearführung (30) zwängbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Schneidmaschine mit einer rechteckigen Grundplatte, an deren einem Längsrand eine Schneideinrichtung vorgesehen ist, und an deren beiden voneinander entfernten Querrändern jeweils eine Stirnelement befestigt ist, wobei zum Querrand parallel eine Linearführung für ein Anschlaglineal vorgesehen ist.
Solche Schneidmaschinen sind in unterschiedlichen Ausbildungen bekannt. Beispielsweise werden im Hauptkatalog 1999/2000 der Fa. Schäfer Shop, Seiten 760 und 761, Roll- und Schnitt-Sicherheits-Schneidmaschinen und Hebel-Sicherheits-Schneidmaschinen angeboten. Bei den ersteren weist die Schneideinrichtung einen Schneidkopf auf, der entlang einer zum Längsrand der rechteckigen Grundplatte parallelen Führungsstange hin- und herverschiebbar ist. Bei den zuletzt erwähnten Hebel-Sicherheits-Schneidmaschinen weist die Schneideinrichtung ein an die Längserstreckung der Grundplatte angepaßtes Schneidmesser auf, das an einem Stirnelement schwenkbar gelagert ist.
Bei den bekannten Schneidmaschinen der oben genannten Art ist die Linearführung für das Anschlaglineal ein von der rechteckigen Grundplatte bzw. von den beiden Stirnelementen getrenntes, d. h. selbständiges Bauteil, das an der Schneidmaschine passend festgeschraubt oder anderweitig fixiert wird. Das stellt einen nicht zu vernachlässigenden Herstellungsaufwand dar.
In Kenntnis dieser Gegebenheiten liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Schneidmaschine der eingangs genannten Art zu schaffen, bei welcher der Herstellungs- bzw. Montageaufwand reduziert ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Schneidmaschine der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß mindestens eines der beiden Stirnelemente einstückig mit der Linearführung ausgebildet ist, die ein Schwalbenschwanzprofil aufweist, und daß das Anschlaglineal einen Keilkörper aufweist, der mittels eines Schraub- und Fixierelementes gegen das Schwalbenschwanzprofil der Linearführung zwängbar ist. Dadurch, daß mindestens eines der beiden Stirnelemente einteilig mit der Linearführung ausgebildet ist, ergibt sich der Vorteil, daß es nicht notwendig ist, eine spezielle Linearführung herzustellen und diese an der Schneidmaschine passend zu befestigen. Vielmehr ergibt sich der Vorteil, daß bei der Montage der beiden Stirnelemente an den voneinander entfernten Querrändern des rechteckigen Basiselementes die bzw. die jeweilige Linearführung direkt und unmittelbar an der Schneidmaschine mit vorgesehen wird. Die Ausbildung des bzw. jedes der beiden Stirnelemente mit einer Linearführung stellt keinen besonderen Herstellungsaufwand dar, so daß die erfindungsgemäße Schneidmaschine insgesamt in vorteilhafter Weise preisgünstig realisierbar ist.
Bevorzugt ist es, wenn bei der erfindungsgemäßen Schneidmaschine jedes der beiden Stirnelemente einstückig mit einer Linearführung ausgebildet ist, weil es dann beispielsweise auch möglich ist, zwischen den beiden Stirnelementen eine Rollenhalterung anzuordnen. An dieser Rollenhalterung kann ein definiert abzuschneidendes Streifenmaterial aus Papier o. dgl. bevorratet sein.
Zweckmäßig ist es, wenn bei der erfindungsgemäßen Schneidmaschine jedes der beiden Stirnelemente aus einem geeigneten Kunststoffmaterial besteht und kappenartig ausgebildet ist. Die Herstellung solcher kappenartigen Stirnelemente mit einem an das Querschnittsprofil der rechteckigen Grundplatte angepaßten lichten Querschnittsprofil ist in einem Spritzguß- Formwerkzeug hochproduktiv präzise möglich. Als Kunststoffmaterial kommt zweckmäßigerweise ein schlag- und kratzfestes Kunststoffmaterial zur Anwendung. Das Kunststoffmaterial kann eine schwarze Farbe besitzen oder beliebig anders eingefärbt sein, um einen gewünschten optischen Eindruck zu erzielen.
