Aufblasbarer Hohlkörper Die Erfindung betrifft einen aufblasbaren Hohlkör per aus Gummi, Kunststoff oder aus mit Gummi oder Kunstoff luftundurchlässig beschichtetem Gewebe.
Aufblasbare Matratzen mit einem Liege- und Kopf teil, deren Wandungen aus einseitig mit Gummi- oder Kunststoff luftdicht beschichtetem Gewebe bestehen, sind hinsichtlich Farbe und Stoffmusterung sowie be züglich der Anordnung der Wulste in verschiedenen Ausführungsformen an sich bekannt und finden in gros- sem Umfang Verwendung. Bei allen, solchen Matratzen arteigenen Vorzügen weisen diese jedoch den Nachteil auf, dass man beim Liegen auf den beschichteten, luft undurchlässigen Wandungsoberflächen trotz der aussen liegenden Gewebeschicht leicht schwitzt. Darüber hin aus bieten solche aufblasbare Matratzen bei längerem Gebrauch, z.
B. als Bettmatratzen beim Campieren im Zelt kein befriedigendes bequemes Liegen.
Um nun die Aufblasmatratzen in ihren Gebrauchs eigenschaften für den Benützer angenehmer zu machen, sind bereits Ausführungen bekannt geworden, die auf der üblichen luftundurchlässigen Wandungsschicht der Luftmatratze noch eine weitere poröse Gewebeschicht vorsehen, wobei beide Gewebeschichten miteinander vereinigt sind. Dieses doppelschichtige Gewebe ergibt eine bessere Isolierung des Körpers gegen die luftun durchlässige Wandungsschicht, so dass die Kondensa tion des Körperschweisses wesentlich verhindert bzw.
eine absorbierende Oberschicht gebildet wird, aus wel cher der Schweiss leichter verdunsten kann. überdies ist es bei aufblasbaren Matratzen bekannt, den Liegeteil mit einem entweder an den Matratzenrändern befestig ten oder einem die Matratze umhüllenden überzug aus an sich nicht porösem, jedoch mit Löchern versehenem Material zu versehen. Ein längeres behagliches Liegen konnten jedoch solche aufblasbare Matratzen nicht ver mitteln. Zur Erzielung eines gewissen Polstereffektes sind weiters auch aufblasbare Kissen für therapeutische Zwecke bekannt, bei welchen der Aufblaskörper auf der Liegeseite eine Schwammgummiauflage besitzt.
Diese Kissen dienen jedoch dazu, gewisse Körperteile eines auf einem ebenen Tisch zur Behandlung liegenden Patienten zu heben. Bei aufblasbaren, nur aus einem Liegeteil bestehenden Matratzen ist es ferner bekannt geworden, die Matratze mit einem gesonderten, an der Innenseite entweder zur Gänze oder nur im Bereich der Liegefläche mit Schaumstoff gepolsterten überzug zu versehen. Dieser gesondert zu fertigende überzug stellt für aufblasbare Matratzen mit einem Kopfteil keine befriedigende Lösung dar.
Durch die vorliegende Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, einen als Einheit herstellbaren, aufblas baren Hohlkörper mit erhöhtem Komfort zu schaffen.
Der erfindungsgemässe, aufblasbare Hohlkörper ist gekennzeichnet durch eine über den Luftkammern an gebrachte, mit dieser zumindest an den seitlichen Rän dern fest verbundene Stofflage und einer zwischen den Luftkammern und der Stofflage angeordneten Polster platte aus Gummi- oder Kunststoff.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch im Querschnitt dargestellt.
Die in bekannter Weise einen Liege- und Kopfteil aufweisende Luftmatratze 1 besteht aus zwei luftun durchlässigen Wandungen 2 und 3, die an ihren Rän dern 4 sowie zwischen dem Liege- und Kopfteil mit einander verbunden sind. Zur Begrenzung der Auf blähung sind Zwischenstege 5 vorgesehen. Für die Her stellung einer erfindungsgemässen Matratze wird die untere Wandung 2 etwas grösser zugeschnitten, so dass eine über die Randverbindung 4 überstehende Randfläche 6 verbleibt. Mit dieser Randfläche 6 ist bei 10 eine zu sätzliche, die Luftmatratze 1 zur Gänze abdeckende Stofflage 7 fest verbunden.
