DE1093480B - Verfahren zum Einbringen des Glasknopfes in Aluminiumsockelhuelsen elektrischer Lampen - Google Patents
Verfahren zum Einbringen des Glasknopfes in Aluminiumsockelhuelsen elektrischer LampenInfo
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Description
Glühlampensockel werden in der Weise hergestellt, daß zunächst eine Hülse in die vorbestimmte, im allgemeinen
zylindrische, mit Gewinde versehene Form gepreßt wird, wobei diese Hülse am unteren Ende eine
nach innen vorspringende Rippe oder Tülle erhält. Die Sockelhülse bildet den einen elekrischen Kontakt für
die Lampe. Nächst dem unteren Ende der Sockelhülse wird zentral eine öse aus elektrisch leitendem Stoff,
gewöhnlich Messing, angebracht. Diese öse muß gegen die Sockelhülse durch einen Knopf aus Isolierstoff,
z. B. Glas, isoliert werden; sie bildet den zweiten elektrischen Kontakt für die Glühlampe. Nach den bekannten
Herstellungsverfahren werden die öse und die Sockelhülse in eine Form gesetzt, und die untere
Innenoberfläche der Sockelhülse wird um die öse herum
mit geschmolzenem Glas ausgegossen. Die Glasmasse isoliert die öse von der Sockelhülse und hält
diese in ihrer Mittellage nächst dem unteren Rand der Hülse.
Sockelhülsen wurden bisher in der Regel aus Messing erzeugt. In jüngerer Zeit ist man aus Gründen
der Kostenersparnis auf Aluminium übergegangen. Dieses Metall hat den Nachteil, daß die daraus erzeugte
Hülse beim Eingießen von geschmolzenem Glas leicht schmilzt. Das geschmolzene Aluminium bildet
gelegentlich einen Weg geringen Widerstandes zwischen der öse und der Hülse, d. h. einen Kurzschluß
zwischen den Lampenklemmen. Auch beeinträchtigt das geschmolzene Aluminium das gute Aussehen.
Wenn auch eine Glühlampe in erster Linie dazu dient, elektrische Energie in Licht umzusetzen, so ist
doch auch das gefällige Aussehen der Lampe ein wesentlicher Faktor für die Möglichkeit eines guten
Absatzes.
Das Verfahren nach der Erfindung zum Einbringen des Glasknopfes in Aluminiumsockelhülsen elektrischer
Lampen vermeidet diese Mängel dadurch, daß erfindungsgemäß auf die Innenflächen der Aluminiumhülse
vor der eigentlichen Einglasung der Mittel-Kontaktöse ein Hitzeschutzüberzug aufgebracht wird.
Dieser besteht vornehmlich aus 3 bis 30 Gewichtsprozent Natrium-Borphosphat, 10 bis 15 Gewichtsprozent
Natrium-Polyacrylat und 55 bis 87 Gewichtsprozent Wasser. Besonders bewährt hat sich ein Hitzeschutzüberzug
aus ungefähr 5 Gewichtsprozent Natrium-Borphosphat, ungefähr 10 Gewichtsprozent Natrium-Polyacrylat
und ungefähr 85 Gewichtsprozent Wasser. Überschuß an Hitzeschutzüberzug wird nach
dem Einglasen durch Waschen des fertigen Aluminiumsockels mit einer wäßrigen Reinigungslösung
entfernt.
Die Figuren erläutern die Erfindung.
Fig. 1 zeigt eine komplette Glühlampe mit Aluminiumsockel,
Verfahren
zum Einbringen des Glasknopfes
in Aluminiumsockelhülsen
elektrischer Lampen
Anmelder:
Westinghouse Electric Corporation,
East Pittsburgh, Pa. (V. St. A.)
East Pittsburgh, Pa. (V. St. A.)
