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CH676078A5 - Display unit for objects - has two transparent bodies enclosing substantially airtight hollow chamber - Google Patents

Display unit for objects - has two transparent bodies enclosing substantially airtight hollow chamber Download PDF

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Publication number
CH676078A5
CH676078A5 CH224388A CH224388A CH676078A5 CH 676078 A5 CH676078 A5 CH 676078A5 CH 224388 A CH224388 A CH 224388A CH 224388 A CH224388 A CH 224388A CH 676078 A5 CH676078 A5 CH 676078A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
elements
objects
cavity
recesses
bodies
Prior art date
Application number
CH224388A
Other languages
English (en)
Inventor
Andi Greinacher
Alfred Truempi
Original Assignee
Alfred Truempi
Andi Greinacher
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Alfred Truempi, Andi Greinacher filed Critical Alfred Truempi
Priority to CH224388A priority Critical patent/CH676078A5/de
Publication of CH676078A5 publication Critical patent/CH676078A5/de

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F3/00Show cases or show cabinets

Landscapes

  • Mirrors, Picture Frames, Photograph Stands, And Related Fastening Devices (AREA)

Description


  
 



  Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäss Oberbegriff des Anspruchs 1. 



  Vorrichtungen sind bekannt, in denen Ausstellungsstücke dem Publikum gezeigt werden. Solche Vitrinen bilden einen abgeschlossenen Raum zur Umwelt und haben wesentlich grössere räumliche Abmessungen als das Ausstellungsstück, was z.B. ein Edelstein, Edelmetall, Schmuckstück oder ein unersetzliches Kulturgut sein kann. Hierdurch soll dem Zerstörungswerk der mit Schadstoffen belasteten Aussenluft vorgebeugt werden. Diese vorbeugende Massnahme wird jedoch dadurch teilweise wieder aufgehoben, weil der grosse Innenraum der Vitrine bereits zu Anfang mit schadstoffbelasteter Luft angefüllt ist. 



  Die Erfindung hat die Aufgabe, diesen Nachteil der bekannten Ausstellungsvorrichtungen dadurch zu beseitigen, dass der Raum für die Luft nahezu eliminiert wird. 



  Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des kennzeichnenden Teiles des Patentanspruchs 1 gelöst. 



  Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen; 
 
   Figuren 1-8 In perspektivischer Darstellung verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung. 
   Figuren 8 und 10 Je eine Draufsicht verschiedener Anordnungen von Elementen in dem Hohlraum, der von den beiden Körpern gebildet wird. 
   Figuren 11-17 In perspektivischer Darstellung verschiedene Typen von an den Elementen angebrachten Ausnehmungen zur Aufnahme der zur Schau gestellten Gegenstände. 
   Figuren 18 und 19 In perspektivischer Darstellung Ausnehmungen, die in den Elementen angebracht sind. 
   Figur 20 In perspektivischer Darstellung die Anordnung von Haltestiften zwischen benachbarten Elementen. 
 



  Die Figur 1 zeigt den Grundkörper 1, der eine rechteckige Form hat und den Teil eines Hohlraumes 2 bildet, sowie den anderen Körper 3 gleicher Form und gleichen Hohlraumes 2. Im Hohlraum des Grundkörpers 1 sind eine grössere Anzahl von Elementen 4 mit Ausnehmungen 5 angebracht. Die Ausnehmungen 5 sind in diesem Ausführungsbeispiel in der Oberfläche des jeweiligen Elementes vorgesehen, wie es z.B. in der Figur 11 detailliert dargestellt ist. Die Elemente 4 werden einzeln in den vom Grundkörper 1 gebildeten Hohlraum 2 gebracht und füllen ihn vollständig aus. Der andere Körper 3, der die gleiche geometrische Raumform besitzt, wird wie ein Deckel über die Elemente 4 gestülpt und liegt am Grundkörper 1 dicht an. Die beiden Grundkörper 1, 3 und die Elemente 4 bestehen aus z.B. Plexiglas, Acrylglas, Kunststoffharzen und sind optisch durchsichtig.

