DE1090613B - Verfahren und Vorrichtung zum Kuppeln und/oder Verriegeln bzw. Entkuppeln und/oder Entriegeln der Schloesser von durch solche miteinander verbundenen Gelenkkappen od. dgl. - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Kuppeln und/oder Verriegeln bzw. Entkuppeln und/oder Entriegeln der Schloesser von durch solche miteinander verbundenen Gelenkkappen od. dgl.Info
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Description
DEUTSCHES
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Kuppeln und/oder Verriegeln bzw. Entkuppeln und/oder Entriegeln
von Schlössern von durch solche miteinander verbundenen Gelenkkappen, sowie zur Durchführung
dieses Verfahrens geeignete Vorrichtungen.
Das öfter mit Umständen, verbundene Verriegeln des Schlosses von Gelenkkappen im Zuge des Vorpfändvoirganges
macht besondere Schwierigkeiten, wenn es sich um vergleichsweise lange Kappen handelt,
weil der Mann, der den Einbau der Kappe vornimmt, sich am stoßseitigen Ende der Kappe befindet und
während des Hochschwenkvorganges deshalb nicht in der Lage ist, das Schloß zu bedienen, nämlich den
Verspannungskeil od. dgl. anzutreiben, bzw. bei in geeigneter Weise ausgebildeten Kappen, bei denen d.er
Gelenkbolzen erst in einem späteren Zeitpunkt eingebracht wird, diesen in das Schloß einzuschieben.
Durch die Erfindung wird eine denkbar einfache Möglichkeit hierfür dadurch geschaffen, daß die Kupplungs-
und/oder Verriegelungselemente (Gelenkbolzen, Feststellringe od. dgl.) in noch nicht oder noch nicht
endgültig hochgeschwenkter Lage der vorzubauenden Kappe in ein Schloßteil dieser Kappe eingesetzt, unter
die Druck- oder Zugeinwirkung von an einem ortsfesten Punkt, vorzugsweise an der einen der Kappen
eingesetzten Mitteln gebracht werden und daß. durch nunmehriges Hochschwenken der vorzubauenden
Kappe ein bis dahin durch Teile derselben gesperrter Weg freigegeben wird derart, daß die Kupplungs-
und/oder Verriegelungselemente unter der Wirkung von Spannmitteln in ihre annähernde oder endgültige,
die Schloßteile beider Kappen durchdringende Feststellage bewegt werden.
Hierbei werden die die Druck- oder Zugeinwirkung ausübenden Mittel vor der Einführung der vorzubauenden
Kappe in ihrer später ausgelösten Stellung blockiert und diese Vorblockierung wird nach Einführen
der vorzubauenden Kappe gelöst.
Als solche Mittel dienen gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ein zwischen einem
ortsfesten Punkt und einem Ende des Kupplungs- und/oder Verriegelungselementes eingesetztes unter
Spannung verbringbares zunächst verriegeltes Element,
das beim Lösen der Verriegelung des Kupplungs- und/oder Verriegelungsalement.es der Kappenverbindung
in die Kupplungs- und/oder Verriegelungsstellung treibt.
Als solches unter Spannung stehendes, verriegeltes Element kann beispielsweise eine Stabfeder od. dgl.
Verwendung finden, die mit dem einen Ende an einer der zu verbindenden Kappe, vorzugsweise an der das
Kupplungs- und/oder Verriegelungselement tragenden Kappe und mit dem gespannten anderen Ende an dem
Kupplungs- und/oder Verriegelungselement angreift.
Verfahren und Vorrichtung
zum Kuppeln und/oder Verriegeln
bzw. Entkuppeln und/oder Entriegeln
der Schlösser von durch solche miteinander verbundenen Gelenkkappen od. dgl.
zum Kuppeln und/oder Verriegeln
bzw. Entkuppeln und/oder Entriegeln
der Schlösser von durch solche miteinander verbundenen Gelenkkappen od. dgl.
