DD295809A5 - Behaelter mit schraub- oder stuelpdeckel - Google Patents
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Abstract
Ein Behaelter mit Schraub- oder Stuelpdeckel * dessen unter dem Deckel befindliche OEffnung (1) durch eine auf- oder abreiszbare Folienmembran (7) verschlossen ist, die ueber eine Siegelschicht (9) an den Rand (2) der oeffnung (1) angesiegelt und zum Auf- oder Abreiszen mit einer Aufreiszlasche (8) versehen ist. Erfindungsgemaesz ist die Folienmembran zumindest im Bereich ihrer Aufreiszlasche im wesentlichen metallfrei ausgebildet. Dabei kann die ganze Folienmembran zusammen mit ihrer Aufreiszlasche im wesentlichen metallfrei ausgebildet sein, wobei ueber oder unter der Folienmembran eine scheibenfoermige Metallfolie (5) angeordnet sein kann, deren gesamte Kontur der Behaelteroeffnung (1) angepaszt ist. Fig. 1{Behaelter; Schraubdeckel; Stuelpdeckel; auf- oder abreiszbare metallfreie Folienmembran; Siegelschicht; Aufreiszlasche; scheibenfoermige Metallfolie}
Description
Hierzu 1 Seite Zeichnungen
Die Erfindung betrifft einen Behälter aus Glas, Keramik oder Kunststoff mit Schraub- oder Stülpdeckel, bei dem die unter dem Deckel befindliche Behälteröffnung durch eine auf- oder abreißbare Folienmembran verschlossen ist, die über eine Siegelschicht an den Rand der Öffnung angesiegelt und zum Auf- oder Abreißen mit einer Aufreißlasche versehen ist.
Behalter mit einer solchen angesiegelten Folienmembran sind zur Anwendung bei Nahrungs und Genußmitteln, beispielsweise Kaffeepulver, bekannt (z B EP 0148527) Bei diesen Behaltern ist die angesiegelte Folienmembran гит aromadichten Verschluß der Behalteroffnung und außerdem als Onginalitatsgarantie fur den Behaltennhalt vorgesehen Zum Ansiegeln sind sie mit einer Siegelschicht aus Kunststoff versehen
Die Ansiegelung der Folienmembran an den Rand der Behalteroffnung geschieht in der Praxis auf zwei verschiedene Weisen Eine Methode ist die dasAnsiegelnderaufden Rand der Behalteroffnung aufgesetzten Folienmembran durch Druck und Warme vor dem Aufsetzen des Deckels durchzufuhren Bei der anderen Methode wird das Ansiegeln bei bereits aufgesetztem Deckel durch induktive Erwärmung der Siegelschicht ausgeführt, wozu die Folienmembran mit einer Metallschicht versehen sein muß und wobei der notwendige Anpreßdruck durch den aufgesetzten Deckel ausgeübt wird Die Metallschicht ist in der Regel ohnehin aus Gründen der Aromadichtigkeit erwünscht und normalerweise Bestandteil der Membrane
Die induktive Versieglung hat den Vorteil, daß sie innerhalb des Abfullprozesses bei bereits aufgesetztem Deckel innerhalb einer sehr kurzen Siegelzeit erfolgen kann
Da die bekannten Metallfolienmembranen vielfach eine angestanzte oder aufgesetzte Aufreißlasche haben, die ebenfalls gleichen Folienaufbau wie die Membran selbst besitzt oder mit dieser einstückig ausgebildet ist, besteht bei diesen Membranen das Problem, daß bei der induktiven Versiegelung die metallhaltigen Aufreißlaschen die induzierten Wirbelstrome derart beeinflussen, daß eine ungleichmäßige Erhitzung der Siegelschicht und somit eine ungleichmäßige und daher nicht zufriedenstellende Versiegelung erfolgt Die induktive Versiegelung von Behaltern mit Folienmembranen ist bisher nur bei solchen Behaltern unproblematisch, bei welchen die Folienmembran keine Aufreißlasche besitzt Gerade eine solche Aufreißlasche ist aber z« einem schnellen und einfachen Offnen des Originahtatsverschlusses erwünscht Aufgrund der vorgeschilderten Probleme hat man bisher Folienmembranen mit Aufreißlaschen so aufgesiegelt daß die Aufreißlasche stets an einer bestimmten Stelle der Behalteroffnung bzw des Offnungsrandes zu liegen kam Dabei waren fur ein einwandfreies Versiegeln Induktionsspulen notwendig, welche der im Bereich der Aufreißlasche gegebenen Metallanhaufung und der dadurch gegebenen Stromflußveranderung Rechnung trugen Diese Maßnahmen sind sehr notwendig und kostenintensiv
