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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft eine universelle Spannvorrichtung zum Spannen einer Kette nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Demnach dient die Spannvorrichtung insbesondere dem Spannen einer mehrere Kettenglieder umfassenden (Gelenk-) Kette, beispielsweise einer Kette B12, B16, B20, insbesondere einer Rollenkette. Derartige Ketten werden in (Ketten-)Antriebseinrichtungen eingesetzt, wobei Kräfte/Momente von einem ersten Zahnrad (Kettenrad) auf ein zweites Zahnrad (Kettenrad) oder weitere Zahnräder über die Kette übertragen werden. Derartige Kettenantriebseinrichtungen werden beispielsweise bei Torantrieben verwendet. Hierbei wird beispielsweise eine Motorkraft über die Kette auf eine Torwelle übertragen.
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Befinden sich erstes und zweites Kettenrad der Antriebseinrichtung montagebedingt etwa untereinander oder auf unterschiedlicher Einbauhöhe, kann der mechanische Eingriff zwischen Kettenrad-Zähnen und den Kennenglieder durch Spannen der Kette verbessert werden. Insofern umfasst die Spannvorrichtung eine erste und eine weitere, insbesondere zweite, Rolle, wobei die erste und die weitere (zweite) Rolle an der (Gelenk-)Kette an zwei (Gelenk-)Kettenabschnitten anliegen, nämlich an einem ersten (Gelenk-)Kettenabschnitt und an einem zweiten (Gelenk-) Kettenabschnitt. In einer von den (Gelenk-)Kettenabschnitten gebildeten (Gelenk-) Ketten-Schlaufe ist das Kettenrad angeordnet. Die erste Rolle ist in einer ersten Rollenaufnahme drehbar gelagert und die weitere (zweite) Rolle in einer weiteren (zweiten) Rollenaufnahme. Die erste und die weitere (zweite) Rollenaufnahme sind in einem Korpus der Spannvorrichtung relativ zueinander beweglich, insbesondere schiebbeweglich und/oder drehbeweglich und/oder schwenkbeweglich. Sie sind gegen die Wirkung zumindest einer eine Spannkraft bereitstellende Spannfeder angeordnet, so dass auf die (Gelenk-)Kette eine Spannkraft so übertragbar ist, dass sich die Kettenabschnitte unter der Wirkung der Spannkraft einander annähern.
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Die Erfindung betrifft ferner einen Montagesatz zum Montieren einer gespannten (Gelenk-)Kette nach dem Oberbegriff des Anspruchs 17, sowie ein Verfahren zum Spannen einer Kette nach Anspruch 21.
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TECHNOLOGISCHER HINTERGRUND
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Gelenkketten übertragen Kräfte und Momente dann effektiv, wenn zwischen den Gliedern der Kette und den Zähnen der Kettenräder ein möglichst umfassender und konstanter mechanischer Eingriff besteht. Eine hängende oder durchhängende Kette bedarf daher einer Kettenspannung, damit dieser möglichst umfassende mechanische Eingriff gewährleistet ist. Insbesondere bei einer Zahnradanordnung, bei der die Zahnräder im Wesentlichen übereinander, d. h. zueinander vertikal versetzt, angeordnet sind, sind unzureichend (vor-)gespannte Ketten insofern problematisch, als bei dem unteren Zahnrad nicht genügend mechanischer Eingriff zwischen Kette und Zahnrad zu bestehen droht. Hierdurch kann es zu Antriebsstörungen, insbesondere zum Auslösen einer auf die Torwelle wirkenden Fangvorrichtung kommen. Die Beseitigung dieser Störung darf nur durch entsprechend geschulte Fachleute vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass die Nutzung der Toranlage bis zur Fehlerbeseitigung ausgeschlossen ist.