Bei der erfindungsgemäßen Schneidmaschine kann das Anschlaglineal einen Führungsabschnitt mit einer unterseitigen Aussparung aufweisen, in der der Keilkörper vorgesehen ist, von dem ein Gewindestift wegsteht, der sich durch ein Loch im Führungsabschnitt hindurcherstreckt, der mit einem das Schraub- und Fixierelement bildenden Mutterelement verschraubt ist. Durch Drehen des Mutterelementes in die eine Richtung ergibt sich zwischen dem Keilkörper des Anschlaglineales und dem jeweiligen Stirnelement der Schneidmaschine eine zuverlässige Fixierung und bei einer Drehung des Mutterelementes in die entgegengesetzte Drehrichtung eine Lösung des Anschlaglineales vom Stirnelement der Schneidmaschine. Die Betätigung des Mutterelementes von oben ist einfach möglich. Das ist unter dem Gesichtspunkt des Bedienkomforts vorteilhaft. Beim Drehen des Mutterelementes zum Fixieren des Anschlaglineales wird das Anschlaglineal sowohl nach unten, d. h. gegen die Grundplatte, als auch gegen die schwalbenschwanzförmige Linearführung gezwängt. Hierdurch werden unerwünschte Spalte zwischen der Grundplatte und dem Anschlaglineal vermieden. Durch die Linearführung am Innenrand des entsprechenden Stirnelementes ergibt sich außerdem in vorteilhafter Weise eine relativ große Anlagefläche für das Anschlaglineal, wodurch eine präzise Positionierung des Anschlaglineales gewährleistet wird und auch mehrere Lagen Papier beim Schneiden sauber anliegen.
Bei der erfindungsgemäßen Schneidmaschine kann der Führungsabschnitt ein integrales Bestandteil des Anschlaglineales sein. Bei einer solchen Ausbildung ist der Führungabschnitt mit dem Anschlaglineal also starr verbunden. Eine andere Möglichkeit besteht erfindungsgemäß darin, daß der Führungsabschnitt und das Anschlaglineal miteinander schwenkbeweglich verbunden sind. Bei einer derartigen Ausbildung ist es möglich, das Anschlaglineal um den Führungsabschnitt herum zu verschwenken, um das Führungslineal an der Grundplatte zur Anlage zu bringen oder von der Grundplatte wegzuschwenken.
Zweckmäßig ist es, wenn die Grundplatte der erfindungsgemäßen Schneidmaschine von einem Hohlprofilkörper gebildet ist. Dieser kann aus einem geeigneten Kunststoffmaterial bestehen, bevorzugt ist es jedoch, wenn der Hohlprofilkörper der Grundplatte aus einem Leichtmetall bzw. einer Leichtmetallegierung besteht. Beispielsweise besteht die Grundplatte aus einem Aluminium-Hohlprofil.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung abgeschnitten dargestellten Ausführungsbeispieles der erfindungsgemäßen Schneidmaschine. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die abgeschnitten und teilweise aufgeschnitten gezeichnete Schneidmaschine, wobei auch das Anschlaglineal nur abschnittweise verdeutlicht ist,
Fig. 2 einen Schnitt entlang der abgewinkelten Schnittlinie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 einen Abschnitt der Schneidmaschine zur Verdeutlichung einer Ausbildung des Anschlaglineales, das mit dem zugehörigen Führungsabschnitt schwenkbeweglich verbunden ist, in einer der Fig. 1 ähnlichen Ansicht von oben,
Fig. 4 einen Schnitt entlang der abgewinkelten Schnittlinie IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 eine abschnittweise Seitenansicht der Schneidmaschine in Blickrichtung des Pfeiles V in Fig. 3, wobei das Anschlaglineal an der Grundplatte eng anliegt, und
Fig. 6 eine der Fig. 5 ähnliche Seitenansicht, wobei das abschnittweise dargestellte Anschlaglineal jedoch um 180 Winkelgrad von der Grundplatte weggeschwenkt gezeichnet ist.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine Ausbildung der Schneidmaschine 10 für Papier o. dgl., mit einer rechteckigen Grundplatte 12, die zwei zueinander parallele Längsränder 14 und zwei dazu senkrechte Querränder 16 aufweist. Am einen (- in Fig. 1 oberen) Längsrand 14 ist eine Schneideinrichtung 18 vorgesehen. Die Schneideinrichtung 18 weist einen Schneidkopf 20 auf, der entlang einer geradlinigen Führungsstange 22 hin- und herbeweglich ist. Diese Schneid- und Rückstellbewegung des Schneidkopfes 20 ist in Fig. 1 durch den Doppelpfeil 24 verdeutlicht.
An jedem der beiden voneinander entfernten und zueinander parallelen Querränder 16 der Grundplatte 12 ist jeweils ein Stirnelement 26 befestigt. Die Befestigung der Stirnelemente 26 an den Querrändern 16 der Grundplatte 12 erfolgt beispielsweise mit Hilfe von Schrauben 28, wie sie in Fig. 2 verdeutlicht sind.