Auch zwischen dem Liege- und Kopfteil kann eine solche Verbindung vorhanden sein. Die Stofflage 7 besteht hierbei aus einem die Kondensation des Körperschweisses verhindernden Frotteegewebe oder einem mit Fasern beflockten Ge webe, das an der Innenseite mit Gummi oder Kunst stoff wasserdicht beschichtet ist. Innerhalb der Matratze ist weiters zwischen der Luftmatratze 1 und der Stoff lage 7 eine Polsterplatte aus Gummi- oder Kunststoff- schauen eingelegt.
Diese Polsterplatte 8 kann eine ein zige Vollplatte gewünschter Stärke oder aber noppen- oder wellenförmig profiliert sein. Zweckmässig wird die Polsterplatte an der Innenseite der Stofflage 7 mit dieser festhaftend verbunden. Nach einer bevorzugten Aus führungsform ist, wie in der Zeichnung gezeigt, die Polsterplatte geteilt und gegebenenfalls aus verschie denen Schaumstoffen zusammengesetzt. Die aus einem schweissbaren Schaumstoff bestehende obere Platte 9 wird in einfachen oder geometrisch angeordneten Schweissnähten mit der Stofflage 7 verbunden.
Diese Ausführung gibt der Stofflage 7 einen festen, formge rechten Körper und vermeidet überdies Faltenbildung. Die als tragender Teil dienende Luftmatratze 1 wird über das Ventil 11 gefüllt und entleert. Desgleichen wird auch der Kopfteil der Luftmatratze 1 gesondert auf geblasen.
Es ist weiters vorgesehen, auch den Raum zwischen der Luftmatratze 1 und der Stofflage 7 über das Ventil 12 zusätzlich aufzublasen. Dies gibt der Matratze eine grössere Sicherheit bei ihrer eventuellen Verwendung als Schwimmbehelf. Als weiterer Vorteil kann angeführt werden, dass trotz der Polsterung die Matratze als Einheit auf sehr kleinem Raum verpackt werden kann, was besonders für ihre Verwendung als Campingmatratze von ausschlaggebender Bedeutung ist.
Die Erfindung ist hinsichtlich ihrer Anwendung selbstverständlich nicht nur auf die vorstehend beschrie bene Luftmatratze beschränkt, sondern kann bei allen aufblasbaren Gebrauchs- und Sportartikeln, wie z. B. Sitzen, Kissen, Hockern, Bootsböden, bei aufblasbaren Booten und dgl. Anwendung finden. den Luftkammern (1) angebrachte, mit diesen zumin dest an den seitlichen Rändern (10) fest verbundene Stofflage (7) und einer zwischen den Luftkammern (1) und der Stofflage (7) angeordneten Polsterplatte (8) aus Gummi- oder Kunststoff.
UNTERANSPRÜCHE 1. Aufblasbarer Hohlkörper, dadurch gekennzeich net, dass er als Matratze ausgebildet ist.
2. Aufblasbarer Hohlkörper nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Stofflage (7) aus einem die Kondensation des Körperschweisses verhindernden Frotteegewebe oder einem mit Fasern beflockten Ge webe besteht, das an der Innenseite mit Gummi oder Kunststoff wasserdicht beschichtet ist.
3. Aufblasbarer Hohlkörper nach Patentanspruch und Unteranspruch 2, dadurch gekennzeichnet, .dass die Polsterplatte (8) an der Innenseite der Stofflage mit dieser festhaftend verbunden ist.
4. Aufblasbarer Hohlkörper nach Patentanspruch und Unteransprüchen 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass die aus Schaumstoff bestehende Polsterplatte (8) noppen- oder wellenförmig profiliert ist.
5. Aufblasbarer Hohlkörper nach Patentanspruch und Unteransprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stofflage (7) auch im Bereich zwischen dem Liege- und Kopfteil mit dem die Luftkammern umge benden Material fest verbunden ist.
6. Aufblasbarer Hohlkörper nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Raum zwischen den Luftkammern (1) und der Stoff lage (7) zusätzlich aufblasbar ist.