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DE2540193A1 - Aus zerschnitzeltem gummi und bindemittel bestehende platten und verfahren zur herstellung derselben - Google Patents

Aus zerschnitzeltem gummi und bindemittel bestehende platten und verfahren zur herstellung derselben

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DE2540193A1
DE2540193A1 DE19752540193 DE2540193A DE2540193A1 DE 2540193 A1 DE2540193 A1 DE 2540193A1 DE 19752540193 DE19752540193 DE 19752540193 DE 2540193 A DE2540193 A DE 2540193A DE 2540193 A1 DE2540193 A1 DE 2540193A1
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rubber
plate
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DE19752540193
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Walter Koepsell
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  • Processing Of Solid Wastes (AREA)
  • Casting Or Compression Moulding Of Plastics Or The Like (AREA)

Description

  • "Aus zerschnitzeltem Gummi und Bindemittel bestehende
  • Platten und Verfahren zur Herstellung derselben" Es ist ein Verfahren zur Herstellung von Platten od.dgl.
  • aus alten, im wesentlichen aus Gummi bestehenden, Metallteile enthaltenden Gegenständen, insbesondere alten Autoreifen, bekannt, bei dem die Gegenstände zusammen mit den Metallteilen in kleine Gummistücke zerschnitzelt werden und die zerschnitzelte Masse mit einem flUssigen Bindemittel vermischt und in Platten od.dgl. gepreßt wird.
  • Die Platten bilden hierbei eine grobporige Masse, bei der gegebenenfalls die Metallteile teilweise aus dem Gummi herausragen und daher unter Umständen zu Verletzungen Anlaß geben können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, solchen aus Gummischnitzeln und Bindemittel - mit oder ohne Eisenteilen -bestehenden Platten eine weniger rauhe Oberfläche zu verleihen und sie auch für anspruchsvollere Zwecke geeignet zu machen. Die Erfindung besteht demgemäß im wesentlichen darin, daß die aus Gummischnitzeln und Bindemitteln bestehende Schicht (nachfolgend kurz ?Gummischnitze1schichtll genannt) mit einer mit ihnen zu einer Platte vereinigten Schicht aus mit Bindemittel gemischtem Rauhmehl, insbesondere aus Gummiabrieb (nachfolgend kurz "Rauhmehlschicht" genannt), versehen ist.
  • Eine solche Platte ermöglicht es, alte Gummireifen oder ähnliche Gegenstände, insbesondere auch solche, die Eisenteile oder sonstige Metallteile enthalten, vielseitig und wirtschaftlich zu verwerten und gleichzeitig hierdurch einen Beitrag zur Verringerung der durch abgelagerte alte Reifen verursachten Umweltverschmutzung zu leisten. Insbesondere kann hierbei auch der Abrieb verwertet werden, der beim Nachprofilieren alter Reifen in verhältnismäßig großer Menge als Rauhmehl abfällt und einen sehr geeigneten Rohstoff für eine glatte, feinporöse und elastische Schicht bildet.
  • Als Bodenplatten ermöglichen die erfindungsgemäß hergestellten Platten einen elastischen angenehmen Gang. Vor allem eignen sie sich überall dort, wo entweder eine gewisse Porosität erwünscht ist, oder dort, wo trockene Luftbedingungen vorliegen, insbesondere also für Innenräume wie Kellerböden, Kellerbars, Hausdurchfahrten, aber auch für Abstellplätze, Zur Verlegung unter Baumen, unter denen sie eine für die Bäume erforderliche poröse Deckschicht bilden, oder für ähnliche Anwendungsgebiete. Sie können ferner als Wandplatten, insbesondere mit nach außen sichtbarer Rauhmehlschicht, verwendet werden. Sie isolieren gut gegen Wärme bzw. Kälte und wirken schalldämmend. Infolge ihrer Porosität kann die Platte gegebenenfalls auch zu Filtrierzwecken verwendet werden.
  • Das erfindungsgemäße Erzeugnis beschränkt sich im übrigen nicht auf Platten in engerem Sinn des Wortes, bei denen etwa parallele Begrenzungsflächen vorgesehen sind, sondern umfaßt auch mehr oder weniger hiervon abweichende entsprechend geschichtete Gegenstände.