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Vor diesem Hintergrund besteht die zu lösende Aufgabe darin, solche Maßnahmen anzugeben, mit denen die Kettenspannung auf einfache und sichere Weise optimierbar ist. Insbesondere soll eine einfach montierbare, universell einsetzbare und wenig wartungsintensive Kettenspannung bereitstellbar sein. Diese Aufgabe wird durch eine Spannvorrichtung zum Spannen einer (Gelenk-)Kette nach Anspruch 1 gelöst. Demnach ist eine federkraftbeaufschlagte Rollenanordnung vorgesehen, die bewirkt, dass sich zwei, beispielsweise gegenüberliegende, (Gelenk-)Kettenabschnitte einander federkraftbedingt annähern, wobei die Spannvorrichtung erfindungsgemäß ausschließlich an der Kette angeordnet und/oder befestigt ist, und wobei die Spannvorrichtung respektive die Rollenanordnung nicht an einer (Gehäuse-)Komponente der mechanischen (Antriebs- oder Tor-)Einrichtung befestigt ist. Die Spannvorrichtung bedarf demnach keiner Befestigung am (Tor-)Antrieb oder im Bereich der (Tor-)Antriebsumgebung (Wand, Gebäude, etc.). Die Spannvorrichtung ist selbstbefestigend, d. h. sie befestigt sich selbst an der (Gelenk-)Kette. Die Kette wird durch die Spannvorrichtung zusammengeschnürt. Dadurch wird erreicht, dass durch das Spannen ein besserer mechanischer Eingriff zwischen Kette und Kettenrad erfolgt - anders beispielsweise als bei einer Kette, die durch ein Spreizwerkzeug zwischen den Kettenabschnitten gespannt wird.
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Die Spannvorrichtung ist universell für Ketten(-antriebe) verschiedener Größe einsetzbar. Die Einbaulage des Antriebs und der Kette sind unerheblich, die Spannvorrichtung kann in beliebiger Einbaulage verwendet werden. Die Spannvorrichtung ist ferner unabhängig von der Kettenraduntersetzung. Sie ist ferner unabhängig von der Art der Befestigung des Antriebs.
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Durch die Federkraft des Kettenspanners wird die Kette, etwa in ihrem Durchhang, zur gegenüberliegenden Lastseite gezogen. Der effektive Umschlingungswinkel an den Kettenrädern/Umlenkrollen (Winkel zwischen den an ein Kettenrad angrenzenden Kettenabschnitten) wird vergrößert.
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Es kann eine am Korpus angeordnete zusätzliche, insbesondere dritte, Rolle vorgesehen sein, welche in einer zusätzlichen, insbesondere dritten, Rollenaufnahme angeordnet ist. Die erste Rolle liegt beispielsweise an dem ersten (Gelenk-) Kettenabschnitt an und die weitere (zweite) Rolle an dem zweiten (Gelenk-) Kettenabschnitt. Die zusätzliche (dritte) Rolle liegt dabei an dem ersten und an dem zweiten (Gelenk-)Kettenabschnitt an. Die zusätzliche (dritte) Rolle ist vorzugsweise so gebildet, dass sie größer ist als die erste und/oder die weitere (zweite) Rolle. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist die zusätzliche (dritte) Rolle an einem Ausleger des Korpus angeordnet. Die zusätzliche Rolle bewirkt, dass die Spannvorrichtung auf der Kette an einer vorbestimmbaren Position verbleibt und sich nicht entlang der Kette bewegt oder beim Betrieb der Kette die Position respektive Lage verändert.
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Der Korpus der Spannvorrichtung kann V-förmig gebildet sein, wobei die erste Rollenaufnahme an dem ersten Schenkel des V-förmigen Korpus angeordnet ist und die weitere (zweite) Rollenaufnahme an dem zweiten Schenkel des V-förmigen Korpus. Zweckmäßigerweise ist die Spannfeder zwischen dem ersten Schenkel und dem zweiten Schenkel angeordnet. Die zusätzliche (dritte) Rollenaufnahme kann im Bereich der Verbindung des ersten Schenkels mit dem zweiten Schenkel des V-förmigen Korpus angeordnet sein, d. h. etwa im Bereich der „Spitze“ des V-förmigen Korpus.
