DE1671209A1 - Verfahren und Pressform zur Herstellung von feuerfesten,eine flache Auflage besitzenden Steinen und nach dem Verfahren hergestellte Steine - Google Patents
Verfahren und Pressform zur Herstellung von feuerfesten,eine flache Auflage besitzenden Steinen und nach dem Verfahren hergestellte SteineInfo
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Description
DB. IWG. F. WTTESTHOMr
I)II1L. ING. Q. PULS
PK. H. V.PECHMANJi
I)II1L. ING. Q. PULS
PK. H. V.PECHMANJi
8 MÜNCHEN··
8CHWSIQEBSTB. ·
Betr.: P 16 71 209.7-45
Veitscher Magnesitwerke-Actien-Gesellschaft,
Wien
Verfahren und Preßform zur Herstellung von feuerfesten, eine flache
Auflage besitzenden Steinen und nach dem Verfahren hergestellte Steine
Die Erfindung betrifft die Herstellung von feuerfesten, chemisch gebundenen,
eine flache Auflage besitzenden Steinen, besonders von Steinen mit nichtmetallischer
Dehnungsauflage, durch Vorpressen eines losen Steinsatzes mit der mantelbildenden Auflage in einer Form.
Bei der Zustellung von Ofenteilen, insbesondere der Gewölbe von Siemens-Martin-Öfen
oder der Ausmauerung von Drehrohröfen, ist die Berücksichtigung
des Dehnungsverhaltens der feuerfesten Steine für die Haltbarkeit von großer
Bedeutung. Die Steine zeigen besonders beim ersten Aufheizen ein Wachsen, und es muß Raum zur Aufnahme der Wärmedehnungen geschaffen werden. Es werden
daher Zwischenlagen aus Pappe oder anderen ausbrennbaren Stoffen zwischen benachbarte Steine oder Steingruppen eingelegt. Diese Zwischenlagen brennen
beim Aufheizen der Ofenauskleidung aus und ergeben dadurch Dehnfugen.
Das Einbringen der Dehnungseinlagen während der Zustellung ist jedoch zeitraubend
und kann insbesondere bei Hängedecken kaum exakt durchgeführt werden. Es zeigt sich immer wieder, daß die Einlagen durchfallen, verrutschen oder
teilweise übereinander liegen, wodurch es zu einer ungleichmäßigen Anordnung
der Einlagen kommt.
Um diese Nachteile zu vermeiden, ist es erwünscht, die Dehnungsauflage fest
mit dem Stein zu verbinden. Es wäre etwa möglich, die Auflage an der Außenseite des fertigen Steines, z.B. durch Kleben, zu befestigen. Gegen diese
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Vorgangsweise besteht der Einwand, daß sie beim Aufbringen der Einlagen
die Handhabung schwerer Steinkörper bedingt, was fabrikatorisch unerwünscht
ist. Auch verlangt das nachträgliche Aufbringen von Pappe auf die Außenseite eines Steines eine gewisse Sorgfalt, wenn man mit einer geringen
Klebstoffmenge eine sichere Fixierung der Papptafel auf den Steinen erreichen
will.
Für viele Anwendungsarten werden die Steine in chemisch gebundener Form mit
mit-v erpreßt em Blechmantel verwendet.
Um nun bei chemisch gebundenen Steinen eine Dehnungsauflage anzubringen,
setzt sich die Erfindung zum Ziel, ein Verfahren zu schaffen, das die Verbindung
der Auflage mit dem Steinmaterial zusammen mit der Blechauflage oder an deren Stelle in demselben Arbeitsvorgang gestattet. Um zunächst
das der Erfindung zugrundeliegende Problem klarzustellen, sei, ohne daß dies einschränkend verstanden werden darf, auf die Herstellung von Blechmantelsteinen
eingegangen.
