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Schüttgutbunker mit senkrechten Wänden und absperrbarem Auslauf Bei
modernen Betonbauten ist es von großer Wichtigkeit, daß die einzelnen Zuschlagstoffe
dem Beton tatsächlich in dem vorgeschriebenen Verhältnis bei gemischt werden, weil
sonst nicht gewährleistet ist, daß die Bauwerkteile den auftretenden Beanspruchungen
gewachsen sind. Zur Herstellung einer guten Mischung hat man bereits Bunker für
die einzelnen Zuschlagstoffe vorgesehen, die nach Art von Sektoren um die Äfischstelle
angeordnet waren und in einer zur Mischstelle hin liegenden Wand je einen Auslauf
für das Schüttgut aufwiesen, der durch eine Klappe od. dgl. abgesperrt werden konnte
Die Ausläufe bestanden hierbei entweder aus einer durch einen Schieber verschließbaren
Durchbrechung der Wand oder aber aus einem an der Wand vorgesehenen Auslaufstutzen,
der durch eine Klappe verschließbar ist.
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Schüttgut, insbesondere kleinerer Stückgröße, neigt bei Feuchtigkeit
zur sogenannten Brückenbildung, d. h., die einzelnen Teile des Schüttgutes bilden,
sich aneinander abstützend, ein brückenartiges Gewölbe, das den Druck des darüber
befindlichen Schüttgutes aufnimmt, während das unterhalb der Brücke befindliche
Gut noch abläuft.
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Es ist ein Schüttgutbunker mit einem Auslauf schlitz in der Seitenwand
bekannt, der nach außen durch eine im Querschnitt U-förmige Rinne abgedeckt ist,
wobei das untere Ende dieser Rinne durch ein Band abgeschlossen ist. Bei einer eventuellen
Brükkenbildung innerhalb des Schüttgutbunkers läßt sich die Brücke nicht so leicht
zerstören, wie auch die Beobachtung der Brücke selbst nicht möglich ist. Zur Zerstörung
der Brücke bedarf es eines winkelförmigen Hakens, der von der einen Seite der Rinne
über diese hinweg zur anderen Seite und von dort in den Bunkeraustrag geschoben
wird.
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Es ist weiterhin ein Bunker bekannt, dessen Auslauf durch eine Öffnung
zwischen einem inneren Bunker und einer Rinne gebildet wird. Diese Öffnung ist durch
Klappen verschließbar, so daß der Auslauf regulierbar ist. Eine hierbei auftretende
Brüdenbildung kann gleichfalls nicht so leicht vermieden werden bzw. die Brücke
zerstört werden. Dies gelingt nur durch Stochern mit einem horizontal gehaltenen
Stab, was einerseits beschwerbich ist und andererseits die Gefahr in sich birgt,
daß bei plötzlichem 9achrutschen des Füllgutes die Rinne und der Stochernde von
dem Füllgut getroffen bzw. zugeschüttet werden.
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Bei einem weiterhin bekannten Bunker wird die Brückenbilfidung dadurch
vermieden, daß in der Nfitte des Bunkers ein Ubertragungsgestänge vorgesehen ist,
durch das die Bewegung einer Stocherstange an den Rand des Bunkers übertragen wird.
Hierbei muß die Stocherstange an der Stelle durch das Füllgut geführt werden, an
der dieses seine größte Höhe auf-
weist. Hierdurch gestaltet sich das Stochern nicht
nur umständlich, es ist auch noch das Ubertragungsgestänge in seinem Gestehungspreis
und ferner die durch dieses entstehende Reibungskraft bei Betätigung der Stocherstange
zu berücksichtigen.
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Die Erfindung schafft einen Schüttgutbunker mit absperrbarem Auslauf,
bei dem die Bewegung der Stocherstange günstig gehalten ist. Die Stocherstange braucht
nur einen Teil der Gesamthöhe des Füllgutes zu durchdringen, damit die Brücke zerstört
wird. Die Stocherstange kann auch als weiterer Vorteil vom Rand des Bunkers aus
betätigt werden, wodurch kostspielige Übertragungsgegenstände, die den Nachteil
der leichten Verschmutzung haben, überflüssig werden. Bei einem z. B. 10 m hohen
Bunker oder Silo mit einer gleichhohen Füllung ist es lediglich erforderlich, z.
B. 0,80 bis 1 m Füllguthöhe mit der Stocherstange zu durchdringen, um die Brücke
zu zerstören. Hierbei wird der Gedanke zunutze gemacht, daß die Brückenbildung meist
dort entsteht, wo der Druck des Füllgutes am größten ist, nämlich am Fuße der Füllgutmenge.
