DE1079095B - Aufhaengung des Wagenkastens eines Schienenfahrzeuges - Google Patents
Aufhaengung des Wagenkastens eines SchienenfahrzeugesInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B61—RAILWAYS
- B61F—RAIL VEHICLE SUSPENSIONS, e.g. UNDERFRAMES, BOGIES OR ARRANGEMENTS OF WHEEL AXLES; RAIL VEHICLES FOR USE ON TRACKS OF DIFFERENT WIDTH; PREVENTING DERAILING OF RAIL VEHICLES; WHEEL GUARDS, OBSTRUCTION REMOVERS OR THE LIKE FOR RAIL VEHICLES
- B61F5/00—Constructional details of bogies; Connections between bogies and vehicle underframes; Arrangements or devices for adjusting or allowing self-adjustment of wheel axles or bogies when rounding curves
- B61F5/02—Arrangements permitting limited transverse relative movements between vehicle underframe or bolster and bogie; Connections between underframes and bogies
- B61F5/14—Side bearings
- B61F5/148—Side bearings between bolsterless bogies and underframes
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- Vehicle Body Suspensions (AREA)
Description
- Aufhängung des Wagenkastens eines Schienenfahrzeuges Die Erfindung bezieht sich auf die Aufhängung des Wagenkastens eines Schienenfahrzeugs am Drehgestell. Hierzu weist das Drehgestell auf seinen beiden Längsträgern um senkrechte Achsen schwenkbar gelagerte Tragarme auf, die zusammen mit je einem Teil der Brückenabstützung zwei Gelenkvierecke bilden, deren relative Winkellagen durch eine mechanische Kupplung gegenseitig abhängig sind. Die Teile der Brückenabstützung sind um senkrechte Achsen schwenkbar mit den Tragarmenden sowie je in einem Punkt um eine senkrechte Achse und eine Querachse schwenkbar mit dem Wagenkasten verbunden.
- Fahrgestelle von Schienenfahrzeugen werden fortlaufend durch Abbremsen, Anfahren oder durch Stöße, die zwischen den einzelnen aufeinanderfolgenden Wagen auftreten, also durch Längskräfte, beansprucht. Außerdem führt das Drehgestell, zumal bei hohen Geschwindigkeiten, Schwingungen um eine quer gerichtete und durch seinen Schwerpunkt hindurch zerlaufende Achse aus, welche durch die senkrechten, auf die Räder- ausgeübten Impulse - z. B. bei einem Schienenstoß - eingeleitet werden. Hierdurch werden bei den oben beschriebenen Aufhängungen bekannter Bauart unerwünschte Längsschwingungen ausgelöst, die sich vor allem bei hohen Geschwindigkeiten sehr nachteilig auswirken können; denn einerseits wird hierdurch der Wagenkasten verzogen, und andererseits ergibt sich beim Anfahren oder Abbremsen eine Achsentlastung, die ein Schleifen der Räder begünstigt.
- Um diese Nachteile der vorbekannten Ausführungsformen zu vermeiden, sind erfindungsgemäß die Teile der Brückenabstützung als Wiegehänger ausgebildet, wobei die Stützpunkte des Wagenkastens, die auch Schwenkungen um eine Längsachse zulassen, auf den Wiegehängern niedriger liegen als die seitlichen Auflagepunkte der Wiegehänger auf den Tragarmen. Die Wiegehänger selbst sind um eine durch ihre seitlichen Auflagepunkte auf- den Tragarmen hindurch verlaufende Linie schwenkbar. Auf diese Weise werden Längsschwingungen und dadurch die hiermit verbundenen Nachteile völlig ausgeschaltet.
- Zweckmäßig sind die Tragarme in der normalen Lage etwa nach der Mitte des Drehgestells zu gerichtet. Weiterhin liegen die Stützpunkte des Wagenkastens auf den Wiegehängern vorzugsweise etwa in der Höhe des Schwerpunkts des Drehgestells. Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die Auflagepunkte der Wiegehänger auf den Tragarmen als an sich bekannte Schneidenlager ausgeführt, deren obere Hälften jeweils mit ihren Schneiden in Flucht miteinander fest mit den Wiegehängern und deren unteren Hälften je um eine senkrechte Achse drehbar mit den Tragarmen verbunden sind. Hierbei sind die beiden Hälften; der Schneidemager zweckmäßig durch Nocken gegen ein gegenseitiges Verdrehen gesichert: Die einzelnen Figuren in der Zeichnung zeigen in schematischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung. Es stellen dar Fig.1 die Draufsicht eines zweiachsigen Drehgestells, Fig. 2 die eine Seitenansicht des Drehgestells nach Fig. 1 mit der eingezeichneten Begrenzungslinie des Wagenkastens und Fig.3 einen Schnitt nach der Linie III-III der Fig. 1 mit einem angedeuteten Tragorgan für den Wagenkasten.