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Bevorzugt ist die Rollenaufnahme U-förmig gebildet, wobei die Rolle zwischen den Schenkeln der U-förmigen Rollenaufnahme, insbesondere auf einer in den Schenkeln angeordneten Rollenachse, drehbar angeordnet ist. Die Rollenaufnahme kann als Metall- oder Kunststoffteil gebildet sein. Die Rollenaufnahme kann mehrteilig gebildet sein, insbesondere aus einem ersten und zweiten Seitenteil und einer zwischen den Seitenteilen angeordneten Rollenachse. Die Seitenteile können L-förmig gebildet sein. Die Rollenaufnahmen können an zumindest einem, die Rollenaufnahmen miteinander verbindenden, Führungselement zueinander schiebbeweglich in dem Korpus angeordnet sein. Eine Schiebbewegung einer der Rollenaufnahmen relativ zu der anderen der Rollenaufnahmen erfolgt gegen die Wirkung zumindest einer im Bereich des zumindest einen Führungselements angeordneten Feder, insbesondere Spiralfeder. Die Feder, insbesondere Spiralfeder, kann an zumindest einer der Rollenaufnahmen und an dem zumindest einen Führungselement abgestützt sein.
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Gemäß einer Ausgestaltung der Spannvorrichtung kann vorgesehen sein, dass der Korpus aus zwei (Gewinde-)Stangen gebildet ist. Die (Gewinde-)Stangen bilden die Führungselemente. Jede der beiden Rollenaufnahmen kann zwei Bohrungen respektive Öffnungen umfassen, in denen die Führungselemente respektive (Gewinde-)Stangen schiebbeweglich angeordnet sind. An jedem Ende der (Gewinde-)Stangen können Federhalter vorgesehen sein, an denen jeweils eine Spiralfeder fixiert ist. Durch die Zentren der Spiralfedern verlaufen die (Gewinde-)Stangen. Jede Spiralfeder ist beispielsweise am Umfang der Bohrungen respektive Öffnungen der Rollenaufnahmen abgestützt.
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Es können Positioniermittel und/oder abstandshaltende Mittel vorgesehen sein, etwa zum Begrenzen des maximalen Verschiebewegs der Rollenaufnahmen an dem Korpus respektive an den Führungselementen, insbesondere an den (Gewinde-) Stangen. Als abstandshaltende Mittel können Distanzbolzen oder -stangen vorgesehen sein, welche an einer oder an beiden Rollenaufnahmen angeordnet sind.
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Die Federhalter und/oder die Positioniermittel und/oder die abstandshaltenden Mittel können jeweils zumindest eine Mutter umfassen oder daraus gebildet sein. Jede Mutter ist auf einem Gewinde(-abschnitt) der (Gewinde-)Stangen drehbar anordbar. Es kann jeweils eine Kontermutter vorgesehen sein. Demnach sitzt die Feder auf der Stange und wird von der Mutter (Mutter/Kontermutter) gehalten. Gegenüberliegend drückt die Feder im Bereich der Bohrung/Öffnung gegen die Rollenaufnahme. Soll die Spannvorrichtung nun an einer Kette im Bereich eines Kettenrades angeordnet werden, so wird die Kette durch die auf die Rollen der Rollenaufnahme der Spannvorrichtung wirkenden Federkraft zusammengeschnürt - der Verlauf der Kette bildet an der Stelle, wo die Spannvorrichtung sitzt, eine Taille aus.
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Zumindest eine Rolle umfasst Führungsmittel zum Führen der (Gelenk-)Kette. Das Rollen-Führungsmittel kann als Steg gebildet sein, welcher auf dem Rollenumfang beispielsweise zwischen den Rollen-Stirnseiten angeordnet ist.
