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Verfahren zur Herstellung von möbelartigen Gehäusen und ähnlichen
Hohlräume begrenzenden Formteilen Es sind profilierte Platten bekannt, die aus einer
Spanholzschicht und beiderseitigen Holzdecklagen bestehen; ferner ist es bekannt,
Möbelbauteile, wie z. B. Tischbeine, aus einem hohlen Kern aus faseriger Spaninasse
mit einer Furnieraußenhaut herzustellen.
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Demgegenüber besteht die Erfindung im wesentlichen darin, daß Aussparungen
oder Lücken an oder zwischen vorgefertigten Formteilen durch Spanpreßlinge ausgefüllt
werden. Während es sich bei den bekannten Verfahren um die Herstellung von Bauelementen
handelt, die erst durch die Spanmasse zu Formteilen werden, bezieht sich die Erfindung
auf ein Verfahren, mit dessen Hilfe vorgefertigte Formteile einem bestimmten Zweck
angepaßt oder mit anderen vorgefertigten Formteilen zu dem fertigen Stück oder zu
einer bestimmten Baugruppe des zu fertigenden Stückes zusaininengefügt werden.
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So besteht die Erfindung auch in einem Verfahren zur Herstellung
von Formteilen mit in verschiedenen Hauptrichtungen verlaufenden, durch Übergangsstücke
verbundenen Wänden, wobei die Wände durch Herstellen der Übergänge als Spanpreßlinge
miteinander zu einem Ganzen verbunden werden. Dabei besteht die Möglichkeit, die
Spanpreßlinge bei ihrer Herstellung aus der Preßmasse mit den sonstigen Teilen des
Gesamtformteils zu verbinden, sowie die Möglichkeit, vorgep reßte Spankörper zwischen
andere Teile des Gesamtformteils einzusetzen und sie beim Pressen auf Fertigmaß
mit den anderen Teilen zu verbinden. Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung
liegt darin, daß der Formteil zugleich mit dem Vervollständigen durch Spanpreßlinge
mit einer für diese und die sonstigen ihn bildenden Elemente gemeinsamen Oberflächenschicht
überzogen wird, z. B. mit einem Furnier oder mit einer ILunststoffschicht, und zwar
gegebenenfalls auf beiden Seiten und gegebenenfalls auf der einen Seite mit einer
Schicht aus einem anderen Werkstoff als auf der anderen Seite.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht es, die Vorteile der Herstellung
von Formteilen aus Spanpreßmassen auch für vielfältig geformte, sich mit dünnen
Wandteilen in verschiedenen Richtungen des Raumes erstreckende Körper, z. B. Gehäuse,
nutzbar zu machen, die teils einfache, dünne Wände, teils kompliziert gestaltete
dicke Profile aufweisen und die man nicht im ganzen als Spanpreßteile herstellen
kann. Die Erfindung ermöglicht es, für die dünnen Wände vorgefertigte Platten, z.
B. aus Sperrholz, zu verwenden, zugleich aber die kompliziert geformten dickeren
Profilteile so zu pressen, daß aus ihnen und den vorgefertigten Teilen unmittelbar
ein fertiges Ganzes entsteht. Der die Lücke zwischen den anderen Elementen aus füliende
Spanpreßling kann dabei eine so große Festigkeit erhalten, daß die von ihm zusam-
inengehaltenen
plattenförmigen Elemente sehr dünn sein können.
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Wenn die plattenförmigen Elemente z. B. aus Sperrholz bestehen, genügt
es, Sperrholz von geringer Wandstärke zu verwenden, so daß die Herstellung des Gesamtformteils
auch bei verwickelten Gestaltungen billig wird. Die Erfindung ist z. B. bei der
Herstellung von Gehäusen für Fernsehapparate vorteilhaft anwendbar, deren verwickelt
profilierter Rahmen dann aus Spanpreßmasse auf die aus dünnen Sperrholzplatten bestehenden
übrigen Gehäuseteile aufgepreßt und mit diesen zu einer Einheit verbunden wird.