Blechmantelsteine werden nach einem bekannten Verfahren so hergestellt, daß
man in den Formenhohlraum zunächst eine Blechplatte einlegt, dann den losen
Steinsatz einfüllt, diese Füllung mit einem U-förmig gebogenen Blechmantel—
teil so bedeckt, daß die nach abwärts weisenden Schenkel des U an den Formenseitenwänden
anliegen und darauf von unten den Preßstempel bei fixiertem Mantelblech auf den Steinsatz zwecks Verfestigung desselben einwirken läßt.
Bei Pressen mit von oben wirkendem Preßstempel erfolgt das Füllen des For—
menhohlraumes in entsprechend umgekehrter Reihenfolge. Um ein Eindringen von Steinmasse zwischen Formenwand und Blechmantel zu verhindern, läßt man
in beiden Fällen die beiden Schenkel des U-förmigen Blechmantelteiles vor
dem Einbringen in die Form etwas divergieren, so daß die Schenkelenden in der Form satt an der Formenwand anliegen. Die Blechauflagen können mit ausgeschnittenen
Krallen versehen sein, welche eine Verankerung im Steinmaterial bewirken.
Wenn nun ein solcher Stein außerdem eine Dehnungsauflage, z.B. aus Pappe.
Asbest oder einem anderen unstarren und gegebenenfalls verbrennlichen Material besitzen soll, so entsteht das Problem, zu verhindern, daß diese
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unstarre Auflage durch den Preßvorgang eine Deformation erleidet. Wenn man
nämlich die Auflage an der Innenseite eines der Stege des U-förmigen Mantelbleches
vorsieht, z.B. durch Kleben dort fixiert, und dann den Preßvorgang in der eben geschilderten Weise durchführt, so zeigt es sich, daß
diese nachgiebige Einlage durch den Preßvorgang gefältelt und gestaucht wird und der fertige Stein den Blechmantel an der Stelle, an der sich die
nachgiebige Einlage befindet, nicht zu halten vermag. Die Schenkel des U-förmigen Mantelteiles federn ab und werden durch die expandierende Einlage
vom Stein abgehoben, eine Erscheinung, die unter Umständen erst im Laufe der Zeit, etwa auch unter dem Einfluß einer Feuchtigkeitsauf nähme, eintritt.
Ein weiterer Nachteil dieses Herstellungsverfahrens besteht darin, daß die Dehnungseinlage nicht allseitig von Kante zu Kante des Steines verlaufen
kann, sondern jene Einlagekante, die zu den Schenkelenden des U-Bleches
weist, im Abstand von der entsprechenden Kante des Steines verläuft. Wenn aber die Dehnungsauflage sich nicht über die ganze bezügliche Steinbreite
erstreckt, sondern einen schmalen Streifen des Steines unbedeckt läßt, so ist in diesem Bereich das Dehnungsverhalten des Steins gestört,
weil in diesem Kantenbereich bei der Vermauerung Steinmasse auf Steinmasse zu liegen kommt und dort somit kein Dehnungsraura vorliegt.
Die Erfindung schafft eine Möglichkeit, einen losen Steinsatz im Zuge seiner
Umwandlung in einen gepreßten feuerfesten Stein einwandfrei mit einer nichtmetallischen
Dehnungsauflage großflächig zu verbinden, ohne die letztere einer Deformation zu unterwerfen, die nachträglich im fertigen Stein zu den
oben geschilderten Unzukömmlichkeiten Anlaß geben könnte.
Das erfindungsgemäße Verfahren kennzeichnet sich dadurch, daß die Auflage
in eine parallel zur Bewegungsrichtung des Preßstempels in der Form verlaufende,
hinterschnittene Ausnehmung des Formenhohlraumes, von einer Tiefe,
die der Dicke der Auflage ungefähr gleich, aber nicht geringer ist als diese, eingelegt wird, so daß die Auflage außerhalb des Druckbereiches des Stempels
gelegen' ist und daß sodann der Preßvorgang auf bekannte Weise vollzogen wird.