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Zumindest eine Rolle, insbesondere sämtliche Rollen, können eine Verzahnung, insbesondere einen Zahnkranz, umfassen. Die Verzahnung der Rolle(n) steht mit der (Gelenk-)Kette in mechanischem Eingriff, beispielsweise pro Kettenglied ein Zahn. Die Verzahnung bewirkt einen festen Kontakt zwischen Rolle und Kette. Sofern etwa zwei Rollen und eine zusätzliche Rolle vorgesehen sind, bewirkt die Verzahnung, dass die Spannvorrichtung an einer (bestimmbaren) Position auf der (Gelenk-)Kette verbleibt. Bevorzugt ist zumindest eine Rolle als Zahnrad oder als Kettenrad gebildet. Eine möglichst exakte Positionierung der Spannvorrichtung auf der Kette ergibt sich, wenn sämtliche Rollen als Zahnrad oder als Kettenrad gebildet sind.
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Bei einer Ausgestaltung der Spannvorrichtung kann vorgesehen sein, dass der Korpus einen ersten und einen zweiten Steg umfasst, wobei die erste Rolle und zumindest die weitere, insbesondere zweite, Rolle zwischen dem ersten und dem zweiten Steg angeordnet sind. Die Stege können parallel oder nahezu parallel zueinander angeordnet sein und zueinander beabstandet. Der Abstand entspricht zumindest der Breite einer Rolle, so dass die Rolle beispielsweise auf einer zwischen den Stegen gelagerten Achse in dem Raum zwischen den beabstandeten Stegen anordbar ist. Der erste und der zweite Steg können jeweils mehrteilig, insbesondere jeweils zweiteilig, gebildet sein, insbesondere so, dass der Korpus, d. h. die Stege, ein Gelenk umfasst/umfassen oder bildet/bilden. Beispielsweise kann der Korpus zwei Gelenkarme umfassen, wobei jeder Gelenkarm aus zwei zueinander (nahezu) parallelen Stegen gebildet ist. Die Gelenkachse, um welche die Gelenkarme relativ zueinander drehbar sind, kann gleichzeitig auch Lagerachse für eine der Rollen der Spannvorrichtung sein, insbesondere für die zusätzliche Rolle.
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Maßnahmen zum Optimieren der Kettenspannung werden außerdem durch einen Montagesatz zum Montieren einer gespannten (Gelenk-)Kette nach Anspruch 17 erzielt. Die (Gelenk-)Kette umfasst demnach eine Schlaufe, in der etwa eine Umlenkrolle oder ein Kettenrad (Zahnrad) angeordnet ist. Im Bereich der Schlaufe, insbesondere neben dem Kettenrad oder neben der Umlenkrolle, ist eine hierin beschriebene Spannvorrichtung auf der (Gelenk-)Kette angeordnet. Mit der hierin beschriebenen Spannvorrichtung des Montagesatzes ist die (Gelenk-)Kette während des Montierens spannbar.
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Durch die Spannkraft der Spannvorrichtung wird die durch die Schlaufe beschriebene (d. h. eingeschlossene) Fläche des (Gelenk-)Kettenabschnitts so verkleinert, dass der Umfangsabschnitt des Kettenrads mit effektivem Eingriff in die (Gelenk-) Kette durch die Wirkung der Spannvorrichtung vergrößerbar ist. Die Spannvorrichtung kann, insbesondere mittels einer Verliersicherung, unverlierbar an der (Gelenk-)Kette angeordnet sein. Die Verliersicherung kann als zusätzliche, insbesondere dritte, Rolle gebildet sein oder eine zusätzliche (dritte) Rolle (3a) umfassen.
