DE1089982B - Vorrichtung zum UEbertragen der Antriebsbewegung von einer im Gehaeuse eines Messgeraetes gelagerten Antriebswelle auf einen in einem abklappbaren Gehaeuse angeordneten Registrier- und/oder Anzeigeteil - Google Patents
Vorrichtung zum UEbertragen der Antriebsbewegung von einer im Gehaeuse eines Messgeraetes gelagerten Antriebswelle auf einen in einem abklappbaren Gehaeuse angeordneten Registrier- und/oder AnzeigeteilInfo
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Description
- Vorrichtung zum Ubertragen der Antriebsbewegung von einer im Gehäuse eines Meßgerätes gelagerten Antriebswelle auf einen in einem abklappbaren Gehäuse angeordneten Registrier-und/oder Anzeigeteil Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Übertragen der Antriebsbewegung von einer im Gehäuse eines Meßgerätes, beispielsweise eines Fahrtschreibers, gelagerten Antriebswelle auf einen in einem abklappbaren Gehäuse angeordneten Registrier- und/oder Anzeigeteil.
- Bei derartigen Vorrichtungen ist es bekannt, Mittel zum Herstellen der Triebverbindung zwischen Antriebswelle und Registrier- und/oder Anzeigeteil unter Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit der Vorrichtung auch bei aufgeklapptem Gehäuseteil anzuordnen. Die Aufrechterhaltung der Antriebsverbindung auch bei aufgeklapptem Deckel verhindert Fehlmessungen und Fehlanzeigen. Zur Aufrechterhaltung dieser Verbindung wurden bisher biegsame Wellen verwendet. Derartige biegsame Wellen hatten aber wesentliche Nachteile, nämlich eine hohe Belastung der Lager durch die Spannung der biegsamen Wellen sowie eine sehr hohe Drehelastizität der biegsamen Wellen, die zu einem ruckartigen Antrieb führen kann. Beim Vorliegen bestimmter konstruktiver Verhältnisse kann einer derartige biegsame Welle sogar unbrauchbar werden, z. B. zufolge zu starker Abwinkelung. Bei einer derartig starken Abwinkelung kann sich auch der '\Tacbteil ergeben, daß beim Aufklappen des Deckels die biegsame Welle nicht sicher aus der sie umschließenden Hohlwelle heraus und beim Zuklappen des Deckels wieder hineingeführt werden kann. Bei Anwendung der biegsamen Welle ergeben sich auch ungünstige Verhältnisse in der Formbildung des Gehäuses. Sie erfordern z. B. besonders tiefe Gehäusekonstruktionen.
- Zur Vermeidung dieser Nachteile ist gemäß Erfindung eine starre, jedoch um einen Betrag in sich abwinkelbare und längenveränderbare Welle einerseits im festen Gehäuseteil und andererseits schwenkbar im abklappbaren Gehäuseteil gelagert, und dabei liegt das Schwenklager des getriebenen Wellenteils bei geschlossenem Gehäuse etwa in der Verlängerung des antreibenden Wellenteils. Bei einer derartigen Anordnung ergibt sich ein besonders günstiges, d. h. ein besonders großes Verhältnis der beiden Schwenkwinkel zueinander.
- Die der Erfindung entsprechende Vorrichtung hat weiter noch folgende Vorteile: 1. Die Übertragungseinrichtung ist wesentlich billiger herstellbar als die bisher bekannte biegsame Welle.
- 2. Durch die geringe Abwinkelung der übertragenden Welle werden die mit der Schwenklage des Gehäusedeckels schwankenden Reibungskräfte und damit die erforderlichen Antriebsdrehmomente auf ein Mindestmaß herabgesetzt. Sie können praktisch als konstant angesehen werden. Die Lager und An- und Abtriebsteile werden nicht mehr schwankend belastet, so daß die Lebensdauer der Vorrichtung wesentlich erhöht wird.
- 3. Infolge der sehr geringen Abwinkelung der getriebenen Welle wird die Ungleichförmigkeit des Antriebes praktisch gleich null. Dies führt zu einer weiteren Schonung sowohl der treibenden als auch der getriebenen Teile, da das fortwährende Abbremsen und Beschleunigen wegfällt. Vorteilhaft ist es, das Schwenklager des getriebenen Wellenteils möglichst dicht am Schwenkpunkt des abklappbaren Gehäuseteils und an der Seitenwand des Gehäuses anzuordnen, damit der Schwenkwinkel der dünneren Welle klein gehalten wird.
