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Einrichtung zum Aufbewahren von Kraftfahrzeugen Die Erfindung betrifft
eine Einrichtung zum Aufbewahren (Parken) von Kraftfahrzeugen od. dgl., bei der
die Fahrzeuge durch einen Aufzug in das gewünschte Geschoß eines dafür vorgesehenen
Bauwerkes gehoben und dann im rechten Winkel zu ihrer Fahrtrichtung auf die einzelnen
Abstellplätze abgesetzt werden, und zwar unter Verwendung eines Fingerrostsystems,
bei dem für jede Radachse ein die Bodenfläche des Abstellplatzes bildender stationärer,
nach dem Aufzug zu offener, und an der gegenüberliegenden Seite an der Stahlkonstruktion
des Gebäudes befestigter Fingerrost vorgesehen ist, dessen Oberseite gegebenenfalls
der Radkrümmung angepaßt sein kann, und bei dem der Aufzug einen an den Fahrkorb
gebundenen, teilweise aus diesem herausfahrbaren, ebenfalls für jede Radachse mit
Fingern versehenen Gegenrost aufweist, der -heb- und senkbar ist. Derartige Einrichtungen
sind bekannt.
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Da die verhältnismäßig langen Finger der Fingerroste als nur am einen
Ende eingespannte freitragende Träger ausgebildet sein müssen, die zudem noch eine
erhebliche Belastung aufzunehmen haben, ergeben sieh in mechanischer Hinsicht Schwierigkeiten,
die nur durch eine sehr kräftige und daher teure und schwere Ausführung der Finger
und ihrer Befestigung behoben werden können.
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Das Problem der Erfindung besteht in erster Linie in der Überwindung
der genannten Schwierigkeiten und der Ausbildung der Fingerroste derart, daß die
Finger bedeutend schwächer und leichter ausgeführt werden können als bei den bisher
bekannten Einrichtungen, ohne die erforderliche Festigkeit und Vibrationsfreiheit
einzubüßen.
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Das Wesen der Erfindung besteht darin, daß die die Abstellplätze bildenden
Finger des festen Fingerrostes in einiger Entfernung von ihrer Befestigungsstelle
durch einen Träger unterstützt sind, und daß die an den Fahrkorb gebundenen und
teilweise aus diesem herausfahrbaren Finger des beweglichen Fingerrostes, soweit
sie die genannte Trägerunterstützung überragen müssen, eine geringere Fingerhöhe
haben als die Finger des festen Fingerrostes, während ihre übrige Länge eine Höhe
aufweist, die größer ist als die Höhe der Finger des festen Fingerrostes.
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Hierdurch wird es möglich, die Finger des festen Fingerrostes so auszubilden,
daß sie nur auf einem Teil der für die Abstellung des Fahrzeugs erforderlichen Länge
frei herausragen, in ihrem hinteren (nach dem Gebäude zu gelegenen) Teil jedoch
(beispielsweise durch schräge Streben) unterstützt und untereinander versteift (miteinander
verbunden) werden können. Die Finger können daher bedeutend leichter ausgeführt
werden als bei den bisher bekannten Einrichtungen, ohne daß ihre Tragfähigkeit verringert
wird. Darüber hinaus wird durch die Versteifung der Finger untereinander ihre Schwingungsfreiheit
erhöht.
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Diese Ausbildung hat den weiteren Vorteil, daß sie es in konstruktiv
einfacher und sicherer Weise ermöglicht, die beweglichen Fingerroste so auszubilden,
daß sie nach beiden Seiten aus dem Fahrkorb herausgefahren werden können, so daß
die Fahrzeuge auf beiderseits des Aufzuges angeordneten festen Rosten abgestellt
werden können. Gemäß weiterer Ausbildung der Erfindung sind die Finger des beweglichen
Fingerrostes im Bereich ihres hohen Fingerteiles auf Wagen angeordnet, deren Räder
in je einem gegenüber dem Fahrkorb verschiebbaren Schlitten geführt sind, wo bei
die die Finger tragenden Wagen mittels Seilzug, und die Schlitten mittels einer
durch Ritzel angetriebenen Zahnstange jeweils etwa bis zur Hälfte aus dem Schlitten
bzw. aus dem Fahrkorb, vorzugsweise nach beiden Seiten, herausfahrbar sind.
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Die Synchronisation der die Fingerrostwagen tragenden Schlitten erfolgt
dadurch, daß die Antriebsmittel für die an den Schlitten befestigten Zahnstangen
auf einer Welle festgekeilt sind, und daß jeder Schlitten mit seinem Fin.gerrostwagen
durch einen über Rollen laufenden Seilzug derart verbunden ist, daß dieser den Fingerrostwagen
gegenüber dem Schlitten verschiebt, wenn der Schlitten gegenüber dem Fahrkorb verfahren
wird.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt.
