-
Spannvorrichtung für Trogkettenförderer Die Erfindung bezieht sich
auf eine Spannvorrich tung für Trogkettenförderer, bei der die die Kettensterne
tragende Welle längsverschieblich gelagert ist.
-
Die Spannstation in einem Trogkettenförderer dient dazu, die Förderkette
mit einer gewissen Vorspannung in den Kettensternen iaufen zu lassen. Weiterhin
wirkt die Spannstation als elastisches Element im Trogkettenförderer bei einem eventuellen
Verklemmen durch einen Fremdkörper zwischen Kette und dem Kettenstern. Es ist bekannt,
die Welle in Wandteilen bzw.
-
Schieberblechen zu lagern, die sich in Führungen an der Seitenwand
des Spannkopfes verschieben lassen.
-
Auf das Schieberblech wird das Lager für die Umlenkwelle mit den Umlenksternen
angebracht. Eine an dieses Lager befestigte Spindel, auf der eine Druckfeder angeordnet
ist, bringt über das Lager die entsprechende Schubkraft zur Vorspannung der Förderkette
auf die Spannsterne. Hierbei kann das auf dem Schieberblech befestigte Lager sich
in Richtung des Förderers vor- oder zurückverschieben.
-
Bei den Trogkettenförderern ist eine mehr oder minder große Staubentwicklung
nicht zu vermeiden. Man hat eine Abdichtung gegen Staub in der Weise vorgesehen,
daß im Innern des Lagergehäuses des Spannkopfes ehenfalls ein Schieberblech längs
der Seitenwand angebracht wird. Bei Förderern, die nicht entstaubt wurden, d. h.
in denen kein Unterdruck herrscht, ergab sich die beschriebene Spannstation als
nicht stauhdicht, so daß die umliegenden Räume durch den austretenden Staub verschmutzt
werden. Weiterhin können sich durch den hindurchtretenden Staub die Führungen der
Schieberbleche verklemmen, was sich nachteilig auf die Funktion der Spannstation
auswirkt.
-
Bei gasdichten Ausführungen mußte die Schieberführung einschließlich
des darauf befestigten Lagers durch einen Kasten umkleidet werden, der dann mit
einem Deckel gasdicht verschraubt wurde. Im Laufe der Zeit sammelte sich dann in
dem Kasten so viel Staub an, daß das Lager in Mitleidenschaft gezogen wurde; denn
durch die verkapselte Ausführung ist es für die Wartung nicht zugänglich. Dieses
bedeutet dann für den Fertigungsbetrieb eine Förderungsstörung durch Ausfall des
Lagers in der Spannstation.
-
Außer, daß durch den sich ansammelnden Staub das Lager in Mitleidenschaft
gezogen wird, setzen sich ebenfalls die Führungen des Schieberbleches zu und verhindern
ein Funktionieren der Spannstation. Ein Nichtfunktionieren der Spannstation hat
zur Folge, daß an den Sternen höherer Verschleiß auftritt, da die Kette sich nicht
mehr richtig in den Sternen abwickelt, wie sie es unter einer gewissen Vorspannung
tut. Bisher nimmt man die auftretenden Mängel mit in Kauf und versucht, sie durch
erhöhte Wartung nicht zur Ursache von Betriebsstörungen werden zu lassen.
-
Gemäß der Erfindung werden diese Nachteile beseitigt. Die Erfindung
zeichnet sich dadurch aus, daß auf der Innenseite der äußeren verschiebbaren Wandteile
bzw. Schieberbleche eine Faltenmembrane angeordnet ist, die an ihrem äußeren Umfang
mit dem Gehäuse und den Führungsleisten und an ihrem inneren Umfang mit dem Wellenlager
verbunden ist. Auf diese Weise wird erreicht, daß die Umlenkwelle durch eine Stopfbüchse
nach außen zum Lager treten kann und diese Stopfbüchse eine absolute Dichtigkeit
vermittelt.
-
Bei der bekannten Ausführung war in der Gehäusewand ein ovaler Durchbruch
für die Umlenkwelle vorgesehen, der eine saubere Abdichtung verhinderte. Ein weiterer
Vorzug ergibt sich dadurch, daß die Lager der Spannstation für die Wartung bzw.
den Ausbau außerhalb des Spanngehäuses angeordnet werden können und frei zugänglich
sind.
-
Die innenliegende Schieberwand wird vorteilhaft gelocht, z. B. als
Sieb, Gittergewebe od. dgl., ausgebildet.
-
Man benötigt nur noch einen Schutz für die Faltenmembrane. Eventuell
eingedrungener Staub kann durch die gelochte Schieberwand wieder austreten und wird
daran gehindert, sich zwischen den Falten der Membrane abzusetzen.
