DD295811A5 - Abfallsammelfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Abfallsammelfahrzeug, in das von der Frontseite her die Abfallsammelgefaesse entleert werden, vorzugsweise zur Entsorgung von Haushalt-Abfallsammelgefaessen. Um bei Ausnutzung der Vorteile von Ueberkopfladern die zulaessigen Lichtraumprofile in allen Funktionen einer solchen Beladungstechnologie nicht zu ueberschreiten, ist erfindungsgemaessen ein Zwischenbehaelter 12 im Frontbereich des Fahrzeugs angeordnet, in den hinein zunaechst die Abfallsammelgefaesse entleert werden, der entweder ueber dem Fahrerhaus 6 feststehend angeordnet ist oder mittels einer Verfahreinrichtung 19 erst angehoben und dann zum Entleeren horizontal bis an den Sammelbehaelter herangefahren wird. Durch die zusaetzlich moegliche Anordnung einer Abdeckung 46 und eine kanalartige Fuehrung 20 kann sowohl das Befuellen als auch die Entleerung des Zwischenbehaelters 12 ohne Belaestigung der Umgebung erfolgen. Fig. 14a
Description
Hierzu 14 Seiten Zeichnungen
Die Erfindung betrifft ein Abfallsammelfahrzeug, das einen hinter einem Bedienungsstand, insbesondere hinter dem Fahrerhaus eines Motorfahrzeugs vorzugsweise lösbar angeordneten Sammelbehälter aufweist, der eine im oberen Bereich angeordnete Einfüllung und wenigstens einen zum Entleeren offenbaren Wandteil, vorzugsweise die der Einfüllöffnung abgekehrte Stirnwand aufweist, und der mit Mitteln zur Verdichtung des in den Sammelbehälter eingefüllten Abfalls versehen ist. Bei dem aus der US-PS 3202305 vorbekannten Abfallsammelfahrzeug der vorbezeichneten Art werden die in den Sammelbehälter zu entleerenden Abfallsammelgefäße jeweils über ein mit dem Sammelbehälter verbundenes Schwenkarmpaar frontseitig vordem Fahrerhaus vom Boden aufgenommen und hoch über das Fahrerhaus hinweg verschwenkt und hierbei in die hinter dem Fahrerhaus liegende Einfüllöffnung des Sammelbehälters durch Umkippen entleert. Ein wesentlicher Nachteil dieser als sogenannte Überkopflader bekannten Fahrzeuge besteht darin, daß beim Verschwenken des Abfallsammeigefäßes zur Entleerung in die obenliegenden Einfüllöffnung des Sammelbehälters das normale Lichtraumprofil derartiger Fahrzeuge erheblich überschritten wird.
Aus der DE-OS 2545051 ist ferner ein Abfallsammelfahrzeug bekannt, bei dem zwischen dem Fahrerhaus und dem lösbar mit dem Fahrzeug verbundenen Sammelbehälter auf dem Fahrgestell ein Schütttrichter angeordnet ist. Die Abfallsammelgefäße werden in diesen Schütttrichter über ein Schwenkarm paar nach Art eines Überkopfladers durch Umkippen entleert. Aus diesem Schütttrichter wird dann der Abfall durch eine Schaufeleinrichtung in die obenliegende Einfüllöffnung des Sammelbehälters umgefüllt. Eine Verdichtung des Abfalls im Sammelbehälter ist nicht möglich, so daß keine optimale Beladung erreicht werden kann. Abgesehen von den vorstehend bereits beschriebenen Nachteilen eines Überkopfladers weist dieses Fahrzeug den weiteren Nachteil auf, daß die Anordnung des Schütttrichters zwischen Sammelbehälter und Fahrerhaus in erheblichem Maße für den Sammelbehälter zur Verfügung stehende Volumen reduziert.
Aus der US-PS 3643824 ist ein Abfallsammelfahrzeug bekannt, bei dem zwischen dem Fahrerhaus und dem fest, jedoch kippbar mit dem Fahrgestell verbundenen Sammelbehälter ein Schütttrichter angeordnet ist, der vom Boden aus mit kleinen Abfallsammeigefäßen von Hand oder über eine entsprechende Schütteinrichtung beschickt werden kann. Der im Schütttrichter liegende Abfall wird dann über einen Schieber durch eine im Bodenbereich in der Stirnwand des Sammelbehälters angeordnete Öffnung in den Sammelbehälter eingeschoben und hierbei weitgehend verdichtet. Größere Abfallsammelgefäße können hierbei nicht entleert werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Abfallsammelfahrzeug der eingangs bezeichneten Art zu schaffen, das unter Ausnutzung der vom Überkopflader bekannten Vorteile, nämlich daß die Müllwerker vor dem Fahrerhaus in Sichtverbindung mit dem Fahrer arbeiten können, die Nachteile der vorbeschriebenen Systeme vermeidet und hierbei insbesondere den Einsatz bei der Entleerung von geringvolumigen Abfallsammelgefäßen, insbesondere Haushalt-Abfallsammelgefäßen, ermöglicht.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß im Frontbereich des Fahrerhauses wenigstens ein Zwischenbehälter zur Aufnahme des Abfalls aus Abfallsammeigefäßen angeordnet ist, der mit Mitteln zum Entleeren seines Inhalts in die obenliegende Einfüllung des Sammelbehälters in Verbindung steht, und eine von der Einfüllöffnung getrennte Entleerungsöffnung aufweist, die zumindest beim Entleerungsvorgang mit der Einfüllöffnung des Sammelbehälters in Verbindung steht. In einer zweckmäßigen weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist hierbei vorgesehen, daß die Entleerungsöffnung des Zwischenbehälters und/oder die Einfüllöffnung des Sammelbehälters verschließbar sind. Hierdurch ist es möglich, den Zwischenbehälter bis auf die genannten Öffnungen geschlossen auszubilden. Die Anordnung eines derartigen Zwischenbehälters im Frontbereich des Fahrerhauses hat den Vorteil, daß der Raum hinter dem Fahrerhaus praktisch in seiner gesamten Länge für die Aufnahme des Sammelbehälters zur Verfügung steht und so mit den größtmöglichen Sammelbehältern gearbeitet werden kann. Der Begriff Frontbereich im Sinne der Erfindung erfaßt sowohl den Raum vor dem Fahrerhaus als auch den Raum über dem Fahrerhaus. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Fahrzeugs gegenüber herkömmlichen Abfallsammeifahrzeugen besteht in einer besseren Gewichtsverteilung, da die für die Handhabung der Abfallsammelgefäße erforderlichen Komponenten einschließlich des Zwischenbehälters mit ihrem Gewicht von der Fahrzeugvorderachse aufgenommen werden, so daß der Hinterachsbereich in vollem Umfang für die Aufnahme der durch den gefüllten Sammelbehälter definierten Last zur Verfügung steht. Hierdurch ergibt sich eine bessere Lastverteilung. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäß ausgestalteten Abfallsammelfahrzeugs besteht darin, daß die Entleerung des Zwischenbehälters durch eine obenliegende Öffnung in den Sammelbehälter erfolgt, so daß in Verbindung mit einer Verdichtungseinrichtung eine optimale Füllung des Sammelbehälters möglich ist. Gerade das Einfüllen von oben ist für den Verdichtungsvorgang von Bedeutung, da hier von der Einfüllöffnung des Sammelbehälters gegen das Behälterende hin die jeweils über den Zwischenbehälter aufgegebenen Abfallmengen auf die gegenüberliegende Stirnwand zusammengeschoben und hierbei jeweils bis unter die Behälterdecke verdichtet werden. Die Verdichtungseinrichtung ist vorzugsweise so ausgebildet, daß sie im wesentlichen den gesamten Behälterquerschnitt überdeckt. Da in Fahrtrichtung ohnehin immer genügend Manövrierraum für das Fahrzeug vorhanden sein muß, ist auch gewährleistet, daß ausreichend Platz zur Handhabung der Abfallsammelgefäße zur Verfügung steht und zwischen Fahrer und Bedienungsmannschaft leicht Sichtverbindung aufgenommen werden kann. Die Müllwerker können vor einer Weiterfahrt zur nächsten Aufnahmestelle vorne am Fahrzeug ein Signal zur Weiterfahrt geben, beispielsweise, wenn sie auf das Fahrzeug aufgestiegen sind. Das erfindungsgemäße Abfallsammelfahrzeug kann von seiner Konzeption her besonders vorteilhaft auf der Basis eines Serienfahrgestells aufgebaut werden. Das Abfallsammelfahrzeug kann auch als Sonderfahrzeug in sogenannter Niederflurausführung mit nur geringer Bodenfreiheit ausgeführt werden. Dies erlaubt es, ein tiefliegendes Fahrerhaus und/oder ein tiefliegendes Fahrgestell vorzusehen, so daß für den Zwischenbehälter und auch für den Sammelbehälter eine relativ große Höhe zur Verfügung steht, ohne daß auch beim Entleeren das höchstzulässige Lichtraumprofil für derartige Fahrzeuge überschritten wird, und somit ein großes Fassungsvermögen zur Verfügung steht. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Zwischenbehälter mit wenigstens einer Einrichtung zur Handhabung der in diesen zu entleerenden Abfallsammelgefäße in Verbindung steht. Es können hier je nach Ausbildung und/oder Anordnung des Zwischenbehälters am Fahrzeug herkömmliche Schütteinrichtungen eingesetzt werden, wie sie zur Handhabung von Haushalt-Sammelgefäßen mit einem Volumen zwischen 50 und 240I und/oder auch zur Handhabung von Groß-Sammelgefäßen mit einem Fassungsvermögen von 1 bis 2 m3 verwendet werden. Während es grundsätzlich möglich ist, den Zwischenbehälter als offenen Behälter auszuführen, ist es zweckmäßig, den Zwischenbehälter in geschlossener Bauweise mit einer schließbaren, beispielsweise über die Schütteinrichtung Offenbarer Einfüllöffnung auszuführen. Bei der Anordnung auch nur eines Zwischenbehälters kann dieser auch mit zwei oder mehr Schütteinrichtungen verbunden sein, so daß gleichzeitig mehrere Abfallsammelgefäße entleert werden können.
