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Verteilanlage für Fließarbeit mit Sammelband für darauf nebeneinander
gestapelte Behälter Die Erfindung betrifft eine für Fließarbeit geeignete Verteilanlage.
welche bezweckt, ein netzartig gefächert mit Waren besetztes Sammelband auf mechanische
Weise in leicht zugängliche und übersichtliche Einzelförderbahnen derart aufzuspalten,
daß die gesammelten Waren dem Bedienungspersonal zur weiteren Behandlung (Verpacken,
Prüfen usw.) zugänglich gemacht und außerdem Arbeitsplätze in der erforderlichen
Zahl geschaffen werden. Dadurch ist es möglich, einzelne oder zu Kollektionen zusammengestellte
Waren, und zwar besonders solche des täglichen Bedarfs, von einem Stapelband aus
in unmittelbarer Folge z. B. zu sortieren, zu verpacken, zu bearbeiten, zu montieren,
zu prüfen usw. und somit eine Anlage von großer Tagesleistung zu schaffen.
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Es sind Verteileranlagen mit einer Sammelförderbahn bekannt, von
welcher Einzelförderer abzweigen, um die Gegenstände von dem Sammelförderer an getrennte
Arbeitsplätze und von diesen zurück zu dem Sammelförderer zu bringen, doch sind
diese Anlagen entweder nur für bestimmte Güter geeignet oder mit diesen angepaßten
und auf den Förderbahnen fest angeordneten Fächern, Behältern und sonstigen Halterungen
ausgerüstet, so daß nur eine Weiterbeförderung in geschlossenen oder beschränkt
aufgelockerten Reihen möglich ist.
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Die Erfindung besteht darin, daß die Einzelförderbahnen an den beiden
Enden des Samindbandes in Zahl der Stapel reihen desselben angeschlossen sind und
endlose oder sich zu solchen ergänzende Förderstrecken bilden.
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Ein weiteres Merkmal wird darin gesehen, daß die Einzelförderbahnen
im wesentlichen parallel zueinander und mit gegenseitigen, das Aufstellen von Arbeitstischen
ermöglichenden Abständen verlaufen, und ein drittes Kennzeichen darin, daß die Einzelförderbahnen
in ihren parallelen Längsstrecken als Sackbahnen ausgebildet sind und sich über
die Arbeitsplätze zu endlosen Förderstrecken ergänzen. Weitere bauliche Einzelheiten
der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen 4 bis 6 hervor.
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Die erfindungsgemäße Anlage ermöglicht es, die auf dem Sammelband
in großer Zahl z. B. kollektionsweise abgegebenen Waren sowohl der Länge wie der
Breite nach aufzulockern, d. h. also jeden lose auf das Sammelband aufgesetzten,
die Kollektion enthaltenden Behälter einzeln abzusondern, und zwangläufig von dem
benachbarten in einen solchen Abstand zu bringen, daß alle Behälter ohne gegenseitige
Behinderung weiterbehandelt, beispielsweise die Waren herausgekommen, kontrolliert,
verpackt oder sonstwie bearweitet werden können.
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Zusammengefaßt sind durch die Erfindung die Vorteile gegeben, daß
sowohl für das Bedienungs-
personal wie für Abstell- oder Arbeitstische ausreichende
Plätze geschaffen, ferner, wenn notwendig, zwei benachbarte Förderbahnen in Reichweite
einer Person gebracht und schließlich die entleerten Behälter entweder wieder dem
Sammelband durch ein und dieselben Einzelbänder zugefiihrt oder die fertigen Pakete
oder verpackten Gegenstände durch Zusatzbänder nach außen abtransportiert werden
können.
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In allen diesen Fällen besitzt die Verteileranlage eine große Anpassungsfähigkeit
an die mannigfachen, durch die Eigenart der Waren, Leistung, Größe der Anlage usw.
gegebenen Verhältnisse.
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In der Zeichnung sind drei Beispiele des Erfindungsgegenstandes schematisch
in Draufsicht dargestellt.