Anmelder:
Dipl.-Ing. Karl Maria Groetschel,
Bochum, Schützenbahn 3-5
Bochum, Schützenbahn 3-5
Dipl.-Ing. Karl Maria Groetschel, Bochum,
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
An Stelle dieser Stabfeder kann auch eine Schraubenfeder,
ein stark elastischer Kautschukkörper, ein Druckluftbolzen od. dgl. eingesetzt werden.
Gemäß einer vorzugsweisen Ausführungsform des Verfahrens nach der Erfindung erfolgt die Auslösung
des unter Spannung stehenden Elementes dadurch, daß, unter entsprechender Auisbildnug der miteinander
zusammenwirkenden Schloßteile, im Zuge der vertikalen Verschwenkung der vorzubauenden Kappe einfach
der vorher durch einen Teil der Kappe selbst versperrte Eintrittsweg der querverschieblichen Verriegelungselemente
freigegeben wird.
Im Rahmen der Erfindung ist es von Bedeutung, daß das Verriegelungselement sich auch vor seinem Verschieben
in die wirksame Stellung in der ordnungsgemäßen, das Einschieben ermöglichenden, nämlich
mit dem Einschiebweg fluchtenden Lage befindet. Zu diesem Zweck werden gemäß einem weiteren Merkmal
der Erfindung erforderlichenfalls an der Kappe Vorrichtungen, z.B. in Gestalt einer elastisch nachgiebigen
Schlaufe oder Brücke, angebracht, die den Keil zwangläufig entgegen der Schwerkraft in dieser Lage halten.
Die Verwendung dieser Mittel erweist sich auch als vorteilhafter, wenn im Falle von kurzen Kappen auf
das unter Spannung stehende Element verzichtet werden kann und das Eintreiben des Keils, wie bisher üblich,
von Hand erfolgt.
Die neue Vorrichtung ist grundsätzlich in völlig gleicher, nur sinngemäß anzupassender Weise sowohl
für die Einführung der Gelenkbolzen als auch der Verriegelungselemente, und zwar solcher von beliebiger
Ausbildung, verwendbar, wobei im Falle ihrer
009 627/84
Anwendung zur Einschiebung der Gelenkbolzen zweckmäßig an der Kappe eine an sich bekannte Vorrichtung
in Gestalt eines durchsteckbaren Querstiftes angeordnet ist, an den die vorzubauende Kappe zunächst
angehängt wird, um an dessen Achse nach oben verschwenkt zu werden, unter einem Verlauf dieser
Bewegung, durch den zwangläufig am Ende die Bolzenlöcher in miteinander fluchtende Stellung gebracht
werden.
In der Zeichnung sind vorzugsweise Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt.
Sie werden nachstehend näher beschrieben und die Handhabung und Arbeitsweise der Vorrichtung
an Hand der Abbildungen erläutert.
Die Abb. 1 bis 3 zeigen in Seitenansicht, in Draufsieht
und in einer teilweisen Vorderansicht ein für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
unter Anwendung einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Einschubvorrichtung·
besonders geeignetes Gelenkkappenschloß bekannter Ausbildungsart, bestehend aus der Gabel 1,
der als unterstützt zu betrachtenden Kappe 2 und der Zunge 3 der vorzupfändenden Kappe 4 sowie dem
Kupplungsbolzen 5 und dem Feststellriegel 6, der mit seiner Schrägleiste 7 mit einer Fläche des Schrägspaltes
8 der Zunge 3 korrespondiert. Die am Griff 9 des dem Einschubweg des Riegels 6 angepaßten Gestänges
10 der Einschubvorrichtung, welches mit seiner Spitze in den Kopf 11 des Riegels 6 eingreift, befestigten
zwei Spiralfedern 12, von denen eine rechts und eine links des Gestänges 10 angeordnet ist, sind
in an. der Gabel 1 angeordneten ösen 13 eingehakt.
Nach Abb. 2 befindet sich die Vorrichtung im Zustand
der Spannung und Arbeitsbereitschaft und bedarf, um den aus der Gabel 1 herausragenden Riegel 6
in das Schloß einzuschieben, nur noch ihrer Auslösung, indem die in ihrer in Abb. 1 durch volle Linien
dargestellten Lage den Riegel mit ihrer Zunge einklemmende Kappe 4 durch den Einbaumann in Richtung
auf ihre strichpunktiert dargestellte Lage hochgeschwenkt und dadurch dem Riegel der Weg in das
Schloß freigegeben wird.
