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Vorrichtungen zum Zuführen von Platten unregelmäßiger Form, insbesondere
von Glimmerplatten, zu mehreren nacheinander zu durchlaufenden Arbeitsstellen von
Meß-und Sortieranlagen Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Zuführen
von Platten unregelmäßiger Form und Dicke, insbesondere Glimmerplatten, zu mehreren
nacheinander zu durchlaufenden Arbeitsstellen von Meß- undSortieranlagen mittels
an einem schrittweise bewegten Drehgestell angeordneten, sich gesteuert öffnenden
und schließenden Greifern.
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Eine bei ähnlichen Einrichtungen übliche Stapelung der Werkstücke
in einem Schacht, aus dem das jeweils zu unterst liegende Werkstück herausgeschoben
und einem bereitstehenden Greifer zugeführt wird, setzt eine bei allen Werkstücken
gleiche Umrißform und Dicke sowie Planparallelität voraus. Diese Bedingungen sind
bei Glimmerplatten jedoch nicht erfüllt. Bei deren Verarbeitung mußte deshalb bisher
jede Glimmerplatte einzeln in den Greifer durch einen Arbeiter von Hand eingeführt
werden, der ständig an derjenigen Stelle des Drehgestelles sitzt, an welcher der
bei der Schaltung des Drehgestelles in geöffnetem Zustande dahin gelangte Greifer
wieder geschlossen wird. Er hat beim Halten der Glimmerplatte für eine solche Einspannung
derselben in dem Greifer zu sor gen, daß die Platte in genügender Entfernung von
den Rändern gemessen wird, da die Platten meist zerklüftet sind und an den Rändern
geringere Dicke besitzen als nach der Mitte zu. Der Arbeiter kann dem Takt des Drehgestelles
ohne Mühe folgen, seine Arbeit enthält sogar einen gewissen Leerlauf dadurch, daß
er die während einer Schaltung des Drehgestelles aus einem Vorratsbehälter entnommene
Glimmerplatte einige Zeit zwischen den geöffneten Backen des Greifers halten muß,
bis sie sich wieder schließen. Trotzdem erfordert diese Arbeit die volle Aufmerksamkeit,
so daß der Arbeiter nicht in der Lage ist, den Gang der ganzen Einrichtung und die
Wirkungsweise an den einzelnen Stationen zu beobachten. Es wird deshalb noch mindestens
eine Hilfskraft für diese Überwachung sowie für das Heranschaffen gefüllter und
den Abtransport geleerter Behälter benötigt.
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Die Erfindung bezweckt, das Beschicken der Greifer des Drehgestelles
mit Glimmerplatten wirtschaftlicher zu gestalten und zu erreichen, daß zur Bedienung
und Überwachung der Einrichtung nur eine Arbeitskraft benötigt wird. Diese Aufgabe
wird dadurch gelöst, daß dem Drehgestell zum Zubringen der Platten zu seinen Greifern
ein stetig bewegtes, dicht nebel der Bewegungsbahn der Greifer und in deren Bewegungsrichtung
vorbeigeführtes endloses und an seinem Rande in gleichen Abständen dort mit Zeichen
versehenes Fördermittel zugeordnet ist, wo von Hand die Platten mit ihrem einen
Ende überstehend aufzulegen sind. Es können dabei auf das Fördermittel unabhängig
von den Schaltzeiten des Drehgestelles Glimmerplatten in größerer Zahl aufgelegt,
also ein Vorrat ge-
schaffen werden. Dadurch gewinnt der Arbeiter hinreichend Zeit,
Vorrat- und Sammelkästen nach dem Füllen bzw. Leeren auszutauschen, sowie auch Zeit
zur Beobachtung des Ganges der ganzen Einrichtung und der Arbeit an den einzelnen
Stationen.
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Es sind absatzweise geschaltete Drehgestelle bekannt, die direkt
mit einem auf dem Umfang gleichmäßig verteilten Vorrat von Werkstücken durch einfaches
Auflegen derselben beschickt werden können.