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Wie aus der Ausführung gemäß Fig. 1 ersichtlich, besitzt diese Anlage
zwei nebeneinanderliegende Sammelbänder a, a, von denen jedes lückenlos mit lose
aufgestellten Behältern b besetzt ist, so daß sich z. B. fünf auf die ganze Länge
der Bahn sich erstrekkende Reihen 1 bis 5 ergeben. Die Behälter b dienen zur Aufnahme
der Waren, welche beliebiger Art sein können und auch auf beliebige Weise den Behältern
b zugeführt werden.
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An den beiden Enden der Sammelbänder a sind -der Reihenzahl derselben
entsprechend - beispielsweise je fünf Einzelförderbänder c angeschlossen, welche,
nach außen streuend, in Bögen um 1800
gegeneinandergeführt und in
zu den Sammelbändern ci parallel laufenden Strängen zu endlosen Bahnen zusammengeschlossen
sind, welche mit den Sammelbändern in einer waagerechten Ebene liegen.
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Wie aus Fig. 1 hervorgeht, zweigen bei diesem Beispiel die Einzelförderbahnen
oder -bänder c von je einem Sammelband a zu beiden Seiten desselben in der Weise
ab, daß, benachbart zu diesem, je eine einzelne Bahn und parallel zu diesem die
übrigen Bahnen paarweise in solchen Abständen voneinander angeordnet sind, daß letztere
zum Aufstellen von Tischen d zum Ausführen von Pack-, Sortier-, Montage-, Prüf-
und sonstigen Arbeiten ausgenutzt werden können.
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Diese Anlage arbeitet wie folgt, wobei angenommen ist, daß die Sammelbänder
a, a mit lose aufgestellten Behältern b besetzt sind, von denen alle oder nur ein
Teil derselben mit Waren verschiedener Art angefüllt sind, welche von Hand oder
auf mechanische Weise den Behältern b zugeführt werden.
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Die am rechten Ende des Sammelbandes a ankommenden Behälter b gelangen
selbsttätig auf die Einzelförderbahnen c und werden von diesen in Umkehrschleifen
auf die Bedienungsstrecken der Einzelförderbahnen c geführt. Zwischen den Längsstrecken
der Bahnen oder Bänder c sind, wie schon erwähnt, die Tische d z. B. quer aufgestellt,
welche mit entsprechendem Personal besetzt sind. Von diesem werden nun die Behälter
b von den vorbeifließenden Bändern c abgenommen, auf die Tische gestellt, dann entleert
und im leeren Zustand wieder auf das zugehörige Band der Einzelbahn c zurückgelegt,
von welchem sie dem gegenüberliegenden Ende des Sammelbandes a zugeführt werden,
um neue Ware aufnehmen zu können. Der Vorgang ist also der, daß die vollen Behälter
von dem Einzelband c abgezogen und nach dem Entleeren auf das gleiche Band wieder
zurückgeschoben werden. Die fertigverpackten Waren können auf beliebige Weise weiterbefördert
werden, so z. B. durch Ablieferbänder e, wobei in Fig. 1 nur die äußersten Bänder
e angedeutet sind.
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Die auf jedem Band a gesammelten Behälter b werden somit durch die
ausstreuenden, endlose Ringbahnen bildenden Einzelförderbahnen in zweifacher Weise
aufgelockert, einmal der Breite nach durch die Abstände der Einzelbahnen c und außerdem
der Länge nach durch die Wegverlängerung derselben, wodurch ein Auflockern der Arbeitsplätze
für Einzelbedienung eines jeden Behälters und damit erreicht wird, daß Behälter
an jedem Arbeitsplatz einzeln aus der zunächst geschlossen ankommenden Reihe herausgegriffen
werden und so die Behälterreihe gelichtet wird.
