Vorrichtung zum Herstellen von zusammenhängenden Reissverschlussgliederreihen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Legen eines Kunststoffadens zu einer zusammenhängenden Reissverschlussgliederreihe unter Verwendung eines Fadenführers, der den Kunststoffaden hin- und herlaufend verlegt, wobei Kuppelflächen an den Faden angeprägt werden.
Es ist bereits bekannt, zur Herstellung einer zusammenhängenden Reissverschlussgliederreihe einen Kunststoffaden mittels eines Fadenführers durch eine Lücke einer Zahnreihe zu legen, den Faden um das Zahnende herumzubiegen und ihn dann durch die nächste Zahnlükke zurückzulegen, so dass ein mäanderförmiger Verlauf des Fadens erreicht wird, wobei der Mäander auf der Mittellängslinie mit einer als Kuppelfläche dienenden Deformation versehen wird oder wobei ein zusätzlicher Prägestempel vorgesehen wird, der parallel zur Länge der Zähne arbeitet und den Faden zur Herstellung einer Kuppelfläche jeweils gegen die Stirnflächen der Zähne presst.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zu schaffen, die gegenüber den bekannten Vorrichtungen vereinfacht ist und durch die eine Reissverschlussgliederreihe in Form einer abgeflachten Schraubenfeder oder einer im Querschnittsprofil liegenden Acht mit Kuppelflächen wirtschaftlich hergestellt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe kennzeichnet sich die Vorrichtung nach der Erfindung durch die Kombination einer intermittierend entsprechend dem Reissverschlussgliederabstand drehend antreibbaren Legescheibe mit Umfangsverzahnung und eines den Faden mittels eines gegen den Scheibenumfang gerichteten Kanals durch jede Zahnlücke hin- und herleitenden Fadenführers, der mindestens vor der einen Umkehrbewegung mit einem Prägevorsprung radial gegen eine neben dem Zahnlükkenboden liegende Ambossbahn eines feststehend angeordneten Ambosses vor- und zurückbewegt wird und dadurch an den Kunststoffaden Kuppelflächen anprägt. die ein Durchziehen des Fadens durch die Zahnlücken bei der Umkehrbewegung des Fadenführers verhindern.
Durch diese Lösung ist es möglich, entweder eine Reissverschlussgliederreihe in Form einer abgeflachten Schraubenfeder oder in Form einer im Querschnittsprofil liegenden Acht herzustellen.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt und werden nachstehend erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines Umfangsteiles einer kreisförmigen Legescheibe mit Fadenführung;
Fig. 2 eine teilweise Ansicht gegen den Legescheibenumfang mit einigen bereits verlegten Windungen einer Reissverschlussgliederreihe in Form einer abgeflachten Schraubenfeder;
Fig. 3 eine Stirnansicht des Fadenführers, gesehen von der Linie III-III der Fig. 1;
Fig. 4 bis 6 drei Teilquerschnitte durch die Legescheibe mit im Schnitt schematisch dargestelltem Fadenführer in drei verschiedenen Arbeitsstellungen;
Fig. 7 eine Aufsicht auf einen Teil einer abgeänderten Legescheibe mit einer Reissverschlussgliederreihe in Form einer im Querschnittsprofil liegenden Acht;
Fig. 8 einen vergrösserten schematischen Teilschnitt durch die Legescheibe nach Fig. 7 mit Fadenführer.
Gemäss der Erfindung und dem Ausführungsbeispiel Fig. 1 bis 6 besteht die Vorrichtung zum Verlegen eines Kunststoffadens zu einer Reissverschlussgliederreihe in abgeflachter Schraubenfederform aus einer Kreisscheibe 1, die auf dem Umfang mit quer verlaufenden Zähnen 2 versehen ist, deren Breite den Windungsabständen der herzustellenden Schraubenfeder und deren Abstand bzw. deren Zahnlücken der Dicke des zu verlegenden Kunststoffadens 3 entspricht. Die Flanken zweier benachbarter Zähne sind, wie sich aus Fig. 1 und 2 ergibt, an den Enden beidseitig divergierend ausgebildet bzw. verlaufen die Zähne 2 an ihren beiden Enden seitlich konusstumpfförmig aus, wie mit 2a in Fig. 2 angedeutet ist.