Der Gedanke, der diesem Verfahren zugrundeliegt, kc-nn - vereinfachend - darin
gesehen werden, daß man die nichtmetallische Auflage und besonderes ihre
freie Kante dadurch, daß man sie in der seichten Vertiefung der Form, hinter der diese Vertiefung begrenzenden Hinterschneidungskante, anordnet, von
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einer Druckeinwirkung, die vom Stempel ausgeht und sich über die zu verpressende Masse auf die Auflage auswirken könnte, freihält. Da es in erster
Linie dieser Druck ist, der eine Deformation der nichtmetallischen Auflage bewirken würde, ist erklärlich, daß eine Deformation entfällt, wenn
die Druckeinwirkung auf die Auflage fortfällt.
Wenn es sioh darum handelt, Blechmantelsteine mit einer nichtmetallischen
Auflage zu versehen, so kann letztere an der Außenseite dieses Blechmantels angebracht werden, indem die nichtmetallische Dehnungsauflage an der Außenseite
des Blechmantels oder Blechmantelteiles fixiert wird und diese aus Blechteil und Auflage bestehende Einheit derart in den Formenhohlraum eingelegt
wird, daß die Dehnungsauflage zur Wandung der hinterschnittenen Ausnehmung
weist.
Es sei jedoch betont, daß die Erfindung es auch ermöglicht, Steine mit nichtmetallischen
Auflagen zu vorpressen, die keine oder nur einen Teil des Mantels bedeckende Blechauflagen besitzen, weil zufolge der Anordnung der nichtmetallischen
Auflage in der hinterschnittenen Ausnehmung der Preßform die
Druckwirkung von der Auflage im wesentlichen fern gehalten wird. Die durch das Vorbeigleiten der Steinmasse während des Preßvorganges allenfalls bewirkte
Verkürzung der Auflage ist nur geringfügig und kann ausgeglichen werden, indem die Breite der Auflage etwas größer bemessen wird als die endgültige
Steinbreite.
Die Preßform zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann erhalten
werden, indem in der bezüglichen Seitenwand des Formenhohlraums eine Hinterschneidung
ausgebildet wird. Es ist aber auch möglich, daß die hinterschnittene Ausnehmung durch eine längs der Seitenwand des Formenhohlraums unter
der mittelbaren Wirkung des Preßstempels verschiebbare Platte gebildet ist,-die
außerhalb des Druckbereiches der Presse liegt und an deren zum Preßsterapel
weisender Stirnkante die vom Preßstempel bewegbare Auflage schiebend anliegt.
Bei einer weiteren Ausführungsart der Preßform erstreckt sich die hinterschnittene
Ausnehmung nur bereichsweise über die Länge des Forraenhohlraumest
so daß in sie eine die bezügliche Steinlängsseite nur bereicheweise bedekkende
nichtmetallische Auflage einsohiebbar ist.
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Bei den nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Steinen ist es
möglich, daß die nichtmetallische Auflage Bestandteil eines den Stein an mehr als zwei und vorzugsweise an drei Seiten bedeckenden Blechmantelteiles
ist, oder daß sie an ihren freien Rändern mit einer diese bereichsweise bedeckenden Metallauflage versehen ist, oder daß sie an ihren freien Rändern
mit einer dünnen, die nichtmetallische Auflage U-förmig umfassenden Blechauflage
versehen ist, oder daß sie beiderseitig mit einer Metallauflage bedeckt ist. Im letzgenannten Fall kann die Metallauflage U-Form besitzen und
die nichtmetallische Auflage aus zwei gleichen Teilen bestehen, zwischen die' ein Schenkel eines bekannten U-förmigen Blechmantels greift.
In der schematischen Zeichnung ist eine erfindungsgemäße Preßform in den
Fig. 1 und 2 und eine andere Ausführung der Preßform in Fig. 3 und 4 jeweils in zwei Preßstadien dargestellt. Fig. 5 his 12 zeigen Ausführungsbeispiele
von feuerfesten Mantelsteinen, wie sie unter Anwendung des vorliegenden Verfahrens in einwandfreier Qualität erhalten werden können. Fig.
und 14 zeigen im Grundriß und im Schnitt nach Linie A-A der Fig. 13 eine besondere Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Preßform.
