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Vorrichtung zum Kräuseln endloser künstlicher Fadenbündel od. dgl.
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Kräuseln endloser künstlicher Fadenbündel
od. dgl., bei welcher das Bündel mittels zweier gegeneinandergepreßter Einzugswalzen
ün eine unterhalb derselben angeordnete, nahezu allseitig geschlossene Kammer eingeführt
wird, welche nur an der dem Einlauf entgegengesetzten Seite eine in ihrer Größe
regelbare Austrittsöffnung hat. In einer derartigen sogenannten Stauchkammer werden
die eingezogenen Fäden od. dgl., da am freien Austritt verhindert, mehr oder weniger
stark zusammengepreßt und dadurch in Falten gelegt. Die Einzugswalzen solcher Vorrichtungen
sind in der Regel von einem gemeinsamen Antrieb in entgegengesetzter Drehrichtung
angetrieben, wobei die eine Einzugswalze mit Bezug auf die andere verschwenkbar
angeordnet ist, so daß sie entsprechend der Bündelstärke ausweichen kann. Zufolge
des unvermeidlich vorhandenen, wenn auch geringen Spiels der verschiedenen Wellen
in ihren Lagern kommt es dazu, daß beim Einziehen des Fadenbündels die Achsen der
Einzugswalzen, welch letztere eine verhältnismäßig geringe Breite haben, nicht immer
parallel und damit ihre Stirnflächen nicht in einer Ebene liegen, so .daß jeweils
gegenüberliegende Erzeugende der Walzenzylinder in einem Winkel zueinander stehen.
Dies hat zur Folge, daß das Fadenbündel nicht gleichmäßig eingezogen wird, was sich
wiederum in einer ungleichen Kräuselung äußert derart, daß bestimmte Partien des
Fadenbündels weniger stark gekräuselt als andere oder völlig urgekräuselt aus der
Vorrichtung austreten. Es ist also anzustreben, daß die Drehachsen der Einzugswalzen
stets genau parallel zueinander bzw. ihre Stirnflächen in einer Ebene liegen, um
eine gleichmäßige Kräuselung aller Einzelfäden des Bündels zu gewährleisten.
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Bei einer bekannten Vorrichtung zum Stauchkräuseln von Fäden oder
Fasern, deren Einzugswalzen mit Bezug aufeinander nicht verschwenkbar sind, wird
die eine Walze mittels zweier Schraubenfedern, welche gegen die beiden Lager dieser
Walze drücken und in ihrer Spannung variiert werden können, gegen -die andere Walze
bzw. das zwischen den Einzugswalzen eingefiihrte Faden- oder Fasermaterial gepreßt.
Bei dieser Vorrichtung ist eine stets genaue Parallellage der Walzenachsen und damit
eine gleichmäßige Kräuselung aller Fäden od. dgl. des eingezogenen Bündels nicht
gesichert. Bei einer anderen bekannten Vorrichtung zum Kräuseln von Fäden od. dgl.
mit Stauchkammer und oberhalb dieser angeordneten Einzugswalzen lassen sich diese
mittels einer Justiereinrichtung in Parallellage einstellen; doch können die Walzen,
da keine derselben ausschwenkbar ist, während des Betriebes nicht mit Bezug aufeinander
ausweichen. Die Parallelausschwenkbarkeit während des Betriebes ist aber Voraussetzung
für eine störungsfreie, eine gleichmäßige Kräuselung ergebende Arbeitsweise einer
Vorrichtung zum Stauchkräuseln von Fäden od. dgl.
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Die Erfindung bezweckt nun, eine Vorrichtung zu schaffen, die der
Forderung, daß die Achsen der Einzugswalzen stets genau parallel zueinander bzw.
ihre Stirnflächen in einer Ebene liegen sollen, gerecht wird und damit eine zufriedenstellende
Kräuselung aller Fäden oder Fasern des in die Stauchkammer eingeführten Bündels
zu erhalten erlaubt. Erreicht wird dies dadurch, daß die eine Einzugswalze zusammen
mit ihrer Drehwelle um eine parallel zu dieser und unterhalb von ihr angeordnete
Welle schwenkbar ist, die mit ihrem einen Ende einen ortsfesten Drehpunkt bildet,
um den sie mit ihrem anderen Ende in der Horizontalen mittels einer Justiereinrichtung
derart verschwenkbar ist, daß sich die beiden genannten, durch Schwenkarme miteinander
verbundenen Wellen in genauer Parallellage zu der Drehwelle der zweiten Einzugswalze
einstellen lassen. Vorzugsweise .ist das eine Endlager der Welle, um welche die
Einzugswalze schwenkbar ist, in einer Kulisse angeordnet, in der es mittels Stellschrauben
verschiebbar ist.