Abb. 3 zeigt die entspannte Vorrichtung, nachdem sie den enthemmten Riegel entsprechend dem Fortschreiten
des Hochschwenkvorganges der Kappe 1 in das Schloß bis zum Kopf.eingeschoben hat. Je nach
Umständen und Bedarf kann natürlich der Bedienungsmann den Einschubvorgang auch schon vor Erreichen
der Endstellung des Riegels beenden, indem er lediglich die Kappe wieder losläßt.
Wie in Abb. 3 durch strichpunktierte Linien dargestellt, kann die Einschubyörrichtung auch unterhalb
des Kappenschlosses angeordnet sein, wobei das Gestänge 10' der Feder 12' zweckmäßig als Haken ausgebildet
ist.
Mit der Beendigung des Einschubvorganges des Riegels ist auch der ganze Einbauvorgang der Kappe
beendet. Die entspannte-Einschubvorrichtung kann nunmehr wieder abgenommen werden, um dann den
Riegel des nächsten Kapperischlosses zu bedienen. An
diesem wird die der erstbeschriebenen Ausführungsform gemäße Vorrichtung' zu diesem Zweck in die
Ösen 13 eingehakt, nachdem zunächst der Riegel 5 gemäß Abb. 2 herausgezogen und die vorzupfändende
Kappe in die in Abb. 1 dargestellte verläufige Lage gebracht und durch den Gelenkbolzen 5 gekuppelt
worden ist. Hierauf wird die Vorrichtung durch Ziehen am Griff des Gestänges 10 gespannt und durch
Einstecken der Spitze des Gestänges in den Kopf des Riegels in ihre Wirkungslage gebracht. Hierauf kann
die Vorrichtung in der weiter oben beschriebenen Weise erneut in Tätigkeit gesetzt werden.
In sinngemäß gleicher Weise kann dieselbe Einschubvorrichtung
auch zur mechanischen Einführung des-Kupplungsbolzens 5 in das Kappenschloß benutzt
werden,. wenn, wie in Abb. 2 strichpunktiert angedeutet ist, eine Öse 13' od. dgl. an der Gabel angeordnet
ist. Hierbei ist jedoch Voraussetzung, daß die vorzupfändende Kappe, während die Vorrichtung vom
Bedienungsmann gespannt wird, mit ihrer Zunge auf der Leiste 7 des Riegels 6 und mit ihrem anderen Ende
in einem solchen Winkel auf der Sohle aufliegen kann, daß die Bolzenlöcher der Gabel und der Zunge des
Schlosses nicht miteinander fluchten, damit die Zunge den durch die Vorrichtung unter Druck gesetzten
Bolzen sperrt. Wird dann die Kappe um die Leiste des Riegels als Schwenkachse hochgeschwenkt, so gibt
die Zunge dem Bolzen den Eintritt in das Schloß in dem Augenblick frei, in dem die Kappe die in Abb. 1
dargestellte Lage, in der die Bolzenbohrungen von Gabel und Zunge einander überdecken, erreicht hat.
Anschließend kann die Einschubvorrichtung an den Riegel umgesetzt werden, um nunmehr diesen zu
bedienen.
Abb. 4 zeigt ein Kappenschloß, bei welchem die Zunge dem Zwecke der vorübergehenden Sperrung
der Einschubvorrichtung noch besser angepaßt ist, indem sie mit einem mit der einsteckbaren Hilfsachse
14 zusammenwirkenden Haken 15 ausgerüstet ist, um welchen die Kappe hochgeschwenkt werden kann.
Diese Ausbildung des Schlosses ermöglicht die Benutzung der Schloßzunge selbst als Sperrmittel für
den von der Vorrichtung unter Druck gesetzten Bolzen in einem größeren Winkelbereich als die Ausbildung
nach Abb. 1.
