CH686946A5 - Verfahren und Vorrichtung zum Abpacken einer Masse in einem Folienschlauch. - Google Patents
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Description
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Beschreibung
Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung zum Abpacken eines flüssigen oder pastösen Produktes in einem geschlossenen Folienschlauch nach dem Oberbegriff des Patensanspruchs 1.
Eine eingangs genannte Vorrichtung ist beispielsweise mit der DE 3 841 056 und 3 841 945 bekannt geworden, deren Gegenstand ist, dass insbesondere eine heissschmelzbare Käsemasse in einem vollständig geschlossenen Folienschlauch eingegossen wird und durch entsprechende Formstege, die an einem Transportband angeordnet sind, nacheinanderfolgend aus dem mit der Käsemasse geschlossenen Folienschlauch Abteilungen gebildet werden. Im Bereich dieser Trennstege wird die heissschmelzbare Käsemasse aus dem Folienschlauch verdrängt, und in diesem Bereich wird dann der Folienschlauch gesiegelt und nachfolgend abgekühlt. Nach dem Abkühlen werden dann die so gebildeten einzelnen, noch im Schlauch zusammenhängenden, Scheiben abgeschnitten und einer Stapelvorrichtung zugeführt.
Bei der oben genannten Vorrichtung erfolgt das Separieren der einzelnen Abteile im Folienschlauch in heissem Zustand. Damit besteht der Nachteil, dass sich die Folie aufgrund der Hitzeeinwirkung von seiten der heissen Masse in ihrer Längenausdehnung verändert, wodurch es zu Längenveränderungen in der Folie im Bereich zwischen der Abfüllung der heissen Masse und der nachgeschalteten Siegelstation kommt.
Eine ähnliche Vorrichtung zeigen auch die US 2 759 308, US 2 505 603 und DE 1 611 891.
Dies erfordert eine relativ breite Siegelnaht, um eine Abdichtung der einzelnen Folienabteile zu erreichen, d.h. eine ausreichend genaue Siegelgüte zu gewährleisten. Um nämlich den unterschiedlichen Längenänderungen der Folie Rechnung zu tragen, muss die Siegelnaht breit ausgebildet werden, um auch unter extremen Längenänderungen eine Siegelung im abgeteilten Stegbereich der Folie zu erreichen.
Bei der Anwendung relativ breiter Siegelnähte von z.B. 16 mm, ist es jedoch nicht einfach, die heisse Masse vollständig und sauber aus diesem Siegelbereich heraus zu verdrängen, wodurch die Siegelgüte beeinträchtigt wird. Damit bestand die Gefahr, dass die Siegelnaht durch verbleibende Produktreste verschmutzt wurde und und nicht sauber geschlossen war. Es konnte also kein gasdichter Verschluss gewährleistet werden, wodurch das im Folienschlauch eingeschlossene Lebensmittel leichter verdarb.
Mit der Anbringung von relativ breiten Siegelnähten bestand im übrigen der weitere Nachteil, dass man einen relativ hohen Folien verbrauch hatte, was bei herkömmlichen Produktionsmaschinen bei einer üblichen Produktionsleistung einen Jahresmehraufwand von bis zu DM 50 000 - ausmacht. Im übrigen war die verwendete Folie bei dem Verfahren nach dem Stand der Technik wesentlich aufwendiger, denn um eine derartige Siegelung vorzunehmen, musste man eine hitzebeständige Folie verwenden, die in der Lage ist, die relativ hohen Temperaturen des heissen Lebensmittels von z.B. 80-90°C auszuhalten, ohne hierbei eine zu starke, unzulässige Formänderung zu zeigen.
Die Anbringung breiter Siegelnähte zeigt im übrigen, dass sich an den Stirnseiten der abgeschnittenen Einzelpackungen ein sogenannter «Folienschwanz» ergibt, der beim Abschneiden einmal länger und einmal weniger lang ausfällt, wodurch eine nachfolgende Stapelung der Einzelpackungen beeinträchtigt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass ein geringerer Folienverbrauch bei gleicher Produktionsleistung gewährleistet wird und dass die mit dem Verfahren erzeugten verpackten Einzelscheiben geometrisch exakte Stapel ergeben.
Erfindungsgemäss wird diese Aufgabe durch die technische Lehre des Anspruchs 1 gelöst.
Wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung ist also, dass man das Verdrängen, d.h. das Abteilen des Folienschlauches in einzelne Abteilungen, nun nicht mehr im heissen Zustand des Produkts ausführt, sondern dass man erst diesen, mit dem Produkt gefüllten, Folienschlauch soweit abkühlt, dass das Produkt in einen mindest pastösen Zustand gerät und dass man dann in diesem Zustand den Folienschlauch verdrängt, d.h. zu einzelnen Abteilungen abteilt und dann nachfolgend die abgetrennten Abteilungen siegelt.
Ein weiteres wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung ist, dass die Quetscheinrichtung aus zwei einander gegenüberliegenden Walzen besteht. Hierdurch wird erreicht, dass das Verdrängen der Produkte nicht einfach durch eine senkrecht auf den Folienschlauch wirkende Kraft erreicht wird, sondern durch die aufgrund der Rotation entstehende Walzbewegung erfolgt dann zuverlässigere Verteilung.
Damit werden wesentliche Vorteile gegenüber dem Stand der Technik erreicht.
Ein erster Vorteil ist, dass durch das Abteilen des Folienschlauches, wobei das Produkt in pastö-sem Zustand ist, nun keine Formänderungsarbeiten bei dem Folienschlauch mehr zu befürchten sind.
Beim eingangs genannten Verfahren nach dem Stand der Technik hatte sich der Folienschlauch beim Eingiessen des heissen Lebensmittelprodukts ausgebaucht und sich verformt, wodurch die dann geschaffenen Einzelverpackungen bauchförmig aufgeformt wurden, was die Stapelgenauigkeit der einzelnen Scheiben beeinträchtigte.
Bei der vorliegenden Erfindung besteht hingegen der Vorteil, dass, wenn das Produkt in pastösem Zustand abgetrennt wird, dass dann derartige Formänderungsarbeiten im Folienschlauch nicht mehr stattfinden und dass das Produkt im Folienschlauch nun nicht mehr bauchförmig aufgegossen wird, sondern relativ flach ausgebildet ist. Es wird also eine gleichmässige Dicke ausgebildet.
In einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ergibt sich der Vorteil, dass man nun nach dem Heisseingiessen des Lebensmittelproduktes in den Folienschlauch zunächst den Folienschlauch bei der Abkühlung so formen kann, dass das Produkt in dem Folienschlauch bereits schon flach ausgeformt
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werden kann, wodurch dann der so vorher vorgeformte Folienschlauch der genannten Verdrängungsstation zugeführt wird.
Bei dem Stand der Technik war dies nicht möglich, denn das heisse Lebensmittelprodukt wurde in den Folienschlauch eingefüllt und danach sofort verdrängt und gesiegelt, wodurch es nicht mehr möglich war, die Formgebung dieses Produkts in diesem Folienschlauch zu beeinflussen. Dies ist nun nach der vorliegenden Erfindung möglich.
Durch die Möglichkeit der «Kalt-Verdrängung» nach dem Verfahren der Erfindung ergibt sich also der Vorteil, dass nun nicht mehr die Gefahr besteht, dass das Produkt im Bereich des Folienschlauches beim Anbringen der einzelnen Abteilungen verfliesst und in die spätere Siegelnaht hinein-fliesst, sondern weil das Produkt nur noch pastös ist, besteht die Verfliessungsgefahr nicht und man kann deshalb auch schmale Siegelnähte anbringen, was mit wesentlichen Vorteilen verbunden ist. Entsprechend der oben stehenden Beschreibungseinleitung ergibt sich nämlich durch schmale Siegelnähte der Vorteil eines geringeren Folienverbrauches und der weitere Vorteil, dass die «Folienschwänze» nun exakt abgeschnitten werden können, wodurch die Stapelgenauigkeit gewährleistet wird.
Im übrigen ist die Dichtheit der Siegelnähte auch bei schmalen Siegelnähten gewährleistet, weil nicht mehr die Gefahr besteht, dass das Produkt in den Bereich der Siegelnaht hineinfliesst.
Als weiterer Vorteil ist zu nennen, dass nun eine kostengünstige recyclingbare Folie verwendet werden kann, z.B. eine PB-Folie oder eine PE-Folie, was beim Stand der Technik nicht möglich war, weil dort im heissen Zustand gesiegelt wurde, während nach der Erfindung im kalten Zustand gesiegelt wird.