- An dem Drehgestellrahmen 1 sind die beiden Radsätze 2 und 3 gelagert, die von je einem eigenen Fahrmotor 4 bzw. 5 über die schematisch angedeuteten Achsgetriebe 6 bzw. 7 angetrieben werden. Die Fahrmotoren 4 und 5 sind in der Mitte des Drehgestellrahmens 1 untergebracht. Sie sind- an den Querbalken 8 bzw. 9 dieses Rahmens aufgehängt.
- Ungefähr an der Stelle, an der die Querbalken 8 bzw. 9 in den Drehgestellrahmen 1 übergehen, sind Tragarme 10 bis 13 mittels senkrechter Bolzen 14 bis 17 horizontal drehbar mit dem Drehgestellrahmen 1 verbunden. Je zwei Pragarme 10 und 11 bzw. 12 und 13 tragen an ihren Enden einen Wiegehänger 18 bzw. 19, von denen jeder in der Mitte ein Kugelspurlager 20 bzw. 21 aufweist, das zum Tragen des Wagenkastens bestimmt ist. Auf jeder Seite des Wagenkastens ist ein senkrecht nach unten ragender Rahmenteil 22 befestigt, der das Gegenspurlager trägt.
- Das Kugelspurlager 20 bzw. 21 weist als wesentliche Teile unten die Halbkugel 23 und oben die Pfanne 24 auf, zwischen denen sich eine Gummilage 25 befindet, die dazu dient, die nur in geringem Umfang in Betracht kommenden Verdrehungen in dem Lager durch Verformung aufzunehmen und die außerdem eine schwingungsdämpfende Wirkung hat.
- Die Enden der beiden Wiegehänger 18 und 19 ruhen über je einem Schneidemager 26, 27 auf den Enden der horizontal schwenkbaren Tragarme 10 bis 13.
- Diese Schneidenlager 26, 27 lassen Schwingungen der beiden Wiegehänger 18 und 19 in Querrichtung zu. Verdrehungen zwischen den Wiegehängern 18 und 19 und den Tragarmen 10 bis 13 sind dadurch möglich, daß der untere Teil 27 jedes Schneidenlagers 26, 27 mittels eines Spurzapfens 37 mit dem zugehörigen Tragarm verbunden ist. Die Stellung der Schneiden 26 und 27 zueinander ist in der Längsrichtung durch die Nocken 28 und 29 gesichert, so daß über jedes Schneidemager 26, 27 Längs- und Querkräfte übertragen werden können.
- Wie aus Fig. 1 hervorgeht, weisen die Tragarme 10 bis 13 ungefähr nach der Mitte des Drehgestellrahmens. Die beiden Tragarme 13 und 10 sind mit je einem Kurbelarm 30 bzw. 31 versehen, die über eine gelenkig mit ihnen verbundene Kupplungsstange 32 miteinander gekuppelt sind.
- Damit die vom Gewicht des Wagenkastens herrührenden Vertikalkräfte aufgenommen werden, ohne daß die senkrechten Bolzen 14 bis 17 auf Biegung beansprucht werden, sind die Enden jedes Tragarms auf je einer konischen Rolle 34 abgestützt. Jede Rolle 34 ist über zwei Wangen 35 und 36 an dem Ende des Tragarms gelagert und rollt auf einer Tragfläche 33 ab, die seitlich des Drehgestellrahmens 1 angeordnet ist und einen Teil eines Kegelmantels bildet.
- Die Abmessungen und Winkel des von einem Tragarmpaar 10, 11 bzw. 12, 13 nebst Wiegehänger 18 bzw. 19 und dem Drehgestellrahmen 1 gebildeten Gelenkvierecks sind derart gewählt, daß beim Drehen des -Drehgestells um seine senkrechte Mittelachse zwischen dem Wagenkasten und jedem Wiegehänger nur eine geringe Drehung entsteht, die von den Gummipolstern 25 in den Kugelspurlagern 20 bzw. 21 aufgenommen wird. Die eigentliche Drehung um die senkrechte Achse wird durch die einstellbaren Schneidenlager 26, 27 der Wiegehänger 18 und 19 sowie durch die gelenkigen Tragarme 10 bis 13 ermöglicht.