-
Die Faltenmembrane ist in der Lage, den erforderlichen Spannweg entsprechend
der Kettenteilung zum eventuellen Ausbau eines Kettengliedes zusammen mit der Spannwelle
mitzumachen. Die Befestigungslöcher im Außenumfang der Faltenmembrane sind größer
als die Schraubendurchmesser, da in sie eine Scheibe emgelegt wird. Die Stärke der
Scheibe ist geringer als die Stärke des Werkstoffes der Faltenmembrane. In der Scheibe
ist eine Bohrung, die dem Durchmesser der Befestigungsschraube entspricht.
-
Durch diese Scheibe soll erreicht werden, daß beim Aufschrauben der
Schieberblechführungen die Faltenmembrane
nicht zerquetscht wird,
und weiterhin die in die Führungen auftretenden Kräfte nicht iiber die Faltenmembrane
zur Wandung der Spannstation geleitet wird.
-
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
veranschaulicht.
-
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht des Spannkopfes und Fig. 2 einen
Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 1.
-
Die Fig. 3 und 4 zeigen die einzubauende Membrane in Seitenansicht
und im Schnitt.
-
Fig. 4 a zeigt einen Querschnitt durch einen Teil der Membrane im
vergrößerten Maßstab.
-
In den Fig. 5 und 6 ist die Membrane bei aus der Mitte verschobener
Stellung der Lager veranschaulicht.
-
Fig. 7 zeigt einen Schnitt nach der Linie VII-VII der Fig. 1.
-
Die Spannstation für Trogkettenförderer, Becherwerke u. dgl. weist
eine Welle 1 auf, auf der die Kettensterne 2 angeordnet sind. Die Welle ist in Lagern
3 gelagert, die an den verschiebbaren Wandteilen 4 durch die Gehäuseteile 5 befestigt
sind. Das Wandteil 4 stellt ein Blech dar, das in den Führungen 6, 7 längs verschieblich
gelagert ist.
-
Die Führungen 6, 7 sind an dem Spannkopfgehäuse 8 befestigt, das
die Kettensterne2 aufnimmt. Eine an dem Lager 3, 5 angreifende Spindel 9 ist am
freien Ende elastisch, z. B. mittels der PufferfederlO, gelagert. Auf diese Weise
sind die Kettensterne 2 zusammen mit den an den Schieberblechen 4 angeordneten Lagern
3, 5 in Richtung des Förderers zur Aufrechterhaltung einer vorbestimmten Spannung
der Förderkette hin und her verschiebbar.
-
Zur Abdichtung der Lager bzw. des Spannkopfgehäuses ist eine Faltenmembrane
11 zwischen dem äußeren Schieberblech 4 und einem inneren Schieberblech 12 angeordnet,
welches in festen Führungen 13 seinerseits längsverschieblich angeordnet ist. Der
äußere Umfang 14 der Faltenmembrane wird mit den Führungsleisten 6, 7 bzw. 13 und
dem Spannkopfgehäuse 8 dicht verschraubt. Die innere Bohrung 15 der Faltenmembrane
11 ist mit einer Stopfbüchse 16 fest und dicht verbunden. Die Büchse 16 selbst ist
mit dem äußeren Schieberblech 4 dicht, z. B. durch Verschweißen, befestigt. Das
innere Schieberblech 12 ist vorzugsweise gelocht und dient als Schutz für die Faltenmembrane.
Mit 17 ist der Stopfbuchsdeckel bezeichnet, der gegen die Dichtungen 18 angepreßt
wird.
-
Die Löcher 19 an dem äußeren Rand der Faltenmembrane sind vorteilhaft
größer als der Durchmesser der durch die Löcher geführten Schrauben. In den Löchern
befindet sich eine gelochte Scheibe 20, deren Lochung 21 dem Schraubendurchmesser
angepaßt ist.
-
Die Stärke der Scheibe 20 ist zweckmäßig etwas geringer als die Stärke
der Membrane 11. Auf diese Weise wird erreicht, daß beim Aufschrauben der Schieberblechführungen
die Faltenmembrane zur Abdichtung etwas zusammengepreßt, jedoch nicht zerquetscht
wird.
-
In den Fig. 5 und 6 ist eine Stellung bei dem größten Verschiebeweg
22 der Welle 1 gegenüber der Mitteil lage dargestellt. Das Innere des Gehäuses 8
bleibt abgedichtet. Die Lager und die Stopfbüchse sind von außen jederzeit leicht
zugänglich.
-
Die Faltenmembrane braucht in ihren Abmessungen nur so groß zu sein,
daß sie den erforderlichen Spannweg ahgeben kann. Wenn es sich um Sterne von größeren
Abmessungen handelt, die nicht durch die t)ffnung in der Seitenwand des Spanngehäuses
hindurchgehen, verwendet man zweclSmäßig geteilte Sterne. An
dem Spanngehäuse sind
zwei Anschlagleisten 22 vorgesehen, die den erforderlichen Spannweg um hierdurch
ein Zerquetschen der Faltmembrane zu verhüten.
