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CH718827A2 - Verschluss für Behälter und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents

Verschluss für Behälter und Verfahren zu seiner Herstellung Download PDF

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CH718827A2
CH718827A2 CH01326/22A CH13262022A CH718827A2 CH 718827 A2 CH718827 A2 CH 718827A2 CH 01326/22 A CH01326/22 A CH 01326/22A CH 13262022 A CH13262022 A CH 13262022A CH 718827 A2 CH718827 A2 CH 718827A2
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CH
Switzerland
Prior art keywords
closure
locking element
closure body
guarantee
neck
Prior art date
Application number
CH01326/22A
Other languages
English (en)
Inventor
Moreda Robert
Original Assignee
Corvaglia Mould AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Corvaglia Mould AG filed Critical Corvaglia Mould AG
Priority to CH01326/22A priority Critical patent/CH718827A2/de
Publication of CH718827A2 publication Critical patent/CH718827A2/de
Priority to DE102023130541.7A priority patent/DE102023130541B4/de

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Abstract

Der Verschluss (1) für einen Behälter mit einem Hals , der eine Öffnung bildet und einen Garantiering aufweist, weist auf: einen Verschlusskörper (2) aufweisend eine Kopfplatte (21) und einen kreisförmig umlaufenden Mantel (22) ; ein Garantieband (3) , das ein oder mehrere Rückhalteelemente aufweist zum Zusammenwirken mit dem Garantiering; ein Arretiertelement (4) zum Zusammenwirken mit dem Hals zur Arretierung des Verschlusskörpers in einer Endposition des Verschlusskörpers; zwei Haltebänder (5) ; wobei der Mantel (22) einen oberen Rand (22a) und einen unteren Rand (22b)aufweist, wobei der obere Rand an die Kopfplatte (21) anschliessend ist; und an einer Innenfläche ein Innengewinde aufweist, zum Zusammenwirken mit einem Aussengewinde des Behälters. Weiter weist das Garantieband (3) eine Oberkante (33a) auf, die dem unteren Rand (22b) zugewandt ist, wobei zwischen der Oberkante (33a) und dem unteren Rand (22b) eine Mehrzahl von leicht reissbaren ersten Anbindungspunkten (61) vorgesehen ist, die jeweils eine Verbindung zwischen dem Garantieband (3) und dem Mantel (22) bilden. Das Arretiertelement (4) ist an den unteren Rand (22b) anschliessend, und die zwei Haltebänder (5) weisen je ein erstes und ein zweites Ende auf, wobei die ersten Enden an das Garantieband (3) anschliessend sind und die zweiten Enden jeweils in einem Übergangsbereich an das Arretierelement anschliessend sind. Die Übergangsbereiche bilden jeweils eine Gelenkstelle , die eine Einkerbung aufweist.

Description

[0001] Die Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Verpackungen, insbesondere der Lebensmittelverpackungen und/oder Flüssigkeitsverpackungen. genauer auf Verschlüsse, beispielsweise Verschlüsse für Getränkebehälter, insbesondere für Polyethylenterephtalat (PET-) Flaschen. Sie bezieht sich auf eine Vorrichtungen und Verfahren gemäss den Gattungsbegriffen der Patentansprüche.
[0002] Getränkebehälter, wie zum Beispiel Flaschen aus Polyethylenterephthalat (PET), werden häufig mit Verschlüssen verschlossen, die einen Verschlusskörper (auch Schraubkappe oder Kappe genannt) und einen manipulationssicheren Ring (auch als Garantieband oder Originalitätsband bezeichnet) zur Erkennung von Manipulationen umfassen. Solche Verschlüsse sind häufig einteilige (integral geformte) Formteile aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE, high-density polyethylene) oder einteilige (integral geformte) Formteile, bei denen die Kappe und das Garantieband aus Polypropylen (PP) und einer integrierten Dichtung bestehen, die aus einem anderen Material gefertigt sein kann. Üblich sind auch Verschlüsse, die aus einem einteiligen (integral geformten) Formteil und einer separat hergestellten Dichtung bestehen, insbesondere wenn der Verschlusskörper und das Garantieband aus Polypropylen (PP) bestehen, während die Dichtung aus einem anderen Material bestehen kann. Der Verschlusskörper und das Garantieband bzw. der gesamte Verschluss können jedoch auch aus einem oder mehreren anderen Polymermaterialien bestehen.
[0003] Der Verschlusskörper umfasst ein Innengewinde, das mit einem Aussengewinde zusammenwirkt, das an einem Hals des Behälters ausgebildet ist, wobei der Hals eine Öffnung aufweist. In einem Ausgangszustand bzw. in einer Anfangsposition des Verschlusskörpers ist der Behälter durch den Deckel verschlossen, wobei der Verschlusskörper die Öffnung des Behälters verschließt, und der Deckel und das Garantieband sind miteinander verbunden, z. B. durch eine Perforation zwischen dem Deckel und dem manipulationssicheren Ring, beispielsweise durch eine Mehrzahl von leicht reissbaren Anbindungspunkten. Ferner befindet sich das Garantieband in einer Position, in der er um die Behälterachse drehbar ist und den Hals umschließt, wobei ein Garantiering des Behälters, wie z.B. ein umlaufender Vorsprung am Hals des Behälters, eine Aufwärtsbewegung des Garantiebandes verhindert.
