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DE1671209A1 - Verfahren und Pressform zur Herstellung von feuerfesten,eine flache Auflage besitzenden Steinen und nach dem Verfahren hergestellte Steine - Google Patents

Verfahren und Pressform zur Herstellung von feuerfesten,eine flache Auflage besitzenden Steinen und nach dem Verfahren hergestellte Steine

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DE1671209A1
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DE
Germany
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sheet metal
stone
metallic
mold
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Application number
DE19661671209
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English (en)
Inventor
Josef Lubey
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Veitscher Magnesitwerke AG
Original Assignee
Veitscher Magnesitwerke AG
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Publication date
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Pending legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F27FURNACES; KILNS; OVENS; RETORTS
    • F27DDETAILS OR ACCESSORIES OF FURNACES, KILNS, OVENS OR RETORTS, IN SO FAR AS THEY ARE OF KINDS OCCURRING IN MORE THAN ONE KIND OF FURNACE
    • F27D1/00Casings; Linings; Walls; Roofs
    • F27D1/04Casings; Linings; Walls; Roofs characterised by the form, e.g. shape of the bricks or blocks used
    • F27D1/06Composite bricks or blocks, e.g. panels, modules
    • F27D1/08Bricks or blocks with internal reinforcement or metal backing
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B28WORKING CEMENT, CLAY, OR STONE
    • B28BSHAPING CLAY OR OTHER CERAMIC COMPOSITIONS; SHAPING SLAG; SHAPING MIXTURES CONTAINING CEMENTITIOUS MATERIAL, e.g. PLASTER
    • B28B23/00Arrangements specially adapted for the production of shaped articles with elements wholly or partly embedded in the moulding material; Production of reinforced objects
    • B28B23/0018Producing metal-clad stones, such as oven stones

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Ceramic Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Press-Shaping Or Shaping Using Conveyers (AREA)
  • Vertical, Hearth, Or Arc Furnaces (AREA)
  • Finishing Walls (AREA)

Description

DB. IWG. F. WTTESTHOMr
I)II1L. ING. Q. PULS
PK. H. V.PECHMANJi
BH. ING. I). BEIIRENS 1 ß 7 1 PATENTANWÄLTE IQ/ I
8 MÜNCHEN·· 8CHWSIQEBSTB. ·
Betr.: P 16 71 209.7-45
Veitscher Magnesitwerke-Actien-Gesellschaft, Wien
Unser Zeichen; 1A-31 929
Verfahren und Preßform zur Herstellung von feuerfesten, eine flache Auflage besitzenden Steinen und nach dem Verfahren hergestellte Steine
Die Erfindung betrifft die Herstellung von feuerfesten, chemisch gebundenen, eine flache Auflage besitzenden Steinen, besonders von Steinen mit nichtmetallischer Dehnungsauflage, durch Vorpressen eines losen Steinsatzes mit der mantelbildenden Auflage in einer Form.
Bei der Zustellung von Ofenteilen, insbesondere der Gewölbe von Siemens-Martin-Öfen oder der Ausmauerung von Drehrohröfen, ist die Berücksichtigung des Dehnungsverhaltens der feuerfesten Steine für die Haltbarkeit von großer Bedeutung. Die Steine zeigen besonders beim ersten Aufheizen ein Wachsen, und es muß Raum zur Aufnahme der Wärmedehnungen geschaffen werden. Es werden daher Zwischenlagen aus Pappe oder anderen ausbrennbaren Stoffen zwischen benachbarte Steine oder Steingruppen eingelegt. Diese Zwischenlagen brennen beim Aufheizen der Ofenauskleidung aus und ergeben dadurch Dehnfugen.
Das Einbringen der Dehnungseinlagen während der Zustellung ist jedoch zeitraubend und kann insbesondere bei Hängedecken kaum exakt durchgeführt werden. Es zeigt sich immer wieder, daß die Einlagen durchfallen, verrutschen oder teilweise übereinander liegen, wodurch es zu einer ungleichmäßigen Anordnung der Einlagen kommt.