-
Gemäß einer weiteren Ausführungsform können Endschalter 23 vorgesehen
sein, die mit den verschiebbaren Wandteilen 4 in Verbindung stehen bzw. auf diesen
angebracht sind. Die Endschalter greifen mit ihrer Rolle 24 mit einer fest angeordneten
Gegenführung 25 zusammen. Diese Gegenführung kann aus einem Winkeleisen bestehen,
das mittels eines Langloches und einer Schraube 26 entsprechend dem Spannweg verstellt
werden kann. Der Endschalter bewirkt das Abstellen des Antriebsmotors des Trogkettenförderers,
wenn der Wandteil 4 sich in der einen oder anderen Richtung über einen bestimmten
Betrag hinaus verschoben hat.
-
Die Bewegung der Wandteile 4 an dem Spannkopf kann mehrere Ursachen
haben, zum Beispiel wenn ein Fremdkörper, zum Beispiel ein Schlüssel oder eine Brechstange
od. dgl., zwischen Kette und Stern des Förderers gelangt. Hierbei wird die Förderkette
vom Antriebsstern abgehoben, was eine übermäßige Bewegung des Wandteils 4 und damit
eine Bestätigung des Endschalters zur Folge hat. Das gleiche tritt ein bei einem
Versacken des Trogkettenförderers mit Fördergut. Hierbei würde zwischen Kette und
Antriebs- bzw. Spannstern Schüttgut gelangen und die Kette aus dem Stern abheben,
was eine Verschiebung des Wandteils über ein zulässiges Maß zur Folge hat.
-
Eine weitere Sicherung ist gegeben, wenn zum Beispiel durch Hängenbleiben
im Trog die Kette zerreißt.
-
In diesem Augenblick drückt die Spannfeder 10 das Schiebeblech 4 mit
dem darin gelagerten Umlenkstern zurück. Es erfolgt eine Betätigung des Endschalters
in der anderen Richtung als in dem vorangegangenen Beispiel. Da es sich um einen
zweiseitig betätigbaren Endschalter 23 handelt, würde auch in diesem Fall der Antriebsmotor
automatisch abgeschaltet werden. Durch dieses Abschalten wird eine größere Zerstörung,
zum Beispiel Aufwickeln der Kette am Antriebsstern, bei Zweistrangketten Schiefziehen
des einen Stranges gegen den anderen und hierdurch Verbiegen der Mitnehmer, vermieden.
Durch die Anordnung von zwei Endschaltern, das heißt auf jeder Seite der Spannstation
eines Endschalters, kann bei Zweistrangketten jeder einzelne Strang hierdurch gegen
Zerreißen der Kette abgesichert werden.
-
Bei Förderung von Schüttgütern, die eine erhöhte Temperatur aufweisen,
dehnt sich die Förderkette, und es kann hierbei zu einer Achsabstandvergrößerung
kommen, die eine Entspannung der Feder zur Folge hat. Weiterhin kann die Erscheinung
der Achsabstandsvergrößerung und Federentspannung auch durch im Laufe der Zeit eintretenden
Verschleiß an den Kettengelenken und an den Sternen entstehen.
-
Durch Veränderung der Spannfederlänge nimmt auch die Vorspannkraft
ab, und es kann hierbei durch die geringer werdende Vorspannkraft am Antriebs stern
durch eintretenden Schlupf erhöhter Verschleiß auftreten.
-
Tritt nun eine derartige Einlauferscheinung auf, so daß sich hierdurch
der Achsabstand des Trogkettenförderers vergrößert, so wird hierbei der Endschalter
betätigt, und bei einem bestimmten Wert der Achsabstandsverlängerung schaltet der
Endschalter den Antriebsmotor aus. Man hat hierdurch also einen Schutz gegen den
durch eine derartige Achsabstandsverlängerung am Antriebsstern eintretenden Verschleiß.
Der Endschalter dient also auch als Sicherung
bei Wärmedehnung der
Förderkette sowie bei übermäßigem Verschleiß in Kette und Stern.
-
Die Anbringbarkeit dieser beiden Endschalter wird durch die absolut
funktionssichere Arbeitsweise des Spannkopfes durch Ausrüsten mit einer Faltenmembrane
ermöglicht. Hierclurch ist der Spannkopf absolut staubdicht, und es können sich
nicht durch Verschmutzung die Schieberführungen zusetzen, was ein Funktionieren
des Spannkopfes verhindern würde.
-
PATENTANSPROCHE: 1. Spannvorrichtung für Trogkettenförderer, Becherwerke
u. dgl., bei der die die Kettensterne tragende Welle in längsverschieblichen Wandteilen,
z. B. Schieberblechen, gelagert ist, die ihrerseits in Führungen des Spannkopfgehäuses
gleitend angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Innenseite der äußeren
verschiebbaren Wandteile (4) eine Faltenmembrane (11) angeordnet ist, die an ihrem
äußeren Umfang (14) mit dem Gehäuse (8) und den Führungsleisten (6, 7) und an ihrem
inneren Umfang (15) mit einem die Welle (1) umgebenden Lagerteil (16) verbunden
ist.