In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Zwischenbehälter in wenigstens zwei Teilbehälter unterteilt und jedem Teilbehälter eine Entleerungsöffnung zugeordnet ist. Dies erlaubt insbesondere bei einem erfindungsgemäß entsprechend unterteilten Sammelbehälter bereits einen sortierenden Abwurf in den Zwischenbehälter, beispielsweise über Sondersammelgefäße. Hierbei kann jeder Teilbehälter mit einer eigenen Schütteinrichtung für die Abfallsammelgefäße verbunden sein. Es ist auch möglich, zwei gesonderte Teilbehälter als Zwischenbehälter vorzusehen, was inbesondere bei Ausgestaltungen mit Verfahreinrichtung für den Zwischenbehälter vorteilhaft ist. Hierbei wird dann jedem Teilbehälter eine eigene Verfahreinrichtung zugeordnet so daß jeder Teilbehälter unabhängig vom anderen verfahren werden kann. In zweckmäßiger Ausgestaltung ist vorgesehen, daß bei unterteiltem Sammelbehäher wenigstens ein Teil der Teilbehälter lösbar miteinander verbunden ist. Dies hat den Vorteil, daß beispielsweise Hausabfälle, dioden Hauptanteil bilden, in einen größeren Grundbehälter abgeworfen werden, der zugleich den Tragkörper für die lösbaren Teilbehälter bilden kann. Sondermüll kann dann sortiert in die Teilbehälter abgeworfen werden. So kann beispielsweise ein großes Krankenhaus oder eine entlegene Kurklinik mit nur einer Entsorgungsfahrt bedient werden. Die Teilbehälter mit dem Sondermüll können dann ohne jegliche Umladung getrennt von den normalen Abfällen entsorgt werden. Auch Glas oder Papier kann auf diese Weise gleichzeitig mit den Hausabfällen sortiert abtransportiert werden, wenn es in entsprechender Weise vorsortiert bereitgestellt wird. Bei der Anordnung eines Zwischenbehälters kann über eine entsprechende Steuerung an einer erfindungsgemäßen Verfahreinrichtung der Zwischenbehälter dann zum Entleeren die einzelnen Teilbehälter des Sammelbehälters gezielt anfahren. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist weiterhin vorgesehen, daß die Entleerungsöffnung des Zwischenbehälters und/oder die Einfüllöffnung des Sammelbehälters mit einer Verlängerung versehen ist, die zumindest bei Entleerung des Zwischenbehälters jeweils in die andere Öffnung hineinragt. Dies bietet insbesondere für Abfallsammeifahrzeuge, bei denen der Zwischenbehälter und der Sammelbehälter erfindungsgemäß voneinander getrennt werden können, den Vorteil, daß ein einwandfreier Abschluß zwischen den beiden einander zugeordneten Öffnungen vorhanden ist und keine Abfallmengen nach außen treten können. Durch eine derartige, jeweils in die andere Öffnung eintretende Verlängerung besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Übergangsbereich abzudichten.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, daß wenigstens ein quer zur Längsachse des Sammelbehälters ausgerichteter Wandteil in Behälterlängsrichtung verschiebbar ausgebildet ist und mit einer vorzugsweise hydraulisch betätigbaren Preßeinrichtung in Verbindung steht, die auf den verschiebbaren Wandteil einwirkt. Der Wandteil kann durch eine Behälterwand, aber auch durch einen an einer Behälterwand innen anliegenden Preßschild gebildet werden. Die Anordnung an der fahrerhausseitigen Stirnwand hat den Vorteil einer erheblichen Gewichtsersparnis für den Behälter, da die
Preßeinrichtung selbst am Fahrzeug angeordnet werden kann, so daß für das Verdichten des Mülls am Sammelbehälter keine hydraulischen Komponenten vorzusehen sind und dementsprechend die gesamte Druckversorgung fest am Fahrzeug installiert werden kann. An dem verschiebbaren Wandteil des Sammelbehälters einerseits und an der Preßeinrichtung, die beispielsweise durch eine vorzugsweise Teleskop-Hydraulik-Einheit gebildet wird, andererseits, ist bei lösbarer Ausbildung des Sammelbehälters eine trennbare Kupplung vorzusehen, die im Betrieb den zum Verdichten erforderlichen Vor- und Rückhub der Stirnwand ertaubt. Dies hat darüber hinaus den Vorteil, daß verhältnismäßig kleine Abfallsammelfahrzeuge eingesetzt werden können, die auch in engen Straßen bewegt werden können. Gerade für diesen Einsatzfall ist die Anordnung des Zwischenbehälters und dessen Befüllung über den Frontbereich des Fahrzeugs wegen der besseren Manövrierfähigkeit von Vorteil. Die gefüllten Sammelbehälter können dann von dem Abfallsammeifahrzeug noch innerhalb seines Einsatzgebietes abgestellt und durch einen neuen, leeren Behälter ersetzt werden, so daß für das Abfallsammeifahrzeug mit seiner Bedienungsmannschaft nur der Entsorgungsbezirk zu befahren ist. Der Abtransport der gefüllten Sammelbehälter kann dann über andere Fahrzeuge über die Straße erfolgen, die auch mehrere derartiger Sammelbehälter zu transportieren vermögen, oder auch über das Eisenbahnnetz zu weiter entfernten Deponien erfolgen. Von Bedeutung ist, daß keine Umladung des Abfalls notwendig ist, sondern die gefüllten Sammelbehälter nur abgestellt und dann zum Abtransport wieder aufgenommen werden. Die Transportfahrzeuge können dann je nach Größe nicht nur einen oder mehrere derartiger Sammelbehälter transportieren, sondern zusätzlich auch noch mit einem mit Sammelbehältern beladbaren Anhänger gefahren werden. Die Anordnung kann auch so ausgebildet werden, daß die Preßeinrichtung im oder am Sammelbehälter angeordnet ist, so dß nur eine Kupplung für die Druckversorgung vorzusehen ist.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist es hierbei zweckmäßig, wenn der Sammelbehälter mit ausfahrbaren Bodenstützen versehen ist. Dies erlaubtes, für den vorstehend beschriebenen Transport der Sammelbehälter bei entsprechender Ausgestaltung der Verbindungselemente am Sammelbehälter, herkömmliche Lastwagenfahrgestelle einzusetzen, die für den Betrieb mit sogenannten Wechselaufbauten eingerichtet sind. Dies hat den Vorteil, daß für den Transport der gefüllten und der entleerten Sammelbehälter für den reinen Straßenverkehr ausgelegte Fahrzeuge eingesetzt werden können. Wird der Abfall beispielsweise zu einer Müllverbrennungsanlage gefahren, so kann der Sammelbehälter dort auf eine Kippvorrichtung abgesetzt werden, entleert und vom Transportfahrzeug wieder aufgenommen werden. Das erfindungsgemäße Abfallsammeifahrzeug ist in einer Ausgestaltung so ausgebildet, daß der Zwischenbehälter über dem Fahrerhaus angeordnet ist und daß die Einrichtung zur Handhabung des Abfallsammeigefäßes als Schütteinrichtung ausgebildet ist und eine bis in den Bodenbereich vor dem Fahrerhaus reichende Aufnahme für die zu entleerenden Sammelgefäße aufweist. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß ein Zwischenbehälter mit verhältnismäßig großem Fassungsvermögen eingesetzt werden kann. Es können auch zwei oder mehr derartiger Schütteinrichtungen vorgesehen werden, so daß mehrere Abfallsammeigefäße unabhängig und gleichzeitig gehandhabt werden können. Wenn der Zwischenbehälter von seiner Stirnseite her zugänglich ist, kann das durch die Schüttung bewirkte Kippen der Abfallsammelgefäße so vorgenommen werden, daß das Lichtraumprofil nicht überschritten wird. Während des Betriebs ist die Sicht für den Fahrer nicht beeinträchtigt. Die Anordnung des Zwischenbehälters über dem Fahrerhaus erlaubt es ferner, ein Fahrerhaus mit zweiter Sitzbank für die Bedienungsmannschaft vorzusehen, so daß sie jeweils nach der Handhabung der Abfallsammelgefäße fürlängere Zwischenfahrten, beispielsweise in Streusiedlungen, von vorne kommend, also im Sichtbereich des Fahrers einsteigen kann.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Zwischenbehälter über dem Fahrerhaus aus einer Vorderstellung mittels einer Führung in eine Entleerungsstellung am Sammelbehälter hin- und herbewegt ist. Diese Ausgestaltung ist vor allem dann von Vorteil, wenn der Sammelbehälter und/oder der Zwischenbehälter in mehrere Teilräume unterteilt sind. Der Zwischenbehälter kann dann gezielt die zugeordnete Einfüllöffnung des Sammelbehälters anfahren. Die Führung kann hierbei so ausgebildet sein, daß ein Teilstück über dem Fahrerhaus und fest mit dem Fahrgestell verbunden angeordnet ist und das andere Teilstück fest mit de,m Sammelbehälter verbunden ist. Dieser Vorteil ist auch gegeben, wenn der Zwischenbehälter in wenigstens zwei voneinander unabhängig bewegbare Teilbehälter unterteilt ist. In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Abfallsammeifahrzeuges ist mit dem Fahrzeug eine Verfahreinrichtung für den Zwischenbehälter verbunden, die diesen aus seiner im Bodenbereich vor dem Fahrerhaus liegenden Füllstellung über das Fahrerhaus hinweg in seine Entleerungsstellung am Sammelbehälter bewegt. Diese Ausgestaltung besitzt u.a. den Vorteil, daß der Zwischenbehälter in seinen Abmessungen sich nahezu über die ganze Fahrzeugbreite und in etwa über die Länge des Fahrerhauses erstrecken kann, so daß sich hier ein Zwischenbehälter mit großem Fassungsvermögen konzipieren läßt. In der Füllstellung läßt sich dieser Zwischenbehälter dann auch mit Abfallsäcken und kleinen Abfallgefäßen von Hand befallen. Über eine entsprechende, dem Zwischenbehälter zugeordnete Schütteinrichtung können aber auch die üblichen Abfallsammelgefäße entleert werden. Der besondere Vorteil ist hierbei, daß nur eine geringe Hubarbeit für die zu entleerenden Abfallsammelgefäße zu leisten ist und dementsprechend deren Entleerung schneller vonstatten geht. Da über die Verfahreinrichtung der Zwischenbehälter bis nahe an den Boden herangeführt werden kann, vereinfacht sich durch die hiermit verbundene Verkürzung des Hubweges auch die Ausbildung der Schüttvorrichtung. Sobald der Zwischenbehälter vollständig gefüllt ist, wird er mit Hilfe der Verfahreinrichtung angehoben und in Höhe des Fahrerhausdaches zur Entleerungsöffnung des hinter dem Fahrerhaus liegenden Sammelbehälters verfahren und dort mit Hilfe seiner Entleerungsmittel entleert. Wenn sich der Zwischenbehälter noch in seiner Entleerungsstellung befindet, kann das Abfallsammelfahrzeug schon zum nächsten Aufnahmeort fahren, wo dann der Zwischenbehälter über die Verfahreinrichtung in seine bodennahe Aufnahmestellung zurückbewegt wird. Bei der Anordnung von unabhängig voneinander bewegbaren Zwischenbehältern ist jedem eine Verfahreinrichtung zugeordnet.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist hierbei vorgesehen, daß die Verfahreinrichtung für den Zwischenbehälter durch im Frontbereich des Fahrerhauses angeordnete Hubeinrichtung für eine im wesentlichen vertikal verlaufende Hubbewegung und eine Antriebseinrichtung für eine über dem Fahrerhaus im wesentlichen horizontal verlaufende Bewegung, vorzugsweise eine Längsbewegung, gebildet wird. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, daß die Bewegung des Zwischenbehälters sich nur aus einer im wesentlichen vertikal verlaufenden Hubkomponente und einer in einer im wesentlichen horizontalen Ebene verlaufenden Bewegungskomponente zusammensetzt, so daß im Gegensatz zu den großen Schwenkarmen der bekannten Überkopflader zu keinem Zeitpunkt während der Bewegung des Zwischenbehälters das vorgeschriebene
Lichtraumprofil überschritten wird. Damit ist es möglich, auch in Toreinfahrten, unter Straßenbahnoberleitungen oder unter Bäumen alle Funktionen ohne jegliche Behinderungen durchzuführen. Die Hubeinrichtung kann hierbei beispielsweise durch einen im wesentlichen auf- und abbewegbaren Schlitten oder aber über entsprechend angeordnete Schwenkhebel gebildet werden, die den Zwischenbehälter nur bis in Höhe der horizontalen Bewegungsebene anheben. Hierbei kann es auch zweckmäßig sein, für die Grundbewgung der Hubeinrichtung eine Schlittenführung vorzusehen und im Hinblick auf eine möglichst ausreichende Bodenfreiheit die Endbewegung beim Absenken des Zwischenbehälters im Bodenbereich über Schwenkhebel auszuführen. Die Bewegung in der horizontalen Ebene kann durch eine Schwenkbewegung erfolgen, durch die der Zwischenbehälter über das Fahrerhaus direkt in seine Entleerungsstellung um eine vertikale Achse verschwenkt wird, ggf. nach dem Verschwenken noch verschoben wird, oder durch eine an die Hubbewegung anschließende horizontale Schiebebewegung an einer Führung, die bis in den Bereich der Einfüllöffnung des Sammelbehälters reicht. In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß Antriebsmittel vorgesehen sind, die den Zwischenbehälter an der Führung in die Entleerungsstellung am Sammelbehälter und wieder zurückbewegen. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß trotz der relativen Bewegbarkeit des Zwischenbehälters an der Führung dieser über die Antriebsmittel, beispielsweise horizontal wirkende Hydraulikzylinder, umlaufende Endlosketten oder einen den Zwischenbehälter aufnehmenden, angetriebenen Schlitten in der Bewegungsrichtung feststellbar mit dem Abfallsammeifahrzeug verbunden bleibt. Der Zwischenbehälter kann hierbei mit seiner Unterseite auf den Führungen aufliegend oder über entsprechende Verbindungsmittel mit seiner Oberseite oder seitlich an den Führungen hängend geführt werden.
