DE1045783B - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen eines Polsterpapiers - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen eines PolsterpapiersInfo
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Description
- Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen eines Polsterpapiers Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines aus mehreren mit Hochprägungen versehenen und untereinander verklebten Lagen bestehenden Polsterpapiers und hat eine verbesserte Ausbildung eines solchen Polsterpapiers zum Gegenstand. Zu der Erfindung gehört ferner eine neuartige Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, die sich durch eine besonders zweckmäßige und einfache Anordnung ihrer Teile auszeichnet.
- Es ist an sich bekannt, Polsterpapiere aus mehreren mit Hochprägungen versehenen und untereinander verklebten Lagen herzustellen. Bei den bekannten Polsterpapieren dieser Art benötigte man aber mindestens drei Lagen, von denen im allgemeinen zwei Lagen glatt und eine Lage hochgeprägt war. Die hochgeprägte Lage war bei diesen bekannten Polsterpapieren zwischen die glatten Lagen geklebt, so daß also die glatten Lagen die Außenseiten des Polsterpapiers bildeten.
- Es ist ferner bekannt, Polsterpapiere unter Verwendung sogenannter Wattepapiere oder Zellstoffwatte herzustellen. Hier sind auch verschiedenartige Kombinationen von glatten oder hochgeprägten Papieren mit glatten oder hochgeprägten Wattepapieren vorgeschlagen worden.
- Es ist auch bekannt, aus mehr als zwei geprägten Papierlagen zusammengesetzte Gebilde herzustellen, die aber als Polsterpapier nicht geeignet waren, weil die geprägten und miteinander vereinigten Bahnen hierbei in einem Rahmen zusammengehalten wurden. Die Papierbahnen wiesen dabei auch keine linienförmigen Hochprägungen auf, durch die zwei miteinander vereinigte und verklebte Papierlagen mit ringsum abgeschlossenen Lufträumen hatten gebildet werden können, sondern lediglich Wellungen, die an den beiden Endkanten offen waren. Infolgedessen entstanden beim Zusammenkleben der Bahnen nur Hohlräume, die ebenfalls offen waren, so daß die Luft daraus beim Zusammendrücken ungehindert entweichen konnte. Auch eine Ausführungsform dieser bekannten Papiererzeugnisse, bei der röhrenförmige Hohlräume durch Endflächen verschlossen waren, eignen sich nicht als Polsterpapier, da auf die Papierlagen ein parallel zu der Fläche gerichteter Druck nicht mehr ausgeübt werden konnte.
- Gegenüber allen diesen bekannten Polsterpapieren hat die Erfindung den Vorzug, daß sie es erstmalig ermöglicht, ein wirksames Polsterpapier aus nur zwei Lagen hochgeprägten Papiers herzustellen, wobei diese beiden Lagen selbst aus einfachem Papier bestehen, also kein Wattepapier oder sonstwie von vornherein schon Polstereigenschaften aufweisendes Papier sind. Durch die Verwendung und Verarbeitung von nur zwei Blatt gewöhnlichen glatten Papiers zu einem wirksamen und ansprechenden Polsterpapier werden neue Möglichkeiten für die wirtschaftliche Fertigung von Polsterpapieren mit einfachen Einrichtungen geschaffen.
- Die Erfindung besteht demgemäß, in einem Verfahren zur Herstellung eines aus zwei mit Hochprägungen versehenen und miteinander verklebten Lagen bestehenden Polsterpapiers, bei dem zwei Lagen glatten Papiers mit übereinstimmenden Hochprägungen versehen werden, die Außenseite der Hochprägungen wenigstens einer Lage beleimt und diese Lage auf die Außenseite der Hochprägungen der anderen Lage deckungsgleich aufgelegt sowie mit ihr verklebt wird, das dadurch gekennzeichnet ist, daß solche Papierlagen Verwendung finden, bei denen die Hochprägungen aus zusammenhängenden Rippen, Stegen, Feldern od. dgl. bestehen, während die von ihnen eingeschlossenen ungeprägten Papierflächen z. B. kalottenartige, wabenförmige oder rhombische Muster aufweisen. Bei der Erfindung geht man also von zwei Lagen gewöhnlichen glatten Papiers aus, die man mit genau übereinstimmenden Hochprägungen versieht. Zur Erzielung des von der Erfindung beabsichtigten Erfolges ist es eine unerläßliche Voraussetzung, daß beide Papiere mit identischen Mustern hochgeprägt werden, weil bei der weiteren Verarbeitung die beiden Papiere mit ihren Prägungen genau zur Deckung gebracht werden müssen. Hierbei müssen die beiden geprägten Papierlagen so aufeinander gebracht werden, daß ihre Hochprägungen, also die erhabenen Teile der Prägungen beider Papierlagen, einander zugewendet sind. Die beiden Papierlagen können sich also nur an diesen erhabenen Stellen gegenseitig berühren.
