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Hebevorrichtung mit Schrittschaltwerk Es sind Hebevorrichtungen mit
Schrittschaltwerk bekannt, bei denen ein schwenkbar am Gehäuse gelagerter Handhebel
einen Hubnocken sowie einen Sperrnocken aufweist, die wechselweise in den Hubstempel
eingreifen, wodurch die Last schrittweise gehoben bzw. gesenkt wird. Die Nocken
dieser Hebevorrichtungen werden mittels Federn im Eingriff mit dem Hubstempel gehalten,
so daß bei Bruch einer Feder die Gefahr eines plötzlichen Absackens der Last besteht.
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Es ist auch eine Hebevorrichtung bekanntgeworden, bei der keine Federn
für die Nocken vorhanden sind. Der die Hub- und Sperrnocken aufweisende Handhebel
liegt hierbei aber nur lose auf einem Vorsprung des Gehäuses auf, so daß bei einem
eventuellen Abrutschen des Handhebels von seinem Widerlager oder bei unsachgemäßer
Handhabung ebenfalls die Gefahr eines Absackens der Last gegeben ist.
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Durch die Erfindung wird mit baulich einfachen Mitteln eine Hebevorrichtung
mit Schrittschaltwerk geschaffen, bei der ein ungewolltes Absacken der Last sicher
vermieden wird. Dies wird im wesentlichen dadurch erreicht, daß der Handhebel zusätzlich
quer zur Hubrichtung verschiebbar gelagert ist und die Nocken beidseitig des Hubstempels
gegeneinandergerichtet sowie zwangläufig drehbar am Handhebel befestigt sind. Der
Abstand der Nocken ist dabei derart gewählt, daß bei der Querbewegung des Handhebels
der eine Nocken erst dann außer Eingriff kommt, wenn der andere Nocken den Hubstempel
bereits erfaßt hat.
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Dieser grundsätzliche Gedanke läßt sich dabei sowohl an einem linear
als auch an einem sich drehend zu bewegenden Schrittschaltwerk einfach verwirklichen.
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In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 einen Hubstempel mit Schrittschaltwerk als erstes Ausführungsbeispiel,
Fig.2 einen Längsschnitt zu Fig. 1, Fig.3 einenHorizontalschnitt nach derLinieIII-III
in Fig. 1, Fig.4 ein Schrittschaltwerk mit Schaltrad an einer Winde angebaut als
zweites Ausführungsbeispiel, Fig. 5 einen Horizontalschnitt nach der Linie V-V in
Fig. 4.
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Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Hebevorrichtung besteht im wesentlichen
aus einem Hubstempel, der ein mit der Grundplatte 1 verbundenes Gehäuse 2 und einen
darin gleitenden rohrförmigen Lastträger 3 mit Kopfplatte 4 aufweist. Das zum Betätigen
der Hebevorrichtung dienende Schrittschaltwerk besteht aus einem Handhebel 11, 12
mit Handgriff 15, einem Sperrnocken 6, einem Hubnocken 9 und einer Schwinge 5. Die
Schwinge 5 weist an beiden Enden Lageraugen 7, 13 auf. Das Auge 13 dient zur schwenkbaren
Befestigung der Schwinge 5 am Gehäuse 2, während am Auge 7 der zapfenförmig ausgebildete
Sperrnocken 6 befestigt ist. Das Auge 7 dient außerdem zur schwenkbaren Lagerung
des Handhebels 11, 12 an -der Schwinge 5. Am gabelförmig ausgebildeten Teil 11 des
Handhebels ist dem Sperrnocken 6 gegenüberstehend der Hubnocken 9 drehbar gelagert.
Der Hubnocken 9 ist an einem Auge 10 befestigt, mit dem außerdem eine Stange 8 fest
verbunden ist. Die Stange 8 ist an ihrem unteren Ende in Längsrichtung frei beweglich
und hier nur in einem Loch einer am Gehäuse 2 angebrachten Platte 14 geführt.