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Weitere Merkmale ergeben sich aus der folgenden Beschreibung von
Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Ansprüchen und der Zeichnung. Es zeigt
Fig. 1 einen Teilquerschnitt durch die Verbindung zweier rechtwinklig zueinander
stehender Platten mittels eines Spanpreßlings, Fig.2 schaubildlich einen Teilschnitt
durch die Verbindung dreier eine Gehäuseecke bildender Platten mittels eines Spanpreßlings,
Fig. 3 einen Teilschnitt durch einen mit einer Platte verbundenen, als Spanpreßling
hergestellten profilierten Rahmen, Fig. 4 bis 6 weitere Teilschnitte durch Verbindungen
von Platten und verschieden geformte Spanpreßlinge, Fig. 7 einen Teilschnitt durch
einen Körper mit einer durch einen Spanpreßling ausgefüllten Aushöhlung.
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Bei dem Beispiel nach Fig. 1 sind die rechtwinklig zueinander stehenden
Platten 1 und 2 durch den Spanpreßling
3 miteinander verbunden.
Zur Herstellung dieser Verbindung werden die Platten 1 und 2 in eine Form eingespannt.
Sie werden durch in den Winkelräumen 4 und 5 in Richtung der Doppelpfeile 6 und
7 bewegbare Festhaltestempel festgehalten. In den für den Spanpreßling 3 frei gehaltenen,
auch von den Festhaltestempeln begrenzten Raum wird dann die Spänemischung eingeschüttet,
aus der der Preßling 3 hergestellt werden soll. Die Späne sind dabei in bekannter
Weise Holzspäne oder -fasern, während als Bindemittel vorzugsweise ein Kunstharz
zugesetzt ist, das in der Wärme erhärtet. Mittels eines in der Richtung des Doppelpfeiles
8 bewegbaren Druckstempels wird dann die Preßmischung zu dem Preßling 3 geformt,
wobei sich die Mischung verfestigt unid zugleich mit den Stirnflächen der Platten
1 und 2 verbindet.
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ITm diese Verbindung zu verbessern, sind die Stirn-Rächen 9 und 10
der Platten 1 und 2 bei dem gezeichneten Beispiel durch Abschrägen vergrößert. Sie
können auch genutet, gerillt, gelocht oder aufgerauht sein, damit sich die Spanpreßlingmasse,
solange sie noch plastisch ist, so innig mit den Stirnflächen verbindet, daß nach
dem Verfestigen der Spanpreßmasse die Verbindung genügend fest ist. Die Verbindung
kann auch dadurch verbessert werden, daß die Masse an den Verbindungsstellen mit
Kunstharzbindemitteln oder Leim angereichert wird oder daß ein Leim- oder Bindemittelfilm
auf die Stirnflächen der Platten 1 und 2 bei 9 und 10 aufgelegt wird, bevor die
Preßmasse eingeschüttet wird. Statt lose Preßmassen einzuschütten, ist es auch möglich,
einen vorgepreßten Körper aus Spänen und Bindemittel in die Lücke zwischen den Platten.l
und -2 einzusetzen, der dann in die Gestalt des Preßtings 3 fertiggepreßt wird,
wobei er sich gleichzteitig mit den Platten 1 und 2 verbindet wie vorher die Preßmasse.
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An Stelle von Holzspänen kann die Preßmasse oder das vorgepreßte
Verbindungsstück auch Späne aus anderen, vorzugsweise pflanzlichen Faserstoffen
einer Art oder aus mehreren Arten gemischt enthalten.
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Die Platten 1 und 2 können Sperrholz- oder Schichtholzplatten, aber
auch Span- oder Hartfaserplatten sein.
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Die vorgefertigten Teile 1 und 2 brauchen nicht unbedingt ebene Platten
zu sein, sondern können auch andere Gestalt haben.
