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Fördereinrichtung zum Einstapeln von Kraftwagen oder ähnlichen Gegenständen
Die Erfindung betrifft eine Fördereinrichtung zum Einstapeln von Kraftwagen oder
ähnlichen Gegenständen in Abstellräume mit einer auf einem verf ahrbaren Grundrahmen
angeordneten, als Fingerrost ausgebildeten Hubplattform, die mittels eines Bewegungsmechanismus
nach zwei gegenüberliegenden Richtungen ausfahrbar ist, wobei die Finger der Hubplattform
in entsprechende Ausnehmungen der fingerrostartigen Abstellflächen zum Überführen
der abzustellenden Güter einfahrbar sind.
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Eine bekannte Fördereinrichtung dieser Art besteht aus teleskopartig
ausfahrbaren, rostartigen Transporteinrichtungen zum Überführen des Gegenstandes
oder Kraftfahrzeuges von der mittleren Fahrbahn in die Abstellzellen. Der Boden
der Abstellzellen besteht aus einem aus frei tragenden Gliedern gebildeten Rost,
der nur an der der Mittelfahrbahn gegenüberliegenden Seite der Abstellzellen gelagert
ist. Beim Abstellen eines Gegenstandes in einer Abstellzelle wird die Transporteinrichtung
derart ausgeschoben, daß ihre rostartigen Finger in die Fingerrostteile der Zelle
eingreifen, jedoch auf höherer Ebene liegen als diese. Nach dem Einfahren in die
Zelle wird die Transportvorrichtung unter der Ebene des Zellenbodenrosts gesenkt
und damit der abzustellende Gegenstand auf den Zellenbodenrost abgesetzt. Das teleskopartige
Ausfahren der Transporteinrichtung erfordert das Vorhandensein von Bewegungseinrichtungen,
wie einer Zahnstange, einem Ritzel für dessen Antrieb, eine mit der Zahnstange verbundene
Laufschiene für den ausfahrbaren Transportrost, der sich selbst wieder über die
Führungsschiene erhebt. Dies erfordert einen beträchtlichen Raum aufwand in vertikaler
Höhe und eine entsprechende Bemessung des Abstandes zwischen Zellenboden und Decke
des darunterliegenden Abstellplatzes. Die Geschoßhöhe der Anlage fällt dementsprechend
größer aus, und dies hat zur Folge, daß bei gegebener Gesamtabstellfläche ein größerer
Aufwand für den Bau erforderlich ist.
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Es kommt hinzu, daß eine frei tragende Konstruktion der Zellenbodenroste
besondere konstruktive Probleme aufwirft, deren Lösung ebenfalls kostspielig ist.
Es ist aber auch die Konstruktion der teleskopartig ausfahrbaren Teile sehr aufwendig
und in hohem Maße anfällig gegen Störungen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Fördereinrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, die mit geringerer Bauhöhe ausgeführt werden
kann.
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Dies wird nach der Erfindung dadurch erreicht, daß der Fingerrost
der Hubplattform aus zwei Teilen besteht, von denen jeder für sich den Gegenstand
aufnehmen kann, wobei die Finger der Fingerrostteile in der eingezogenen Stellung
auf dem Grundrahmen ineinandergreifen und die jeweils zu einem der Fingerrostteile
gehörenden Finger an ihrem einen Ende durch an den gegenüberliegenden Längsseiten
des Grundrahmens angeordnete Längsträger fest miteinander verbunden sind, und daß
Hubvorrichtungen zum Anheben und Absenken mindestens eines der Fingerrostteile und
Bewegungsmechanismen vorgesehen sind.
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Durch diese Ausbildung wird vor allem erreicht, daß die rostartige
Abstellfläche an dem der Mittelfahrbahn zugewendeten Ende aufgelagert werden kann,
wodurch die bisherigen Konstruktionsschwierigkeiten einer frei tragenden Abstellfläche
entfallen.
