DE1062403B - Als Handgeraet ausgebildeter elektrischer Haartrockner - Google Patents
Als Handgeraet ausgebildeter elektrischer HaartrocknerInfo
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Description
DEUTSCHES
kl. 33 c 6/17
PATENTAMT
V13440m/33c
BEKANNTMACHUNG
DER ANMELDUNG
UND AUSGABE DER
AUS LE GE SCHRIFT: 30. juli 195 9
Die Erfindung- bezieht sich auf einen als Handgerät ausgebildeten elektrischen Haartrockner mit einem
ein Gebläse und einen Heizkörper umschließenden Gehäuse und diesem angeformten, pistolenartigen.
Griff, dem ein Standfuß zugeordnet ist. Bisher bildet hierbei der Standfuß einen selbständigen Bauteil und
ist mit Mitteln zur Aufnahme des Haartrocknergriffes versehen, sei es in Form einer Vertiefung zum Einstecken
oder in Form eines vorstehenden Zapfens zum Aufstecken des Handgriffes bei Nichtgebrauch des
Haartrockners oder Benutzung als Standgerät. Diese Ausführungen erschweren infolge der losen Halterung
zwischen Griff und Standfuß die Handhabung des Gerätes beachtlich. Das gilt sowohl beim Einsetzen oder
Aufstecken des Trockners, insbesondere bei erforderlichem Durchführen seiner elektrischen Anschlußleitung
durch den lösen Standfuß, als auch bei dessen Aufheben mit Standfuß vom Tisch, weil dieses ein
Erfassen des Standfußes mit beiden Händen notwendig macht. Auch steht bei den bisherigen Ausführungen
der Aufwand an technischen Mitteln bei der Herstellung in einem wenig günstigen Verhältnis zum erzielten
Ergebnis.
Aufgabe der Erfindung ist es, unter Beibehaltung der Möglichkeit der Benutzung des Haartrockners sowohl
als Hand- als auch als Standgerät die Handhabung und Herstellung zu erleichtern und zu vereinfachen.
Gelöst ist diese Aufgabe im wesentlichen dadurch, daß das ganze Gerät, Griff und Fuß, beim Gebrauch
auch als Handgerät eine Einheit bildet, in der zweckmäßig der Fuß unmittelbar von einer Verbreiterung
des freien Griffendes gebildet ist. Auf diese Weise kann man jederzeit das Gerät wahlweise von
Hand führen oder seihständig stehend gebrauchen, ohne daß ein Zusammenfügen oder Lösen von Bauteilen
erforderlich ist. Die den Fuß bildende Verbreiterung bietet zugleich einen Schutz gegen Abgleiten
der Hand beim Führen des Haartrockners von Hand. Auch die Herstellung wird verbilligt, da durch Einstückigkeit
des Gerätes sich nicht nur, wie bekannt, dessen Motorgebläse und Griff umhüllender Mantel,
sondern auch der Fuß aus nur zwei spiegelbildlich liegenden Gehäuseschalen bilden läßt. In Hinblick auf
die feste Verbindung zwischen Gerätegriff und Standfuß wird empfohlen, die Standfläche des Fußes derart
anzuordnen, daß sie mit der Längsachse der Ausströmdüse einen Winkel von etwa 25 bis 35° einschließt.
Dieser hat sich für beide Benutzungsarten als am zweckmäßigsten erwiesen. Den Abmessungen liegt die
normale Tischhöhe und der beim Trocknen des Haares übliche Abstand zugrunde. Es wäre aber zur Berücksichtigung
abweichender Höhen der Standflächen oder anderer Faktoren möglich, andere Winkel vorzusehen.
In dem Gerät können die Ansaugöffnungen ver-Als Handgerät ausgebildeter
elektrischer Haartrockner
elektrischer Haartrockner
Anmelder:
Vorwerk & Co., Wuppertal-Bärmen
Vorwerk & Co., Wuppertal-Bärmen
Dr. Erich Mittelsten Scheid, Wuppertal-Bannen,
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
scbiedenartig angeordnet werden. In an sich bekannter Art lassen sich z. B. An 1Saugoffnungen an dem der
Ausströmdüse entgegengesetzten Ende des das Gebläse und den Heizkörper umschließenden Gehäuseteiles
vorsehen.
In der Regel ist es aber zweckmäßiger, gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung die den Standfuß
unterseitig abschließende Wand mit Luftansaugöffnungen bildenden Durchbrüchen zu versehen und
in den Randbereichen dieser Wand unterbrochene Rippen anzuordnen, die Auflager bilden. Damit wird
die Gefahr beseitigt, daß die Ansaugöffnungen etwa durch die das Gerät haltende Hand, durch ein Handtuch
od. dgl. abgedeckt werden.