[0004] Zum Öffnen des zunächst verschlossenen Behälters wird die Kappe gegenüber dem Behälter gedreht (aufgedreht; losgedreht; in öffnender Drehrichtung gedreht), um den Abstand zwischen Kappe und Garantieband zu vergrößern und so die Kappe durch Reissen der Anbindungspunkte vom Garantiering zu trennen. Nach weiterem Aufdrehen wird die Kappe vom Behälter getrennt. Dadurch könnte der Deckel verloren gehen, was zu Umweltverschmutzung beitragen könnte.
[0005] Um solche Umweltverschmutzung zu verringern, können Massnahmen vorgesehen werden, die sicherstellen, dass eine Kappe der beschriebenen Art am Behälter verbleibt, insbesondere mit dem Garantieband verbunden bleibt. Die Kappe sollte also eine unverlierbare Kappe sein.
[0006] Derartige Verschlüsse sind beispielsweise bekannt aus US 5'215'204, US 6'474'791, US 2018/0370701 Al, WO 2020/201 227 Al.
[0007] Eine Anbindung zwischen Kappe (Verschlusskörper) und Garantieband mittels zweier Haltebänder scheint für viele Anwendungen besonders vorteilhaft zu sein.
[0008] Um von der Anfangsposition (Kappe verschliesst die Öffnung des Halses des Behälters) in eine Endposition zu kommen, in der die Kappe, mit dem Hals zusammenwirkend, bei freigegebener Öffnung stabilisiert ist, wird die Kappe nach dem Aufschrauben von der Öffnung weggekippt, und dabei werden die Haltebänder tordiert. also jedes für sich in sich verdreht. Statt die Bewegung des Verschlusskörpers als „Kippen“ / „Wegkippen“ zu bezeichnen, könnte man diese auch als „Schwenken“ bzw. „Wegschwenken“ bezeichnen; und die Dreh- bzw. Schwenkachse dafür kann ungefähr durch das Arretierelement verlaufen, beispielweise parallel zu einer Achse, die die zweiten Enden der Haltebänder verbindet. Um nun aber bestimmte Sicherheitsstandards betreffend die Unverlierbarkeit der Kappe zu erfüllen, müssen die Haltebänder recht stabil sein, damit sie erst bei Anwendung relativ grosser Kräfte reissen und die Kappe vom Garantieband und somit vom Behälter getrennt werden kann. Darum können gewisse Materialstärken bzw. Querschnittsflächen der Haltebänder nicht unterschritten werden. Daraus ergibt sich aber, dass die zum Tordieren der Haltebänder benötigten Kräfte, die zum Erreichen der Endposition aufgebracht werden müssen, relativ gross sind. Und dadurch wird aber das Verwenden des Verschlusses weniger angenehm.
[0009] Der Erfinder hat dieses Problem erkannt und einen neuartigen Verschluss entwickelt. Bei diesem Verschluss weist der Verschlusskörper ein Arretierelement auf, an dem die beiden Haltebänder befestigt sind, die an ihrem jeweiligen gegenüberliegenden (ersten) Ende am Garantieband befestigt sind. Und in einem Übergangsbereich zwischen dem Arretierelement und dem jeweiligen Halteband weist der Verschluss eine Gelenkstelle mit einer Einkerbung auf.
[0010] Aufgrund der Einkerbung kann an der Gelenkstelle eine (lokal) einfachere Verformbarkeit vorliegen, denn an der Einkerbung kann eine verringerte Materialstärke vorliegen, insbesondere relativ zum angrenzenden Halteband (bzw. zu dessen zweitem Ende) und zum angrenzenden Bereich des Arretierelementes. Und ein Verwinkeln des jeweils angrenzenden Haltebandes (an dessen zweitem Ende) gegenüber dem Arretierelement (an dessen an den Übergangsbereich angrenzendem Bereich) kann erleichtert sein. Weiter kann durch die Einkerbung eine Knickbildung an der Gelenkstelle begünstigt sein.
[0011] Es ist somit möglich, zu bewirken, dass es für einen Nutzer, der den Verschluss von der (verschlossenen) Anfangsposition in die (stabilisierte) Endposition bringt, in welcher der Verschlusskörper durch Zusammenwirken des Arretierelementes mit dem Hals des Behälters in einer verkippten Stellung stabilisiert ist, leichter (einfacher) ist, die Endposition zu erreichen, insbesondere weil schon ein relativ geringer Kraftaufwand dafür ausreichend ist. Denn weil die Haltebänder relativ stabil sein müssen, um die Unverlierbarkeit der Kappe ausreichend gewährleisten zu können, sind diese nur mit recht hohem Kraftaufwand soweit tordierbar, dass der Verschlusskörper soweit verkippbar (schwenkbar) ist, dass die Endposition erreicht wird. Somit kann durch die Einkerbung bewirkt werden, dass die Haltebänder weniger stark tordiert werden müssen, um die Endposition zu erreichen, so dass dafür weniger Kraft benötigt wird.