Jedes der beiden Stirnelemente 26, die aus einem geeigneten Kunststoffmaterial bestehen, ist einstückig mit einer Linearführung 30 ausgebildet. Die Linearführung 30 ist zum Verschieben eines Anschlaglineales 32 parallel zur Schneideinrichtung 18 bzw. zum Längsrand 14 des Basiselementes 12 vorgesehen, in dessen Nachbarschaft die Schneideinrichtung 18 vorgesehen ist.
Anstelle eines Anschlaglineales 32 ist es auch möglich, zwischen den beiden Linearführungen 30 der Stirnelemente 26 eine Rollenhalterung anzuordnen und parallel zur Schneideinrichtung 18 wunschgemäß zu verstellen. An der jeweils gewünschten Position kann das Anschlaglineal 32 bzw. die Rollenhalterung dann fixiert werden.
Die beiden Stirnelemente 26 sind - wie aus Fig. 2 deutlich ersichtlich ist - kappenartig ausgebildet und auf die Querränder 16 des Basiselementes 12 spielfrei aufgesteckt.
Die Fig. 2 verdeutlicht außerdem, daß die jeweilige Linearführung 30 ein Schwalbenschwanzprofil 34 mit einer hinterschneidenden Keilfläche 36 aufweist. Das Anschlaglineal 32 ist einteilig mit einem Führungsabschnitt 38 ausgebildet, der eine unterseitige Aussparung 40 aufweist, in der ein Keilkörper 42 vorgesehen ist. Vom Keilkörper 42 steht ein Gewindestift 44 nach oben. Der Gewindestift 44 erstreckt sich durch ein Loch 46 im Führungsabschnitt 38 des Anschlaglineales 32 hindurch. Der Gewindestift 44 ist mit einem Mutterelement 48 verschraubt, das ein Schraub- und Fixierelement 50 des Anschlaglineales 32 bildet.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, ist die rechteckige Grundplatte 12 von einem zu den Längsrändern 14 parallel orientierten Hohlprofilkörper gebildet. Der Hohlprofilkörper kann aus Aluminium oder aus einer Aluminiumlegierung bestehen.
Die Fig. 3 und 4 zeigen einen Abschnitt der Schneidmaschine 10 bzw. der Grundplatte 12 der Schneidmaschine 10 und eines der auf den entsprechenden Querrand 16 der Grundplatte 12 aufgesteckten Stirnelemente 26, das mit Schrauben 28 mit der Grundplatte 12 fest verbunden ist.
Der wesentliche Unterschied zwischen der in den Fig. 1 und 2 gezeichneten Ausführungsform der Schneidmaschine 10 und der in den Fig. 3 und 4 dargestellten Ausbildung der Schneidmaschine 10 besteht darin, daß der Führungsabschnitt 38 des Anschlaglineales 32 nicht einstückig starr verbunden ist, sondern daß sie schwenkbeweglich verbunden sind. Zu diesem Zwecke weist der entlang der Linearführung verstellbare Führungsabschnitt 38 zwei in entgegengesetzte Richtungen weisende und miteinander axial fluchtende Lagerzapfen 52 auf und ist das Anschlaglineal 32 mit einer Verbindungsgabel 54 mit voneinander beabstandeten Gabelfingern 56 ausgebildet, die Löcher 58 aufweisen, in die die Lagerzapfen 52 des Führungsabschnittes 38 spielfrei hineinstehen.
Durch die beiden miteinander axial fluchtenden Lagerzapfen 52 des Führungsabschnittes 38 ist eine Schwenkachse 60 bestimmt, um die das Anschlaglineal 32 zwischen einer an der Grundplatte 12 eng anliegenden Anschlagstellung (sh. Fig. 5) und einer um 180 Winkelgrad davon weggeschwenkten Inaktivstellung (sh. Fig. 6) in Bezug zum Führungsabschnitt 38 verschwenkbar ist.
Gleiche Einzelheiten sind in den Fig. 3 bis 6 mit denselben Bezugsziffern wie in den Fig. 1 und 2 bezeichnet, so daß es sich erübrigt, in Verbindung mit den Fig. 3 bis 6 alle diese Einzelheiten noch einmal detailliert zu beschreiben.
Bezugsziffernliste
10
Schneidmaschine
12
Grundplatte (von
10
)
14
Längsränder (von
12
)
16
Querränder (von
12
)
18
Schneideinrichtung (von
10
)
20
Schneidkopf (von
18
)
22
Führungsstange (für
20
)
24
Doppelpfeil
26
Stirnelemente (an
16
)
28
Schrauben (für
26
)
30
Linearführung (an
26
)
32
Anschlaglineal (an
30
)
34
Schwalbenschwanzprofil (von
32
)
36
hinterschneidende Keilfläche (von
34
)
38
Führungsabschnitt (von
32
)
40
Aussparung (an
38
)
42
Keilkörper (in
40
)
44
Gewindestift (von
42
)
46
Loch (in
38
)
48
Mutterelement (von
50
)
50
Schraub- und Fixierelement (für
32
)
52
Lagerzapfen (an
38
)
54
Verbindungsgabel (von
32
)
56
Gabelfinger (von
54
)
58
Löcher (in
56
)
60
Schwenkachse (für
32
)

