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Vorrichtung zum Uberführen flüssigen Ladegutes zu bzw. von Schiffen
Die Erfindung bezieht sich auf Vorrichtungen zum Überführen flüssigen Ladegutes
zu oder von einem Schiff, und betrifft insbesondere Vorrichtungen zum Überführen
von Heiz- oder Dieselöl zu den 01-bunkern von Schiffen.
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Es ist üblich, zum Überführen von Heiz- oder Dieselöl von einer an
Land vorhandenen Versorgungsanlage zu den Schiffsbunkern den Anschluß der Versorgungsanlage,
z. B. einen Hydrant oder eine Zapfstelle, mit dem Füllanschluß des an Bord des Schiffes
mittels einer aus ein oder mehreren Schläuchen zusammengesetzten Schlauchleitung
zu verbinden.
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Es ist eine fahrbare Auftankanlage für Flugzeuge bekannt, bei der
an das eine Ende einer auf dem Fahrgestell vorgesehenen starren Rohrleitung ein
auf eine Trommel aufwickelbarer Schlauch und an das andere Ende ein in Schleifen
zu legender Schlauch angeschlossen ist. Beim Gebrauch wird der von der Trommel abgezogene
Schlauch mit einer Zapfstelle, der andere Schlauch mit dem Tankanschluß des Flugzeugs
verbunden. Zum Auftanken von Flugzeugen genügen Schläuche mit 2 bis 3 Zoll Nennweite,
diese lassen sich deshalb auch mühelos auf einer Trommel aufwickeln oder in Schleifen
legen.
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Zum Laden oder Löschen von Schiffen werden jedoch Schläuche mit einer
Nennweite von 6 bis 8 Zoll verwendet, die schwer und wenig biegsam und daher sehr
unhandlich sind und sich nicht aufwickeln oder in auf einem Fahrzeug unterzubringende
Schleifen legen lassen.
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Es können drei oder vier Arbeiter erforderlich sein, um die Schläuche
sowie die Taue, die das Gewicht der Schläuche während des Bunkerns aufnehmen, in
die gewünschte Lage zu bringen. Außerdem werden die Schläuche leicht durch unsachgemäße
Behandlung beschädigt.
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Bei der Vorrichtung zum Überführen flüssigen Ladegutes zu oder von
Schiffen nach der Erfindung ist das auf dem Fahrgestell bzw. Fahrzeug vorgesehene
starre Rohr um eine waagerechte und die Längsachse des starren Rohres unter einem
rechten Winkel schneidende Achse schwenkbar angeordnet, wobei der Ausdruck »waagerecht«
für den Fall gilt, daß das Fahrgestell auf ebenem Boden steht.
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Das starre Rohr ist zusammen mit den Schläuchen vorzugsweise so lang,
daß die Vorrichtung unter normalen Bedingungen ausreicht, um die gesamte Verbindung
zwischen dem Schiff und dem Ufer herzustellen. Die Länge des starren Rohrs kann
5 bis 8 m betragen, und die biegsamen Verbindungsschläuche können eine ähnliche
Länge von z. B. 6m besitzen.
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Es sei jedoch bemerkt, daß es in manchen Fällen erforderlich sein
kann, zusätzliche Schläuche anzuschließen, um die Verbindung zwischen dem Schiff
und dem Ufer zu vervollständigen, wobei diese zusätzlichen Verlängerungsschläuche
aber meist über ihre ganze Länge entweder durch das Schiff oder das Ufer unterstützt
werden, während der Abstand zwischen Schiff und Kai aber durch die erfindungsgemäße
Vorrichtung überbrückt wird. Bei Verwendung der Vorrichtung gemäß der Erfindung
ist die Verbindung zwischen Schiff und Ufer bzw. Kai leicht und schnell herzustellen
und auch wieder abzubauen.