  Da die Elemente 4 nebeneinander ohne Abstand angeordnet sind, bildet jede Ausnehmung 5 eine Art Schlitz. Nach Entfernen des Körpers 3 von den Elementen 4 können Gegenstände in diese schlitzförmigen Ausnehmungen 5 eingeführt werden. Da die Ausnehmungen in unterschiedlichen Höhen angebracht sind, können alle Gegenstände betrachtet werden, ohne dass sie sich gegenseitig behindern. Solche Gegenstände können Briefmarken, geprägte oder ungeprägte Stücke aus Edelmetall, Fotographien oder Erinnerungsstücke an Personen oder  Sachen sein, welche eine ungefähr gleiche Dicke haben wie die Ausnehmungen breit sind. Hierdurch werden die zur Schau gestellten Gegenstände an ihrem Ort festgehalten, so dass sie nicht besonders befestigt werden müssen. Die schlitzförmigen Ausnehmungen können bei breiteren Gegenständen ohne weiteres eine grössere Breite aufweisen.

  In der Figur 1 sind die Elemente 4 aus optisch durchsichtigem Material gezeichnet. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein oder mehrere Elemente an einer oder mehreren Stellen undurchsichtig sind. Diese Stellen können zueinander unterschiedlich angeordnet sein. Durch Vertauschen der einzelnen Elemente in ihrer Reihenfolge, können die undurchsichtigen Stellen an die gewünschten Orte innerhalb der gesamten Vorrichtung gebracht werden. Die Elemente 4 der Figur 1 haben keine undurchsichtigen Stellen, da die Übersichtigkeit der Zeichnung gewahrt bleiben soll. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Elemente 4 nur durch die Körper 1, 3 gehalten werden und daher zu jeder beliebigen Zeit ausgetauscht werden können, und dies gilt auch für die folgenden Ausführungsbeispiele. 



  Die Figur 2 zeigt die Elemente 4 ohne die sie umgebenden Körper 1, 3. Mit diesen Elementen kann je nach Anzahl eine rechteckige oder quadratische Raumform gewählt werden. Die Elemente weisen auch in diesem Ausführungsbeispiel schlitzförmige Ausnehmungen 5 auf, welche unterschiedliche Höhen haben. Mit der Figur 2 soll angedeutet werden, dass die Körper 1, 3 gemeinsam einen Hohlraum 2 zur Aufnahme der Elemente 4 bilden, der entweder gleich (wie Figur 1) oder ungleich mit den räumlichen Abmessungen der Elemente 4 sein kann. Im letzten Fall ist daran gedacht, dass die Körper 1, 3 und die aneinanderliegenden Elemente 4 um einen Winkel von z.B. 45 DEG  versetzt sind, so dass nur die Kanten der beiden äusseren Elemente an den Innenwänden der Körper 1, 3 anliegen. 



  In der Figur 3 bilden mehrere prismatische Elemente 4 eine sechseckige Raumform, jedes Element hat eine schlitzförmige Ausnehmung 5 zur Aufnahme des zur Schau gestellten Gegenstandes. Solche prismatischen Elemente mit Ausnehmungen sind in der Figur 13 genau gezeichnet. Die Ausnehmungen 5 können in einer für die Darstellung der Gegenstände optimalen Zuordnung zueinander vorgesehen werden. Mit anderen Worten, die schlitzförmigen Ausnehmungen können um einen Winkel von 0 DEG , 120 DEG oder 240 DEG  zueinander versetzt sein. Die Elemente haben keine Verbindungsmittel und werden nur durch die beiden Körper 1, 3 zusammengehalten. Die beiden Körper können einen Hohlraum 2 bilden mit der gleichen oder ähnlichen polygonen Raumform.

  Im letzteren Fall ist an einen rechteckigen Hohlraum 2 gedacht (nur in Figur 1), dessen eines Wandpaar an den von Elementen 41, 42, 43, 44 gebildeten Flächen und dessen anderes Wandpaar an den von Elementen 45, 46, 47, 48 bildenden Kanten anliegen. 



  In der Figur 4 sind die Elemente 4 so geformt und zusammengestellt, dass sie in ihrer Gesamtheit eine zylinderförmige Raumform darstellen. Die wegen der Übersicht nicht gezeichneten Körper 1, 3 bilden bei diesem Ausführungsbeispiel einen zylinderförmigen Hohlraum 2, der die Elemente umgibt und zusammenhält. Die äusseren räumlichen Abmessungen der beiden Körper sind normalerweise ebenfalls zylinderförmig, können aber auch anders sein, z.B. elliptisch. Im letzteren Fall wirken die beiden Körper 1, 3 an den Krümmungen mit den kleineren Radien wie ein Vergrösserungsglas bzw. eine Lupe für die Gegenstände, die in den schlitzförmigen Ausnehmungen 5 in unterschiedlicher Höhe angebracht sind. 