Bei dem durch die Einheit zwischen Griff und Fuß ermöglichten einfachen Aufbau mit nur wenigen. Einzelteilen
empfiehlt es sich, die Verbindungsstelle des Ringkörpers mit dem Ausgangsende des von den Gehäuseschalen
gebildeten Gehäuseteiles mit einem gummielastischen Ring zu umgeben, der ein Abdeckglied
bildet und zugleich die Gefahr von Beschädigungen durch Anstoßen uisw. maßgeblich verringert.
Die Gehäuseschalen lassen sich verschiedenartig miteinander verbinden. Als besonders einfach hat es
sich erwiesen, zur Kupplung der Gehäusescbalen fußseitig Schrauben anzuordnen und am rückseitigen
Ende des des Gebläses umschließenden Mantels ein Vorsprünge beider Gehäuseschalen gemeinsam übergreifendes
topfförmiges bzw. ringförmiges Verbindungsglied vorzusehen.
Der Aufbau des Gerätes und insbesondere die Anordnung der die elektrische Ausrüstung bildenden
Teile kann in Anlehnung an1 Ausführungen vorbekannter elektrischer Haartrockner gewählt werden. Bezüglich
des dem Gebläsemotor und dem Heizkörper zugeordneten Schalters empfiehlt es sich jedoch, im Griffteil
nur einer der Gehäuseschalen die feststehenden
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Kontakte des Schalters unmittelbar anzuordnen und vorzugsweise das schwingbare Schaltglied in beiden
Gehäuseschalen abzustützen.
Der Gebläsemotor kann z. B. an Nocken der Gebläseschalen gehaltert werden. Fallweise reicht es jedoch
aus, den Gebläsemotor in den Gehäuseschalen unter Vermittlung elastischer Stützkörper, vorzugsweise
eines elastischen Ringes, durch Klemmung festzulegen. Solche Anordnungen lassen sich beispielsweise
derart verwirklichen, daß Teile des Motors einerseits und Teile des Gehäuses andererseits mit den
elastischen Stützkörpern im zusammengebauten Zustand formschlüssig ineinanderfassen, so daß erschütterungsbedingte
Verlagerungen des Motors im Gehäuse praktisch ausgeschlossen sind.
Sofern dem Gerät ein Gebläse zugeordnet wird, bei dem die Längsachse des Gebläserades etwa mit der
Längsachse der Ausströmdüse übereinstimmt, empfiehlt es sich gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung,
in dem die Ausströmdüse bildenden Ringkörper sich in Richtung seiner Längsachse erstreckende
sichelförmige Rippen anzuordnen, die dem Zweck dienen, den kreisenden Luftstrom in eine etwa
geradlinige Luftbewegung umzuformen.
In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 den als Standgerät verwandten Haartrockner in schaubildlicher Darstellung,
Fig. 2 in gleicher Darstellung die Benutzung des Gerätes als Handgerät,
Fig. 3 den Haartrockner in einem Längsschnitt,
Fig. 4 die Unterseite des Standfußes,
Fig. 5 einen Schnitt V-V nach Fig. 3,
Fig. 6 einen Schnitt IV-IV nach Fig. 3.
Das Gehäuse des Haartrockners umfaßt, wie Fig. 1 zeigt, im wesentlichen die zueinander spiegelbildlich
geformten und angeordneten Gehäuseschalen 10 und 11 sowie einen insbesondere die Ausströmdüse bildenden
Ringkörper 12. Der den Ringkörper 12 mit den Gehäuseschalen 10 und 11 kuppelnde Bereich ist von
einem gummielastischen Ring 13 umfaßt. Der von den Gehäuseschalen 10 und 11 gebildete Gehäuseteil trägt
fußseitig eine einen Standfuß bildende Verbreiterung, die in Fig. 3 mit 14 bezeichnet ist. Der Standfuß 14
hat, wie Fig. 5 zeigt, eine etwa dreieckförmige Grundfläche, in deren Spitzenbereich der in Fig. 5 mit 15
bezeichnete Griffteil angesetzt ist. Dieser trägt oberseitig einen in Fig. 3 mit 16 bezeichneten, das Gebläse
umschließenden Mantel. Vorzugsweise ist die Form so gewählt, daß die Längsachse des Mantels 16 mit der
Standfläche des Standfußes 14 einen Winkel von etwa 25 bis 35° einschließt. Der Fußteil 14 ist unterseitig
durch eine Wand 20 abgeschlossen, die Lufteintrittsöffnungen bildende Durchbrüche 21 trägt. Zur Gewährleistung
eines ungehinderten Lufteintrittes sind an der Unterseite des Standfußes unterbrochene Rippen 22
vorgesehen, die Auflager bilden, so daß die Luft zwischen der Abstellplatte und der den Standfuß unterseitig
schließenden Wand unbehindert eintreten kann. Der Fußteil 14 enthält in seinem rückwärtigen Bereich
überdies die Einführung für die elektrische Zuleitung 23. Zu diesem Zweck weisen die einander zugewandten
Schmalflächen der Gehäuseschalen 10 und 11 je eine Teilaussparung auf, die sich zu einem vorzugsweise
unrunden Durchbruch ergänzen, in dem das Ende einer Leitungseinführungstülle 24 gehaltert ist. Die
Tülle 24 ist vorzugsweise mit dem Mantel der Zuleitung 23 unlösbar verbunden, um zugleich eine Zugentlastung
zu bilden. Die Tülle 24 verjüngt sich nach ihrem freien Ende hin kegelförmig. Sie bildet damit
einen Schutz gegen unzulässig starke Biegungen der elektrischen Zuleitung.
