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Sicherheitseinrichtung für explosionssichere Leuchten, insbesondere
für elektrische Grubenkopfleuchten Die Erfindung bezieht sich auf eine Sicherheitseinrichtung
für explosionssichere Leuchten, insbesondere für elektrische Grubenkopfleuchten,
die bei Gefahr selbsttätig eine Unterbrechung des Leuchtenstromkreises bewirkt.
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Es sind Sicherheitseinrichtungen bekannt, bei denen die Stromzuführung
zur Glühlampe bei Gefahr kurzgeschlossen und dabei eine Sicherung im Lampengehäuse
zur Auslösung gebracht wird. Der Kurzschluß erfolgt durch die als Flachfedern ausgebildeten
Stromzuführungskontakte, die sich teilweise überdecken und durch die Glühlampen-
bzw. Fassungskontakte gegen ihre eigene Federwirkung voneinander und beim Entfernen
der Glühlampe mit Hilfe ihrer eigenen Federwirkung zueinander bewegt werden unddadurch
Kurzschluß ergeben. Der Kurzschluß findet in einem schlagwetter- und explosionsgeschützten
Raum unterhalb der Glühlampenfassung statt, so daß dabei eventuell auftretende Explosionen
von eingedrungenen Gasluftgemischen nach außen sich nicht fortpflanzen können.
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Weiterhin ist bekannt, daß die prinzipielle Kontaktanordnung der Stromzuführungskontakte
und das Kurzschließen derselben bei Gefahr auch dann beibehalten wird, wenn Glühlampen
mit zwei Brennkreisen Verwendung finden und deshalb hierzu eine Umschalteinrichtung
für diese Brennkreise zusätzlich vorgesehen werden muß. Die Schutzwirkung muß auch
in dieser Ausführungsweise so vollkommen sein, daß in jeder Schalterstellung ein
Kurzschluß zwischen den stromführenden Zuleitungskontakten erfolgt, die eine Abschaltung
des Stromes erwirkt.
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Der Schalter zur wahlweisen Einschaltung bzw. Ausschaltung des gewünschten
Brennkreises ist dabei quer zum Scheinwerfergehäuse angeordnet und wirksarn. Abgesehen
davon, daß hiermit rein fertigungstechnisch bei der Herstellung der Einzelteile
Schwierigkeiten auftreten, so wird auch der druckfest gekapselte Raum für die Fassungs-
und Schaltkontakte unnötig vergrößert, was bei Erhaltung der hohen Sicherheit zu
schwierigeren Konstruktionen führt. Außerdem ist die Anbringung des Schalterbetätigungsorgans
an der Seite des Scheinwerfergehäuses nicht genügend gegen Beschädigungen gesichert
und kann dadurch leicht zu Störungen führen.
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Nach der Erfindung wird daher der zum Ein-, Aus-und Umschalten des
Letichtenstromkreises dienende Schalter im Scheitel des Scheinwerfergehäuses derart
angeordnet, daß seine Schaltachse axial zum Scheinwerfergehäuse liegt und das Schaltstück
sich in einem druckfest gekapselten Schaltraum des Scheinwerfergehäuses befindet.
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Das Schaltstück ist dabei zweckmäßig glockenartig erweitert und druckfest
gekapselt vorzugsweise in einer Aussparung des Scheinwerfergehäuses untergebracht.
Die Schaltwelle endet mit dem Betätigungsorgan außerhalb des Scheinwerfergehäuses.
Für die Sicherheit des Geleuchtes ist es besonders vorteilhaft, wenn das Schaltstück
in dem durch die Glühlampenfassun- vom Innenraum des Scheinwerfergehäuses druckfest
abgeschlossenen Schaltraum liegt und die federnden Stromzuführungskontakte für die
Glüh-
lampe in der glockenartigen Erweiterung einschließt. Das Schaltstück
dichtet außerdem die Schaltwellenöffnung im Gehäuse, auch bei entferntem Schalterbetätigungsorgan,
schlagwetter- und explosionssicher ab. Der Schalter besitzt innerhalb des glockenartigen
Schaltstückes eine Schaltbrücke, die mit einem Stromzuführungskontakt von der Stromquelle
und den Stromzuführungskontakten zu den Glühlampenkontakten in Verbindung steht.
