-
Doppeltouriges Riegelfallenschloß Die Erfindung bezieht sich auf ein
doppeltouriges Riegelfallenschloß, dessen Riegel auf der einen Seite durch den Drehzylinder
eines Zylinderschlosses und auf der anderen Seite durch einen Drehknopf betätigt
wird, wobei von den Betätigungsorganen im Innern des Schloßkastens liegende Scheiben
gedreht werden, die Mitnehmerstifte aufweisen, die ihrerseits in die Ausschnitte
der gegen sie durch Federdruck anliegenden, am Riegel schwenkbar angebrachten Schubstange
eingreifen.
-
Türschlösser dieser Art werden vielfach bei Wohnungsabschlußtüren
als zusätzliches Sicherheitsschloß vorgesehen. Die Schlösser sollen einerseits als
Nachtriegel dienen, wobei sie dann über den auf der Wohnungsseite liegenden Drehknopf
betätigt werden, und andererseits beim Verlassen der Wohnung gegen unbefugtes Öffnen
der Wohnungstür schützen, wobei in diesem Fall das Schloß über den auf der Außenseite
liegenden Sicherheitszylinder betätigt wird.
-
Wenn solche Schlösser an den häufig anzutreffenden Türen mit Glaseinsätzen
verwendet werden, müssen Vorkehrungen dafür getroffen werden, daß eine Betätigung
des verriegelten Schlosses von der Innenseite der Tür her nach dem Schließen von
der Außenseite her nicht möglich ist, weil sonst nach einem Eindrücken einer Glasscheibe
eine Entriegelung über den Drehknopf möglich ist.
-
Zur Lösung dieses Problems sind schon verschiedene Vorschläge gemacht
worden, welche jedoch alle erhebliche Nachteile besitzen.
-
So ist beispielsweise eine Schloßausführung bekanntgeworden, bei welcher
der Betätigungsknopf vom Schloßgehäuse abgenommen werden kann. Ein Übelstand besteht
bereits hierbei darin, daß der verhältnismäßig sperrige Knopf beim Verlassen der
Wohnung mitgenommen werden muß. Außerdem ist keine hinreichende Sicherheit gewährleistet;
denn es ist mit einem beliebigen, genügend schmalen Werkzeug, z. B. Taschenmesser,
Nagelfeile od. dgl., möglich, in die Einstecköffnung für den Knopf hineinzufahren
und mit einem solchen Werkzeug die Verriegelung des Schlosses zu lösen.
-
Eine andere bekannte zweitourige Schloßausführung ist so ausgebildet,
daß die zweite Tour des Riegels zwar von der Außenseite, jedoch nicht von der Innenseite
betätigt werden kann. Die Konstruktion des Riegels und der Schubstange weist jedoch
den Nachteil auf, daß, wenn von der Außenseite her nur die erste Tour geschlossen
wird, keine Sperrung des Betätigungsknopfes erfolgt.
-
Die Erfindung vermeidet die genannten Nachteile und schafft ein Türschloß,
bei welchem die Möglichkeit einer Entriegelung über den Drehknopf bei von außen
gesperrter Tür zwangläufig und sicher ausgeschaltet ist, dennoch aber die einfache
und in der Herstellung billige Ausbildung, wie sie bei den Schlössern ohne Sperrung
des Drehknopfes gegeben ist, beibehalten ist.
-
Dies ist nach der Erfindung dadurch erreicht, daß die Drehbewegung
der mit dem Drebknopf verbundenen und mit zwei Mitnehmerstiften versehenen Scheibe
auf eine halbe Umdrehung begrenzt ist und daß die mit dem Zylinderschloß verbundene
Scheibe nur einen Mitnehmerstift trägt.
-
Infolge der Umdrehungsbegrenzung sperrt die Schubstange bei einer
über den Sicherheitszylinder vorgenommenen Verschiebung den Drehknopf, so daß dieser
gegen Drehen verriegelt ist und ein Zurückziehen des Riegels über den Drehknopf
nicht mehr möglich ist.
-
Die Drehbewegung kann durch Schultern der Scheibe und einen am Schloßkasten
angeordneten Anschlag begrenzt sein.
-
Zweckmäßig ist in der Schubstange auf der dem Riegelkopf zugewandten
Seite eine Abwälzkurve für den einen der Mitnehmerstifte der mit dem Drehknopf verbundenen
Scheibe vorgesehen. Dies bietet den Vorteil, daß das Schloß trotz der beschränkten
Drehbarkeit der Scheiben bei einer über den Sicherheitszylinder vorgenommenen Verschiebung
bewirkten Sperrung das Schloß durch einfaches Umlegen bzw. Drehen des Riegels um
180° für linke und rechte Türen verwendet werden kann.