Vertreter: Dipl.-Ing. F. Weickmann
und Dr.-Ing. A. Weickmann, Patentanwälte,
München 2, Brunnstr. 8/9
Beanspruchte Priorität:
V. St. ν. Amerika vom 24. September 1957
V. St. ν. Amerika vom 24. September 1957
Norman F. Baird, Bloomfield, N. J. (V. St. A.),
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
Fig. 2 einen Achsschnitt durch eine Aluminiumsockelhülse,
Fig. 3 eine elektrisch leitende öse vor deren Vereinigung
mit dem Lampensockel,
Fig. 4 den schematischen Grundriß einer Maschine zur Herstellung von Lampensockeln,
Fig. 5 einen Teilschnitt durch die Station »3« der Maschine der Fig. 4, in welcher der Hitzeschutzüberzug aufgebracht wird,
Fig. 5 einen Teilschnitt durch die Station »3« der Maschine der Fig. 4, in welcher der Hitzeschutzüberzug aufgebracht wird,
Fig. 6 einen Teilschnitt durch die Station »4« der Maschine der Fig. 4, in welcher die Verglasung stattfindet,
Fig. 7 einen Teilschnitt durch die Station »6« der Fig. 4, in welcher das gegossene Glas in die gewünschte
Form gebracht wird.
Das Erfindungsprinzip ist allgemein für jede Art von Lampen, bei denen Aluminiumsockel Verwendung
finden, anwendbar; es bezieht sich aber im besonderen auf Glühlampen, und darum wird es an dem Beispiel
einer Glühlampe erläutert.
Die Glühlampe 10 gemäß Fig. 1 besteht aus dem Kolben 12, dem Sockel 14 und Leiterdrähten 16, die
hermetisch in einem Stempel 18 eingeschmolzen sind und den Glühfaden 20 zwischen ihren Enden tragen.
Einer der Drähte ist elektrisch leitend mit der Sockelhülse 22 verbunden, welche die eine Kontaktelektrode
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der Lampe bildet. Der andere Draht ist mit einer am unteren Ende der Hülse 22 und zentral in dieser vorgesehenen,
elektrisch leitenden öse 24 verbunden, die gegen die Hülse 22 durch einen Knopf 26 aus Glas
od. dgl. isoliert ist. Dieser Aufbau einer Glühlampe ist bekannt.
Die Sockelhülse 22 hat vor ihrer Verglasung hohlzylindrische Form und ist mit Gewinde versehen. An
ihrem unteren Ende besitzt sie eine nach innen und oben gerichtete Lippe oder Tülle28, die zur Halterung
des Glasknopfes 26 dient (Fig. 2).
Die elektrisch leitende öse 24 (Fig. 3), die gewöhnlich
aus Messing gestanzt ist, hat eine zentrale öffnung oder Bohrung 30, die zur Halterung in dem eingegossenen
Glaskörper 26 eine hochgezogene Lippe oder Tülle bildet.
Fig. 4 zeigt schematisch den Grundriß einer Maschine 32 zur Herstellung von Sockelhülsen für Glühlampen.
Diese Maschine ist grundsätzlich bekannt, jedoch erfindungsgemäß zur Aufbringung eines Hitzeschutzüberzuges
abgewandelt. Derartige Maschinen führen die zu erzeugenden Lampensockel durch eine
Vielzahl von Arbeitsstationen; in der Station »1« wird die öse 24 in die Träger- und Halteform der Hülse
eingelegt. In Station »2« wird die Hülse in die Form gestellt. In Station »3« erfolgt das Aufbringen des
Hitzeschutzüberzuges mindestens in den unteren inneren Teilen der Hülse 22, vorzugsweise über einen
Zerstäuber; für einen gewöhnlichen Sockeltyp mit mittlerem Gewinde genügen 0,2 cm Uberzugsmaterial.
In Station »4« wird geschmolzenes Glas in die so vorbehandelte Hülse 22 gegossen, derart, daß die Glasmasse
die öse 24 und die unteren inneren Oberflächen der Hülse 22 bedeckt. Wie schon erwähnt, dient dieses
geschmolzene Glas zur Isolierung der öse 24 gegen die Hülse 22. Überschüssiges Glas wird von den
Oberflächen der Formen und zwischen denselben in der Station »5« durch Abblasen entfernt; diese Maßnahme
dient zugleich einer partiellen Kühlung des eingegossenen Glases. In Station »6« formt ein Glaskolben
die inneren Oberflächen des eingegossenen Glases im wesentlichen konisch, so daß, wenn der
mittlere Leitungsdraht später in die Sockelhülse eingeführt wird, dieser Draht gegen die öffnung oder
Bohrung 30 in der öse 24 gerichtet ist. In Station »7« wird mit einem Hilfskolben aus Glas die weitere Kühlung
der eingegossenen Glasmasse besorgt, um die öse 24 in dem gekühlten Glasknopf 26 und damit
gegenüber der Sockelhülse 22 zu fixieren.