[0012] Insbesondere kann vorgesehen sein, dass in den Übergangsbereichen Einkerbungen ausschliesslich in einem unteren Endbereich des jeweiligen Übergangsbereich vorliegen, also in einem dem Garantieband zugewandten Endbereich des jeweiligen Übergangsbereichs. Oberhalb der Einkerbung, zum Beispiel in einem dem Verschlusskörper zugewandten, oberen Endbereich des Übergangsbereichs, kann hingegen der jeweilige Übergangsbreich eine grössere Materialstärke aufweisen. Dadurch kann der Übergangsbereich, zum Beispiel aufgrund des oberen Endbereichs, zur Unverlierbarkeit des Verschlusskörpers beitragen bzw. es kann vermieden werden, dass der Übergangsbereich aufgrund der Einkerbung ein zu einfaches Trennen, also ein mit zu geringem Kraftaufwand mögliches Trennen, des Verschlusskörpers vom Garantieband ermöglicht, so dass die Unverlierbarkeit nicht in ausreichendem Masse gegeben wäre, jedenfalls nicht nach gewissen, typischerweise vorgegebenen Standards, wie zum Beispiel eine Abreisskraft von mindestens 25 N.
[0013] Die Erfindung kann insbesondere einenVerschlussfür einen Behälter betreffen, wobei der Behälter einenHalsaufweist, der eineÖffnungbildet und einen Garantiering aufweist, und wobei der Verschluss aufweist: einenVerschlusskörperaufweisend eineKopfplatteund einen kreisförmig umlaufendenMantel; einGarantieband, das ein oder mehrere Rückhalteelemente aufweist zum Zusammenwirken mit dem Garantiering, so dass bei einem Entfernen des Verschlusskörpers vom Garantieband das Garantieband am Hals verbleibt; einArretiertelementzum Zusammenwirken mit dem Hals zur Arretierung des Verschlusskörpers in einerEndpositiondes Verschlusskörpers, in welcher der Verschlusskörper von der Öffnung weggekippt ist und die Öffnung freigibt; zweiHaltebänder;wobei der Mantel einenoberen Randund einenunteren Randaufweist, wobei der obere Rand an die Kopfplatte anschliessend ist; und an einerInnenflächeeinInnengewindeaufweist, zum Zusammenwirken mit einem Aussengewinde des Behälters.
[0014] Weiter weist das Garantieband eineOberkanteauf, die dem unteren Rand zugewandt ist, wobei zwischen der Oberkante und dem unteren Rand des Mantels eine Mehrzahl von leicht reissbarenersten Anbindungspunktenvorgesehen ist, die jeweils eineVerbindungzwischen dem Garantieband und dem Mantel bilden, die bei einem Entfernen des Verschlusskörpers vom Garantieband getrennt wird.
[0015] Und das Arretiertelement ist an den unteren Rand es Mantels anschliessend, und die zwei Haltebänder weisen jeein erstes und ein zweites Endeauf, wobei die ersten Enden an das Garantieband anschliessend sind und die zweiten Enden jeweils in einemÜbergangsbereichan das Arretierelement anschliessend sind, wobei die Übergangsbereiche jeweils eineGelenkstellebilden, die eineEinkerbungaufweist.
[0016] Die oben genannten Wirkungen, insbesondere die Möglichkeit, den Verschlusskörper durch Aufwenden einer lediglich geringen Kraft in die Endposition zu bringen, bzw. eine angenehme Handhabung des Verschlusses zu ermöglichen, sind dadurch erzielbar.
[0017] Der Behälter kann insbesondere ein Getränkebehälter, zum Beispiel eine Getränkeflasche sein.
[0018] Der Behälter kann ein Behälter der oben beschriebenen Art sein. Er kann also zum Beispiel aus einem Polymer bestehen, insbesondere aus Polyethylenterephtalat (PET).
[0019] Der Behälter kann insbesondere einstückig (integral) ausgebildet sein.
[0020] Der Behälter kann insbesondere einen Behälterkörper und einen daran anschliessenden Hals aufweisen.
[0021] Der Verschluss kann ein Verschluss der oben beschriebenen Art sein. Er kann also zum Beispiel einstückig (integral) ausgebildet sein.
[0022] Der Verschluss kann ein Spritzgussteil sein, insbesondere aus einem Polymer bestehend, insbesondere aus einem Thermoplasten.
[0023] Das Polymer kann Farbpigmente enthalten.
[0024] Der Mantel kann eine Rändelung aufweisen. Diese kann das Öffnen und Schliessen des Behälters vereinfachen.
[0025] Der Verschlusskörper kann insbesondere eine Schraubkappe sein.
[0026] Der Verschluss kann ein Öffnungsdrehmoment 1 aufweisen, bei dem es sich um das maximale Drehmoment handeln kann, das typischerweise zu Beginn eines ersten Öffnens aufzubringen ist, das zwischen 0.55 Nm und 2.4 Nm beträgt.
[0027] Der Verschluss kann weiter ein Öffnungsdrehmoment 2 von z.B. zwischen 0.22 Nm und 2.3 Nm aufweisen. Bei dem Öffnungsdrehmoment 2 kann es sich um das Drehmoment handeln, das für ein erstes Trennen von Verschlusskörper und Garantieband aufgebracht werden muss (unter Beibehaltung der Verbindungen durch die Haltebänder natürlich), also zum Reissen der Anbindungspunkten (siehe zu den Anbindungspunkten auch weiter unten).
[0028] Der Verschluss kann ein 1-Start-Verschluss sein mit einem Applikationswinkel (für das initiale Aufbringen auf den Hals) von zwischen 400° und 1000° oder ein 2-Start-Verschluss mit einem Applikationswinkel von zwischen 150° and 400° oder ein ein 3-Start-Verschluss mit einem Applikationswinkel von zwischen 120° and 300°.