- Bevor man aber die beiden hochgeprägten Papierlagen in der geschilderten Weise. miteinander zusammenbringt, werden wenigstens auf einer Papierlage die Hochprägungen, also die erhabenen Teile der Prägungen, an ihren höchsten- Stellen, mit denen sie später die Hochprägungen der anderen Papierlage berühren, mit Leim bestrichen. Wenn dann die beiden hochgeprägten Papierlaben in der erfindungsgemäßen Weise miteinander zusammengebracht werden, kleben sie mit ihren am weitesten vorstehenden Teilen der Hochprägung zusammen. Hierbei muß an den Stellen der Hochprägung ein gewisser Druck ausgeübt werden. Dies kann nach einem weiteren Merkmal der Erfindung in der Weise geschehen, daß man jede Lage durch je ein aus Patrize und Matrize bestehendes Frägewalzenpaar führt und die Patrizen beider Prägewalzenpaare gleichzeitig zur Vereinigung der beiden hochgeprägten Bahnen benutzt, nachdem man die Hochprägungen wenigstens einer Bahn beleimt hat.
- hach dem erfindungsgemäßen Verfahren erhält man also ein Polsterpapier, dessen Eigenart darin besteht, daß es aus zwei mit identischen Hochprägungen versehenen Lagen besteht, die vorzugsweise punkt- oder linienförmige und regelmäßige, geschlossene geometrische Figuren bilden und die mit den hochgeprägten Seiten einander zugekehrt sowie mit den Hochprägungen deckungsgleich aufeinanderliegend so verleimt sind, daß sie nur mit den hochgeprägten Stellen miteinander verbunden sind. Die Polsterwirkung dieses Papiers ist unerwartet gut und kann auf die zwischen den miteinander verklebten Hochprägungen liegenden Luftkissen zurückgeführt werden. Jedenfalls ist es überraschend, wie nach dem erfindungsgemäßen Vorschlag mit nur zwei Papierlagen ein Polsterpapier gewonnen werden kann, das in seiner Polsterwirkung den viel umständlicher aufgebauten und teueren Polsterpapieren nicht nachsteht.
- Das erfindungsgemäße Verfahren läßt sich mit einer einfachen Vorrichtung in sehr bequemer Weise durchführen. Durch diese Vorrichtung wird vor allem die Aufgabe gelöst, die beiden hochgeprägten Lagen glatten Papiers einwandfrei und zuverlässig in der vorgesehenen Weise miteinander zu verkleben.
- Für ähnliche Zwecke ist bereits eine Maschine bekannt, bei der zur Vereinigung der Papierlagen ein Paar glatter Walzen vorgesehen ist. Die zu prägenden Papierbahnen gelangen zunächst zu den Prägerwalzenpaaren, werden geprägt, mit Leim versehen und dann zwei glatten Heizwalzen zugeführt. Auf diesem Wege läßt sich aber das erfindungsgemäße Verfahren zum Herstellen von Polsterpapier nicht in einwandfreier Weise verwirklichen, weil das Vereinigen der beiden Papierlagen mit besonderer Sorgfalt erfolgen muß. Da die Hochprägungen linienförmig sind und eine kleine flächenmäßige Ausdehnung haben, muß dafür gesorgt werden, daß die linienförmigen Hochprägungen beider Papierlagen genau und deckungsgleich beim Zusammenführen aufeinandertreffen. Zu diesem Zweck sind die bisher benutzten glatten Andruckwalzen nicht geeignet, weil sie keine ausreichend genaue Führung der geprägten Papierbahnen gestatten. Aus diesem Grunde müssen Führungswalzen verwendet werden, die die geprägten Papierbahnen so halten, daß die Papierbahnen weder in axialer Richtung noch in Umfangsrichtung verrutschen können.
- Außerdem muß zur Erzielung einer einwandfreien V erklebung bei dem Vereinigen der beiden Papierlagen an den Stellen der Hochprägungen ein Druck auf die Papierbahn ausgeübt werden, der die Hochprägungen der beiden Bahnen aufeinanderdrückt. Auch dies wäre mit einer glatten Walze nicht zu erreichen.
- Das erfindungsgemäße Verfahren, nach dem für die Andruckwalzen beider Vereinigung der beiden Papierbahnen gleich die Prägewalzen verwendet werden, läßt drei Vorzüge erzielen: 1. Es wird ein Walzenpaar eingespart; 2. die geprägten Papierbahnen haben auf den Andruckwalzen eine einwandfreie Führung, die ein Verrutschen in jeder Richtung verhindert; 3. bei dem Aufeinanderkleben der beiden Papierlagen wird an den Stellen der Hochprägung ein linienförmiger Druck ausgeübt, der ein selbständiges Verkleben der Papierlagen an den hochgeprägten Stellen herbeiführt.
- Die Vorrichtung zur Ausübung des erfindungsgemäßen Verfahrens, die selbst einen Teil der Erfindung darstellt, ist demgemäß gekennzeichnet durch zwei aus je einer Matrize und je einer Patrize bestehende und mit identischen Prägemustern versehene und synchron umlaufende Prägewalzenpaare, von denen die Patrizenwalzen entgegengesetzt zueinander mit gleicher Geschwindigkeit umlaufen.
