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Kettenspanneinrichtung mit unter Gas- oder Federdruck stehendem hydraulischem
Spannzylinder für Gleiskettenfahrzeuge Die Erfindung bezieht sich auf eine Kettenspanneinrichtung
mit unter Gas- oder Federdruck stehendem hydraulischem Spannzylinder für Gleiskettenfahrzeuge.
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Damit sich beim Arbeiten keine Kettenlose infolge Einfederung der
Kettenspanneinrichtung durch Kettenzug ergibt, wird die Spanneinrichtung derart
vorgespannt, daß sie der Zugkraft des Kettenantriebsrades im oberen Kettentrum widersteht.
Andernfalls ergibt sich Kettenlose, die dazu führt, daß die Kette im unteren Trum
sich zwischen dem Kettenantriebsrad und der benachbarten Laufrolle staucht bzw.
beim überfahren von Mulden so weit durchhängt, daß sie von den Spurkränzen der Laufrollen
nicht mehr geführt wird und beim Wenden oder beim Arbeiten an Hängen abläuft. Hierdurch
können Brüche an den Bodenplatten der Kettenglieder und Beschädigungen an den Gleiskettenträgern
entstehen, ganz abgesehen von möglichen Schäden am Räderzug des Antriebs.
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Zur Vermeidung von Kettenlose auch bei schwersten Betriebsbedingungen
muß die Vorspannung daher höher ausgelegt werden, als im übrigen erforderlich.
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Hinsichtlich der Lebensdauer von Kette, Kettenträgerkonstruktion und
Antrieb ist aber eine mäßige Vorspannung der Kettenspanneinrichtung erwünscht, damit
ein Nachgeben bei Eindringen von Steinen u. dgl. in die Kette rechtzeitig erfolgt,
wodurch das Auftreten großer Kräfte vermieden und vorzeitiger Verschleiß bzw. Ermüdung
der betroffenen Teile verhindert wird.
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Kettenspanneinrichtungen sollten daher nur so hoch vorgespannt sein,
daß ein Ablaufen der Kette bei normaler Betriebslose vermieden wird, während die
Entstehung schädlicher Kettenlose durch andere Mittel als durch überhöhte Vorspannung
verhindert werden sollte.
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Es ist bekannt, bei Gleiskettenfahrzeugen mit mechanischer Kettenspanneinrichtung
die Kettenstützrollen auf einem ausladenden Federhebel anzuordnen, der sich derart
an der Kettenspanneinrichtung abstützt, daß er bei deren Einfederung unter der Wirkung
der Zugkraft des Kettenantriebsrades im oberen Kettentrum die Kettenstützrollen
anhebt, so daß die durch die Einfederung der Spanneinrichtung entstehende Kettenlose
ausgeglichen wird.
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Bei dieser Anordnung ist jedoch von Nachteil, daß der die Kettenstützrollen
tragende Federhebel sich nur bei Bewegung des oberen Kettentrums in Richtung auf
das Kettenrad in günstiger, bei entgegengesetzter Bewegungsrichtung des Kettentrums
aber in wesentlich ungünstigerer Lage zu den angreifenden Kräften befindet, wodurch
die Stützrollen dann kaum gefedert und die gesamte Konstruktion höher beansprucht
wird. Dies führt dazu, daß die Kettenvorspannung nicht wesentlich vermindert werden
kann, weil bei Eindringen eines Fremdkörpers in die Kette, was sowohl bei für den
Federhebel günstiger als auch ungünstiger Bewegungsrichtung des Kettentrums erfolgen
kann, sich nachteilige Wirkungen ergeben würden. Die Vorspannung muß daher immer
noch so hoch sein, daß Fremdkörpern das Eindringen in die Kette möglichst verwehrt
bzw. von den eingedrungenen Fremdkörpern die Spanneinrichtung nur von einigen wenigen
sehr harten Fremdkörpern zum Einfedern gebracht wird, so daß die nachteilige Wirkung
auf diese Weise nicht so oft auftritt.