[0029] Das Innengewinde kann eine Gewindetiefe aufweisen (bei der es sich um die maximale radiale Differenz innerhalb des mit Gewinde versehenen Bereichs handeln kann) von zwischen 0.4 mm und 1.3 mm.
[0030] Das Garantieband kann ein sogenanntesFlexbandsein, es kann also einen Aussenring und einen einklappbaren Innenring aufweisen, wobei der Aussenring die ersten Anbindungspunkte aufweist und der Innenring in den Aussenring hinein einklappbar ist, und wobei der Innenring insbesondere als die genannten Rückhalteelemente mehrere Zentrierelemente, auch als „Flaps“ bekannt, aufweisen kann, durch die das Garantieband relativ zum Hals zentriert wird und welche, durch Zusammenwirken mit dem Garantiering, ein Entfernen des Garantiebandes vom Hals erschweren.
[0031] In anderen Ausführungsformen weist das Garantieband als Rückhalteelemente nach innen vorstehendeNockenauf. Solche Garantiebänder sind auch als Interferenzbänder bekannt.
[0032] Das Arretiertelement kann insbesondere mit einer Aussenfläche des Halses zusammenwirken.
[0033] In einer Ausführungsform weist das Arretierelement für das Zusammenwirken mit dem Hals zur Arretierung des Verschlusskörpers in der Endposition eineUnterseiteoder eineräusseren Kanteauf, wobei in der Endposition die Unterseite oder die äussere Kante mit dem Hals zusammenwirkt, insbesondere wobei in der Endposition die Unterseite oder die äussere Kante an einer Aussenfläche des Halses abgestützt ist.
[0034] In einer Ausführungsform weist das Arretierelement an einem dem Garantieband zugewandten Ende einen nach aussen vorstehendenVorsprungauf. Durch einen solchen radialen Vorsprung kann ein grösserer Öffnungswinkel des Verschlusskörpers in der Endposition erreichbar sein. Der Verschlusskörper kann dann also in der Endposition besonders weit von der Öffnung weggeklappt sein. Insbesondere kann die Unterseite oder die äusseren Kante an dem Vorsprung vorgesehen sein.
[0035] Das Arretiertelement kann, auch für den vorgenannten Fall, dass es den Vorsprung aufweist, und insbesondere auch in Kombination mit dem oben beschriebenen Fall, dass das Garantieband ein Flexband ist, mittels Schiebern im Spritzguss hergestellt werden. Diese Kombination (Arretiertelement mit Vorsprung mittels Schiebern erstellt und Flexband) ist zwar ungewöhnlich, aber durchführbar, und dies auch unabhängig vom Vorhandensein der Einkerbungen und unabhängig vom Vorhandensein von Haltebändern.
[0036] Die Endposition kann insbesondere eine stabilisierte Endposition des Verschlusskörpers sein. In dem Fall muss also eine Kraft aufgewandt werden, um den in der Endposition befindlichen Verschlusskörper aus der Endposition herauszubewegen. Es muss insbesondere einer Haltekraft entgegengewirkt werden, die aufgrund von Verformungen des Verschlusskörpers bewirkt werden, insbesondere durch Verformungen der Haltebänder und der Übergangsbereiche.
[0037] In der Endposition kann der Verschlusskörper von der Öffnung weggeklappt sein.
[0038] Es kann vorgesehen sein, dass die beiden zweiten Enden, bezüglich einerUmfangskoordinatedes Verschlusses, zwischen den beiden ersten Enden angeordnet sind. Bezeichnet man die ersten Enden als el und die zweiten Enden als e2, so sind diese also gemäss el-e2-e2-el über den Umfang des Verschlusses verteilt, wie beispielsweise auch aus der genannten WO 2020/201 227 bekannt (z.B. dort in Fig. 2 und Fig. 8). Dies steht im Gegensatz zu einer Verteilung gemäss el-e2-el-e2. Anmerkung: In der genannten WO 2020/201 227 wird allerdings der Verschlusskörper in die Endposition verschoben, statt durch Verkippen bzw. Schwenken in die Endposition zu gelangen.
[0039] In einer Ausführungsform weisen die Gelenkstellen aufgrund der Einkerbungen eine leichtereVerformbarkeitauf als die Haltebänder und als das Arretierelement.
[0040] In einer Ausführungsform ist in den Übergangsbereichen aufgrund der Einkerbungen eineKnickbildungbegünstigt, so dass in der Endposition zwischen dem jeweiligen Halteband und dem Arretierelement ein Knick an der jeweiligen Gelenkstelle ausbildbar ist, bzw. ein solcher Knick bildet sich aus, wenn der Verschlusskörper in die Endposition gebracht wird.
[0041] In einer Ausführungsform ist aufgrund der Einkerbungen eineWinkeländerung, die bei einem Bringen des Verschlusskörpers in die Endposition an der jeweiligen Gelenkstelle zwischen einem angrenzenden Abschnitt des jeweiligen Haltebandes und einem jeweils angrenzenden Bereich des Arretierelementes auftritt, begünstigt. Insbesondere kann die Winkeländerung eine Änderung von einem (im wesentlichen) gestreckten Winkel zu einem (deutlich) stumpfen Winkel sein, insbesondere zu einem Winkel zwischen 130° und 165°. Durch die Einkerbungen kann insbesondere ein Anwinkeln zwischen dem angrenzenden Abschnitt des jeweiligen Haltebandes und dem jeweils angrenzenden Bereich des Arretierelementes vereinfacht sein.