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Diese Ausbildung ermöglicht es, Abweichungen von der genauen Parallellage
der Drehwellen der beiden Einzugswalzen sofort auszugleichen und damit zu einem
durchweg gleichmäßig gekräuselten Material zu kommen.
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Die Vorrichtung nach der Erfindung wird nachstehend in ihren Einzelheiten
an Hand der Zeichnung erläutert, in welcher schematisch eine mögliche Ausführungsform
derselben dargestellt ist, und zwar in
Fig. 1 und 2 in Vorder- und
Rückansicht und in Fig. 3 in teilweise geschnittener Draufsicht, wobei nur die für
das Verständnis der Erfindung erforderlichen Teile gezeigt sind.
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Mit 1 und 2 sind die beiden Einzugswalzen bezeichnet, die auf den
Drehwellen 3 und 4 sitzen. An der Welle 4 greifen zwei gleich lange Schwenkarme
5 und 6 an, die mit ihrem anderen Ende an einer Welle 7 angelenkt sind, um welche
die Welle 4 zusammen mit der Einzugswalze 2 vierschwenkbar ist, so daß letztere
mit Bezug auf die andere Einzugswalze beim Einziehen des Fadenbündels ausweichen
kann. Das Anpressen der Walze 2 gegen die Walze 1 erfolgt durch Federdruck mit Hilfe
hier nicht gezeigter Mittel. Die Stauchkammer 8 und eine der seitlichen Abschlußwände
9 für diese sind in Fig. 1 strichpunktiert angedeutet.
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Der Antrieb der beiden Einzugswalzen erfolgt gemeinsam von der in
Wänden 10 und 11 gelagerten Antriebswelle 12. Auf dieser sitzt ein Zahnrad 13, das
einerseits mit einem Zahnrad 14 auf der Welle 3, andererseits mit einem auf der
Welle 7 zwischen den Schwenkarmen 5 und 6 sitzenden Zahnrad 15 kämmt. Dieses steht
mit einem Zahnrad 16 im Eingriff, das auf der Drehwelle 4 der Einzugswalze 2, gleichfalls
zwischen den Armen 5 und 6, sitzt.
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Die Welle 7, um welche die Drehwelle 4 zusammen mit der Einzugswalze
2 schwenkbar ist, ist in der Wand 10, vorzugsweise unter Verwendung eines Pendelkugellagers,
gelagert. Diese Lagerung bildet einen ortsfesten Drehpunkt, um welchen die Welle
7, soweit dies das Spiel in den Lager- und Anlenkstellen zuläßt, an .ihrem anderen
Ende vierschwenkbar ist. Um nun Abweichungen von der Parallellage der beiden Drehwellen
3 und 4 zueinander ausgleichen zu können, ist das Lager, in welchem das andere Ende
der durch die Wand 11 hindurchgeführten Welle 7 gelagert ist, samt seinem Gehäuse
17 in einer an der genannten Wand vorgesehenen Kulisse 18 geführt, in welcher es
mittels Stellschrauben 19 seitlich verschiebbar ist. Mit Hilfe dieser justiereinrichtung
läßt sich durch Drehen der einen oder anderen Stellschraube sicherstellen, daß die
Drehwellen der beiden Einzugswalzen parallel stehen bzw. ihre Stirnflächen in einer
Ebene liegen, so daß das Fadenhündel unter über die ganze Breite: der Einzugswalzen
gleichem Anpreßdruck eingezogen und eine zufriedenstellende Kräuselung aller Fäden
oder Fasern des eingezogenen Bündels erhalten wird.