Um diese Nachteile zu vermeiden, ist es erwünscht, die Dehnungsauflage fest mit dem Stein zu verbinden. Es wäre etwa möglich, die Auflage an der Außenseite des fertigen Steines, z.B. durch Kleben, zu befestigen. Gegen diese
UnterfäQen (Art 711 Aba. 2 Nr. I Satz a des Änderung«» v. 4.9.18Ö7.
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Vorgangsweise besteht der Einwand, daß sie beim Aufbringen der Einlagen die Handhabung schwerer Steinkörper bedingt, was fabrikatorisch unerwünscht ist. Auch verlangt das nachträgliche Aufbringen von Pappe auf die Außenseite eines Steines eine gewisse Sorgfalt, wenn man mit einer geringen Klebstoffmenge eine sichere Fixierung der Papptafel auf den Steinen erreichen will.
Für viele Anwendungsarten werden die Steine in chemisch gebundener Form mit mit-v erpreßt em Blechmantel verwendet.
Um nun bei chemisch gebundenen Steinen eine Dehnungsauflage anzubringen, setzt sich die Erfindung zum Ziel, ein Verfahren zu schaffen, das die Verbindung der Auflage mit dem Steinmaterial zusammen mit der Blechauflage oder an deren Stelle in demselben Arbeitsvorgang gestattet. Um zunächst das der Erfindung zugrundeliegende Problem klarzustellen, sei, ohne daß dies einschränkend verstanden werden darf, auf die Herstellung von Blechmantelsteinen eingegangen.
Blechmantelsteine werden nach einem bekannten Verfahren so hergestellt, daß man in den Formenhohlraum zunächst eine Blechplatte einlegt, dann den losen Steinsatz einfüllt, diese Füllung mit einem U-förmig gebogenen Blechmantel— teil so bedeckt, daß die nach abwärts weisenden Schenkel des U an den Formenseitenwänden anliegen und darauf von unten den Preßstempel bei fixiertem Mantelblech auf den Steinsatz zwecks Verfestigung desselben einwirken läßt. Bei Pressen mit von oben wirkendem Preßstempel erfolgt das Füllen des For— menhohlraumes in entsprechend umgekehrter Reihenfolge. Um ein Eindringen von Steinmasse zwischen Formenwand und Blechmantel zu verhindern, läßt man in beiden Fällen die beiden Schenkel des U-förmigen Blechmantelteiles vor dem Einbringen in die Form etwas divergieren, so daß die Schenkelenden in der Form satt an der Formenwand anliegen. Die Blechauflagen können mit ausgeschnittenen Krallen versehen sein, welche eine Verankerung im Steinmaterial bewirken.
Wenn nun ein solcher Stein außerdem eine Dehnungsauflage, z.B. aus Pappe. Asbest oder einem anderen unstarren und gegebenenfalls verbrennlichen Material besitzen soll, so entsteht das Problem, zu verhindern, daß diese
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unstarre Auflage durch den Preßvorgang eine Deformation erleidet. Wenn man nämlich die Auflage an der Innenseite eines der Stege des U-förmigen Mantelbleches vorsieht, z.B. durch Kleben dort fixiert, und dann den Preßvorgang in der eben geschilderten Weise durchführt, so zeigt es sich, daß diese nachgiebige Einlage durch den Preßvorgang gefältelt und gestaucht wird und der fertige Stein den Blechmantel an der Stelle, an der sich die nachgiebige Einlage befindet, nicht zu halten vermag. Die Schenkel des U-förmigen Mantelteiles federn ab und werden durch die expandierende Einlage vom Stein abgehoben, eine Erscheinung, die unter Umständen erst im Laufe der Zeit, etwa auch unter dem Einfluß einer Feuchtigkeitsauf nähme, eintritt. Ein weiterer Nachteil dieses Herstellungsverfahrens besteht darin, daß die Dehnungseinlage nicht allseitig von Kante zu Kante des Steines verlaufen kann, sondern jene Einlagekante, die zu den Schenkelenden des U-Bleches weist, im Abstand von der entsprechenden Kante des Steines verläuft. Wenn aber die Dehnungsauflage sich nicht über die ganze bezügliche Steinbreite erstreckt, sondern einen schmalen Streifen des Steines unbedeckt läßt, so ist in diesem Bereich das Dehnungsverhalten des Steins gestört, weil in diesem Kantenbereich bei der Vermauerung Steinmasse auf Steinmasse zu liegen kommt und dort somit kein Dehnungsraura vorliegt.