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Es kann dabei auf die bisher verwendeten Befestigungen und Sicherungsmaßnahmen
fiir die schweren Überführungsschläuche mittels Tauen und Spannseilen od. dgl. verzichtet
werden, und da die neue Vorrichtung einen verhältnismäßig geringen Platz auf den
Uferanlagen einnimmt, können mehrere derartige Uberführungsvorrichtungen nebeneinander
am Kai abgestellt werden und mittels ihnen gleichzeitig unterschiedliche Flüssigkeiten,
wie Dieselöl und Trinkwasser, dem Schiff zugeführt werden. Durch den Fortfall der
bisher notwendigen Spannseile werden außerdem andere Arbeiten am Schiff oder am
Kai nicht mehr behindert, und die Kaianlagen unter den Zu-
fiihrungsrohren
bleiben frei für die Zufahrt von Transportfahrzeugen od. dgl. Auch werden die Schläuche
hei der Vorriclltung nach der Erfindung wesentlich mehr geschont, so daß bei normalem
Gebrauch ein weitaus geringerer Verschleiß der Schläuche eintritt.
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Das starre Rohr wird normalerweise gerade sein; dann schneidet die
Schwenkachse die Rohrlängsachse vorzugsweise in der Nähe eines Endes des Rohrs,
und zwar an einer Stelle, deren Abstand vom Rohrende z. B. ein Fünftel oder weniger
der Gesamtlänge beträgt. Das Fahrgestell ruht auf drei oder vier Rädern und ist
vorzugsweise so ausgebildet. daß das Rad bzw. die Räder an einem Ende um eine senkrechte
Achse schwenlzbar sind, um das Manövrieren des Fahrgestells zu erleichtern. Ferner
kann das Fahrgestell an einem Ende mit Hubvorrichtungen ausgerüstet sein, mit denen
die Räder an dem betreffenden Ende vom Boden abgeholen und das Fahrgestell somit
während des Gebrauchs bewegungsunfähig gemacht werden !;ans. Statt dessen kann das
Fahrgestell auch mit Bremsen oder anderen Mitteln versehen sein, die eine ungewiillschte
Bewegung während der Benutzung verhindern.
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Die Sch-enkbe-egung des starren Rohrs um die waagerechte Achse kann
durch Drehen einer Kurbel bewirkt werden. mit der das starre Rohr über ein Zahnradgetriebe
geschwenkt wird. Statt dessen ist auf <lem Fahrgestell vorzugsweise jedoch ein
Motor oder ein hand- oder motorbetätigter hydraulischer Mechanismus zum Betätigen
eines das starre Rohr schwenlenden Gestänges vorgesehen.
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Normalerweise besitzt das Fahrgestell keinen Eigenantrieb, sondern
wird von Hand oder mit Hilfe eines Schleppfahrzeugs in die gewünschte Stellung gebracht;
bei großen Hafenanlagen kann es jedoch zxveclimäl3ig sein, das Fahrgestell mit einem
Eigenantrieb zu versehen.
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Ferner kann die Unterstützung für das starre Rohr so ausgebildet
sein, daß sich die gesamte Konstruktion gegenüber dem Fahrgestell um eine senkrechte
Achse drehen läßt.
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Um das Hantieren mit der Vorrichtung zu erleichtern, sind die Verhindungsschläuche
mit dem starren Rohr vorzugsweise durch Schwenkkupplungen verbunde, die so ausgebildet
sind, daß sich die Schläuche um Achsen drehen können, die rechtwinklig zu einer
Ebene verlaufen, welche sowohl die Längsachse des starren Rohrs als auch dessen
Schwenkachse enthält.
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Zweckmäßigerweise ist das starre Rohr in Abständen mit zur Unterstützung
der Verbindungsschläuche bei Wichtgebrauch dienenden Halterungen, Haken od. dgl.
versehen.