In besonders zweckmäßiger Ausgestaltung einer Ausführung mit offenem Zwischenbehälter ist vorgesehen, daß eine an der horizontalen Führung verfahrbare Andruckplatte angeordnet ist, die die Öffnung des Zwischenbehälters in angehobener Position abschließt. Dies hat den Vorteil, daß beispielsweise bei einer Beladung des Zwischenbehälters mit Sperrmüll oder mit Abfallsäcken der Zwischenbehälter nach der Hubbewegung für die Horizontalbewegung abgeschlossen ist und somit keine überragenden Sperrmüllteile oder Abfallsäcke die Funktion stören können. Die Andruckplatte kann zugleich so ausgebildet sein, daß sie gleichzeitig über lösbare Verbindungsmittel den Zwischenbehälter trägt und somit einen Schlitten bildet, der mit den Antriebsmitteln, beispielsweise Hydraulikzylindern in Verbindung steht.
In vorteilhafter weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Entleerungsöffnung des Zwischenbehälters mit einem verriegelbaren Verschluß versehen ist, und daß an der Führung im Bereich der Entleerungsstellung an der zugehörigen Einfüllöffnung des Sammelbehälters Betätigungsmittel zum Lösen der Verriegelung und/oder zum Öffnen des Verschlusses angeordnet sind. Bei einem in mehrere Teilbehälter unterteilten Zwischenbehälter kann jeder Teilbehälter einen entsprechenden Verschluß aufweisen, der nur an der zugeordneten Einfüllöffnung des Sammelbehälters geöffnet werden kann. In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, daß die Entleerungsöffnung des Zwischenbehälters an dessen rückwärtigem Ende angeordnet ist und daß als Mittel zum Entleeren im Zwischenbehälter eine gegen die Entleerungsöffnung bewegbare Austrageinrichtung angeordnet ist. Diese Ausgestaltung des Zwischenbehälters kann sowohl bei einem fest über dem Fahrerhaus angeordneten Zwischenbehälter als auch bei einem über die Verfahreinrichtung bewegbaren Zwischenbehälter verwendet werden. Je nach Ausbildung des Zwischenbehälters kann die Austrageinrichtung auch zum Teilverdichten des Abfalls im Zwischenbehälter verwendet werden. Zum Entleeren wird dann der Abfall über die Austrageinrichtung durch die Entleerungsöffnung in die im oberen Bereich liegende Einfüllöffnung des Sammelbehälters geschoben. Austrageinrichtung im Sinne der Erfindung ist sowohl ein verfahrbarer Schubschild, als auch ein Roll- oder Kratzboden oder ein sogenannter Schubstangenboden im Zwischenbehälter. Es kommt in erster Linie darauf an, daß die in den Zwischenbehälter fallenden Abfallmengen zu seiner Entleerungsöffnung bewegt werden.
In einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, daß die Entleerungsöffnung am Boden des Zwischenbehälters angeordnet ist Diese Anordnung hat den Vorteil, daß der Zwischenbehälter durch die Verfahreinrichtung an die im Deckelbereich des Sammelbehälters angeordnete Einfüllöffnung verbracht werden kann und damit dicht anliegt, so daß nach dem Öffnen des Verschlusses der Abfall aus dem Zwischenbehälter unmittelbar in den Sammelbehälter einfallen kann. Diese Anordnung ist insbesondere bei in Teilbehälter unterteiltem Zwischenbehälter und/oder unterteiltem Sammelbehälter vorteilhaft, da der Zwischenbehälter über dem Sammelbehälter bis zur zugeordneten Einfüllöffnung verfahren werden kann. Durch die Anordnung entsprechender Dichtungsmittel am unteren Rand des Zwischenbehälters und/oder am Rand der Einfüllöffnung des Sammelbehälters, beispielsweise in Form eines umlaufenden Gummiwulstes, ergibt sich hier eine gute Abdichtungsmöglichkeit.
In weherer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Verfahreinrichtung an einem mit dem Fahrzeugfahrgestell verbundenen Tragrahmen angeordnet ist, der im Frontbereich die Hubeinrichtung und im Bereich über dem Fahrerhaus die Führung und die Antriebsmittel für den Zwischenbehälter trägt. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß die Verfahreinrichtung ein in sich geschlossenes System bildet, das ggf. lösbar mit dem Fahrzeug verbindbar ist, so daß auch die Möglichkeit besteht, das Fahrzeug nach Abnahme der Verfahreinrichtung auch für andere Transportzwecke einzusetzen. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist hierbei vorgesehen, daß der Tragrahmen mit einem Ende, vorzugsweise mit dem vor dem Fahrerhaus liegenden Ende, über wenigstens zwei vordere Befestigungspunkte und mit seinem anderen Ende, vorzugsweise mit dem hinter dem Fahrerhaus liegenden Ende über wenigstens eine, vorzugsweise in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegenden hinteren Befestigungspunkt am Fahrgestell abgestützt ist. Diese Anordnung erlaubt in vorteilhafter Weise eine Befestigung des notwendigerweise in sich starren Tragrahmens in einer Weise, die eine Verwindung des Fahrgestells im Fahrbetrieb ohne Beeinträchtigung zuläßt. Ein weiterer Vorteil dieser Ausbildung besteht darin, daß der Tragrahmen im Frontbereich an den von außen ohnehin zugänglichen und bei herkömmlichen Lastkraftwagen zum Anschluß von Zusatzaggregaten ausgebildeten Enden des Fahrgestells befestigt werden kann.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist hierbei vorgesehen, daß der hintere Befestigungspunkt durch ein Gelenk mit mindestens zwei Freiheitsgraden gebildet wird. Das Gelenk kann hierbei beispielsweise durch ein Kreuz- oder Kugelgelenk aber auch durch ein Gummigelenk gebildet werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der hintere Befestigungspunkt lösbar ausgebildet ist und der Tragrahmen an den vorderen Befestigungspunkten um eine horizontale Achse verschwenkbar gelagert ist. Diese Ausbildung erlaubt es insbesondere bei sogenannten Frontlenkerfahrzeugen, bei denen die Antriebsmotoren teilweise innerhalb des Fahrerhauses liegen und das Fahrerhaus zu Reparaturzwecken nach vorne verschwenkbar ist, diese Funktion auch bei einem
derartigen Abfallsammelfahrzeug wahrnehmen zu können. Falls eine Motorreparatur erforderlich ist, wird der Tragrahmen nach vorne geschwenkt so daß anschließend das Fahrerhaus verschwenkt werden kann und die Motorreparatur ausgeführt werden kann. Besonders zweckmäßig ist es hierbei, wenn der Tragrahmen mit einem steuerbaren Schwenkantrieb, vorzugsweise wenigstens einem Hydraulikzylinder versehen ist. Hierdurch kann der Tragrahmen nicht nur vollständig nach vorne verschwenkt werden, um das Fahrerhaus ebenfalls kippen zu können, sondern hierdurch bietet sich ferner die Möglichkeit, den Tragrahmen nur um ein geringes zu verschwenken, so daß bei einem Auswechseln der Sammelbehälter ein genügender Freiraum für die hierzu erforderliche Bewegung vorhanden ist. Insbesondere bei Sammelbehältern mit obenliegender Einfüllöffnung ergibt sich hierdurch zusätzlich der Vorteil, daß bei aufgesetztem Sammelbehälter durch das Absenken des Tragrahmens die Einfüllöffnung des Sammelbehälters im Bereich der Übergabestelle am Tragrahmen nach außen dicht abgeschlossen werden kann. Zweckmäßig ist es hierbei, wenn der Tragrahmen lösbar mit dem Fahrgestell verbunden ist.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist femer vorgesehen, daß der Tragrahmen zumindest in dem sich über das Fahrerhaus hinweg erstreckendem Bereich bis auf eine Einfahröffnung für den Zwischenbehälter und eine an die Einfüllöffnung des Sammelbehähers anschließbare Übergabeöffnung allseitig umschlossen ist. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, daß der Zwischenbehälter nach Abschluß der Hubbewegung auf seinem horizontalen Weg nach außenhin abgekapselt geführt wird, wobei insbesondere der Entleerungsbereich für den Zwischenbehälter nach außenhin praktisch staubdicht abgeschlossen ist und so eine einwandfreie Entleerung ohne Belastung der Umwelt möglich ist.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, daß an der Führung eine den Raum zwischen em Zwischenbehälter in seiner im Bodenbereich vor dem Fahrerhaus liegenden Füllstellung und der Führung wenigstens teilweise an der dem Fahrerhaus zugekehrten Seite und die daran anschließende Seitenbereiche umschließende, in ihrer Länge entsprechend der Hubbewegung des Zwischenbehälters veränderliche Abdeckung angeordnet ist. Dies hat den Vorteil, daß bei oben offenen Zwischenbehältern die Entleerung der Abfallsammeigefäße unter weitgehender Abschirmung nach außen erfolgt. Der nach vorne liegende Bereich der Abdeckung, durch den über die Schütteinrichtung das zu entleerende Abfallsammeigefäß hindurchbewegt werden muß, wird hierbei zweckmäßigerweise in Form eines Streifenvorhanges oder dergl. ausgebildet, der über eine Wickelvorrichtung an der Führung gelagert ist, so daß eine entsprechende Längeverkürzung entsprechend der Hubbewegung möglich ist Die Seitenbereiche und der dem Fahrerhaus zugekehrte Bereich können ebenfalls über derartige aufwickelbare Vorhänge gebildet werden. Zweckmäßig ist jedoch hier eine Abdeckung in Form eines Faltenbalges, der die Seitenbereiche und den fahrerhausseitigen Bereich dicht abschließend umfaßt und einen in etwa C-förmigen Grundriß aufweist, so daß die nach vorne weisende, freie Öffnung des C dann durch den vorerwähnten Streifenvorhang abgeschlossen werden kann.