Die Erfindung schafft eine Möglichkeit, einen losen Steinsatz im Zuge seiner Umwandlung in einen gepreßten feuerfesten Stein einwandfrei mit einer nichtmetallischen Dehnungsauflage großflächig zu verbinden, ohne die letztere einer Deformation zu unterwerfen, die nachträglich im fertigen Stein zu den oben geschilderten Unzukömmlichkeiten Anlaß geben könnte.
Das erfindungsgemäße Verfahren kennzeichnet sich dadurch, daß die Auflage in eine parallel zur Bewegungsrichtung des Preßstempels in der Form verlaufende, hinterschnittene Ausnehmung des Formenhohlraumes, von einer Tiefe, die der Dicke der Auflage ungefähr gleich, aber nicht geringer ist als diese, eingelegt wird, so daß die Auflage außerhalb des Druckbereiches des Stempels gelegen' ist und daß sodann der Preßvorgang auf bekannte Weise vollzogen wird. Der Gedanke, der diesem Verfahren zugrundeliegt, kc-nn - vereinfachend - darin gesehen werden, daß man die nichtmetallische Auflage und besonderes ihre freie Kante dadurch, daß man sie in der seichten Vertiefung der Form, hinter der diese Vertiefung begrenzenden Hinterschneidungskante, anordnet, von
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einer Druckeinwirkung, die vom Stempel ausgeht und sich über die zu verpressende Masse auf die Auflage auswirken könnte, freihält. Da es in erster Linie dieser Druck ist, der eine Deformation der nichtmetallischen Auflage bewirken würde, ist erklärlich, daß eine Deformation entfällt, wenn die Druckeinwirkung auf die Auflage fortfällt.
Wenn es sioh darum handelt, Blechmantelsteine mit einer nichtmetallischen Auflage zu versehen, so kann letztere an der Außenseite dieses Blechmantels angebracht werden, indem die nichtmetallische Dehnungsauflage an der Außenseite des Blechmantels oder Blechmantelteiles fixiert wird und diese aus Blechteil und Auflage bestehende Einheit derart in den Formenhohlraum eingelegt wird, daß die Dehnungsauflage zur Wandung der hinterschnittenen Ausnehmung weist.
Es sei jedoch betont, daß die Erfindung es auch ermöglicht, Steine mit nichtmetallischen Auflagen zu vorpressen, die keine oder nur einen Teil des Mantels bedeckende Blechauflagen besitzen, weil zufolge der Anordnung der nichtmetallischen Auflage in der hinterschnittenen Ausnehmung der Preßform die Druckwirkung von der Auflage im wesentlichen fern gehalten wird. Die durch das Vorbeigleiten der Steinmasse während des Preßvorganges allenfalls bewirkte Verkürzung der Auflage ist nur geringfügig und kann ausgeglichen werden, indem die Breite der Auflage etwas größer bemessen wird als die endgültige Steinbreite.
Die Preßform zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann erhalten werden, indem in der bezüglichen Seitenwand des Formenhohlraums eine Hinterschneidung ausgebildet wird. Es ist aber auch möglich, daß die hinterschnittene Ausnehmung durch eine längs der Seitenwand des Formenhohlraums unter der mittelbaren Wirkung des Preßstempels verschiebbare Platte gebildet ist,-die außerhalb des Druckbereiches der Presse liegt und an deren zum Preßsterapel weisender Stirnkante die vom Preßstempel bewegbare Auflage schiebend anliegt.
Bei einer weiteren Ausführungsart der Preßform erstreckt sich die hinterschnittene Ausnehmung nur bereichsweise über die Länge des Forraenhohlraumest so daß in sie eine die bezügliche Steinlängsseite nur bereicheweise bedekkende nichtmetallische Auflage einsohiebbar ist.