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Dabei handelt es sich um stabförmige Werkstücke von gleichem Umfang
und gleicher Größe, die in radial zur Achse des Drehgestelles verlaufende Auflageprismen
gelegt, in diesen während der Schaltung des Drehgestelles gerichtet und schließlich
radial nach außen durch einen Stößel in einen Glühofen ausgestoßen werden. Die Werkstücke
haben hier in den Auflageprismen einen festen Halt, so daß sie sich bei der ruckweisen
Bewegung des Drehgestelles nicht verlagern können. Für Meß- und Sortieranlagen für
Glimmerplatten, die im Umfang und in der Stärke recht verschieden sind, ist diese
bekannte Einrichtung nicht verwendbar.
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Bei der Einrichtung gemäß der Erfindung werden die Platten auf das
stetig bewegte erste Fördermittel von Hand so aufgelegt, daß jede Platte waagerecht
mit ihrer Mitte oder mit ihrem Schwerpunkt auf einer der gekennzeichneten Stellen
liegt oder bei besonders unregelmäßigen Formen mit dem Plattenbereich dort aufliegt,
den der Bedienende mit Rücksicht auf die folgende Verarbeitung als für den Meßvorgang
geeignet
erachtet. In dieser Lage überträgt das Fördermittel die
Platte an die Abnehmestelle, wo sie an ihrem überstehenden Ende durch einen Greifer,
z.B. durch eine Zange, welche an dem schrittweise bewegten Drehgestell befestigt
ist, erfaßt wird und zu den Arbeitsstellen der Meßanlage befördert wird. Je nach
Art des Meßinstrumentes und des Meßverfahrens wird die Platte entweder zuerst gemessen
und der Greifer schwingt danach in eine im wesentlichen vertikale Lage und die Platte
wird in der Abnehmeanlage abgenommen oder das Messen wird erst nach dem Ausschwingen
des Greifers in die vertikale Lage vorgenommen, aus welcher auch der Gegenstand
abgegehen wird.
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In der Meßanlage wird die Platte an der Stelle gemessen, die der
Lage des Zeichens am Fördermittel, wo die Platte gelegen ist, entspricht.
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Vorteile der erfindungsgemäßen Anordnung sind die fließende Versorgung
der Maschine mit Platten, die Möglichkeit, eine Zeitreserve zu bilden und die Maschine
unregelmäßig mit Platten zu beschicken, eine einfache Art des Abnehmens der Platten
in einer Lage der Platten, die ihrem Charakter entspricht, und das Messen der Platte
an einer Stelle, die vor dem Beschicken der Maschine bestimmt wird. Das Fördermittel,
auf welches die Platten gelegt werden, kann eine sich drehende flache Scheibe bzw.
ein Teller sein, auf welchem nahe dem Umfange in gewisser Entfernung voneinander
Zeichen eingraviert sind, oder es kann eine endlose Gliederkette sein, deren Glieder
zum Teil Plattformen mit den Zeichen für das ortsrichtige Auflegen der Platten besitzen.
Es kann auch ein Förderband verwendet werden, auf welchem die Stellen für das Auflegen
der Platten bezeichnet sind.
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Ein Durchführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in
der Zeichnung dargestellt, deren Fig. 1 eine Anordnung der Fördermittel im Aufriß
darstellt, wobei der Übersichtlichkeit wegen nur zwei gegenüberliegende Lagen der
Greifer oder Klemmzangen eingezeichnet sind. Fig. 2 ist dieselbe Anordnung im Grundriß,
Fig.3 und 4 zeigen eine andere Ausführung, und zwar mit einem Fördermittel in Form
einer Gliederkette.