   Die Figur 5 zeigt prismatisch geformte Elemente 4, die zu einem Polygon zusammengesetzt sind. Die schlitzförmigen Ausnehmungen 5 sind an Orten vorgesehen, die für die Gegenstände die günstigste Betrachtungsrichtung gewährleisten. Die wegen Platzmangels nicht  gezeichneten Körper 1, 3, welche die zusammengestellten Elemente 4 halten, haben einen polygonen Hohlraum 2 und eine polygone äussere Raumform und weisen daher eine gleiche Wandstärke auf. Sie können auch ähnlich wie beim Ausführungsbeispiel der Figur 3 ausgebildet sein. 



  Das Ausführungsbeispiel der Figur 6 zeigt Elemente, die so geformt sind, dass sie zusammengesetzt ein Prisma ergeben. Die Körper 1, 3, die aus Platzgründen nicht gezeichnet sind, bilden einen Hohlraum 2 von gleicher Raumform, wobei die Wandstärke der beiden Körper konstant ist bei Koinzidenz des Hohlraumes 2 mit deren äusseren Raumform und unterschiedlich, wenn der Hohlraum und die äussere Raumform verschieden sind. Eine solche unterschiedliche Wandstärke kann aus optischen Gründen erwünscht sein. 



  Die Anordnung der Elemente 4 in der Figur 7 ist gleich wie in der Figur 6, jedoch mit dem Unterschied, dass ihre von den Körpern 1, 3 gehaltene prismatische Raumform nicht auf einer kleinen, sondern auf einer grossen Fläche liegt, und die Ausnehmungen 5 eine kleine Fläche der Elemente 4 beanspruchen. 



  Die Elemente 4 der Figur 8 sind zu einem parkettartigen Muster zusammengesetzt. Die schlitzförmigen Ausnehmungen 5 sind so angeordnet, dass eine grössere Anzahl von Gegenständen ausgestellt werden kann. Der Hohlraum 2 der die Elemente 4 haltenden Körper 1, 3 und die äussere Raumform der zusammengesetzten Elemente sind gleich. 



  Die Figuren 9 und 10 zeigen Elemente unterschiedlicher Querschnitte und schlitzförmige Ausnehmungen 5, welche sich über die gesamte Breite der Elemente 4 erstrecken, und je nach Anordnung der Elemente alle nur denkbaren Betrachtungsebenen einnehmen können, so dass ein Betrachter möglichst viele der in den Ausnehmungen  befindlichen Gegenstände sehen kann. Die zusammengesetzten Elemente 4 befinden sich im Hohlraum 2, der - wie schon mehrfach ausgeführt - von den beiden nicht dargestellten Körpern 1, 3 gebildet wird. Der Hohlraum kann die gleiche oder eine ähnliche Raumform haben wie diejenige der zusammengesetzten Elemente 4. Dies ist im Zusammenhang mit den Figuren 1-8 näher beschrieben worden. Die im Ausführungsbeispiel der Figur 10 verwendeten Elemente 4 sind in der Figur 12 detailliert gezeichnet. 



  Die Figur 11 zeigt in perspektivischer Darstellung die einzelnen Elemente 4 mit ihren Ausnehmungen 5, welche aus der Oberfläche eines jeden Elementes herausgearbeitet ist und unterschiedliche Höhen aufweist. Wenn die Elemente sich berühren, bildet jede Ausnehmung mit dem Nachbarelement einen sogenannten Schlitz, in den ein flacher Gegenstand eingebracht wird. Für dicke Gegenstände werden die Ausnehmungen 5 tiefer aus der Oberfläche des Elementes 4 herausgearbeitet. Die einzelnen Elemente können also Ausnehmungen unterschiedlicher Tiefe haben. Entsprechend den auszustellenden Gegenständen werden die Elemente mit den passenden Ausnehmungen in den Hohlraum 2 gesetzt, der - wie schon mehrmals erwähnt - von den beiden Körpern 1, 3 gebildet wird. Die Elemente 4 sind normalerweise durchsichtig. Sie können an den Flächen Bild- oder Schriftinformationen aufweisen.