In dem Griffteil 15 des Gehäuses ist der Schalter 25 für die elektrischen Stromkreise des Gerätes angeordnet.
Der Schalter ist vorzugsweise dem Gerät organisch eingegliedert. Gemäß Fig. 5 sind beispielsweise
die festen Schaltkontakte 26 unmittelbar der Gehäuseschale 10 eingelagert, während das bewegliche Schaltglied
27 in beiden Gehäuseschalen schwingbar aufgenommen ist. Eine Schalthandhabe 28 durchragt in an
sich bekannter Art einen im Bereich der Teilungsebene des Gehäuses vorgesehenen Schlitz 29. Der Griffteil
des Gehäuses trägt weiterhin Nocken 30, in denen ein Störschutzkondensator 31 aufgenommen ist.
Längsverschiebungen des Kondensators 31 sind dadurch ausgeschlossen, daß die zu dem Motor führenden
Anschlußleitungen 32 des Kondensators sehr kurz gehalten sind, so daß sie unbeabsichtigte Längsverschiebungen
des Kondensators 31 verhindern.
Der das Laufrad 35 tragende Motor 36 liegt in dem oberen Bereich des von den Schalen 10 und 11 gebildeten
Gehäuseteiles. Er kann hier verschiedenartig befestigt sein. Beispielsweise läßt sich dazu ein gummielastischer
Ring 37 verwenden, unter dessen Vermittlung der Motor zwischen den Gehäuseschalen 10 und
11 durch Klemmung festgehalten wird, wobei die Glieder formschlüssig ineinanderfassen können.
Die Gehäuseschalen 10, 11 sind fußseitig durch Schrauben 40 verbunden. Im rückwärtigen Bereich des
das Gebläse umhüllenden Teiles tragen die Gehäuseschalen einander zu einem kegeligen Vorsprung ergänzende
Ansätze 41, die gemeinsam von einer kegeligtopf förmigen Kappe 42 übergriffen werden. Diese ist
in der Haltestellung durch eine Schraube 43 festgelegt, die in ein Mutterstück 44 faßt, das einander ergänzenden
Aussparungen der Gehäuseschalen 10, 11 eingelagert ist.
Der die Ausströmdüse bildende, einen Teil des Gehäuses darstellende Ringkörper 12 ist mit dem aus den
Gehäuseschalen gebildeten Gehäuseteil durch Schrauben 51 verbunden. Die Verbindungsstelle ist, wie
schon ausgeführt wurde, mit einem gummielastischen Ring 13 umgeben. Dar Ringkörper 12 enthält einen
elektrischen Heizkörper 52, der in bekannter Art durch eine Feder 53 festgelegt ist und weist, wie insbesondere
aus Fig. 6 ersichtlich ist, sich längsachsparallel erstreckende Rippen 54 auf, die die Aufgabe haben,
den Luftstrom etwa geradlinig zu richten.
Insbesondere die Fig. 1 und 2 lassen erkennen, daß der Haartrockner ohne Lösen bzw. Ansetzen von Bauteilen
wahlweise verwendbar ist. Die vorzugsweise gewählte dreieckförmige Grundfläche des Standfußes gewährleistet,
daß die Handhabung des Gerätes als Handgerät durch den Standfuß nicht behindert wird.
Zur wahlweisen Verwendung des Gerätes als Verdunster kann eine dem Ausgangsende des Ringkörpers 12
aufsteckbare Hülse dienen, durch die der Luftstrom an saugfähigen, mit dem zu verdunstenden Mittel getränkten
Flächen vorbeigeführt wird.
Die dargestellte Ausführung ist, wie schon erwähnt wurde, nur eine beispielsweise Verwirklichung der
Erfindung. Diese ist nicht darauf beschränkt. Es sind vielmehr noch mancherlei andere Ausführungen möglich.