Vor Vorteil bei der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung respektive bei dem erfindungsgemäßen Montagesatz ist, dass die Beschaffenheit der Getriebebefestigung und ein Abstand etwa zu einer Gebäudewand keinen Einfluss haben auf die Wirkungsweise der Spannvorrichtung. Der Abstand der ersten zur zweiten Rolle der Spannvorrichtung kann bevorzugt so eingestellt werden, dass er kleiner ist als der Durchmesser des kleinsten Kettenrades. Selbst bei einem Richtungswechsel von Kräften/Momenten, die über den Kettenantrieb übertragen werden sollen, wobei die belastete Seite respektive der belastete Kettenabschnitt der Kette wechselt, bleibt die Wirkung der universellen Spannvorrichtung erhalten.
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Eine Rolle der Spannvorrichtung könnte so gestaltet sein, dass die Kettenrollen oder Kettenglieder auf einem geraden Stück der Rolle aufliegen. Die Auflagefläche kann für verschiedene Größen bei der Montage angepasst werden.
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Die erfindungsgemäße Spannvorrichtung respektive der erfindungsgemäße Montagesatz kann verwendet werden bei kraftbetätigten Toren und Vorhängen, insbesondere bei solchen Toren/Vorhängen, bei denen aus Platzgründen Aufsteckantriebe nicht eingesetzt werden können sondern Kettenantriebe erforderlich sind. Eine Lagerung einer mit einer erfindungsgemäßen Spannvorrichtung gespannten Kette führt nicht zum Überspringen der Kette, wodurch eine etwaige Verstellung der Endschalterposition verhindert wird.
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Maßnahmen zum Optimieren der Kettenspannung werden außerdem durch ein Verfahren nach Anspruch 21 bereitgestellt. Bei dem Verfahren zum Spannen einer (Gelenk-)Kette ist eine, insbesondere hierin beschriebene, Spannvorrichtung vorgesehen, welche vorzugsweise mittels einem hierin beschrieben Montagesatz montiert wird. Die Spannvorrichtung ist ausschließlich an der (Gelenk-)Kette angeordnet. Eine Spannkraft wird von einer Spannfeder der Spannvorrichtung auf zwei gegenüberliegende oder zueinander benachbart verlaufende Kettenabschnitte der über zumindest ein Kettenrad laufenden Kette übertragen.
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Die vorgenannten sowie die beanspruchten und in den Ausführungsbeispielen beschriebenen erfindungsgemäß zu verwendenden Bauteile unterliegen in ihrer Größe, Formgestaltung, Materialauswahl und technischen Konzeption keinen besonderen Ausnahmebedingungen, so dass die in dem Anwendungsgebiet bekannten Auswahlkriterien uneingeschränkt Anwendung finden können.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, sowie aus der nachfolgenden Beschreibung und der zugehörigen Zeichnung, in der - beispielhaft - ein Ausführungsbeispiel einer Spannvorrichtung dargestellt ist. Auch einzelne Merkmale der Ansprüche oder der Ausführungsformen können mit anderen Merkmalen anderer Ansprüche und Ausführungsformen kombiniert werden.
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Figurenliste
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In der Zeichnung zeigen
- 1 eine Spannvorrichtung in perspektivischer Ansicht,
- 2A-C die Spannvorrichtung gemäß 1 in verschiedenen Ansichten,
- 3 einen Montagesatz mit einer Spannvorrichtung in schematischer, perspektivischer Ansicht,
- 4A/B den Montagesatz gemäß 3 in schematischer Vorder- und Seitenansicht,
- 5 eine Variante einer Spannvorrichtung in schematischer perspektivischer Darstellung, und
- 6A-D verschiedene Ansichten der Spannvorrichtung gemäß 5.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
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Eine perspektivische Ansicht einer Spannvorrichtung 1 für eine Kette eines (nicht dargestellten) Kettenantriebs kann der 1 entnommen werden. Eine Vorder- und Seitenansicht sowie eine Aufsicht dieser Spannvorrichtung 1 sind in den 2A bis 2C dargestellt. Die Spannvorrichtung 1 umfasst endseitig jeweils eine Rolle 3, die mit der zu spannenden Kette (nicht dargestellt in den 1 bis 2C) in Kontakt stehen wird. Die Rollen 3 sind jeweils in einer Rollenaufnahme 4 angeordnet. Jede der beiden Rollenaufnahmen 4 ist U-förmig gebildet, wobei die Rollenachse 5 zwischen den Schenkeln 6 der U-förmigen Rollenaufnahme 4 angeordnet ist. Die Rollen 3 sind in der Rollenaufnahme 4 drehbar gelagert. Jede Rolle 3 umfasst ein als Umfangsabsatz oder Umfangssteg 7 gebildetes Führungsmittel, über das die Kette führbar ist. Das Führungsmittel 7 bewirkt eine positionsgenaue Führung der Kette auf dem Umfang der Rolle 3 und verhindert eine seitliche Abweichung der Kettenposition.