[0042] In einer Ausführungsform ist aufgrund der Einkerbungen einKraftaufwand, der zum Bringen des Verschlusskörpers in die Endposition benötigt wird, verringert.
[0043] In einer Ausführungsform ist aufgrund der Einkerbungen eine in der Endposition vorliegende Torsion der Haltebänder verringert. Wie oben geschildert müssen die Haltebänder weniger stark tordiert werden, um die Endposition zu erreichen, wenn die Einkerbungen vorliegen als wenn die Einkerbungen nicht vorlägen.
[0044] In einer Ausführungsform bilden die Einkerbungen jeweils einen Bereich, in dem eine geringereMaterialstärkevorliegt als an dem jeweils angrenzenden zweiten Ende und an einem jeweils angrenzenden Bereich des Arretierelementes.
[0045] In einer Ausführungsform ist aufgrund der Einkerbungen eineAussenabmessung, insbesondere einAussendurchmesser, des Verschlusses in dem jeweiligen Übergangsbereich geringer als an dem jeweils angrenzenden zweiten Ende und an einem jeweils angrenzenden Bereich des Arretierelementes. Die oben beschriebene Winkeländerung bzw. das Anwinkeln ist auf diese Weise vereinfacht, weil aufgrund dessen gewissermassen dort Platz vorhanden ist, wo sich die zwei betroffenenen Teile (angrenzender Abschnitt des jeweiligen Haltebandes, am zweiten Ende, und jeweils angrenzender Bereich des Arretierelementes) für die Winkeländerung annähern können müssen.
[0046] In einer Ausführungsform weisen die Übergangsbereiche jeweils ein dem unteren Rand abgewandtesunteres Endeauf, wobei die Einkerbungen bis an das jeweilige untere Ende erstreckt sind. Dadurch sind Verformungen an den unteren Enden relativ einfach erreichbar bzw. es treten, bei einem Bringen des Verschlusskörpers in die Endposition, dort besonders grosse Verformungen auf.
[0047] In einer Ausführungsform weisen die Übergangsbereiche jeweils einen dem unteren Rand abgewandtenunteren Endbereichauf, wobei die Einkerbung in dem unteren Endbereich liegt. Insbesondere kann der Übergangsbereich in einem Abschnitt des Übergangsbereichs oberhalb der Einkerbung eine Materialstärke aufweisen, die grösser ist als eine Materialstärke in der Einkerbung. Und insbesondere können die Übergangsbereiche ausserhalb ihrer unteren Endbereiche frei von Einkerbungen sein. Auf eine solche Weise kann die Unverlierbarkeit trotz der Einkerbungen gewährleistet sein. Denn auf diese Weise können durchgehend grössere Materialstärken und somit grosse Abreisswiderstände vorliegen, von Halteband über Übergangsbereich bis Arretierelement, trotz der Einkerbung im Übergangsbereich.
[0048] Weiter können die Übergangsbereiche insbesondere jeweils einen dem unteren Rand zugewandtenoberen Endbereichaufweisen, in welchem der Übergangsbereich eine Materialstärke aufweist, die mindestens einer Materialstärke des anschliessenden Haltebandes an dessen zweitem Ende und mindestens der Materialstärke des Arretierelements an seinem an den Übergangsbereich anschliessenden Bereich entspricht.
[0049] Auf eine solche Weise kann, wie soeben dargelegt, die Unverlierbarkeit trotz der Einkerbungen gewährleistet sein.
[0050] In einer Ausführungsform sind zwischen jedem der Haltebänder und der Oberkante jeweils ein oder mehrere leicht reissbarezweite Anbindungspunktevorgesehen, die jeweils eineVerbindungzwischen dem jeweiligen Halteband und dem Garantieband bilden, die bei einem Entfernen des Verschlusskörpers vom Garantieband aufgetrennt wird.
[0051] In einer Ausführungsform sind zwischen jedem der Haltebänder und dem unteren Rand jeweils ein oder mehrere leicht reissbaredritte Anbindungspunktevorgesehen, die jeweils eineVerbindungzwischen dem jeweiligen Halteband und dem Verschlusskörper bilden, die bei einem Entfernen des Verschlusskörpers vom Garantieband aufgetrennt wird.
[0052] In einer Ausführungsform ist der Verschluss eineinstückiges Spritzgussteil. Solche Verschlüsse sind gut und kosteneffizient in einem Spritzgussverfahren herstellbar. DieKombinationumfasst einen Verschluss der hierin beschriebenen Art und einen Behälter, wobei der Behälter den Hals aufweist, der die Öffnung bildet und das Aussengewinde sowie den Garantiering aufweist.
[0053] DasVerfahrenzur Herstellung eines hierin beschriebenen Verschlusses weist mindestens einen der folgenden Schritte auf: Herstellen einer Spritzgussform für eine Herstellung des Verschlusses mittels Spritzgiessen; Durchführen eines Spritzgiess-Prozesses
[0054] Das Herstellen der Spritzgussform kann insbesondere das Erzeugen von Vorsprüngen der Spritzgussform (nicht mit dem Vorsprung des Arretierelementes zu verwecheln) umfassen, durch welche die Einkerbungen des Verschlusses gebildet werden.
[0055] Das Durchführen des Spritzgiess-Prozesses kann insbesondere Einspritzen eines Polymers, insbesondere HDPE oder PP, in eine bzw. in die Spritzgussform umfassen.
