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Nähmaschinenleuchte Die Erfindung bezieht sich auf eine Nähmaschinenleuchte
mit einem vorzugsweise am Kopf einer Nähmaschine befestigten, biegsamen und an beiden
Enden eine Hülse tragenden .N-1 etallschlaiich, wobei die eine Hülse als Lampenfassung
für eine elektrische Glühlampe ausgebildet ist und einen Lampenschirm trägt.
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Nähleuchten, bei denen als Träger für die den elektrischen Leuchtkörper
aufnehmende Fassung ein biegsamer, halbsteifer Metallschlauch verwendet wird, sind
bekannt. Da bei einer bekannten Nähleuchte das eine Ende des Metallschlauches an
dem Nähmaschinenmotor befestigt ist, eignet sich diese nur für solche Nähmaschinen,
bei denen der Motor oberhalb der Stofftragplatte angeordnet ist, also vorzugsweise
für Haushaltnähmaschinen.. Sie stellt zusammen mit dem Motor eine Baueinheit dar,
wobei eventuell notwendige Reparaturen an der Leuchte umständlich durchzuführen
sind. Die weiterhin bekannten Nähleuchten der genannten Art haben den :Nachteil,
daß die in ihren Lampenfassungen eingebauten Schaltkontakte für das Ein- und Ausschalten
der Beleuchtung verhältnismäßig störanfällig sind und außerdem die an der Nähstelle
befindliche Lampenfassung vergrößern.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, eine Nähmaschinenleuchte
zu schaffen, die eine raumsparende, zuverlässig arbeitende und einfache Schaltvorrichtung
zum Ein- und Ausschalten der Leuchte aufweist und die es gestattet, auf ein Abklemmen
eines Kabelanschlusses bzw. Abnehmen der Leuchte beim Umsetzen eines Nähmaschinenoberteiles
aus dem einen Gestell in ein anderes zu verzichten. Dabei soll sich die Nähleuchte
an allen Arten von Nähmaschinen anbringen lassen und nach allen Richtungen verschiebbar
bzw. einstellbar sein.
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Bei der erfindungsgemäßen Nähleuchte ist die Schaltvorrichtung in
der Weise ausgebildet, daß die am Kopf der Nähmaschine befindliche Hülse des Metallschlauches
ein isoliert eingesetztes Kontaktstück trägt, auf dessen aus der Hülse herausragendem,
aus einem mit der Lampenfassung in stromleitender Verbindung stehenden metallischen
Abschnitt und einem Abschnitt aus Isolierstoff bestehendem Teil ein über ein Kabel
mit der Stromquelle verbundenes Schaltstück verschiebbar aufgesetzt ist.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in einer Ausführungsform beispielsweise
dargestellt. Es zeigt Fig. 1 den Kopf einer Nähmaschine mit der erfindungsgemäßen
Nähleuchte, von vorn gesehen, Fig.2 eine Seitenansicht, Fig. 3 eine Seitenansicht
von oben, Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV der Fig. 2, Fig. 5 einen Schnitt
nach der Linie V-V der Fig.1. Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der Fig.
1 und Fig. 7 einen Schnitt nach der Linie VII-VII der Fig. 1.
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Ein biegsamer, halbsteifer Metallschlauch 1 (Fig.1) trägt an seinen
beiden Enden je eine Hülse 2 und 3. Die Hülse 2 (Fig. 5) ist unten mit einem Bund
4 ausgebildet und innen mit einem in den Zeichnungen nicht weiter dargestellten
Gewinde zum Einschrauben einer Kleinspannungsglühlampe 5 versehen. Diese ist über
ein im Innern der Hülse 2, 3 und des Metallschlauches 1 befindliches Kabel 6 mit
einem Kontaktstück 7 (Fig.4) verbunden. Das Kabel 6 ist mittels einer Madenschraube
8 in einer Bohrung 9 in dem Kontaktstück 7 befestigt, das mittels eines Gewindes
10 in einem Isolierstück 11 eingeschraubt ist. Das Isolierstück 11 ist in der Hülse
3 eingepreßt. Das Kontaktstück 7 trägt auf einem Gewinde 12 einen aus Isolierstoff
gefertigten Abschnitt 13, der an seinem Ende mit einer Abrundung 14 ausgebildet
ist. Sowohl das Kontaktstück 7 als auch der Abschnitt 13 sind mit ringförmigen Nuten
15, 16 versehen.