Das außerhalb des Scheinwerfergehäuses liegende Betätigungsorgan des Schalters kann
zweckmäßig gleichzeitig als Tragvorrichtung für die Befestigung des Scheinwerfergehäuses
am Helm oder an der Mütze des Bergmannes dienen. Durch die erfindungsgemäße axiale
Lage der Schaltwelle des Schalters zum Scheinwerfergehäuse kann dann das Schalten
der Leuchte durch einfaches, kurzes Verdrehen des Scheinwerfergehäuses gegen das
nunmehr feststehende Betätigungsorgan der Schaltwelle erfolgen, was eine einfache
und äußerst bequeme Bedienung der Leuchte in der Gebrauchsstellung, also am Kopfe
des Bergmannes, ergibt. Die Ausbildung der Schaltorgane selbst ist dabei von untergeordneter
Bedeutung.
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Das Betätigungsorgan ist hierfür zweckmäßig der äußeren Form des Scheinwerfergehäuses
angepaßt und dabei vorzugsweise kalottenförmig ausgebildet, um dem Gehäuse den richtigen
Halt und einwandfreie Führung beim Schalten zu geben.
Durch die
Anbringung des Schalters gemäß der Erfindung und die Ausbildung des Schaltstückes
wird eine direkte Einwirkung des Schalters auf die Zuführungskontakte im druckfest
gekapselten Raum des Scheinwerfergehäuses erreicht, wodurch der Platz für den Raum
selbst zwar auf die Größe des Schaltstückes gebracht Cr ist, aber der Raum wird
durch dieses so weit ausgefüllt, daß der wirksame Schaltraum seine ursprüngliche
Größe behält. Die glockenförmige Ausbildung des Schaltstückes ermöglicht dabei eine
wirksame Abdichtung der Schaltwellendurchführung. Dadurch werden Konstruktion und
Wirkungsweise wesentlich vereinfacht und die Herstellung der Einzelteile verbilligt,
letzteres hauptsächlich, weil die zentrale öffnung und die Aussparung im Scheinwerfergehäuse
in Preßrichtung liegen.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigt Abb. 1 das Scheinwerfergehätise im Längsschnitt mit Glühlampenfassung
in Ansicht, Abb. 2 einen Teil des Scheinwerfergehäuses mit Glühlampenfassung im
Querschnitt, Abb. 3 die Glühlampenfassung von oben gesehen, Abb. 4 die Glühlampenfassung
von unten gesehen, Abb. 5 eine weitere Ausführungsart des Scheinwerfergehäuses
mit Tragvorrichtung in Ansicht.
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Das Scheinwerfergehäuse 1 (Abb. 1 bis 5) besteht
vorzugsweise aus Kunststoff und ist durch die elektrische Leitung 2 mit einem nicht
dargestellten Sammlergehäuse verbunden. Es ist nach vorn durch eine Glasscheibe
abgeschlossen, die mit einem verschließbaren Haltering 3 am Gehäuse gehalten
wird. Im Gehäuse 1 befindet sich eine Fassung 4 für die Glühlampe
5, die mit ihrem Flansch 7 einen druckfest gekapselten Raum
9 abschließt. An der Unterseite des Flansches 7 sind federnde Anschlußkontakte
8 a, 8 b
und 8c befestigt, die sich teilweise überdecken (Abb.