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Bei dieser bekannten Ausführung ist außerdem von erheblichem Nachteil,
daß die Funktionsfähigkeit des weit ausladenden Federhebels durch auf dem Gleiskettenträger
aufgewachsenes Erdreich beeinträchtigt werden kann, wodurch Brüche entstehen können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die geschilderten Nachteile
zu vermeiden. Demgemäß besteht die Erfindung bei einer Kettenspanneinrichtung mit
unter Gas- oder Federdruck stehendem hydraulischem Spannzylinder für Gleiskettenfahrzeuge
darin, daß die Kettenstützrollen an dem Arbeitskolben eines Hydraulikspannzylinders
befestigt sind, dessen Druckraum über eine Zuleitung mit dem hydraulischen Spannzylinder
der Kettenspanneinrichtung in Verbindung steht. Hierdurch werden die Kettenstützrollen
bei jeder Einfederung der Kettenspanneinrichtung
unter Einsparung
massereicher Teile angehoben. Dabei sind die Stützrollen so angeordnet, daß sie
sich in einer zu beiden Bewegungsrichtungen des oberen Kettentrums gleichermaßen
günstigen Lage befinden, damit die nun häufiger und in größerem Maße entstehende
Kettenlose, die sich infolge der angestrebten geringen Kettenvorspannung durch Einfederung
bereits unter Einwirkung kleiner Kräfte ergibt, in jedem Betriebszustand ausgeglichen
wird.
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Durch die kompakte Bauart wird eine Beeinträchtigung der Funktion
durch aufgewachsenes Erdreich auf dem Gleiskettenträger vermieden, wodurch eine
größere Betriebssicherheit erzielt wird.
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In weiterer Ausbildung der Erfindung wird in die Zuleitung vom hydraulischen
Spannzylinder der Kettenspanneinrichtung zum Druckraum des Spannzylinders für die
Kettenstützrollen ein Vorspannventil eingesetzt, das bei höherem als seinem Einstelldruck
in der Zuleitung Druckmittel zum Spannzylinder für die Kettenstützrollen gelangen
läßt, aber Durchfluß in umgekehrter Richtung absperrt. Außerdem wird in einer Umleitung
der Zuleitung vom Hydraulikspannzylinder der Kettenspanneinrichtung zum Druckraum
des Spannzylinders für die Kettenstützrollen ein Vorspannventil mit geringer Vorspannung
angeordnet, das nur zurückfließendes Druckmittel aus dem Druckraum entläßt, aber
Durchfluß in umgekehrter Richtung absperrt.
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Zwischen der Zuleitung und der Umleitung vom Hydraulikspannzylinder
der Kettenspanneinrichtung zum Druckraum des Spannzylinders für die Kettenstützrollen
befindet sich eine Verbindungsleitung geringen Querschnitts, die hinter dem Vorspannventil
in der Zuleitung, aber vor dem Vorspannventil in der Umleitung abzweigt.
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In der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise dargestellt, und
zwar zeigt F i g.1 einen Gleiskettenträger in Seitenansicht mit gashydraulischer
Kettenspanneinrichtung, mit einer an einem Arbeitskolben eines Hydraulikspannzylinders
befestigten Kettenstützrolle und mit einer Zuleitung vom Spannzylinder der Kettenspanneinrichtung
zum Spannzylinder für die Kettenstützrolle im Längsschnitt, bei dem die Kettenstützrolle
das obere Kettentrum in Normallage hält, F i g. 2 einen Gleiskettenträger wie in
F i g. 1, jedoch mit eingefederter Kettenspanneinrichtung, bei dem die Kettenstützrolle
in angehobener Lage das vom Kettenantriebsrad in Richtung Kettenantriebsrad gezogene
obere Kettentrum straff hält, und F i g. 3 als weiteres Ausführungsbeispiel einen
Hydraulikspannzylinder für die Kettenstützrolle mit einem in die Zuleitung zum Druckraum
des Spannzylinders eingesetzten Vorspannventil, mit einem in einer Umleitung der
Zuleitung angeordneten Vorspannventil und mit einer Verbindungsleitung zwischen
Zu- und Umleitung im Längsschnitt.
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Im Gleiskettenträger 1 befindet sich eine Kettenspanneinrichtung
2, die über einen Druckstempel 3 das Leitrad 4 in einer bestimmten
Lage und dadurch die Kette 5 in Betriebsspannung hält.
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Der Druckstempel ist mit dem Kolben 6 der Spanneinrichtung verbunden.
Zwischen dem Kolben 6 und einem Trennkolben 7 befindet sich ein Druckmittel
B. Auf der anderen Seite des Trennkolbens im Raum 9 befindet sich hochgespanntes
Gas. Das Druckmittel 8 steht über eine Zuleitung 10
mit dem Druckraum
12 eines Spannzylinders 13 in Verbindung. Auf dem Arbeitskolben 14 dieses
Spannzylinders ist die Kettenstützrolle 15 befestigt.