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Die Ausführung nach Fig. 2 unterscheidet sich von der vorbeschriebenen
dadurch, daß zwischen den Einzelförderbahnen c weitere Förderbänder e eingeschaltet
sind, welche über die Anlage hinaus nach außen geführt sind. Diese Anordnung ermöglicht
es, daß die gefüllten Behälter b zunächst - wie bei der Anlage nach Fig. 1 - von
den Einzelbahnen c auf die Arbeitstische d gezogen, entleert und wieder auf ihre
Einzelbahnen zurückgestellt werden, während die fertigen Pakete auf die Ablieferbänder
e gelegt und von diesen zur Weiterbeförderung an einer geeigneten Stelle abgegeben
werden.
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In Fig. 3 ist die Anordnung der Einzelförderbahnen c so getroffen,
daß diese nicht wie bei den vorbeschriebenen Beispielen als endlose Ringbahnen durchlaufen,
sondern als Sackbahnen im parallelen Strang zueinander abgesetzt sind. Die beladenen
Be-
hälter b gelangen dann zunächst wieder vom Sammelband a zu ihren zugehörigen
Einzelförderbahnen c, werden von diesen dann seitlich abgezogen, auf den Arbeitstischen
d entleert und im leeren Zustand auf den Längsstrang der gegenüberliegenden Einzelförderbahn
cl gestellt, um durch diesen wieder dem Sammelband a zugeführt zu werden. In Fig.
3 ist der Wechsel der Behälter b durch Ouerpfeile angedeutet.
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Bei dieser Anordnung laufen also auf den Einzelförderbahnen c immer
nur die gefüllten Behälter und auf den Einzelförderbahnen c1 nur leere Behälter,
so daß diese nicht in entgegengesetzter Richtung auf die Einzelförderbahnen zurückgeschoben
werden müssen, wodurch eine Auflockerung und ein stetiger Fluß der Beschickung erreicht
wird.
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In Fig. 3 sind die Fördermittel für den Abtransport der versandfertigen
Pakete nicht gezeichnet: Diese Fördermittel können über oder unter den Bändern c,
c1 liegen.
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Handelt es sich um verhältnismäßig große mit schwerem Inhalt versehene
Behälter, so werden letztere zweckmäßig auf fahrbare Gestelle gesetzt, die dann
von einem Band zu anderen verschoben werden können.
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Aus Fig. 3 geht außerdem hervor, daß das Sammelband a am rechten
Ende gestaffelt verläuft und die einschleusenden Förderbänder c1 infolgedessen in
Abständen hintereinanderliegen. Diese Anordnung ermöglicht, daß bei jeder Einlaufstelle
eines Bandes c1 ein Platz f frei bleibt, um dem Bedienungspersonal eine Kontrolle
über den ordnungsgemäßen Zulauf der leeren Behälter oder einen Ausgleich derselben
zu ermöglichen.
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PATENTANSPROCHE 1. Verteil- oder Verpackungsanlage für Fließarbeit
mit einem reihenweise nebeneinandergestapelte Behälter fördernden waagerechten Sammelband,
insbesondere für zu Kollektionen zusammengestellte Einzelwaren, und mit am Sammelband
angeschlossenen, die Behälter von diesem an getrennte Arbeitsplätze bringenden Einzelförderbahnen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einzelförderbahnen (c) an den beiden Enden des Sammelbandes
(a) in Zahl der Stapelreihen desselben angeschlossen sind und endlose oder sich
zu solchen ergänzende Förderstrecken bilden.
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2. Verteiler- und Verpackungsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einzelförderbahnen (c) im wesentlichen parallel zueinander und mit gegenseitigen,
das Aufstellen von Arbeitstischen (d) ermöglichenden Abständen verlaufen.
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3. Verteiler- und Verpackungsanlage nach Anspruch 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einzelförderbahnen (c) in ihren parallelen Längsstrecken
als Sackbahnen (c, ct) ausgebildet sind und sich über die Arbeitsplätze (d) zu endlosen
Förderstrecken ergänzen.
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4. Verteiler- und Verpackungsanlage nach Anspruch 1 bis 3 mit vom
Sammelband gestaffelt abzweigenden Einzelförderbahnen, dadurch gekennzeichnet, daß
an den Abzweigstellen Kontrollplätze (f) vorgesehen sind.