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Dank dieser Ausgestaltung entfällt auch der infolge einer teleskopartig
ausfahrbaren Anordnung der Transporteinrichtung bisher erforderliche Aufwand an
Bauhöhe, und der Abstand zwischen Fußboden eines Abstellplatzes und Decke des darunterliegenden
Abstellplatzes braucht kaum größer zu sein als die Höhe der Fingerrostteile der
Abstellfläche bzw. der Transporteinrichtung zuzüglich etwaiger für die Auflagerung
der Abstellfläche vorgesehenen Unterzüge.
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Die Geschoßhöhe ist damit lediglich abhängig von den bei der Konstruktion
in Rechnung zu stellenden statischen Erfordernissen; gegenüber der bekannten Anlage
einer Fördereinrichtung dieser Art ergibt sich damit eine Einsparung von mehreren
Dezimetern bis
zu einem halben Meter je Geschoß, was bei der Finanzierung
einer derartigen Anlage erheblich ins Gewicht fällt. Auch sind gegenüber der bekannten
Ausbildung einer solchen Fördervorrichtung die Anfälligkeit gegen Störungen und
der Wartungsbedarf weitgehend vermindert, da der komplizierte Bewegungsmechanismus
entfällt und durch einen einfachen ersetzt werden kann.
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Nach einem vorteilhaften Merkmal der Erfindung kann mit jedem der
Teile des Fingerrostes eine Hubvorrichtung verbunden sein und je eine der Hubvorrichtungen
und der Mechanismus für die Horizontalbewegung an dem entsprechenden Fingerrostteil
unabhängig von der mit dem anderen Fingerrostteil verbundenen Hubvorrichtung dem
dem Mechanismus für die Horizontalbewegung betätigbar sein.
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Vorzugsweise können die gegenüberliegenden Stirnseiten jedes der
Fingerrostteile gleitend in einer Führungseinrichtung so gelagert sein, daß sie
eine Verschiebbewegung in die vorgeschobene und zurückgezogene Stellung ausführen
können.
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Nach einem weiteren vorteilhaften Merkmal können die Zwischenräume
zwischen den Fingern in den fingerrostartigen Absteliflächen nur von der Oberseite
und der Stirnseite zugänglich sein und die Finger der Fingerrostteile in Eingriff
zwischen die Finger der Abstellflächen absenkbar und über diese anhebbar sein.
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In der Zeichnung sind zwei Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise
dargestellt. Darin ist F i g. 1 eine schematische Draufsicht auf eine Fördereinrichtung
gemäß der Erfindung in Verbindung mit den Abstellplätzen beiderseits einer Hubplattform,
F i g. 2 eine Draufsicht auf die Fördereinrichtung, F i g. 3 eine Rückansicht derselben,
F i g. 4 eine Seitenansicht derselben, F i g. 5 eine Seitenansicht eines Teiles
derselben, Fig.6 eine Seitenansicht einer anderen Ausführungsform der Fördereinrichtung
in Verbindung mit einer Hubplattform, die zwischen beiderseits derselben in übereinanderliegenden
Etagen angeordneten Abstellplätzen läuft.
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Die Fördereinrichtung gemäß der Erfindung besteht aus einer Hubplattform
mit einem auf einer horizontalen oder vertikalen Fahrbahn 12 verfahrbaren Grundrahmen
11, der ein Paar entsprechend bewegbarer Fingerrostteile 21, 22 aufweist. Die Finger
23, 23 a des einen Fingerrostteiles greifen in der Ruhestellung der Fördereinrichtung
in die Lücken zwischen den Fingern des anderen Teiles ein. Mindestens der eine Fingerrostteil
ist gegenüber dem anderen heb- und senkbar. Außerdem sind beide Fingerrostteile
21, 22 unabhängig voneinander in horizontalen Ebenen und in entgegengesetzten Richtungen
derart ausfahrbar, daß die Finger 23, 23 a des betreffenden Fingerrostteiles zwischen
die Finger der zugeordneten Abstellfläche 14 eingreifen.