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In F i g.1 wird der Trennkolben 7 durch das hochgespannte Gas im Raum
9 gegen die Schulter 16 gepreßt, wodurch das Druckmittel 8 dem Kolben 6 bei normalem
Kettenzug eine Einfederung nicht gestattet. Der vom Leitrad 4 her auf das
Druckmittel ausgeübte Druck wird in den Druckraum 12 übertragen, wodurch
der Arbeitskolben 14 mit der Kettenstützrolle 15 geringfügig angehoben
wird bzw. bei zu geringem Druck sich von der Schulter 25 nicht abhebt. Das
obere Kettentrum wird in Normallage gehalten.
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In F i g. 2 wird durch das Kettenantriebsrad 18 an dem oberen
Trum der Kette 5 mit einer die Vorspannung der Kettenspanneinrichtung übertreffenden
Zugkraft gezogen. Dabei bewegt sich das Leitrad 4
auf seiner Gleitführung
19 in Richtung des Zuges. Der Druckstempel 3 drückt mit dem Kolben 6 den
Trennkolben 7 über das Druckmittel 8 gegen den wachsenden Gasdruck im Raum 9 von
seiner Schulter 16. Die Spanneinrichtung gibt nach, und es entsteht Kettenlose.
Gleichzeitig wird ein Teil des Druckmittels 8 über die Leitung
10 in den Druckraum 12 des Spannzylinders 13 verdrängt, wodurch
der Arbeitskolben 14 mit der Kettenstützrolle 15 angehoben und die entstandene schädliche
Kettenlose durch Straffung aufgehoben wird. Die Kettenstützrolle 15 ist gegen Überbeanspruchung
durch Schlag und Stoß oder durch in die Kette geratene Steine u. dgl. geschützt,
weil sie über das Druckmittel 8 mit dem Gaspolster in Verbindung steht und
selbst bei vollkommen eingefederter Spanneinrichtung, d. h. bei bis zur Schulter
20 eingefedertem Kolben 6, noch nach unten ausweichen kann.
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In F i g. 3 ist in einer anderen Ausführungsform in der Zuleitung
10 zum Spannzylinder 13 ein Vorspannventil 11 angeordnet, das in Form eines Kegelrückschlagventils
in Absperrstellung dargestellt ist. Dieses Ventil öffnet in Richtung des Druckraumes
12
nur, wenn das Druckmittel in der Zuleitung 10 einen höheren Druck
aufweist, als dem Vorspanndruck der Kettenspanneinrichtung entspricht, so daß Durchfluß
und somit Anheben der Kettenstützrolle nur bei Einfederung der Spanneinrichtung
erfolgen kann. Es schließt, sobald die Kettenspanneinrichtung entlastet wird, d.
h. das Leitrad 4 in seine alte Lage zurückkehrt.
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Das in die Umleitung 22 eingesetzte Vorspannventil 23, das
als Kugelrückschlagventil dargestellt ist, sperrt in Richtung des Druckraumes
12 ab. Es steht nur unter geringer Federvorspannung, so daß es bereits bei
geringem Druck vom Druckraum 12
her Druckmittel aus diesem entläßt. Hierdurch
kann die unter Kettenzug nach unten gedrückte Kettenstützrolle 15 aus der
Hochlage in die Normallage absinken. Die Vorspannung im Ventil 23 wird zweckmäßig
so bemessen, daß die Rückkehr der Kettenstützrolle von der Hochlage in die Normallage
gedämpft erfolgt und der Kolben ohne Schlag auf die Schulter 25 aufsetzt.
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Zwischen der Zuleitung 10 und der Umleitung 22 befindet sich eine
Verbindungsleitung 26 von geringem Querschnitt. Der Querschnitt dieser Leitung ist
so bemessen, daß bei Absperrstellung des Ventils 11
dennoch etwas Druckmittel,
jedoch im Druck gemindert, in den Druckraum 12 gelangt, so daß der Arbeitskolben
14 von seiner Schulter 25 geringfügig
abgehoben wird und somit Stöße
an der Kettenstützrolle über das Druckmittel 8 auf das Gaspolster 9 zwecks Abfederung
fortgeleitet werden können.
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Zur Begrenzung des Hubes der Kettenstützrolle dient die Anlagefläche
27 des in den Spannzylinder 13 hineinragenden Verschlusses 28. Der
Verschluß 28 ist drehfest mit dem Spannzylinder 13 verbunden, der seinerseits
fest am Gleiskettenträger 1 angebracht ist. Der in den Spannzylinder 13 hineinragende
Teil des Verschlusses 28 ist geschlitzt. In dem Schlitz gleitet ein in der Kolbenstange
21 befindlicher Bolzen 24, der ein Drehen der Kettenstützrolle verhindert.