Darlegung des Wesens der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Behalter mit Folienmembran der eingangs genannten Gattung zu schaffen der so ausgebildet ist daß trotz der vorgesehenen Aufreißlasche auf einfache und wenig aufwendige Weise ein einwandfreies induktives Versiegeln möglich ist Dies wird erfindungsgemaß dadurch erreicht daß die Folienmembran zumindest im Bereich ihrer Aufreißlasche im wesentlichen metallfrei, also ohne Metallschicht ausgebildet ist Eine solche Folienmembran stört trotz ihrer Lasche die induktive Versiegelung nicht
Der Kern der Erfindung besteht somit darin, anstelle eines Metallfohenlaminats als Siegelmembran mit angeformter Aufreißlasche eine im wesentlichen metallfreie Folie als Folienmembran als Originalitatsverschluß zu verwenden, welche mit Hilfe einer gesonderten oder auf die Folienmembran aufgebrachten scheibenförmigen Metallfolie auf den Rand der Behalteroffnung aufgesiegelt wird Unter im wesentlichen metallfrei soll dabei eine solche Ausbildung der Aufreißlasche der Folienmembran verstanden werden, daß sie keine die einwandfreie Siegelfunktion störenden Ablenkungen des Induktionsfeldes auftreten laßt
Bei einer vorteilhaften Ausfuhrungsform dieses erfmdungsgemaßen Behalters kann die Folienmembran zusammen mit ihrer Aufreißlasche im wesentlichen metallfrei ausgebildet sein Die zur induktiven Versiegelung notwendige Metallschicht kann dabei von einer über oder unter der Folienmembran angeordneten scheibenförmigen Metallfolie gebildet sein, deren gesamte Kontur der Behalteroffnung angepaßt ist, d h dem Rand der Behalteroffnung folgt und nicht wesentlich von diesem abweicht Denn nur eine solche Metallfolie gewahrleistet eine gleichmäßige Metallmasse im gesamten Bereich des Randes der Behalteroffnung und fuhrt daher zu einer gleichmäßigen Erhitzung der Siegelschicht der Folienmembran und damit zu einer gleichmäßigen Versiegelung Dabei kann die scheibenförmige Metallfolie im Behalterdeckel angeordnet sein, wobei sie mit einigen Klebstofftupfern vorfixiert werden kann
Es ist eine weitere Ausfиhrungsform des erfmdungsgemaßen Behalters möglich bei der die Folienmembran nur im Bereich der Aufreißlasche im wesentlichen metallfrei ausgebildet ist, wahrend sie in ihren übrigen Bereichen, in denen sie mit ihrer Kontur der Behalteroffnung genau angepaßt ist, eine aufkaschierte Metallfolie aufweist Diese Metallfolie beeinträchtigt im Bereich der Aufreißlasche die induktive Versiegelung nicht, da sie in der Aufreißlasche fehlt und somit nicht wesentlich von der Kontur des Behalterrandes abweicht
Die Folienmembran kann aus Papier oder aus Kunststoff, wie Polyester, Polycarbonat od dgl oder auch aus Zellglas bestehen Wenn sie bei der einen der beiden vorgenannten Ausfuhrungsformen mit einer Metallschicht verbunden ist, kann sie zu diesen Zweck mit Metall, ζ B mit Aluminium kaschiert, bedampft oder bronziert sein Die Siegelschichten, die zum Ansiegeln der Folienmembran oder der Metallschicht an den Rand der Behalteroffnung oder zum Ansiegeln der Metallschicht an die nichtmetallische Schicht der Membranfolie dienen kann, können aus siegelfahigem Kunststoff bestehen und aufkaschiert auflackiert oder durch Extrusionsbeschichtung aufgebracht sein
Bei dem erfmdungsgemaßen Behalter kann daher als Folienmembran eine siegelfreie oder siegelfahig beschichtete Kunststoffolie oder Papier oder Zellglas mit einer oder mehreren Aufreißlaschen verwendet werden, die in beliebiger Weise ohne entsprechende Orientierung über die Behalteroffnung gelegt werden kann und trotzdem eine einfache und rasche Induktionsversiegelung innerhalb des Abfullverfahrens möglich macht, ohne daß dazu ein spezieller Induktionssiegelkopf notwendig ist