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Die Erfindung geht von einem Schüttgutbunker mit senkrechten Wänden
und einem freien, senkrechten Auslaufschlitz in der Bunkerwandung, der nach außen
durch eine gleichfalls senkrechte, im Querschnitt etwa U-förmige Rinne abgedeckt
ist, aus und schlägt zur Erzielung der genannten Vorteile vor, daß das untere Ende
der oben offenen Rinne durch eine den Querschnitt der Rinne freigebende Klappe verschließbar
ist. Das Füllgut tritt auf Höhe des Auslaufschlitzes in der Bunkerwandung,in die
Rinne über, so daß sich eine möglicherweise bildende Brücke zwischen der Rinnenwandung
und der gegenüberliegenden Wandung des Bunkers bildet. Zum Zerstören der Brücke
ist es nunmehr lediglich erforderlich, durch die obere Öffnung der Rinne mit einer
Stocherstange zu fahren und diese in senkrechter
Richtung zu bewegen.
Hierzu wird die den Querschnitt der Rinne verschließende Klappe geöffnet, so daß
das Material des mit Hilfe der Stocherstange zerstörten Brückenfußes nach unten
aus der Rinne fallen kann, ohne -daß die Bedienungsperson gefährdet wird. Es bedarf
zur Zerstörung der entstandenen Brücke im Gegensatz zu den bekannten Einrichtungen
lediglich der Auf- und Abwärtsbewegung der Stocherstange in der Rinne bei geöffneter
Klappe, wobei große Unfallsicherheit gegeben ist.
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Die Einrichtungen nach dem Stand der Technik, die eine seitliche
Richtung aufweisen, gehen im Gegensatz zum erfindungsgegenstand von einer umständeichen
waagerechten Betätigung der Stocherstange aus, wobei darüber hinaus der Verschluß
entweder unmittelbar an der Brückenwandung angebracht ist oder aber in Form eines
Transportbandes ausgebildet ist, d. h. nicht der Querschnitt der Rinne nach unten
frei gemacht oder geöffnet wird.
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Bei der bekannten Vorrichtung, die ein senkrechtes Stochern zum Zerstören
der Brücke zuläßt, ist weder eine seitliche Rinne vorgesehen, in der sich der Brückenfuß
abstützt, noch ist eine Klappe vorgesehen, durch die das Material des Brückenfußes
hindurchgestoßen werden kann. Diese bekannte Vorrichtung sucht somit die Lösung,
die Brückenbildung zu beheben, weder mit Hilfe einer seitlichen Rinne noch mit Hilfe
einer diese verschließenden Klappe.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt,
und zwar zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht einer neuen Bunkerwand; Fig. 2 gibt eine
Vorderansicht der Wand wieder, während Fig. 3 eine Draufsicht dazu darstellt.
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Eine aus einem Stahlblech gebogene Wand 1, deren Profilform aus Fig.
3 ersichtlich ist, weist einen Auslaufschlitz 2 auf, der durch eine an der Wand
1 befestigte, im Querschnitt U-förmige Rinne 3 abgedeckt
ist. Während die Rinne 3
nach oben offen ist, ist an ihrem unteren Ende eine Verschlußklappe 4 vorgesehen,
die durch Seilzug od. dgl. betätigt werden kann.
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Das gebunkerte Schüttgut rutscht durch den Schlitz 2 der Wand 1 in
die Rinne 3 und füllt diese etwa bis zu der in Fig. 1 angedeuteten Höhe. Wird nun
die Verschlußklappe 4 geöffnet, so kann das Schüttgut aus der Rinne 3 nach unten
auslaufen; gleichzeitig kann aus dem Bunker neues Schüttgut durch den Schlitz 2
in die Rinne 3 eintreten. Falls nun durch ungünstige Umstände eine Brückenbildung
eintritt, so daß dann der Ablauf des Schüttgutes gestört ist, so kann ohne Schwierigkeiten
von oben her mit Stangen od. dgl. in der Rinne 3 gestochert werden. Zugleich kann
man mit den Stangen auch durch den Schlitz 2 der Wand 1 bis in den Bunker hineinreichen
und sogar dort das Schüttgut durchstochern.
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Eine Brückenbildung kann daher schnellstens wieder beseitigt werden,
und zwar bei verschlossener Verschlußklappe und von oben her. Die neue Bunkerwand
bietet daher beste Gewähr für ununterbrochenen Betrieb einer Betonmischanlage.