Bei einer Vorrichtung nach der Erfindung besteht der weitere Vorteil, dass dicht hinter der Verdrängstation die Siegelstation angeordnet ist, wodurch nun nicht mehr die Gefahr besteht, dass in dem Folienschlauch eine Formänderung der verdrängten Masse stattfindet, welche die spätere Siegelgüte und Genauigkeit beeinträchtigen könnte.
Anwendungsgebiet der vorliegenden Erfindung ist jedoch nicht nur allein die Versiegelung von heiss-schmelzbaren Lebensmittelprodukten, wie z.B. Käse, sondern Anwendungsgebiet der vorliegenden Erfindung ist die Verarbeitung von beliebigen Lebensmittelprodukten, wie z.B. Teig, Erdnussbutter und dergleichen mehr. Es ist auch nicht notwendig, ein heisses Produkt in den Folienschlauch hineinzu-giessen, sondern es gibt auch andere Möglichkeiten, das möglichenweise kalte Produkt, z.B. einen Teig, in einen durchlaufenden Folienschlauch einzubringen, um dann diesen Folienschlauch nach dem erfindungsgemässen Verfahren mit der erfindungs-gemässen Vorrichtung weiter zu verarbeiten.
Es ist selbstverständlich möglich, auch ausser Lebensmittelprodukten auch andere Produkte in der beschriebenen Weise abzupacken, wie z.B. Bade-shampoo, Schmierfett und allgemein pastose Massen, die sich in einem Folienschlauch verdrängen lassen.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander. Alle in den Unterlagen - einschliesslich der Zusammenfassung - offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellter, räumliche Ausbildung werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellende Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1: schematisiert in Seitenansicht eine Maschine zur Ausübung des Verfahrens;
Fig. 2: die Draufsicht auf die Maschine nach Fig. 1;
Fig. 3: eine abgewandelte Ausführung gegenüber Fig. 1;
Fig. 4: schematisiert ein Detail der Maschine am auslaufseitigen Ende.
Eine Vorrichtung zur Ausübung des Verfahrens besteht im wesentlichen aus einer Maschine, die im gezeigten Ausführungsbeispiel zwei verschiedene Lebensmittelprodukte verarbeiten kann und demzufolge zwei unterschiedliche Folienschläuche 27, 27a auffüllt und dementsprechend verdrängt, siegelt und abschneidet.
Der Einfachheit halber wird im folgenden lediglich eine einzige Verarbeitungslinie beschrieben, weil die andere, parallele Verarbeitungslinie genau identisch ist.
Zur Verwirklichung des Erfindungsgedankens reicht es also aus, die nachstehend beschriebene Maschine mit einer einzigen Verarbeitungslinie zur Verarbeitung eines einzigen Folienschlauches, z.B. des Folienschlauches 27 auszugestalten.
Eine Folienabspulstation 1 besteht im wesentlichen aus einer Folienrolle 14, die in einem sogenannten Folienwechsler 17 angeordnet ist. Auf diese Weise ist es möglich, eine Vorratsrolle 16 dann in den Folienwechsler 17 einzusetzen, wenn die Folienrolle 14 abgespult ist.
In gleicher Weise gilt dies für die Folienrolle 15 der zweiten Verarbeitungslinie, die in einem gleichen Folienwechsler 17 angeordnet ist und der eine gleiche Vorratsrolle 16 zugeordnet ist.
Die Folienbahnen 18, 19 der zwei Verarbeitungslinien werden durch eine Richtstation 20 hindurchgeleitet, wo der Folienstrang ausgerichtet wird, um eine exakte Formgebung eines Folienschlauches in der nachfolgenden Schlauchformstation 2 zu erreichen.
Die Schlauchformstation 2 wandelt die vorher flache Folienbahn 18, 19 in einen offenen Folienschlauch um. Hierzu wird die vorher flache Folienbahn 18, 19 zu einem Schlauch geformt und längs gesiegelt, wodurch sich der vorher erwähnte Folien5
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schlauch 27, 27a ausbildet. In diesen offenen Folienschlauch wird nun das Lebensmittelprodukt im Bereich der Schlauchformstation 2 eingefüllt.
Nach dem Durchlaufen der Schlauchformstation ist der Folienschlauch 27, 27a nun mit dem zu verpackenden Produkt gefüllt und läuft zunächst durch eine Formstation 3, die aus einzelnen parallel zueinander und zwischen sich einen Abstand ausbildenden Gurtbändern 34 besteht, zwischen welche der gefüllte Folienschlauch 27, 27a hindurch läuft, die aus dem vorher in der Schlauchformstation 2 rund oder oval ausgebildeten Folienschlauch einen rechteckigen Folienschlauch 27, 27a ausbilden.
