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Vorrichtung zum Abdichten der Schnittkanten von Verpackungshüllen
Die Erfindung bezieht sich allgemein auf Vorrichtungen zum Abdichten der Schnittkanten
von Verpackungshüllen.
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Es ist eine Vorrichtung zum Aufbringen eines Dichtungsstoffes auf
die Ränder von starren zylindrischen Behältern bekannt, bei welcher die an schwenkbaren
Haltern drehbar angeordneten gefüllten Behälter von einem umlaufenden Träger über
ein den Dichtungsstoff enthaltendes Gefäß geführt und dabei nacheinander unter Drehung
um ihre Achse in den Dichtungsstoff eingetaucht werden.
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Bei einer anderen bekannten Vorrichtung werden aus mehrschichtigem
Papier hergestellte Säcke nach ihrer Füllung an dem Einfüllende zunächst vernäht,
worauf dieSäcke mit nach unten gerichtetem vernähtem Einfüllende in flüssiges Wachs
eingetaucht werden, um das Einfüllende zum Zwecke des Abdichtens mit einer Wachsschicht
zu überziehen.
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Weiterhin ist eine Vorrichtung zum Aufbringen eines Klebstoffes in
Streifenform auf die Ränder von kartonartigen Verpackungsmaterialstücken bekannt,
bei welcher der Klebstoff aus einem unterhalb des zu behandelnden Kartonstückes
angeordneten GefäB mit Hilfe von umlaufenden Scheiben und Rollen, die miteinander
in Berührung stehen, auf die obere Seite des Kartonstückes übertragen wird.
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Schließlich ist es auch bekannt, bei der Herstellung von flüssigkeitsdichten
Beuteln aus schlauchförmigen Abschnitten einer thermoplastischen Kunststoffolie
das durch Verschweiß en zu verschließ ende Ende des Beutels von der Stirnseite her
zu erwärmen und zum Schmelzen zu bringen und danach die noch plastische Naht durch
kalte Backen zusammenzupressen.
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Demgegenüber handelt es sich bei der Erfindung um die Lösung eines
speziellen Problems, das beim Verpacken von pastenförmigen bzw. feinteiligen Massen
in aus weicher Folie bestehenden Hüllen auftritt.
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Bei der Herstellung von einzelnen Packungen, die je aus einer mit
einer plastischen Masse, wie Schokolade, gefüllten Hülle bestehen, wird aus einem
die plastische Masse enthaltenden fortlaufenden Schlauch aus dünner Folie dieser
Schlauch an den die einzelnen Packungen begrenzenden Stellen quer verschweißt, so
daß ein Strang von gefüllten Hüllen entsteht, die an den verschweißten Verschluß
streifen aneinanderhängen, welche nachfolgend in der Mitte durchgeschnitten werden.
Es kann dann vorkommen, daß beim Zusammendrücken des Schlauches an den quer zu verschweißenden
Stellen Teilchen der eingeschlossenen pastenförmigen Masse zwischen die Wandungen
der verschweißten Endverschluß streifen eindringen und dort festgehalten werden
Dadurch können, wie festgestellt wurde, in den verschweißten Endverschlußstreifen
der Folienhülle feine Kanäle oder Risse entstehen, die nach dem Durchschneiden der
Verschlußstreifen dazu führen, daß der Inhalt der einzelnen Hüllen trotz des Einschweißens
nicht völlig hermetisch abgeschlossen ist, so daß die Gefahr seines Verderbs besteht.
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Zweck der Erfindung ist die Schaffung einer Vorrichtung, welche den
vorstehend geschilderten Nachteil behebt.
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Die Erfindung bezieht sich somit auf eine Vorrichtung zum Abdichten
der Schnittkanten der bereits durch Verschweißen verschlossenen Endverschlußstreifen
von aus weicher Folie bestehenden Verpackungshüllen, die mit einer pastenförmigen
bzw. feinteiligen Masse, wie Schokolade, gefüllt sind.