Abb. 5 zeigt die gleiche Einschubvorrichtung wie die Abb. 2 und 3, angesetzt am Kupplungsbolzen 5'
eines teilweise dargestellten Kappenschlosses, bei welchem eine Blockierung des Bolzens jedoch nicht
durch die Zunge der vorzupfändenden Kappe erfolgt. Hier wird vielmehr die gespannte Einschubvorrichtung
mittels einer Spreize 16 gesperrt, die von dem die vorzupfändende Kappe an ihrem Ende hochschwenkenden
Einbaumann zwecks Auslösung der Einschubvoorrichtung
im gegebenen Zeitpunkt aus der Entfernung z. B. mittels einer Stange oder Kette ausgelöst
werden kann.
Zweckmäßig verwendet man zum Entsperren der Spreize 16 eine von fern zu bedienende Vorrichtung,
beispielsweise einen an der vorzupfändenden Kappe angebrachten, in der Abbildung nicht dargestellten
Winkelhebel, der beim Heben der vorzupfändenden Kappe die Spreize 16 aus ihrer in Abb. 5 gezeichneten
Lage wegschlägt und dadurch die Feder 12 freigibt.
Abb. 6 zeigt in teilweiser Darstellung ein Kappenschloß,
bei welchem ein einfacher Keil 6' als Verriegelungselement des Schlosses dient, dem die dem Feststellriegel
6 gemäß Abb. 1 bis 3 gegebene vollkommene Führung und Halterung in der Gabel fehlt. Ein
solcher Keil kann mittels der erfindungsgemäßen mechanischen Einschubvorrichtung nur bedient werden,
wenn er vor dem Ansetzen der Vorrichtung in die mit der Einschubrichtung fluchtende Lage hochgebracht
und in dieser durch ein geeignetes Mittel abgestützt wird.
Eine Ausführungsform solcher Mittel ist in Abb. 6 und in einer anderen Ansicht in Abb. 7 in Gestalt der
federnd angeordneten Brücke 17 und eine ähnliche Ausführungsform in Abb. 8 in Gestalt der einseitig
federnd angebrachten Brücke 17' dargestellt. Diese
Keilstützvorrichtung kann, wie nicht dargestellt ist, z. B. auch ein unter den Keil schiebbarer Riegel
od. dgl. sein. Durch strichpunktierte Linien ist in Abb. 6 die an den Keil angesetzte Einschubvorrichtung
angedeutet.
Die Abb1. 9 und 10 zeigen in zwei verschiedenen
Ausführungsformen., wie die erfindungsgemäße Einschubvorrichtung z. B. ausgebildet sein kann, wenn
Ösen 13 od. dgl. zum Befestigen der Vorrichtung an der Kappe nicht vorhanden sind. Wie ersichtlich, ist
bei der Ausführungsform nach Abb. 9 die Zugfeder 12" in den Riegel 6 eingehakt und kann mittels der
Verlängerungskette 18 gespannt und an einem dann außerhalb der Kappe liegenden Festpunkt, z. B. an der
Nachbarkappe, festgemacht werden.
Bei der Ausführungsform nach Abb. 10 wirkt die in dem Zylinder 19 angeordnete Druckfeder 12'" auf das
in den Kopf des Riegels eingreifende, als Kolben ausgebildete Gestänge 10", wobei der Abzugshahn 20 erforderlichenfalls
das ausklinkbare Sperrorgan der Vorrichtung bildet. Mittels des Anisatzstückes 21 des
Zylinders 19 kann die Vorrichtung, gegebenenfalls unter Zwischenschaltung eines Bolzens od. dgl., an
der Nachbarkappe abgestützt werden. Bei entsprechend angepaßter Ausbildung der Vorrichtung kann
der Kolben W statt durch die Feder auch durch Druckluft betätigt werden.