Gemäss der oben stehenden Beschreibung wird bevorzugt in der Schlauchformstation ein heisses warmschmelzbares Produktes eingefüllt, welches dann nach dem Durchlaufen durch die Formstation 3 in eine Kühlstation 4 einläuft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kühlstation 4, die nachfolgend beschrieben wird, nicht notwendigerweise aus einem Wasserbad bestehen muss. Es kommen hierbei auch andere Kühlverfahren in Betracht. Z.B. ein Luftkühlverfahren, eine Kontaktkühlung an entsprechenden Kühlplatten und dergleichen mehr.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel besteht die Kühlstation 4 im wesentlichen aus einem Wasserkanal 5, in dem eine Reihe von Umlenkrollen angeordnet sind, so dass der mit dem heissen Produkt gefüllte und rechteckig geformte Folienschlauch 27, 27a mehrfach in diesem Wasserkanal hin- und hergeführt wird, bis die geforderte Abkühlung erreicht wird.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel wird der Folienschlauch nach dem Durchlaufen durch die Formstation 3 zunächst durch ein oberes Band 28 hindurchgeführt, welches aus parallel zueinander verlaufenden Längsbändern 28, 29 besteht, welche den rechteckig geformten Folienschlauch in das Wasserbad hineinführen. Danach gelangt der Folienschlauch 27, 27a zunächst in den Bereich des oberen Längsbandes 28, dem ein unteres, horizontales Band 30 gegenüberliegt, welches eine zusätzliche Führung und Formung des Folienschlauches während des Kühlprozesses gewährleistet.
Danach wird der Folienschlauch 27 über die Umlenkwalze 31 in Form einer Acht geführt und am Boden des Wasserkanals 5 entlang zu einer weiteren Umlenkwalze 35.
Der andere Folienschlauch 27 wird in gleicher Weise um die Umlenkwalzen 31, 35, 36 geführt, so dass nach dem Verlassen des Wasserkanals 5 die beiden Folienschläuche 27, 27a übereinander anliegen und in dieser Formgebung durch eine Trockenstrecke 6 geführt werden. Der Trockenstrecke 6 vorgelagert ist ein Abstreifer, der das aus dem Wasserkanal 5 noch anhaftende Wasser abstreift. Im Bereich der Trockenstrecke 6 erfolgt dann die Trocknung beider Folienschläuche 27, 27a mit Luft, wobei die Luft kalt oder warm sein kann.
Danach werden beide Folienschläuche über zwei parallel zueinander angeordnete Umlenkwalzen geführt und in eine Transportstation 7 hineingelenkt.
Die Transportstation 7 hat den Zweck, den Folienschlauch 27, 27a kontinuierlich angetrieben in die nachfolgende Verdrängungsstation 8 einzuleiten.
Die Geschwindigkeit des Antriebes der Transportstation 7 und des Antriebes in der Formstation 3 ist synchronisiert.
Die Einzelheiten der Verdrängstation 8 und der Siegelstation 9 sind aus Fig. 4 zu entnehmen.
Aus Fig. 2 ergibt sich, dass die Folienschläuche 27, 27a parallel nebeneinanderliegend in die jeweilige zugeordnete Verdrängstation 8 und die nachgeschaltete Siegelstation 9 eingeführt werden, d.h. jedem Folienschlauch 27, 27a ist jeweils eine eigene Verdrängstation 8 und eine zugeordnete Siegelstation 9 zugeordnet. In der Fig. 4 liegen die beiden Verdrängung- und Siegelstationen in der Zeichenebene hintereinander, wobei nun die vorderste Verdrängung* und Siegelstation sichtbar ist.
Es wird daher gemäss der Fig. 4 nur die Verarbeitung eines einzigen Folienschlauches beschrieben, z.B. des Folienschlauches 27.
Nach dem Durchlaufen durch die Transportstation 7 gemäss Fig. 4 gelangt der Folienschlauch 27 in den Bereich der Verdrängstation 8.
Die Verdrängstation besteht im wesentlichen aus einer oberen Walze 38 mit radial über den Aussen-umfang vorstehenden Verdrängungsstege 39 und einer gegenüberliegenden, unteren Walze 40, über welche eine Kette oder Zahnriemen 41 mit daran ausgebildeten Auflagestegen 42 geführt ist.
Die Kette oder Zahnriemen 41 treibt somit die Walze 40 an.