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Gemäß der Erfindung ist bei einer solchen Vorrichtung auf jeder Seite
einer Fördervorrichtung, welche die Hüllen hintereinander mit ihren verschweißten
Endverschlußstreifen parallel zur Bewegungsrichtung vorwärtsbewegt, eine Scheibe
angeordnet, die in der Ebene der Endverschlußstreifen Hüllen umläuft und eine Umfangsnut
aufweist, durch welche der Rand des betreffenden Endverschlußstreifens hindurchläuft
und dadurch auf der ganzen Länge seiner Schnittkanten mit einem Abdichtungsstoff
überzogen wird, welcher der Scheibennut in flüssiger Form fortlaufend zugeführt
wird.
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Bei einer besonderen Ausführungsform der Vorrichtung gemäß der Erfindung
steht jede der in der Ebene der Endverschlußstreifen umlaufenden Scheiben an ihrem
Nutumfang mit einer Randfläche einer senkrecht dazu umlaufenden und in ein den flüssigen
Abdichtungsstoff enthaltendes Vorratsgefäß eintauchenden
Scheibe
in Berührung, welche aus dem Vorratsgefäß flüssigen Abdichtungsstoff aufnimmt und
ihn in die Nut der erstgenannten Scheibe überführt.
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Die Vorrichtung gemäß der Erfindung wird nachstehend an Hand der
Zeichnung beispielsweise näher erläutert.
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Fig. list eine schematische Draufsicht auf die Vorrichtung; Fig.
2 ist ein in vergrößertem Maßstab gehaltener senkrechter Längsschnitt durch einen
Teil der Vorrichtung gemäß Fig. 1; Fig. 3 ist ein in noch größerem Maßstab gehaltener
senkrechter Querschnitt nach der LinieIII-III von Fig.2.
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Die in einer nicht dargestellten Einrichtung mit plastischer Masse,
wie z. B. Schokolade, gefüllten und an ihren Enden mit verschweißten und durchgeschnittenen
Endverschlußstreifen versehenen einzelnen Hüllen a (Fig. 1) werden in Richtung des
Pfeiles c hintereinander so vorwärtsbefördert, daß ihre Endverschlußstreifen b rechtwinklig
zur Förderrichtung der einzelnen Hüllen a verlaufen.
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Sobald die jeweils vorderste Hülle gegen einen Anschlag 123 gelangt,
wird sie von einem einer Mehrzahl von auf einer Nabe 126 angeordneten Flügeln 125,
die sich über die Oberfläche eines Tisches 124 hinwegdrehen, erfaßt und längs einer
auf dem Tisch 124 be festigten gebogenen Führungsleiste 124 a in eine Lage gedreht,
in welcher sie mit ihren Endverschlußstreifen b nunmehr parallel zu der durch den
Pfeil d angedeuteten Richtung verlaufend einer Fördervorrichtung 127 zugeführt wird.
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Die Fördervorrichtung 127 weist eine sich an den Tisch 124 anschließende
Platte 127 auf, welche um etwa die halbe Dicke der gefüllten Hüllen a unterhalb
des Tisches 124 liegt und auf welche die Hüllen von den Flügeln 125 nacheinander
geschoben werden.
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Die Fördervorrichtung 127 weist ferner zwei endlose Ketten 129 (Fig.
2) auf, die von Kettenrädern 130 getragen werden, welche an einem Gestelle 131 gelagert
sind. Die Ketten 129 haben eine Mehrzahl von im Abstand voneinander angeordneten,
sich nach außen erstreckenden Fingern 132, die sich durch Längsschlitze in der Platte128
bewegen und etwas über die Platte hinausragen, um mit den Hüllen a in Eingriff zu
treten und diese in der Richtung des Pfeiles (Fig. 1) vorwärtszuführen.
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Um die Finger 132 im Eingriff mit den Hüllen a auf der Platte 128
zu halten, tragen die Ketten 129 Rollen 135 (Fig. 3), die auf Schienen 136 laufen
und die Ketten so unterstützen, daß sie nicht durchhängen. Die Ketten laufen iiber
ein nicht angetriebenes Kettenrad 137 und werden durch ein Kettenrad 138 angetrieben.