-
Die Zeichnung veranschaulicht ein Ausführungsbeispiel der Erfindung.
-
Abb. 1 läßt ein Schloß von der Rückseite gesehen bei abgenommener
Schloßdecke im entriegelten Zustand
und mit für eine rechte Tür
eingelegtem Riegel erkennen; Abb.2 ist eine Abb. 1 entsprechende Ansicht, in welcher
eine ersttourige Verriegelung über den Drehknopf vorgenommen ist; Abb.3 zeigt gleichfalls
eine Abb. 1 entsprechende Ansicht, bei welcher jedoch über den Sicherheitszylinder
eine zweitourige Verriegelung vorgenommen ist; Abb. 4 verdeutlicht die Schloßdecke,
von der Innenseite des Schlosses gesehen, mit teilweise wiedergegebenem Riegel und
Schubstange; Abb. 5 gibt einen Schnitt nach der Linie I-I in Abb.4 mit zugehörigem
Sicherheitszylinder wieder. Das an der Tür 1 befestigte Schloßgehäuse 2 ist mit
einer Führungsbuchse 3 ausgerüstet, in welcher der Drehknopf 4 drehbar gelagert
ist. An dem nicht sichtbaren Achszapfen des Drehknopfes 4 ist die Betätigungsscheibe
5 angebracht, in welcher die beiden Mitnehmerstifte 6 und 6 ca durch Vernieten befestigt
sind. Der Durchmesser der Scheibe ist abgesetzt vergrößert, wodurch sich Schultern
17 ergeben, welche in Verbindung mit dem am Schloßgehäuse vorgesehenen Anschlagstift
7 die Drehbarkeit der Betätigungsscheibe 5 auf etwa eine halbe Umdrehung begrenzt.
-
Der Schloßriegel besteht aus dem Riegelkopf 8 b mit dem Riegelschwanz
8 a. Er wird einerseits durch einen Durchbruch im Schloßgehäuse 2 und andererseits
über einen Längsschlitz 9 auf dem Führungsstift 10 geführt. Letzterer begrenzt
die Endstellungen des Riegels.
-
Der Führungsbolzen 11 ist dann wirksam, wenn der Riegel um 180° um
die Achse x-x gedreht wird, um das Schloß für linke Türen zu verwenden.
-
Im Riegelkopf 8 b ist die Schubstange, welche bei dem Ausführungsbeispiel
aus zwei deckungsgleichen Teilen 12 und 12a besteht, über den Bolzen 13 schwenkbar
befestigt. Die Schubstange steht unter der Wirkung der Feder 14. Ihre beiden Teile
sind durch den Abstandbolzen 15 miteinander verbunden. In der Schubstange sind je
zwei Transportschlitze 18 und 18a vorgesehen. Außerdem weist die Schubstange auf
der dem Riegelkopf 8 b zugewandten Seite eine Ab-Wälzkurve 16 auf, in welche die
Mitnehmerstifte 6 und 6 a sowie der Mitnehmerstift 20 abwechselnd eingreifen.
-
An der Schloßdecke 25 ist über die Führungsbüchse 26 eine zweite Betätigungsscheibe
19 drehbar befestigt. An der Betätigungsscheibe 19 ist durch Vernieten der Mitnehmerstift
20 angebracht. Ein Mitnehmerstift 22 des Sicherheitszylinders 23 greift in einen
Längsschlitz 21 der Führungsbüchse 26 ein. Über den Sicherheitszylinder ist eine
Drehung der Betätigungsscheibe 19 mit dem zum Zylinder gehörenden Schlüssel 24 möglich.
-
In der aus Abb.2 ersichtlichen entriegelten Stellung des Schlosses
kann der Schloßriegel sowohl über den Sicherheitszylinder als auch über den Drehknopf
-verschoben werden. Ist das Schloß über den Drehknopf eintourig verriegelt, wie
es Abb. 2 zeigt, dann kann der Riegel auch wieder über den Drehknopf zurückgezogen
werden. Ebenso ist eine Entriegelung über den Sicherheitszylinder möglich. Wenn
das Schloß jedoch über den Sicherheitszylinder entsprechend Abb. 3 zweitourig verriegelt
ist, dann kann über den Drehknopf der Riegel nicht mehr zurückgezogen werden, so
da.ß das Schloß eine Verriegelung besitzt, die über den Drehknopf nicht aufgehoben
werden kann. Da diese Sperrung durch die Begrenzung der Drehbewegung der Betätigungsscheibe
erfolgt, tritt sie auch ein, wenn nur die erste Tour über den Sicherheitszylinder
betätigt wird, da in keinem Fall eine Drehung der Betätigungsscheibe in Öffnungsrichtung
möglich ist.