  An dieser Stelle sind die Elemente undurchsichtig bzw. opak. 



  Die Figur 12 zeigt ebenfalls in perspektivischer Darstellung mehrere Elemente 4 mit den Ausnehmungen 5, die zu dem Ausführungsbeispiel der Figur 10 zusammengesetzt werden. Die Elemente mit quadratischem Querschnitt können zu vielen Kombinationen mit den Ausnehmungen zusammengesetzt werden, wobei nicht nur die Höhe, sondern auch die Tiefe der Ausnehmungen variierbar ist. Die Ausnehmungen werden an die Höhe und Dicke der auszustellenden Gegenstände angepasst. Bild- oder Schriftinformationen bzw. Teile davon können auf die freie Fläche der durchsichtigen Elemente 4 angebracht werden. An diesen Stellen sind die Elemente opak. 



  Die prismatischen Elemente 4 der Figur 13 werden für die Ausführungsbeispiele der Figuren 3 und 5 verwendet. Die Ausnehmungen 5 der prismatischen Elemente können zu vielen Kombinationen zusammengesetzt werden, wie es die Figur 3 gut zeigt. Die Höhe und Tiefe der aus einer Oberfläche herausgearbeiteten Ausnehmung wird der Höhe und Dicke des auszustellenden Gegenstandes angepasst. Auf die freien Flächen der durchsichtigen Elemente 4 können Bild- oder Schriftinformationen bzw. einen Teil davon angebracht werden, welche diese Stellen optisch opak machen. 



  Die Figur 14 zeigt ein prismatisches Element 4 mit einer Ausnehmung 5, die aus einer Dachkante ausgearbeitet ist. Diese Elemente können so zu einer sechseckigen Raumform zusammengesetzt werden, dass eine grössere Ausnehmung im Mittelpunkt entsteht. Eine solche Raumform ist in Figur 5 dargestellt, jedoch ohne die sechs gezeichneten Ausnehmungen. Bild- oder Schriftinformationen können an den freien Flächen der Elemente angebracht werden. 



  Die Anpassungsfähigkeit der Ausnehmungen an die auszustellenden Gegenstände soll mit den folgenden Figuren gezeigt werden. Runde und relativ flache Gegenstände, wie z.B. Münzen, lassen sich in der Ausnehmung 5 der Elemente 4 der Figuren 15, 16, 17 aufbewahren. An den freien Flächen der durchsichtigen Elemente können Bild- oder Schriftinformationen angebracht werden. An diesen Flächenteilen sind die Elemente opak. Die Elemente werden in der in der Figur 12 gezeigten Weise zusammengesetzt und von den Körpern 1, 3 umgeben und gehalten. Die Figur 15 zeigt eine Ausnehmung 5 eines Elementes 4, die für Münzen verschiedenen Durchmessers gedacht ist. Mehrere Münzen können in den Ausnehmungen der Elemente 4 der Figur 16 ausgestellt werden. Die Ausnehmungen 5 der Figur 17 sind für Münzen unterschiedlicher Durchmesser vorgesehen. 



  Die Ausnehmungen 5 der bisher beschriebenen Ausführungsbeispiele sind an einer Oberfläche eines Elementes 4 angebracht. Es ist ohne weiteres möglich, die Ausnehmungen an zwei Flächen eines quadratischen bzw. rechteckigen Elementes oder an bis zu drei Flächen eines prismatischen Elementes anzubringen. Ferner können die Ausnehmungen innerhalb der Elemente vorgesehen werden. Im folgenden werden zwei Beispiele mit Ausnehmungen innerhalb der Elemente beschrieben. 



   Die beiden in der Figur 18 dargestellten Ausnehmungen 5 sind im Element 4 angeordnet. Solche Ausnehmungen werden bereits bei der Herstellung des durchsichtigen Elementes 4, das zum Beispiel aus normalem Glas, Acrylharzen oder anderen Kunststoffharzen bestehen kann, erzeugt. Die linksgezeichnete Ausnehmung von komplexer Form ist für ein flüssiges Medium gedacht, welches z.B. aus einer oder zwei sich nicht miteinander vermischenden Flüssigkeiten unterschiedlicher Färbung bestehen kann. Nach Einfüllen des Mediums ist die Ausnehmung nach aussen verschlossen. Das Medium bewegt sich unter Einfluss der Gravitation bei Verdrehung des Elementes. Die rechtsgezeichnete Ausnehmung von einfacher Form wird nach Einfüllen des flüssigen Mediums verschlossen.