Seitliche Führungen 139 (Fig. 1) gewährleisten, daß die Hüllen a auf der Fördervorrichtung
127 mit den Schnittkanten ihrer parallel zur Bewegungsrichtungc verlaufenden Verschlußstreifen
b in Ausrichtung gebracht werden, bevor sie in zum zusätzlichen Abdichten der Schnittkanten
dienende Vorrichtungen gelangen, die allgemein mit 140 bezeichnet sind.
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Die Fördervorrichtung 127 läuft, wie aus Fig. 3 ersichtlich, zwischen
zwei waagerecht drehbare Scheiben 145 hindurch, von denen jede eine Umfangsnut 146
hat Die Umfangsnut 146 der beiden Scheiben 145 liegt in der Ebene der beiden verschweißten
Endverschlußstreifen b der Hüllen a (Fig. 3). Jede Scheibe 145 ist oberhalb eines
Behälters 147 angeordnet, der ein einen flüssigen Abdichtungsstoff, z. B. ein besonderes
Wachs
enthält, das -durch elektrische oder andere Heizelemente 148 geschmolzen gehalten
wird, die thermostatisch oder auf andere Weise geregelt werden können. Eine senkrechte
drehbare Scheibe 149 taucht in das geschmolzene Wachs ein und steht mit der Kante
der Scheibe 145 in Berührung, so daß von der senkrechten Scheibe 149 aus dem Behälter
147 aufgenommenes Wachs in die Nut 146 der Scheibe 145 überführt wird.
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Die waagerechte Scheibe 145 befindet sich auf einer senkrechten Spindel
150, die über ein an ihrem unteren Ende angebrachtes Zahnrad 151 von einem nicht
dargestellten Antrieb gedreht wird, der auch die Förderketten 129 über eine die
angetriebenen Kettenräder 130 tragende Welle 153 (Fig.2) antreibt.
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Die senkrechte Scheibe 149 wird von einem Wellenstumpf 154 getragen,
auf dem sich ein Zahnrad befindet, welches über ein Vorgelege 155 ebenfalls von
dem nicht dargestellten Antrieb gedreht wird.
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Überschüssiges Wachs wird von der waagerechten Scheibe 145 durch
einen Schaber 157 (Fig. 3) entfernt, und die Vorrichtung 140 ist als Ganzes in einem
Gehäuse eingeschlossen, das allgemein mit 158 bezeichnet ist.
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Wenn die Hüllen durch die Fördervorrichtung 127 vorwärtsbewegt werden,
werden die Schnittkanten der bereits verschweißten Verschluß streifen b durch die
Umfangsnuten 146 der waagerechten Scheiben 145 geführt und auf ihrer ganzen Länge
mit geschmolzenem Wachs überzogen, wodurch während der Herstellung der Endverschlußstreifen
infolge von zwischen sie gelangten Teilchen der pastenförmigen Masse hervorgerufene
feine Kanäle hermetisch verschlossen werden.
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PATENTANSPRtJCHE: 1. Vorrichtung zum Abdichten der Schnittkanten
der bereits durch Verschweißen verschlossenen Endverschlußstreifen von aus weicher
Folie bestehenden Verpackungshüllen, die mit einer pastenförmigen bzw. feinteiligen
Masse, wie Schokolade, gefüllt sind, dadurch gekennzeiAnet, daß auf jeder Seite
einer Fördervorrichtung (127), welche die Hüllen hintereinander mit ihren verschweißten
Endverschlußstreifen parallel zur Bewegungsrichtung vorwärtsbewegt, eine Scheibe
(145) angeordnet ist, die in der Ebene der Endverschlußstreifen der Hüllen umläuft
und eine Umfangsnut (146) aufweist, durch welche der Rand des betreffenden Endverschlußstreifens
hindurchläuft und dadurch auf der ganzen Länge seiner Schnittkante mit einem Abdichtungsstoff
überzogen wird, welcher der Scheibennut (146) in flüssiger Form fortlaufend zugeführt
wird.