In Abb. 2 ist durch strichpunktierte Linien noch eine von den beschriebenen Beispielen stark abweichende
Ausbildungsform der erfindungsgemäßen Ein-Schubvorrichtung dargestellt. Diese besteht aus einer
mit ihrem Ende durch einen vorspringenden Körper 22 an der Kappe 2 angebrachten und mit dem anderen
Ende am Kopf des einzuschiebenden Riegels 6 angreifenden Stab- oder Blattfeder 23. Wie ersichtlich,
ist diese Feder in nicht gespanntem Zustand zur Kappe hin gebogen. Durch Biegen der Feder in entgegengesetzter
Richtung wird sie gespannt und kann dann gegebenenfalls mittels einer Spreize sinngemäß der
Abb. 5 gesperrt werden.
Wie das erfmdungsgemäiße Verfahren und die zu
seiner Durchführung vorgeschlagene neue Vorrichtung auf der Abbauseite des Strebes den Einbauvorgang
von Gelenkkappen wesentlich erleichtern, so können sie durch Umkehr ihrer Wirkungsrichtung,
gegebenenfalls in sinngemäß angepaßter bzw. abgewandelter Ausbildung, auf der Versatzseite auch zur
Erleichterung des Raubvorganges der Gelenkkappen in vorteilhafter Weise Anwendung finden. Hierzu ist
die Ausführungsform gemäß der Abb. 9 besonders geeignet. Sie kann ohne weiteres auch zum Lösen des
Bolzens oder des Feststellelementes aus seiner Wirkungslage im Schloß verwendet werden, wobei in der
Regel nur ein Hammerschlag auf die Spitze des unter der mechanischen Zugwirkung der Vorrichtung stehenden
Elementes genügt, dieses so> weit zu lockern, daß das eigentliche Herausziehen des Elementes durch
die auch während des. Lockerungsvorganges anhaltende Wirkung der mechanischen Kraft der Vorrichtung
erfolgen kann.
Noch wirksamer läßt sich diesem Zweck die Aueführungsform gemäß Abb. 10 anpassen, indem der
kolbenförmige Bolzen 10" so verstärkt und unter die Einwirkung von Druckluft od. dgl. gesetzt wird, daß
er den im Schloß eingeklemmten Gelenkbolzen 5 auch ohne Lockerung desselben durch Hammerschläge herausdrücken
kann.
Bei geeigneter Ausbildung der in dieser Weise von der Auisführungsform nach Abb. 10 abgewandelten
Ausführungsform, insbesondere durch an Stelle der Abstützung gegen die Nachbarkappe tretende geeignete
Verankerung des entsprechend zu vergrößernden Zylinders 19 durch ein Gestänge od. dgl. mit der
das Verriegelungselement tragenden Kappe, ist es auch möglich, das Feststellelement mittels der neuen
Vorrichtung nicht nur unter gleichzeitiger Lüftung desselben durch das bisher durch Menschenkraft erfolgende
Hochschwenken der vorzupfändenden Kappe in das Schloß einzuschieben, sondern auf den Riegel
bzw. Keil mit so* starker mechanischer Kraft einzuwirken,
daß dieser seinerseits die vorzupfändende Kappe durch Herunterdrücken des Vorderteils ihrer
Zunge hochgeschwenkt und darüber hinaus noch an das Hangende anpreßt, so daß der Einbaumann auch
von dieser bisher immer noch schweren Arbeit befreit werden kann.
Claims (15)
1. Verfahren und Vorrichtung zum Kuppeln und/oder Verriegeln der Schlösser von durch
solche miteinander verbundenen Gelenkkappen, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungs- und/
oder Verriegelungselemente (Gelenkbolzen, Feststellriegel od. dgl.) in noch nicht oder noch nicht
endgültig hochgeschwenkter Lage der vorzubauenden Kappe in ein Schloßteil dieser Kappe
eingesetzt, unter die Druck- oder Zugeinwirkung von an einem ortsfesten Punkt, vorzugsweise an
der einen der Kappen eingesetzten Mitteln gebracht werden und daß durch nunmehriges Hochschwenken
der vorzubauenden Kappe ein bis dahin durch Teile derselben gesperrter Weg freigegeben
wird derart, daß die Kupplungs- und/oder Verriegelungselemente unter der Wirkung von Spannmitteln
in ihre annähernde oder endgültige, die Schloßteile beider Kappen durchdringende Feststellage
bewegt werden.