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Wenn es erforderlich ist, die Vorrichtung nach ihrer Benutzung zu
entleeren, ohne daß Flüssigkeit verlorengeht, kann eine Pumpe vorgesehen sein, die
mit Mitteln ausgerüstet ist, um die Ansaugseite der Pumpe mit dem äußeren Ende eines
der biegsamen Verbindungsschläuche zu verbinden, wobei das äußere Ende des anderen
biegsamen Verbindungsschlauchs mit einem Belüftungsventil versehen ist. das erforderlichenfalls
geöffnet werden kann, um während des Abziehens der Flüssigkeit Luft in die Vorrichtung
eintreten zu lassen. Die auf diese Weise gesammelte Flüssigkeit kann z. B. in einem
auf dem Fahrgestell vorgesehenen kleinen Behälter iibergeführt werden.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand schematischer Zeichnungen
an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
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Fig. 1 und 2 zeigen die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer Seitenansicht
bzw. im Grundriß;
Fig. 3 A und 3 B veranschaulichen die Schwenk-bzw. Huheinrichtung
in größerem Maßstabe in einer Seitenansicht bzw. in einer Stirnansicht; Fig. 4 läßt
die Form einer Unterstützung für die biegsamen Verbindungsschläuche erkennen, wie
sie an dem starren Rohr vorgesehen ist; Fig. 5 zeigt die Lagerung des starren Rohrs.
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Gemäß Fig. 1 und 2 umfaßt die Vorrichtung ein Fahrgestell mit einem
Hauptrahmen 1, der auf vier mit Reifen versehenen Rädern 2 fahrbar ist; der Radstand
beträgt 2,85 m und die Spurweite 1,5 m. Die Hinterräder 2 sind auf einer einzigen
Achse angeordnet, während die Vorderräder 2 auf Achsstummeln gelagert sind, die
mit einer lenkbaren Zugstange 3 üblicher Ausführung gekuppelt sind. Um weitere Bewegungen
des Fahrgestells zu verhindern, nachdem es in die gewünschte Gebrauchsstellung gebracht
worden ist, können Bremsen, Hubwinden, Bremsklötze oder andere geeignete Mittel
vorgesehen sein. An dem Fahrgestell sind Seitenwände 4 aus Aluminiumblech befestigt,
die einen gewissen Schutz gegen Staub, Spritzer usw. bieten. Der Hauptrahmen 1 umfaßt
mehrere Querglieder, die in geeigneten Abständen voneinander angeordnet sind und
außer einem Traggestell 10 für das noch zu beschreibende starre Rohr einen Flüssigkeitsbehälter
5 mit einem Fassungsvermögen von etwa 3001 und einen kleinen Benzin-oder Dieselmotor
6 zum Antreiben einer Pumpe 7 unterstützen; die zuletzt genannten Teile sind in
Fig. 1 und 2 nur schematisch angedeutet.
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Wie bereits erwähnt, ist auf dem Fahrgestell 1 eine in Fig.3A und
3 B gesondert dargestellte Tragkonstruktion 10 für ein starres Rohr 11 angeordnet;
aus Gründen der Deutlichkeit sind in Fig. 2 nur zwei kurze Abschnitte des Rohrs
dargestellt; das Rohr besitzt bei einer Länge von 7 m einen Durchmesser von etwa
150 mm (6 inches). Wie weiter unten erläutert, ist die Tragkonstruktion 10 so ausgebildet,
daß sich das Rohr 11 um eine Achse A schwenken läßt, die normalerweise waagerecht
verläuft; wenn man annimmt, daß sich das Fahrgestell 1 in einer waagerechten Stellung
befindet, kann das Rohr in seinen äußersten Stellungen mit der Waagerechten einen
Winkel von 9 bzw. von 600 bilden. Die untere Grenzstellung des Rohrs 11 und der
übrigen beweglichen Teile ist in Fig. 1 in Vollinien angedeutet, während die obere
Grenzstellung in strichpunktierten Linien eingezeichnet ist. Wenn das Rohr 11 seine
tiefste Lage einnimmt, wird es in der Nähe seiner Mitte durch eine Halterung 12
unterstützt.