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Die Rollenaufnahmen 4 sind gegen die Wirkung der Federn 8 zueinander verschiebbar. Insgesamt sind in der Spannvorrichtung 1 gemäß 1 bis 2C vier Spiralfedern 8 vorgesehen. Die Spiralfedern 8 sitzen endseitig auf Gewindestangen 9, welche in Öffnungen 10 der Rollenaufnahmen 4 angeordnet sind. Die Öffnungen 10 bilden Führungsmittel der Rollenaufnahmen 4 auf den Gewindestangen 9. Die Gewindestangen 9 bilden den Korpus 11 der Spannvorrichtung 1.
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Die Spiralfedern 8 werden mit Muttern 12 auf den Gewindestangen 9 endseitig fixiert. Durch Veränderung der Position der Muttern 12 auf den Stangen 9 kann jede Spiralfeder 8 unterschiedlich gestaucht werden, was die Gesamtfederkraft der Spannvorrichtung 1 beeinflusst. Jede Spiralfeder 8 liegt im Bereich der Öffnungen 10 an der Rollenaufnahme 4 an. Die Spiralfedern 8 der ersten Rollenaufnahme 4 drücken die erste Rollenaufnahme 4 in Richtung Zentrum 13 des Korpus 11 und die Federn 8 der zweiten Rollenaufnahme 4 drücken die zweite Rollenaufnahme 4 ebenfalls in Richtung Zentrum 13 des Korpus 11. Insofern wirkt die Kraft der Federn 8 so, dass sich die Rollenaufnahmen 4 aneinander drücken. Damit die Rollenaufnahmen 4 einen Mindestabstand nicht unterschreiten, und im Hinblick auf eine vereinfachte Montage sind Distanzbolzen 14 vorgesehen, welche an den Rollenaufnahmen 4 angeordnet sind. Die federkraftbedingte Annäherung der mit den Stangen 9 geführten Rollenaufnahmen 4 wird durch die Bolzen 14 begrenzt.
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Die Rollenaufnahmen 4 sind mehrteilig gebildet und umfassen zwei Seitenteile 15 und eine Achse 5 für die Rolle 3. Die Seitenteile 15 und die Achse 5 bilden eine U-förmige Rollenaufnahme 4, wobei die Rolle 3 zwischen den Schenkeln 6 der U-förmigen Rollenaufnahme 4 sitzt, d. h. zwischen den Seitenteilen 15 der Rollenaufnahme 4. Die Seitenteile 15 sind im Wesentlichen L-förmig gebildet, wobei in dem parallel zur Rollenachse 5 verlaufenden Schenkel 16 des L-förmigen Seitenteils 15 jeweils eine Öffnung 10 zum Hindurchgreifen einer Gewindestange 9 vorgesehen ist. Die Schenkel 16 der Seitenteile 15 bilden Federwiderhalter 24 der Spannvorrichtung 1. Die Gewindestange 9 hat endseitig Gewindegänge zum Anordnen zumindest einer Mutter 12 oder einer Mutter/Kontermutter-Kombination. Die Mutter 12 am Ende einer Stange 9 bildet einen Federhalter 22. Mittig hat die Gewindestange 9 eine im Wesentlichen glatte, insbesondere gewindelose, Oberfläche, damit die Relativbewegung zwischen Stange 9 und Öffnung 10 der Rollenaufnahme 4 möglichst reibungsarm stattfindet.