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In den Zeichnungen und insbesondere in Fig. 1 stellt 10 eine Ausführungsform
der Fördereinrichtung gemäß der Erfindung dar, die auf den Grundrahmen 11 aufgesetzt
ist. Der Grundrahmen 11 ist auf einer horizontalen Fahrbahn 12 mit Schienen 13 fahrbar
angeordnet, während die Abstellflächen 14 beiderseits der Fahrbahn 12 liegen. Die
Abstellflächen 14 bestehen aus geeigneten, bühnenartigen Traggliedern 15 mit in
Abständen angeordneten, parallelen, nach oben vorspringenden, quer zur Fahrbahn
12 liegen-
den Fingern A. Die Zwischenräume zwischen den Fingern A sind zwischen
ihren der Fahrbahn 12 der Hubplattform zugewendeten Enden und nach oben zu offen.
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Wie in F i g. 2, 3 und 4 gezeigt wird, ist die Fördereinrichtung
10 rechteckig, ihre Längsseiten sind mit 16, 17 und ihre Querseiten mit 18, 19 bezeichnet.
An der Unterseite der Fördereinrichtung 10 sind Räder 20 angebracht, mittels welcher
die Fördereinrichtung 10 auf den Schienen 13 läuft.
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Auf der Fördereinrichtung 10 sind zwei Fingerrostteile 21, 22 relativ
zueinander beweglich angeordnet. Die Fingerrostteile 21, 22 bestehen aus je einem
Satz von in Abständen angeordneten parallelen, quer zur Richtung der Fahrbahn 12
liegenden Fingern 23, 23 a, die an einem Ende miteinander durch je einen Längsträger
24, 24 a verbunden sind.
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In der Stellung der Fingerrostteile 21, 22 nach F i g. 2 liegen die
Finger 23 des einen Teiles in den Zwischenräumen zwischen den Fingern 23 a des anderen
Teiles in einer gemeinsamen horizontalen Ebene mit diesen. Der Längsträger 24 liegt
auf der rechten Seite der Fördereinrichtung 10 nahe an der Längsseite 17 derselben
und der Längsträger 24 a auf der linken Seite derselben nahe an der Längsseite 16.
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An der Fördereinrichtung 10 sind an einander gegenüberliegenden Seiten
derselben voneinander unabhängige Haltevorrichtungen für die Fingerrostteile 21,
22 vorgesehen, und diese sind unabhängig voneinander in vertikaler und horizontaler
Richtung bewegbar.
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Zwei parallele Querträger 25, 26 liegen an gegenüberliegenden Enden
der Fördereinrichtung 10 in der Nähe der Querseiten 18 bzw. 19 derselben und sind
mit dem einem Fingerrostteil 21 verbunden. Auf der Fördereinrichtung 10 sind hydraulische
Hubvorrichtungen 27, 27 a angebracht, die zum Heben der Querträger 25, 26 dienen;
diese Hubvorrichtungen sind miteinander durch nicht dargestellte geeignete hydraulische
Organe synchronisiert. Zwei weitere Querträger 25 a und 26 a, ähnlich den Querträgern
25 und 26, sind ebenfalls auf der Fördereinrichtung 10 angebracht. Sie liegen von
den Querträgern 25,26 aus gegen die Mitte der Fördereinrichtung 10, sind mit dem
Fingerrostteil 22 verbunden und mittels hydraulischer Hubvorrichtungen 27 a heb-
und senkbar.
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Der Fingerrostteil 21 ist mit den Querträgern 25, 26 durch einen
zweiten Satz von Querträgern 28, 29 verbunden, die in der Nähe der Querträger 25
und 26 von diesen aus gesehen gegen die Mitte der Fördereinrichtung angeordnet sind.
Die Querträger 28, 29 haben ein I-Profil und sind in bezug auf die Querträger 25,
26 mittels Rollen 30 bewegbar, die auf der Innenseite dieser Querträger mit Abstand
voneinander angeordnet sind und in den U-förmigen Zwischenräumen der Querträger
28, 29 laufen. Ein längslaufendes Verbindungsstück31 verbindet die Querträger 28
und 29 in der Nähe der Längsseite 17 der Fördereinrichtung 10.