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Fig. 1 zeigt in Seitenansicht drei feste Abstellplätze und den Fahrkorb
mit den beweglichen Fingerrosten sowie dessen Führung; Fig. 2 ist ein Schnitt nach
2-2 der Fig. 1, und Fig. 3 ist ein Schnitt nach 3-3 der Fig. 2.
Das
Gebäude enthält eine Stahlkonstruktion, die im wesentlichen aus einer Mehrzahl von
senkrechten Trägern 1 und diese verbindenden Querträgern 2 besteht. In verschiedenen
Stockwerkshöhen sind feste Abstellplätze in der Form von Fingerrosten 3 angeordnet,
die aus einer Mehrzahl von Fingern 4 bestehen. Vorzugsweise sind zu beiden Seiten
des Aufzuges derartige feste Abstellplätze angeordnet, wie durch die Bezugszeichen
3, rechts vom Aufzug in Fig. 1, angedeutet. Wie aus Fig. 2 zu ersehen, besteht jeder
feste Abstellplatz aus zwei Fingerrosten mit den Fingern 4, wobei der eine Fingerrost
zur Aufnahme der Vorderräder und der andere zur Aufnahme der Hinterräder bestimmt
ist. Die Finger 4 der festen Fingerroste 3 sind nicht nur an ihren Enden (beim Träger
2 der Fig. 1) mit der Gebäudekonstruktion verbunden, sondern sie haben darüber hinaus
in einigem Abstand von dieser Einspannstelle eine gemeinsame Unterstützung, indem
sie auf den Querträgern 5 aufruhen, die ihrerseits durch Streben oder Konsolen 6
gehalten werden. Die Finger 4 sind vorzugsweise mit dem Querträger 5, beispielsweise
durch Schweißen, verbunden, wodurch ihre Schwingungsfreiheit wesentlich erhöht wird.
Die Unterstützung der Finger 4 durch die Querträger 5 wird durch die weiter unten
beschriebene Ausbildung der beweglichen Finger im Verhältnis zu den festen Fingern
ermöglicht.
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Zwischen den festen Fingerrosten ist ein Aufzug mit einem Fahrkorb
7 vorgesehen, der mittels der in Fig. 1 dargestellten Rollen an den vertikalen Schienen
8 geführt ist. Der Fahrkorb trägt einen teilweise aus ihm herausfahrbaren Schlitten
9', auf welchem ein teilweise aus dem Schlitten herausfahrbarer Wagen 13' angeordnet
ist, der den beweglichen Fingerrost 15 trägt.
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Der Schlitten 9' besteht aus zwei Doppel-T-Trägern 9 (Fig. 2 und 3),
die durch die Querträger 10 (Fig. 3) miteinander verbunden sind. Er ist auf den
mit dem Fahrkorb verbundenen Rollen 11 verschiebbar, die in der äußeren Vertiefung
der Doppel-T-Träger geführt sind, wie aus Fig. 3 zu ersehen ist. Die Rollen 11 sind
an den Stützen 12 gelagert, die mit dem Fahrkorb 7 verbunden sind. Jeder der die
beweglichen Fingerroste tragenden `'Vagen 13' weist einen kurzen Grrundrahmen 13
(Fig. 1 und 3) mit Rollen 14 auf, die in der inneren Vertiefung der Doppel-T-Träger
9 geführt sind, wie ebenfalls aus Fig. 3 zu ersehen ist. Der Wagen ist mit den horizontal
liegenden Fingern 15 (Fig. 1, 2 und 3) des beweglichen Rostes verbunden, die im
Abstand voneinander angeordnet sind und in die Zwischenräume zwischen den Fingern
4 der festen Roste eingreifen. Wie aus Fig. 1 zu ersehen, haben die Finger 15 der
beweglichen Fingerroste beiderseits vorspringende Zungen 36, welche den Grundrahmen
13 überragen. Der Grundrahmen 13 muß kurz gehalten werden, da er am Ende seiner
beiderseitigen seitlichen Bewegung, wie aus Fig. 1 zu ersehen, gegen den Querträger
5 anschlägt.
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Wie aus Fig. 1 zu ersehen, haben die Finger 15 des beweglichen Rostes
in der Mitte, also über dem Grundrahmen 13, eine verhältnismäßig große Höhe c. Die
über den Grundrahmen 13 hinausragenden Zungen 36 haben eine Höhe a, welche
geringer ist als die Höhe b
der Finger 4 der festen Fingerroste 3. Die vertikale
Höhe c des mittleren Teiles 15 der Finger des beweglichen Rostes ist größer als
die vertikale Höhe b der Finger 4 der festen Fingerroste. Hierdurch wird es ermöglicht,
daß die Finger 4 der festen Fingerroste in einiger Entfernung vom Träger 1 eine
Unterstützung und Versteifung 5 erhalten, und daß die Finger des beweglichen Rostes
nicht nur an einer Stelle in ihrer Mitte, sondern über die ganze Länge des Grundrahmens
13 (Fig. 1) hin unterstützt werden. Die festen Finger 4 brauchen also nur so weit
freitragend ausgebildet zu werden, als sie die Querträger 5 überragen. Bei den Fingern
des beweglichen Rostes brauchen nur die Zungen 36 freitragend ausgebildet zu sein.