- Diese Einrichtung hat den großen Vorzug, daß sie das Prägen und Verkleben der beiden Lagen glatten Papiers in einem einzigen kontinuierlich ablaufenden Arbeitsgang gestattet. Ihr wesentliches Merkmal besteht darin, daß die Patrizen der die beiden Lagen prägenden Prägewalzenpaare gleichzeitig die zum Verkleben der beiden Lagen notwendige Zusammendrückvorrichtung abgeben. Voraussetzung für das einwandfreie Arbeiten dieser Vorrichtung ist natÜr-1ich, daß die beiden Prägewalzenpaare genau übereinstimmende Prägemuster haben und in der richtigen Weise zueinander justiert sind. Grundsätzliche Schwierigkeiten bieten sich hier aber nicht.
- Eine zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignete Einrichtung sowie mehrere Ausführungsbeispiele des damit hergestellten Polsterpapiers sind in der Zeichnung veranschaulicht. Es zeigt Fig. 1 eine schematische Darstellung einer beispielsweisen Einrichtung zum Herstellen des Polsterpapiers, Fig. 2 einen Schnitt durch die Prägestelle ,des oberen Walzenpaares und die Stelle des Zusammenlaufs der beiden hochgeprägten Papierbahnen und Fig. 3 bis 5 einige Ausführungsbeispiele des Polsterpapiers mit durch Aufbrechen kenntlich gemachter unterer Papierlage.
- Wie aus Fig. 1 ersichtlich, besteht die Vorrichtung zum Herstellen des Polsterpapiers im wesentlichen aus zwei Prägewalzenpaaren 1 und 2, die mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit in entgegengesetzter Richtung umlaufen. Die Matrizen 3- und 3' und ,die Patrizen 4 bzw. 4' sind so zueinander angeordnet, daß die erhabenen Prägemuster der beiden Patrizen tangential sich nahezu berührend aufeinander abrollen.
- Die zu prägenden glatten Papierbahnen 5 und 5' werden beim Durchgang durch die ein gleiches Prägemuster aufweisenden Prägewalzenpaare 1 und 2 mit Hochprägungen 6 versehen, die deckungsgleich aufeinand-ertreffen. Zuvor werden die Hochprägungen der einen Papierbahn von einer Beleimungsvorrichtung 7 mit Klebstoff versehen, so daß beim Abrollen der beiden Bahnen die Hochprägungen 6 unter Druck fest miteinander verklebt werden (Fig. 2).
- Das Prägemuster des herzustellenden Polsterpapiers ist an keine bestimmte Form gebunden. Als besonders geeignet erweisen sich Muster mit punkt- oder linienförmigen, regelmäßige geometrische Figuren bildenden Hochprägungen.
- So zeigt Fig. 3 ein Polsterpapier, bei dem die linienförmigen Hochprägungen 6 der beiden Papierlagen 5, 5' ein Waffelmuster bilden. Die von den miteinander verklebten Hochprägungen eingeschlossenen Hohlräume 8 ergeben durch ihre Luftfüllung eine gute Polsterwirkung.
- Ähnlicher Art ist auch das in Fig.4 dargestellte Wabenmuster.
- Ein anderes Musterbeispiel zeigt Fig.5, bei dem die von den Hochprägungen 6' eingeschlossenen Hohlräume 9 eine Kreisform besitzen.
Claims (3)
- PATENTANSPRÜCHE: 1. Verfahren zum Herstellen eines aus zwei mit Hochprägungen versehenen. und miteinander verklebten Lagen bestehenden Polsterpapiers, bei dem zwei Lagen glatten Papiers mit übereinstimmenden Hochprägungen versehen werden, die Außenseite der Hochprägungen wenigstens einer Lage beleimt und diese Lage auf die Außenseite der Hochprägungen der anderen Lage deckungsgleich aufgelegt sowie mit ihr verklebt wird, dadurch gekennzeichnet, daß solche Papierlagen Verwendung finden, bei denen die Hochprägungen aus zusammenhängenden Rippen, Stegen, Feldern od. dgl. bestehen, während die von ihnen eingeschlossenen ungeprägten Papierflächen z. B. kalottenartige, wabenförmige oder rhombische Muster aufweisen.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hochprägungen der beiden Lagen unter Verwendung der die Prägungen ausführenden Patrizenwalzen beim Verkleben aufeinandergepreßt werden.
- 3. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 und 2, gekennzeichnet durch zwei aus je einer Matrize und je einer Patrize bestehende und mit identischen. Prägemustern versehene und synchron umlaufende Prägewalzenpaare, von denen die Patrizenwalzen entgegengesetzt zueinander mit gleicher Geschwindigkeit umlaufen. In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschrift Nr. 53$ 781; USA.-Patentschrift Nr. 2 518 164.
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