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Die Längsträger 24, 24 a der Fingerrostteile 21, 21 a erstrecken
sich entlang gegenüberliegender Enden derselben über die den Abstellräumen abgewendeten
Enden der Finger 23, 23 mit einem Verlängerungsteil 32 hinaus, und der Fingerrostteil
21 weist an diesem Verlängerungsteil 32 kurze Finger 33 auf, die von den Enden des
Längsträgers einwärts vorspringen. Diese kurzen Finger 33 liegen nahe an den
Innenseiten
der Querträger 28, 29 und sind an ihren Außenseiten mit Rollen 34 versehen, die
in den inneren U-förmigen Zwischenräumen der Querträger 28, 29 laufen. Auf diese
Weise sind die Enden des Fingerrostteiles 21 auf den Querträgern28, 29 beweglich
gehalten, welche wiederum auf den Querträgern 25, 26 beweglich sind.
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In gleicher Weise ist der Fingerrostteil 22 mittels der Querträger
28 a, 29 a auf den Querträgern 25 a, 26 a beweglich gehalten; die Querträger 28
a, 29 a sind durch das Verbindungsstück 31 a miteinander verbunden. Eine Abweichung
besteht darin, daß die Rollen 34 direkt an den Endfingern 23 a angebracht sind;
diese Rollen 34 laufen in den inneren U-förmigen Zwischenräumen der Querträger 28
a, 29 a.
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Der Verlängerungsteil 32 des Längsträgers 24 weist an den gegenüberliegenden
Enden des Fingerrostteiles 21 Zwischenräume auf, in denen die Endstücke der Querträger
25 a, 28 a, 26 a, 29 a liegen, so daß die Fingerrostteile 21, 22 in zurückgezogener
Stellung auf der Fördereinrichtung einander zu einer kompakten Konstruktion ergänzen,
indem die Finger 23, 23 a der Fingerrostteile die volle Breite des Grundrahmens
11 einnehmen.
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Zum Antrieb des Fingerrostteiles 21 in bezug auf die Querträger 25,
26 in der Anschubrichtung quer zur Fahrbahn 12 ist ein Motor 35 auf einem Längsglied
36 angeordnet, das an seinen Außenenden unterhalb der Querträger 25, 26 durch lotrechte
Stützen 37 gehalten ist. Die Welle des Motors 35 weist ein Kettenzahnrad 38 auf,
das über eine Kette 41 mit einem Kettenzahnrad 39 in Verbindung steht, welches auf
einem in der Stütze 37 gelagerten Wellenstumpf 40 aufgesetzt ist. Ein zweites Zahnrad
42, das auf den Wellenstumpf 40 aufgesetzt ist, steht mit einer Zahnstange 43 im
Eingriff, welche an der Unterseite des unteren Flansches des Querträgers 28 angebracht
ist. In gleicher Weise steht eine Zahnstange am Querträger 29 mit dem zweiten Zahnrad
42 im Eingriff, das durch die Welle des Motors 35 über das Kettenzahnrad und die
Kette angetrieben wird. Auf diese Weise treibt der Motor 35 über die Zahnräder 42
und die Zahnstangen 43 die Querträger 28, 29 in ihrer Längsrichtung an.
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Die Bewegung der Querträger 28, 29 wird auf den Fingerrostteil 21
übertragen, indem eine endlose Kette 45, die über die an den einander gegenüberliegenden
Enden des oberen Flansches der Querträger 28, 29 angebrachten Kettenzahnräder 44
läuft, einerseits mit einem Anker 46 in der Nähe des Endes des Längsträgers 25 bzw.
26 und andererseits mit einem Mitnehmer 47 an den kurzen Fingern 33 des Fingerrostteiles
21 im Eingriff steht. Durch die Bewegung des Querträgers 28 bzw. 29 ist also das
eine Trumm der Kette festgehalten, und das andere Trumm treibt den Fingerrostteil
an.
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Die Bewegung des Fingerrostteiles 22 in zu der Bewegung des Fingerrostteiles
21 entgegengesetzter Richtung erfolgt entsprechend. Die Teile des Antriebes sind
mit den gleichen Bezugszeichen wie die des Antriebes für den Fingerrostteil 21 und
dem unterscheidenden Zusatz »a« bezeichnet.