In Fig. 1 und 2 bezeichnet 1 den Formenhohlraum und 2 den Preßstempel, der
hier an der Unterseite des Formenhohlraumes wirksam ist. Die hinterschnittene
Ausnehmung ist mit 3 bezeichnet} sie reicht zumindest über die ganze Höhe h des fertigen Steines. Auf dem Preßstempel 2 liegt eine z.B. 1 mm
starke Blechplatte 4 mit beispielsweise aus 2 mm starker Pappe bestehender
Dehnungsauflage 5i die mit dem Teil 4 verklebt oder vernietet sei. Der
U-förmige Blechmantel 6 trägt an seiner-einen Schmalseite wieder eine durch
Kleben, Nieten oder dergleichen gesicherte weitere Dehnungsauflage 7· Die
Blechmantelteile 4 und 6 können mit Krallen versehen sein. Eine Deckplatte
8 schließt den Formenhohlraum nach oben ab.
Zur Ausführung des Verfahrens wird zuerst bei weggenommener Platte 8 das
Deckbleoh 4 mit Auflage 5 auf den Stempel 2 aufgelegt, eine bestimmte Menge
feuerfester gekörnter Masse 9 in den Hohlraum 1 gefüllt, der Blechmantel 6
mit der Dehnungsauflage 7 so aufgesetzt, daß die Auflage 7 in die Ausnehmung 3 zu liegen kommt, sodann die Deckplatte 8 aufgesetzt und der Preßvor
gang durch Heben dee Stempels 2 durchgeführt, wobei man die Platte 8 an
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einem Ausweichen nach oben hindert. Man erkennt, daß der sich hebende
Stempel 2 keinen Druck oder jedenfalls nur unwesentlichen Druck auf die
stempelseitige Stirnkante der Auflage 7 ausüben wird. In der Endstellung
des Stempels 2, Fig. 2, reicht die Auflage 7 bis an den Rand der Auflage
5i d.h. daß der fertige Stein nunmehr nur noch an einer Seite einen schmalen
Streifen 10 besitzt, der keine Auflage trägt. .
Da der ü-förmige Blechmantel 6 vor dem Vorpressen in der Regel im Bereich
seiner Biegekanten 11 gerundet ist und während des Preßvorganges in die
Kante der Preßform gedrückt wird, tritt trotz Anwendung des erfindungsgemäßen
Verfahrens eine gewisse Stauchung der Schenkel des Blechmantels 6 ein. Um nun sicherzustellen, daß die Auflage 7 am fertigen Stein die zugeordnete
Steinfläche über ihre ganze Breite bedeckt und kein Streifen frei bleibt, empfiehlt es sich, den der Auflage 7 zugeordneten Schenkel des
Blechraantels 6 etwas langer auszubilden, als die beabsichtigte Steinhöhe h,
z.B. wird bei einer Steinhöhe h = Ί& mm die Höhe des Schenkels vor dem Preßvorgang
zweckmäßig 79 mm betragen. Ferner kann es sich unter Umständen als
vorteilhaft erweisen, die Auflage 7 so auf dem Schenkel zu befestigen, daß sie etwas, im angeführten Beispiel etwa 3 mm, über die Stirnkante des Schenkels
vorsteht. Die Ausnehmung 3 muß eine dem Schenkel der Blechschachtel 6
bzw. der Auflage 7 entsprechende Höhe haben. Die Kante 13 der Ausnehmung 3
kann z.B. unter 45° abgeschrägt sein.
In Fig. 3 und 4 ist eine andere Ausführungsart einer Preßform dargestellt.