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Auf dem Tisch 1 sind Ständer2, 3 für Wellen 4, 5 der Fördermittel
6, 7 vorgesehen (Fig. 1 und 2). Das Fördermittel 6 ist ein flacher Teller mit Zeichen
8, die in der Nähe des Umfanges des Tellers eingraviert sind. Im dargestellten Beispiel
sind am Umfang sechzehn Zeichen so weit voneinander entfernt, daß man auf jedes
Zeichen eine zum Messen und Sortieren bestimmte Platte 9 legen kann Das Fördermittel
6 wird durch einen - in der Zeichnung nicht dargestellten - Motor über die Kette
10, das Kettenrad 11 und das Schneckengetriebe 12, 13 stetig in der Richtung des
Pfeiles bewegt und stellt den handbeschickten wandernden Zwischenspeicher in einer
Fließfertigung dar.
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Das Drehgestell 7 ist nach Fig. 1 und 2 ein Rad, an dessen Kranz
Halter 14 für Zapfen 15 angeordnet sind. An den Zapfen 15 sind Zangen 16 pendelnd
aufgehängt. Die untere Backe 17 der Zange 16 ist mit einer Rolle 18 versehen, welche
während der Bewegung des Drehgestelles 7 in Richtung des Pfeiles (Fig. 2) auf die
Führungsschiene 19 aufläuft und dadurch ein Ausschwingen der Zange 16 aus der vertikalen
Ebene in die waagerechte Ebene und wieder zurück in die vertikale Ebene verursacht.
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Dem Drehgestell 7 wird eine schrittweise Bewe-
gung, z. B. von einem
Malteserkreuz 20 über eine Kegelradübersetzung 21, 22 er teilt, mit der die Bewegung
des stetig umlaufenden Fördermittels 6 so gekuppelt ist, daß an der Übernahmestelle
gerade ein Greifer des Drehgestelles 7 anhält, wenn eine auf einem Zeichen 8 des
Fördermittels 6 aufgelegte Platte ankommt.
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Die Gegenstände, die gemessen und sortiert werden sollen, z. B. Glimmerplatten
9, werden auf das Fördermittel 6 (Fig. 2) von Hand so gelegt, daß sie den Rand dieses
Fördermittels überragen und ihre :Elitte, d. i. die Stelle, deren Dicke in der Meßanordnung
gemessen werden soll, über dem Zeichen 8 liegt.
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Durch das Fördermittel 6 werden die Platten stetig in die Lager gebracht,
in welcher schon offene Zangen 16 warten, welche durch eine sich gegen eine Führungsschiene
19 stützende Rolle 18 in der waagerechten Lage gehalten werden.
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Sobald die Platte 9 zwischen die Klemmbacken gelangt, schließt sich
die Zange, klemmt die Platte ein, und das Drehgestell 7 beginnt sich zu bewegen.
Es überführt die durch die Zange festgeklemmte Platte in die Meßlage und so an die
erste Meßstelle, während in die Lage A die folgende Zange 16 kommt. Bei Überführung
der Zangen 16 aus der Lage A in die folgende wird die Zange durch Einwirkung der
Rolle 18 und der Führungsschiene 19 in die im wesentlichen vertikale Meßlage umgeklappt,
in welcher sie die Platte dem Meßinstrument zuführt. Nach der Messung überführt
die Zange die Platte an die nächste Arbeitsstelle oder gibt sie frei, so daß sie
in den betreffenden freien Behälter 23 fällt. Im beschriebenen Beispiel (Fig. 1,
2) sind fünf nacheinander zu durchlaufende Meßstellen I bis V vorgesehen (Fig. 2).
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Im Beispiel, das in Fig. 3 und 4 dargestellt ist, wird als Fördermittel
für die Platten, die dem Drehgestell 7 zugeführt werden, eine endlose Kette 24 verwendet,
die sich langsam ununterbrochen bewegt. In gleichen Entfernungen voneinander besitzen
einige der Kettenglieder Plattformen 25 für die zu messenden Gegenstände. Als Zeichen
für die Auflagestellen sind auf den Plattformen Zeichen angebracht, z. B. eingravierte
Diagonalen (Fig. 4).
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An Stelle einer Kette kann auch ein endloses Band Verwendung finden,
auf dem die Stellen für das Auflegen der Platten angezeichnet sind.