CH529301A - Walze für Materialbahnen - Google Patents
Walze für MaterialbahnenInfo
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- CH529301A CH529301A CH385171A CH385171A CH529301A CH 529301 A CH529301 A CH 529301A CH 385171 A CH385171 A CH 385171A CH 385171 A CH385171 A CH 385171A CH 529301 A CH529301 A CH 529301A
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65H—HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
- B65H27/00—Special constructions, e.g. surface features, of feed or guide rollers for webs
-
- D—TEXTILES; PAPER
- D06—TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- D06B—TREATING TEXTILE MATERIALS USING LIQUIDS, GASES OR VAPOURS
- D06B23/00—Component parts, details, or accessories of apparatus or machines, specially adapted for the treating of textile materials, not restricted to a particular kind of apparatus, provided for in groups D06B1/00 - D06B21/00
- D06B23/02—Rollers
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65H—HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
- B65H2404/00—Parts for transporting or guiding the handled material
- B65H2404/10—Rollers
- B65H2404/18—Rollers composed of several layers
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Textile Engineering (AREA)
- Rollers For Roller Conveyors For Transfer (AREA)
- Rolls And Other Rotary Bodies (AREA)
Description
Walze für Materialbahnen Die Erfindung betrifft eine Walze für Materialbahnen, bestehend aus einem zylindrischen Walzenkern und einem koaxialen, auf zylindrischen Tragkörpern angeordneten Mantelrohr. Solche Walzen werden beispielsweise zum Führen von Gewebe- bzw. Gewirkbahnen, Papierbahnen oder Kunststoff Folienbahnen in Behandlungsmaschinen verwendet. Sie können dabei mit flüssigen oder gasförmigen, zum Teil heissen oder chemisch reagierenden Behandlungsmitteln in Berührung kommen und bestehen dementsprechend in der Regel aus korrosionsfreiem Stahl. Dieses Material hat abgesehen von seinem relativ hohen Preis den Nachteil, dass die Walzen ein beträchtliches Gewicht aufweisen können. Die Erfindung bezweckt, diesen Mangel zu beheben. Die erfindungsgemässe Walze zeichnet sich dadurch aus, dass mindestens das Mantelrohr aus einem duroplastischen Kunststoff besteht. Gemäss einer weiteren Ausbildung der Erfindung kann das Mantelrohr aus einem glasfaserverstärkten Duroplasten bestehen. Der duroplastische Kunststoff kann ein Epoxydharz oder ein Polyesterharz sein. Das Mantelrohr kann bei einem Durchmesser von 10-20 cm eine Wanddicke von 4-8 mm aufweisen. Ausser dem Mantelrohr können auch dessen Tragkörper aus einem Duroplasten bestehen. Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemässen Walze ist nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Die Figur zeigt die Walze in einem Mittellängsschnitt. Den Kern der Walze bilden zwei Stahlzapfen 1, 2, auf deren einander zugewandten Enden das Stahlrohr 3 sitzt. Auf den Mittelteilen der Zapfen 1, 2 ist je ein aus Polyesterharz bestehender kreiszylindrischer Tragkörper 4, 5 mittels je eines Kugellagers 6, 7 um die Zapfen drehbar gelagert. Auf den Tragkörpern 4, 5 ist mit diesen fest verbunden das Mantelrohr 8 angeordnet. Letzteres besteht aus einem glasfaserverstärkten Epoxydharz und hat einen Durchmesser von 12 cm und eine Wandstärke von 4 mm. Die Zapfen 1, 2 und das Rohr 3 können anstatt aus Stahl auch aus einem anderen geeigneten Material, zum Beispiel Aluminium oder Kunststoff, bestehen. Ausserdem ist es möglich, die Tragkörper 4, 5 fest mit den Zapfen 1 und 2 zu verbinden, so dass die Walze über diese Zapfen antreibbar ist. Je nach der vorgesehenen Belastung der Walze kann das Mantelrohr 8 auch Durchmesser von zum Beispiel 16 oder 20 cm und Wandstärken von 6 oder 8 mm aufweisen. Der Vorteil der erfindungsgemässen Walze besteht vor allem in dem, verglichen mit den üblichen Stahlwalzen, wesentlich geringeren Gewicht. Solche Walzen sind deshalb besonders geeignet für trägheitsfrei arbeitende Warenbahn Walzenfördervorrichtungen. PATENTANSPRUCH Walze für Materialbahnen, bestehend aus einem zylindrischen Walzenkern und einem koaxialen, auf zylindrischen Tragkörpern angeordneten Mantelrohr, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens das Mantelrohr aus einem duroplastischen Kunststoff besteht. UNTERANSPRÜCHE 1. Walze nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Mantelrohr aus einem glasfaserverstärkten Duroplasten besteht. 2. Walze nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Mantelrohr aus einem Epoxydharz besteht. 3. Walze nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Mantelrohr aus einem Polyesterharz besteht. 4. Walze nach Patentanspruch und den Unteransprüchen 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Mantelrohr bei einem Durchmesser von 10-20 cm eine Wandstärke von 4-8 mm aufweist. 5. Walze nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass auch die Tragkörper des Mantelrohres aus einem Duroplasten bestehen. **WARNUNG** Ende DESC Feld konnte Anfang CLMS uberlappen**.