Ausfuhrungsbeispiele
In Fig 1 bis 3 der Zeichnung sind im senkrechten Querschnitt durch die Behalteroffnung mit aufgesetztem Deckel drei verschiedene vorteilhafte Ausfuhrungsformen des erfindungsgemaßen Behalters dargestellt, die im folgenden naher beschrieben werden
Bei allen drei Ausfuhrungsformen handelt es sich um einen Behalter, dessen Behalteroffnung 1 durch einen auf ihren Rand 2 aufgesetzten Schraubdeckel 3 aus Kunststoff, Metall od dgl verschließbar ist Bei der Ausfuhrungsform gemäß Fig 1 ist in den Deckel 3 eine am Deckelboden anliegende und diesen abdeckende Schicht 4 aus Karton eingelegt, auf die eine Aluminiumschicht 5, die gegebenenfalls mit einer Korrosionsschutzschicht 6 aus Kunststoff versehen sein kann
Unter diesen Schichten befindet sich die Fohenmembran 7 mit Aufreißlasche 8, die aus Kunststoff, ζ Β Polyethylenterephthalat, oder Papier besteht und über ihre gesamte, dem Rand 2 der Behalteroffnung 1 zugewandte Seite einschließlich der Aufreißlasche 8 mit einer Heißsiegelschicht 9 auf Kunststoffbasis, ζ B einem thermoplastischen lonomeren Harz, versehen ist Mittels dieser Heißsiegelschicht 9 ist die Fohenmembran 8 auf induktivem Wege mittels der Aluminiumschicht 5 an den Rand 2 der Behalteroffnung 1 angesiegelt Nach dem Aufreißen der Fohenmembran 7 mit ihrer Siegelschicht 9 mit Hilfe der Aufreißlasche 8 dient das in den Behalterdeckel 3 eingelegte, von der Kartonschicht 4, der Aluminiumschicht 5 und der Korrosionsschutzschicht 6 gebildet Laminat als Sekundardichtung fur den Behalter Bei dem in Fig 2 dargestellten Ausfuhrungsbeispiel wird diese im Deckel 3 befindliche Sekundardichtung nur durch die Kartonschicht 4 und die Schutzschicht 6 gebildet Unterhalb dieses Laminats befindet sich die über die Behalteroffnung 1 hinwegerstreckende nichtmetallische Fohenmembran 13 mit angeformter Aufreißlasche 8, an deren Unterseite über eine Siegelschicht 10 eine Aluminiumschicht 11 angesiegelt ist, die in ihrer Kontur der Form und Große des Randes 2 der Behalteroffnung angepaßt ist, d h diesem Rand folgt und nicht wie die Aufreißlasche 8 über diesem Rand hinausragt Auf die Unterseite der Aluminiumschicht 11 ist eine weitere Siegelschicht 12 aufgetragen mit der die mit der nichtmetallischen Fohenmembran 13 verbundene Aluminiumschicht 11 auf den Rand 2 der Behalteroffnung 2 aufgesiegelt ist Da auch bei diesem Ausfuhrungsbeispiel die Fohenmembran mit Aufreißlasche aus Papier oder Kunststoff besteht und daher metallfrei ist, ist trotz Aufreißlasche 8 ein einwandfreies Versiegeln im Induktionsverfahren möglich Die Aufreißlasche 8 ist bei diesem Ausfuhrungsbeispiel an die Oberseite der Fohenmembran hochgeschlagen und erstreckt sich somit zwischen der Fohenmembran und dem in den Behalter eingelegten Karton Kunststoff-Laminat Bei dem in Fig 3 gezeigten Ausfuhrungsbeispiel ist ebenso wie beim Ausfuhrungsbeispiel gemäß Fig 2 in den Deckel 3 eine Sekundarabdichtung in Form eines aus einer Kartonschicht 4 und einer Kunststoffschicht 6 bestehenden Laminats eingelegt Der Folienmembran-Originalitatsverschluß wird durch eine nichtmetallische Folienmembran 14 mit Aufreißlasche 15 gebildet, die über eine Siegelschicht 16 an den Rand 2 der Behalteroffnung 1 angesiegelt ist Auf der Oberseite dieser Fohenmembran 14 ist über eine Siegelschicht 17 eine Aluminiumschicht 18 auf kaschiert, die mit ihrer Kontur der entsprechenden Kontur des Randes 2 der Behalteroffnung 1 angepaßt ist, sich also nicht über die Aufreißlasche 15 erstreckt Dies gewährleistet, daß die Aluminiumschicht 18, die zur induktiven Versiegelung notwendig ist, ein einwandfreies Ergebnis dieser Versiegelung nicht gefährdet