In Station »8« entfernt ein stiftförmiger Kolben Glasrückstände aus der öffnung 30 der Hülse 24; in
Station »9« wird die fertige Sockelhülse aus der Maschine 32 genommen. Wie schon erwähnt, sind derartige
Maschinen im Prinzip bekannt; neu ist jedoch die Anordnung der Station »3«, in welcher der Hitzeschutzüberzug
aufgebracht wird.
Fig. 5 zeigt eine Sockelhülse 22 und eine öse 24 in der Form 34, und zwar in der Stellung in Station »3«
der Fig. 4. In dieser Station wird der Hitzeschutzüberzug auf mindestens die unteren inneren Oberflächen
der Sockelhülse durch einen Zerstäuber 36 aufgetragen. Gewünschtenfalls kann der Überzug auf die
Hülse aufgebracht werden, bevor diese in die Form eingesetzt wird; zweckmäßiger aber ist es, die Erzeugung
des Hitzeschutzüberzuges vorzunehmen, nach- 6g dem die Hülse 22 schon in der Form 34 steht, weil auf
diese Weise der automatische Betrieb ermöglicht wird. Der Hitzeschutzüberzug besteht prinzipiell aus 3
bis 30 Gewichtsprozent Natrium-Borphosphat, aus 10 bis 15 Gewichtsprozent Natrium-Polyacrylat und aus
55 bis 87 Gewichtsprozent Wasser. Das geschmolzene Glas, das zur Verglasung in die Sockelhülse gegossene
wird, kann eine Temperatur von beispielsweise 1185 bis 1200° C haben; bei diesen Temperaturen hat, wie
schon oben erwähnt, das Aluminium die Neigung zu schmelzen, mindestens in bestimmten Teilen. Der
Überzug bildet eine Hitzeschutzschicht zwischen dem geschmolzenen Glas und der Aluminiumhülse, wodurch
die Neigung des Aluminiums zum Schmelzen beseitigt, mindestens erheblich verringert wird.
Was die Bestandteile des erwähnten Hitzeschutzüberzuges betrifft, so hat Natrium-Borphosphat einen
hohen Hydratwassergehalt und auch die Eigenschaft, bei hohen Temperaturen Dampf einzuschließen. Der
eingeschlossene Dampf bildet einerseits eine vollkommen isolierende Schicht; andererseits beeinträchtigt
er die Haftung des Natrium-Borphosphates an der Sockelhülse, was, wie erläutert werden wird, besonders
erwünscht ist. Eine Lösung von Natrium-Borphosphat in Wasser hat jedoch eine verhältnismäßig
geringe Viskosität und haftet an der Aluminiumsockelhülse nicht in ausreichenden Mengen, um den gewünschten
Grad an Schutz während des Verglasungsprozesses zu gewährleisten.
Natrium-Polyacrylat hat hohe Viskosität, ist in Wasser ebenso löslich wie Natrium-Borphosphat und
besitzt eine hohe Verdampfungswärme. Es neigt aber dazu, nach der Erhitzung kohlenstoffhaltige Rückstände
zu hinterlassen, die mit Wasser nicht leicht abgewaschen werden können. Diese Rückstände beeinträchtigen
das gute Aussehen der fertigen Hülse und bilden Stromübergangswege von geringem elektrischem
Widerstand.
Durch Verwendung eines Gemisches von Natrium-Borphosphat mit Natrium-Polyacrylat in wäßriger
Lösung als Hitzeschutzüberzug werden die Vorteile dieser beiden Bestandteile ausgenutzt.
So hat ein derartiges Gemisch eine ausreichende Viskosität (z. B. 32 cP), um eine angemessene Menge
des Hitzeschutzüberzuges an der Hülse zu bilden, und der durch das Natrium-Borphosphat eingeschlossene
Dampf macht das Gemisch bei hohen Temperaturen nur sehr schwach haftend an der Aluminiumsockelhülse.
Dadurch kann jeglicher Überzugsrückstand durch Waschen mit Wasser mühelos entfernt werden.