Claims (1)
- **WARNUNG** Anfang CLMS Feld konnte Ende DESC uberlappen **.Walze für Materialbahnen Die Erfindung betrifft eine Walze für Materialbahnen, bestehend aus einem zylindrischen Walzenkern und einem koaxialen, auf zylindrischen Tragkörpern angeordneten Mantelrohr. Solche Walzen werden beispielsweise zum Führen von Gewebe- bzw. Gewirkbahnen, Papierbahnen oder Kunststoff Folienbahnen in Behandlungsmaschinen verwendet. Sie können dabei mit flüssigen oder gasförmigen, zum Teil heissen oder chemisch reagierenden Behandlungsmitteln in Berührung kommen und bestehen dementsprechend in der Regel aus korrosionsfreiem Stahl. Dieses Material hat abgesehen von seinem relativ hohen Preis den Nachteil, dass die Walzen ein beträchtliches Gewicht aufweisen können.Die Erfindung bezweckt, diesen Mangel zu beheben.Die erfindungsgemässe Walze zeichnet sich dadurch aus, dass mindestens das Mantelrohr aus einem duroplastischen Kunststoff besteht. Gemäss einer weiteren Ausbildung der Erfindung kann das Mantelrohr aus einem glasfaserverstärkten Duroplasten bestehen. Der duroplastische Kunststoff kann ein Epoxydharz oder ein Polyesterharz sein. Das Mantelrohr kann bei einem Durchmesser von 10-20 cm eine Wanddicke von 4-8 mm aufweisen. Ausser dem Mantelrohr können auch dessen Tragkörper aus einem Duroplasten bestehen.Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemässen Walze ist nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert.Die Figur zeigt die Walze in einem Mittellängsschnitt.Den Kern der Walze bilden zwei Stahlzapfen 1, 2, auf deren einander zugewandten Enden das Stahlrohr 3 sitzt. Auf den Mittelteilen der Zapfen 1, 2 ist je ein aus Polyesterharz bestehender kreiszylindrischer Tragkörper 4, 5 mittels je eines Kugellagers 6, 7 um die Zapfen drehbar gelagert. Auf den Tragkörpern 4, 5 ist mit diesen fest verbunden das Mantelrohr 8 angeordnet. Letzteres besteht aus einem glasfaserverstärkten Epoxydharz und hat einen Durchmesser von 12 cm und eine Wandstärke von 4 mm.Die Zapfen 1, 2 und das Rohr 3 können anstatt aus Stahl auch aus einem anderen geeigneten Material, zum Beispiel Aluminium oder Kunststoff, bestehen. Ausserdem ist es möglich, die Tragkörper 4, 5 fest mit den Zapfen 1 und 2 zu verbinden, so dass die Walze über diese Zapfen antreibbar ist.Je nach der vorgesehenen Belastung der Walze kann das Mantelrohr 8 auch Durchmesser von zum Beispiel 16 oder 20 cm und Wandstärken von 6 oder 8 mm aufweisen.Der Vorteil der erfindungsgemässen Walze besteht vor allem in dem, verglichen mit den üblichen Stahlwalzen, wesentlich geringeren Gewicht. Solche Walzen sind deshalb besonders geeignet für trägheitsfrei arbeitende Warenbahn Walzenfördervorrichtungen.PATENTANSPRUCHWalze für Materialbahnen, bestehend aus einem zylindrischen Walzenkern und einem koaxialen, auf zylindrischen Tragkörpern angeordneten Mantelrohr, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens das Mantelrohr aus einem duroplastischen Kunststoff besteht.UNTERANSPRÜCHE 1. Walze nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Mantelrohr aus einem glasfaserverstärkten Duroplasten besteht.2. Walze nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Mantelrohr aus einem Epoxydharz besteht.3. Walze nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Mantelrohr aus einem Polyesterharz besteht.4. Walze nach Patentanspruch und den Unteransprüchen 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Mantelrohr bei einem Durchmesser von 10-20 cm eine Wandstärke von 4-8 mm aufweist.5. Walze nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass auch die Tragkörper des Mantelrohres aus einem Duroplasten bestehen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| CH385171A CH529301A (de) | 1971-03-16 | 1971-03-16 | Walze für Materialbahnen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| CH385171A CH529301A (de) | 1971-03-16 | 1971-03-16 | Walze für Materialbahnen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| CH529301A true CH529301A (de) | 1972-10-15 |
Family
ID=4264834
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| CH385171A CH529301A (de) | 1971-03-16 | 1971-03-16 | Walze für Materialbahnen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| CH (1) | CH529301A (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0138595A3 (de) * | 1983-10-18 | 1985-06-05 | Dudley Industries Ltd. | Rolle |
-
1971
- 1971-03-16 CH CH385171A patent/CH529301A/de not_active IP Right Cessation
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0138595A3 (de) * | 1983-10-18 | 1985-06-05 | Dudley Industries Ltd. | Rolle |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| PL | Patent ceased |