Auf den Formenhohlraum 1 wirkt der Preßstempel 2 auch in diesem Fall von
unten. Diese Ausführungsart unterscheidet sich von jener nach Fig. 1 und 2 dadurch, daß hier zuerst der U-förmige Blechraantelteil 6, der an einem
Schenkel eine Dehnungsauflage 7 trägt, in den Formenhohlraum 1 eingebracht wird. Die hinterschnitt en e Ausnehmung 3 wird hier in der Weise ausgebildet,
daß auf den die Dehnungsauflage 7 aufweisenden Schenkel des Blechmantels 6 eine Metallplatte 24 aufgesetzt wird, welche durch in den Stirnwänden des
Formenhohlraumes 1 ausgebildete Nuten geführt wird. Sodann wird die feuerfeste
Masse 9 in loser, körniger Form eingefüllt, die Blechplatte 4 mit Dehnungsauflage
5t welche die Abdeckung der vierten Steinlängsseite bilden
sollen, aufgesetzt und der Formenhohlraum 1 durch die Deckplatte 8 geschlossen. Beim Preßvorgang wird die Deckplatte 8 durch die darüberliegende .
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Druckplatte 25 gehalten. Die Metallplatte 24 aber kann in eine in der Druckplatte
25 ausgebildete Ausnehmung 26 ausweichen, wodurch erreicht wird, daß
auf die Auflage 7 und den zugehörigen Blechschenkel im wesentlichen kein Längsdruck ausgeübt wird.
Während in den Fig. 1 bis 4 Preßformen dargestellt sind, die nur einseitig
mit der hinterschnittenen Plächenausnehmung versehen sind, ist leicht einzusehen,
daß derartige Ausnehmungen auch beiderseitig vorgesehen werden können. Ein mit einer solchen Form erzeugter Stein würde die aus Fig. 5 ersichtliche
Beschaffenheit besitzen. Die Fig. 6 zeigt hingegen ein Ausführungsbeispiel,
gemäß welchem der feuerfeste Preßkörper 9 3^ drei Seiten mit
einer nichtmetallischen Dehnungsauflage 12 verpreßt ist. Es kann sich dabei um eine einteilige Kartonauflage handeln. Die beiden Schmalseiten dieser
Auflage hat man sich während des Preßvorganges hinter der Kante 13 der hinterschnitt
en en Ausnehmungen 3» Fig. 1, 2, "bzw. der Metallplatte 24» Fig. 3»
4, angeordnet zu denken. Die vierte Seite dieses Steines nach Fig. 6 sei mit einer Blechplatte 14 bedeckt. Zur besseren Bindung zwischen den nichtmetallischen
Auflagen und der Steinmasse kann es sieh empfehlen, erstere
mit einem Klebstoffauftrag zu bestreichen, bevor der Preßvorgang einsetzt. Ein geeigneter Klebstoff wäre ein solcher auf Basis der Sulfitablauge.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 ist der Stein ähnlich jenem nach Fig. 6,
nur daß für die der Blechplatte 14 benachbarten Bereiche der Pappeabdeckung 12 aus nichtmetallischem Material verstärkende Blechstreifen 15 vorgesehen
sind. Diese Blechstreifen können an der Innenseite (Fig. 7 links) oder an der Außenseite der nichtmetallischen Abdeckung 12 (Fig. 7 rechts) an deren
Rändern z.B. durch Kleben angebracht werden. Die Blechstreifen 15 besitzen
Krallen oder Zungen 16, die aus dem Blechteil 15 ausgestanzt sind und eine
Verankerung in der Steinmasse 9 bewirken. Die Zungen 16 können auch zur
Verbindung der Blechstreifen 15 mit der Pappeabdeckung 12 dienen. Eine etwas
andere Ausführungsform dieser Idee zeigt Fig. 8, gemäß welcher die vorher genannten Randbereiche der nichtmetallischen Abdeckung 12 an der Innen- und
an der Außenseite ei .e Blechauflage 17 besitzen. Hier kann es sich um ein
ganz dünnes Blech handeln, das U-förmig gebogen ist und in der vorhin beschriebenen
Weise mit dem nichtmetallischen Teil 12 verbunden ist.