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Wie man nur in Fig. 1 erkennt, ist jedes Ende des Rohrs 11 mit einem
nach oben abgewinkelten Kniestück 13 versehen und durch eine Schwenkkupplung 14
mit einem biegsamen Schlauch von 5,50 m Länge und etwa 150 mm (6 inches) Durchmesser
verbunden; die Schlauchkupplungen 14 sind so angeordnet, das sich die mit den biegsamen
Schläuchen 15 verbundenen Teile in einem Bereich von 3600 um die Längsachse der
Kupplungen 14 drehen können. Für den Fall, daß sich die Vorrichtung nicht in Gebrauch
befindet, sind über die Länge des Rohrs 11 zweckmäßigerweise Halterungen 16 verteilt,
von denen eine in Fig. 4 in Stirnansicht dargestellt ist; jede dieser Halterungen
16 bildet eine wiegenähnliche Unterstützung 17 für jeden der beiden Schläuche 15,
so daß man die Schläuche gemäß Fig. 1 parallel zu dem Rohr 11 verstauen kann.
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Die nicht mit dem Rohr 11 verbundenen Enden der Schläuche 15 tragen
Flansche 18, mittels deren sich die Schläuche z. B. mit an Land befindlichen Zapfstellen
oder den Bunkeranschlüssen eines Schiffes verbinden
lassen. Natürlich
können an den Enden der Schläuche 15 gegebenenfalls auch andere Kupplungsmittel
vorgesehen sein.
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Gemäß Fig. 3A und 3 B umfaßt die auch aus Fig. 1 und 2 ersichtliche
Tragkonstruktion 10 aus gewalzten U-Profilen hergestellte Säulenteile 20 und 21
aus Stahl, die durch ebenfalls aus U'-Profilen bestehende Längsglieder 22 miteinander
verbunden sind; die Säulenteile 20 und 21 sind auf in geeigneter Lage angeordneten
Quergliedern des Fahrgestells 1 befestigt.
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Die Säulenteile 21 tragen eine nicht in Einzelheiten dargestellte
hydraulische Hubvorrichtung, die mittels einer Handpumpe23 (Fig. 1) betätigt wird
und es ermöglicht, einen Querträger 24 nach Bedarf zu heben bzw. zu senken. An dem
Querträger 24 ist ein Ende einer Strebe 25 angelenkt, deren anderes Ende mit einem
Hebel 26 gelenkig verbunden ist. Letzterer umfaßt zwei Träger, die jeweils mit einem
Ende auf einer Achse 27 drehbar gelagert sind; diese Achse wird durch die Längsglieder
22 unterstützt; die entgegengesetzten Enden der Träger unterstützen eine Rolle 28,
die an der Unterseite des starren Rohrs 11 abrollen kann. Wie man in Fig. 1 erkennt,
wird der Träger 24 durch die Betätigung der hydraulischen Hubvorrichtung nach oben
gedrückt, so daß die Strebe 25 den Hebel 26 nach oben um die Achse 27 schwenkt,
wobei das äußere Ende des Hebels 26 an dem starren Rohr 11 angreift, um dieses um
die Achse A zu schwenken.
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Auf den oberen Enden der Säulenteile 20 sind Lagerböcke 30 für die
Schwenkachse des starren Rohrs 11 befestigt. Wie aus Fig. 5 ersichtlich, umfaßt
diese Schwenkachse zwei Achsstummel. die in den Lagerböcken 30 frei drehbar sind,
und deren innere Enden mit den betreffenden Hälften einer Spannschelle 32 aus Stahl
verbunden sind; die Hälften der Spannschelle sind so miteinander verschraubt, daß
sie das Rohr 11 fest umschließen.