[0056] Die Erfindung umfasst weiter Vorrichtungen mit Merkmalen, die den Merkmalen von beschriebenen Verfahren entsprechen und umgekehrt auch Verfahren mit Merkmalen, die den Merkmalen von beschriebenen Vorrichtungen entsprechen.
[0057] Weitere Ausführungsformen und Vorteile gehen aus den abhängigen Patentansprüchen und den Figuren hervor.
[0058] Im folgenden wird der Erfindungsgegenstand anhand von Ausführungsbeispielen und den beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen schematisch: Fig. 1 eine dreidimensionale Darstellung eines Verschlusses, in Vorderansicht; Fig. 2 eine dreidimensionale Darstellung eines Details des Verschlusses aus Fig. 1, in Vorderansicht leicht von unten; Fig. 3 eine dreidimensionale Darstellung des Verschlusses aus Figs. 1 und 2, in Seitenansicht; Fig. 4 eine dreidimensionale Darstellung eines Details des Verschlusses aus Figs. 1 bis 3, in schräger Seitenansicht; Fig. 5 eine dreidimensionale Darstellung eines Verschlusses anderen Typs, in Vorderansicht leicht von unten; Fig. 6 eine dreidimensionale Darstellung des Verschlusses aus Fig. 5, in einer Ansicht von vorn unten; Fig. 7 eine dreidimensionale Darstellung eines Details des Verschlusses aus Fig. 5und 6, in einer Ansicht von vorn oben.
[0059] Die beschriebenen Ausführungsbeispiele sind Beispiele und haben keine beschränkende Wirkung.
[0060] Figuren 1 bis 4 zeigen einen Verschluss mit zwei Einkerbungen in dreidimensionaler Darstellung: Fig. 1 in einer Vorderansicht; Fig. 2 ein Detail in einer Vorderansicht leicht von unten; Fig. 3 in einer Seitenansicht; Fig. 4 ein Detail in einer schrägen Seitenansicht.
[0061] Dieser Verschluss wird nun anhand der Figuren 1 bis 4 beschrieben.
[0062] Der Verschluss 1 weist einen Verschlusskörper 2 und ein Garantieband 3 auf sowie ein Arretierelement 4 und zwei Haltebänder 5. Er kann in bekannter Weise auf einen Behälterhals mit einer Öffnung aufgebracht werden, beispielsweise auf eine PET-Flasche. Der Verschluss ist ein einstückiges Spritzgussteil aus einem Thermoplasten, beispielsweise aus HDPE oder PP.
[0063] Der Verschlusskörper 2 weist eine Kopfplatte 21 und einen kreisförmig umlaufenden Mantel 22 mit einem oberen Rand 22a und einem unteren Rand 22b auf, wobei die Kopfplatte 21 an den oberen Rand 22a anschliessend ist. An seiner Innenfläche 22c weist der Mantel 22 ein Innengewinde 22d auf.
[0064] Das Garantieband 3 ist als Flexband ausgebildet und weist mehrere nach innen vorstehende Flaps 31 auf; es könnte alternativ aber auch ein Interferenzband vorgesehen sein. Das Garantieband 3 weist eine Oberkante 33a auf, und zwischen der Oberkante 33a und dem unteren Rand 22b des Mantels 22 ist eine Mehrzahl von leicht reissbaren ersten Anbindungspunkten 71 vorgesehen, die jeweils eine Verbindung zwischen dem Garantieband 3 und dem Mantel 2 bilden.
[0065] Die Haltebänder 5 weisen je ein erstes Ende 51 und ein zweites Ende 52 auf, wobei die ersten Enden 51 an das Garantieband 3 anschliessend sind und die zweiten Enden 52 jeweils in einem Übergangsbereich 61 an das Arretierelement 4 anschliessend sind.
[0066] Das Arretierelement ist ausserdem an den unteren Rand 22b des Mantels 22 anschliessend.
[0067] Die Übergangsbereiche 61 bilden jeweils eine Gelenkstelle 62, die eine Einkerbung 65 aufweist. Die Einkerbungen 65 sind jeweils in einem unteren Endbereich 61b des jeweiligen Übergangsbereiches 61 vorgesehen, und jeweils in einem oberen Endbereich 61a der Übergangsbereiche 61 liegt eine grössere Materialstärke vor als in der entsprechenden Einkerbung 65.
[0068] Durch die Einkerbungen 65 kann unter anderem bewirkt werden, dass es einem Nutzer vereinfacht (erleichtert) wird, den Verschluss 1 von der in den Figuren dargestellten Anfangsposition in eine Endposition zu bringen, in welcher die Behälteröffnung freigegeben ist und der Verschlusskörper in einer umgeklappten Position (die Kopfplatte 21 zeigt dann eher nach unten als nach oben wie in der Anfangsposition) stabilisiert ist. Um in die Endposition zu gelangen, die Haltebänder 5 werden (beim Schwenken des Verschlusskörpers 2)tordiert, was einen nicht unerheblichen Kraftaufwand erfordert, da die Haltebänder 5 recht stabil sein müssen, weil sie einer Abreisskraft von z.B. mindestens 25 N standhalten müssen, damit der Verschlusskörper 2 als unverlierbar gilt.