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Das Schrittschaltwerk arbeitet nun folgendermaßen: Um den Lastträger
3 im Gehäuse 2 schrittweise zu heben oder zu senken und damit die Platte 4 gegebenenfalls
mit der Last in der Höhe zu verstellen, ist im Gehäuse 2 für den Sperrnocken 6 eine
Bohrung 16 vorgesehen. Der Lastträger 3 weist auf beiden Seiten je eine Lochreihe
3', 3" auf, wobei die Löcher beiden Reihen in ihrer Höhe etwa um die halbe Teilung
gegeneinander versetzt sind. Die rechte Lochreihe 3' ist für den Hubnocken 9 bestimmt.
Für diesen Nocken 9 ist außerdem im Gehäuse 2 ein Langloch 17 vorgesehen, so daß
der Nocken 9 innerhalb des Ausschnittes 17, begrenzt durch dessen obere und untere
Kante, auf und ab bewegt werden kann.
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Das schrittweise Anheben des Lastträgers 3 geschieht in folgenden
vier Bewegungsphasen.
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1. Phase: Der Handhebel 11, 12 wird an seinem Griff 15 erfaßt
und nach links gedrückt. Dadurch gelangt der Hebelmechanismus aus der in Fig. 1
dargestellten Ausgangsstellung in die in Fig. 2 wiedergegebene Arbeitsstellung.
Bei dieser Querbewegung verläßt der Sperrnocken 6 das Loch 18 der linken Lochreihe
3' des Lastträgers 3. Dies geschieht aber erst,
nachdem der Hubnocken
9 mit dem Lastträger 3 in Eingriff gekommen ist, indem er in das passende Loch der
rechten Lochreihe 3' eintritt. Jetzt liegt der Hubnocken 9 auf der unteren Kante
des Langloches 17 des Gehäuses 2 auf. Der Lastträger 3 läßt sich daher nur nach
oben bewegen und ist somit gegen Zurücksinken durch den Nocken 9 gesichert.
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2. Phase: Um die Last nunmehr um einen Schritt anzuheben, wird der
Handhebelll, 12 aus der in Fig.2 ausgezogen gezeichneten Stellung in die strichpunktiert
wiedergegebene -Stellung angehoben. Hierbei gleitet der Hubnocken 9 im Langloch
17 bis zu dessen oberen Kante und nimmt dabei den Lastträger 3 mit. Dieser Arbeitshub
ist durch die Länge des Loches 17, die durch die Teilung der Lochreihen des Lastträgers
3 bestimmt wird, begrenzt.
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3. Phase: Der Handhebel 11, 12 wird sodann wieder nach rechts
gezogen, und zwar in der angehobenen Stellung des Lastträgers, wobei während dieser
Querbewegung der Hubnocken 9 an der oberen Kante des Ausschnittes 17 gleitet. Hierbei
rückt der Sperrnocken 6 in das nächst tiefere Loch der linken Lochreihe 3" des Lastträgers
3 ein und sichert diesen somit in der angehobenen Stellung gegenüber dem Gehäuse
2. Erst nachdem diese Sperrung hergestellt ist, verläßt der Hubnocken 9 das bisher
von ihm eingenommene Loch der rechten Lochreihe 3' des Lastträgers 3, so daß auch
bei dieser Bewegung ein Zurückfallen der Last unmöglich ist.
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4. Phase: Beim Zurückziehen des Handhebels in der beschriebenen Weise
ist der Hubnocken 9 aus dem Lastträger 3 ausgerastet, so daß der Handhebel ohne
Kraftanwendung nach unten geschwenkt werden kann, bis der Hubnocken 9 an der unteren
Kante des Langloches 17 erneut zum Anliegen kommt. Damit hat dann der Hebelmechanismus
für sich betrachtet genau wieder seine Ausgangsstellung erreicht, wie sie in Fig.
