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Spritzgestelle für Spritzpatronen mit variablem Kaliber Die bekannten
Spritzgestelle, mit deren Hilfe Einspritzungen aus Heilmittelbebältern nach Art
der Spritzpatronen, den sogenannten Zylinderampullen u. dgl., vorgenommen werden,
haben im allgemeinen den Nachteil, daß ihre Anwendung nur in Verbindung mit dem
zugehörigen, auf eine bestimmte Dimension festgelegten Spritzpatronentyp möglich
ist. Die Einschränkung, die sich aus der Konstruktionsaft der bekannten Spritzgestelle
ergibt, führt dazu, daß das vom Arzneimittelhersteller abzufüllende Heilmittelvolumen,
das mit Hilfe eines bestimmten Spritzgestelles injiziert werden kann, praktisch
nicht variierbar ist.
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Es stellte sich somit die Aufgabe, ein neuartiges Spritzgestell zu
entwickeln, mit dessen Hilfe Spritzpatronen variablen Kalibers bzw. unterschiedlichen
Fassungsvermögens zur Injektion verwendet werden können.
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Es wurde nun ein Spritzgestell für Spritzpatronen mit variablem Kaliber
gefunden, das dadurch gekennzeichnet ist, daß das Spritzgestell zur Fixierung von
Heilmittelbehältern einheitlicher Länge, aber unterschiedlichen Kalibers mit einem
ein- oder doppelschenkligen, am Scheitelpunkt mit Schlitz oder Durchbohrung versehenen
Bügel sowie vorzugsweise konzentrisch gerillter und gefedert gelagerter Bodenplatte
bzw. einem vorzugsweise konzentrisch gerillten und gefedert gelagerten Teller ausgerüstet
ist.
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Es handelt sich im vorliegenden Fall um ein starrwandiges Spritzgestell
aus Äletall oder Kunststoff mit einem steigbügelähnlichen Bügel oder Rahmen, wobei
die Spritzpatrone nur an zwei Stellen, und zwar an ihrem vorderen und hinteren Ende,
zu fixieren ist.
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Die Seitenteile des erfindungsgemäßen Spritzgestelles sind zur Fixierung
der Spritzpatrone nicht erforderlich; sie können weit auseinandergezogen sein, so
daß der Durchmesser der Spritzpatrone und damit das Volumen des Heilmittels variiert
werden kann.
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Das Gerät dient somit zur Injektion von Spritzpatronen einheitlicher
Länge, aber unterschiedlichen Kalibers.
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Der gebogene Bügel des Spritzgestelles besitzt an seinem Scheitelpunkt
eine kreisrunde oder ovale Durchbohrung zum Durchtritt des vorderen Endes der Spritzpatrone,
die in beliebiger Weise entweder mit fest sitzender Kanüle oder mit Kanülenansatz
zur Aufnahme individuell abgestimmter Inj ektionsuadeln ausgerüstet sein kann. Zur
Einlage des Spritzpatronenhalses kann an Stelle der Durchbohrung auch ein Schlitz
vorgesehen sein, der gegebenenfalls durch einen Riegel verschließbar ist, um ein
Herausrutschen des Heilmittelbebälters aus der Fassung zu verhindern.
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Die besagte oeffnung zum Durchtritt des vorderen Spritzpatronenendes
kann an ihrer Innenseite mit
einer Gummischeibe versehen sein, um einer Beschädigung
des Spritzpatronenhalses vorzubeugen.
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Zur Fixierung des rückwärtigen, mit dem Kolben verschlossenen Endes
der Spritzpatrone ist -das erfin dungsgemäße Spritzgestell mit einem vorzugsweise
konzentrisch gerillten und gefedert gelagerten Teller bzw. mit einer konzentrisch
gerillten und gefedert gelagerten Bodenplatte ausgerüstet. Die Auswirkung des Federdruckes
erfolgt in Richtung der für den Spritzpatronenhals vorgesehenen, am gebogenen Rahmen
des Spritzgestelles befindlichen Durchtrittsöffnung.
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Die Abstände der einzelnen Rillen voneinander sind so bemessen, daß
sie den Durchmessern der Spritzpatronen für einen Inhalt von z. B. 1, 2, 5 und 1û
ccm entsprechen. Teller bzw. Bodenplatte können mit einem ueberzug aus Gummi oder
Kunststoff versehen werden, um einer eventuellen Beschädigung der Spritzpatrone
vorzubeugen.
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Die Erfindung sei an Hand der Abbildungen näher erläutert, Abb. 1
zeigt eine Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes mit einem einschenkligen Bügel,
wobei die Bodenplatte gerillt und gefedert gelagert ist; Abb 2 zeigt eine andere
Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes, wobei der einschenklige Bügel in sich
gefedert konstruiert ist; Abb 3 zeigt den Erfindungsgegenstand mit gefederter Bodenplatte
und doppelsehenkligem Bügel; Abb. 4 zeigt eine weitere Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes
mit doppel schenkl igem Bügel, wobei die Schenkel federnd gelagert sind; Abb. 5
zeigt eine Ausführungsform, bei der beide Arme des doppelscbenkligen Bügels in sich
gefedert konstruiert sind.