Claims (9)

1. Schneidmaschine mit einer rechteckigen Grundplatte (12), an deren einem Längsrand (14) eine Schneideinrichtung (18) vorgesehen ist, und an deren beiden voneinander entfernten Querrändern (16) jeweils ein Stirnelement (26) befestigt ist, wobei zum Querrand (16) parallel eine Linearführung (30) für ein Anschlaglineal (32) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der beiden Stirnelemente (26) einstückig mit einer Linearführung (30) ausgebildet ist, die ein Schwalbenschwanzprofil (34) aufweist, und daß das Anschlaglineal (32) einen Keilkörper (42) aufweist, der mittels eines Schraub- und Fixierelementes (50) gegen das Schwalbenschwanzprofil (34) der Linearführung (30) zwängbar ist.
2. Schneidmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der beiden Stirnelemente (26) einstückig mit einer Linearführung (30) ausgebildet ist.
3. Schneidmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den beiden Stirnelementen (26) eine Rollenhalterung angeordnet ist, die entlang den Linearführungen (30) verstellbeweglich ist.
4. Schneidmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der beiden Stirnelemente (26) aus einem Kunststoffmaterial besteht und kappenartig ausgebildet ist.
5. Schneidmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlaglineal (32) einen Führungsabschnitt (38) mit einer unterseitigen Aussparung (40) aufweist, in der der Keilkörper (42) vorgesehen ist, von dem ein Gewindestift (44) wegsteht, der sich durch ein Loch (46) im Führungsabschnitt (38) hindurcherstreckt, der mit einem das Schraub- und Fixierelement (50) bildenden Mutterelement verschraubt ist.
6. Schneidmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungsabschnitt (38) ein integrales Bestandteil des Anschlaglineales (32) ist.
7. Schneidmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungsabschnitt (38) mit dem Anschlaglineal (32) schwenkbeweglich verbunden ist.
8. Schneidmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die rechteckige Grundplatte (12) als Hohlprofilkörper ausgebildet ist.
9. Schneidmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (12) aus einem Leichtmetall besteht.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20310228U1 (de) 2003-07-03 2003-09-18 Schwelling, Hermann, 88682 Salem Papierschneidgerät

Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE8904743U1 (de) * 1988-07-26 1989-07-06 Wilhelm Dahle Büro-Technik GmbH & Co KG, 8630 Coburg Stapelschneider

Patent Citations (1)

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DE8904743U1 (de) * 1988-07-26 1989-07-06 Wilhelm Dahle Büro-Technik GmbH & Co KG, 8630 Coburg Stapelschneider

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DE20310228U1 (de) 2003-07-03 2003-09-18 Schwelling, Hermann, 88682 Salem Papierschneidgerät

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