In zweckmäßiger Ausgestaltung ist ferner vorgesehen, daß die Abdeckung mit ihrem oberen Ende an der an der Führung hin- und herverfahrbaren schlittenförmigen Andruckplatte und mit ihrem unteren Ende am Zwischenbehälter befestigt ist. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß die Abdeckung nur an den verfahrbaren Teilen gelagert ist und mit diesen fest verbunden ist, wobei in der obenliegenden Verfahrstellung des mit der Andruckplatte verbundenen Zwischenbehälters die Abdeckung ebenfalls mit verfahren wird.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Zwischenbehälter auswechselbar mit der Verfahreinrichtung verbunden ist. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß derartige Zwischenbehälter zugleich als großvolumige Abfallsammelbehälter beispielsweise für Sondermüll oder Sperrmüll eingesetzt werden können, so daß das Abfallsammelfahrzeug lediglich den abgestellten Zwischenbehälter aufnimmt, in den Sammelbehälter des Fahrzeugs entleert und an der Aufnahmestelle wieder absetzt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Verfahreinrichtung, insbesondere in der Ausgestaltung als Hubeinrichtung, mit einer Zerkleinerungseinrichtung und/oder Preßeinrichtung verbunden ist. Diese Anordnung erlaubt es, das erfindungsgemäße Abfallsammelfahrzeug auch für die Aufnahme von Sperrmüll einzusetzen. Die Vorteile des Abfallsammelfahrzeuges mit lösbarem Sammelbehälter lassen sich so auch mit Vorteil für das Einsammeln von Sperrmüll ausnutzen.
Die erfindungsgemäße Anordnung des Zwischenbehälters in Verbindung mit einer Verfahreinrichtung, die eine im wesentlichen horizontale Bewegung des Zwischenbehälters über dem Fahrerhaus ermöglicht, gestattet in weiterer Ausgestaltung der Erfindung, daß die Einrichtung zur Handhabung der zu entleerenden Abfallsammeigefäße durch eine im Frontbereich des Fahrerhauses angeordnete, steuerbare Aufnahme- und Entleerungsvorrichtung gebildet wird. Eine derartige Einrichtung, die nach Arteines sogenannten Robotorarmes ausgebildet sein kann, wie er in der industriellen Fertigungstechnik Verwendung findet, erlaubt auch eine Vereinfachung der Bedienung des Abfallsammelfahrzeugs, da alle Funktionen vom Fahrzeug aus vom Fahrer, insbesondere von einem zweiten Bedienungsmann gesteuert werden können, ohne daß sich die Bewegungen überschneiden.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist hierbei vorgesehen, daß die Aufnahmevorrichtung um eine vertikale Schwenkachse schwenkbar gelagert ist und einen um wenigstens eine Koordinatenachse schwenkbare Greif- und Schüttvorrichtung für die zu entleerenden Abfallsammeigefäße aufweist, die in ihrem Abstand zur Schwenkachse längenveränderbar an einem Arm gehalten sind. Mit einer derartig ausgebildeten Aufnahmevorrichtung lassen sich Abfallsammeigefäße unterschiedlichster Größe und in unterschiedlichster Aufstellung, beispielsweise vom Straßenrand gezielt aufnehmen und entleeren.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß im Bereich zwischen dem Fahrerhaus und dem vorderen Ende des Abfallsammelbehälters an wenigstens einer Fahrzeuglängsseite ein geschützter MCtylwerkerplatz angeordnet ist. Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß der Müllwerker in unmittelbarer Nähe des Fahrerhauses noch in Sichtkontakt mit dem Fahrer auf das Fahrzeug aufsteigen kann und bis zur nächsten Aufnahmestelle mitfahren kann, ohne das Fahrerhaus besteigen zu müssen. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn in Siedlungsgebieten, in denen die Bereitstellungsplätze für die zu entleerenden Abfallsammeigefäße in einer Entfernung auseinanderliegen, die ein Mehrfaches der Fahrzeuglänge ausmachen. In diesen Fällen kann dann der Müllwerker diese größeren Entfernungen auf dem Fahrzeug sitzend oder stehend zurücklegen, so daß eine zügige Entleerungsarbeit gewährleistet ist. Dieser Müllwerkerplatz kann nicht nur mit einer Abdeckung zum Schutz gegen Wettereinflüsse versehen werden, sondern es können auch zusätzliche Sicherungsmittel vorgesehen werden, die den Müllwerker bei abrupten Fahrzeugbewegungen, beispielsweise bei einer Notbremsung gegen ein Herausstürzen Sichern.
In Fig. 1 ist eine einfache Ausführungsform für ein Abfallsammelfahrzeug dargestellt, an der in erster Linie der prinzipielle Aufbau und die Grundfunktionen erläutert werden sollen. Auf einem Fahrgestell 1 ist hierbei ein Sammelbehälter 2 lösbar befestigt, beispielsweise über an Container-Transportfahrzeugen übliche Verriegelungsmittel 3. Die Rückseite des Sammelbehälters 2 ist als Entleerungsöffnung ausgebildet und weist daher eine aufklappbare Rückwand 4 auf. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Rückwand 4 nach oben aufklappbar und in Schließstellung über eine Verriegelung 5 gehalten. An der dem Fahrerhaus 6 zugewandten Stirnwand des Sammelbehälters 2 ist innen ein Preßschild 7 angeordnet und in Behälterlängsrichtung im Sammelbehälter 2 verschiebbar geführt. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Preßschild 7 zweiteilig ausgebildet.
Dieser weist einen Basisteil 8 auf, der mit einer Preßeinrichtung 9, beispielsweise einem Teleskop-Hydraulik-Zylinder in Verbindung steht, und einen Schieberteil 10, das vertikal nach oben ausschiebbar ist, so daß der Preßschild mit ausgefahrenem Schieberteil 10 in etwa den gesamten Behälterquerschnitt überdeckt, wie dies gestrichelt dargestellt ist. In seiner Endstellung an der Stirnwand und bei abgesenktem Schieberteil 10 weist der Sammelbehälter 2 im oberen Bereich eine Einfüllöffnung 11 auf. Die Einfüllöffnung 11 kann durch den Schieberteil 10 verschlossen werden.
Über dem Fahrerhaus 6 ist ein Zwischenbehälter 12 fest montiert, der im vorderen Bereich mit einer Einfüllöffnung 13 versehen ist und der sich im wesentlichen über die ganze Breite des Fahrerhauses 6 erstreckt. Am rückwärtigen Ende weist der Zwischenbehälter 12 eine Entleerungsöffnung auf, die in ihrer Größe mit der Einfüllöffnung 11 des Sammelbehälters 2 korrespondiert. Die Entleerungsöffnung des Zwischenbehälters 12 ist mit einer Verlängerung 14 versehen, so daß die Entleerungsöffnung des Zwischenbehälters in den Sammelbehälter 2 hineinragt und hierbei den vertikalen Zwischenraum zwischen der Stirnebene des Zwischenbehälters 12 und der Rückwand des Fahrerhauses 6 überbrückt. An der Frontseite des Fahrerhauses 6 ist eine Einrichtung zur Handhabung der Abfallsammelgefäße in Form einer Schütteinrichtung 26 angeordnet, die über eine Hubeinrichtung 15 mit jeweils einem Abfallgefäß 16 aus Bodenhöhe in den Bereich über dem Zwischenbehälter 12 angehoben und dort unter Verschwenken des Abfallgefäßes 16 in den Zwischenbehälter 12 entleeren kann. Die Einfüllöffnung 13 ist nur schematisch dargestellt.
Sie wird in Verbindung mit der Schütteinrichturfg zweckmäßig so am Zwischenbehälter angebracht, daß beim Verschwenken des Abfallsammelgefäßes 16 in die Entleerungsstellung das Lichtraumprofil allenfalls nur geringfügig überschritten wird. Es können auch mehrere, vorzugsweise zwei Schütteinrichtungen nebeneinander angeordnet sein, die unabhängig voneinander betätigbar sind, so daß zwei Abfallsammelgefäße 16 gleichzeitig entleert werden können. Der in den Zwischenbehälter 12 entleerte Abfall wird dann über eine schematisch angedeutete Austrageinrichtung 17 im Zwischenbehälter 12 durch die Einfüllöffnung 11 in den Sammelbehälter 2 eingeschoben. Anstelle des dargestellten Schubschildes kann der Zwischenbehälter beispielsweise auch einen Roll· oder Kratzboden aufweisen, der den einfallenden Abfall in den Sammelbehälter 2 fördert. Mit dem Preßschild 7 im Sammelbehälter 2 wird in entsprechenden Zeitabständen der in den Sammelbehälter eingefüllte Abfall gegen die Rückwand 4 vorgeschoben, so daß nach dem Erreichen eines entsprechenden Füllvolumens der Abfall gegen die Rückwand gepreßt und hierbei verdichtet wird. Für jeden neuen Befüllvorgang aus dem Zwischenbehälter 12 ist somit ein genügender freier Einfüllraum unterhalb der Einfüllöffnung 11 vorhanden. In der Endphase kann dann noch ein geringer Rest über die Schiebereinrichtung 17 des Zwischenbehälters 12in den unmittelbar im Bereich der Einfüllöffnung 11 liegenden Raum eingebracht werden, so daß dann über den Schieberteil 10 die Einfüllöffnung vollständig verschlossen werden kann. Der so nahezu vollständig mit Abfall dicht gefüllte Sammelbehälter kann dann zu einem Abstellplatz gefahren werden und dort zum Fahrzeug abgesetzt werden. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind zu diesem Zwecke auf der Außenseite des Sammelbehähers 2 teleskopartig nach unten ausfahrbare und verriegelbare Stützen 18 vorgesehen. Nach dem Ausfahren der Stützen 18 werden die Verriegelungsmittel 3 gelöst und je nach Bauart der Sammelbehälter vor dem Verriegeln der Stützen noch etwas angehoben oder nach dem Verriegeln der Stützen das Fahrzeug etwas abgesenkt, beispielsweise mit Hilfe seiner Luftfederung. Das Fahrzeug kann danach unter dem so aufgeständerten Sammelbehälter 2 herausfahren und einen ebenfalls aufgeständerten Sammelbehälter aufnehmen und erneut in das Einsatzgebiet fahren. Die befüllten Sammelbehälter können dann von einem reinen Transportfahrzeug aufgenommen und zur Abladestelle, sei es eine Verbrennungsanlage, sei es eine Deponie, gefahren werden.
Die in Fig. 2 dargestellte abgewandelte Ausführung entspricht der Ausführung gem. Fig. 1. Hier ist der Zwischenbehälter 12 über das Fahrerhaus 6 nach hinten verlängert und überdeckt somit eine Ausnehmung am Sammelbehälter 2. Die Ebene der Einfüllöffnung 11 am Sammelbehäher 2 verläuft somit horizontal,so daß die zugeordnete Entleerungsöffnung des Zwischenbehälters 12 im Boden angeordnet ist. Die Entleerung des Zwischenbehälters 12 erfolgt auch hier über eine Austrageinrichtung 17.
Fig. 3 zeigt eine weitere Abwandlung. Hier ist der Zwischenbehälter 12 über dem Fahrerhaus 6 horizontal verfahrbar angeordnet. Es ist eine Führung 20 vorgesehen, mit der der Zwischenbehälter beispielsweise hängend verbunden ist. An der Decke des Sammelbehälters 2 ist eine an die Führung 20 anschließende Führung 34 angeordnet, so daß der Zwischenbehälter 12 über einen nicht näher dargestellten Fahrantrieb durch die Einfüllöffnung 11 in den Sammelbehälter 2 einfahren und dort beispielsweise über eine Bodenklappe entleert werden kann. Die Befüllung des Zwischenbehälters erfolgt bei dieser Ausführungsform in der vorbeschriebenen Weise. Die Führung 20 kann auch auf dem Dach des Fahrerhauses 6 unmittelbar aufliegend angeordnet sein, so daß erst beim Einfahren in den Sammelbehälter der Zwischenbehälter in die Führungen 34 am Sammelbehälter einläuft, die diesen dann für den Entleerungsvorgang halten.