Die äußere Form und der Aufbau des Gerätes könnten gegenüber der Darstellung abgewandelt werden.
Beispielsweise könnte in dem Gerät ein Heizkörper angeordnet sein, der eine Umschaltung auf unterschiedliche
Heizleistungen zuläßt. Den Ansaugschlitzen 21 entsprechende öffnungen könnten am rückwärtigen
Ende des oberen Gehäuseteiles vorgesehen wer-
Claims (9)
1. Als Handgerät ausgebildeter elektrischer Haartrockner mit einem ein Gebläse und einen
Heizkörper umschließenden Gehäuse und diesem angeformten pistolenartigen Griff, dem ein Standfuß
zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Standfuß (14) mit dem Trockner (15, 16) eine
Einheit bildet und durch eine Verbreiterung (14) des freien Handgriffendes (15) gebildet ist.
2. Haartrockner nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Standfläche des Fußes (14)
mit der Längsachse der Ausströmdüse (12) einen festen Winkel von etwa 25 bis 35° einschließt.
3. Haartroclmer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Standfuß (14) auf
seiner uniterseitigen Wand (20) Luftansaugöffnungen bildende Durchbrüche (21) aufweist und in
den Randbereichen unterbrochene Rippen (22) trägt, die Auflager bilden.
4. Haartrockner nach Anspruch 1 ader folgende, dadurch gekennzeichnet, daß der Standfuß (14) mit
dem Griff (15) und Motorgebläse (35, 36) umhüllenden Mantel aus zwei spiegelbildlich angeordneten
Gehäuseschalen (10, 11) gebildet ist, dem eine den Heizkörper (52) aufnehmende ringförmige
Ausströmdüse (12) vorgelagert ist.
5. Haartrockner nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch einen die Verbindungsstelle des Ringkörpers
(12) mit dem Gehäuseschalen (10, 11) umgreifenden gummielastischen Ring (13).
6. Haartrockner nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseschalen (10,
11) fußsei tig durch Schrauben (40) und in Höhe des Motorgebläses (35, 36) durch ein Vorsprünge
(41) beider Gehäuseschalen; gemeinsam übergreifendes topfförmiges. Verbindungsglied (42) zusammengehalten
sind.
7. Haartrockner nach Anspruch 4 oder folgende, dadurch gekennzeichnet, daß der Griffteil einer
Gehäuseschale (10) die feststehenden Kontakte (26) eines Motors (36) und Heizkörper (52) zugeordneten
Schalters (25) trägt, dessen schwingbares Schaltglied (27) in beiden Gehäuseschalen
(10, 11) abgestützt ist.
8. Haartrockner nach Anspruch 1 oder folgende, dadurch gekennzeichnet, daß der Gebläsemotor
(36) in den Gehäuseschalen (10,11) unter Vermittlung elastischer Stützkörper, vorzugsweise eines
elastischen Ringes (37), durch Klemmung festgelegt ist.
9. Haartrockner nach Anspruch 1 oder folgende, dadurch gekennzeichnet, daß die ringförmige Ausströmdüse
(12) eingeformte sichelförmige Längsrippen (54) trägt.
In Betracht gezogene Druckschriften:
USA.-Patentschriften Nr. 2 691 498, 2 678 376;
British Plastics, März 1955, S. 82 bis 85.
British Plastics, März 1955, S. 82 bis 85.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 909 579/20 7.59
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEV13440A DE1062403B (de) | 1957-11-26 | 1957-11-26 | Als Handgeraet ausgebildeter elektrischer Haartrockner |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEV13440A DE1062403B (de) | 1957-11-26 | 1957-11-26 | Als Handgeraet ausgebildeter elektrischer Haartrockner |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1062403B true DE1062403B (de) | 1959-07-30 |
Family
ID=7574213
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEV13440A Pending DE1062403B (de) | 1957-11-26 | 1957-11-26 | Als Handgeraet ausgebildeter elektrischer Haartrockner |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1062403B (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1210151B (de) | 1960-11-15 | 1966-02-03 | Gottlob Widmann & Soehne K G | Elektrische Hand-Luftdusche |
| FR2312989A1 (fr) * | 1975-06-04 | 1976-12-31 | Sperry Rand Corp | Seche-cheveux portatif |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US2678376A (en) * | 1952-07-29 | 1954-05-11 | Harry A Lockwood | Hair drier |
| US2691498A (en) * | 1949-10-29 | 1954-10-12 | Knapp Monarch Co | Support for electric appliance |
-
1957
- 1957-11-26 DE DEV13440A patent/DE1062403B/de active Pending
Patent Citations (2)
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|---|---|---|---|---|
| US2691498A (en) * | 1949-10-29 | 1954-10-12 | Knapp Monarch Co | Support for electric appliance |
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