- Die Erfindung ist an Hand der Zeichnungen an Ausführungsbeispielen erläutert. In den Zeichnungen stellt dar: Abb. 1 ein Ausführungsbeispiel im Längsschnitt, Abb. 2 einen Querschnitt nach A-B in Abb. 1 und Abb. 3 eine zweite Ausführungsform der Erfindung. In Abb. 1 ist 1 das Gehäuse mit dem aufklappbaren Deckel 2, in dem sich beispielsweise ein Zählwerk 3 befindet. Dieses wird von einem Schwenkrad 4 über ein Zahnrad 5 angetrieben. Das Schwenkrad 4 dreht sich um eine Welle 6, die im Deckel 2 gelagert ist. Auf der Welle 6 ist ferner ein winkelförmiger Bügel 7 schwenkbar gelagert. Dieser Bügel 7 trägt an seinem freien Schenkel ein Auge 8, welches eine mit einer Schnecke 10 versehene Welle 9 umfaßt. Die Schnecke 10 kämmt mit dem Schwenkrad 4. Die Welle 9 trägt an ihrem einen freien Ende einen kugelförmigen Ansatz 11, der mit einer Nase 12 versehen ist. Dieser kugelförmige Ansatz 11 der Welle 9 ist in der Bohrung 13 einer Hohlwelle 14 geführt, wobei die Welle 9 durch die in einen Längsschnitt 15 eingreifende Nase 12 in ständiger Triebverbindung mit einer Welle 14 bleibt. Die Welle 14 ist im Gehäuse 1 mittels der Lager 16 und 17 mit einer Neigung von einigen Winkelgraden zur Grundfläche gelagert und wird über das Rad 18 angetrieben.
- Durch den kugelförmigen Ansatz 11 der Welle 9 und durch die Nase 12 und den Schlitz 15 ist eine um einen festgelegten Winkel schwenkbare und längsverschiebbare Kupplung zwischen den Wellen 14 und 9 hergestellt. Der Schwenkwinkel der Welle 9 ist abhängig vom Durchmesserunterschied zwischen der Welle 9 und der Bohrung 13. Die Welle 9 ist so angeordnet, daß bei geschlossenem Deckel 2 ihre verlängerte Achse möglichst nahe an dem Schwenkpunkt 19 für den Deckel vorbeiführt. Die Kinematik ist so ausgelegt, daß beim Öffnen des Deckels 2 der zulässige Schwenkwinkel zwischen der Welle 9 und der Welle 14 nicht überschritten wird. Zu diesem Zweck sind die Schnecke 10 und das von ihr angetriebene Schneckenrad 4 möglichst nahe an der Gelenkachse des Deckels angeordnet.
- Wird der Deckel 2 geöffnet, so sichert der um die Welle 6 schwenkbare Bügel 7 die Mitnahme der Welle 9 unter Aufrechterhaltung des Eingriffes zwischen Schnecke 10 und Schneckenrad 4, so daß eine einlvandfreieBewegungsübertragungbei jeder Stellung des Deckels möglich ist. Abb. 1 stellt die Vorrichtung mit ausgezogenen Strichen bei geschlossenem Deckel 2 dar, strichpunktiert bei voll geöffnetem Deckel 2, d. h. also, wenn der Deckel um 90° ausgeschwenkt ist. Ein weiteres Öffnen des Deckels über einen Winkel von 90° hinaus wird durch einen Anschlag 22 am Gehäuse 1 verhindert.
- In Abb. 1 ist gleichfalls strichpunktiert eine Zwischenstellung des Deckels 2 dargestellt, bei welcher die Welle 9 mit ihrem kugelförmigen Einsatz 11 ihre größte Auslenkung nach oben erfahren hat. Zur besseren Übersicht ist nur die Stellung der Welle 9 dargestellt. Man erkennt, daß noch genügend Reserve bis zum Anschlag der Welle an den Rand der Bohrung 13 vorhanden ist.
- In Abänderung des Ausführungsbeispieles könnte die Welle 9 auch in die Hohlwelle 14 undrehbar und zur Hohlwelle unverschwenkbar geführt sein und die V erschwenkbarkeit durch ein zwischen einem Ende der Hohlwelle und der das Rad 18 tragenden Getriebewelle angeordnetes Universalgelenk gesichert werden.