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Bei den nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Steinen ist es möglich, daß die nichtmetallische Auflage Bestandteil eines den Stein an mehr als zwei und vorzugsweise an drei Seiten bedeckenden Blechmantelteiles ist, oder daß sie an ihren freien Rändern mit einer diese bereichsweise bedeckenden Metallauflage versehen ist, oder daß sie an ihren freien Rändern mit einer dünnen, die nichtmetallische Auflage U-förmig umfassenden Blechauflage versehen ist, oder daß sie beiderseitig mit einer Metallauflage bedeckt ist. Im letzgenannten Fall kann die Metallauflage U-Form besitzen und die nichtmetallische Auflage aus zwei gleichen Teilen bestehen, zwischen die' ein Schenkel eines bekannten U-förmigen Blechmantels greift.
In der schematischen Zeichnung ist eine erfindungsgemäße Preßform in den Fig. 1 und 2 und eine andere Ausführung der Preßform in Fig. 3 und 4 jeweils in zwei Preßstadien dargestellt. Fig. 5 his 12 zeigen Ausführungsbeispiele von feuerfesten Mantelsteinen, wie sie unter Anwendung des vorliegenden Verfahrens in einwandfreier Qualität erhalten werden können. Fig. und 14 zeigen im Grundriß und im Schnitt nach Linie A-A der Fig. 13 eine besondere Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Preßform.
In Fig. 1 und 2 bezeichnet 1 den Formenhohlraum und 2 den Preßstempel, der hier an der Unterseite des Formenhohlraumes wirksam ist. Die hinterschnittene Ausnehmung ist mit 3 bezeichnet} sie reicht zumindest über die ganze Höhe h des fertigen Steines. Auf dem Preßstempel 2 liegt eine z.B. 1 mm starke Blechplatte 4 mit beispielsweise aus 2 mm starker Pappe bestehender Dehnungsauflage 5i die mit dem Teil 4 verklebt oder vernietet sei. Der U-förmige Blechmantel 6 trägt an seiner-einen Schmalseite wieder eine durch Kleben, Nieten oder dergleichen gesicherte weitere Dehnungsauflage 7· Die Blechmantelteile 4 und 6 können mit Krallen versehen sein. Eine Deckplatte 8 schließt den Formenhohlraum nach oben ab.
Zur Ausführung des Verfahrens wird zuerst bei weggenommener Platte 8 das Deckbleoh 4 mit Auflage 5 auf den Stempel 2 aufgelegt, eine bestimmte Menge feuerfester gekörnter Masse 9 in den Hohlraum 1 gefüllt, der Blechmantel 6 mit der Dehnungsauflage 7 so aufgesetzt, daß die Auflage 7 in die Ausnehmung 3 zu liegen kommt, sodann die Deckplatte 8 aufgesetzt und der Preßvor gang durch Heben dee Stempels 2 durchgeführt, wobei man die Platte 8 an
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einem Ausweichen nach oben hindert. Man erkennt, daß der sich hebende Stempel 2 keinen Druck oder jedenfalls nur unwesentlichen Druck auf die stempelseitige Stirnkante der Auflage 7 ausüben wird. In der Endstellung des Stempels 2, Fig. 2, reicht die Auflage 7 bis an den Rand der Auflage 5i d.h. daß der fertige Stein nunmehr nur noch an einer Seite einen schmalen Streifen 10 besitzt, der keine Auflage trägt. .