4). Diese Anschlußkontakte geben über axial verschiebbare, verschieden lange Zwischenkontakte
6 a, 6 b und 6 c mit den Sockelkontakten der Glühlampe
5
Kontakt und versuchen dabei, durch ihre Federwirkung die Glühlampe aus der
Glühlampenfassung 4 herauszudrücken. Dies wird durch den Bügel 10 verhindert,
der in seitlichen Aussparungen der Glüh-
lampenfassung 4 geführt und entgegen
dem Druck einer Feder 11 durch den Druck der Stifte 12 des Renkverschlusses
des Glühlampensockels, denen der Bügel vorgelagert ist, in der Fassung gehalten
wird. Somit halten sich der gespannte Bügel 10 und die ebenfalls unter Federspannung
stehende Glühlampe 5
gegenseitig in der Gebrauchsstellung.
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Im Scheitel des Scheinwerfergehauses 1 ist ein Schalter
13 vorgesehen, dessen Schaltachse axial zum Scheinwerfergehäuse liegt. Der
Schalter besteht aus einem im Innern des Scheinwerfergehäuses liegenden, glockenartig
erweiterten Schaltstück 14 und einem außerhalb des Gehäuses liegenden Betätigungsorgan
15. Das glockenartig erweiterte Schaltstück 14 paßt dabei genau in den druckfest
gekuppelten Raum 9 und schließt die Anschluß-, Schalt- und Kurzschluß-1.:ontakte8a,
8b und 8c in sich ein. Das Schaltstück besitzt eine Schaltbrücke
16, die mit einem Stromführungskontakt 17 ständig in Kontakt steht
und wahlweise mit einer abgewinkelten Zunge 18 des Anschlußkontaktes
8 b oder mit einer abgewinkelten Zunge 19 des Anschlußkontaktes
8 c in Verbindung gebracht werden kann, je nachdem der eine
oder der andere Glühfaden der Glühlampe 5 in den Leuchtenstromkreis eingeschaltet
werden soll.
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Die Anschlußkontakte 8a, 8b und 8c sind als Federn so
geformt, daß sie bei eingesetzter Glühlampe in verschiedenen Ebenen liegen und damit
in Abstand voneinander gehalten werden (siehe besonders Abb. 2). Dabei steht jeder
Kontakt des Glühlampensockels 5
über die Zwischenkontakte 6 a,
6 b und 6 c mit je einer Anschlußfeder 8
a, 8 b und 8 c einzeln in Verbindung. Wird jedoch die
Glühlampe 5 bei einem derben Stoß gegen das Reflektorengehäuse
1 aus ihrer Fassung 4 herausgeworfen, wobei durch das Beharrungsvermögen
der Glühlampe 5 der Bügel 10 von dieser freigegeben und durch seine
eigene Federwirkung 11 aus den Führungsschlitzen der Fassung herausgeschleudert
wird (Stellung des Bügels nach Abb. 3), so schließt sich der Anschlußkontakt
Sa mit den Anschlußkontakten 8b
und 8 c kurz, löst durch den Kurzschluß
die Sicherung des Leuchtenstromkreises aus und unterbricht somit den Stromkreis.
Damit werden die Anschlußkontakte im Reflektorengehäuse stromlos.
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Das außerhalb des Scheinwerfergehäuses 1 liegende Betätigungsorgan
15 des Schalters 13 kann gleichzeitig als Trag- und Befestigungsvorrichtung
20 ausgebildet sein, wie es in Abb. 5 dargestellt ist. Das Schalten des Leuchtenstromkreises
erfolgt dann durch Verdrehen des Scheinwerfergehäuses 1 gegen das feststehende
Betätigungsorgan 15. Diese Schaltungsart ist sehr be-
quem und auch
im Dunkeln leicht zu bedienen.
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Gegenüber allen bekannten Grubenkopfleuchten ergibt sich trotz Einbau
von besonderen Sicherheitsmaßnahmen und eines Schalters bzw. Umschalters, auch bei
Verwendung von Zweifadenglühlampen, der Vorteil, daß das Reflektorengehäuse nicht
vergrößert wird.