Außerdem haben die beiden Komponenten des Gemisches eine sehr hohe Verdampfungswärme, wodurch
die Wirkung des Hitzeschutzüberzuges verbessert wird.
Werden in dem Gemisch weniger Anteile an Natrium-Borphosphat und Natrium-Polyacrylat verwendet,
als oben angegeben, so wird die Wirkung des Hitzeschutzüberzuges abgeschwächt. Bei Vergrößerung
der Anteile über die oben angegebenen Maximumwerte hinaus wird die Viskosität des Überzuges
zu groß, und es wird eine übermäßige Menge an Überzugsmaterial niedergeschlagen; außerdem wächst die
Neigung zur Bildung von Rückständen, wenn eine verhältnismäßig große Menge von Überzugsmaterial
durch Abwaschen mit Wasser entfernt werden muß, und schließlich wird die Haftung des Überzugsmaterials an der Aluminiumsockelhülse etwas verstärkt,
was ebenfalls der Entfernung durch Abwaschen mit Wasser entgegenwirkt. Die bevorzugte Zusammensetzung
ist ungefähr 5 Gewichtsprozent Natrium-Borphosphat, ungefähr 10 Gewichtsprozent Natrium-Polyacrylat
und ungefähr 85 Gewichtsprozent Wasser.
Es ist möglich, dem Hitzeschutzüberzug kleine Mengen anderer Stoffe beizugeben; z. B. können an
Stelle einer entsprechenden Menge Wasser in der vor-
erwähnten bevorzugten Ausführungsform 5 Gewichtsprozent Ammoniutn-Polyacrylat treten. Hierdurch
wird die Fähigkeit der Hitzeabsorption des Überzuges etwas vergrößert. Es sind jedoch derartige andere
kleine Zusätze nicht erforderlich, um gute Resultate zu gewinnen. An Stelle von Ammonium-Polyacrylat
können andere Stoffe Verwendung finden, z. B. Kaliumsilikat in äquivalentem Gewicht.
Zum »Verglasen« wird gemäß Fig. 6 eine vorbestimmte Menge an geschmolzenem Glas in die mit dem
Überzug versehene Hülse eingebracht (eingegossen), was an sich bekannt ist. Im Falle eines Typus mittleren
Gewindes werden ungefähr 3,6 g Glas gebraucht. Die Glassorte kann variieren; beispielsweise besteht
sie aus 95 Gewichtsprozent Glasbruch, 2,52 Gewichtsprozent MnO2, 1,26 Gewichtsprozent KNO3, 0,87 Gewichtsprozent
(NHJ2SO4 und 0,35 Gewichtsprozent
Cr9O3. Der Glasbruch hat beispielsweise eine Zusammensetzung
von 76,8 Gewichtsprozent Si O2, 17,4 Gewichtsprozent Na2O, 0,6 Gewichtsprozent K2O,
0,4 Gewichtsprozent CaO und 3,6 Gewichtsprozent MgO. Hierbei handelt es sich jedoch nur um ein Beispiel;
es können auch andere Glassorten und Glasverbindungen Verwendung finden.
Fig. 7 zeigt die Station »6« der Fig. 4, in der die Verformung des Glases stattfindet. Ein Kolben oder
Stempel 38 gibt der inneren Oberfläche des eingegossenen Glases die entsprechende, im wesentlichen
konische Form, um das Einführen des mittleren Leitungsdrahtes in die öse auf automatischem Weg zu ermöglichen.
Diese Station »6« folgt der Station, in welcher das Glas eingegossen wird, in einem solchen
Zeitintervall, daß das Glas schon teilweise gekühlt ist und mehr plastischen als flüssigen Charakter hat. Anschließend
erfolgt in der Station »7« der Fig. 4 die an sich bekannte Nachbehandlung mit einem Hilfskolben
aus Glas, der beispielsweise mit Wasser innengekühlt ist zu dem Zweck der endgültigen Abkühlung des eingegossenen
Glasflusses. Ein weiterer Kolben (nicht gezeichnet) entfernt jeglichen Glasrückstand, der etwa
in der Öffnung 30 der öse 24 zurückblieb, so daß der mittlere Leitungsdraht während der Lampenfabrikation
eingeführt werden kann, wie an sich bekannt ist. Die fertige Sockelhülse wird in Station »9« von
der Maschine genommen und gewaschen, um Schmutz und andere Verunreinigungen sowie Rückstand an
Hitzeschutzüberzugsmaterial zu entfernen.