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In den Abbildungen bedeutet jeweils 1 den einschenkligen Bügel, der
federnd angeordnet ist und die Spritzpatrone umfaßt; 2 ist ein doppelschenkliger
Bügel für den gleichen Zweck; 3 bezeichnet die Bohrung zum Durchtritt und Festhalten
des Kanülenansatzes der Spritzpatrone. Diese Bohrung befindet sich am Scheitelpunkt
des Bügels. Die Ziffer 4 bezeichnet einen vorzugsweise gerillten Teller, auf den
die Spritzpatrone zur Injektion aufgesetzt wird; 5 ist die dem gleichen Zweck dienende
Bodenplatte einer anderen Ausführungsform der Vorrichtung. Die Ziffer 6 bezeichnet
die Federung des Tellers 4 und die Ziffer 7 die Federung des ein- bzw. doppelschenkligen
Bügels; 8 sind Führungsrohre für die Schenkel des Bügels; 9 ist jeweils das Führungsrohr
für den Stempel 10 des Spritzgestelles. Bei 11 befindet sich die Daumeuplatte des
Spritzgestelles, während 12 die zum Aspirieren des Kolbenstopfens dienende Vorrichtung
(Häkchenmechanismus) darstellt. In den Abb. 1 und 4 befindet sich bei 13 je ein
Wulst, um den bzw. die Schenkel des Bügels vor einem zu weiten Einsinken in die
Bodenplatte 5 am Führungsrohr 8 zu hindernis.
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Ziffer 14 bezeichnet eine Grifffläche, an der während der Injektion
Spritzpatrone und Spritzgestell durch Fingerdruck fixiert werden können, sofern
dies erforderlich erscheint.
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Die nebenstehende Tabelle gibt ein Beispiel zur Verwendungsmöglichkeit
von Spritzgestellen für Spritzpatronen einheitlicher Länge, aber unterschiedlichen
Kalibers. Es kann abgelesen werden, welche Innen-und Außendurchmesser der Spritzpatronen
bzw. welche Rillendurchmesser der Bodenplatte oder des Tellers dem jeweils abzufüllenden
Volumen der Injektionsfiüssigkeit entsprechen. Bei einer Spritzpatrone mit 2 ccm
Volumen beträgt im Falle einer z. B. auf 3,2 cm festgelegten Flüssigkeitssäule der
Innendurchmesser (lichte Weite) des Heilmittelbehälters = 0,9 cm und der Außendurchmesser
1,1 cm. Will man 10 ccm injizieren, so ist dies mit einer Flüssigkeitssäule von
3,2 cm, einer lichten Weite des Heilmittelbehälters von 2,0 cm und einem Außendurchmesser
von 2,2 cm ohne weiteres durchführbar.
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Entsprechend ausgebildete konzentrische Rillen in der zum Aufsetzen
der Spritzampulle dienenden Unterlage (Bodenplatte bzw. Teller) erleichtern den
Spritzvorgang durch Erhöhung der Standfestigkeit für den Heilmittelbehälter.
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Die Bedeutung der Erfindung liegt in der für Spritzpatronen mlterschiedlicher
Größe aufnahmefähigen Haltevorridnng des Spritzgestelles, die durch eine ein- oder
doppelschenkligen im Scheitelpunkt mit Bohrung oder Schlitz versehenen Bügel sowie
eine vorzugsweise konzentrisch gerillte und gefedert gelagerte Bodenplatte bzw.
einen vorzugsweise konzelltrisch gerillten und gefedert gelagerten Teller charakterisiert
ist. Stempel und Daumenplatte des Spritzgestelles sowie Fixierungsvorrichtung für
den Gummistopfen der Spritzvorrichtung sind in bekannter Weise ausführbar.
| Innendurch- Außendurch- |
| Höhe der messer des messer des |
| Inhalt Flüssigkeitssäule Heilmittel- Heilmittel- |
| behälters behälters |
| cm3 cm3 cm cm |
| 1 3,2 0,63 0,83 |
| 2 3,2 09 1,1 |
| 5 3,2 1,4 1,6 |
| 10 3,2 2,0 2,2 |
PATENTANSPRflCHE: 1. Spritzgestell für Spritzpatronen mit variablem Kaliber, dadurch
gekennzeichnet, daß das Spritzgestell zur Fixierung von Heilmittelbehältern einheitlicher
Länge, aber unterschiedlichen Kalibers mit einem ein- oder doppelschenkligen, am
Scheitelpunkt mit Schlitz oder Durchbohrung versehenen Bügel (1/2) sowie eine vorzugsweise
konzentrisch gerillte Bodenplatte (5) bzw. einen vorzugsweise konzentrisch gerillten
und gefedert (6) gelagerten Teller (4) ausgerüstet ist.