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Es werden in bekannter Weise solche Bindemittel verwendet, die erst
bei Erhitzen wirksam werden. Damit die Wirkung des Bindemittels beim Pressen eintritt,
wird die Spanmasse also beim Pressen erhitzt.
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Die Wärmezufuhr erfolgt dabei, wie üblich, aus; den zu diesem Zweck
beheizten. Preßformen heraus. Die Formen können durch elektrische Widerstandsheizung
beheizbar sein. Es ist aber auch möglich, die Preßmasse außer durch von den beheizten
Formen gelieferte Wärme in bekannter Weise auch von innen her mittels Hochfrequenz
zu beheizen. Alles von der Preßmischutng, dem Formpreßling und den vorgefertigten
Teilen Gesagte gilt sinngemäß auch für die im folgenden beschriebenen Beispiele.
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Bei dem Beispiel nach Fig. 2 sind drei Platten 11, 12 und 13 durch
den Spanpreßling 14 zu einem Ganzen, nämlich einer abgerundeten Gehäuseecke, miteinander
verbunden.
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Bei dem Beispiel nach Fig. 3 bildet der mit der vorgefertigten Wand
15 zu einem Ganzen verbundenen Preßling 16 ein Rahmenprofil. Ein Teil der Stirnfläche
dieses Rahmenprofils ist mit einer Oberflächenschicht 17 bedeckt, die zugleich mit
der Herstellung des Preßlings 16 und dessen Verbindung mit der Platten 15 in
demselben-
-Preßvorgang mit den genannten Teilen verbunden ist. Diese Oberflächenschicht kann
ein Furnier, aber auch durch eine Kunststoffolie gebildet und gegebenenfalls mehrschichtig
sein. Wie bei den vorbeschriebenen und noch zu beschreibenden Ausführungsbeispielen
kann die Schicht 17 statt nur über einen Teil auch über die ganze Außenfläche des
Gesamtformteils vorgesehen sein, und eine gleiche oder ähnliche Schicht kann auch
auf einem Teil der Ilmenfläche oder auf der ganzen Innenfläche des Gesamtformteils
angebracht sein.
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Bei dem Beispiel nach Fig. 4 bildet der Preßling 18 z. B. die Stirnwand
eines Schubkastens, der im iibrigen aus Platten 19 hergestellt ist.
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Fig. 5 zeigt, wie der Preßling, in diesem Fall der Preßling 20, vorzugsweise
für diejenigen Bereiche eines Körpers in Betracht kommt, die gekrümmte Flächen und
Querschnittsändernngen aufweiset, während für die übrigen Bereiche vorgefertigte
Platten, hier 2t, gewählt werden.
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Das Beispiel nach Fig. 6 zeigt, wie an einen plattenförmigen Teil
22 beiderseits Spanpreßlinge 23 und 24 anschließen.
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Bei dem Beispiel nach Fig. 7 weist eine Platte 25 einen durch eine
Aushöhlung 26 geschaffenen Bereich 27 von verminderter Wandstärke auf, der es ermöglicht,
die Platte in diesem Bereich verminderter Wandstärke zu biegen. Der verbliebene
Hohlraum 26 ist nachträglich durch einen in der beschriebenen Weise hergestellten
Spanpreßling 28 ausgefüllt. Damit ist die Biegung festgelegt und der Bauteil durch
die Hinterfüllung an der gekrümmten Stelle ebenso unempfindlich wie in seinen anderen
Bereichen. Außerdem wirkt die Hinterfüllung noch als Unterbrechung der schwingungsfähigen
Einheit, was es erleichtert, unerwiinschte Resonanzlagen bei Tonmöbeln zu beseiti
gen.
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PATENTANSPROCHE: 1. Verfahren zur Herstellung von möbelartigen Gehäusen
und ähnlichen, Hohlräume begrenzenden Formteilen, dadurch gekennzeichnet, daß Aussparungen
oder Lücken an oder zwischen vorgefertigten Formteilen durch Spanpreßlinge ausgefüllt
werden.