In Fig.4 ist eine Ausführungsform dargestellt, bei der der Zwischenbehälter 12 über eine Verfahreinrichtung 19 aus seiner vor dem Fahrerhaus im Bodenbereich liegenden Füllstellung über das Fahrerhaus hinweg in seine Entleerungsstellung am Sammelbehälter 2 bewegt werden kann. Der Zwischenbehälter 12 ist in seiner Entleerungsstellung gestrichelt dargestellt. Die Entleerung erfolgt auch hier mit einer Austragvorrichtung, wie sie beispielsweise anhand von Fig. 1 beschrieben wurde. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Verfahreinrichtung 19 über dem Fahrerhaus 6 wieder eine Führung 20 auf, die beispielsweise in Form von zwei mit Abstand zueinander angeordneten, parallel laufenden Schienen ausgebildet sein kann, in denen beispielsweise ein mit dem Zwischenbehälter verbindbarer Schlitten oder mit dem Zwischenbehälter 12 verbundene Gleit- oder Rollkörper 21 gehalten sind.
Im Frontbereich des Fahrerhauses 6 ist eine Hubeinrichtung 22 für die Vertikalbewegung des Zwischenbehälters 12 angeordnet. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist diese Hubeinrichtung 22 im Frontbereich vertikal verlaufende Führungen 23 auf, in denen ein Hubrahmen oder eine Hubgabel 24 mit Hilfe eines Hubantriebes 25, beispielsweise in Form von Hydraulikzylindern oder über einen Ölmotor angetriebener Schnellschubspindelantriebe in der Vertikalrichtung auf- und abbewegt werden kann. Der Hubrahmen 24 weist hierbei ebenfalls entsprechende Schienen zur Aufnahme des Zwischenbehälters 12 auf.
An der Stirnseite des Hubrahmens 24 kann eine schematisch angedeutete Schütteinrichtung 26 üblicher Bauform angeordnet sein, mit der die zu entleerenden Abfallsammelgefäße in den Zwischenbehälter 12 entleert werden können. Abfallsäcke können von Hand in die Einfüllöffnung 13 eingeworfen werden.
Die Verfahreinrichtung 19 ist ferner mit Antriebsmitteln versehen, durch die in der gezeigten angehobener Stellung der Zwischenbehälter 12 über die Führung 20 in seine Entleerungsstellung vorgeschoben und wieder zurückgezogen werden kann. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist als Antriebsmittel ein Hydraulikzylinder 27 vorgesehen, der am Hubrahmen 24 befestigt ist und im Bodenbereich am Zwischenbehälter 12 angreift. Das Antriebsmittel kann jedoch auch im Bereich der Führungen 20 angeordnet sein, so daß beispielsweise bei der Verwendung eines Hydraulikzylinders die Kolbenstange in der Entleerungsstellung, die zugleich auch die Fahrstellung darstellt, eingefahren ist und damit der Zwischenbehälter 12 gegen den Sammelbehälter 2 gedrückt und verriegelt werden kann. Bei der in Fig. 8 dargestellten Ausführungsform wird hierzu zweckmäßig der Zylinder mit dem Schlitten 42 und die Kolbenstange am hinteren Ende der Führung festgelegt. In der Entleerungsstellung, die zugleich die Fahrstellung darstellt, ist dann die Kolben-Zylinder-Einheit zusammengeschoben. Die horizontale Bewegung des Zwischenbehälters kann aber auch über andere Antriebssysteme, beispielsweise Ölmotore, Elektromotore oder angetriebene umlaufende Ketten, erfolgen.
Die der Einfüllöffnung 11 des Sammelbehälters 2 zugekehrte Stirnwand des Zwischenbehälters 12 ist mit wenigstens einer verriegelbaren Klappe 28 verschließbar. An der Führung 20 sind nun im Bereich der gestrichelt dargestellten Entleerungsstellung Betätigungsmittel, beispielsweise in Form von Hydraulikzylindern vorgesehen, die beim Vorschieben des Zwischenbehälters aus der Hubsteilung in die Entleerungsstellung in Eingriff kommen, mit deren Hilfe die nicht näher dargestellte Verriegelung der Klappe 28 gelöst und/oder die Klappe 28 geöffnet werden kann. Über eine im Zwischenbehälter 12 angeordnete, hier nicht näher dargestellte, mit einem Antrieb versehene Austrageinrichtung, kann nun der Abfall aus dem Zwischenbehälter in den Sammelbehälter 2 ausgeschoben werden.
In Fig. 5 ist eine modifizierte Ausführung eines Ausführungsbeispieles gem. Fig. 4 dargestellt. Die Verfahreinrichtung entspricht in ihrem Aufbau und in ihrer Funktion im wesentlichen der Verfahreinrichtung des Ausführungsbeispiels gem. Fig.4. Der Unterschied bei dieser Ausführungsform besteht jedoch darin, daß der Sammelbehälter 2 an seinem dem Fahrerhaus 6 zugekehrten Ende in der Länge und der Höhe des Zwischenbehälters 12 abgestuft ist, so daß der obere Bereich dieses abgestuften Endes zugleich die Einfüllöffnung des Behälters 2 bildet. Die Führungen 20 sind hierbei bis in diesen abgestuften Bereich des Sammelbehälters 2 geführt, so daß der Zwischenbehälter bis über diesen Bereich verfahren werden kann. Dies kann in der Weise geschehen, daß die Führungen in ganzer Länge am Fahrzeug befestigt sind. Zweckmäßig ist jedoch eine Anordnung, bei der entsprechend der Ausführung gem. Fig.3 der im Bereich der Einfüllöffnung des Sammelbehälters liegende Teil der Führungen an diesem befestigt ist. Über die gestrichelt dargestellten Bodenklappen 29, die wiederum über entsprechende Betätigungsmittel entriegelt, geöffnet und nach Entleerung wieder geschlossen und verriegelt werden können, kann der Zwischenbehälter 12in den darunterliegenden Bereich des Sammelbehälters 2 entleert werden. Über ein in diesem Bereich des Sammelbehälters 2 hin- und herbewegbares Preßschild 30 kann dieser Einfüllbereich immer freigehalten werden. Der Preßschild 30 wird wiederum über einen Hydraulikzylinder 9 betätigt, der mittels einer Kupplung lösbar mit dem Preßschilc 30 verbunden ist.
Hierzu ist in der Stirnwand des Sammelbehälters 2 eine Öffnung vorgesehen, durch die eine mit dem Preßschild 30 verbundene Kupplung 31 hindurchragt, die mit dem freien Ende der Preßeinrichtung 9 verbindbar ist. Diese Öffnung ist bei vollständiger Füllung des Sammelbehälters 2 durch den Preßschild 30 verschlossen. Der Preßschild kann mitsamt dem Hydraulikzylinder auch im Sammelbehälter 2 angeordnet sein.
Der Sammelbehälter 2 für die anhand der Fig. 1,2,3,4 und 5 beschriebenen Ausführungsform weist an seiner Einfüllöffnung jeweils eine hier nicht näher dargestellte Verschlußklappe auf, die fest verschlossen wird, sobald der Sammelbehälter nach vollständiger Füllung vom Fahrzeug gelöst und abgestellt werden soll.
Die in Fig. 6 dargestellte Ausführung zeigt einen durch eine Querwand 33 in zwei Teilbehälter 33' unterteilten Sammelbehälter 2, der auf seiner Oberseite mit zwei Einfüllöffnungen versehen ist. Die Führung 20 weist Verlängerungen 34 auf, beispielsweise in Form von Schienen, die fest mit dem Sammelbehälter verbunden sind, so daß der Sammelbehälter 2 auch hier lösbar mit dem Fahrgestell verbunden sein kann. Der Sammelbehälter kann auch entsprechend Fig.3 ausgebildet sein, d. h., der Zwischenbehälter kann durch eine Öffnung in diesen einfahren.
Bei diesem Sammelbehälter sind beide Stirnwände offenbar, so daß über die beiden sich an der Querwand 33 abstützenden Preßschilde 30', 30' die Füllung in jedem Behälterteil nicht nur verdichtet, sondern auch nach dem Öffnen der jeweiligen Stirnwand ausgeschoben werden kann. Mit einem derartigen Sammelbehälter, der auch mehr Unterteilungen aufweisen kann, läßt sich vorsortierter Abfall mit einem Fahrzeug einsammeln. Bei mehr als zwei Querunterteilungen kann die Entleerung des Sammelbehälters über entsprechende Öffnungen in der Seitenwand vorgenommen werden. Auch eine Längsunterteilung ist möglich. Hierbei muß dann der Zwischenbehälter mit entsprechend zugeordneten Entleerungsöffnungen versehen sein. Bei einer Längsunterteilung kann die Entleerung des Sammelbehälters und die Verdichtung über mehrere parallele, unabhängig voneinander führbare Preßschilde erfolgen. Die Teilbehälter können, wie dargestellt, eine geschlossene Einheit bilden. Die Teilbehälter können aber auch als gesonderte Behälter und für sich lösbar mit dem Fahrgestell verbunden sein. Jeder Teilbehälter kann hierbei mit einem eigenen Preßschild versehen sein, dessen Preßeinrichtung über einen Steckanschluß mit der Hydraulikversorgung des Fahrzeugs verbindbar ist.
Fig. 12 zeigt eine schematische Aufsicht und Fig. 13 einen Querschnitt eines derartigen längsgeteilten Sammelbehälters. Aus Gründen der besseren Gewichtsverteilung kann der für die in größeren Mengen anfallenden Abfälle bestimmte Behälterteil in der Mitte angeordnet werden. Auch bei einer Längsteilung können die Teilbehälter lösbar miteinander bzw. an einem Grundrahmen befestigt sein.
Fig. 6 zeigt ferner eine Aufnahme- und Entleerungsvorrichtung 35 für in den Zwischenbehälter 12 zu entleerende Abfallsammeigefäße 16 nach Art eines Roboterarmes. Die Vorrichtung 35 ist um eine vertikale Achse 36 schwenkbar mit dem Fahrzeug bzw. der Führung 20 verbunden und weist einen horizontal in seiner Länge veränderbaren Armteil 37 und einen daran schwenkbar angelenkten, ebenfalls längenveränderbaren Armteil 38 auf. Bei einer derart ausgebildeten Vorrichtung wird das Lichtraumprofil bei der Handhabung nicht überschritten. Am freien Ende des Armteils 38 ist eine schematisch angedeutete Greifvorrichtung 39 angeordnet, die ihrerseits gegenüber dem Armteil 38 um wenigstens eine Koordinatenachse schwenkbar ist, so daß praktisch jede Form von Abfallsammeigefäßen 16 vom Straßenrand aufgenommen, vor dem Zwischenbehälter 12 genau positioniert, in diesen durch Verschwenken der Greifvorrichtung entleert und wieder abgesetzt werden kann. Eine derartige Aufnahmevorrichtung kann vom Fahrerhaus oder einem seitlich am Fahrzeug angeordneten Bedienungsstand bedient werden. Die Greifvorrichtung 39 ist hierbei mit nicht näher dargestellten Mitteln zum Öffnen und Halten des Deckels am Abfallsammeigefäß während des Entleerungsvorgangs versehen. Bei entsprechender Ausbildung lassen sich mit der Greifvorrichtung auch Abfallsäcke und kleinere Sperrmüllteile aufnehmen. MK der gezeigten Aufnahmevorrichtung können vorteilhaft auch schief zum Straßenrand stehende Abfallsammeigefäße aufgenommen werden, wenn die Greifvorrichtung um alle drei Koordinatenachsen schwenkbar ist.