  Das in der Figur 19 gezeigte Element 4 enthält in seinem Innern eine doppelte kegelförmige Ausnehmung 5, die mit einem z.B. rieselfähigen Medium gefüllt ist und als Sanduhr Verwendung finden kann. Die gezeichnete Ausnehmung beansprucht den gesamten Platz im Element. Sie kann auch nur einen Teil des Elementes einnehmen und mit anderen Elementen zusammengesetzt werden, welche ihre Sanduhren an anderer Stelle haben, so dass im von den beiden Körpern 1, 3 gebildeten Hohlraum zwei und mehr Sanduhren angeordnet sind, welche unterschiedliche Zeitbereiche, wie z.B. Minuten und Stunden, mit evtl. unterschiedlich gefärbten Medien anzeigen. 



   In der Figur 20 ist ein Element 4 mit Stiften 7 gezeichnet, welche als Halterungen für die auszustellenden Gegenstände und als Abstandshalter zum benachbarten Element 4 dienen. Die beiden benachbarten Elemente bilden eine Ausnehmung, in die der Gegenstand eingeführt wird bis er an den beiden Stiften 7 anliegt. 



  Abschliessend sei noch gesagt, dass die Elemente, welche in dem durch die beiden Körper 1, 3 gebildeten Hohlraum 2 zusammengesetzt sind, nicht vom gleichen Typ sein müssen. Es können auch Elemente mit verschiedenen Querschnitten und mit unterschiedlichen Ausnehmungen zusammengesetzt werden. 

Claims (12)

1. Vorrichtung zum Zeigen von Gegenständen, die in einem von der Umwelt abgeschlossenen Raum untergebracht sind, gekennzeichnet durch zwei die Raumform der Vorrichtung bestimmende und miteinander lösbar zusammengesetzte Körper (1, 3) aus durchsichtigem Material, die zusammen einen Hohlraum (2) mit mindestens teilweise durchsichtigen Elementen (4) bilden, welche Elemente Ausnehmungen (5) oder Halterungen (7) für die zur Schau gestellten Gegenstände enthalten.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussenflächen der miteinander lösbar zusammengesetzten Körper (1, 3) und der zur Aufnahme der Elemente dienende Hohlraum (2) eine gleiche Wandstärke oder aus optischen Gründen unterschiedliche Wandstärken aufweisen.
3.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Elemente den Hohlraum (2) mindestens teilweise ausfüllen.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Elemente (4) im Hohlraum (2) in einem geometrisch bestimmten Muster angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Elemente (4) ohne Abstand zueinander im Hohlraum (2) angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass die im Hohlraum (2) angeordneten Elemente (4) einen Abstand zueinander haben.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Elemente (4) aus durchsichtigem Material bestehen.
8.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, dass die Elemente (4) an mindestens einer Stelle opak sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Element (4) mindestens eine Ausnehmung (5) zur Aufnahme des zur Schau gestellten Gegenstandes enthält.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (5) in der Oberfläche des Elementes (4) oder im Element (4) in unterschiedlicher Höhe angebracht sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungen (7), welche die Elemente (4) für die Anordnung der Gegenstände aufweisen, aus Stiften bestehen, welche in die Oberfläche eines Elementes (4) eingefügt sind und am Nachbarelement angrenzen, so dass der Abstand zwischen den beiden Elementen fixiert ist.
12.
Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungsstifte (7) in unterschiedlichen Höhen angeordnet sind und zueinander einen Abstand aufweisen, der an die zur Schau gestellten Gegenstände angepasst ist.
CH224388A 1988-06-10 1988-06-10 Display unit for objects - has two transparent bodies enclosing substantially airtight hollow chamber CH676078A5 (en)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
GB2382566B (en) * 2001-11-29 2005-05-18 Louver Lite Ltd Presentation apparatus

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GB2382566B (en) * 2001-11-29 2005-05-18 Louver Lite Ltd Presentation apparatus

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