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Eine Anordnung der Spannvorrichtung 1 an einer Gelenkkette 2 kann den 3 und 4A/B entnommen werden (verschiedene Ansichten). Die Kette 2 und die Spannvorrichtung 1 bilden einen Montagesatz 18 zum Konfektionieren einer Kettenantriebsanordnung mit einem Kettenrad 17. Die Kette umfasst eine Schlaufe 23, in der beispielsweise ein Kettenrad 17 anordbar ist. Die Kette 2 verläuft um das Kettenrad 17, so dass mindestens der halbe Umfang des Ketterades 17 an der Kette 2 entlang einer Anlagelänge 19 der Kette anliegt. Die effektive Abmessung der Anlagelänge 19 wird durch die Spannvorrichtung 1 vergrößert. Dies geschieht dadurch, dass die Spannvorrichtung 1 die Kette 2 einschnürt, so dass sich eine Taille 20 im Verlauf der Kette 2 bildet. Anders als bei herkömmlichen, hier nicht weiter beschriebenen, Kettenspannern, welche die Kette spreizen, wird erfindungsgemäß durch die effektive Vergrößerung der Anlagelänge 19 ein verbesserter mechanischer Eingriff zwischen Kette 2 und Kettenrad 17 erzielt. Die Lebensdauer der Kette-Rad-Verbindung wird dadurch erheblich verbessert.
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Das Einschnüren der Kette 2 respektive das Bilden einer Taille 20 wir dadurch erreicht, dass die Federkräfte der Spannvorrichtung 1 die Rollen 3 der Spannvorrichtung 1 aufeinanderzubewegen, so dass sich die Kettenabschnitte 21 an der Stelle der Spannvorrichtung 1 einander annähern.
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Eine Befestigung der Spannvorrichtung 1 an einer Antriebskomponente, wie etwa an einem Antriebsgehäuse, oder an einer benachbarten Wand oder ähnlichem ist nicht erforderlich, da die Spannvorrichtung 1 ausschließlich an der Kette 2 befestigt ist, vorzugsweise unverlierbar. Die Position der Spannvorrichtung 1 ergibt sich aus den wirkenden Spannkräften und aus der Position der Taille 20. Letze wiederum befindet sich im Wesentlichen mittig auf dem Kettenabschnitt 21 zwischen erstem Kettenrad 17 und zweitem Kettenrad oder zwischen Kettenrad 17 und Kettenumlenkrolle. In den 3 und 4A/B sind weder ein zweites Kettenrad noch eine Kettenumlenkrolle dargestellt, insofern bilden die 3 und 4A/B schematische Darstellungen des Montagesatzes 18.
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Eine Variante einer Spannvorrichtung 1 kann der 5 entnommen werden. Der Korpus 11 der Spannvorrichtung gemäß 5 umfasst zwei Schenkel 25 respektive Gelenkarme, welche dort (Bezugszeichen 26), wo die Arme 25 miteinander beweglich verbunden sind, ein Gelenk 27 bilden. Die Schenkel 25 umfassen jeweils zwei zueinander parallel verlaufende Stege 30. Zwischen den Stegen 30 sind endseitig eine erste und eine zweite Rolle 3 angeordnet. Die Rollen 3 sind auf Achsen drehbar angeordnet, welche in der Rollenaufnahme 4 gelagert sind. Auf der Gelenkachse 31 der Gelenkarm-Verbindung (26) ist eine zusätzliche Rolle 3a angeordnet, welche einen größeren Durchmesser aufweist als die erste und die zweite Rolle 3. Jede der Rollen 3, 3a verfügt umfangsseitig über einen Zahnkranz, welcher mit der Kette 2 in Eingriff steht. Ein Bewegen der Kette 2 bewirkt insofern eine Drehung der Rollen 3, 3a um die Achsen der Rollenaufnahmen 4, 4a, nicht jedoch eine Positionsänderung der Spannvorrichtung 1 auf der Kette 2.