[0069] Aufgrund der Einkerbungen 65 kann an den Gelenkstellen 62 eine leichtere Verformbarkeit vorliegen, so dass die Haltebänder 5 weniger tordiert werden müssen als ohne die Einkerbungen 65. Es kann weiter eine Knickbildung an den Gelenkstellen 62 begünstigt werden und eine Winkeländerung an der jeweiligen Gelenkstelle 62 begünstigt sein, die beim Bewegen des Verschlusskörpers 2 in die Endposition zwischen dem jeweiligen Halteband 5 (an seinem zweiten Ende 52) und dem an den Übergangsbereich 61 angrenzenden Bereich des Arretierelementes 4 stattfindet.
[0070] Die Einkerbungen 65 liegen in Form von Bereichen (lokal) verringerter Materialstärke vor, und zwar bei (lokal) verringertem Aussendurchmesser.
[0071] Das Arretierelement 4 weist einen Vorsprung 41 (nach aussen, also in radialer Richtung) auf, der in der Endposition mit dem Hals zusammenwirkt, wobei es, je nach Verhältnissen bzw. Ausführungsform, eine Unterseite 41b oder eine äussere Kante 41a des Arretierelementes 4 (oder, genauer, des Vorsprungs 41) ist, die in der Endposition mit dem Hals zusammenwirkt.
[0072] In Figs. 5 bis 7 ist ein Verschluss anderen Typs dargestellt. Dieser weist zwar eine Einkerbung auf, aber diese ist an einer anderen Stelle des Verschlusses vorgesehen als in Figs. 1 bis 4 und hat auch eine andere technische Wirkung als die Einkerbungen des vorstehend beschriebenen Verschlusses.
[0073] Bei diesem Verschluss sind Merkmale, die zumindest teilweise denen des Verschlusses aus Figs. 1 bis 4 entsprechen, mit gleichen Bezugszeichen versehen, die zur Unterscheidung aber „gestrichen“ sind, wie zum Beispiel „Verschluss 1'“ statt „Verschluss 1“ usw.
[0074] Bei diesem Verschluss 1' ist das Vorsehen eines Übergangsbereiches optional, und wie in Figs. 5 bis 7 dargestellt, können die zweiten Enden 52' der Haltebänder somit direkt an das Arretierelement 4' anschliessend sein.
[0075] Weiter ist es bei diesem Verschluss 1' optional, am Arretierelement 4' einen nach aussen vorstehenden Vorsprung vorzusehen, und wie in Figs. 5 bis 7 dargestellt, braucht ein solcher gar nicht vorhanden zu sein.
[0076] Die Einkerbung 65' ist (bezüglich einer Umfangskoordinate) mittig zwischen den zweiten Enden 52' der Haltebänder 5' angeordnet. Durch diese Einkerbung 65' wird bewirkt, dass in der Endposition nicht ein einzelnder ungefähr punktförmiger Kontaktpunkt zwischen Hals und Arretierelement 4' besteht, sondern deren zwei; in Fig. 7 mit den Bezugszeichen 65a', 65b' versehen. Die Kontaktpunkte können, wie in Fig. 7 angedeutet, an Kanten gebildet sein, die die Einkerbung 65' begrenzen, insbesondere in Umfangsrichtung begrenzen. Ein solcher Mehrpunktkontakt zwischen Hals und Arretierelement 4', insbesondere zwischen Garantiering 3' und Arretierelement 4', führt zu einer erhöhten Stabilität der Endposition, einerseits weil Kontakt an mehreren beabstandeten Orten besteht und/oder andererseits, weil eine grössere Kontaktfläche besteht.
[0077] Bezüglich der anderen Merkmale des Verschlusses 1', zu denen keine Unterschiede zum Verschluss 1 us Figs. 1 bis 4 erläutert sind, wird auf die obige Beschreibung (Figs. 1 bis 4) verwiesen.
[0078] Der Verschluss 1' weist noch zweite Anbindungspunkte 72' sowie dritte Anbindungspunkte 73' auf zwischen den Haltebändern und dem Garantieband 3' bzw. zwischen den Haltebändern und dem Verschlusskörper 2'. Solche weiteren Anbindungspunkte können optional auch bei dem Verschluss 1 aus Figs. 1 bis 4 vorgesehen sein.

Claims (16)

1. Verschlussfür einen Behälter, mit einemHals, der eineÖffnungbildet und einen Garantiering aufweist, wobei der Verschluss aufweist: – einenVerschlusskörperaufweisend eineKopfplatteund einen kreisförmig umlaufendenMantel; – einGarantieband, das ein oder mehrere Rückhalteelemente aufweist zum Zusammenwirken mit dem Garantiering, so dass bei einem Entfernen des Verschlusskörpers vom Garantieband das Garantieband am Hals verbleibt; – einArretiertelementzum Zusammenwirken mit dem Hals zur Arretierung des Verschlusskörpers in einerEndpositiondes Verschlusskörpers, in welcher der Verschlusskörper von der Öffnung weggekippt ist und die Öffnung freigibt; – zweiHaltebänder; wobei der Mantel – einenoberen Randund einenunteren Randaufweist, wobei der obere Rand an die Kopfplatte anschliessend ist; und – an einerInnenflächeeinInnengewindeaufweist, zum Zusammenwirken mit einem Aussengewinde des Behälters; wobei das Garantieband eineOberkanteaufweist, die dem unteren Rand zugewandt ist, wobei zwischen der Oberkante und dem unteren Rand eine Mehrzahl von leicht reissbarenersten Anbindungspunktenvorgesehen ist, die jeweils eineVerbindungzwischen dem Garantieband und dem Mantel bilden, die bei einem Entfernen des Verschlusskörpers vom Garantieband getrennt wird; wobei das Arretiertelement an den unteren Rand anschliessend ist und die zwei Haltebänder jeein erstes und ein zweites Endeaufweisen, wobei die ersten Enden an das Garantieband anschliessend sind und die zweiten Enden jeweils in einemÜbergangsbereichan das Arretierelement anschliessend sind, wobei die Übergangsbereiche jeweils eineGelenkstellebilden, die eineEinkerbungaufweist.