Bei diesem Ausfuhrungsbeispiel ist die Aufreißlasche 15 in einen Freiraum 19 hineingefaltet, der sich zwischen dem Rand 2 der Behalteroffnung 1 und dem Rand 20 des Behalterdeckels 3 befindet
Claims (14)
1. Behälter mit Schraub- oder Stülpdeckel, dessen unter dem Deckel befindliche Öffnung durch eine auf- oder abreißbare Folienmembran verschlossen ist, die über eine Siegelschicht an den Rand der Öffnung angesiegelt und zum Auf- oder Abreißen mit einer Aufreißlasche versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Folienmembran (7,13,14) zumindest im Bereich ihrer Aufreißlasche (8, 15) im wesentlichen metallfrei ausgebildet ist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die gesamte Folienmembran (7,13,14) zusammen mit ihrer Aufreißlasche (8,15) im wesentlichen metallfrei ausgebildet ist und daß über oder unter der Folienmembran eine scheibenförmige Metallfolie (5,11,18) angeordnet ist, deren gesamte Kontur der Behälteröffnung angepaßt ist.
3. Behälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die scheibenförmige Metallfolie (5) im Behälterdeckel (3) gelagert ist.
4. Behälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die im Behälterdeckel (3) gelagerte scheibenförmige Metallfolie (5) auf eine Schicht (4) aus Karton od. dgl. nachgiebigem Material aufkaschiert ist.
5. Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der von der Metallfolie (5) und der Schicht (4) aus Karton od. dgl. nachgiebigem Metall gebildete Mehrschichtenverbund zusätzlich eine Korrosionsschutz-Schicht (6) aus Kunststoff aufweist.
6. Behälternach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Folienmembran (7,13,14) aus Papier, Kunststoff, Zellglas od. dgl. metallfreiem Material besteht.
7. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Folienmembran (13,14) nur im Bereich der Aufreißlasche (8,15) im wesentlichen metallfrei ausgebildet ist und daß auf sie in übrigen Bereichen eine Metallfolie (11,18) aufkaschiert ist, die mit ihrer Kontur der Behälteröffnung (1) angepaßt ist (Fig.2 und 3).
8. Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Folienmembran (13,14) auf die Metallschicht (11,18) aufgesiegelt ist.
9. Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallschicht (11,18) auf die Folienmembran (13,14) aufgedampft oder bronziert ist.
10. Behälternach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallfolie (11) an der dem Rand (2) der Behälteröffnung (1) zugekehrten Seite der Folienmembran (13) angeordnet ist und an den Behälterrand mittels einer an dieser Seite angeordneten Siegelschicht (12) angesiegelt ist, die auf ihre dem Rand (2) zugewandte Seite aufgebracht ist (Fig. 2).
11. Behälternach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallfolie (18) an der dem Rand (2) der Behälteröffnung (1) abgewandten Seite der Folienmembran (14) angeordnet ist und daß diese Folienmembran über eine an ihrer anderen Seite angeordnete Siegelschicht (16) an dem Behälterrand (2) angesiegelt ist (Fig.3).
12. Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Folienmembran (13,14) ausgebildete Aufreißlasche (8) auf die Oberseite der Folienmembran umgelegt ist (Fig. 2).
13. Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Folienmembran (13,14) ausgebildete Aufreißlasche (8) in einen zweiten Deckelrand (20) und Rand (2) der Behälteröffnung (1) befindlichen Freiraum (19) hineinragt (Fig.3).
14. Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Behälterdeckel (3) eine sich über die Folienmembran (7,13,14) hinwegerstreckenden Schicht (4) aus Karton od. dgl. nachgiebigem Material angeordnet ist.
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