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Zwischen den Gelenkarmen 25 des mehrteiligen Korpus 11 der Spannvorrichtung 1 gemäß 5 ist eine Spannfeder 8 angeordnet. Die Feder 8 bewirkt, dass sich die Gelenkarme 25 des Korpus 11 einander annähern wollen. Die Wirkung der Feder 8 ist demnach, dass der Abstand zwischen erstem Kettenabschnitte 21 und zwischen zweitem Kettenabschnitt 21 reduziert wird, was wiederum ein Spannen der Kette 2 bewirkt. Das zusätzliche Zahnrad 3a (Rolle 3a) bewirkt, dass die Spannvorrichtung 1 auf der Kette 2 nicht verschiebbar ist, auch nicht wenn die Kette 2 in Bewegung versetzt wird. Dies gelingt, indem der Zahnkranz der zusätzlichen Rolle 3a sowohl mit dem ersten, an der ersten Rolle 3 anliegenden, Kettenabschnitt 21 als auch mit dem zweiten, an der zweiten Rolle 3 anliegenden, Kettenabschnitt 21 in (mechanischem) Eingriff steht.
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Die 6A bis 6D zeigen verschiedene Ansichten des Kettenspanners gemäß 5. Der 6A ist eine Vorderansicht zu entnehmen, die Kette ist in den 6A bis 6D nicht dargestellt. Eine seitliche Ansicht kann der 6B entnommen werden. Demnach umfasst jeder Schenkel 25 des Korpus 11 einen ersten und einen zweiten Steg, wobei die Rollen 3, 3a zwischen dem ersten Steg 30 und dem zweiten Steg 30 des Schenkels 25 angeordnet sind. Die Feder 8 ist auf einer Seite der Spannvorrichtung 1 angeordnet (in 6B die rechte Seite), es kann bei Bedarf vorgesehen sein, dass auf jeder Seite der Spannvorrichtung 1 eine Feder angeordnet ist (nicht dargestellt in den Figuren). Die Feder 8 kann im Bereich der Rollenaufnahmen 4 angeordnet sein, wobei die Rollenaufnahme 4 jeweils eine Achse umfassen, welche in jedem Steg 30 in geeigneten Öffnungen gelagert ist. Die 6C zeigt eine Aufsicht auf die Spannvorrichtung 1 und der 6D kann eine perspektivische Ansicht der Spannvorrichtung 1 entnommen werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Spannvorrichtung
- 2
- (Gelenk-)Kette
- 3
- Rolle
- 3a
- zusätzliche Rolle
- 4
- Rollenaufnahme
- 4a
- zusätzliche Rollenaufnahme
- 5
- Rollenachse
- 6
- Schenkel
- 7
- Steg, Führungsmittel
- 8
- (Spiral-)Feder
- 9
- Gewindestange, Führungselement
- 10
- Öffnung, Bohrung
- 11
- Korpus
- 12
- Mutter
- 13
- Zentrum
- 14
- Distanzbolzen
- 15
- Seitenteil
- 16
- Schenkel
- 17
- Kettenrad
- 18
- Montagesatz
- 19
- Anlagelänge
- 20
- Taille
- 21
- Kettenabschnitt
- 22
- Federhalter
- 23
- Schlaufe
- 24
- Federwiderhalter
- 25
- Schenkel
- 26
- Verbindung
- 27
- Gelenk
- 28
- Ausleger
- 29
- Verzahnung
- 30
- Steg
- 31
- Gelenkachse