Die Reinigung erfolgt mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel. Die Hülsen werden in den Reiniger
eingebracht und darin bewegt. Auf diese Weise werden im wesentlichen alle Spuren von Schmutz und anderen
Verunreinigungen sowie Rückstände des Hitzeschutz-Überzugsmaterials entfernt. Ein Beispiel für ein Reinigungsmittel
ist eine verdünnte Lösung aus Salpeter und Schwefelsäure bei einer Konzentration von 40 bis
45° Baume. Die Reinigung kann aber auch mit einer 5°/oigen Lösung von Ammoniakseife, z. B. Ammoniumoleat,
oder mit einem 3- bis 5°/oigen Putzmittel des Typus Laurylsulphat, wie dies unter verschiedenen
Bezeichnungen im Handel ist, erfolgen. Andere handelsübliche Reinigungsmittel können ebenfalls Verwendung
finden.
In manchen Fällen kann es erwünscht sein, von der öse abzusehen und den Leitungsdraht an der Außenoberfläche
des isolierenden Glasknopfes 26 zu befestigen, z. B. mittels eines Epoxy-Harzbinders. In
einem solchen Falle sind die Verfahrensstufen dieselben wie vorbeschrieben, mit der Maßgabe, daß
keine öse in die Form eingelegt wird.
Die einzelnen Verfahrensstufen müssen nicht notwendig automatisch in einer Maschine gemäß Fig. 4
durchgeführt werden; es kann dies auch von Hand geschehen. Allerdings ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit
der automatische Betrieb vorzuziehen.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Hitzeschutzüberzuges besteht darin, daß die Aluminiumhülse
gewünschtenfalls dünner ausgeführt werden kann, wodurch an Aluminium und damit auch an
Kosten gespart wird. Bisher war es notwendig, die Aluminiumhülse in einer Mindestmaterialstärke von
0,32 mm für einen mittleren Typ zu halten, damit die Aluminiumsockelhülse die genügende thermische
Kapazität zur ausreichenden Absorbierung von Hitze aus dem geschmolzenen Glas besaß und ein übermäßiges
Schmelzen von Aluminium verhindert wurde. Selbst bei dieser Materialstärke der Aluminiumhülse
trat ein beträchtliches Verschmelzen des Aluminiums auf. Durch die Zwischenschaltung der Hitzeschutzschicht
zwischen das geschmolzene Glas und die Aluminiumhülse wird die für das Aluminium erforderliche
thermische Kapazität verringert, so daß für einen mittleren Typ eine Materialstärke von 0,27 mm im
allgemeinen ausreicht und trotzdem ein Verschmelzen des Aluminiums praktisch verhindert wird.
Claims (4)
1. Verfahren zum Einbringen des Glasknopfes in Aluminiumsockelhülsen elektrischer Lampen,
dadurch gekennzeichnet, daß auf die Innenflächen der Aluminiumhülse vor der eigentlichen Einglasung
der Mittel-Kontaktöse ein Hitzeschutzüberzug aufgebracht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hitzeschutzüberzug vornehmlich
aus 3 bis 30 Gewichtsprozent Natrium-Borphosphat, 10 bis 15 Gewichtsprozent Natrium-Polyacrylat
und 55 bis 87 Gewichtsprozent Wasser besteht.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hitzeschutzüberzug aus
ungefähr 5 Gewichtsprozent Natrium-Borphosphat, ungefähr 10 Gewichtsprozent Natrium-Polyacrylat
und ungefähr 85 Gewichtsprozent Wasser besteht.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein Überschuß an Hitzeschutzüberzug
nach dem Einglasen durch Waschen des fertigen Aluminiumsockels mit einer wäßrigen
Reinigungslösung entfernt wird.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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- 1957-09-24 US US685865A patent/US2975556A/en not_active Expired - Lifetime
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1958
- 1958-09-11 DE DEW24076A patent/DE1093480B/de active Pending
- 1958-09-15 GB GB29457/58A patent/GB847561A/en not_active Expired
Also Published As
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