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In der Aus führungs form nach Fig. 9 ist die in der Bewegungsrichtung des
Preßstempels verlaufende nichtmetallische Steinauflage 18 innerhalb eines U-förmig verdoppelten Schenkels des Blechmantels 6 angeordnet. Man erkennt
den hinterschnittenen, flachen Formraum 3» der so bemessen ist, daß die
die vierte Seite "bedeckende kombinierte Auflage 4» 5 wieder, wie bereits
in Verbindung mit Fig. 2 betont, bündig mit der Stirnkante 19 des fertigen Verbundkörpers verläuft.
Die Fig. 10 zeigt eine weitere Ausgestaltung der aus Fig. 9 ersichtlichen
Steinform, und zwar ist die nichtmetallische Seitenauflage 20 verdoppelt und wird von einem U-förmigen Seitenblech übergriffen, wogegen der Steg 22 des
Blechmantelteiles 6 zwischen die beiden nichtmetallischen Auflagenteile 20 und die beiden Schenkel des Blecus 21 symmetrierend eingreift.
Bei dem U-förmigen Blechmantelteil 6 wird die Dehnungsauflage wegen der
eingangs geschilderten Gefahr des Abfederns der Schenkel an der Außenseite angebracht. Wird sie an der Innenseite angebracht, so muß zwischen ihr und
dem Steinmaterial ein zusätzlicher Blechteil eingefügt werden (Fig. 9» 10). Bei der die vierte Steinseite bedeckenden Auflage aus Blechteil 4 und Deh—
nungsauflage 5 ist keine Federwirkung vorhanden. Sie kann daher auch so beschaffen
sein, daß der Blechteil 4 außen und die Dehnungsauflage 5 innen zwischen Steinmasse und Blech zu liegen kommt, wobei aus dem Blech Haltekrallen ausgebogen sind, welche in der Steinmasse verankert sind.
Wenn bei der Seitenauflage die Federwirkung ausgeschaltet wird, dann kann
dort ebenfalls die Dehnungseinlage an der Innenseite der Blechauflage angeordnet
werden. Ein solcher Fall ist in Fig. 11 dargestellt. Dieser Stein besitzt einen Blechdeckel 4 mit innenliegender Dehnungsauflage 5i ein Seitenblech
27 mit innenliegender Dehnungsauflage 28 und ein Winkelblech 29
ohne Dehnungsauflage. Die Verankerung der Blechteile in der Steinmasse erfolgt mittels ausgeschnittener Krallen 16. Beim Preßvorgang liegen die
Teile 27 und 28 in der hinterschnittenen Ausnehmung.
Es ist auch möglich, daß die nichtmetallische Auflage und somit auch die
hinterschnittene Ausnehmung der Form eine solche Längserstreckung besitzen,
daß die Auflage die bezügliche Steinlängsseite nur bereichsweise
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bedeckt. So kann beispielsweise die Dehnungsauflage nur im Bereich eines
Steinendes, zweckmäßig dem der Feuerseite, angeordnet sein, oder sie ist über Steinlänge in Form mehrerer Rippen angeordnet. Dabei kann die Dehnungsauflage wieder außerhalb oder bei Ausschaltung einer Federwirkung auch innerhalb
des Blechmantels vorgesehen sein. Reicht die Auflage nur über einen kurzen Steinbereich, kann sie sich sogar innerhalb eines U-förmigen Blechmantels
befinden, da hier die Federwirkung nur unwesentlich ist.
Fig. 12 zeigt einen Stein, bei'dem in einem Seitenblech 30 eine oder mehrere
Rippen 31 ausgebildet sind, in welche die Dehnungseinlagen 32 eingebracht sind. Diese können aus eingelegtem Material, z.B. Pappe, oder einer eingestrichenen,
erhärtenden, ausbrennbaren Masse bestehen. Fig. 13 und 14 zeigen im Grundriß und im Schnitt nach Linie A-A eine Preßform 34 zur Herstellung
eines solchen Steines. Statt einer über die ganze Steinlänge reichenden Ausnehmung
3, Fig. 1, 2, sind hier drei kurze hinterschnittene Ausnehmungen 33
vorgesehen, welche zur Ausbildung der mit Dehnungseinlagen 32 versehenen
Rippen 31 dienen.