Da der ü-förmige Blechmantel 6 vor dem Vorpressen in der Regel im Bereich seiner Biegekanten 11 gerundet ist und während des Preßvorganges in die Kante der Preßform gedrückt wird, tritt trotz Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens eine gewisse Stauchung der Schenkel des Blechmantels 6 ein. Um nun sicherzustellen, daß die Auflage 7 am fertigen Stein die zugeordnete Steinfläche über ihre ganze Breite bedeckt und kein Streifen frei bleibt, empfiehlt es sich, den der Auflage 7 zugeordneten Schenkel des Blechraantels 6 etwas langer auszubilden, als die beabsichtigte Steinhöhe h, z.B. wird bei einer Steinhöhe h = Ί& mm die Höhe des Schenkels vor dem Preßvorgang zweckmäßig 79 mm betragen. Ferner kann es sich unter Umständen als vorteilhaft erweisen, die Auflage 7 so auf dem Schenkel zu befestigen, daß sie etwas, im angeführten Beispiel etwa 3 mm, über die Stirnkante des Schenkels vorsteht. Die Ausnehmung 3 muß eine dem Schenkel der Blechschachtel 6 bzw. der Auflage 7 entsprechende Höhe haben. Die Kante 13 der Ausnehmung 3 kann z.B. unter 45° abgeschrägt sein.
In Fig. 3 und 4 ist eine andere Ausführungsart einer Preßform dargestellt. Auf den Formenhohlraum 1 wirkt der Preßstempel 2 auch in diesem Fall von unten. Diese Ausführungsart unterscheidet sich von jener nach Fig. 1 und 2 dadurch, daß hier zuerst der U-förmige Blechraantelteil 6, der an einem Schenkel eine Dehnungsauflage 7 trägt, in den Formenhohlraum 1 eingebracht wird. Die hinterschnitt en e Ausnehmung 3 wird hier in der Weise ausgebildet, daß auf den die Dehnungsauflage 7 aufweisenden Schenkel des Blechmantels 6 eine Metallplatte 24 aufgesetzt wird, welche durch in den Stirnwänden des Formenhohlraumes 1 ausgebildete Nuten geführt wird. Sodann wird die feuerfeste Masse 9 in loser, körniger Form eingefüllt, die Blechplatte 4 mit Dehnungsauflage 5t welche die Abdeckung der vierten Steinlängsseite bilden sollen, aufgesetzt und der Formenhohlraum 1 durch die Deckplatte 8 geschlossen. Beim Preßvorgang wird die Deckplatte 8 durch die darüberliegende .
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Druckplatte 25 gehalten. Die Metallplatte 24 aber kann in eine in der Druckplatte 25 ausgebildete Ausnehmung 26 ausweichen, wodurch erreicht wird, daß auf die Auflage 7 und den zugehörigen Blechschenkel im wesentlichen kein Längsdruck ausgeübt wird.
Während in den Fig. 1 bis 4 Preßformen dargestellt sind, die nur einseitig mit der hinterschnittenen Plächenausnehmung versehen sind, ist leicht einzusehen, daß derartige Ausnehmungen auch beiderseitig vorgesehen werden können. Ein mit einer solchen Form erzeugter Stein würde die aus Fig. 5 ersichtliche Beschaffenheit besitzen. Die Fig. 6 zeigt hingegen ein Ausführungsbeispiel, gemäß welchem der feuerfeste Preßkörper 9 3^ drei Seiten mit einer nichtmetallischen Dehnungsauflage 12 verpreßt ist. Es kann sich dabei um eine einteilige Kartonauflage handeln. Die beiden Schmalseiten dieser Auflage hat man sich während des Preßvorganges hinter der Kante 13 der hinterschnitt en en Ausnehmungen 3» Fig. 1, 2, "bzw. der Metallplatte 24» Fig. 3» 4, angeordnet zu denken. Die vierte Seite dieses Steines nach Fig. 6 sei mit einer Blechplatte 14 bedeckt. Zur besseren Bindung zwischen den nichtmetallischen Auflagen und der Steinmasse kann es sieh empfehlen, erstere mit einem Klebstoffauftrag zu bestreichen, bevor der Preßvorgang einsetzt. Ein geeigneter Klebstoff wäre ein solcher auf Basis der Sulfitablauge.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 ist der Stein ähnlich jenem nach Fig. 6, nur daß für die der Blechplatte 14 benachbarten Bereiche der Pappeabdeckung 12 aus nichtmetallischem Material verstärkende Blechstreifen 15 vorgesehen sind. Diese Blechstreifen können an der Innenseite (Fig. 7 links) oder an der Außenseite der nichtmetallischen Abdeckung 12 (Fig. 7 rechts) an deren Rändern z.B. durch Kleben angebracht werden. Die Blechstreifen 15 besitzen Krallen oder Zungen 16, die aus dem Blechteil 15 ausgestanzt sind und eine Verankerung in der Steinmasse 9 bewirken. Die Zungen 16 können auch zur Verbindung der Blechstreifen 15 mit der Pappeabdeckung 12 dienen. Eine etwas andere Ausführungsform dieser Idee zeigt Fig. 8, gemäß welcher die vorher genannten Randbereiche der nichtmetallischen Abdeckung 12 an der Innen- und an der Außenseite ei .e Blechauflage 17 besitzen. Hier kann es sich um ein ganz dünnes Blech handeln, das U-förmig gebogen ist und in der vorhin beschriebenen Weise mit dem nichtmetallischen Teil 12 verbunden ist.