Diese Divergenz der zugekehrten Zahnflanken zweier benach barter Zähne der Legescheibe 1 kann beispielsweise dadurch hergestellt werden, dass die Legescheibe durch eine entsprechende profilierte Schleifscheibe im Bereich der Zahnlücken das Fleisch der Legescheibe und der Zahnflanken an den Enden der Zähne ausschleift. Auf einer Seite unmittelbar angrenzend an die Seitenfläche der Legescheibe ist ein feststehender Amboss 4 vorgesehen, dessen Ambossbahn 4a mit oder etwa mit dem Boden der Zahnlücken fluchtet. Bei einer speziellen Ausführung entsprechend Fig. 4 bis 6 ist der Zahnlückenboden 5 in der Länge durch einen Schrägschnitt 6 verkürzt, wobei dieser Schrägschnitt auf der Ambosseite angebracht ist. In diesem Fall ist der Zahnlückenboden 5 gegenüber der Ambossbahn 4a radial nach aussen etwas versetzt, und zwar um eine Teildicke des zu verarbeitenden Kunststoffadens 3.
Der Zweck dieser Ausbildung wird nachstehend erläutert. Die Legescheibe 1 wird in einem nicht dargestellten Gehäuse drehend gelagert und wird intermittierend jeweils um einen Zahn weitergeschaltet, wie ebenfalls noch näher erläutert wird.
Der vorbeschriebenen Legescheibe 1 ist ein Fadenführer 7 zugeordnet, durch den der Kunststoffaden 3 mittels eines zur Legescheibenachse radialen Kanals 8 hindurchgeführt ist. Der Faden durchläuft dabei vorher vorteilhaft eine Bremse, durch die die gewünschte Spannung des Fadens gewährleistet wird. An der Ausgangsseite des Führungskanals 8 des Fadenführers 7 ist angrenzend ein Prägevorsprung 9 vorgesehen, der den Führungskanal 8 vorteilhaft U-förmig umgibt, wobei der Steg 9a dieses Uförmigen Prägevorsprungs in die Drehrichtung der Legescheibe 1 gerichtet ist. Der Prägevorsprung kann sich aber auch kreisförmig um das Kanalende hemmziehen.
An dem Prägevorsprung 9 des Fadenführers 7 schliesst sich radial zum Führungskanal 8 eine Fahne 10 an, deren Dicke der Weite der Zahnlücken der Legescheibe entspricht und deren Stirnseite 11 der Legescheibe zugekehrt ist, und zwar parallel zur Achse der Legescheibe, wobei diese Stirnseite 11 um das vorspringende Mass des Prägevorsprungs 9 gegenüber der Achse der Legescheibe radial nach aussen versetzt ist.
Die Arbeitsweise der beschriebenen Vorrichtung zur Herstellung einer Verschlussgliederreihe in abgeflachter Schraubenfederform ist folgende.
Der Fadenführer 7, der sich zunächst mit seinem Führungskanal 8 und dem U-förmigen Prägevorsprung 9 radial ausserhalb der Verzahnung der Legescheibe auf der dem Amboss 4 abgekehrten Seite dieser Scheibe 1 befindet, wird entsprechend Fig. 4 von links nach rechts bewegt, bis der Prägevorsprung 9 gerade mit der auf der Ambosseite liegenden Seite der Legescheibe abschliesst.
Diese Bewegung ist durch den Pfeil 12 angedeutet.
Sodann führt der Fadenführer 7 eine Bewegung in Richtung des Pfeiles 13 gegen den Umfang der Scheibe 1 und des Ambosses 4 aus und prägt dadurch entsprechend Fig. 5 an dem Faden 3 gegen den Amboss 4 eine Kuppelfläche an, die eine Fadenverbreiterung bildet.
Gleichzeitig legt sich die Stirnfläche 11 der Fahne 10 zwischen zwei benachbarten Zähnen gegen die in der Zahnlücke vorhandene Fadenlänge und drückt den Fa- den gegen den Zahnlückenboden 5. Da nun, wie schon erwähnt, dieser Zahnlückenboden 5 gegenüber der Ambossbahn 4a radial nach aussen etwas vorragt, wird dadurch in den Faden eine Nut eingepresst, die in Längsrichtung der herzustellenden Verschlussgliederreihe verläuft und später dazu dient, den Annähfaden aufzunehmen, durch den die Verschlussgliederreihe an ein Tragband angenäht wird, so dass dadurch eine Querverschiebung der Verschlussgliederreihe nach Annähen an dem Tragband ausgeschlossen wird.