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Ein Kabel 17, das von einer nicht weiter dargestellten Stromquelle
kommt, ist in ein aus Isolierstoff bestehendes Schaltstück 18 geführt, das auf dein
Kontaktstift 7 und seinem Abschnitt 13 aufschiebbar und verschiebbar angeordnet
ist. Das Schaltstück 18 dient als schraubenloser Kabelanschluß und auch als Ein-
und Ausschalter. Zu diesem Zweck ist es mit einem Kontaktstift 19 versehen, der
im Innern des Schaltstückes 18 in einer Bohrung 20 verschiebbar gelagert ist. Er
steht unter der Wirkung einer Feder 21 und kommt mit seinem vorn abgerundeten Ende
in der im Abschnitt 13 befindlichen Nut 16 bzw., beim Verschieben des Schaltstückes
18 nach unten, in der Nut 15 im Kontaktstück 7 zur Anlage. Das freie Ende der Feder
21 stützt sich in einem kleinen Federteller 22 ab, der in einem ebenfalls aus Isolierstoff
gefertigten und in dem Schaltstück 18 eingesetzten Schraubverschluß 23 sitzt. Das
Kabel 17 ist durch
den Schraubverschluß 23 hindurchgeführt und mit
dem Federteller 22 verlötet.
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Der Lampenschirmhals 24 ist mit wellenförmigen Wölbungen 25 ausgebildet
(Fig. 5 bis 7), in denen eine zu einem Dreieck geformte Blattfeder 26 untergebracht
ist, die unter Spannung an der unteren Hülse 2 anliegt. In dem Lampenschirm 27 ist
ein kleiner Reflektor 28 untergebracht, der in dem Lampenschirmhals 24 eingepreßt
ist. Sein Hals 29 umgibt den Bund 4 der Hülse 2, so daß die Lichtstrahlen der Glühbirne
5 nicht nach oben, durch die für die Wärmeabfuhr im Boden 30 des Lampenschirmhalses
24 angebrachten Löcher 31 (Fig.6), austreten können. Wie aus der Zeichnung ersichtlich,
läßt sich der Lampenschirm 27 zum Auswechseln der Glühlampe 5 oder zum Richten der
Lichtstrahlen unter der Spannung der Blattfeder 26 sowohl radial verdrehen als auch
axial auf der Hülse verschieben. Nach unten wird die Möglichkeit der Verschiebung
durch den Bund 4 der Hülse 2 und die an diesem zur Anlage kommende Blattfeder 26
begrenzt.
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Die Befestigung der Leuchte an dem Nähmaschinenkopf 43 erfolgt durch
einen zweiteiligen Halter 33. Der eine Teil 34 (Fig. 4) ist mit einer Schelle 35
ausgebildet, die um die Hülse 3 gelegt ist. Mittels einer Schraube 36 (Fig. 2) wird
die Hülse 3 am Halterungstei134 festgeklemmt. Der andere Teil 37 des Halters
33 ist mit dem Halterungsteil 34 über elastische Zwischenlagen 38, 39 aus Gummi
od. dgl. durch Schrauben 40 miteinander verschraubt. Die Köpfe der Schrauben
40 stützen sich auf einer auf der Zwischenlage 39 aufliegenden Platte 41
ab. Um eine elastische Verbindung zur Masse herzustellen, ist eine Schelle 42 (Fig.
4) vorgesehen, die die Halterungsteile 34 und 37 miteinander verbindet. Die Befestigung
des Halters 33 an dem Nähmaschinenkopf 43 erfolgt durch zwei Schrauben 44, 45 (Fig.
3). Um eine Möglichkeit zum Verändern der Lage der Nähleuchte zu schaffen, wie in
Fig.3 strichpunktiert dargestellt, ist in dem Halterungsteil 37 ein drittes Loch
46 vorgesehen, in das nach Verschwenken der Halterung 33 um die Schraube 45, die
Schraube 44 hindurchgesteckt und mit dem Kopf 43 verschraubt wird.
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Zum Einschalten der Glühbirne 5 wird das Schaltstück 18 nach unten.
gedrückt, wodurch der über die Feder 21 mit dem an Spannung liegenden Kabel
17
verbundene Kontaktstift 19 aus einer Stellung in der ringförmigen Nut 16
im isolierten Abschnitt 13 in die Nut 15 im Kontaktstück 7 einrastet. Hierbei wird
die Glühlampe 5 über das Kabel 6 und die mit der Masse verbundene Einschraubfassung
der Glühlampe 5 an Spannung gelegt. Zum Ausschalten wird das Schaltstück 18 bis
zum fühlbaren Einrasten in die ringförmige Nut 16 verschoben. Es ist natürlich auch
möglich, das Schaltstück 18 bei Nichtgebrauch der Lampe in einfachster Weise gänzlich
von denn Kontaktstück 7 und seinem Abschnitt 13 abzunehmen, ohne daß irgendwelche
Kabelklemmschrauben od. dgl. gelöst werden müssen.