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In der Aus führungs form nach Fig. 9 ist die in der Bewegungsrichtung des Preßstempels verlaufende nichtmetallische Steinauflage 18 innerhalb eines U-förmig verdoppelten Schenkels des Blechmantels 6 angeordnet. Man erkennt den hinterschnittenen, flachen Formraum 3» der so bemessen ist, daß die die vierte Seite "bedeckende kombinierte Auflage 4» 5 wieder, wie bereits in Verbindung mit Fig. 2 betont, bündig mit der Stirnkante 19 des fertigen Verbundkörpers verläuft.
Die Fig. 10 zeigt eine weitere Ausgestaltung der aus Fig. 9 ersichtlichen Steinform, und zwar ist die nichtmetallische Seitenauflage 20 verdoppelt und wird von einem U-förmigen Seitenblech übergriffen, wogegen der Steg 22 des Blechmantelteiles 6 zwischen die beiden nichtmetallischen Auflagenteile 20 und die beiden Schenkel des Blecus 21 symmetrierend eingreift.
Bei dem U-förmigen Blechmantelteil 6 wird die Dehnungsauflage wegen der eingangs geschilderten Gefahr des Abfederns der Schenkel an der Außenseite angebracht. Wird sie an der Innenseite angebracht, so muß zwischen ihr und dem Steinmaterial ein zusätzlicher Blechteil eingefügt werden (Fig. 9» 10). Bei der die vierte Steinseite bedeckenden Auflage aus Blechteil 4 und Deh— nungsauflage 5 ist keine Federwirkung vorhanden. Sie kann daher auch so beschaffen sein, daß der Blechteil 4 außen und die Dehnungsauflage 5 innen zwischen Steinmasse und Blech zu liegen kommt, wobei aus dem Blech Haltekrallen ausgebogen sind, welche in der Steinmasse verankert sind.
Wenn bei der Seitenauflage die Federwirkung ausgeschaltet wird, dann kann dort ebenfalls die Dehnungseinlage an der Innenseite der Blechauflage angeordnet werden. Ein solcher Fall ist in Fig. 11 dargestellt. Dieser Stein besitzt einen Blechdeckel 4 mit innenliegender Dehnungsauflage 5i ein Seitenblech 27 mit innenliegender Dehnungsauflage 28 und ein Winkelblech 29 ohne Dehnungsauflage. Die Verankerung der Blechteile in der Steinmasse erfolgt mittels ausgeschnittener Krallen 16. Beim Preßvorgang liegen die Teile 27 und 28 in der hinterschnittenen Ausnehmung.
Es ist auch möglich, daß die nichtmetallische Auflage und somit auch die hinterschnittene Ausnehmung der Form eine solche Längserstreckung besitzen, daß die Auflage die bezügliche Steinlängsseite nur bereichsweise
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bedeckt. So kann beispielsweise die Dehnungsauflage nur im Bereich eines Steinendes, zweckmäßig dem der Feuerseite, angeordnet sein, oder sie ist über Steinlänge in Form mehrerer Rippen angeordnet. Dabei kann die Dehnungsauflage wieder außerhalb oder bei Ausschaltung einer Federwirkung auch innerhalb des Blechmantels vorgesehen sein. Reicht die Auflage nur über einen kurzen Steinbereich, kann sie sich sogar innerhalb eines U-förmigen Blechmantels befinden, da hier die Federwirkung nur unwesentlich ist.