Durch diese Ausbildung wird es in wirtschaftlicher Weise ermöglicht, daß die Finger
15 des beweglichen Rostes nach beiden Seiten auf die festen Abstellplätze zu verfahren
werden können, so daß die Fahrzeuge vom Aufzug aus nach beiden Seiten abgestellt
werden können, was die Anordnung einer großen Anzahl von Abstellplätzen auf geringem
Raum ermöglicht und es gestattet, daß die Abstellplätze beider Seiten von einem
einzigen Aufzug bedient werden.
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An der Unterseite eines jeden der Schlitten 9' ist eine Zahnstange
16 befestigt (Fig. 1 und 3), in welche Zahnräder 17 eingreifen, die auf einer Welle
18 befestigt sind. Die Welle 18 ist in Lagern 19 gelagert, die mit ,dem Fahrkorb
7 verbunden sind; sie wird über Riemenscheiben 21 (Fig. 3) und Riemen 22 durch einen
Elektromotor 20 angetrieben. Durch den Motor 20 werden daher die Zahnräder 17 betätigt,
die die Schlitten 9' in der einen oder anderen Richtung verschieben.
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Um beim Verschieben der Schlitten 9' gegenüber dem Fahrkorb 7 gleichzeitig
die Wagen 13' gegenüber den Schlitten 9' zu verschieben, sind auf jedem der Schlitten
9' zwei Rollen 23 angeordnet (aus Fig. 1 und 2 zu ersehen), über die ein Riemen
24 läuft. Der Riemen 24 ist bei 25 (Fig. 3) mit einer der Stützen 12 des Fahrkorbs
verbunden und bei 26 an dem Wagen 13' befestigt. Wird der Schlitten 9' gegenüber
dem Fahrkorb verschoben, so bewirken daher die Rollen 23 und der Riemen 24, daß
sich gleichzeitig der Wagen 13' gegenüber dem Schlitten 9' verschiebt. Diese Verschiebung
erfolgt in der gleichen Richtung wie die des Schlittens, wobei die Teile sich am
Ende ihrer Bewegung in der Stellung der Fig. 1 befinden.
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Die Finger 15 des die Vorderräder aufnehmenden beweglichen Fingerrostes
sind vorzugsweise, wie aus Fig. 3 zu ersehen, der Form des Rades angepaßt. Hierdurch
wird die Stellung ,des Vorderrades gegenüber dem zugehörigen beweglichen Fingerrost
eindeutig festgelegt. Der die Hinterräder aufnehmende Fingerrost hat eine größere
Anzahl von Stäben als der für die Vorderräder bestimmte Rost, um Fahrzeuge mit verschieden
großem Radstand aufnehmen zu können. Der die Vorderräder des Fahrzeuges aufnehmende
feste Fingerrost hat vorzugsweise nur zwei Finger 4, wie am besten aus Fig. 3 zu
ersehen. Das dem festen Rost in eindeutiger Stellung übergebene Vorderrad drückt
sich infolge seiner Elastizität zwischen dessen Fingern nach unten durch, so daß
das Fahrzeug sicher gehalten wird. Gewünschtenfalls kann die Oberkante dieser Finger
4 auch der Form des Rades angepaßt sein. Die Anordnung von zwei Fingern beim festen
Fingerrost statt beim beweglichen Fingerrost wurde deswegen gewählt, weil die Einrichtung
nach der Erfindung viele feste Fingerroste, jedoch nur ein Paar von beweglichen
Fingerrosten enthält.
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Statt zweier getrennter Fingerroste für die Vorder-und die Hinterräder
kann gewünschtenfalls auch ein einziger durchgehender Rost zur Anwendung gelangen,
der sowohl die Vorder- als auch die Hinterräder aufnimmt.
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Die doppelte Verschiebbarkeit (der Schlitten 9' gegenüber dem Fahrkorb
7 und der Wagen 13' gegenüber dem Schlitten 9') ermöglicht es, die beweglichen Fingerroste
über die seitlichen Kanten des Fahrkorbes
7 hinaus auszufahren,
so daß in dieser Stellung kein Teil der beweglichen Fingerroste den Fahrkorb überdeckt,
wie in Fig. 1 dargestellt. Ohne diese Anordnung müßten die beweglichen Roste eine
größere Breite haben als der Fahrkorb, um eine ausreichende Führung zu erhalten,
was seinerseits einen breiteren Aufzug erfordern und es notwendig machen würde,
die festen Roste breiter als die Fahrzeuge auszubilden, wenn diese aus ihrer mittleren
Stellung auf dem Fahrkorb zu den festen Fingerrosten beider Seiten gebracht werden
sollen.