Bei allen Ausführungsformen kann der Zwischenbehälter 12 vollständig geschlossen und mit einer ebenfalls verschließbaren Einfüllöffnung für die zu entleerenden Abfallsammelbehälter versehen sein, die nur beim Entleeren des Abfallgefäßes geöffnet wird. Die durch ein oder mehrere Deckelklappen verschließbare Einfüllöffnung des Zwischenbehälters kann sich auch nahezu über die gesamte Behälterdecke erstrecken.
Aus der Darstellung gem. Fig.4 läßt sich ohne'weiteres erkennen, daß ein derart ausgebildetes Abfallsammelfahrzeug auch in der Weise ausgebildet werden kann, daß anstatt einer Schütteinrichtung 26 eine Zerkleinerungsvorrichtung am Hubrahmen angeordnet werden kann. Bei entsprechend angepaßter Ausgestaltung des Zwischenbehälters 12, der in diesem Falle zweckmäßigerweise als oben offener Behälter ausgebildet wird, kann dann ein derartiges Abfallsammelfahrzeug auch für das Einsammeln von Sperrmüll eingesetzt werden. Die Entleerung des Zwischenbehälters 12 in den Sammelbehälter 2 kann dann nach dem Verschieben entweder über eine entsprechende Austrageinrichtung, über Bodenklappen oder aber auch durch Abkippen erfolgen.
Fig. 7 zeigt in einer schematischen Aufsicht einen Sammelbehälter 2, der einen Grundbehälter 2 a verbindbare Teilbehälter 2 b, 2 с und 2 d bildet. Der Grundbehälter und die Teilbehälter sind mit nicht näher dargestellten Einfüllöffnungen versehen, über die durch einen auf den Verlängerungen 34 der Führung verfahrbaren Zwischenbehälter der Abfall vorsortiert abgeworfen werden kann. Es können je nach Einsatzzweck die Teilbehälter vom Zwischenbehälter unabhängig beschickbare Einfüllöffnungen, beispielsweise jeweils in einer Seitenwand angeordnet sein. So kann beispielsweise Papier in den Teilbehälter 2 b abgelegt werden, wahrend Sonderabfälle, z.B. aus Krankenhäusern, in die Teilbehälter 2 c und 2 d gegeben werden. Die Teilbehälter können dann zum Entleeren vom Sammelbehälter oder vom Fahrzeug gelöst und ohne Umladung abtransportiert werden, während der im Grundbehälter 2 a enthaltene Normatabfall in üblicher Weise abgekippt wird.
Bei der in Fig. 10 in einer Seitenansicht und in Fig. 11 in einer Aufsicht dargestellten Ausführungsform ist der Zwischenbehälter an einer Hubsäule 35 befestigt, durch die der Zwischenbehälter bis über die Höhe des Fahrerhauses angehoben werden kann. Die anschließende Horizontalbewegung in die Entleerungsstellung erfolgt durch einen Schwenkvorgang um die Achse der Hubsäule 35, also in einer horizontalen Ebene, wie dies aus Fig. 11 ersichtlich ist.
In Abwandlung der in Fig. 10 dargestellten Ausführungsform kann die Hubsäule 35 auch mittig vor dem Fahrerhaus angeordnet werden, so daß durch eine in einer horizontalen Ebene verlaufenden Schwenkbewegung der Zwischenbehälter 12 in seine Entleerungsstellung am Sammelbehälter verbracht werden kann. Bei einem unterteilten Sammelbehälter kann im Anschluß an die Schwenkbewegung der Zwischenbehälter auf den entsprechenden Führungen in seine Entleerungsposition über dem anzuführenden Teilbehälter am bzw. im Sammelbehälter 2 verfahren werden.
Je nach den gegebenen Abmessungen von Zwischenbehälter und Fahrerhaus kann sich an den Schwenkvorgang auch noch eine horizontale Schiebebewegung anschließen. Dies ist beispielsweise zweckmäßig, um einen dichten Abschluß der Entleerungsöffnung des Zwischenbehälters an die Einfüllöffnung des Sammelbehälters zu schaffen. Die in Rg. 10 und 11 dargestellte Ausführungsform kann hinsichtlich der horizontalen Schiebebewegung auch dahingehend abgewandelt werden, daß der Zwischenbehälter nach dem Schwenkvorgang in den Sammelbehälter eingeschoben wird, wie in Fig. 3 dargestellt, oder bei einem Sammelbehälter gem. Fig. 7 oder 12,13 über Führungen 34 auf oder an dem Behälter bis über die zugehörige EinfüHöffnung verschoben wird. Bei einem längsgeteilten Behälter, wie in Fig. 12,13 dargestellt, kann nach dem Schwenkvorgang, aber noch vor dem horizontalen Schiebevorgang in Längsrichtung, zweckmäßig über dem Fahrerhaus, noch eine Verschiebung in Querrichtung erfolgen, so daß der entsprechende Teilbehälter dann in der Längsbewegung angefahren werden kann. Auch hier ist der Zwischenbehälter mit einer Schütteinrichtung 26 (Fig.4) oder einer Handhabungseinrichtung, beispielsweise in Form eines Roboterarmes 35 (Fig. 6), versehen.
Die zweckmäßigsten Ausführungsformen mit bewegbarem Zwischenbehälter sind die Ausführungen, bei denen der Zwischenbehälter nach dem Hubvorgang nur in einer Horizontalebene bewegt wird, so daß zu keinem Zeitpunkt die vorgegebene größte Höhe überschritten wird.
In Fig. 8 ist eine weitere Ausführungsform dargestellt, bei der die Verfahreinrichtung 19 durch einen mit dem Fahrzeugfahrgestell 1 verbundenen, in sich geschlossenen Tragrahmen gebildet wird, der über dem Fahrerhaus 6 die Führungen 20 und die Antriebsmittel für die Horizontalbewegung des Zwischenbehälters 12 trägt. An die das Führerhaus von der Einfüllöffnung 11 des Sammelbehälters 2 bis in den Frontbereich vor dem Fahrerhaus sich erstreckenden Führung 20 sind die vertikal verlaufenden Führungen 23 für die hier nicht näher dargestellte Hubeinrichtung starr angeschlossen. Die Führung 20 ist hierbei in Form eines allseitig geschlossenen Rechteckkanals ausgebildet, der sich an der Vorderseite durch die Führungen 23 und an der Rückseite bis zum Übergabebereich 40 oberhalb der Einfüllöffnung 11 am Sammelbehälter 2 erstreckt. Der Übergabebereich 40 ist nach unten hin über eine zwischengeschaltete Dichtung 41 dicht mit der Einfüllöffnung 11 am Sammelbehäher 2 verbunden. In dem Rechteckkanal ist mit Hilfe hier nicht näher dargestellter Antriebsmittel, beispielsweise über einen in der Führung 20 horizontal verlaufenden Umlaufkettenantrieb oder auch über Hydraulikzylinder, der Zwischenbehälter 12 an einem als Abdeckplatte ausgebildeten Schlitten 42 hin- und herverschiebbar. Der Rechteckkanal ist in seiner Breite so bemessen, daß der den Zwischenbehälter 12 mitsamt seiner schlittenförmigen Abdeckplatte 42 aufzunehmen vermag. Die Rückwand 40' ist verschlossen.
Der die Verfahreinrichtung 19 bildende Tragrahmen ist am vorderen Ende des Fahrzeugfahrgestells an zwei Befestigungspunkten 43 angelenkt und stützt sich auf dem Widerlager für den Preßzylinder 9 an einem Befestigungspunkt 44 ab, so daß hier eine Dreipunktabstützung vorhanden ist. Der Befestigungspunkt 44 ist hierbei als Gelenk ausgebildet, so daß sich das Fahrzeugfahrgestell 1 gegenüber dem in sich starren Tragrahmen der Verfahreinrichtung 19 ohne Zwängung verwinden kann. Die Ausbildung des Befestigungspunktes kann in Form eines Kreuzgelenkes ausgebildet sein, das zusätzliche Querverschiebungen des fahrzeugseitigen Teils gegenüber dem tragrahmenseitigen Teil zuläßt.
An beiden Seiten des als Verfahreinrichtung ausgebildeten Tragrahmens 19 ist als Schwenkantrieb je ein Hydraulikzylinder 45 angeschlossen, durch den der Tragrahmen aus der dargestellten horizontalen Stellung (Betriebsstellung) um ein geringes Maß angehoben werden kann, so daß die Einfüllöffnung 11 freigegeben wird und der Sammelbehälter 2 vom Fahrzeug getrennt werden kann. Die Hydraulikzylinder 45 sind hierbei so bemessen, daß die Verfahreinrichtung 19 in die gestrichelt dargestellte Stellung vorgeschwenkt werden kann, so daß zu Reparatur- oder Wartungsarbeiten am Fahrzeugmotor auch das Führerhaus 6 in üblicher Weise in die dargestellte gestrichelte Stellung verschwenkt werden kann.
Die Arbeitsweise des in Fig. 8 beschriebenen Fahrzeugtyps entspricht im übrigen der gemäß Fig. 4 und/oder 5 beschriebenen Ausführungsbeispieie. In den in Fig. 8 in seiner bodennahen Füllstellung gestrichelt angedeuteten Zwischenbehälter 12 werden über die hier nicht näher dargestellte Schütteinrichtung die Abfallsammelgefäße entleert. Anschließend wird über die hier nicht dargestellte Hubeinrichtung der auf einem Hubrahmen bzw. einer Hubgabel angeordnete Zwischenbehälter 12 bis gegen die schlittenförmige Andruckplatte 42 verfahren und mit dieser verriegelt. Anschließend wird über die in den Führungen 20 vorhandenen Antriebsmittel die Andruckplatte zusammen mit dem Zwischenbehälter 12 aus dem Hubrahmen in den kanalförmigen Bereich der Führung 20 bis in die Entleerungsstellung verfahren. Hier öffnet eine nicht näher dargestellte, die rückwärtige Wand des Zwischenbehälters bildende Verschlußklappe, so daß über die beispielsweise hydraulisch antreibbare Austrageinrichtung 17 der im Zwischenbehälter 12 enthaltenen Abfall in den Übergabebereich 14 ausgeschoben und durch die Einfü Hoffnung 11 in den Sammelbehälter 2 fallen kann. Hier wird dann der Müll über den Preßschild in den rückwärtigen Teil des Sammelbehälters eingeschoben. Der Preßschild 30 wird über die hydraulische Preßeinrichtung 9 soweit vorgeschoben, bis er den Querschnitt der in einem tiefer gesetzten Deckenbereich des Sammelbehälters 12 liegenden Einfüllöffnung überstrichen hat. Der Müll wird hierbei aus dem kleineren Behälterquerschnitt in den großen Behälterquerschnitt gepreßt, wobei aufgrund der Struktur des Mülls in der Schlußphase der Befüllung auch der frontseitige größere Querschnittsbereich des Sammelbehälters 12 nahezu vollständig durch den Preßvorgang ausgefüllt wird.