Sobald der rechteckig geformte und mit dem abgekühlten Produkt gefüllte Folienschlauch 27 im Bereich zwischen die beiden Walzen 38, 40 gelangt, verdrängen die radial auswärts gerichteten Verdrängungsstege 39 das Produkt in einem kurzen, schmalen, sich über die Breite des Folienschlauches erstreckenden, Bereich nach innen und aussen, d.h. in Längsrichtung des Folienschlauches. Die Auflagestege 42 dienen zur Unterstützung der Kette oder Zahnriemen 41, damit die bearbeitete Folie 27' zwischen der Verdrängungsstation 8 und der Siegelstation 9 nicht durchhängt. Im übrigen sind im Bereich der unteren Walze 40 ebenfalls radial auswärts gerichtete Verdrängungsstege 39 angeordnet, wobei die beiden Walzen 38, 40 so synchronisiert sind, dass jeweils ein Verdrängungssteg 39 der oberen Walze 38 auf einem Verdrängungssteg 39 der unteren Walze 40 trifft und hierbei die gewünschte Ausbildung des gewünschten Steges für den Folienschlauch bewerkstelligt.
Der so mit stegartigen Abtrennungen versehene aber noch unversiegelte Folienschlauch 27' gelangt nun in den Bereich der Siegelstation 9, wo wiederum zwei einander gegenüberliegende Walzen mit radial auswärts gerichteten Siegelstegen 45 vorgesehen sind, welche Siegelstege beheizt sind und somit die gewünschte, schmale Siegelnaht im Bereich der vorher verdrängten Stege anbringt. Beide Walzen 43, 44 werden dementsprechend beheizt.
Wichtig ist, dass die Siegelstation 9 dicht hinter der Verdrängungsstation 8 angeordnet ist, womit gewährleistet ist, dass die vorher abgeteilten Stege im Folienschlauch nicht durch das zurückströmende Produkt wieder unbeabsichtigt geöffnet werden, wodurch die Siegelgüte beeinträchtigt werden könnte. Das Produkt ist nämlich soweit abgekühlt, dass es
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sich in einem zähflüssigen, pastösen Zustand befindet, welcher ein Zurückfliessen des Produktes in den Bereich des abgeteilten Steges verzögert.
Damit ist es nun erstmals möglich, relativ schmale Siegelnähte mit hoher Siegelgüte zu erzielen, denn im Bereich zwischen der Verdrängungsstation 8 und der Siegelstation 9 muss mit keiner Formänderungsarbeit im abgekühlten Folienschlauch 27' gerechnet werden. Es kann demzufolge eine hohe Siegelgüte (Dichtheit der Siegelnaht) bei schmalem Siegelbereich gewährleistet werden.
Nach dem Durchlaufen durch die Siegelstation 9 gelangt der nun fertig gesiegelte Folienstrang in den Bereich einer Ausgleichsstation 10, wo die beiden Folienstränge aufgeteilt werden, einmal in eine längere Ausgleichsschlaufe 22 und eine kürzere Ausgleichsschlaufe 21, die jeweils aus aneinander-hängenden aber voneinander gesiegelten einzelnen Abteilungen des Folienschlauches besteht, wobei die einzelnen Abteilungen mit dem Produkt gefüllt sind. Zweck der Ausgleichsstation 10 ist, um von einem kontinuierlichen Transport der Transportstation 7 in einen getakteten Transport überzugehen, wie er in der nachfolgenden Schneid- und Stapeleinheit 12 verwendet wird. Hierzu sind entsprechende Folientransportstationen 11, 11a vorgesehen, die diesen getakteten Transport übernehmen. Es wird also mit den Ausgleichsschlaufen 21, 22 eine Art von Längenpuffer gebildet, der ein taktweises Arbeiten der nachgeschalteten Folientransportstationen 11, 11a gewährleistet.
In der Schneid- und Stapeleinheit 12 werden dann die einzelnen gesiegelten Abteilungen im jeweiligen Folienschlauch abgeschnitten und die beiden unterschiedlichen, von den getrennten Folienschläuchen kommenden Packungseinheiten werden in jeweils einem Stapelmagazin 33 gestapelt, nachdem sie vorher durch die Schneideinrichtung 32 abgeschnitten wurden. Im Stapelmagazin 33 werden dann die jeweiligen Produktstapel 25, 26 ausgebildet, die von jeweils einem Transportband 23, 24 einer Verpackungsstation zugeführt werden.