- Abb. 3 stellt eine abgeänderte Ausführungsform des Ansatzstückes der inneren dünneren Welle 9 dar. Statt des kugelförmigen Ansatzstückes ist hier ein auf das Ende der Welle 9 aufgesetztes Stück 21 aus Weichgummi, Kunststoff od. dgl. vorgesehen, das mit einer Metallhülse 20 fest verbunden ist. Diese Metallhülse trägt den der Mitnahme dienenden Vorsprung 12. Die Metallhülse ist längsverschiebbar in dem Rohr 14 geführt. Die Schwenkbarkeit ist durch das Weichgummistück 21 gewährleistet.
- Die beschriebene Vorrichtung ist nicht allein für Fahrzeuginstrumente anwendbar, sondern für alle schreibenden Meßgeräte mit einem aufklappbaren Deckel, bei denen ein Antrieb der im Deckel untergebrachten Aggregate auch bei geöffnetem Deckel stattfinden muß.
Claims (7)
- PATENTANSPRÜCHE: 1. Vorrichtung zum Übertragen der Antriebsbewegung von einer im Gehäuse eines Meßgerätes, beispielsweise eines Fahrtschreibers, gelagerten Antriebswelle auf einen in einem abklappbaren Gehäuseteil angeordneten Registrier- und/oder Anzeigeteil mit Mitteln zum Herstellen der Triebverbindung zwischen Antriebswelle und Registrier-und/oder Anzeigeteil unter Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit der Vorrichtung auch bei aufgeklapptem Gehäuseteil, dadurch gekennzeichnet, daß eine starre, jedoch um einen Betrag in sich abwinkelbare und längenveränderbare Welle (14, 9) einerseits im festen Gehäuseteil (1) und andererseits schwenkbar im abklappbaren Gehäuseteil (2) gelagert ist und daß dabei das Schwenklager (6, 7, 8) des getriebenen Wellenteiles (9) bei geschlossenem Gehäuse etwa in der Verlängerung des antreibenden Wellenteiles (14) zwischen dem Schwenkpunkt (19) des abklappbaren Gehäuseteiles (2) und dem freien Ende des antreibenden Wellenteiles (14) liegt.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenklager (6, 7, 8) des getriebenen Wellenteiles (9) möglichst dicht am Schwenkpunkt (19) des abklappbaren Gehäuseteiles (2) und an der Seitenwand des Gehäuses (1) liegt.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sekante der Bahn, auf welcher das Lager (8) des getriebenen Wellenteiles (9) im abklappbaren Gehäuseteil (2) beim Abklappen derselben bewegt wird, möglichst nahe am Schwenkpunkt (19) dieses Gehäuseteiles (2) und nahezu parallel zur Achse des treibenden Wellenteiles (14) derart verläuft, daß der Schwerpunkt der von dieser Bewegungsbahn und ihrer Sekante umschriebenen Fläche praktisch in der Verlängerung der Achse des treibenden Wellenteiles liegt.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerungen des Schwenkgliedes (7) und des Abtriebsrades (4) koaxial liegen.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gegekennzeichnet, daß die schwenkbare Welle (9) das Abtriebsrad (4) mittels einer Schnecke antreibt.
- 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Schwenkglied (7, 8) im Bereich zwischen seiner Schwenkachse (6) und der Klappachse (19) des abklappbaren Gehäuseteiles erstreckt.
- 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die in sich abwinkelbare längenveränderliche Welle von einer treibenden Hohlwelle (14) gebildet ist. B. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch eine solche Bemessung der Hohlwelle (14), däß ihre lichte Weite ein Mehrfaches des Durchmessers des schwenkbaren Wellenteiles (9) beträgt. In Betracht gezogene Druckschriften: Richter und Voss, »Bauelemente der Feinmechanik«, 1949, S. 332 bis 335.
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| DE1089982B true DE1089982B (de) | 1960-09-29 |
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| DE1200030B (de) * | 1961-09-16 | 1965-09-02 | Zenith Montres | Fahrtschreiber fuer Fahrzeuge |
| DE4117015A1 (de) * | 1990-05-30 | 1991-12-05 | Yazaki Corp | Tachograf |
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1954
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