Durch die Ausbildung als Rechteckkanal ist der horizontale Bewegungsbereich des Zwischenbehälters 12, der ohnehin durch die Abdeckplatte verschlossen ist, bis in den Überleitungsbereich 40 nach außenhin abgeschlossen. Um nun auch den Bereich der vertikalen Hubbewegung nach außen Nn abzuschließen, ist hier eine in ihrer Länge veränderbare Abdeckung 46 vorgesehen, die am oberen Ende an der schlittenartigen Abdeckplatte 42 befestigt ist und am unteren Ende mit dem Zwischenbehälter verbunden ist. Durch die Abdeckung 46 werden sowohl die beiden Seitenbereiche als auch der dem Fahrerhaus zugekehrte rückwärtige Bereich abgeschlossen. Nur der Frontbereich ist mit einer offenbaren Abdeckung versehen, beispielsweise in Form eines Streifenvorhanges, der jedoch ebenfalls in seiner Länge veränderbar ist. Durch den zumindest teilweise offenbaren Bereich der frontseitigen Abdeckung kann dann das zu entleerende Abfallsammelgefäß mit Hilfe der Schütteinrichtung hindurchbewegt werden und in den nach oben offenen Zwischenbehälter entleert werden, ohne daß nennenswerte Staubmengen nach außen dringen.
In Fig. 9 ist in größerem Maßstab ein Ausführungsbeispiel für eine derartige Abdeckung dargestellt und beschrieben. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist nur der Hubbereich der als Tragrahmen ausgebildeten Verfahreinrichtung 19 dargestellt. Der Hubantrieb ist ebenfalls weggelassen, so daß nur die Führungen 23 und der an den Führungen 23 vertikal auf- und abbewegbare Hubrahmen 24, an dem die Schütteinrichtung 26 befestigt ist, sichtbar sind.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Abdeckung 46 durch einen im Grundriß C-förmigen Faltenbalg 47 gebildet, der den Hubbereich zu den Seiten und zum Fahrerhaus hin umschließt, so daß die Öffnung, bezogen auf die Fahrtrichtung, nach vorne weist. Diese Öffnung ist durch einen Streifenvorhang 48 nach vornehm verschlossen. Sowohl der faltenbalg 47 als auch der Streifenvorhang mit seinem äußersten Randstreifen sind am Zwischenbehälter 12 einerseits und an der schlittenförmigen Andruckplatte 42 andererseits befestigt. Wird nun nach vollständiger Befüllung des Zwischenbehälters 12 dieser über den Hubrahmen 24 angehoben und hierbei gegen die Andruckplatte 42 gepreßt, dann schiebt sich der Faltenbalg 47 zusammen und wird zum Teil von Ausnehmungen 49 in der schlittenförmigen Andruckplatte 42 aufgenommen. Der vorne liegende Streifenvorhang 48 wird über ein mit der schlittenförmigen Andruckplatte 42 verbundene Wickelvorrichtung 50 aufgewickelt. Sobald der Zwischenbehälter 12 mit der Andruckplatte 42 verriegelt ist, kann das ganze System einschließlich der Abdeckung 46 bis in die in Fig. 8 gezeigte Entleerungsstellung verfahren werden. Der Hubrahmen 24 verbleibt dann in der angehobenen Stellung.
Durch die Abdeckung 46 wird in der Fig. 9 dargestellten bodennahen Füllstellung des Zwischenbehälters 12 dem Fahrer zwar die Sicht unmittelbar nach vorne verdeckt. Dies ist jedoch unschädlich, da über die Hubeinrichtung der Verfahreinrichtung 19 der Zwischenbehälter 12 über seinen Hubrahmen 24 schnell angehoben werden kann und hierbei die Sicht freigegeben wird. Der Zwischenbehälter muß dann je nach Größe der zu entleerenden Abfallsammelgefäße bei kleineren Gefäßen, die über eine längere Strecke aufgenommen werden müssen, für eine Weiterbewegung des Fahrzeugs mehrfach auf- und abbewegt werden, bis er vollständig gefüllt ist und entleert werden kann. Bei der Befüllung mit großen Abfallsammeigefäßen oder wenn beispielsweise bei Mehrfamilienhäusern eine Vielzahl von kleineren Abfallsammeigefäßen bereitgestellt wird, ist in der Regel schon an einer Aufnahmestelle der Zwischenbehälter vollständig gefüllt, so daß er dann entleert werden kann und das Fahrzeug bereits während der Horizontalbewegung und während des Entleerungsvorganges zur nächsten Aufnahmestelle gefahren werden kann.
Wenn anstelle von Abfallsammelgefäßen für den Abfall Säcke verwendet werden, die ohne Umleerung in den Zwischenbehälter 12 abgeworfen werden, der hierzu als offener Behälter ausgebildet ist, dann ist wie in Fig. 8 gezeigt, eine an der Verfahrvorrichtung 19 oberhalb der Hubvorrichtung angeordnete schlittenförmige Andruckplatte 42 zweckmäßig, die in angehobener Stellung des Zwischenbehälters 12 dessen Einfüllöffnung verschließt und den Inhalt zusammendrückt. Diese Andruckplatte 42 wird bei der Horizontalbewegung des Zwischenbehälters 12 mitgeführt, bis dieser seine Entleerungsstellung über dem Sammelbehälter erreicht hat. Anstelle einer gesonderten Andruckplatte kann die Einfüllöffnung des Zwischenbehälters mit Klappen verschließbar sein, die am Zwischenbehälter 12 befestigt sind und die bei Ausführungsformen ohne die Abdeckung 46 in aufgeklappter Stellung die Einfüllöffnung nach drei Seiten hin umschließen und so einen Windschutz während der Entleerung der Abfallsammelgefäße in den Zwischenbehälter bilden.
Wie aus der Seitenansicht in Fig. 8 ersichtlich, besteht zwischen der Rückseite des Fahrerhauses 6 und der Stirnwand des Sammelbehälters 2 ein Zwischenraum, der zur Fahrzeuginnenseite hin durch das Fahrzeugfahrgestell 1 und den Ständer der Preßeinrichtung 9 begrenzt wird. Dieser Zwischenraum reicht aus, um hier einen geschützten Müllwerkerplatz 51 einzusetzen, auf dem sich der Müllwerker während der Fahrt zwischen zwei entfernter auseinanderliegenden Aufnahmeorten für Abfallsammelgefäße aufhalten kann. Dieser Müllwerkerplatz kann nach oben und nach drei Seiten hin mit einer geschlossenen Wand versehen sein, so daß der Müllwerker während des Aufenthaltes auf dem Müllwerkerplatz gegen Witterungseinflüsse geschützt ist. Zugleich hat der Müllwerker hier einen sicheren Halt während der Fahrt, auch dann, wenn das Fahrzeug plötzlich abbremsen muß.
In Fig. 14a bis 14g ist zum besseren Verständnis die Abfolge der einzelnen Funktionen anhand eines Fahrzeugs in der Ausführung gem. Fig. 8 und 9 dargestellt.
Fig. 14a zeigt die Entleerung eines großen Abfallsammelgefäßes 16 in den sich in bodennaher Stellung befindlichen Zwischenbehälter 12. Der Raum über dem Zwischenbehälter ist durch die Abdeckung 46 umschlossen, so daß das Abfallsammelgefäß 16 nur durch einen Streifenvorhang in diesen Raum eingeschwenkt werden kann.
Fig. 14 b zeigt den Hubvorgang.
Fig. 14c zeigt die Verschiebung des Zwischenbehälters 12 in der kanalförmigen Führung 20 bis in die Entleerungsstellung. Der Hubrahmen 24 wird hierbei in angehobener Stellung gehalten.
Fig. 14d zeigt die Entleerung des Zwischenbehälters 12 in den Sammelbehälter 2, wobei eine rückwärtige Verschlußklappe 12' am Zwischenbehälter 12 dessen Entleerungsöffnung freigibt.
Fig. 14e und f zeigen die Rückbewegung des Zwischenbehälters 12. In Fig. 14f ist ferner das Einschieben des Mülls in den hinteren Bereich des Sammelbehälters 2 durch den Preßschild 30 dargestellt
Fig. 14g zeigt das Fahrzeug mit geringfügig vorgeschwenkter Verfahreinrichtung 19 und ausgefahrenen Bodenstützen 18 am Sammelbehäher 2. Durch Absenken des Fahrzeugs gegenüber dem Sammelbehälter in der bei Fahrzeugen mit Wechselaufbauten üblichen Weise löst sich das Fahrzeug vom Sammelbehälter und kann nach vorne vorfahren. Die Aufnahme eines neuen, leeren Sammelbehälters erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
Falls Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten am Motor durchzuführen sind, wird die Verfahreinrichtung 19 in die in Fig. 8 dargestellte Position weitergeschwenkt. Bei der in Fig. 14 dargestellten Ausführung sind abweichend von Fig. 8 die den Schwenkantrieb 45 bildenden Hydraulikzylinder horizontal ausgerichtet und mit dem feststehenden Ende am oberen Teil der Abstützung 9' für die Preßeinrichtung 9 angelenkt. Dies hat unter anderem den Vorteil, daß für den Müllwerkerplatz 51 ein größerer Raum zur Verfügung steht.
Das Fahrzeug kann nur gefahren werden, sobald der Zwischenbehälter angehoben ist. Dies wird durch zusätzliche Sicherungsmittel bewirkt, die mit der Steuerung der Verfahreinrichtung verbunden sind, beispielsweise in Form einer sogenannten Verriegelung, die ein Lösen der Bremse erst ermöglicht, wenn der Zwischenbehälter angehoben ist.
Fig. 15 zeigt perspektivisch einen Sammelbehälter 2 für ein Fahrzeug gem. Fig. 8 in einer Ausführung für ein vorsortierendes Einsammeln von Abfällen, wie es schon im Zusammenhang mit den Fig. 12 und 13 beschrieben wurde. Dieser Sammelbehälter kann einteilig ausgebildet sein, so daß die einzelnen Teilbehälter 2 a. 2 b, 2c durch längstaufende Zwischenwände gebildet werden. Dieser Sammelbehälter kann auch aus drei schmalen Einzelbehältern zusammengesetzt sein, die durch nicht näher dargestellte lösbare Verriegelungsmittel miteinander zu einer kompakten Einheit zusammengeschlossen auf das Fahrzeug aufsetzbar und auch von diesem wieder lösbar sind. Die gefüllten Teilbehälter können dann getrennt voneinander zu verschiedenen Entsorgungsstellen verfahren werden.
Die Einfüllöffnungen 11 der einzelnen Teilbehälter 2a, 2 b, 2c können mit gesonderten Verschlußklappen 52 nach dem Lösen vom Fahrzeug verschlossen werden. Bei dieser Bauform des Sammelbehälters ist auch der Zwischenbehälter 12 in drei entsprechende Teilkammern unterteilt, die getrennt befüllt und entleert werden. Hierbei ist der Übergabebereich 40 durch entsprechende Trennbleche oberhalb der Einfüllöffnungen 11 ebenfalls unterteilt.
Um auch im Aufgabebereich des unterteilten Zwischenbehälters 12 beim Entleeren der mit den unterschiedlichsten Abfallsorten gefüllten Abfallsammelgefäße eine ungewollte Vermischung zu vermeiden, sind in dem von der Abdeckung 46 umschlossenen Raum oberhalb des Zwischenbehälters 12 und in Verlängerung mit seinen unterteilten Zwischenwänden in ihrer Länge entsprechend dem Hub veränderbare Teilwände angeordnet.