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Dieser Ausschubbewegung muß eine Änderung der relativen Höhenlage
der Fingerrostteile gegeneinander vorangehen. Dies geschieht dadurch, daß die Hubvorrichtung
27 bzw. 27 a entsprechend betätigt wird. Der nach Veränderung der Höhenlage höher
liegende Fingerrostteil wird anschließend in
der beschriebenen Weise in Pfeilrichtung
(Fig. 1) seitlich angeschoben.
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Bei der Betätigung der Fördereinrichtung 10 können die Gegenstände
auf die Abstellflächen 14 auf jeder Seite der Fahrbahn 12 übergeführt werden. Ein
solcher, hier nicht gezeigter Gegenstand liegt anfänglich auf den ineinandergreifenden
Fingern 23, 23 a der Fingerrostteile 21, 22 in der Stellung nach F i g. 2, bei der
die Oberflächen der Finger beider Fingerrostteile im wesentlichen in einer Ebene
liegen. Der Grundrahmen 11 wird dann über die Schienen 13 an die gewünschte Abstellfläche
14 herangefahren und in einer Stellung festgehalten, bei der die Finger 23 mit den
Zwischenräumen 48 zwischen den Fingern A der Abstellfläche 14 auf der linken Seite
der Fahrbahn 12 oder die Finger 23 a mit den Zwischenräumen 48 a zwischen den Fingern
A auf der rechten Seite der Fahrbahn 12 fluchten.
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Zu gleicher Zeit wird die Hubvorrichtung 27 oder 27 a betätigt und
verstellt den betreffenden Fingerrostteil 21 oder 22 vertikal. Soll der Gegenstand
auf der linken (bzw. rechten) Seite der Fahrbahn 12 abgestellt werden, so muß der
Fingerrostteil 21 (bzw.
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22) in seiner obersten Stellung stehen. Dies kann dadurch bewerkstelligt
werden, daß man den Fingerrostteil 22 (bzw. 21) senkt oder den Fingerrostteil 21
(bzw. 22) in bezug auf die ursprüngliche gemeinsame Höhe der Transportglieder hebt.
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Vorausgesetzt, daß der arbeitende Fingerrostteil 21 bzw. 22 die Last
übernommen hat, wird das seitliche Ausschieben durch den Motor 35 oder 35 a veranlaßt.
Vorzugsweise befindet sich der betreffende Fingerrostteil 21 oder 22 auf einer Höhe
etwas oberhalb der Finger der betreffenden Abstellfläche 14.
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Die Hubvorrichtung 27 oder 27 a kann nach dem seitlichen Ausschieben
den betreffenden Fingerrostteil unter die Höhe des Abstellraumbodens absenken, wobei
der aufgelagerte Gegenstand auf die Finger A der Abstellfläche 14 übergeführt wird,
worauf anschließend durch Umkehrung der Drehrichtung des Motors 35 oder 35 a der
Fingerrostteil wieder auf die Fördereinrichtung zurückgezogen wird.
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Selbstverständlich kann einer der Fingerrostteile 21, 22 in einer
bestimmten horizontalen Ebene gehalten werden, während der andere Fingerrostteil
entsprechend der gewünschten Ausschubrichtung vertikal nach oberhalb oder unterhalb
des festliegenden Fingerrostteiles gebracht wird.
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Die erfindungsgemäße Fördereinrichtung eignet sich besonders für
Garagen, in denen Kraftfahrzeuge geparkt werden, um so mehr, als die Geschlossenheit
der Einrichtung und ihrer tätigen Teile es gestattet, den umbauten Raum und die
Kosten der Garage auf ein Minimum zu beschränken.
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Wie in F i g. 6 gezeigt wird, kann die Fördereinrichtung 10 auf eine
heb- und senkbare Hebebühne 50 aufgesetzt sein (Antrieb hier nicht gezeigt). Die
Hebebühne 50 ist in einer Führung 51 zwischen übereinanderliegenden, zu beiden Seiten
der Hebeführung angeordneten Etagen 52, 53 geführt. Die lasttragenden Glieder der
Abstellflächen 14 sind voneinander getrennt und auf Unterzügen54 aufgelagert dargestellt.