- Die Kupplung zweier Tragarme durch die Stange 32 hat zur Folge, daß alle Tragarme, da sie auch paarweise durch die Wiegehänger gekuppelt sind, unter sich mechanisch verbunden sind. Die durch die Kupplungsstange 32 gekuppelten Tragarme nehmen die horizontalen Längskräfte auf.
- Ein wesentlicher Punkt bei der beschriebenen Aufhängung des Wagenkastens ist, daß die horizontalen Längskräfte zwischen Wagenkasten und Drehgestell unterhalb des Drehgestellrahmens 1 angreifen; denn infolge ihrer breiten Auflage können die Wiegehänger 18 und 19 als zum Drehgestell gehörig betrachtet werden, so daß das Kugelspurlager 20 bzw. 21 der eigentliche Angriffspunkt für diese Kräfte ist. Die Folge davon ist, daß sich Bewegungen des Drehgestells um die horizontale Querachse weniger als Stöße in Längsrichtung auf den Wagenkasten auswirken können und daß beim Bremsen und Beschleunigen einzelne Radsätze weniger entlastet werden. Unabhängig davon kann die querverlaufende Kuppelstange 32 dennoch über den Motoren 4 und 5 angeordnet sein.
- Durch den Anspruch 1 wird lediglich die Gesamtkombination sämtlicher in ihm enthaltener Merkmale geschützt.
Claims (5)
- PATENTANSPRÜCHE: 1. Aufhängung des Wagenkastens eines Schienenfahrzeugs am Drehgestell mit auf beiden Längsträgern des Drehgestells um senkrechte Achsen schwenkbar gelagerten Tragarmen, die zusammen mit je einem Teil der Brückenabstützung zwei Gelenkvierecke bilden,, deren relative Winkellagen durch eine mechanische Kupplung gegenseitig abhängig sind, wobei die Teile der Brückenabstützung um senkrechte Achsen schwenkbar mit den Tragarmenden und je in einem Punkt um eine senkrechte Achse und eine Querachse schwenkbar mit dem Wagenkasten verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß diese Teile der Brückenabstützung als Wiegehänger (18, 19) ausgebildet sind, wobei die Stützpunkte (20 und 21) des Wagenkastens (22), die auch Schwenkungen um eine Längsachse zulassen, auf den Wiegehängern niedriger liegen als die seitlichen Auflagepunkte (27) der Wiegehänger auf den Tragarmen (10 und 11 bzw. 12 und 13) und die Wiegenhänger selbst um eine durch ihre seitlichen Auflagepunkte (27) auf den Tragarmen hindurch verlaufende Linie schwenkbar sind.
- 2. Aufhängung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragarme (10, 11, 12 und 13) in der Normallage etwa nach der Mitte des Drehgestells zu gerichtet sind.
- 3. Aufhängung nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützpunkte des Wagenkastens auf den Wiegehängern etwa in Höhe des Schwerpunktes des Drehgestells liegen.
- 4. Aufhängung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagepunkte der Wiegehänger auf den Tragarmen als an sich bekannte Schneidenlager (26, 27) ausgeführt sind, deren obere Hälften (26) jeweils mit ihren Schneiden in Flucht miteinander fest mit den Wiegehängern und deren untere Hälften (27) je um eine senkrechte Achse (37) drehbar mit den Tragarmen verbunden sind.
- 5. Schienenfahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Hälften der Schneidenlager durch Nocken (28, 29) gegen ein gegenseitiges Verschieben gesichert sind. In Betracht gezogene Druckschriften,: Deutsche Patentschriften Nr. 702 127, 801036, 845 959; deutsche Patentanmeldung K 2266 I1/20, d (bekanntgemacht am B. Februar 1951) ; österreichische Patentschriften. Nr.102990,180951; französische Patentschrift Nr. 1057 459; britische Patentschriften. Nr. 587 321, 626 798; USA.-Patents.chrift Nr. 450157; schweizerische Patentschrift Nr. 224 338.
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| NL1079095X | 1954-06-03 |
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| DEN10731A Pending DE1079095B (de) | 1954-06-03 | 1955-06-02 | Aufhaengung des Wagenkastens eines Schienenfahrzeuges |
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| DE (1) | DE1079095B (de) |
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