  • Die Erfindung besteht des weiteren in einem Verfahren zur Herstellung derartiger Platten in der Weise, daß zunächst ein Gemisch aus Rauhmehl und Bindemittel hergestellt und hierauf zu einer plattenartigen Schicht erhärtet wird, worauf die zerschnitzelte, mit Bindemittel vermischte Gummimasse auf die Rahmehlschicht aufgebracht und mit dieser zu einer geschichteten Einheit (Platte)zusammengepreßt bzw. zusammengeschweißt wird. In der Regel ist es hierbei erforderlich, dem Bindemittel für das Rauhmehl sowie auch für den geschnitzelten Gummi einen als Beschleuniger dienenden Katalysator zuzusetzen.
  • Zur Herstellung der Rauhmehlschicht wird vorzugsweise zunächst das Bindemittel in eine der herzustellenden Platten angepaßte Form eingegossen, hierauf der Katalysator beigemischt und in das hergestellte Gemisch das Rauhmehl eingerührt. Zur Ersparung von Kosten genügt es vielfach, den relativ teuren Katalysator etwa im Verhältnis von 1:50 zum Bindemittel zu verwenden, doch kann zur Beschleunigung des Härtens der Katalysator auch in größerer Menge verwendet werden.
  • Nach Einrühren des Rauhmehls wird das Gemisch bis zur Härtung oder nahezu bis zur Härtung stehengelassen, worauf die z.B.
  • schlammige Gummischnitzel-Masse auf die Rauhmehlschicht aufgebracht und hierauf durch Druck mit dieser zu einer einheitlichen Gesamtplatte gepreßt wird.
  • Eine besonders wirtschaftliche Fertigung ergibt sich, wenn das Rauhmehlgemisch in die dasselbe aufnehmende Form in einer die jeweils zu verwendende Rauhmehlschicht übersteigenden Menge eingefüllt und solange unter Aufschäumen stehen gelassen wird, bis sich durch Erhärten des Gemisches von oben nach unten eine der Dicke der fertigen Schicht entsprechende geleeartig erhärtete Schicht gebildet hat. Nach Fertigstellung dieser Schicht kann sie aus der Form ausgestochen, als Platte abgetragen und in die Maschinenform zum Verpressen mit der darauf aufzubringenden Gummischnitzelschicht eingelegt werden. Um ein Anbacken des Rauhmehlgemisches in der dasselbe aufnehmenden Maschinenform zu verhindern, wird diese vor dem Eingießen des Bindemittels mit einem Trennstoff, z.B. Polyvenylacryl od.dgl.
  • ausgekleidet. Ein außerordentlich hinderliches Anbacken von Plattenmaterial an der Form kann dadurch vollständig ausgeschlossen werden.
  • Die Zeichnung zeigt einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Platte. Hierbei ist mit 10 die Gummischnitzel-Metallschicht und mit 11 die Rauhmehlschicht bezeichnet. Während die Gummischnitzelschicht Gummiteile 12, vermischt mit Eisenteilen 13 und Bindemittel 14, in grob poröser Anordnung aufweist, besteht die Rauhmehlschicht 11 aus feinverteiltem Rauhmehl 15, z.B. Gummiabrieb, das in ein entsprechendes Bindemittel eingebettet ist und Feinporosität besitzt. Durch Pressen der Platte mittels eines Druckstempels in Pfeilrichtung P werden die beiden Schichten, die vorzugsweise gleiches Bindemittel enthalten, zu einer festen Gesamtplatte zusammengepreßt und hierbei gewissermaßen zusammengebacken oder zusammengeschweißt. Die Rauhmehlschicht 11 weist im allgemeinen eine glatte Oberfläche 16 auf, die sich in der Form beim Herstellen der Schicht selbst bildet oder auch nachträglich durch Glattstrich hergestellt oder vervollkommnet werden kann.
  • Als Bindemittel dient beispielsweise eine NCO-Verbindung nach Art von Isocyanat (z.B. Isapur oder Desmodur). Doch kann auch ein anderes geeignetes Bindemittel verwendet werden.
  • Die Herstellung der Platte erfolgt im einzelnen zweckmäßig etwa wie folgt: a) Das Bindemittel, insbesondere ein Isocyanat von der Formel R-(NCO)n, wird in eine der herzustellenden Platte angepaßte Form eingegossen.
  • In das Bindemittel wird zur Beschleunigung der chemischen Vorgänge ein an sich bekannter Katalysator beigemischt, z.B. im Verhältnis 1:5 bis 1:50 zum Bindemittel.
  • Anschließend wird in das so erzeugte Gemisch Rauhmehl, insbesondere Gummiabrieb, eingerührt.
  • Nach dem Einrühren wird das Gemisch zur Kristallisation stehen gelassen, wobei es aufschäumt und dabei von der der Luft ausgesetzten Oberfläche her eindickt und erhärtet.