Nach dem Anprägen der Kuppelflächen mittels des Prägevorsprungs 9 wird dem Fadenführer 7 eine radiale Auswärtsbewegung in Richtung des Pfeiles 14 aufgezwungen, bis sich der Prägevorsprung 9 wieder radial ausserhalb der Zähne 2 der Legescheibe 1 befindet, und sodann führt der Fadenführer 7 eine Rückwärtsbewegung in Richtung des Pfeiles 15 nach Fig. 6 aus, bis der Fadenführer seine Ausgangsstellung wieder erreicht hat. Bei dieser Bewegung wird der Faden 3 unmittelbar oberhalb des hingehend verlegten Fadenteiles zurückgeführt, wobei sich der zurückgeführte Fadenteil 3b gegen den hingeführten Fadenteil 3a legt, und zwar wird dieses dadurch ermög licht, dass sich die angeprägte I Kuppelfäche 3c gegen die divergierenden Teile 2b der Zahnflanken zweier benachbarter Zähne legt und hier festgehalten wird.
Durch Konvergenz der Zahnenden 2a und 2b wird erreicht, dass sich an den angeprägten Kuppelfächen 3c keine Deformationen durch die dem Faden aufgezwungene Spannung bilden, die sonst an den scharfen Zahnkanten auftreten würden, und weiter wird nunmehr die Breite der Gliederreihe eindeutig festgelegt, da variierende Deformationen der Kuppelflächen ausgeschlossen sind. Die dabei entstehende Kupplungsöse liegt im Bereich der doppelten Fadendicke, wie sich aus Fig. 6 ergibt.
Nach rückwärts gerichteter Querbewegung des Fadenführers 7 entsprechend Fig. 6 wird die Legescheibe 1 um einen Zahn weitergeschaltet, und dabei wird der Faden durch den Steg 9a des U-förmig verlaufenden Prägevorsprungs 9 zurückgehalten, so dass sich der Faden sodann beim weiteren erneuten Vorwärtshub des Fadens 7 entsprechend Fig. 4 um die konusstumpfförmige Endkante des folgenden Zahnes 2 in einem Bogen entsprechend dem Windungsabstand herumlegt. Darauf wiederholen sich die beschriebenen Vorgänge entsprechend Fig. 4 bis 6.
Bei jedem Vorwärtshub und anschliessendem Hub in Richtung des Pfeiles 13 wird der Faden beim Hinlauf durch die Stirnfläche 11 der Fahne 10 völlig in die Zahnlücke bis zum Boden einwärts gedrückt und damit erreicht, dass die flache Anlage des zurücklaufenden Fadenteiles 3b der vorherigen Zahnlücke gegen den Fadenteil 3a gewährleistet wird.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 7 und 8 handelt es sich um eine Vorrichtung mit einer Legescheibe, die auf dem Umfang im Abstand mit zwei parallelen Zahnreihen 2 versehen ist, und dies kann dadurch erreicht werden, dass z. B. zwei Legescheiben 1 entsprechend Fig. 1 bis 6 durch einen zwischengelegten Ring 20 miteinander verbunden sind, und zwar so dass die Zähne 2 der einen Scheibe gegenüber den Zähnen 2 der anderen Scheibe auf Lücke versetzt sein können oder sich achsparallel gegenüberliegen.
Auf den Aussenseiten der Legescheiben 1 sind zwei feststehende Ambosse 4 vorgesehen, deren Ambossbahnen 4a wieder mit den Zahnlükken 5 fluchten oder etwa fluchten, wobei die Zahnlückenböden vorteilhaft wieder durch Schrägschnitt 6 verkürzt sind und gegenüber der Ambossbahn 4a und dem Zwischenring 20 radial etwas nach aussen vorragen, um die erwähnten Nuten für den Eingriff des Annähfadens herstellen zu können.
Der Fadenführer 7 ist im wesentlichen so ausgebildet, wie zu Fig. 1 bis 6 beschrieben ist, jedoch mit der Ergänzung, dass sich in Bewegungsrichtung quer zu den Zahnreihen 2 der Fahne 10 eine zweite gleiche Fahne 10a an den Führungskanal 8, angrenzend an den einen Schenkel des U-förmigen Prägevorsprunges 9 oder eines kreisförmigen Prägevorsprunges, gegenüberliegend anschliesst.