1 veranschaulicht ist. Der Lastträger 3 dagegen ist dabei um eine Lochreihen-Teilung
angehoben worden.
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Die Last kann dann in der beschriebenen Weise, solange die Löcher
des Lastträgers 3 dies zulassen, schrittweise angehoben werden, bis die Höchststellung
erreicht ist. Andererseits läßt sich der Lastträger mit der Last aber auch Schritt
für Schritt senken, ohne daß je die Möglichkeit eines unfreiwilligen Absinkens besteht,
weil in jeder Stellung des Hebelmechanismus immer einer der Nocken 6, 9 die
sichernde Sperrung am Gehäuse 2 übernimmt und nie der Fall eintritt, daß keiner
dieser Nocken in Eingriff steht.
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Hebevorrichtungen der beschriebenen Art können für die verschiedensten
Zwecke nutzbar gemacht werden. Sie kommen in Frage als höhenverstellbare Ablegetische
in Bibliotheken, als Ausstellungsböcke in Museen, als Werktische in Werkstätten,
als Zeichentische oder als Aufstellpodeste. Ähnliche Aufgaben stellen sich bei Gebrauchs-
und Arbeitsgeräten auch anderer Art. Man denke z. B. an eine höhenverstellbare Schreibtafel
oder Landkarte, an Staffeleien, ferner an Turngeräte, wie Reck, Barren und Bock,
an Arbeitsgeräte schwerer Art im Bauwesen, insbesondere beim Gerüstbau usw. Erwähnt
sei noch, daß man die Vorrichtung nach Fig: 1 bis 3 auch so gebrauchen kann, daß
sie auf den Kopf gestellt wird. Man kann dann den Sockel 1 als Lastträger verwenden.
Wenn der Sockel l in der Mitte mit einer Durchbrechung versehen ist, dann läßt sieh
die Hebevorrichtung auf ein beliebig langes Rohr stecken, wobei mehrere Rohre mit
je einer solchen Hebevorrichtung zu einem stabilen System vereinigt sein können.
Es läßt sich so z. B. ein Gerüstsystem schaffen, das entsprechend verstellbar ist
und dabei die beschriebene betriebssichere Einstellsicherung aufzuweisen hat.
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Der Aufbau der Vorrichtung nach Fig. 1 bis 3 ist hinsichtlich der
Bemessung der Hebelarmverhältnisse so gewählt, daß nur kleine Lasten angehoben werden
können. Handelt es sich aber darum, die Hubkraft zu erhöhen, so wird man dafür sorgen,
daß die Nocken 6, 9 nicht mehr mit gleitender Reibung in die Bohrungen eingreifen,
sondern daß man sich für das Einführen der Nocken der rollenden Reibung bedient,
wobei außerdem noch günstigere Übersetzungsverhältnisse, z. B. durch Verwenden eines
sich drehenden Schrittschaltwerkes, erzielt werden können.
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Demgemäß ist ein zweites Ausführungsbeispiel in den Fig.4 und 5 dargestellt.
Dabei ist das Schrittschaltwerk an eine Winde angebaut, die erheblich stärker belastet
werden kann als die Vorrichtung nach den Fig.1 bis 3. Das Schrittschaltwerk besteht
aus einem stehend angeordneten Schaltrad 20, auf das ein Hebelmechanismus einwirkt,
der im Prinzip mit dem oben an Hand von Fig. 1 bis 3 beschriebenen Mechanismus übereinstimmt.
Das zweckmäßig mit einer ungeraden Anzahl von Rasten ausgestattete Schaltrad 20
ist fest mit der drehbar im Gehäuse 22 gelagerten Antriebsritzelwelle 21 verbunden.