  • Die Oberfläche trocknet hierbei aus, wobei die sich erhärtende Schicht von oben nach unten allmählich zunimmt.
  • Beispielsweise nach 10 bis 20 Minuten kann die obere Schicht, je nach der gewünschten Dicke von z.B. 4 bis 10 mm, von der unteren noch flüssigen Phase abgehoben werden, indem sie an den Wandungen, z.B. in rechteckiger oder in sonstiger gewünschter Form abgestochen und hierauf abgehoben wird, wobei sich eine plattenartige Schicht mitglatten Kanten erzielen läßt. Ein solches Ausstechen und Abheben kann Je nach der eingefüllten aus Rauhmehl und Bindemittel bestehenden Masse mehrmals, z.B. für drei bis sechs fertige Platten erfolgen.
  • b) Die zur Herstellung einer solchen fertigen Platte dienende Maschinenform wird mit einem Trennstoff, z.B. Polyvenylacryl od. ähnlichem Trennstoff, zur Verhinderung eines Anbackens des Plattenmaterials an der Form ausgekleidet.
  • Die zuvor hergestellten aus Rauhmehl und Bindemittel bestehende plattenartige Rauhmehlschicht wird hierauf in umgedrehter Lage, also mit der glatten Oberfläche nach unten, in die Maschinenform eingelegt.
  • Auf diese Rauhmehlschicht wird das zuvor hergestellte Gemisch aus Gummischnitzeln, z.B. aus alten zerschnitzelten Gummireifen, gegebenenfalls mit den in den Gummireifen enthaltenen Eisenteilen vermengt, einem Bindemittel und einem Katalysator, wobei das Bindemittel zweckmäßig das gleiche ist, das auch dem Rauhmehl beigemischt wurde (Entsprechendes kann auch für den Katalysator gelten), auf die Rauhmehlschicht in der Maschinenform gegossen. Vorteilhaft wird das eingegossene Gemisch - zweckmäßig mindestens in gewissen Abständen, z.B. von ca. 15 Minuten - maschinell umgerührt, damit sich keine unerwünschte Haut bildet. Beim Eingießen der Masse wird die Oberfläche der bereits eingefüllten Masse glattgestrichen, was vorzugsweise durch Hin- und Herbewegung des Eingießtrichters erfolgen kann.
  • c) Die Maschinenform mit den übereinander eingefüllten Schichten wird nunmehr unter die Presse gebracht, soweit sie sich nicht bereits in der Presse befindet, und mit einem mehr oder weniger hohen Druck, z.B. von 2 0,1 bis 0,2 kp/cm2, zusammengepreßt. Die beiden Schichten verbinden sich dadurch, etwa analog einem Verschweißen, fest miteinander.
  • Die Maschinenform wird hierauf geöffnet und die praktisch erhärtete Platte aus der Form ausgestoßen.
  • Bei der Herstellung der aus Gummi schnitzel und Bindemittel bestehenden Masse oder beim Aufgießen dieser Masse auf die Rauhmehlschicht kann diese Masse bzw. der Inhalt beider Schichten in der Maschinenform einem Rüttelverfahren unterzogen werden. Auch kann gegebenenfalls, wenn die Gummischnitzel Beimengungen von Eisenteilen oder anderen magnetisierbaren Eisenteilen enthalten, die Masse über Magneten geführt werden, so daß die Eisen- oder sonstigen Metallteile sich in bestimmter, gewunschter Weise in der Gummischnitzelschicht ausrichten können.
  • Die Platten können an sich in beliebiger Größe und in beliebiger Form hergestellt werden. Vorteilhaft erfolgt die Herstellung in genormten Größen, z.B. in Plattengrößen von 20/20, 40/40 oder 40/60 cm. Auch können verzahnte Platten, wie sie für Autoabstellplätze od.dgl. verwendet werden, nach dem erfindungsgemäßen Verfahren beispielsweise hergestellt werden. Die Plattendicke kann ebenfalls beliebig sein; üblicherweise werden Platten von der Gesamtstärke von 2 bis 5 cm bevorzugt.
  • Normalerweise hat die Rauhmehl-Schicht eine schwarze Färbung. Doch können dieser Schicht oder auch der Gummischnitzelschicht Farbstoffe, z.B. in Form von Farbpasten beliebiger Färbung, beigemischt werden.