In der vorstehenden Beschreibung wurden zwei unterschiedliche Produktlinien der erfindungsgemäs-sen Vorrichtung beschrieben, wobei es selbstverständlich in den Erfindungsbereich der vorliegenden Erfindung fällt, die Maschine mit lediglich einer Produktlinie auszugestalten oder mehr als zwei Produktlinien zu verwenden.
Die Verwendung von zwei Produktlinien hat den Vorteil, dass man unterschiedliche Produkte mit ein und derselben Maschine herstellen kann und diese dann voneinander getrennt auf jeweils ein Transportband 23, 24 aufgibt, wo sie nachfolgend entweder gemischt werden können und als Mischprodukt einer Verpackungsmaschine zugeführt werden, oder wo sie getrennt voneinander bleibend der nachgeschalteten Verpackungsmaschine zugeführt werden.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Produktstapel 25, 26 bereits schon aus unterschiedlichen Produkten gebildet, weil in der jeweiligen Schneid- und Stapeleinheit 12, die hintereinander-liegend angeordnet sind, z.B. jeweils fünf verpackte Scheiben des einen Lebensmittelproduktes auf das Transportband 23 gegeben werden und von der anderen Schneid- und Stapeleinheit fünf andere Scheiben des anderen Produktes ebenfalls auf diesen Produktstapel auf dem Transportband 23 aufgegeben werden, wodurch jeweils dem Transportband 23, 24 in sich gemischte Produktstapel 25, 26 in Transportrichtung 46 wegtransportiert werden.
Es wird noch darauf hingewiesen, dass in Fig. 3 eine vereinfachte Ausführungsform im Vergleich zur Fig. 1 dargestellt ist, wo ohne Formungsbänder 28, 29, 30 gearbeitet wird und demzufolge die Kühlung einfacher abläuft. Ansonsten gelten für die gleichen Teile die gleichen Bezugszeichen.
Claims (7)
1. Vorrichtung zum Abpacken einer im erhitzten Zustand flüssigen oder pastösen Masse, insbesondere Schmelzkäse, bestehend aus einer Zuführvorrichtung für eine bahnförmige Folie, mit einer Schlauchformeinrichtung, einer Siegeleinrichtung zum Versiegeln des Schlauch-Längsrandes, einer Zuführeinrichtung für die erhitzte Masse, welche diese in den Schlauch einfüllt, und einer Einrichtung, welche den Schlauch abflacht, einer nachgeschalteten Quetscheinrichtung zum Verdrängen der Masse in parallelen, querverlaufenden Quetschzonen und einer nachgeschalteten Quersiegelstation, welche mit rotierenden Siegelbacken Siegelnähte im Bereich der Quetschzonen anbringt, und einer Schneidstation zum Abtrennen der Packungen im Bereich der Siegelnähte, wobei eine Kühlstation und eine Trockenstation für den gefüllten Schlauch vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Abflachen des Schlauches aus sich gegenüberliegenden, glatten Gurtbändern (34) besteht, die einen Folienschlauch mit sich gegenüberliegenden, parallelen Schlauchbereichen ausbilden, dass vor der Quetscheinrichtung die Trockenstation und davor das Kühlbad angeordnet ist und dass die Quetscheinrichtung aus zwei einander gegenüberliegenden Walzen (38, 40) besteht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlstation (4) aus einem Wasserkanal (5) besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlstation aus einer Luftkühl- oder Kontaktkühl-Vorrichtung besteht.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennnzeichnet, dass der Folienschlauch (27, 27a) im Bereich der Kühlstation (4) durch zusätzliche formstabilisierende Transportbänder (30, 34) hindurch läuft.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass mit Ausnahme der Kühlstation alle Verarbeitungsstationen (1-12) doppelt vorgesehen sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass auch einschliesslich der Kühlstation alle Verarbeitungsstationen doppelt vorgesehen sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Walze (40) der Quetscheinrichtung über eine Kette oder Zahnriemen (41) mit daran ausgebildeten Auflagestegen (42) angetrieben ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| PFA | Name/firm changed |
Owner name: NATEC GMBH Free format text: NATEC REICH, SUMMER GMBH & CO. KG#MANNSNETTERSTRASSE 1#OPFENBACH (DE) -TRANSFER TO- NATEC GMBH#KOLPINGSTRASSE 32#88178 HEIMENKIRCH (DE) |
|
| PL | Patent ceased |