2. Ausführungsform des Verfahrens nach Anspruch
1, dadurch gekennzeichnet, daß die die Druck- oder Zugeinwirkung ausübenden Mittel
vor der Einführung der vorzubauenden Kappe in ihrer später ausgelösten Stellung blockiert werden
und diese Vorblockierung nach Einführen der vorzubauenden Kappe gelöst wird.
3. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
ein zwischen einem ortsfesten Punkt und einem Ende des Kupplungs- und/oder Verriegelungselementes eingesetztes unter Spannung verbringbares
zunächst verriegeltes Element, das beim Lösen der Verriegelung des Kupplungs- und/oder
Verriegelungselementes der Kappenverbindung in die Kupplungs- und/oder Verriegelungsstellung
treibt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch eine mit dem einen Ende an einer der zu
verbindenden Kappen, vorzugsweise an der das Kupplungs- und/oder Verriegelungselement tragenden
Kappe, anbringbar und mit dem gespannten anderen Ende an dem Kupplungs- und/oder Verriegelungselement
angreifende Stabfeder od. dgl.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das unter Spannung stehende
Element aus einer Schraubenfeder, einem stark elastischen Kautschukkörper, einem Druckluftbolzen
od. dgl. besteht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das unter Spannung stehende
Element über ein seinem Arbeitsweg angepaßtes Gestänge wirkt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das an der Kappe anbringbare,
unter Spannung stehende Element über einen dem Arbeitsweg· des Einschubmittels angepaßten Stab
auf das Kupp lungs-und/oder Verriegelungsei em ent einwirkt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch zwischen Kappe und dem vom Kupplungsbzw. Verriegelungselement abgewandten Ende des
Stabes und symmetrisch zwischen. Kupplungs- und/ oder Verriegelungselement ausgespannte Federn.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß als Stab der Montagehilfsstift
Verwendung findet.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 9, gekennzeichnet durch eine Vorrichtung zum
Lösen der Sperrverbindung für das Kupplungs- und/oder Verriegelungselement bzw. die unter
Druck stehende Vorrichtung indirekt oder aus der Ferne.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schloßteile
der Kappen derart ausgebildet sind, daß sie beim Anheben der vorzubauenden Kappe den bis
dahin durch diese versperrten Weg des Verriege-Iungsmittels freigeben, und derart das mechanische
Einschubmittel wirksam wird.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 11, gekennzeichnet durch an der Kappe angeordnete Mittel, z. B. eine das Verriegelungsmittel
tragende Schlaufe, Brücke od. dgl., welche das Verriegelungselement in der seine Einführung in
die wirksame Stellung ermöglichenden Lage halten.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement in der
seine Einführung in die wirksame Stellung ermöglichenden Lage haltende Mittel unter einer Spannung
angebracht ist, so daß sie die Bedienung des Verriegelungselementes von Hand erleichtert.
14. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das an der Zunge der durch
den Gelenkbolzen bereits gekuppelten, aber nur teilweise hochgeschwenkten vorzupfändenden
Kappe angreifende Verriegelungselement des Kappenschlosses in seiner Einschubrichtung unter derart
starken Druck gesetzt wird, daß das Verriegelungselement durch Herunterdrücken der Kappenzunge
die Kappe in die endgültige Einbaulage hochschwenkt und gegen das Hangende preßt.
15. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch
einen Druckmittelkalben od. dgl., dessen festes Element an der das Kupplungs- und/oder Verriegelungselement
tragenden Kappe verankert ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften. Nr. 80O1077, 801 930,
484.
Deutsche Patentschriften. Nr. 80O1077, 801 930,
484.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 009 627/84 10.60
Priority Applications (8)
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| DEG14124A DE1090613B (de) | 1954-01-29 | 1954-04-03 | Verfahren und Vorrichtung zum Kuppeln und/oder Verriegeln bzw. Entkuppeln und/oder Entriegeln der Schloesser von durch solche miteinander verbundenen Gelenkkappen od. dgl. |
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Publications (1)
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| DE (2) | DE1090613B (de) |
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| GB (1) | GB797673A (de) |
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