Claims (1)

  1. Ansprüche: Aus Aus zerschnitzeltem Gummi, insbesondere alten Gummireifen und Bindemittel bestehende Platten, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schicht (10) aus geschnitzeltem Gummi (12) und Bindemittel (14) (Gummischnitzelschicht) mit einer mit ihr zu einer Platte vereinigten Schicht (11) aus mit Bindemittel (14) gemischtem Rauhmehl (15), insbesondere aus Gummiabrieb, (Rauhmehlschicht) versehen ist 2. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die feinporöse Rauhmehl-Schicht (11) auf ihrer der grobporösen Gummischnitzelschicht (10) entgegengesetzten Seite eine glatte Oberfläche (16) aufweist.
    5. Platte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gummischnitzel (12) mit Metallteilen (15) gemischt sind.
    4. Verfahren zur Herstellung von Platten nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst ein Gemisch aus Rauhmehl und Bindemittel hergestellt und hierauf zu einer plattenartigen Schicht erhärtet wird, alsdann die zerschnitzelte, mit Bindemittel vermischte Gummimasse als Gummischnitzelschicht auf die Rauhmehlschicht aufgebracht und mit dieser zu einer geschichteten Einheit zusammengepreßt bzw. zusammengeschweißt wird.
    5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß dem Bindemittel für das Rauhmehl und für den geschnitzelten Gummi ein als Beschleuniger dienender Katalysator zugesetzt wird.
    6. Verfahren zur Herstellung einer Platte nach einem der Ansprüche l bis 3 bzw. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß zur Herstellung der Platte eine Schicht aus einem Gemisch von Rauhmehl und Bindemittel und eine Schicht aus einem Gemisch von GummischnitzeSn- gegebenenfalls vermengt mit Eisenteilen -und Bindemittel, vorzugsweise gleicher Art wie das vorhergenannte Bindemittel - unter Druck zu einer die beiden Schichten fest miteinander verbindenden einheitlichen Platte verpreßt werden.
    7. Verfahren nach Anspruch 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst das Bindemittel in eine der herzustellenden Platte angepaßte Form eingegossen, hierauf der Katalysator beigemischt und in das hergestellte Gemisch das Rauhmehl eingerührt wird, worauf das so hergestellte Gemisch bis zur Erhärtung oder nahezu bis zur Erhärtung stehengelassen, alsdann die mit Bindemittel versetzte Gummischnitzelmasse auf die Rauhmehl-Schicht aufgegossen und hierauf durch Druck mit dieser zu einer einheitlichen Platte gepreßt wird.
    8. Verfahren zur Herstellung einer Platte nach einem der Ansprüche 1 bis 5 bzw. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Rauhmehlgemisch in eine dasselbe aufnehmende Form in einer die Menge für eine fertige Platte übersteigenden Menge eingefüllt und so lange unter Aufschäumen stehengelassen wird, bis sich eine der Dicke der für die fertige Platte gewUnschten Schicht entsprechende erhärtete plattenförmige Schicht gebildet hat, hierauf diese Schicht abgetragen und in die Maschinenform zum Verbinden mit einer Gemischschicht aus mit Bindemittel versetztem geschnitzeltem Gummi eingelegt wird.
    9. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die erhärtete Rauhmehlschicht aus der das Rauhmehlgemisch aufnehmenden Form ausgestochen wird.
    10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die erhärtete Rauhmehlschicht nach deren Abtragen aus der zu ihrer Herstellung dienenden Form umgedreht und in umgedrehter Lage in die Maschinen-Preßform eingelegt wird, worauf die Gummischnitzel-Masse auf die Rauhmehlschicht aufgegossen wird.
    11. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die die Rauhmehlschicht aufnehmende Maschinenform mit einem Trennstoff, z.B. Polyvenylacryl od.dgl., zur Verhinderung eines Anbackens der Schicht an der Form ausgekleidet wird.
    12. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Gemisch aus zerschnitzeltem Gummi und Bindemittel vor dem Aufgießen - vorzugsweise maschinell und in Abständen - gerührt wird.
    13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeich--Gemtsen net, däß das Gummischnitzel-Bindemittelznach dem Aufgießen und vor dem Pressen glattgestrichen wird.
    14. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die aus Gummischnitzeln und Bindemitteln bestehende Masse und/oder die aus Rauhmehl und Bindemitteln bestehende Masse vor oder nach dem Zusammenfügen beider Massen einem Rüttelvorgang unterzogen werden.
    15. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 14, bei dem die Gummischnitzel mit Metallteilen vermengt sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Gemenge zur Ausrichtung der Metallteile über Magnete geführt werden.
    16. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Zusammenpressen der beiden Schichten zu einer einheitlichen Platte diese aus der Preßform ausgestoßen wird.
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