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Claims (9)
1. Verfahren zur Herstellung von feuerfesten, eine flache Auflage besitzenden
Steinen, besonders von Steinen mit nichtmetallsieher Dehnungsauflage,
durch Vorpressen eines losen Steinsatzes mit der Auflage in einer Preßform,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage in eine parallel zur Bewegungsrichtung
des Preßstempels in der Form verlaufende, hinterschnittene Ausnehmung des Formenhohlraumes, von ein.er Tiefe, die der Dicke der Auflage
ungefähr gleich, aber nicht geringer ist als diese, eingelegt wird, so daß die Auflage außerhalb des Druckbereiches des Stempels gelegen ist
und daß sodann der Preßvorgang auf bekannte Weise vollzogen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die nichtmetallische
Dehnungsauflage an der Außenseite eines Blechmantels oder Blechman— telteiles fixiert wird und 'diese aus Blechteil und Auflage bestehende
Einheit derart in den Formenhohlraum eingelegt wird, daß die Dehnungsauflage zur Wandung der hinterschnittenen Ausnehmung weist.
3. Preßform zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die hinterschnittene Ausnehmung durch eine längs der Seitenwand des Formenhohlraumes (1) unter der mittelbaren Wirkung des
Preßstempels (2) verschiebbare Platte (24) gebildet ist, die außerhalb des Druckbereiches der Presse liegt und an deren zum Preßstempel (2)
weisender Stirnkante die vom Preßstempel bewegbare Auflage (6, 7) schiebend anliegt.
4. Preßform zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die hinterschnittene Ausnehmung (33) nur be—
reichsweise über die länge des Formenhohlraumes (i) erstreckt, so daß in
sie eine die bezügliche Steinlängsseite nur bereichsweise bedeckende nichtmetallische Auflage (32) einschiebbar ist.
5» Feuerfester Stein, hergestellt gemäß dem Verfahren nach Anspruch 1 oder
2, dadurch gekennzeichnet, daß die nichtmetallische Auflage (7* 18, 20)
Bestandteil eines den Stein an mehr als zwei und vorzugsweise an drei
Sexten bedeckenden Blechmantelteiles (6) ist·
(Art. 7 § l Aha. 2 Vr 1 «^tz 3 dee Xnrfe'-u'·««*»· v *■■ * 19^-*
T088U/13Ö3 ' ~11~
6. Feuerfester Stein, hergestellt gemäß dem Verfahren nach Anspruch 1 oder
2, dadurch gekennzeichnet, daß die nichtmetallische Auflage (12) an
ihren freien Rändern mit einer diese bereichsweise bedeckenden Metallauflage (15) versehen ist.
7· Feuerfester Stein, hergestellt gemäß dem Verfahren nach Anspruch 1 oder
2, dadurch gekennzeichnet, daß die nichtmetallische Auflage (12) an ihren freien Rändern mit einer dünnen, die nichtmetallische Auflage (12)
U-förmig umfassenden Blechauflage (17) versehen ist.
8. Feuerfester Stein, hergestellt gemäß dem Verfahren nach Anspruch 1 oder
2, dadurch gekennzeichnet, daß die nichtmetallische Auflage (18, 20)
beiderseitig mit einer Metallauflage (6, 21) bedeckt ist.
9. Feuerfester Stein nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallauflage
(21) U-Form besitzt und die nichtmetallische Auflage aus ■ zwei gleichen Teilen (20) besteht, zwischen die ein Schenkel (22) eines
bekannten U-förmigen Blechmantels (6) greift.
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Leerseite
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