Fig. 12 zeigt einen Stein, bei'dem in einem Seitenblech 30 eine oder mehrere Rippen 31 ausgebildet sind, in welche die Dehnungseinlagen 32 eingebracht sind. Diese können aus eingelegtem Material, z.B. Pappe, oder einer eingestrichenen, erhärtenden, ausbrennbaren Masse bestehen. Fig. 13 und 14 zeigen im Grundriß und im Schnitt nach Linie A-A eine Preßform 34 zur Herstellung eines solchen Steines. Statt einer über die ganze Steinlänge reichenden Ausnehmung 3, Fig. 1, 2, sind hier drei kurze hinterschnittene Ausnehmungen 33 vorgesehen, welche zur Ausbildung der mit Dehnungseinlagen 32 versehenen Rippen 31 dienen.
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Claims (9)

1. Verfahren zur Herstellung von feuerfesten, eine flache Auflage besitzenden Steinen, besonders von Steinen mit nichtmetallsieher Dehnungsauflage, durch Vorpressen eines losen Steinsatzes mit der Auflage in einer Preßform, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage in eine parallel zur Bewegungsrichtung des Preßstempels in der Form verlaufende, hinterschnittene Ausnehmung des Formenhohlraumes, von ein.er Tiefe, die der Dicke der Auflage ungefähr gleich, aber nicht geringer ist als diese, eingelegt wird, so daß die Auflage außerhalb des Druckbereiches des Stempels gelegen ist und daß sodann der Preßvorgang auf bekannte Weise vollzogen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die nichtmetallische Dehnungsauflage an der Außenseite eines Blechmantels oder Blechman— telteiles fixiert wird und 'diese aus Blechteil und Auflage bestehende Einheit derart in den Formenhohlraum eingelegt wird, daß die Dehnungsauflage zur Wandung der hinterschnittenen Ausnehmung weist.
3. Preßform zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die hinterschnittene Ausnehmung durch eine längs der Seitenwand des Formenhohlraumes (1) unter der mittelbaren Wirkung des Preßstempels (2) verschiebbare Platte (24) gebildet ist, die außerhalb des Druckbereiches der Presse liegt und an deren zum Preßstempel (2) weisender Stirnkante die vom Preßstempel bewegbare Auflage (6, 7) schiebend anliegt.
4. Preßform zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die hinterschnittene Ausnehmung (33) nur be— reichsweise über die länge des Formenhohlraumes (i) erstreckt, so daß in sie eine die bezügliche Steinlängsseite nur bereichsweise bedeckende nichtmetallische Auflage (32) einschiebbar ist.
5» Feuerfester Stein, hergestellt gemäß dem Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die nichtmetallische Auflage (7* 18, 20) Bestandteil eines den Stein an mehr als zwei und vorzugsweise an drei Sexten bedeckenden Blechmantelteiles (6) ist·
(Art. 7 § l Aha. 2 Vr 1 «^tz 3 dee Xnrfe'-u'·««*»· v *■■ * 19^-*
T088U/13Ö3 ' ~11~
6. Feuerfester Stein, hergestellt gemäß dem Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die nichtmetallische Auflage (12) an ihren freien Rändern mit einer diese bereichsweise bedeckenden Metallauflage (15) versehen ist.
7· Feuerfester Stein, hergestellt gemäß dem Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die nichtmetallische Auflage (12) an ihren freien Rändern mit einer dünnen, die nichtmetallische Auflage (12) U-förmig umfassenden Blechauflage (17) versehen ist.
8. Feuerfester Stein, hergestellt gemäß dem Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die nichtmetallische Auflage (18, 20) beiderseitig mit einer Metallauflage (6, 21) bedeckt ist.
9. Feuerfester Stein nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallauflage (21) U-Form besitzt und die nichtmetallische Auflage aus ■ zwei gleichen Teilen (20) besteht, zwischen die ein Schenkel (22) eines bekannten U-förmigen Blechmantels (6) greift.
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