2. Verschluss gemäss Anspruch 1, wobei die Gelenkstellen aufgrund der Einkerbungen eine leichtereVerformbarkeitaufweisen als die Haltebänder und als das Arretierelement.
3. Verschluss gemäss Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei in den Übergangsbereichen aufgrund der Einkerbungen eineKnickbildungbegünstigt ist, so dass in der Endposition zwischen dem jeweiligen Halteband und dem Arretierelement ein Knick an der jeweiligen Gelenkstelle ausgebildet ist.
4. Verschluss gemäss einem der vorherigen Ansprüche, wobei aufgrund der Einkerbungen eine bei einem Bringen des Verschlusskörpers in die Endposition auftretendeWinkeländerungan der jeweiligen Gelenkstelle zwischen einem angrenzenden Abschnitt des jeweiligen Haltebandes und einem jeweils angrenzenden Bereich des Arretierelementes begünstigt ist.
5. Verschluss gemäss einem der vorherigen Ansprüche, wobei aufgrund der Einkerbungen einKraftaufwandzum Bringen des Verschlusskörpers in die Endposition verringert ist.
6. Verschluss gemäss einem der vorherigen Ansprüche, wobei aufgrund der Einkerbungen eine in der Endposition vorliegende Torsion der Haltebänder verringert ist.
7. Verschluss gemäss einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Einkerbungen jeweils einen Bereich bilden, in dem eine geringereMaterialstärkevorliegt als an dem jeweils angrenzenden zweiten Ende und an einem jeweils angrenzenden Bereich des Arretierelementes.
8. Verschluss gemäss einem der vorherigen Ansprüche, wobei aufgrund der Einkerbungen eineAussenabmessung, insbesondere einAussendurchmesser, des Verschlusses in dem jeweiligen Übergangsbereich geringer ist als an dem jeweils angrenzenden zweiten Ende und an einem jeweils angrenzenden Bereich des Arretierelementes.
9. Verschluss gemäss einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Übergangsbereiche jeweils ein dem unteren Rand abgewandtesunteres Endeaufweisen, wobei die Einkerbungen bis an das jeweilige untere Ende erstreckt sind.
10. Verschluss gemäss einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Übergangsbereiche jeweils einen dem unteren Rand abgewandtenunteren Endbereichaufweisen und die Einkerbung in dem unteren Endbereich liegt, und insbesondere wobei die Übergangsbereiche jeweils einen dem unteren Rand zugewandtenoberenEndbereichaufweisen, in dem der Übergangsbereich eine Materialstärke aufweist, grösser ist als die eine Materialstärke in dem Gelenkbereich, insbesondere grösser ist als die eine Materialstärke in der Einkerbung.
11. Verschluss gemäss einem der vorherigen Ansprüche, wobei das Arretierelement an einem dem Garantieband zugewandten Ende einen nach aussen vorstehendenVorsprungaufweist.
12. Verschluss gemäss einem der vorherigen Ansprüche, wobei das Arretierelement für das Zusammenwirken mit dem Hals zur Arretierung des Verschlusskörpers in der Endposition eineUnterseiteoder eineräusseren Kanteaufweist, wobei in der Endposition die Unterseite oder die äussere Kant e mit dem Hals zusammenwirkt, insbesondere wobei in der Endposition die Unterseite oder die äussere Kante an einer Aussenfläche des Halses abgestützt ist.
13. Verschluss gemäss einem der vorherigen Ansprüche, wobei – zwischen jedem der Haltebänder und der Oberkante jeweils ein oder mehrere leicht reissbarezweite Anbindungspunktevorgesehen sind, die jeweils eineVerbindungzwischen dem jeweiligen Halteband und dem Garantieband bilden, die bei einem Entfernen des Verschlusskörpers vom Garantieband aufgetrennt wird; und/oder – zwischen jedem der Haltebänder und dem unteren Rand jeweils ein oder mehrere leicht reissbaredritte Anbindungspunktevorgesehen sind, die jeweils eineVerbindungzwischen dem jeweiligen Halteband und dem Verschlusskörper bilden, die bei einem Entfernen des Verschlusskörpers vom Garantieband aufgetrennt wird.
14. Verschluss gemäss einem der vorherigen Ansprüche, wobei der Verschluss eineinstückiges Spritzgussteilist.
15. Kombination, umfassend einen Verschluss gemäss einem der vorherigen Ansprüche und einen Behälter, wobei der Behälter einen Hals aufweist, der eine Öffnung bildet und ein Aussengewinde sowie einen Garantiering aufweist.
16. Verfahrenzur Herstellung eines Verschlusses gemäss einem der Ansprüche 1 bis 14, aufweisend mindestens einen der Schritte – Herstellen einer Spritzgussform für eine Herstellung des Verschlusses mittels Spritzgiessen; – Durchführen eines Spritzgiess-Prozesses.
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