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Die Fingerrostteile 21, 22 der Fördereinrichtung 10 sind auf der
Hebebühne 50 angebracht; vorzugsweise ist eines dieser Glieder gegen Vertikalbewegung
in bezug auf die Hebebühne 50 gesichert, und nur der andere Fingerrostteil ist über
oder unter die
Höhe des ersteren Fingerrostteiles bewegbar. Indessen
sind beide Fingerrostteile in einander entgegengesetzten Richtungen horizontal ausschiebbar.
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Bei einer bevorzugten Arbeitsweise wird der vertikal unbewegliche
Fingerrostteil der Hebebühne 50 dazu benutzt, eine Last wie z. B. das Fahrzeug C
im Erdgeschoß der Garage P aufzunehmen, wo das Kraftfahrzeug C auf eine Lastaufnahmefläche
gefahren wurde, die ähnlich den Abstellflächen 14 ausgebildet ist. Die Hebebühne
50 wird durch geeignete, hier nicht gezeigte Steuerelemente betätigt, so daß die
Finger des vertikal unbeweglichen Fingerrostteiles genau in die Zwischenräume zwischen
den Fingern A eingreifen, und dann übernehmen die Finger dieses Fingerrostteiles
die Last. Durch Zurückziehen der Finger wird die Last auf die Hebebühne übergeführt.
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Für diesen Vorgang wird das vertikal bewegliche Transportglied in
eine Stellung unterhalb des vertikal festgelegten Transportgliedes herabgedrückt.
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Die Hebebühne 50 wird darauf in der Führung 51 in die gewünschte
Etage gehoben und dabei, wenn der vertikal unbewegliche Fingerrostteil 21 das Kraftfahrzeug
C abstellen soll, (F i g. 6) auf eine Höhe gebracht, bei der die Finger des Fingerrostteiles
21 in geringem Maße oberhalb der Abstellebene der Etage 52 liegen. Dann wird der
Fingerrostteil ausgeschoben (nach links in F i g. 6). Die Hebebühne 50 wird nun
so weit gesenkt, daß das Fahrzeug C auf der Abstellfläche der Etage 52 abgesetzt
wird. Der Fingerrostteil wird dann zurückgezogen.
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Wenn jedoch das Fahrzeug C in der Etage 53 rechts abgestellt werden
soll, wird der Fingerrostteil 22 während der Aufwärtsbewegung der Hebebühne 50 gehoben
und übernimmt das Fahrzeug C von dem Fingerrostteil 21. Nun wird die Ebene der Finger
des Fingerrostteiles 21 über die Ebene der Abstellfläche gebracht, der Fingerrostteil
21 wird ausgeschoben, unter die Ebene der Abstellfläche gesenkt und zurückgezogen.
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Das Heben und Senken des Fingerrostteiles in bezug auf die Abstellfläche
kann durch Vertikalverschiebung der Hebebühne 50 selbst oder durch Vertikalverschiebung
des Fingerrostteiles in bezug auf diese oder durch eine Kombination dieser beiden
Verstellbewegungen erfolgen.
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Aus dem Vorhergehenden ist ersichtlich, daß mit der erfindungsgemäßen
Fördereinrichtung der lotrechte Zwischenraum zwischen den Etagen 52, 53 innerhalb
der Garage P auf ein Minimum beschränkt werden kann, da die Fingerrostteile 21,
22 innerhalb des Raumes über den Unterzügen 54 betätigt werden.
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Überdies brauchen die Finger A der Abstellflächen der Etagen 52, 53
nicht frei tragend ausgebildet zu sein, wie es bei den bekannten Fahrzeugparkeinrichtungen
üblich ist. Ebensowenig besteht ein zusätzlicher Raumbedarf in vertikaler Richtung
zwischen den übereinanderliegenden Etagen für die Unterbringung der Machanismen
für das Ausschieben der Fingerrostteile.