Bei den Ausführungsformen gem. Fig. 4,5,6,8 und 10 kann zum Heben und Senken des Zwischenbehälters 12 vor dem Fahrerhaus 6 eine Hubeinrichtung verwendet werden, wie sie von Gabelstaplern bekannt ist. Wie in Fig. 16 schematisch dargestellt, weist eine derartige Hubeinrichtung wenigstens einen Hydraulikzylinder 82 auf, bei dem am freien Endeder Kolbenstange 83 eine Rolle 84 angeordnet ist. Über diese Rolle ist eine Laschenkette 85 geführt, die mit ihrem einen £л de 86 im unteren Bereich des Fahrzeugs befestigt ist und mit ihren anderen Ende 87 am Hubrahmen 24, so daß beim Ausfahren der Kolbenstange der Hubrahmen senkrecht nach oben aus der Füllstellung im Bodenbereich in den obenliegenden Bereich der Antriebseinrichtung 27 für die Horizontalbewegung des Zwischenbehälters 12 bewegt wird.
Die in Fig. 6 gezeigte Einrichtung 35 zur Handhabung der Abfallsammeigefäße kann bei allen Ausführungsformen des Fahrzeugs eingesetzt werden, bei denen der Zwischenbehälter 12 zunächst senkrecht angehoben und dann horizontal zum Sammelbehälter 2 verfahren wird. Der besondere Vorteil der Einrichtung 35 in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Zwischenbehälter besteht darin, daß beide Teile frei bewegbar sind, ohne bei ihren Bewegungen miteinander zu kollidieren.
Claims (37)
1. Abfallsammelfahrzeug, das einen hinter einem Bedienungsstand, insbesondere hinter einem Fahrerhaus eines Motorfahrzeuges vorzugsweise lösbar angeordneten Sammelbehälter aufweist, der eine im oberen Bereich angeordnete Einfüllung und wenigstens einen zum Entleeren offenbaren Wandteil aufweist, vorzugsweise die der Einfüllöffnung abgekehrte Stirnwand, und der mit Mitteln zur Verdichtung des in den Sammelbehälter eingefüllten Abfall versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß im Frontbereich des Fahrerhauses wenigsens ein Zwischenbehälter (12) zur Aufnahme des Abfalls aus Abfallsammeigefäßen (16) angeordnet ist, der mit Mitteln (17) zum Entleeren seines Inhaltes in die obenliegende Einfüllung des Sammelbehälters (2) in Verbindung steht und wenigstens eine von seiner Einfüllöffnung getrennte Entleerungsöffnung aufweist, die zumindest beim Entleerungsvorgang mit einer Einfüllöffnung (11) des Sammelbehälters (2) in Verbindung steht.
2. Abfallsammelfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenbehälter (12) mit wenigstens einer Einrichtung (15; 19; 26; 35) zur Handhabung der in diesen zu entleerenden Abfallsammelgefäße (16) in Verbindung steht.
3. Abfallsammelfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Entleerungsöffnung des Zwischenbehälters (12) und/oder die Einfüllöffnung (11) des Sammelbehälters (2) verschließbar sind.
4. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenbehälter (12) in wenigstens zwei Teilbehälter unterteilt und jedem Teilbehälter eine Entleerungsöffnung zugeordnet ist.
5. Abfallsammelfahrzeug nach einem derAnsprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Entleerungsöffnung des Zwischenbehälters (12) und/oder die Einfüllöffnung (11) des Sammelbehälters (2) mit einer Verlängerung (14) versehen ist, und zumindest bei Entleerung des Zwischenbehälters jeweils in die andere Öffnung hineinragt.
6. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein quer zur Längsachse des Sammelbehälters ausgerichteter Wandteil (7; 30) in Behälterlängsrichtung verschiebbar ausgebildet ist und mit einer vorzugsweise hydraulisch betätigbaren Preßeinrichtung (9) in Verbindung steht, die auf den verschiebbaren Wandteil des Sammelbehälters (2) einwirkt.
7. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Sammelbehälter (2) mit ausfahrbaren Bodenstützen (18) versehen ist.
8. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Sammelbehälter in wenigstens zwei Teilbehälter (33') unterteilt ist und daß die Behälterteilräume jeweils mit einer Einfüllung versehen sind.
9. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der Teilbehälter (2 b, 2 c, 2 d) lösbar mit dem Fahrzeug verbunden ist.
10. Abfallsammelfahrzeug nach einem der der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Behälterteilraum ein Preßschild (30', 30") aufweist, der jeweils gegenüber dem offenbaren Wandteil des Sammelbehälters angeordnet ist.
11. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenbehälter (12) über dem Fahrerhaus (6) angeordnet ist und daß die Einrichtung (26) zur Handhabung der Abfallsammelgefäße als Schütteinrichtung ausgebildet ist und eine bis in den Bodenbereich vor dem Fahrerhaus reichende Aufnahme für die zu entleerenden Abfallsammelgefäße (16) aufweist.
12. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenbehälter über dem Fahrerhaus aus einer Vorderstellung mittels einer Führung (20) in eine Entleerungsstellung am Sammelbehälter hin- und herbewegbar ist.
13. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Fahrzeug (1) eine Verfahreinrichtung (19) für den Zwischenbehälter (12) verbunden ist, die diesen aus seiner im Bodenbereich vor dem Fahrerhaus (6) liegenden Füllstellung über das Fahrerhaus (6) hinweg in seine Entleerungsstellung am Sammelbehälter (2) bewegt.
14. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Verfahreinrichtung (19) für den Zwischenbehälter (12) durch eine im Frontbereich des Fahrerhauses (6) angeordnete Hubeinrichtung (22) für eine im wesentlichen vertikal verlaufende Hubbewegung und eine Antriebseinrichtung (27) für eine über dem Fahrerhaus im wesentlichen horizontal verlaufende Bewegung, vorzugsweise eine Längsbewegung gebildet wird.
15. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß für eine horizontale Schiebebewegung des Zwischenbehälters (12) eine sich bis in den Bereich der Einfüllöffnung am Sammelbehäter (2) erstreckende Führung (20,34) vorgesehen ist.
16. Abfallsammeifahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß Antriebsmittel (27) vorgesehen sind, die den Zwischenbehälter (12) an der Führung (20) in die Entleerungsstellung am Sammelbehälter und wieder zurück bewegen.
17. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß bei offenem Zwischenbehälter an der horizontalen Führung (20) eine verfahrbare schlittenförmige Andruckplatte (42) angeordnet ist, die die obenliegende Öffnung des Zwischenbehäters (12) in angehobener Position abschließt.
18. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckplatte (42) als Fahreinrichtung für die Horizontalbewegung des Zwischenbehälters ausgebildet und mit lösbaren Verbindungsmitteln zur Ankoppelung des Zwischenbehälters versehen ist.
19. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Entleerungsöffnung des Zwischenbehälters (12) mit einem verriegelbaren Verschluß (28,29) versehen ist und daß an der Führung (20) im Bereich der Entleerungsstellung an der zugehörigen Einfüllöffnung des Sammelbehälters Betätigungsmittel zum Lösen der Verriegelung und/oder zum Öffnen des Verschlusses angeordnet sind.
20. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Entleerungsöffnung des Zwischenbehälters (12) an dessen rückwärtigem Ende angeordnet und als Mittel zum Entleeren eine gegen die Entleerungsöffnung bewegbare Austragseinrichtung (17) vorgesehen ist.
21. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Entleerungsöffnung im Boden des Zwischenbehälters (12) angeordnet ist.
22. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (20) kanalförmig ausgebildet ist und mit einer vorderen Einfahröffnung für den Zwischenbehälter (12) und einer an die Einfüllöffnung (11) des Sammelbehälters (2) abdichtend anschließbaren Abwurföffnung versehen ist.
23. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Verfahreinrichtung (19) an einem mit dem Fahrzeuggestell (1) verbundenen Tragrahmen angeordnet ist, der im Frontbereich die Hubeinrichtung (25) und im Bereich über dem Fahrerhaus (6) die Führung (20) und die Antriebsmittel (27) für den Zwischenbehälter (12) trägt.
24. Abfallsammeifahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen mit einem Ende, vorzugsweise mit dem vor dem Fahrerhaus (6) liegende Ende über wenigstens zwei vordere Befestiggngspunkte (43) und mit seinem anderen Ende, vorzugsweise mit dem hinter dem Fahrerhaus (6) Regenden Ende über wenigstens einen, vorzugweise in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegenden hinteren Befestigungspunkt (44) am Fahrgestell (1) abgestützt ist.
25. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Befestigungspunkt (44) durch ein Gelenk mit mindestens zwei Freiheitsgraden gebildet wird.
26. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Befestigungspunkt (44) lösbar ausgebildet ist und der Tragrahmen an den vorderen Befestigungspunkten (43) um eine horizontale Achse verschwenkbar gelagert ist.
27. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen mit einem steuerbaren Schwenkantrieb (45), vorzugsweise wenigstens einem Hydraulikzylinder, versehen ist.
28. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen lösbar mit dem Fahrzeugfahrgestell (1) verbunden ist.
29. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß an der Führung (20) eine den Raum zwischen dem Zwischenbehälter (12) in seiner Füllstellung und der Führung (20) wenigstens an der dem Fahrerhaus (6) zugekehrten Seite und die daran anschließenden Seitenbereiche umschließende, in ihrer Länge entsprechend der Hubbewegung des Zwischenbehälters veränderbare Abdeckung (46) angeordnet ist.
30. Abfallsammeifahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (46) mit ihrem oberen Ende an der an der Führung (20) hin- und herverfahrbaren schlittenförmigen Andruckplatte (42) und mit ihrem unteren Ende am Zwischenbehälter (12) befestigt ist.
31. Abfallsammeifahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (46) im Bewegungsbereich der Aufnahmevorrichtung (26) für die Abfallsammelgefäße (12) offenbar ausgebildet ist.
32. Abfallsammeifahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenbehälter (12) auswechselbar mit der Verfahreinrichtung (19) verbunden ist.
33. Abfallsammeifahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Verfahreinrichtung (19) insbesondere in der Ausgestaltung als Hubeinrichtung (22) mit einer Zerkleinerungseinrichtung verbunden ist.
34. Abfallsammeifahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Handhabung der zu entleerenden Abfallsammelgefäße durch eine im Frontbereich des Fahrerhauses angeordnete, steuerbare Aufnahme- und Entleerungsvorrichtung (35) gebildet wird.
35. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmevorrichtung (35) um eine vertikale Schwenkachse (36) schwenkbar gelagert ist und einen um wenigstens ein Koordinatenachse schwenkbare Greif- und Schüttvorrichtung (39) für die zu entleerenden Abfallsammelgefäße (16) aufweist, die in ihrem Abstand zur Schwenkachse (36) längenveränderbar an einem Arm (37,38) gehalten wird.
36. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich zwischen Fahrerhaus (6) und dem vorderen Ende des Abfallsammelbehälters (2) an wenigstens einer Fahrzeuglängsseite ein geschützter Müllwerkerplatz (51) angeordnet ist.
37. Abfallsammelfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem in wenigstens zwei Teilbehälter unterteiltem Zwischenbehälter (12) der von der längenveränderbaren Abdeckung (46) umschlossene Raum durch jeweils eine an die Unterteilung des Zwischenbehälters anschließende, in ihrer Länge entsprechend dem Hub veränderbare Zwischenwand unterteilt ist.
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