Der Hebelmechanismus besteht hier aus einem Handhebel 24 mit Griff 25 und einer
gelenkig mit dem Handhebel 24 verbundenen Schwinge 23, die bei 26 am Windengehäuse
22 angelenkt ist. Der Handhebel 24 und die Schwinge 23 sind gabelförmig ausgebildet
und mittels des Bolzens 27 miteinander verbunden. Auf dem Bolzen 27 ist eine Rolle
28 angeordnet, die sich abrollend in die Rasten des Schaltrades 20 eingreifen kann
und dabei dann als Sperrnocken dient.
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Diametral zum Schaltrad 20 ist am Handhebel 24 mittels eines Bolzens
29 eine Rolle 30 drehbar gelagert, die ebenfalls in die Rasten des Schaltrades 20
ein- und auslaufen kann und dann als Hubnocken dient. Der Hebel 24 läßt sich zwischen
zwei Anschlägen 31 und 32 hin- und herbewegen, die mit dem festen Gehäuse 22 verschraubt
sind.
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Bezüglich der Arbeitsweise der beschriebenen Vorrichtung sei angenommen,
daß beim Drehen des Schaltrades 20 in Pfeilrichtung (Fig. 4) die Last gehoben wird.
Auch hierbei erfolgt dies schrittweise entsprechend der Rastenteilung des Schaltrades
20 wiederum in vier Bewegungsphasen.
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1. Phase: Ausgehend von der in Fig.4 ausgezogen gezeichneten Stellung
der Teile wird zunächst der Handhebel 24 längs des Anschlags 32 gleitend nach rechts
geschoben, wobei die Hubrolle 30 in die in der Bewegungsrichtung liegende Raste
20' des Rades 20 einläuft. Nachdem diese Verbindung sicher hergestellt ist, rastet
die Sperrolle 28 aus ihrer Raste 20" aus. Diese Querbewegung des Handhebels ist
durch den Pfeil 33 in Fig.4 gekennzeichnet.
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2. Phase: Sodann wird im Sinne des Pfeiles 34 der Handhebel 24 bis
zum Anschlag 31 nach unten gedrückt. Dadurch dreht sich das Schaltrad 20 um eine
Rastenteilung, und mittels der Winde wird die Last um eine Stufe gehoben. Der Handhebel
24 geht dabei in die strichpunktiert gezeichnete Stellung über.
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3. Phase: Wird sodann der Handhebel 24 in Richtung des Pfeiles 35
nach links gezogen, so rastet die Hubrolle 30 wieder aus dem Schaltrad
20 aus. Bevor diese Verbindung aber völlig aufgehoben wird, ist die Sperrolle
28 schon wieder eingerastet.
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4. Phase: Schließlich wird im Sinne der Pfeilrichtung 36 der Handhebel
24 wieder in die Anfangslage zurückgeführt. Dies geschieht, ohne daß dazu Kraft
aufgewendet
werden muß. Die beschriebene Arbeitsfolge wiederholt sich dann, bis die Last ganz
angehoben ist.
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Man erkennt, daß auch bei dieser Ausführungsform der Erfindung für
jeden Schaltschritt vier Bewegungsphasen vorzunehmen sind, wie beim Beispiel nach
Fig. 1, 2 und 3. Wieder wird während der Phasen 1 und 3 nur ein- und ausgerastet,
während die Phase 2 ganz allein dem Arbeitshub gewidmet ist und die vierte Phase
zum Zurückführen des Handhebels in die Ausgangslage dient. Bei beiden Ausführungsbeispielen
ist also ein Sperrnocken und ein Hubnocken vorhanden, die sich in ihrer Funktion
gegenseitig ablösen und ergänzen. Dabei ist es für die Betriebssicherheit wesentlich,
daß der Sperrnocken jeweils erst dann aus seiner sichernden Stellung gelangt, wenn
der Hubnocken schon in Eingriff gekommen ist. Umgekehrt gibt aber auch der Hubnocken
den Eingriff erst dann auf, nachdem der Sperrnocken zur Sicherung des vorangegangenen
Arbeitshubes erneut wirksam geworden ist.