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Es ist ersichtlich, daß man die Vorrichtung zum Zwecke der Benutzung
zu einer beliebigen gewünschten Stelle schleppen kann, z. B. zu einem Kai, um eine
Verbindung zwischen einer Bunkerölzapfstelle oder einer anderen Bunkerölquelle und
dem Einlaßstutzen eines Schiffsbunkers herzustellen. Nachdem man die Vorrichtung
an die gewünschte Stelle gebracht hat, wird der untere Verlängerungsschlauch aus
den Halterungen 16 entfernt und an die Zapfstelle angeschlossen, wobei die Schwenkkupplung
14 dazu dient, unerwünschte Verdrehungen oder Verbiegungen des Schlauchs 15 zu verhindern.
Nunmehr wird die Pumpe 23 betätigt, um das starre Rohr 11 anzuheben, bis sich sein
oberes Ende annähernd auf der Höhe des Decks befindet, auf dem der Einlaß des Schiffsbunkers
vorgesehen ist; dieser Punkt liegt z. B. 4,50 bis 6 m oberhalb des Mais. Der obere
Verlängerungsschlauch 15 wird dann nach innenbords übergeführt, wobei wiederum die
Schwenkkupplung 14 die Aufgabe hat, ein unerwünschtes Verbiegen oder Verdrehen des
Schlauchs zu verhindern; schließlich wird der obere Schlauch mit dem Einlaß des
Bunkers verbunden.
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Nach Beendigung der Benutzung der Vorrichtung werden das Rohr 11
und der Schlauch 15 mit Brennstoff gefüllt sein, und es wird notwendig sein, diese
Teile zu entleeren, bevor man die Verbindungen auf dem Schiff und an Land löst.
Zu diesem Zweck sind der BehälterS und die Pumpe 7 vorgesehen; ferner bringt man
einen Schlauch mit einem Durchmesser von z. B. etwa 25 mm (1 inch) an einem Auslaßventil
am äußeren Ende des unteren Schlauchs 15 an, und man öffnet ein Belüftungsventil,
das am äußeren Ende des oberen Schlauchs 15 vorgesehen ist. Dann wird
der Schlauch
mit der Pumpe 7 verbunden, die den aus der Vorrichtung abgepumpten Brennstoff in
den Behälter 5 fördert. Dieser kann in einem geeigneten späteren Zeitpunkt entleert
werden.
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Es sei bemerkt, daß die vorstehend in Einzelheiten beschriebene Vorrichtung
lediglich ein Ausführungsbeispiel für zahlreiche Vorrichtungen darstellt, die in
den Bereich der Erfindung fallen. Beispielsweise kann man die Ausbildung des Fahrgestells
1 hinsichtlich der Anzahl und der Anordnung der Räder sowie bezuglich der Konstruktion
des Rahmens abändern; ferner kann man das Fahrgestell mit einem Eigenantrieb ausrüsten,
Die Hubeinrichtung für das starre Rohr könnte ebenfalls mit einem Motorantrieb versehen
werden, und man könnte auch verschiedene andere mechanische Einrichtungen, z. B.
eine einfache Hubeinrichtung mit Ritzel und Zahnstange, zum Heben des Rohrs 11 vorsehen.
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Weiterhin sei bemerkt, daß die Verwendung der erfindungsgemäßen Einrichtung
nicht auf das Füllen von Schiffsbunkern beschränkt ist, denn man kann sie ebenso
gut benutzen, um andere Flüssigkeiten, z. B.
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Süßwasser oder sogar andere flüssige Ladungsgüter, ein- oder auszuladen.
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PAIENTANSPROCHE 1. Vorrichtung zum Überführen einer Flüssigkeit zu
oder von einem Schiff mit einem fahrbaren Gestell, einem auf diesem angeordneten
starren Rohr sowie mit dessen Enden verbundenen biegsamen Verlängerungs- bzw. Verbindungsschläuchen,
deren nicht mit dem starren Rohr verbundene Enden mit Kupplungsmitteln versehen
sind, die mit Kupplungsmitteln an anderen Leitungen, Behältern od. dgl. zusammenwirken
können, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (11) um einewaagerechte und die Längsachse
des starren Rohrs unter einem rechten Winkel schneidende Achse (A) schwenkbar auf
dem Fahrgestell (1, 10) angeordnet ist.