Durch diese abgeänderte Ausführungsform ist es möglich, eine Reissverschlussgliederreihe mit dem Querschnittsprofil einer liegenden Acht herzustellen, und zwar geht man dabei so vor, dass der Kunststoffaden 3 durch den Fadenführer 7 von links nach rechts zunächst durch eine Lücke der linken Zahnreihe 2 gelegt wird, und dann werden die Zahnreihen 2 beim weiteren Vorlauf des Fadenführers um eine Zahnbreite weitergeschaltet, so dass der Faden dann durch eine um eine Zahnbreite versetzte Lücke der rechten Zahnreihe 2 hindurchgelegt wird. In diesem Augenblick wird der Fadenführer radial gegen den rechtsseitigen Amboss 4 bewegt, so dass der linke Prägevorsprung 9, bezogen auf die Zeichnung, eine Kuppelfläche 3c an den Faden anprägt, wobei der Faden gleichzeitig durch die Fahne 10 voll in die Zahnlücke eingedrückt wird.
Der Fadenführer 7 bewegt sich dann wieder radial nach aussen und in umgekehrter Querrichtung durch die gleiche Zahnlücke der rechten Zahnreihe 2 hindurch, so dass sich der zurücklaufende Faden unmittelbar gegen den hinlaufenden Faden auflegt. Ein Durchziehen des Fadens durch die Zahnlücke wird durch die angeprägte Kuppelfläche 3c verhindert. Nach Durchlegen des Fadens durch diese Zahnlücke der rechten Zahnreihe 2 werden die beiden Zahnreihen 2 bzw. die Legescheiben wieder um eine Zahnbreite vorgeschaltet, so dass der Fadenführer den Faden dann durch die nächste Lücke der linken Zahnreihe 2 legt, und dann bewegt sich der Fadenführer wieder radial gegen den linken Amboss 4 und prägt mit dem rechten Prägevor sprung 9 eine I Kuppeliläche an und drückt gleichzeitig mit der Fahne 10a den Faden voll gegen den Zahnlükkenboden.
Durch die gleiche Lücke der linken Zähne 2 wird dann der Faden nach entsprechender radialer Auswärtsbewegung des Fadenführers wieder vorwärts verlegt, wonach sich die beschriebenen Vorgänge wiederholen.
Bei der Arbeitsweise dieser Vorrichtung entsteht eine Reissverschlussgliederreihe mit einem Querschnittsprofil in Form einer liegenden Acht, wie aus Fig. 7 und 8 ersichtlich ist, wobei diese Gliederreihe an beiden Aussenseiten mit Kuppelflächen versehen ist. Diese Gliederreihe kann auch um die Mittellängslinie zu einem U gebogen werden, so dass eine doppelte Reissverschlussgliederreihe mit auf Lücke versetzten Kuppelflächen entsteht.
Es ist natürlich auch möglich, ähnliche Gliederreihen mit zwei verzahnten Legescheiben herzustellen, deren Zähne nicht auf Lücke versetzt sind, wobei es dann jedoch erforderlich ist, die beiden Legescheiben bei jeder Vor- und Rückwärtsbewegung des Fadenführers im Bereich zwischen den beiden Zahnreihen um einen Zahn vorzuschalten.
Der beschriebene Bewegungsablauf des Fadenführers kann auf verschiedene Weise durch Exzenterantriebe durch Lenkerantriebe mit Anschlägen oder dgl. durchgeführt werden, wobei es auch möglich ist, diese Bewegungsvorgänge durch einen Exzenterantrieb der Legescheibe 1 über Lenker oder dgl. auszulösen. Damit der durch die Zahnlücken verlegte Faden in der verlegten Form erhalten bleibt, ist es möglich, die Legescheibe 1 bzw. Legescheiben oder das umgebende Gehäuse mit einer Beheizung zu versehen, durch die der verlegte Faden in seinen Lagen stabilisiert wird und durch die auch das Anprägen der Kuppelflächen und der Fadennut für den Annähfaden begünstigt wird, da hierdurch ein bestimmter Plastifizierungsgrad des Kunststoffadens erreicht wird.